Am Freitag soll im Bundestag der ESM-Vertrag verabschiedet werden. Daß er eine Mehrheit, und zwar eine breite Mehrheit, finden wird, steht jetzt schon fest, obwohl das Bundesverfassungsgericht in einer spektakulären und beispiellosen Geste den Bundespräsidenten aufgefordert hat, die Ratifikationsurkunde vorerst nicht zu unterschreiben.
Wolfgang Schäuble gehört zu den Politikern, denen man zuhören sollte, nicht nur, weil er mächtig, sondern vor allem, weil er aufrichtig ist. Selbst seine Täuschungsmanöver folgen dem Gesetz der Taqiya und dienen erkennbar dazu, nur den zu täuschen, der getäuscht werden will. Er hat uns ganz offen gesagt, dass die Politik darauf hinarbeitet, die Deutschen im eigenen Land in die Minderheit zu drängen (s. meinen Artikel „Doktor Schäubles Staatsneurosen“) – und nicht minder offen bereitet er uns nun auf das bevorstehende Ende des Grundgesetzes und der Demokratie vor.
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Alles, was zum Verderben der Völker Europas geplant und verwirklicht wird, geschieht vor den Augen eben dieser Völker. Es wird nicht geheimgehalten. Es wird sogar im Voraus angekündigt und steht in jeder Zeitung. Wer den Nebel der PR-Phrasen beiseitepustet, in die die europäischen Eliten ihre Vorhaben hüllen, erfährt, was gespielt wird. Dazu freilich darf man nicht selbst in der Ideologie der Eliten befangen sein, muss man die Triggerwörter kennen, die durch jahrzehntelange Indoktrination in die Köpfe der meisten Menschen gepflanzt wurden, muss man wissen, dass solche Wörter dazu da sind, das Publikum zu manipulieren und Assoziationsketten auszulösen, die mit dem, was tatsächlich gemeint ist, wenig bis nichts zu tun haben.
Wolfgang Schäuble hat jetzt dem „Spiegel“ (26/2012; hier die Vorankündigung in SPON) eines jener Interviews gegeben, aufgrund derer niemand später wird sagen können, er habe nicht gewusst, was bevorsteht; und doch wissen es die meisten nicht, weil sie zwar lesen, aber nicht verstehen.
Spiegel: Herr Minister, die EU steckt in der schwersten Krise ihrer Geschichte, der Euro droht auseinanderzubrechen, was steht auf dem Spiel?
Schäuble: Unser Wohlstand. Die Welt mit ihrer globalisierten Wirtschaft verändert sich rasend schnell. Wer da mithalten will, kann das nicht allein. Das geht nur gemeinsam mit anderen europäischen Ländern und mit einer europäischen Währung. Sonst würden wir stark zurückfallen, und das wäre mit einem erheblichen Verlust an Wohlstand und sozialer Sicherheit verbunden.
Wer da mithalten will, kann das nicht allein? Länder von der Größe Singapurs, Taiwans und Südkorea können es sehr wohl, ohne an einer Währungsunion teilzunehmen. Großbritannien, Schweden und Dänemark können es, ohne den Euro zu haben. Die Schweiz und Norwegen können es, ohne auch nur Mitglied der Union zu sein. Es mag diskutable Gründe geben, einen großen Währungsraum zu haben, etwa um die Abhängigkeit vom Dollar zu verringern, aber die pauschale Behauptung „Sonst würden wir stark zurückfallen, und das wäre mit einem erheblichen Verlust an Wohlstand und sozialer Sicherheit verbunden“ ist offenkundig Unsinn. (Und was die soziale Sicherheit betrifft, so gibt es keinen zweiten Faktor, der deren Finanzierbarkeit so sehr strapaziert wie die von Schäuble befürwortete Masseneinwanderung.) Schäuble spekuliert auf die Angst. Er greift zu Scheinargumenten und Panikmache. Warum er das tut, werden wir noch sehen.
Spiegel: Würde die EU den Zusammenbruch der Währungsunion überleben?
Schäuble: (…) Aber ein Auseinanderbrechen der EU wäre doch absurd. Die Welt rückt enger zusammen, und in Europa würde jedes Land wieder seine eigenen Wege gehen? Das kann, darf und wird nicht sein.
