Bücherbann in Großbritannien

Wie Tichys Einblick schreibt, haben zehn britische Universitäten, damit begonnen, Ihre Bibliotheken von Büchern zu säubern, die „verstörend“ wirken könnten:

Zu den zehn Universitäten gehören auch drei der „Russell-Group“, die 60 Prozent aller Promotionen im Königreich vergibt und führend im Bereich der Exzellenz-Universitäten ist. Ein Buch kann auf die schwarze Liste geraten, wenn es die Themen Sklaverei oder Selbstmord darstellt. Aber auch vor Sex bewahren die Professoren ihre Studenten – gründlicher als die Sittenwächter der 50er Jahre.

Die Universitäten entfernen die Bücher von den Leselisten oder versehen sie mit „Triggerwarnungen“.

Es passt ins Bild, dass die meisten Universität versuchten, die Berichterstattung nach Kräften zu behindern. Die Zensur soll stattfinden, aber merken soll es keiner, damit man die wenigen, die es doch bemerken, als „Verschwörungstheoretiker“ lächerllich machen kann.

In meinem Buch „Systemfrage“ schrieb ich zu diesem Thema:

Zensur als Norm

Systemfrage. Vom Scheitern der Republik und dem Tag danach. Verlag Antaios.
Broschur, 240 Seiten
18,00 € *

Es trifft zu, daß das Grundgesetz bereits in seiner ursprünglichen Version und korrekten Auslegung von einem gewissen Mißtrauen gegenüber der politischen Urteilsfähigkeit des Volkes geprägt ist – nach den Erfahrungen der vorangegangenen dreißig Jahre hatte man dazu sicherlich auch Gründe. Dieses Mißtrauen schlug sich nieder in der Ausgestaltung der Demokratie als strikt repräsentativer Demokratie unter weitgehendem Verzicht auf plebiszitäre Elemente. Auch der Aspekt der „wehrhaften Demokratie“ mit all seinen bedenklichen Seiten gehört in diesen Kontext.

Was aber nicht dazu gehört, ist die paternalistische Bevormundung jedes einzelnen Bürgers, ist die Ausdehnung der Prinzipien des Jugendschutzes auf den Umgang mit Erwachsenen. In einer demokratischen politischen Kultur muß der Staat hohe Hürden überwinden, wenn er publizistische Angebote unterbinden, sprich Zensur üben will, weil eine Bürgerschaft, die ihre Rechte zu wahren entschlossen ist, darauf achtet, daß er nicht unter diesen Hürden hindurchschlüpft. In einer solchen Kultur käme es auch niemandem in den Sinn, privaten Akteuren eine Zensorenrolle zuzuschreiben oder dies zu dulden.

In der politischen Kultur der BRD aber ist die Frage, was der Staat (ausnahmsweise) zu verbieten verpflichtet ist, von der entgegengesetzten Frage verdrängt worden, was der Bürger überhaupt veröffentlichen darf. Weit über den politisch-ideologischen Bereich hinaus hat sich eine Mentalität breitgemacht, wonach nicht die Zensur, sondern die Freiheit unter Rechtfertigungszwang steht. In einer solchen Kultur sind auch und gerade Künstler und Intellektuelle bereit, Zensur nicht nur zu dulden, sondern auch gutzuheißen und sogar von sich und anderen Selbstzensur zu fordern.

Wie tief dieser Ungeist schon verbreitet ist, kann man am Umsichgreifen sogenannter „Triggerwarnungen“ in belletristischen Texten ablesen, zum Beispiel: „Dieses Buch kann auf Menschen verstörend wirken, die in ihrem Leben Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen machen mußten.“ Es klingt ein bisschen wie die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln („Rauchen gefährdet ihre Gesundheit!“), nur daß diesmal keine staatliche Instanz dazu aufgefordert hat, sondern die Autoren von sich aus vor ihren eigenen Büchern warnen. Solche Autoren trauen dem Leser offenbar nicht einmal das bisschen Mündigkeit zu, nach traumatischen Gewalterfahrungen nicht ausgerechnet zu einem Horrorthriller zu greifen!

Das Problem dabei ist, daß hier das Prinzip eingeübt wird, die Freiheit der Kunst unter den Vorbehalt zu stellen, daß niemandem wehgetan werden darf. Nach diesem Maßstab hätte praktisch kein auch nur halbwegs bedeutendes Werk der Literaturgeschichte ohne Triggerwarnung erscheinen können. Was bedeutet es, wenn dies erst einmal auf breiter Front praktiziert wird?

Erstens: Literatur und Kunst werden auf die Dauer vorrangig unter dem Aspekt ihrer möglichen verstörenden Wirkung betrachtet und letztere von vornherein negativ bewertet. Es wirkt wie ein großes Warnetikett „Lesen gefährdet ihre seelische Gesundheit!“. Nun wohnt aber jeder Kunst, die mehr als seichte Unterhaltung und oberflächliche Affirmation bieten will, ein gewisses „verstörendes“ Potential inne, das macht geradezu ihr Wesen aus. Den Leser davor zu warnen, heißt ihn zu verleiten, der Auseinandersetzung gerade mit unbequemer Kunst und der damit verbundenen Chance auf persönliche Reifung aus dem Weg zu gehen. Im obigen Beispiel etwa wäre allein das Wort „Diskriminierung“ wegen seiner mutmaßlichen ideologischen Schlagseite für mich ein Grund, das Buch nicht zu lesen, mir damit aber auch die darin möglicherweise enthaltenen literarischen Qualitäten und neuen Gesichtspunkte entgehen zu lassen, und die meisten Leser dürften solche oder andere Vorurteile hegen. Am Ende liest jeder nur noch, was ihn nicht aus seiner Komfortzone zwingt.

Zweitens: Irgendwann wird diese Art von Selbstzensur, wenn sie nur häufig und allgemein genug praktiziert wird, auch allgemein erwartet werden, und folglich wird sich das vermeintliche moralische Gebot in ein gesetzliches verwandeln. Wer nicht bereit ist, vor seinen eigenen Büchern zu warnen, oder es dabei an Pedanterie fehlen läßt, wird sie wieder einstampfen müssen oder gar nicht erst drucken lassen können.

Drittens: Um solchen Konsequenzen zu entgehen, werden Autoren und Verlage zur Selbstzensur greifen und alles vermeiden, was irgendwie „verstörend“ sein könnte, oder von vornherein „Triggerwarnungen“ als komplette Inhaltsangaben anlegen, nach deren Lektüre man sich die des jeweiligen Buches eigentlich sparen kann.

Zuerst will man also dem Leser die Freiheit der Wahl geben, am Ende hat man die des Autors geopfert. Zuerst will man nur ein bisschen Rücksicht nehmen: und zwar auf die verschwindend kleine Minderheit von Lesern, die wegen einer bloßen literarischen Darstellung eine Re-Traumatisierung zu erleiden drohen; am Ende steht für alle Leser eine bedeutungslose Literatur.

Entsprechendes gilt für das sogenannte „Sensitivity Reading“, und wer die Sprache der BRD und ihren speziellen Umgang mit Anglizismen kennt, wird jetzt zu Recht stutzen:

Wie beim „Gender Mainstreaming“, also der Geschlechtergleichmacherei, und beim „Diversity Management“, also beim Durchwursteln durch selbsterzeugte multikulturell bedingte Probleme hört sich „Sensitivity Reading“ irgendwie besser an als das, was gemeint ist: nämlich Texte so lange durchzukämmen, bis alles aus ihnen entfernt ist, was die angeblichen oder auch Empfindlichkeiten von Berufsbetroffenen tangieren und sie zu einem Kesseltreiben (neudeutsch: Shitstorm) gegen Autor und Verlag veranlassen könnte.

Mancher wird jetzt fragen, ob dieses Thema denn so wichtig sei, daß es so ausführlich behandelt werden müsse. Ja, es ist in der Tat so wichtig:

Zum einen sind Künstler und Intellektuelle, einschließlich Literaten, Multiplikatoren, deren Mentalität die der Gesellschaft wesentlich mitprägt. Es sollte daher niemanden kaltlassen, wenn eine Autorin, explizit angesprochen auf drohende Zensurgefahren, antwortet „Ich bin sehr für eine verpflichtende Triggerwarnung. Gute Idee!“ – und damit möglicherweise eine Mehrheit ihres Berufsstandes repräsentiert. Muß ich ausführlich begründen, daß und warum eine Gesellschaft, die solche Künstler und Literaten hat, auf die Dauer keine freie Gesellschaft bleiben kann?

Zum anderen ist die Bevormundung des Lesers – selbstredend nur zu dessen eigenem Besten – Teil eines Trends, der das Prinzip der Selbstverantwortung durch das Prinzip des gegenseitigen Betüddelns ersetzt; durch eine „Solidarität“, die gegen die Freiheit ausgespielt wird und ihr am Ende des Garaus machen wird.

 

(Bildquelle für Kopfbild: StockSnap auf Pixabay)

 

Hurra! Die EU rettet den Pluralismus

von Martin Lichtmesz

Soviele böse Dinge haben wir auf diesem Blog über die sogenannte „Europäische Union“ geschrieben. So oft haben wir die Einschränkung der Meinungsfreiheit und die vermeintliche Monopolisierung und schleichende Gleichschaltung der Medien angeprangert. Und nun finden wir endlich Gehör, ausgerechnet in Brüssel, das wir bisher schmählich verkannt und verleumdet haben. Die FAZ vom 21. 1. meldet:

Berater der EU-Kommission sehen die Pressefreiheit in Europa in Gefahr. Sie schlagen eine stärkere Überwachung durch den Staat vor. Einige Medien sollten auch finanziell unterstützt werden.

„Moment mal… Pressefreiheit und stärkere Überwachung durch den Staat? Wie soll denn das zusammengehen? Und von welchem ‚Staat‘ ist eigentlich konkret die Rede??“, werden nun einige unverbesserliche Miesmacher einwenden. Gemach, und keine Sorge, es ist alles nur zu unserem Besten: […]

Weiterlesen: Hurra! Die EU rettet den Pluralismus.

Gates of Vienna abgeschaltet

„Gates of Vienna“, einer der wichtigsten Blogs der internationalen islamkritischen Szene, ist abgeschaltet worden. Gehostet war er auf der Plattform „Blogger“, die zum Google-Konzern gehört. Wer den Blog aufzurufen versucht, bekommt eine Fehlermeldung von Blogger: „Dieses Blog verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Blogger und ist nur für Autoren zugänglich“.

Bereits vor wenigen Tagen war Gates of Vienna zwischenzeitlich nicht zu erreichen gewesen; da aber auch andere Blogs von dem Ausfall betroffen waren, schien es sich lediglich um ein technisches Problem zu handeln, wie aus diesem Artikel im 1389-Blog hervorgeht. Nachdem GoV während der letzten beiden Tage wieder im Netz war, scheint Blogger sich gestern nunmehr für die endgültige Abschaltung entschieden zu haben.

Da Blogger außer der pauschalen und deshalb unüberprüfbaren Behauptung eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen bisher keine Begründung für sein Verhalten dargelegt hat, ist bis auf weiteres von einem politisch motivierten Zensurversuch auszugehen.

Die gute Nachricht lautet, dass Sicherungskopien vorhanden sind. Baron Bodissey hat angekündigt, GoV notfalls unter einem anderen Domainnamen und auf einer anderen Plattform wieder zu eröffnen, mitsamt allen bisherigen Inhalten.

Berliner Kurier: „Nazis führen Hassliste“

Das linke Boulevardblatt  „Berliner Kurier“, nie verlegen um hetzerische Schlagzeilen (z.B. „Sarrazin: Reich durch Hetze“), wenn es der Auflage dient, weiß in ihrer heutigen Druckausgabe gar Erschröckliches zu berichten, und zwar als Schlagzeile auf Seite 1:

Schauspieler, Politiker, Linke, Journalisten …

Nazis führen Hass-Liste gegen 142 Berliner

[und weiter auf Seite 5:]

BERLIN –
Sie sind gewaltbereit, sie sind hasserfüllt und sie sind gut organisiert: Berliner Neonazis. Nach außen hin tarnen sie sich mit unauffälliger Kleidung, doch intern ist die Szene militanter denn je. In Berlins rechtsradikalem Untergrund kursiert eine Liste, auf denen sogenannte „Volksfeinde“ aufgezählt werden: Politiker, Schauspieler, Linke, Journalisten – teils mit Fotos und Adressen.

„Recherche und Aktivitäten von Linkskriminellen aus Berlin“, lautet der Titel der Hass-Liste. Erstellt wird sie von einer rechtsradikalen Gruppe, die sich selbst „Nationaler Widerstand“ nennt. Auf ihrer Internetseite präsentieren die Macher Fotos und Adressen von linken Wohnprojekten, alternativen Cafés und Einrichtungen. Dazu der Hinweis: „Die Betreiber freuen sich bestimmt über Gastgeschenke.“

(…)

Zwar ist die Internet-Seite des „Nationalen Widerstands“ seit Anfang Mai offiziell verboten worden. Da die Gruppe jedoch Verbindungen in die USA hat, ist die Seite und damit auch die Hass-Liste über Umwege weiterhin zu erreichen.

Sofern damit die Seite „Chronik Berlin – wir nennen die Täter beim Namen“ gemeint ist, ist sie  in der Tat leicht zu erreichen, weil sie bei logr.org, einem öffentlichen Bloganbieter aus den USA, gehostet ist. „Verbindungen in die USA“ (Hilfe, ein internationales Nazi-Netzwerk!) muss man für einen solchen Blog nicht mehr haben, als irgendein wordpress.com- oder blogspot.com-Blogger hat.

Dass der Berliner Kurier tatsächlich von dieser Seite spricht (eine URL gibt er ja nicht an), erschließt sich aus ihrem auch vom Kurier zitierten Untertitel „Recherche und Aktivitäten der Linkskriminellen aus Berlin“.

Das ist aber auch das Einzige, was im Kurier (halbwegs) richtig zitiert ist (sofern es tatsächlich die gemeinte Seite ist): Weder findet sich über die Suchfunktion das Wort „Volksfeinde“, noch „Nationaler Widerstand“, noch „Gastgeschenke“. Adressen von Einzelpersonen, wie vom Kurier behauptet, konnte ich bei der ersten stichprobenartigen Durchsicht auch nicht finden.

Vor allem aber verschwiegt der Kurier eines: Das Wort „Linkskriminelle“ wird von den Betreibern nicht etwa in einem politisch-polemischen Sinne gebraucht (im politischen Sinne wäre „linkskriminell“ im Zeitalter des kalten Genozids am deutschen Volk und des kalten Staatsstreichs gegen die freiheitliche Demokratie geradezu eine Tautologie), sondern exakt im strafrechtlichen Sinne des Wortes.

Alle Einträge, die ich gelesen habe (OK, ich habe nicht alle gelesen), beziehen sich auf gewaltsame bzw. rechtswidrige Aktionen der politischen Linken. Namhaft gemacht werden sowohl direkt Beteiligte als auch Leute, die diese Aktionen politisch unterstützen.

Beim besten Willen: Ich kann nichts Verwerfliches daran finden, diese Leute beim Namen zu nennen und öffentlich anzuprangern, die ihre politischen Ziele mit Gewalt verfolgen (lassen). Und wer den Bürgerkrieg will, darf sich nicht beschweren, wenn er ihn bekommt.

Wohl aber finde ich verwerflich, wenn eine Zeitung, noch dazu bei ihrer Titelstory, diesen Hintergrund verschweigt und so tut, als hätten wir es hier mit Unschuldslämmern zu tun, die bloß ihrer politischen Meinung wegen von „gewaltbereiten, hasserfüllten Nazis“ verfolgt werden.

[Nachtrag 2.7.11.: Prospero weist in untenstehendem Kommentar Nr.1 auf eine andere Webseite hin, die der Berliner Kurier womöglich gemeint haben könnte. Sofern dies der Fall sein sollte, ziehe ich den Vorwurf des Falschzitats zurück – aber nur diesen.]

Infokrieg gegen linke Gewalt: Oneview-Gruppe ist gegründet

Das vor einigen Tagen angekündigte Projekt einer Datenbank über linke Gewalt und Intoleranz ist jetzt gegründet.

Die Gruppe ist als Netz für Toleranz: Gegen linke Gewalt, Zensur und Meinungsterror eingetragen. Für die, die mitmachen, und ich hoffe, dass sind nicht wenige: Einfach klicken, bei oneview registrieren (geht ganz einfach) und der Gruppe beitreten.

Die ersten paar Links habe ich schon eingestellt.

Beachtet bitte, was ich über die Verschlagwortung geschrieben habe:

Wer? Wen? Wann? Wo? Wie? und Welche Art von Dokument?

Wir müssen nicht am ersten Tag hundert Links einstellen, wichtig ist die Sorgfalt, aber je länger man das macht, desto schneller geht es, bis man am Ende nur noch wenige Sekunden pro Link braucht.

Zwei einleitende Artikel habe ich schon für das Forum geschrieben, sie entsprechen in etwa dem, was ich schon vor zwei Tagen hier gesagt habe.

Und nun legt los, denn allein werde ich es nicht machen können.

Infokrieg gegen linke Gewalt und Intoleranz – ein Projektvorschlag

Der Kampf der Linken gegen die Meinungsfreiheit wird auf verschiedenen Ebenen und mit verschiedenen Instrumenten geführt, die aber alle aus demselben Werkzeugkasten stammen. Es geht ihnen darum, den Bereich des Sagbaren, des gesellschaftlich Akzeptierten und des nicht Verbotenen so weit einzugrenzen, dass die Artikulation nichtlinker Positionen und der sie stützenden Ideologien entweder nicht möglich, oder, soweit (noch) möglich, gesellschaftlich unwirksam ist.

Diese linke Strategie hat mit Meinungskampf im Sinne einer geistigen Auseinandersetzung nichts zu tun; er wird nicht mit Argumenten geführt, jedenfalls nicht in dem Sinne, dass Gegenargumente mit Aussicht auf Gehör formuliert werden könnten. Den Kalten Krieg der Linken gegen die Meinungsfreiheit erkennt man als solchen gerade daran, dass diese Art von Auseinandersetzung vermieden wird.

Die erste Stufe ist die moralische Stigmatisierung unerwünschter Meinungen mithilfe von Reizwörtern wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamophobie, Homophobie etc., die vielfach bereits in sich eine Verunglimpfung enthalten („Phobie“). Ist erst einmal ein gesellschaftlicher Konsens, d.h. ein Konsens der meinungsbildenden Eliten aus Medien, Politik und Wissenschaft, geschaffen, dass dies alles böse sei, beginnt man, den Anwendungsbereich dieser Begriffe so weit auszudehnen, dass jede nichtlinke Position darunter fällt. Ob eine Behauptung wahr oder unwahr ist – die allein zulässige Frage im aufgeklärten Diskurs einer demokratischen Gesellschaft – ist dann irrelevant; die Begriffspaare „wahr-unwahr“ und „gut-böse“ werden so vermengt, dass eine nichtlinke Position, da böse, automatisch auch als unwahr gilt. Und Unwahrheiten braucht man nicht zu tolerieren.

Da dies mit einer demokratischen Politikauffassung unvereinbar ist, gilt es aus der Sicht der totalitären Linken, die Begriffe umzudeuten, mit dem dieses demokratische Politikverständnis üblicherweise definiert wurde:

Demokratisch“ ist dann nicht, wenn geschieht, was das Volk will (das Volk ist seinerseits Gegenstand der moralischen Stigmatisierung, es heißt in der Sprache der Linken „der Stammtisch“), „demokratisch“ ist nur noch, was der Verwirklichung der Utopie einer entstrukturierten Gesellschaft dient. Mit einem solchen „Demokratie„-Verständnis ist dann durchaus vereinbar, dass der Demos aufhört, als politische Einheit zu existieren. „Toleranz“ heißt nicht mehr, dass man andere Meinungen toleriert, sondern dass man sie gerade nicht toleriert, wenn sie Interessen artikulieren, die der eigenen Ideologie entgegenstehen.

Ist auch darüber ein Elitenkonsens etabliert, beginnt die Arbeit der Ausgrenzung der Andersdenkenden aus der Gesellschaft. Man zerstört ihren Ruf, entzieht ihnen die Voraussetzungen für die Artikulation ihrer Meinungen, sperrt ihre Webseiten, behindert die Auslieferung ihrer Zeitungen, be- und verhindert ihre Veranstaltungen, droht Nicht-Kollaborateuren, je nach Sachlage, mit Boykott, Gewalt und wirtschaftlicher Existenzvernichtung, und verwirklicht gegebenenfalls diese Drohungen. Man mobbt den Andersdenkenden am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Universität, auf der Straße. Man mannichlt, das heißt begeht Verbrechen, die man den Nichtlinken in die Schuhe schiebt. Man verhängt eine ideologische Apartheid.

Charakteristisch für die Mittel, mit denen diese Strategie umgesetzt wird, ist das kartellartige Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure, die scheinbar nichts miteinander zu tun haben. Akteure, die dabei jeweils das Gegenteil von dem tun, was die Gesellschaft naiverweise immer noch von ihnen erwartet:

Presse und Wissenschaft lügen und manipulieren; die Wahrheit, der sie beide in den Augen der Gesellschaft verpflichtet sind, wird sekundär im Verhältnis zur Ideologie.