Die Welt rückt zusammen? Das ist richtig im Hinblick auf internationale Arbeitsteilung, auf globale Kommunikation, auf schnelle Verkehrsverbindungen. Dass Staaten deswegen ihre Souveränität freiwillig aufgeben, gibt es aber nirgends auf der Welt, nur in Europa. Es ist Europa, das einen Sonderweg geht, nicht der Rest der Welt, in dem nach wie vor jedes Land „seine eigenen Wege geht“. „Die Welt rückt zusammen“ ist eine jener Triggerphrasen, die den kritischen Verstand des Lesers umgehen sollen.
Interessant ist auch, in welche Worte Schäuble seine Befürchtungen kleidet: Die „eigenen Wege“ müssten ja nicht zwangsläufig getrennte Wege sein (es gäbe nur keine Handhabe, die Gemeinsamkeit des Weges zu erzwingen) und Schäuble behauptet auch nichts dergleichen; die bloße Tatsache, dass es eben eigene Wege wären: „Das kann, darf und wird nicht sein.“
Spiegel: War es ein Fehler, den Euro einzuführen?
Schäuble: Nein, die Währungsunion war die logische Folge der fortschreitenden wirtschaftlichen Integration Europas.
Logische Folge? Ich muss wohl eine ganz falsche Vorstellung von Logik haben. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Je stärker die internationalen Abhängigkeiten werden, und je mehr dadurch für jedes Land die Gefahr wächst, in den Strudel von Krisen gerissen zu werden, die es weder verursacht hat noch aus eigener Kraft bewältigen kann, desto wichtiger ist es, wenigstens die Steuerungsinstrumente in der Hand zu behalten, die ihm ermöglichen, die Krisen aus eigener Kraft wenigstens zu lindern, und dazu gehört allemal die Währungspolitik. Wenn es ein Land in der Anwendung dieses Instruments übertreibt, etwa mit der Inflationierung seiner Währung, dann bleiben die daraus resultierenden Probleme zumindest auf dieses Land beschränkt, statt, wie jetzt, europäische Krisen auszulösen. Die abenteuerliche Geld- und Fiskalpolitik der Griechen war einzig deren Problem, solange es die Drachme gab. Erst mit dem Euro wurde sie zu unser aller Problem.
Spiegel: Trotz allem war der Euro eine Missgeburt. Weil die notwendige politische Union fehlte.
Schäuble: (…) … klar, wir wollten schon damals gern eine politische Union, aber das war nicht möglich. Deutschland wäre bereit gewesen, Kompetenzen an Brüssel abzugeben, denn wir haben ja nach dem Zweiten Weltkrieg nur durch Europa eine neue Chance bekommen.
Das sind so die Bemerkungen, an denen man ablesen kann, dass wir von kranken Hirnen regiert werden, in denen Neurosen sich mit ideologischer Verblendung zu Deformationen vereinen, die den Betreffenden von vornherein disqualifizieren, irgend etwas zu leiten, geschweige denn einen Staat. Zur Erinnerung: Deutschland war sogar in dem Zustand, in dem es 1945 war, noch die stärkste Wirtschaftsmacht Europas und hat den Wiederaufstieg nach dem verlorenen Krieg aus eigener Kraft geschafft; der Marshallplan war, entgegen einer verbreiteten Legende, für ein Land dieser Größe kaum mehr als ein Trinkgeld, das obendrein nicht aus Europa, sondern aus Amerika kam. Wenn Schäuble von einer „Chance“ spricht, die wir nur durch „Europa“ (wer immer das sein mag) bekommen hätten, so kann er damit nur die Chance meinen, die darin bestand, dass man das deutsche Volk 1945 nicht komplett ausgelöscht hat. Für diese Chance nun haben wir so dankbar zu sein, dass wir diesem „Europa“ noch nach einem halben Jahrhundert unsere Souveränität in den Rachen zu werfen haben. Aber weiter in Schäubles Text:
Doch andere Länder haben sich schwergetan, etwa aufgrund besonderer Traditionen…
… die in Wahrheit allgemeine Traditionen sind …
… oder weil sie gerade erst nach dem Fall des Eisernen Vorhangs ihre nationale Souveränität zurückerlangt hatten. Wir standen also vor der Frage: Führen wir den Euro ein, ohne dass wir die politische Union haben, und gehen davon aus, dass der Euro dazu führt, dass wir uns einander annähern …
… was in diesem Kontext ja nur bedeuten kann, dass die durch den Euro verursachten Probleme die politische Union erzwingen werden …
… oder lassen wir es ganz bleiben.