Regierungen und die ihnen nachgeordneten Behörden beteiligen sich an der Ausgrenzungkampagne, initiieren amtlicherseits zum Beispiel einen „Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“, in dessen Rahmen dann durchaus der Verfassungsschutz als amtlich bestallte Rufmordbehörde eingesetzt wird und Regierungen sich anschicken, jenes Volk zu erziehen, das eigentlich sie kontrollieren soll. Das Strafrecht wird zum Zensurstrafrecht, andere Gesetzesbereiche (Jugendschutz, „Antidiskriminierung“) werden zu Waffen im Kampf gegen die Meinungsfreiheit.

Die Polizei tut auf politische Weisung zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen nur das Allernötigste. Sie verhindert nicht Straßenblockaden, höchstens den Lynchmord. Gleichzeitig lässt der Staat in einem Bereich, in dem er zum Eingreifen verpflichtet ist, gewalttätigen Linksextremisten in einer Weise freie Hand, die von Komplizenschaft nicht zu unterscheiden ist. Dass etablierte, angeblich demokratische Parteien mit Organisationen der extremen Linken auch ganz offiziell zusammenarbeiten, bestätigt nur das Ausmaß der Schamlosigkeit in dieser Komplizenschaft.

Es besteht unter rechtlichen Gesichtspunkten also ein Kontinuum der Mittel: vom staatlichen Gesetz über das staatliche Nichthandeln über die staatliche Aufforderung zum Rechtsbruch über das massenhafte Handeln Privater, das jeweils für sich legal ist (in der Summierung aber die Grundrechte aushöhlt), über die Illegalität bis hin zu Gewalt und Terrorismus.

Und es besteht ein Kontinuum der Akteure. Von der Staatsspitze und die nachgeordneten Behörden, Polizisten, Lehrer, über Aktivisten etablierter Parteien über linke Basisgruppen bis hin zu Autonomen und Anarchisten.

Basis all dieser Methoden, und der Grund, warum ihre Anwendung überhaupt möglich ist,  ist die linke Informationskontrolle, das heißt die linke Kontrolle über die Institutionen gesellschaftlicher Informationsverarbeitung. Wer Gegenmacht gegen das linke Informationskartell organisieren will, muss diese Informationsverarbeitung, das heißt die Sammlung, Sortierung, Interpretation und publizistische Aufbereitung von Information dezentralisieren.

Die Informationen über linke Gewalt und Intoleranz, über roten Mob und roten Terror, über die kollusive Verstrickung der Eliten mit dem Pöbel, liegen der Gesellschaft als Einzelinformationen durchaus vor; man kann sie sogar in der Zeitung lesen.

Was man nicht in der Zeitung zu lesen sein wird, ist die Synthese dieser Informationen. Wenn in einem Land, in dem zunehmend der linkstotalitäre Meinungsterror die freie Rede zerstört, immer noch so getan werden kann, als sei „rechte Gewalt“ das Hauptproblem, und als gehe „Intoleranz“ von denen aus, die wegen ideologischer Nonkonformität um ihre Existenz fürchten müssen, dann ist dies allein schon ein Indiz für die Wirkung des ideologischen linken Informationskartells.

Es gilt einen Gegendiskurs zu etablieren, der linke Gewalt, linke Intoleranz, linken Totalitarismus zum Gegenstand hat. Die Voraussetzung dafür ist, die allgemein zugänglichen Informationen so zu sammeln und zu ordnen, dass sie jedem Journalisten (sofern er sich traut), jedem Blogger, jedem Autor, und überhaupt Jedem, der es wissen und dieses Wissen verbreiten will, in kompakter Form zur Verfügung stehen.

Der Kommentator „Leser“ hat neulich, nach der erpressten Absage der Vorlesung von Thilo  Sarrazin an der TU Berlin vorgeschlagen:

Man sollte Vorfälle wie diesen auf einer gesonderten Seite, oder unter einem eigenen Programmpunkt einer bestehenden Seite sammeln – quasi als Dokumentation eines Verfallsprozesses, der auf seiner speziellen Ebene den Verfall auf der größeren Ebene des ‘Staates’ (eigentlich: der Besatzungsordnung) spiegelt. Sammeln nicht nur als reine Nachricht, sondern als ‘Falldokumentation’ mit Vorspann, Hauptteil und Nachwirkung – samt aller findbaren medialen und gesellschaftlichen Reaktionen darauf. Auf diese Weise – bei einer Sammlung von ähnlichen Fällen also – könnte man eine feine Waffe schmieden, die bei passender Gelegenheit durchschlagskräftig eingesetzt werden könnte.

Ich glaube, dass dies eine praktikable Idee ist.  Ich schlage vor – und nun kommt das Projekt, danke dass Ihr so lange durchgehalten habt -, eine Datenbank im Internet einzurichten, die all die oben genannten Methoden anhand konkreter Einzelfälle dokumentiert und politisch einordnet: Zeitungsartikel, Blogbeiträge, Kommentare, Buchbesprechungen etc.

Das geeignete Mittel dazu ist ein öffentliches Linkverzeichnis (neudeutsch: social bookmark service) mit einer brauchbaren Schlagwortfunktion. Dort kann man eine Gruppe gründen, an der sich Jeder beteiligen kann, der Lust hat. Wenn man dies auf den einschlägigen Webseiten publik macht – ich denke zum Beispiel an PI -, dann sollten sich in relativ kurzer Zeit ziemlich viele Aktivisten finden lassen, die bereit sind, interessante Links einzustellen.

Wenn man sich in der hoffentlich bald sehr umfangreichen Datensammlung zurechtfinden soll, ist eine halbwegs saubere Verschlagwortung notwendig. Man kann mehrere Schlagwörter miteinander kombinieren, um gezielt nach bestimmten Informationen zu suchen. Die Verschlagwortung muss nicht perfekt sein, sie muss nur grob passen. Sie muss vor allem folgende Fragen beantworten:

Wer ist im Einzelfall beteiligt? Politik, Medien, Behörden, Polizei, linke Organisationen, Kirchen, Mob? Welche Organisationen, welche Personen genau?

Wen trifft es? Konservative, Christen, Rechtsextremisten; genauer z.B. Abtreibungsgegner, Islamkritiker, Männerrechtler; wen konkret: welche Personen, welche Organisationen, welche Institutionen? Welches Ereignis, z.B. Christival, Anti-Islamisierungskongress, Parteitag der „Freiheit“ etc.

Wo? Die genaue Stadt, das Land. Aber auch der gesellschaftliche Bereich: z.B. Universität, Schule, öffentlicher Raum, Internet.

Wann? eingrenzen auf den Monat.

Wie gehen die Linken vor? Also welches der oben genannten Mittel wird eingesetzt: Zensur, Boykott, Mobbing, Gewaltandrohung, Gewalt, Straßenblockade, Rufmord, Stigmatisierung, Justizwillkür, Umdeutung von Begriffen, Ausgrenzung, Medienlüge, Wissenschaftslüge, Existenzvernichtung, Verhinderung von Veranstaltungen, Mannichlierung?

Welche Art von Dokument wird verlinkt? Eine Meldung (z.B. Presse), eine Analyse (was bei vielen Blogbeiträgen der Fall sein wird), eine Studie, eine Buchvorstellung, ein Verfassungsschutzbericht?

Weitere Schlagwörter und möglichst ein kurzer Kommentar sollten die Beschreibung vervollständigen.

Wenn man viele Mitstreiter haben will (und die werden wir brauchen), die dann auch noch sorgfältig verschlagworten sollen, dann muss man einen Dienst nehmen, dessen Handhabung so einfach wie nur irgend möglich ist. Nun arbeite ich schon seit längerem mit verschiedenen Diensten. Aufgrund meiner Erfahrungen schlage ich oneview.de vor. Oneview

  • verfügt über einen Browserbutton, der auch wirklich funktioniert, d.h. mit einem Knopfdruck wird nicht nur die aktuelle Seite verlinkt, sondern auch die Überschrift mit angezeigt:
  • verfügt über eine mächtige Schlagwortfunktion, die sowohl die Schlagwörter der jeweils zu verlinkenden Quelle nennt (soweit vorhanden), als auch die eigenen meistgebrauchten Schlagwörter als Wolke. Wer sich erst einmal eingearbeitet hat, braucht nur noch zu klicken und hat im Nu seine zehn, fünfzehn Schlagworte zusammen;
  • erlaubt die Kombinierung (UND-Verknüpfung) von Schlagwörtern bei der Suche nach bestimmten Links innerhalb der jeweiligen Gruppe
  • hat eine Speicherfunktion, d.h. die jeweilige Website kann als Bild gespeichert werden; das ist wichtig, weil viele Informationen, z.B. Polizeiberichte, aber auch viele Medienberichte nach einiger Zeit aus dem Netz genommen werden und der Link dann ins Leere geht,
  • erlaubt die Kommentierung von Links wie auch die Einrichtung eines Gruppenforums,
  • gestattet jedem Nutzer, bestimmte Beiträge zu empfehlen; wenn ein Link besonders wichtig nicht nur für den eigenen Kreis ist, sondern von möglichst Vielen beachtet werden soll (auch außerhalb der Gruppe), dann spielt die Anzahl der Empfehlungen eine Rolle, übrigens auch für die Suchmaschinen.

Ich schlage vor, dass wir zunächst im kleinen Kreis einen Probelauf starten (unter einem kleinen Kreis verstehe ich allerdings nicht weniger als zehn Mitmacher, eher etwas mehr), um Erfahrungen zu sammeln, z.B. mit der Verschlagwortung und generell mit der Handhabung des Verzeichnisses. Wenn sich herausstellt, dass es geht und schon einmal ein erster Grundstock an Links vorhanden ist, dann sollte man das Projekt auf allen Kanälen publik machen.

Zunächst möchte ich wissen:

  • Wer macht mit?
  • Ist die Auswahl und Gliederung der Schlagwörter sinnvoll?
  • Habt ihr weitere Schlagworte, die standardmäßig aufgenommen werden sollten?
  • Und welchen Namen soll die Gruppe haben? „Gegen linke Gewalt und Intoleranz“?

Es handelt sich um einen Versuch. Wenn das Projekt ein Erfolg wird und den Infokrieg gegen die Linke, die Bildung von publizistischer Gegenmacht wirklich voranbringt, dann wird man diese Methode auch auf andere Bereiche ausdehnen können, z.B. Islamisierung oder Globalismus. Den Erfolg kann niemand garantieren, aber ich glaube, dass es einen Versuch wert ist.

Obamas globale Gestapo

Die Verfolgungssucht, die das US-Regime gegenüber Wikileaks entwickelt, kennt weder moralische noch geographische noch juristische Grenzen. Jetzt hat das Regime einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der Twitter zwingt, die Daten einiger Twitter-Follower von Wikileaks herauszugeben. Unter den Betroffenen ist auch eine isländische Parlamentsabgeordnete. Nach dem Motto „Bestrafe Einen, erziehe Millionen“ sollen hier wohl einige prominentere Nutzer juristisch belangt werden, um alle Anderen einzuschüchtern.

(Immerhin: Twitter hat im Gegensatz zu Amazon, PayPal, Visa, Mastercard und Anderen nicht freiwillig kooperiert und gibt auch jetzt noch den Betroffenen Gelegenheit, juristisch gegen die Freigabe vorzugehen. Was vor kurzem noch eine Selbstverständlichkeit gewesen wäre, muss man heute bereits als Heldentat würdigen!)

Es kommt schon längst nicht mehr darauf an, was man von Wikileaks hält. Wer die Machenschaften der machtbesoffenen Clique von amoklaufenden Zensoren in Washington klaglos hinnimmt oder gar rechtfertigt, braucht das Wort „Freiheit“ nicht mehr in den Mund zu nehmen.

[Facebook-Nutzern empfehle ich die Unterstützung der Initiative „Help Wikileaks!“]

Auch Neonazis haben Grundrechte!

Wenn auch mein Vertrauen in die Standfestigkeit des Bundesverfassungsgerichtes beträchtlich gelitten hat: Hin und wieder waltet es doch seines Amtes und legt den inquisitorischen Neigungen von Teilen des Staatsapparates Zügel an.

Im konkreten Fall ging es um einen verurteilten Straftäter aus der extrem rechten Szene, dem im Zuge der Führungsaufsicht auferlegt worden war, fünf Jahre lang kein rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten.

Da in weiten Kreisen die Vorstellung herrscht, die Meinungsfreiheit gelte nicht für Systemgegner, jedenfalls nicht für rechte Systemgegner, halte ich die Kernsätze des Beschlusses für zitierenswert:

Die angegriffene Weisung ist unbestimmt und schon deswegen unverhältnismäßig.

Das dem Beschwerdeführer auferlegte Publikationsverbot erstreckt sich allgemein auf die Verbreitung von nationalsozialistischem oder rechtsextremistischem Gedankengut. Mit dieser Umschreibung ist weder für den Rechtsanwender noch für den Rechtsunterworfenen das künftig verbotene von dem weiterhin erlaubten Verhalten abgrenzbar und damit im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch nicht hinreichend beschränkt. Schon bezüglich des Verbots der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts lässt sich dem Beschluss des Oberlandesgerichts nichts dazu entnehmen, ob damit jedes Gedankengut, das unter dem nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürregime propagiert wurde, erfasst sein soll oder nur bestimmte Ausschnitte der nationalsozialistischen Ideologie, und falls letzteres der Fall sein sollte, nach welchen Kriterien diese Inhalte bestimmt werden können. Erst Recht fehlt es dem Verbot der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts an bestimmbaren Konturen. Ob eine Position als rechtsextremistisch – möglicherweise in Abgrenzung zu „rechtsradikal“ oder „rechtsreaktionär“ – einzustufen ist, ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Ihre Beantwortung steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen, die Abgrenzungen mit strafrechtlicher Bedeutung (vgl. § 145a StGB), welche in rechtsstaatlicher Distanz aus sich heraus bestimmbar sind, nicht hinreichend erlauben. Die Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts ist damit kein hinreichend bestimmtes Rechtskriterium, mit dem einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen verboten werden kann.

Das Gericht hat klar erkannt, dass der Begriff „rechtsextremistisch“ eine Tendenz zur wundersamen Selbstausweitung hat.

Unverhältnismäßig sind jedenfalls an Meinungsinhalte anknüpfende präventive Maßnahmen, die den Bürger für eine gewisse Zeit praktisch gänzlich aufgrund seiner gehegten politischen Überzeugungen von der – die freiheitlich demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierenden – Teilhabe an dem Prozess der öffentlichen Meinungsbildung ausschließen; … .

Hieran gemessen ist die angegriffene Entscheidung verfassungsrechtlich nicht tragfähig. Indem sie dem Beschwerdeführer für fünf Jahre uneingeschränkt jede publizistische Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts verbietet, hindert sie ihn unabhängig von besonderen Situationen, in denen eine erhöhte Gefährdung zur Begehung von Straftaten besteht, generell an einer elementaren Form der Meinungsverbreitung zu vielen oder potentiell auch allen den Beschwerdeführer interessierenden politischen Problemen. Im Ergebnis macht sie es damit dem Beschwerdeführer – abhängig von seinen Ansichten – in weitem Umfang unmöglich, überhaupt mit seinen politischen Überzeugungen am öffentlichen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Dies ist mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar.

(Quelle: bundesverfassungsgericht.de)

Die Erklärung von Julian Assange

[Leider habe ich nicht die Zeit, die Erklärung Julian Assanges in The Australian zu übersetzen. Auch wenn es bequemer ist, deutsche Texte zu lesen: Diesmal muss ich Euch bitten, mit einem englischen vorliebzunehmen.  Hervorhebungen in Fettdruck stammen von mir]

Don’t shoot messenger for revealing uncomfortable truths. WIKILEAKS deserves protection, not threats and attacks.

IN 1958 a young Rupert Murdoch, then owner and editor of Adelaide’s The News, wrote: „In the race between secrecy and truth, it seems inevitable that truth will always win.“

His observation perhaps reflected his father Keith Murdoch’s expose that Australian troops were being needlessly sacrificed by incompetent British commanders on the shores of Gallipoli. The British tried to shut him up but Keith Murdoch would not be silenced and his efforts led to the termination of the disastrous Gallipoli campaign.

Nearly a century later, WikiLeaks is also fearlessly publishing facts that need to be made public.

I grew up in a Queensland country town where people spoke their minds bluntly. They distrusted big government as something that could be corrupted if not watched carefully. The dark days of corruption in the Queensland government before the Fitzgerald inquiry are testimony to what happens when the politicians gag the media from reporting the truth.

These things have stayed with me. WikiLeaks was created around these core values. The idea, conceived in Australia, was to use internet technologies in new ways to report the truth.

WikiLeaks coined a new type of journalism: scientific journalism. We work with other media outlets to bring people the news, but also to prove it is true. Scientific journalism allows you to read a news story, then to click online to see the original document it is based on. That way you can judge for yourself: Is the story true? Did the journalist report it accurately?

Democratic societies need a strong media and WikiLeaks is part of that media. The media helps keep government honest. WikiLeaks has revealed some hard truths about the Iraq and Afghan wars, and broken stories about corporate corruption.

People have said I am anti-war: for the record, I am not. Sometimes nations need to go to war, and there are just wars. But there is nothing more wrong than a government lying to its people about those wars, then asking these same citizens to put their lives and their taxes on the line for those lies. If a war is justified, then tell the truth and the people will decide whether to support it.

If you have read any of the Afghan or Iraq war logs, any of the US embassy cables or any of the stories about the things WikiLeaks has reported, consider how important it is for all media to be able to report these things freely.

WikiLeaks is not the only publisher of the US embassy cables. Other media outlets, including Britain’s The Guardian, The New York Times, El Pais in Spain and Der Spiegel in Germany have published the same redacted cables.

Yet it is WikiLeaks, as the co-ordinator of these other groups, that has copped the most vicious attacks and accusations from the US government and its acolytes. I have been accused of treason, even though I am an Australian, not a US, citizen. There have been dozens of serious calls in the US for me to be „taken out“ by US special forces. Sarah Palin says I should be „hunted down like Osama bin Laden“, a Republican bill sits before the US Senate seeking to have me declared a „transnational threat“ and disposed of accordingly. An adviser to the Canadian Prime Minister’s office has called on national television for me to be assassinated. An American blogger has called for my 20-year-old son, here in Australia, to be kidnapped and harmed for no other reason than to get at me.

And Australians should observe with no pride the disgraceful pandering to these sentiments by Julia Gillard and her government. The powers of the Australian government appear to be fully at the disposal of the US as to whether to cancel my Australian passport, or to spy on or harass WikiLeaks supporters. The Australian Attorney-General is doing everything he can to help a US investigation clearly directed at framing Australian citizens and shipping them to the US.

Prime Minister Gillard and US Secretary of State Hillary Clinton have not had a word of criticism for the other media organisations. That is because The Guardian, The New York Times and Der Spiegel are old and large, while WikiLeaks is as yet young and small.

We are the underdogs. The Gillard government is trying to shoot the messenger because it doesn’t want the truth revealed, including information about its own diplomatic and political dealings.

Has there been any response from the Australian government to the numerous public threats of violence against me and other WikiLeaks personnel? One might have thought an Australian prime minister would be defending her citizens against such things, but there have only been wholly unsubstantiated claims of illegality. The Prime Minister and especially the Attorney-General are meant to carry out their duties with dignity and above the fray. Rest assured, these two mean to save their own skins. They will not.

Every time WikiLeaks publishes the truth about abuses committed by US agencies, Australian politicians chant a provably false chorus with the State Department: „You’ll risk lives! National security! You’ll endanger troops!“ Then they say there is nothing of importance in what WikiLeaks publishes. It can’t be both. Which is it?

It is neither. WikiLeaks has a four-year publishing history. During that time we have changed whole governments, but not a single person, as far as anyone is aware, has been harmed. But the US, with Australian government connivance, has killed thousands in the past few months alone.

US Secretary of Defence Robert Gates admitted in a letter to the US congress that no sensitive intelligence sources or methods had been compromised by the Afghan war logs disclosure. The Pentagon stated there was no evidence the WikiLeaks reports had led to anyone being harmed in Afghanistan. NATO in Kabul told CNN it couldn’t find a single person who needed protecting. The Australian Department of Defence said the same. No Australian troops or sources have been hurt by anything we have published.

But our publications have been far from unimportant. The US diplomatic cables reveal some startling facts:

► The US asked its diplomats to steal personal human material and information from UN officials and human rights groups, including DNA, fingerprints, iris scans, credit card numbers, internet passwords and ID photos, in violation of international treaties. Presumably Australian UN diplomats may be targeted, too.

► King Abdullah of Saudi Arabia asked the US to attack Iran.

► Officials in Jordan and Bahrain want Iran’s nuclear program stopped by any means available.

► Britain’s Iraq inquiry was fixed to protect „US interests“.

► Sweden is a covert member of NATO and US intelligence sharing is kept from parliament.

► The US is playing hardball to get other countries to take freed detainees from Guantanamo Bay. Barack Obama agreed to meet the Slovenian President only if Slovenia took a prisoner. Our Pacific neighbour Kiribati was offered millions of dollars to accept detainees.

In its landmark ruling in the Pentagon Papers case, the US Supreme Court said „only a free and unrestrained press can effectively expose deception in government“. The swirling storm around WikiLeaks today reinforces the need to defend the right of all media to reveal the truth.

Tschüss, Amazon!

Ich komme zur Zeit kaum zum Schreiben, aber es gibt einen Vorgang, auf den ich sofort reagieren muss:

Amazon hat den Zugang zu den auf seinen Servern gehosteten Wikileaks-Angeboten gesperrt und gibt damit offenkundig dem Druck der US-Regierung nach. Damit beteiligt Amazon sich an dem Kesseltreiben der Obama-Regierung gegen Wikileaks. Das Vorgehen folgt dem mittlerweile sattsam bekannten Muster, dass private Anbieter von Netzdiensten sich unter Missbrauch ihres privaten Status als verlängerter Arm einer in keiner westlichen Verfassung vorgesehenen staatlichen Zensur zu betätigen.