Spiegel: Und in dieser Situation sind Sie lieber volles Risiko gegangen.
Schäuble: (…) Deshalb wollten wir erst den Euro einführen und dann rasch die notwendigen Entscheidungen zur politische Union treffen.
(…)
Spiegel: Klingt fast so, als hätten Sie die Krise herbeigesehnt, um endlich die Geburtsfehler des Euro auszumerzen.
Schäuble: So schlimm ist es nun auch wieder nicht. (…) Aber je mehr die Menschen sehen, was auf dem Spiel steht, desto mehr sind sie bereit, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
Spiegel: Was sind denn die Konsequenzen, die Europa nun ziehen muss?
Schäuble: Wir brauchen mehr Europa und nicht weniger.
Was Schäuble uns hier sagt, ist nicht mehr und nicht weniger, als dass die politische Klasse Europas sich von Anfang an darüber im Klaren war, dass der Euro nicht funktionieren konnte, aber Krisen und Probleme herbeiführen würde, die dann als Vehikel dienen würden, eine politische Union herbeizuführen, die weder „die Menschen“ noch eine Reihe von Staaten, insbesondere die Osteuropäer, gewollt haben. Die Behauptung, der Euro werde so stark sein wie die D-Mark, war mithin eine zynische Lüge, und die dafür verantwortlichen Politiker haben einen ganzen Kontinent hinters Licht geführt.
Diese selben Politiker, die heute zugeben, dass sie gelogen haben, und sich dessen sogar rühmen, erwarten nun, dass die von ihnen betrogenen Opfer sich ihnen noch einmal anvertrauen, weil sie „sehen, was auf dem Spiel steht“ (nämlich „Wohlstand und soziale Sicherheit“). Die Schamlosigkeit dieser Leute wird fürwahr nur von ihrem Größenwahn übertroffen.
(…)
Spiegel: Die Forderung nach mehr Europa ist fast so ein Klassiker wie der „Faust“.
Schäuble: Mag sein, aber deshalb ist sie ja noch nicht falsch. Europa ist leider kompliziert, und seine Strukturen sorgen bei Bürgern und Finanzmärkten nur in unvollkommenem Maße für Vertrauen.
Was der Euphemismus des Jahres sein dürfte. Ganz nebenbei fragt man sich, wer für Schäuble eigentlich wichtiger ist: die Bürger oder die Finanzmärkte?
Spiegel: Wie wollen Sie dieses Defizit beheben?
Schäuble: (…) Wir müssen in wichtigen Politikbereichen mehr Kompetenzen nach Brüssel verlagern, ohne dass jeder Nationalstaat die Entscheidungen blockieren kann.
Spiegel: Sie wollen nichts weniger [sic!] als die Vereinigten Staaten von Europa.
Schäuble: (…) Nein, das Europa der Zukunft wird kein föderaler Staat nach dem Vorbild der USA oder der Bundesrepublik sein. Es wird eine eigene Struktur haben…
Diesen Satz merken wir uns, er wird unten noch eine wichtige Rolle spielen.
… Das ist ein hochspannender Versuch.
Ein Menschenversuch mit 500 Millionen ungefragten menschlichen Versuchskaninchen. Schäuble weiß nicht, ob das, was dabei herauskommen wird, gut oder schlecht sein wird, er will nur – und das hat oberste Priorität – weg vom Nationalstaat. In den Worten seiner Chefin: „koste es, was es wolle“.
Spiegel: (…) … wollen Sie so viel Macht nach Europa verlagern wie möglich?
Schäuble: Nein, … aber es gibt Dinge, die in einer Währungsunion besser auf europäischer Ebene aufgehoben sind.
Spiegel: Was zum Beispiel?
Schäuble: Es geht vor allem darum, dass wir eine Fiskalunion schaffen, in der die Nationalstaaten Kompetenzen in der Haushaltspolitik abtreten. Zudem (…) brauchen [wir] eine europäische Aufsicht … über die größten Geldhäuser.