Wir können den totalitären Praktiken der US-Regierung von hier aus nicht Einhalt gebieten; aber ihren Komplizen die Bilanzen versauen – das können wir sehr wohl:

Wegen des Banns der von Wikileaks veröffentlichten geheimen US-Dokumente von seinen Servern hat die Linke zum Boykott des Internetkonzerns Amazon aufgerufen.

„Das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür. Das ist für die Käufer eine gute Gelegenheit, Amazon zu zeigen, was sie von der Zensur gegen Wikileaks halten“, sagte Linke-Vizechefin Katja Kipping am Freitag und fügte hinzu: „Ich jedenfalls kaufe meine Geschenke ab sofort anderswo.“

Kipping sagte, es sei nicht hinnehmbar, dass ein Weltkonzern einknicke, wenn ein Politiker eingreife und in vorauseilendem Gehorsam die Meinungsfreiheit einschränke. Wer garantiere, dass der Konzern nicht auch Bücher aus dem virtuellen Regal nehme, wenn sich irgendein Politiker auf den Schlips getreten fühle.

Wikileaks hatte die Dokumente über Amazon veröffentlicht, um einen möglichst schnellen Zugriff auf die Daten zu ermöglichen. Medienberichten zufolge hatte Amazon mit dem Bann auf Intervention von US-Senator Joe Lieberman reagiert. Dieser soll Amazon mit Boykott gedroht haben.

(Quelle: RP-online)

Wo die Linken Recht haben, haben sie Recht. Wenn die Manager von Amazon nicht von selbst auf die Idee kommen, dass es töricht sein könnte, sich ausgerechnet als Internet-Versandhaus an der Zensur eben dieses Internets zu beteiligen, dann müssen sie ihre Torheit eben in der Bilanz zu spüren bekommen.

Ich arbeite ab sofort nicht mehr mit Amazon zusammen und fordere alle Leser auf, dort nicht mehr einzukaufen (die Umstellung sämtlicher Links wird freilich einige Zeit in Anspruch nehmen). Wer Bücher über meine Seite kaufen möchte – und selbstverständlich bitte ich Euch, das auch weiterhin zu tun – kann dies über buecher.de tun:




Für andere Produkte (als Bücher) werde ich in den kommenden Tagen Links zu passenden Anbietern einstellen.

Bei Nacht und Nebel

Der Rahmenbeschluss des Rates der EU vom 28. November 2008 „zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ sieht seine Umsetzung in nationales Recht bis 28.11. dieses Jahres vor. Als ich Anfang des Jahres beim Bundesjustizministerium anfragte, ob eine Verschärfung des Strafrechts zur Anpassung an diesen Beschluss geplant sei, erhielt ich den Bescheid, von entsprechenden Planungen sei „nichts bekannt“.

Dass ein deutsches Ministerium auf die Anfrage eines Bürgers rotzfrech mit einer Lüge antwortet, sollte bei diesem Regime ja niemanden mehr erschüttern.

Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Selbstredend wird der § 130 (Volksverhetzung) verschärft. Wenige Wochen vor dem Stichtag sollen offenbar ohne große öffentliche Diskussion bei Nacht und Nebel vollendete Tatsachen geschaffen werden. Ein deutlicher Hinweis darauf, dass bei den Verantwortlichen das Unrechtsbewusstsein durchaus vorhanden ist, aber nicht etwa zum Verzicht auf die Maßnahme führt, sondern bloß zu ihrer Verheimlichung, solange es geht.

Bisher machte sich nur derjenige strafbar, der „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert“. Künftig sollen aber nicht nur Gruppen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen, sondern bereits einzelne Angehörige.

Was bedeutet das? Es war schon bisher als Beleidigung strafbar, jemanden zum Beispiel „Scheißtürke“ zu nennen. Volksverhetzung ist aber im Unterschied zu Beleidigung ein Offizialdelikt, d.h. der konkret Betroffene muss sich selbst gar nicht beleidigt fühlen, und er muss auch kein eigenes Interesse an der Strafverfolgung haben. Es genügt, dass irgendwer die Beleidigung hört und daraufhin Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln und gegebenenfalls anklagen.

Beleidigung wird mit bis zu einem Jahr Haft geahndet, Volksverhetzung mit bis zu fünf Jahren.

Die Änderung stützt sich nicht nur auf den oben genannten Rahmenbeschluss, sondern auch auf das „Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über
Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels
Computersystemen begangener Handlungen
rassistischer
und fremdenfeindlicher Art
. Das heißt, es geht schlicht um eine Handhabe zur Internetzensur, verbunden mit einem Freibrief für und einer Aufforderung an Denunzianten. Man wundert sich geradezu, dass nicht noch Belohnungen für „sachdienliche Hinweise“ ausgesetzt werden.

Da sich beide Vereinbarungen ausdrücklich auf die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beziehen, ist Feindschaft gegen Inländer nicht erfasst.

Volksverhetzung ist eine „Straftat gegen die öffentliche Ordnung“. Das heißt, dass die Sonderinteressen von Ausländern und anderen Minderheiten als Teil der öffentlichen Ordnung definiert werden, der Staat diese Interessen also als eigene verfolgt, vergleichbare Interessen von Inländern aber nicht, sofern sie nicht selbst einer solchen Minderheit angehören. Zu Deutsch: Deutsche, Weiße und wahrscheinlich auch Christen sind Menschen zweiter Klasse.

Was hier verletzt wird, ist nicht nur die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), sondern auch das Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung (Art.3 GG) einschließlich der Spezialnorm des Art.3 Abs.3 GG, dass „niemand … wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf.

Verletzt wird das Verhältnismäßigkeitsprinzip, ebenfalls ein konstituierendes Merkmal des Rechtsstaats und damit nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehend, auch nicht hypothetisch im Wege der Verfassungsänderung. Es besagt, dass Grundrechtseingriffe nur zur Erreichung eines verfassungslegitimen Zwecks zulässig sind, und dass sie (zur Erreichung dieses Zecks) erstens geeignet, zweitens erforderlich und drittens im engeren Sinne verhältnismäßig sein müssen (Es darf nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.). Es bedürfte schon gewaltiger Phantasie, auch nur eines dieser drei Kriterien erfüllt zu sehen, geschweige denn alle drei – jedenfalls, sofern es um den Schutz der „öffentlichen Ordnung“ geht.

Geht es aber um den „Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“, so ist es mit einer demokratischen Auffassung von Politik schlicht unvereinbar, ein solches Ziel von Amts wegen zum Staatsziel zu erklären. Ein demokratischer Staat kann nicht für die Steuerung von Gefühlen (wie etwa Fremdenfeindlichkeit), die Erziehung der Bürger und die Verteilung von Zensuren für Meinungen zuständig sein; erst recht darf er nicht das Strafrecht dazu missbrauchen. Solche Praktiken sind in totalitären Regimen gang und gäbe, und genau deswegen nennt man sie totalitär.

Das Zustandekommen dieser „Rechts“-Normen ist ihres Inhalts würdig: Der oben zitierte Rahmenbeschluss stammt vom Rat der EU, ist also ein Beschluss von Regierungen. So schaffen Europas Regierungen Fakten, an denen der Gesetzgeber nicht vorbeikommt, und das Bundesverfassungsgericht auch nicht. Wer noch irgendwelche Hoffnungen auf die acht Weicheier in Karlsruhe setzt, braucht sich nur deren Urteil zum Lissabonvertrag anzuschauen: Wenn etwas erst einmal auf EU-Ebene durchgesetzt ist, fragt Karlsruhe nicht mehr, ob es mit dem Grundgesetz übereinstimmt, sondern sucht nach Ausreden, um den Verfassungsbruch halbwegs ohne Gesichtsverlust absegnen zu können.

Dass das Justizministerium, das hier die schmutzige Arbeit macht und darüber noch so lange wie möglich lügt, von einer Liberalen geleitet wird, kann nur noch diejenigen überraschen, die nicht wahrhaben wollen, dass Liberalismus von einer gewissen Entwicklungsphase an nichts mehr mit Toleranz zu tun hat, sondern bloß noch damit, die durch die eigene Ideologie und Politik hervorgerufenen Katastrophen – etwa die Konsequenzen der Massenmigration – durch Repression unter Kontrolle zu halten.

CSU-Ministerin: Jeder muss ein Blockwart sein

Aus JF-online:

BERLIN. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat zur Unterstützung einer neuen Kampagne im „Kampf gegen Rechts“ aufgerufen. Ziel der einwöchigen Aktion „Soziale Netzwerke gegen Nazis“ ist es Rechtsextremisten aus dem Internet zu verbannen. An der Initiative beteiligen sich zwanzig Internetseitenbetreiber, darunter Google, soziale Netzwerke wie Studi-VZ und die Videoplattform Youtube. Sie wollen mit Bannern auf ihrer Internetseite auf das Vorhaben aufmerksam machen.

Die Organisatoren versprechen sich von ihrer Kampagne, daß Internetnutzer ungewünschte Seiten in sozialen Netzwerken zügig melden. „Die Netzwerke brauchen Hilfe: Sie können die Mengen von Daten gar nicht kontrollieren, die täglich hochgeladen werden. Aber sie können schnellstmöglich auf die Hinweise aufmerksamer Nutzerinnen und Nutzer reagieren. Auf Ihre Hinweise“, heißt es in dem Aufruf der Aktion. Nur so könnten „ahnungslose Surfer“ vor rechtsextremer Propaganda geschützt werden, der sie sonst hilflos ausgeliefert wären.

Ich spare mir den Kommentar. Für die Ahnungslosen, die immer noch nicht begriffen haben, was denn so schlimm daran sei, wenn es „gegen Nazis“ gehe, und worum es bei dieser Art von staatlich gefordertem McCarthyismus tatsächlich geht, verweise ich auf meinen Artikel „Facebook: Auf Zuruf wird zensiert“ und die dort verlinkten Artikel.

Die FSM-Strategie: Eine Zensur findet statt!

Nachdem mir die FSM am Montag mit ihrem skurrilen, aber offenkundig durchaus ernstgemeinten Schreiben vorgeworfen hat, die Entwicklung Jugendlicher im Sinne von § des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) zu beeinträchtigen, habe ich mir näher angesehen, was diese Organisation unter „Entwicklungsbeeinträchtigung“ versteht (Hervorhebungen durch Unterstreichung im folgenden Text stammen von mir), und eines ist mir nach der Lektüre klar: Dieser Brief war kein Lapsus eines kleinen Mitarbeiters, sondern entspricht der Linie dieses Vereins:

Der Begriff der Entwicklungsbeeinträchtigung in § 5 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Einführung

Seit dem 01.04.2003 ist der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) in Kraft getreten. Neben vielen anderen Gesetzesänderungen enthält der JMStV eine Vorschrift, nach der Angebote, die geeignet sind, eine Entwicklungsbeeinträchtigung bei Kindern und Jugendlichen hervorzurufen, nicht mehr ohne Weiteres im Internet veröffentlicht werden dürfen.

Im Folgenden sollen … juristische Erläuterungen zu diesem Thema zur Verfügung gestellt werden. (…) Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen wird schließlich ein Leitfaden entwickelt, der eine Hilfestellung bei der Bewertung von Angeboten gibt.

(…)

Wir haben es also nicht etwa mit mehr oder minder platonischen Überlegungen zu tun. Die Empfehlungen, die hier folgen, dienen vielmehr dazu, Netzinhalte zu bewerten, und auf der Basis solcher Bewertungen gegebenenfalls gegen die Anbieter, also gegen Leute wie mich, vorzugehen:

A. Juristische Ausführungen zur Entwicklungsbeeinträchtigung § 5 JMStV

A 1. Die gesetzlichen Vorschriften zu „Entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten“

In § 5 Abs. 1 JMStV heißt es wörtlich:

Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe [sic! Es heißt „Altersstufen“] sie üblicherweise nicht wahrnehmen.“

In fünf weiteren Absätzen des § 5 JMStV werden Voraussetzungen aufgezeigt, unter denen Anbieter entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dennoch über das Internet verbreiten dürfen.

Für Anbieter stellt sich zum einen die Frage, welche Angebote entwicklungsbeeinträchtigend sind und unter welchen Voraussetzungen diese dennoch im Internet angeboten werden dürfen. Auf diese zwei Fragen soll daher im Folgenden näher eingegangen werden.

A 2. Welche Angebote fallen unter den Begriff der „Entwicklungsbeeinträchtigung“?

Der Begriff der Entwicklungsbeeinträchtigung ist eine Neuschöpfung im Zusammenhang mit dem JMStV. Eine gesetzliche Definition des Begriffs gibt es jedoch nicht, was es schwierig macht, ihn mit aussagekräftigem Inhalt zu füllen, vor allem da hierzu auch noch keine Rechtsprechung existiert.

In anderen Gesetzen wurde und wird häufig der Begriff der Jugendgefährdung oder auch sittlichen Gefährdung verwendet. Aus der Tatsache, dass im JMStV gerade keiner dieser bereits bestehenden Begriffe verwendet, sondern eben ein gänzlich neuer eingeführt wurde, ergibt sich, dass die Begriffe nicht bedeutungsgleich sein können. In jedem Fall lässt sich aber sagen, dass für die Annahme einer Entwicklungsbeeinträchtigung eine niedrigere Schwelle besteht als für die Annahme einer Jugendgefährdung im Sinne von § 18 Abs. 1 JuSchG.

Daher kann als Orientierungshilfe für die Frage, was in jedem Fall als entwicklungsbeeinträchtigend angesehen werden muss, auf die Rechtsprechung und Literatur zum Begriff der Jugendgefährdung zurückgegriffen werden.

Der Begriff der Entwicklungsbeeinträchtigung findet sich auch im neuen § 14 Abs. 1 JuSchG, in dessen alter Fassung (§ 6 Abs. 2 JÖSchG) nur von der Eignung zur Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen die Rede war. Laut amtlicher Begründung soll sich hierdurch aber „keine inhaltliche Änderung der bestehenden Beurteilungspraxis“ ergeben.

Genau das ist der springende Punkt: Es ist eben kein „gänzlich neuer Begriff“ eingeführt worden, sondern ein bereits vorhandener, nämlich der der „Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen“ reformuliert worden. Insofern besteht auch kein Bedarf, “ihn mit aussagekräftigem Inhalt zu füllen“. Dieser Bedarf ist also selbstkonstruiert, um auf dieser Basis den normativen Gehatlt von § 5 JMStV nach ideologischen Vorgaben umzudeuten.

Orientiert man sich an dieser alten Gesetzesformulierung und beachtet den Wortlaut der neuen Fassung bzgl. der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, so wird deutlich, dass hier Wertmaßstäbe eine entscheidende Rolle spielen.

Diese Wertmaßstäbe orientieren sich vor allem an den im Grundgesetz verankerten Prinzipien und Grundrechten. Hierbei sind insbesondere die Achtung der Menschenwürde, der Gleichbehandlungsgrundsatz, der Schutz von Ehe und Familie, sowie das Demokratieprinzip zu beachten, da sich hier wohl die häufigsten Reibungspunkte bei der Beurteilung der Entwicklungsbeeinträchtigung ergeben werden.

Was der Gleichbehandlungsgrundsatz, der der Staat bindet, Private aber gerade nicht, sofern es ihnen nicht vom Gesetzgeber ausdrücklich aufgezwungen wird, mit der Entwicklungsbeeinträchtigung zu tun haben soll, erschließt sich zunächst überhaupt nicht, aber die Nennung des Demokratieprinzips deutet immerhin an, dass „Jugendschutz“ als eine Art staatsbürgerlicher Erziehung aufgefasst wird. Wir beginnen zu ahnen, warum die Bezugnahme auf den Begriff der „Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen“ vermieden wurde. Eine solche Definition würde zwar dem Zweck des Gesetzes, nämlich dem Jugendschutz entsprechen, nicht aber dem volkserzieherischen Ehrgeiz der FSM.

Aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 JMStV ergibt sich darüber hinaus auch, dass von § 5 JMStV erfasste Inhalte nicht generell zur Entwicklungsbeeinträchtigung von Minderjährigen geeignet sind, sondern dies jeweils nur für bestimmte Altersstufen zutrifft. (…)

Bei der Beurteilung von Angebotsinhalten sind allgemeingültige Maßstäbe für Kinder und Jugendliche einer Altersstufe heranzuziehen und nicht etwa die Beurteilung nach im Einzelfall betroffenen Personen individuell auszurichten.

Festzuhalten ist auch, dass es nach dem Gesetzeswortlaut nicht auf eine tatsächliche Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine besondere Wahrscheinlichkeit für eine solche ankommt, sondern dass die Inhalte lediglich geeignet sein müssen, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, also die bloße Möglichkeit hierzu ausreicht.

Das ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Selbstverständlich bedeutet „geeignet“, dass es wenigstens irgendwelche konkreten Anhaltspunkte dafür geben muss, dass ein Angebot zur „Beeinträchtigung“ führt – was denn sonst? Dass die bloße Möglichkeit ausreichen soll, ist freie Rechtsfindung der FSM gegen Zweck, Kontext und Wortlaut des Gesetzes.

Und damit wir auch ja nicht auf die Idee kommen, das Wort „geeignet“ „falsch“ (d.h. richtig) zu interpretieren, wird noch zweimal nachgelegt:

Diese Eignung liegt demnach bereits dann vor, wenn eine Beeinträchtigung mutmaßlich eintreten könnte

Dass sie mutmaßlich eintreten kann, dass also die Möglichkeit besteht, genügt schon nicht. Entwicklungsbeeinträchtigung ist sogar anzunehmen, wenn sie mutmaßlich eintreten könnte – wenn also die Möglichkeit der Möglichkeit besteht.

Wohlgemerkt: Die Überschrift zu diesem Abschnitt lautet „Juristische Ausführungen“, und niemand ist so pingelig in seinen Formulierungen wie der ehrenwerte Stand der Juristen; zudem ist die Vorsitzende der FSM Volljuristin, und, nach ihrer Karriere zu urteilen, sogar eine hochkarätige. Wir können sicher sein: Was hier steht, ist genau so gemeint, wie es hier steht.

Und wie um zu bekräftigen, dass ich weder etwas missverstanden noch mich der kleinlichen Wortklauberei schuldig gemacht habe, spült die FSM noch ein ganzen Katarakt von Konjunktiven hinterher:

bzw. wenn Inhalt oder Darstellung eines Angebots derart von übereinstimmenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen bzgl. der Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen abweicht, dass hieraus die Möglichkeit einer negativen Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersklasse vermutet werden kann.

Wieder genügt nicht, dass die Möglichkeit besteht, sie darf nicht einmal vermutet werden. Sie darf nicht nur nicht bestehen und nicht vermutet werden, sie darf nicht einmal vermutet werden können. Es müssen also nicht nur die Möglichkeit selbst und die Möglichkeit der Möglichkeit ausgeschlossen sein, nein, es darf nicht einmal die Möglichkeit der Möglichkeit der Möglichkeit bestehen.

Auf deutsch heißt das: Von einer „Entwicklungsbeeinträchtigung“ ist auszugehen, wenn nicht mit letzter, absoluter, hundertprozentiger, im Grunde gottgleicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass eine solche vorliegt.

So wird, ohne das dies mit einem Wort erwähnt würde, die Beweislast umgekehrt. Nach der FSM-“Auslegung“ des JMStV muss der Anbieter beweisen, dass es keine wie auch immer geartete Möglichkeit gibt, dass sein Angebot „entwicklungsbeeinträchtigend“ sein könnte. Zugleich werden die Anforderungen an diesen Beweis so hoch geschraubt, dass er objektiv niemals und unter keinen Umständen erbracht werden kann.

Es handelt sich um eine Ermächtigung zur Zensur von allem und jedem.

Eine solche „Auslegung“ ist nicht nur evident verfassungswidrig – sie ist nicht einmal das, was sie zu sein beansprucht, nämlich eine Auslegung: Sie basiert auf der willkürlichen Umdeutung des Gesetzeswortlauts. Ein Richter, der auf einer solchen Basis ein Urteil fällte, würde sich vermutlich wegen Rechtsbeugung verantworten müssen!

In der ersten Entscheidung des FSM Beschwerdeausschusses zum Thema „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ wurde der Begriff folgendermaßen definiert:

Entwicklungsbeeinträchtigend sind Angebote, die durch Hervorrufen einer erheblichen Irritation von Kindern und/oder Jugendlichen in Bezug auf ihre gewöhnliche Lebenswelt geeignet sind, …

…was unter „geeignet“ zu verstehen ist, haben wir soeben erfahren…

…auf die Entwicklung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen einen negativen, dem Menschenbild des Grundgesetzes widersprechenden Einfluss auszuüben und somit die Entwicklung zu einem eigenverantwortlichen, sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden Menschen zu hemmen, zu unterbrechen oder zurückzuwerfen.“

Bei der Frage, ob ein Angebot entwicklungsbeeinträchtigend ist, ist also gerade im Hinblick auf den Begriff der Jugendgefährdung als Orientierungshilfe zu berücksichtigen, inwieweit die Inhalte Auswirkungen auf Handlungen, Einstellungen und Erlebnisweisen der Kinder und Jugendlichen haben können, insbesondere inwieweit sie bei Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Altersstufen sexual- oder sozialethisch desorientierend wirken, gewaltbefürwortende Einstellungen fördern oder übermäßig ängstigen.