Im Anschluss geht es um die Eurobonds. Nachdem Schäuble klargestellt hat, dass Eurobonds ohne Fiskalunion für ihn nicht in Frage kommen, hakt der Spiegel nach:
Spiegel: Wie müsste eine Fiskalunion aussehen, damit Deutschland Euro-Bonds akzeptieren könnte?
Schäuble: Im Optimalfall gäbe es einen europäischen Finanzminister. Der hätte ein Vetorecht gegen einen nationalen Haushalt und müsste die Höhe der Neuverschuldung genehmigen. (…)
Und wieder greift ein Rädchen ins andere: Die bewusste Fehlentscheidung, den Euro einzuführen, dient nicht nur als Hebel zur Einführung der politischen Union, sondern sogar einer Union, die im Verhältnis zu den Mitgliedsstaaten mehr Rechte hat als in Deutschland der Bund gegenüber den Ländern. Der Bundesfinanzminister hat jedenfalls kein Vetorecht gegenüber den Haushaltsentwürfen seiner Kollegen in den Bundesländern; allenfalls haben diese selbst solche Kompetenzen gegenüber den Gemeinden. Was Schäuble uns hier sagt, bedeutet mit anderen Worten nichts anderes, als dass er die Staaten Europas in bloße Gebietskörperschaften verwandeln will. Das muss er wohl gemeint haben, als er sagte, „das Europa der Zukunft“ werde „kein föderaler Staat nach dem Vorbild der USA oder der Bundesrepublik sein“.
(…)
Spiegel: Gibt es außer der Finanzpolitik noch andere Bereiche, die auf die europäische Ebene übertragen werden sollen?
Schäuble: In Zeiten der Globalisierung gehört die Wirtschaftspolitik geradezu zwingend dazu…
Wieder das billige Mätzchen, das uns schon mehrfach begegnet ist: aus der „zusammenrückenden Welt“, der „wirtschaftlichen Integration Europas“, der „globalisierten Wirtschaft“ und nun also schlicht der „Globalisierung“ die Forderung nach Vereinheitlichung von allem Möglichen abzuleiten – als ob das Heil in der Strukturlosigkeit läge und eine globalisierte Welt nicht erst recht differenzierte Strukturen bräuchte, die ihre Komplexität überhaupt erst beherrschbar machen.
… Außerdem existieren noch viele nationale Kompetenzen in der Außen- und Sicherheitspolitik. Europa sollte in der Welt besser und klarer mit einer Stimme auftreten.
Wieder die apodiktische Pauschalbehauptung als Mittel, dem Beweiszwang zu entgehen: Es mag ja sein, dass Europa hier und da besser „mit einer Stimme auftreten“ würde – was es übrigens in etlichen Bereichen, etwa der Außenwirtschaftspolitik, längst tut. Schäuble geht es aber gar nicht darum, aufzuzeigen, wo vielleicht Verbesserungen erzielt werden könnten, sondern das Thema mit Totschlagbehauptungen zu erledigen, bevor irgendeiner kritisch nachfragt.
Spiegel: Sie schlagen die Übertragung vieler nationaler Kompetenzen vor. Wo bleibt die demokratische Legitimation?
Schäuble antwortet darauf mit einem Katalog von Forderungen, die ziemlich demokratisch klingen (wenn man von dem Schönheitsfehler absieht, dass Demokratie einen Demos voraussetzt und es einen europäischen Demos nicht gibt), etwa der nach Aufwertung des Europäischen Parlaments mit voller gesetzgeberischer Kompetenz einschließlich des Rechts zur Gesetzesinitiative, einer Senatslösung nach amerikanischem Vorbild für die Repräsentation der Mitgliedsstaaten, der Direktwahl des Kommissionspräsidenten, wobei die Kommission im Gegenzug eine echte Regierung darstellen soll usw., alles Forderungen, deren Verwirklichung die EU in just jenen Bundesstaat „nach dem Vorbild der USA oder der Bundesrepublik“ verwandeln würden (abgesehen von den extremen Befugnissen des Finanzministers), von der Schäuble selbst gesagt hat, dass es ihn nicht geben wird.
Selbstverständlich wird es ihn nicht geben, und Schäuble weiß besser als irgendjemand sonst, dass Deutschland mit Forderungen dieser Art bei seinen Partnern immer wieder auf Granit gebissen hat, und dass das Ergebnis auch heute kein anderes wäre. Warum also stellt er überhaupt diese Forderungen?