Vergegenwärtigen wir uns noch einmal § 5 Abs. 1 JMStV: Demnach sollen Kinder und Jugendliche vor Angeboten geschützt werden, „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“. Nun plötzlich ist, ohne erkennbaren Bezug zum Begriff der „Persönlichkeit“, und das heißt, ohne Bezug zum Gesetzeswortlaut, von „Handlungen, Einstellungen und Erlebnisweisen“ die Rede.

Vor allem der Begriff „Einstellungen“ hat es in diesem Zusammenhang in sich:

Unter einer „Einstellung“ versteht man, zumindest in der empirischen Sozialforschung, eine Art der geistigen Bezugnahme auf die Welt, die weniger oberflächlich und wandelbar ist als eine bloße Meinung, aber doch weniger fundamental als die der Einstellung zugrundeliegenden Werte. Wobei die Werte wiederum weniger fundamental sind als die Persönlichkeit. „Einstellung“ ist ein anderes Wort für „Ideologie“, und zwar unabhängig davon, ob die Ideologie als solche dem Einzelnen als ausformuliertes Ganzes bewusst ist oder einen mehr unbewussten Interpretationsrahmen bildet.

Was die FSM also aus dem Gesetzeswortlaut herausliest, oder vielmehr hineinzuquetschen versucht, ist die Vorstellung, dass die gesellschaftsbezogene, im weitesten Sinne politische Ideologie Teil der Persönlichkeit ist und damit zum Gegenstandsbereich des Jugendschutzes gehört.

Unterstrichen wird dies noch dadurch, dass explizit solche Angebote als „entwicklungsbeeinträchtigend“ gewertet werden, die „gewaltbefürwortende Einstellungen fördern“. Es geht also nicht erst um Angebote, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dazu führen oder beitragen, dass Jugendliche gewalttätig werden, sondern bereits um solche, die „gewaltbefürwortende Einstellung“ nicht etwa propagieren, sondern bloß fördern, und sei es versehentlich.

Ein Film wie der Westernklassiker „Zwölf Uhr mittags“ mit Gary Cooper dürfte Jugendlichen unter diesen Voraussetzungen im Netz nicht mehr zugänglich gemacht werden. Schließlich wird dort Gewalt als letztes Mittel der Problemlösung bejaht, und dies im ausdrücklichen Gegensatz zu einer pazifistischen Einstellung. Tatsächlich ist dieser Film aber freigegeben ab 12 Jahren; und dies, obwohl – oder vielmehr weil – die einschlägige Rechtsnorm, nämlich § 14 Abs.1 JuSchG genau und wortgleich dasselbe Ziel verfolgt wie § 5 Abs.1 JMStV: von Jugendlichen Angebote fernzuhalten, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“. Maßgeblich ist hier also genau derselbe Rechtsbegriff, von dem die FSM behauptet, er sei „gänzlich neu“ und müsse daher „mit aussagekräftigen Inhalten gefüllt werden“.

Die extensive Auslegung der FSM enthüllt also gerade in ihrer juristischen Unhaltbarkeit ihren eigentlichen Sinn: Pazifismuskritik als „entwicklungsbeeinträchtigend“ zu brandmarken und ihre Formulierung nur noch in jener Schmuddelecke möglich zu machen, in der bisher Pornovideos und Splatterfilme angesiedelt sind, und ganz generell die ideologische Kompatibilität mit linker Ideologie zum Maßstab zu erheben, was „entwicklungsbeeinträchtigend“ ist und was nicht.

Sexualethisch desorientierend ist grundsätzlich:

jede Darstellung von Sexualität, die den Zielen gefühlsbejahender und normenkritischer Sexualerziehung – zu denen auch die Annahme von Sexualität als positive Lebensäußerung gehört – massiv zuwider läuft, insbesondere die Darstellung von Menschen, die diese auf entwürdigende Art zu sexuell willfährigen Objekten degradiert.

(…)

Um die Liebe als Basis der Sexualität zu bejahen („gefühlsbejahende Sexualerziehung“), muss man gerade nicht „normenkritisch“ sein, denn diese Norm gehört seit zweitausend Jahren zu den Grundlagen der christlichen Sexualmoral – freilich nur im Rahmen der Ehe als der Verbindung von Mann und Frau. Und genau hier hakt wohl die „Normenkritik“ ein. „Jede Darstellung von Sexualität“, die nicht „normenkritisch“ ist, soll als „sexualethisch desorientierend“ gewertet werden. Von der Orientierung an der grundgesetzlich geschützten Institution von Ehe und Familie, die oben wenigstens noch pro forma erwähnt wurde, ist hier schon nicht mehr die Rede: Sie wäre ja nicht normenkritisch. Sie würde insbesondere nicht zur Bejahung von Homosexualität „als positiver Lebensäußerung“ führen, wohl aber zur Bejahung der Ehe als gesellschaftlich wünschenswertem Normalfall. Und nun wundern wir uns schon ein bisschen weniger darüber, dass gerade meine Kritik an Homosexuellen zum Ansatzpunkt einer Intervention der FSM wurde.

Halten wir fest, dass im JMStV selbstverständlich nichts von einer „normenkritischen“ Sexualerziehung steht, und erst recht nichts, worauf man eine Verpflichtung zum Nichtkritisieren der „Normenkritik“ stützen könnte. Wohl aber steht, und zwar in § 1, der Grundnorm, etwas vom Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten … , die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden“. „Erziehung“ bedeutet aber, dass Jugendliche dazu geführt werden sollen, die Notwendigkeit gesellschaftlicher Normen einzusehen und sie demgemäß zu befolgen, und gerade nicht, sie zu kritisieren. Das Gesetz enthält also das Gegenteil von dem, was die FSM ihm unterzujubeln versucht.

Normenkritisch“ sind Jugendliche ganz von allein; dies wird bei der Erziehung als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt und führt unter anderem dazu, dass Normen sich über Generationen hinweg ändern können. Die Norm dient dabei als notwendige Richtschnur, an der sie sich orientieren können. Gerade diese Orientierung „sexualethisch desorientierend“ zu nennen ist Sprachmanipulation von orwellschem Kaliber.

Als sozialethisch desorientierend sind Angebote insbesondere zu beurteilen, wenn:

NS-Ideologie propagiert wird, für die Idee des Nationalsozialismus, seine Rassenlehre, sein autoritäres Führerprinzip, sein Volkserziehungsprogramm, seine Kriegsbereitschaft und seine Kriegsführung geworben wird, sowie wenn das NS-Regime durch verfälschte oder unvollständige Informationen aufgewertet und rehabilitiert werden soll und wenn Adolf Hitler und seine Parteigenossen als Vorbilder oder tragische Helden hingestellt werden,

Bemerkenswert, dass nicht etwa jedes totalitäre Regime abgelehnt wird, sondern nur dieses eine. Die Idee, dass der Staat also zum Beispiel grundsätzlich nicht befugt sei, irgendwelche „Volkserziehungsprogramme“ durchzuführen, und dass man sich dies auch nicht gefallen lassen sollte, wäre im Zusammenhang dieses Textes, der nichts anderes als ein Volkserziehungsprogramm propagiert, ja auch reichlich inkonsequent.

Wenn man aber schon der Meinung ist, die Verbreitung politischer Ideologie bzw. deren Verhinderung sei Aufgabe eines Jugendschutzes, der sich dabei am Menschenbild des Grundgesetzes zu orientieren habe, dann kann es nur um die Ablehnung totalitärer Ideologie schlechthin gehen. Sonst müsste man nämlich den bösen Verdacht haben, dass die FSM Massenmord nur dann ablehnt, wenn er von einer „Rassenlehre“ motiviert ist, nicht aber, wenn es um die Vernichtung von Klassenfeinden, Kapitalisten und Kulaken geht.

Und was bitte ist „unvollständige“ Information? Ich würde sagen: Jede Information über das Dritte Reich ist notwendigerweise unvollständig, weil auch ein Tausend-Seiten-Wälzer nicht alle Aspekte behandeln kann. Als „entwicklungsbeeinträchtigend“ werden aber nur solche Informationen gewertet, und zwar unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt, die allein schon dadurch, dass sie etablierte Klischees und Stereotype aufs Korn nehmen (siehe meinen Artikel „Überfall auf Polen“) den Nationalsozialismus in dem Sinne „aufwerten“, wie jedes schwarz in schwarz gemalte Bild durch jeden noch so dunklen grauen Farbstrich aufgehellt wird.

Angebote kritiklos Vorurteile oder Gewalttaten gegenüber Andersdenkenden präsentieren,

Ja, das wäre zweifellos wünschenswert, wenn im Netz nicht ständig das Vorurteil geschürt würde, Islamkritiker seien Rechtsextremisten, Immigrationskritk sei rassistisch und die Kritik an den Unverschämtheiten der Schwulenlobby sei „homophob“. Nur ist erstens die FSM die letzte Institution, die die Verbreitung gerade solcher Vorurteile verhindern würde, und zweitens lässt das Grundgesetz dergleichen glücklicherweise ohnehin nicht zu:

Es ist praktisch nicht möglich, generalisierende Aussagen über Menschengruppen zu treffen, die auf alle ihre Mitglieder zutreffen. In diesem Sinne ist jede derartige Aussage ein Vorurteil, und zwar einschließlich der gruppenbezogenen Befunde der empirischen Sozialwissenschaften, die ja typischerweise auf statistischer Basis generalisiert werden. Von einem „Vorurteil“ im pejorativen Sinne des Wortes könnte man allenfalls dann sprechen, wenn auf der Basis von Klischees Aussagen verbreitet werden, die auch in einem statistischen Sinne unwahr sind.

Die Wahrheit oder Unwahrheit solcher Aussagen wird hier aber – man möchte sagen: wohlweislich – gerade nicht zum Kriterium gemacht, ob ein Vorurteil vorliegt. So wie auch nicht begründet wird, aus welcher Stelle des Gesetzestextes sich überhaupt ergeben soll, dass generalisierte Aussagen über Menschengruppen „entwicklungsbeeinträchtigend“ sein sollen. Wie schon oben beim Begriff „geeignet“ konstruiert die FSM hier in ihrer „Auslegung“ des JMStV unter Missachtung des grundgesetzlichen Bestimmtheitsgebotes einen Verbotstatbestand, der grundsätzlich auf praktisch jedes Angebot angewendet werden kann, und behält so das letzte Wort, auf welche es tatsächlich angewendet wird.

reales Gewaltgeschehen (z.B. Krieg) unzureichend erläutert dargestellt wird,

wieder so ein allseits einsetzbarer Gummibegriff …

Kriegsgeschehen anonymisiert präsentiert wird

was bei praktisch allen Darstellungen der Fall ist, die politische und strategische Aspekte des Krieges behandeln …

extrem einseitige oder extrem rückwärtsgewandte Rollenklischees befürwortet werden.