Schäuble weiß, dass die Mehrheit der Deutschen einer politischen Union – wenn überhaupt – dann nur unter diesen Bedingungen zustimmen würde, und deshalb spiegelt er dem Publikum vor, dass diese Bedingungen im „neuen Europa“ erfüllt sein würden. Es ist dieselbe Taktik, die die deutschen Politiker schon einmal angewendet haben – als es nämlich um die Einführung des Euro ging, der „so hart wie die D-Mark“ sein sollte. Man hat damals eine ganze Reihe von Bedinungen in den Maastricht-Vertrag eingebaut, von denen man damals schon wissen konnte und musste, dass sie sich bei der ersten Krise in Luft auflösen würden, die man aber brauchte, um den Deutschen die D-Mark ab- und den Euro aufzuschwatzen.
Wozu braucht Schäuble aber die Zustimmung der Deutschen? Wozu dieses Blendwerk, wozu diese Schmierenkomödie vom demokratischen Europa, von dem er weiß, dass es nie kommen wird?
Weil es einen Punkt gibt, bei dem die Regierung auf die Zustimmung des deutschen Volkes angewiesen sein wird:
Spiegel: In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bdem weiteren Verzicht auf Souveränität enge Grenzen gesetzt. Wie viel europäische Integration ist mit dem Grundgesetz noch möglich?
Und jetzt kommt’s:
Schäuble: Wenn … man … zu dem Schluss kommt, dass die Grenzen des Grundgesetzes erreicht sind, dann sagt das Verfassungsgericht zu Recht: Man kann gern mehr Rechte nach Brüssel übertragen, aber darüber muss das deutsche Volk entscheiden.
Spiegel: Das heißt, es gibt bald eine Volksabstimmung in Deutschland?
Schäuble: … ich gehe davon aus dass es schneller kommen könnte, als ich es noch vor wenigen Monaten gedacht hätte. (…)
Spiegel: Sie glauben, dass die Deutschen spätestens in fünf Jahren über eine neue Verfassung abstimmen werden?
Schäuble: Vor ein paar Monaten hätte ich noch gesagt: In fünf Jahren? Nie im Leben! Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher. Wollen Sie wissen, warum?
Spiegel: Bitte.
Schäuble: (…) Im Frühjahr 1989 war ich gerade neuer Innenminister in Bonn. Da hat sich der neue US-Botschafter bei mir vorgestellt ind prophezeit, die Mauer werde in den nächsten drei Jahren fallen. Ich habe geantwortet: „Vor ein paar Monaten hätte ich das noch bezweifelt, jetzt würde ich sagen, mit viel Glück passiert es in den nächsten zehn Jahren.“ Und wie lange hat es dann wirklich gedauert? Kein halbes Jahr.
(Hochinteressante Information, dass die amerikanische Regierung schon im Frühjahr 1989 wusste, dass der Fall der Mauer kurz bevorstand, aber das ist hier nicht das Thema.)
Dieser besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung verabschiedet. (Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes selbst konnte von „freier Selbstbestimmung“ bekanntlich nicht die Rede sein.)
Artikel 146 ist sozusagen der Joker des Grundgesetzes, mit dessen Anwendung dessen „Ewigkeitsgarantien“ automatisch gegenstandslos werden. Eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 verabschiedet wird, muss daher nicht die Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes (Republik, Rechtsstaat, Bundesstaat, Sozialsstaat, vor allem aber: Demokratie!) beachten und ist nicht einmal an das Prinzip der Menschenwürde gebunden.
Die Regierung ist sich also vollkommen darüber im Klaren, dass ihre Pläne mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, und es dürfte kein Zufall sein, dass Schäuble dieses Interview gerade jetzt gibt: kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Appell an den Bundespräsidenten, den ESM-Vertrag vorerst nicht zu unterschreiben, signalisiert hat, dass es die Regierungsstrategie, die Grenzen der Verfassung gezielt immer weiter auszudehnen, nicht mehr länger hinzunehmen gedenkt. Ob dieser Ankündigung Taten folgen, wird man abwarten müssen, aber die Regierung rechnet offenbar damit.