(…)

Bezweifelt noch jemand, dass es hier mitnichten um Jugendschutz geht, wohl aber darum, konservative Positionen zu verteufeln? Selbstredend findet sich auch für diesen Punkt keine Grundlage im Gesetzestext.

Zu beachten ist allerdings, dass gemäß § 5 Abs. 6 JMStV die Beschränkungen des § 5 Abs. 1 JMStV nicht für Nachrichtensendungen und Telemedien zum politischen Zeitgeschehen gelten, soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt.

Etwas unsauber zitiert, aber gut. Es ist unerfindlich, was den Gesetzgeber bewogen hat, nicht auch Angebote mit religiöser, kultureller, wissenschaftlicher und historischer Thematik mit einzubeziehen. Es ist – selbst bei weitläufiger Auslegung der Begriffe „aktuell“ und „Politik“ – nicht zu erkennen, warum er lediglich Angebote zur aktuellen Politik privilegiert. Das riecht nach einem Verstoß gegen das Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte (Art.3 GG). Nun, dafür kann die FSM nichts.

Umso schwerer wiegt aber gerade wegen dieser engen Begrenzung des Ausnahmetatbestandes die Maßlosigkeit, mit der sie die Tatbestände so definiert, dass praktisch jeder Beitrag darunter fallen kann, der nicht von Abs. 6 geschützt ist, die Willkür bei der Umdeutung des Gesetzestextes, und die Frechheit, mit der sie ihm ihre eigenen ideologischen Wertentscheidungen unterschiebt.

Auffallend ist, dass gerade ein Text, der mit „Juristische Ausführungen“ überschrieben ist, nicht nur willkürlich am Gesetzestext vorbeigeht, sondern auch in keiner Weise auf die Normen des Grundgesetzes Bezug nimmt. Wenn man schon der Meinung ist, die Normen seien nicht hinreichend konkretisiert, so ist der Blick in Grundgesetz unerlässlich, wenn man wenigstens wissen will, was nicht gemeint sein kann. Unvereinbar mit dem Grundgesetz sind Eingriffe, die zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht erforderlich, nicht geeignet, im engeren Sinne unverhältnismäßig sind oder den Wesensgehalt eines Grundrechts beschränken. Dies ist bei der Auslegung des Gesetzes zu beachten, ebenso wie das Gebot der Bestimmtheit der Normen, das Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung, das Rückwirkungsverbot etc.

Keine dieser rechtlichen Überlegungen, die einer „juristischen Ausführung“ über ein grundrechtsbeschränkendes Gesetz zwingend vorgeschaltet sein müssen, damit er überhaupt als juristisch relevant angesehen werden kann, spielt bei den „juristischen Ausführungen“ der FSM auch nur die geringste Rolle. Stattdessen wird der Wortlaut des Gesetzes missachtet, die Eingriffsgrundlage des Jugendschutzes exzessiv überdehnt, die Normen so ausgelegt, dass sie praktisch nicht eingehalten werden können, das Gebot grundrechtsschonender Auslegung von Gesetzen geradezu verhöhnt.

Der ganze Text ist im Geiste verfassungswidrigen, ja verfassungsfeindlichen Zensorentums und totalitären Volkserziehungswahns geschrieben und verrät einen erschreckenden Mangel an elementarem Rechtsbewusstsein.

Kann sich die FSM einbilden, damit durchzukommen? Selbstverständlich nicht. Was in obigem Text definiert wird, ist ein Maximalprogramm, von dem sie so viel wie möglich durchzusetzen versuchen wird. Deswegen kommt es ihr auf die eklatante Rechtsfehlerhaftigkeit ihrer „juristischen Ausführungen“ auch nicht an.

Es geht hier nicht um Recht, sondern um Rechtspolitik: Es geht darum, gestützt auf die relative Autonomie, die der Gesetzgeber Organisationen der „Freiwilligen Selbstkontrolle“ einräumt, unbestimmte Rechtsbegriffe von vornherein mit linker Ideologie zu besetzen und auf diese Weise und auf dem Umweg über den „Jugendschutz“ das Zensurverbot des Grundgesetzes zu umgehen; es geht der FSM darum, ihr Zensurmonopol dazu zu nutzen, speziell Vertreter konservativer Positionen mit Prozessen zu überziehen, in denen es dann naturgemäß um solche Dinge wie „Diskriminierung“, „Vorurteile“, „Rassismus“, „Fundamentalismus“ etc. geht, sodass die Gerichte nach und nach den Freiraum für konservative (aber eben nicht für linke) Positionen einschränken werden.

Die FSM kann es sich sogar leisten, reihenweise Prozesse zu verlieren, solange sie wenigstens Teilerfolge vorweisen kann, indem Gerichte die Grenzen der Meinungsfreiheit von Konservativen definieren, selbst wenn sie in der Sache urteilen, im konkreten Einzelfall seien diese Grenzen nicht verletzt worden. Nach und nach wird die Liste der Dinge, die nicht geschrieben werden dürfen, verlängert.

Und es geht ihnen um den Einschüchterungseffekt: Unsereiner soll gezwungen werden, mit der Schere im Kopf zu schreiben, um nur ja keinen Ärger zu bekommen.

Die Linke hat in ihrem Krieg gegen die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes einen neuen Frontabschnitt eröffnet.

Meine Antwort an FSM

[Auf das gestrige Schreiben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V. habe ich jetzt geantwortet. Die Antwort lautet:]

Sehr geehrter Herr Lange,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Post vom 16.08.2010:

Ihre grotesken Vorwürfe spotten jeder inhaltlichen und rechtlichen Würdigung. Sie mit Argumenten zu kritisieren, würde bereits eine Selbsterniedrigung darstellen. Die von Ihnen geforderte Stellungnahme lehne ich daher ab.

Sollten Sie bei Ihrer Absicht bleiben, den in Rede stehenden Sachverhalt einer Landesmedienanstalt vorzulegen und sich dadurch noch mehr zu blamieren, so ist Ihnen dies selbstverständlich unbenommen.

Dies bedeutet freilich nicht, dass ich bereit wäre, den Vorgang auf sich beruhen zu lassen. Ich halte Ihr Vorgehen – gerade wegen der sachlichen Gegenstandslosigkeit und der Evidenz der rechtlichen Irrelevanz Ihrer Vorwürfe – für einen politisch motivierten Einschüchterungsversuch. An der Legalität derartiger Praktiken habe ich so erhebliche Zweifel, dass ich es für angemessen halte, diesen Vorgang den zuständigen Justizbehörden zur strafrechtlichen Beurteilung zu unterbreiten.

Ich habe daher gegen Sie und die Vorstandsmitglieder von Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V. Strafantrag gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kleine-Hartlage

Facebook: Auf Zuruf wird zensiert!

PI berichtet über einen jener Vorgänge, die in einer freiheitlichen Demokratie undenkbar wären, in unserem Lande aber zum Alltag gehören:

In der Facebook-Gruppe „Gegen Gewalt in Hamburg“ kam es in den Diskussionsforen doch tatsächlich zu einer demokratischen Streitkultur. Informierte Bürger äußerten ihre Besorgnis über steigende Gewalt mit Migrationshintergrund. Das war nicht nur den Administratoren zu viel. Das Aussprechen der Wahrheit zieht noch viel größere Kreise.

So bekamen die Mitglieder der Gruppe folgende Nachricht zugesandt. Der Administrator Robert Rittich verkündet:

„Leider ist es nicht möglich eine sachliche und konstruktive Diskussion zu führen. Die Gruppe hat viel Wirbel verursacht und viele Beiträge gingen zu weit. Durch die teilweise sehr rechten Aussagen wurde ich von mehreren Politikern kontaktiert. Sie haben mich aufgefordert die Foren zu schließen. Es besteht die gefahr, dass das Forum vermehrt für rechte Szene genutzt wird. Diesen Wunsch werde ich nachgehen. Eure Beiträge sind kopiert und werden den verantwortlichen Politikern zur Verfügung gestellt.“

Quelle: PI

Es sind also in dieser Gruppe Aussagen gefallen, die nicht verboten sind – sonst hätte sich wohl die Staatsanwaltschaft gemeldet – wohl aber „sehr rechts“. Deshalb rufen namentlich nicht genannte Politiker an und fordern den Administrator auf, die Gruppe zu löschen. Und der tut das – statt diese selbsternannte Propagandaminister zum Teufel zu jagen, die im Gegensatz zu Dr. Goebbels nicht einmal den Anstand haben, öffentlich zu ihrem Treiben zu stehen. Allein die Tatsache, dass es Menschen gibt, die in einem solchen Zusammenhang von „verantwortlichen Politikern“ faseln, ist deprimierend genug: Freie Bürger, die sich ihrer Rechte bewusst sind, (also eine kleine Minderheit) wissen nämlich, dass es unter den Vorgaben des Grundgesetzes keinen Politiker geben kann, der für Internetzensur „verantwortlich“ ist. Entweder ist etwas illegal, dann sind die Strafverfolgungsbehörden „verantwortlich“, oder es ist legal, dann geht es den Staat nichts an.

Beides – der Zensurversuch wie die beflissene Servilität des Administrators – ist bezeichnend. Der Vorgang illustriert perfekt das, was ich meinte, als ich vor einiger Zeit in ähnlichem Zusammenhang schrieb:

Indem man den Staat außen vorlässt und stattdessen den Mob aufstachelt, entzieht man sich der rechtlichen Kontrolle, der in unserem Land jeder staatliche Grundrechtseingriff unterliegt. Dies ist nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, durch Errichtung eines IM- und Blockwartsystems das Grundgesetz zu umgehen und auszuhöhlen, und dieser Versuch stößt nicht etwa auf die entschiedene Opposition eines Staates, der entschlossen wäre, für die von ihm selbst ausgesprochenen verfassungsrechtlichen Garantien auch einzustehen.

Aus: Antifa: Der kalte Krieg gegen die Meinungsfreiheit

Was wir hier stattdessen in Aktion sehen, ist die Neuauflage der Doppelherrschaft:

Der Staat, der sehr wohl weiß, dass ihm selbst eine solche Strategie von seiner eigenen Verfassung untersagt ist, spannt die Bürger praktisch als Blockwarte ein, in ganz ähnlicher Weise, wie 1933 die SA zur Hilfspolizei ernannt wurde, die überall dort die Drecksarbeit erledigte, wo die reguläre Polizei an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden war. Die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sollen auf dem geduldigen Papier stehenbleiben, faktisch aber entwertet werden.

Aus: Zum Urteil gegen Udo Voigt

Und selbstredend trifft es nicht nur „Rechtsextremisten“. Es trifft jeden, dessen Meinung nicht in eine bestimmte Ideologie passt. Ein Politiker, der Andersdenkende aus dem öffentlichen Diskurs ausschließen, sprich mundtot machen will, muss heutzutage nur noch zum Telefonhörer greifen. Man nennt dergleichen „Gelenkte Demokratie“.

Russland? Nein, Deutschland!

[Siehe auch: Netz gegen Meinungsfreiheit]