Statt aus diesem spektakulären Vorgang die naheliegende Konsequenz zu ziehen, auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren, tut die Regierung das Gegenteil: Sie versucht, den Boden aufzulösen und sich einen neuen zu schaffen. Nicht die aberwitzigen Pläne werden revidiert, sondern die Verfassung beseitigt und durch eine neue ersetzt; eine, deren Inhalt wir uns alle lebhaft vorstellen können.
Vermutlich wird die Regierung bereits den ESM-Vertrag auf diese Weise durchpeitschen wollen, sollte er am Bundesverfassungsgericht scheitern.
Populär ist dies nicht. Um mit einer solchen Strategie Erfolg zu haben, braucht die Regierung nicht nur den Konsens der Opposition (den hat sie) und einer gleichgeschalteten Presse (auch den hat sie). Sie braucht vor allem einen noch einmal verstärkten „Kampf gegen Rechts“, damit wirklich überhaupt kein Kritiker mehr öffentlich zu Wort kommt, sie braucht eine verängstigte Bevölkerung (daher Schäubles Strategie der Panikmache), und sie braucht eine extreme Krisensituation, damit das eingeschüchterte Volk sich hinter ihr und ihrem Kurs schart.
Sie wird Mittel und Wege finden, eine solche Situation herbeizuführen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Bundespräsident Gauck aufgefordert, das Ratifizierungsgesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nicht zu unterzeichnen. Ein solcher Schritt ist in der Geschichte der BRD noch nie dagewesen und wäre unter normalen Umständen völlig undenkbar; allein, die Umstände sind alles Andere als normal.
Der ESM wäre im Falle der Ratifizierung ermächtigt, jederzeit unter Fristsetzung von sieben Tagen von den Mitgliedsstaaten Finanzmittel in praktisch unbegrenzter Höhe anzufordern. Das vorgesehene Leitungsgremium ist nicht nur – da nicht gewählt – bar jeder demokratischen Legitimität, es unterliegt nicht einmal rechtlicher Kontrolle und kann für seine Entscheidungen so wenig zur Rechenschaft gezogen werden wie der ESM selbst. Zudem sollte diese Ermächtigung, die jeder Rechtsordnung hohnspricht, unwiderruflich sein, d.h. für alle Ewigkeit gelten.
Der Kalte Staatsstreich, der seit vielen Jahren mit einer Politik der kleinen Schritte und der vollendeten Tatsachen vorangetrieben wird, würde mit diesem Gesetz mit einem Ruck vollendet.
Offenbar hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass seine seit Jahren verfolgte Politik des Räusperns und Zähneknirschens, zugleich aber des weitestmöglichen Nachgebens die politische Klasse dieses Staates nicht etwa dazu bringt, vom Hochverrat abzulassen und sich auf die verfassungsmäßige Ordnung zu besinnen.
Vielmehr hat diese Klasse in ihrer utopistischen Verblendung, ihrer Arroganz und ihrem Größenwahn auch noch den letzten Rest von Gespür für Recht, Gesetz und Moral eingebüßt und fasst jedes Nachgeben aus Karlsruhe lediglich als Ermutigung auf, mit einer Politik fortzufahren, für die die Verantwortlichen in jedem bekannten Staatswesen der Geschichte, seit es überhaupt so etwas wie Staatlichkeit gibt, ohne weiteres als Hoch- und Landesverräter aufgehängt worden wären – mit oder ohne Prozess.
Dass das Verfassungsgericht den Bundespräsidenten auffordert, einem Gesetz die Unterschrift zu verweigern, das bisher weder dem Präsidenten noch dem Gericht vorliegt, ist mehr als nur eine Ohrfeige. Nicht nur die politische Kultur, sondern auch die Rechtsordnung der BRD statuiert die Vermutung, dass die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsident die Vermutung der Rechtmäßigkeit ihres Handelns auf ihrer Seite haben und deshalb im Verhältnis zueinander verpflichtet sind, von dieser Vermutung auszugehen. Indem das Gericht in einem offenkundigen Akt von Verzweiflung dem Bundespräsidenten in den Arm fällt, hat es offiziell zu Protokoll gegeben, dass es den übrigen Verfassungsorganen eben den Staatsstreich zutraut, den sie tatsächlich im Begriff stehen zu begehen.
Sollte der Bundespräsident diesen Wink missachten und das Gesetz gegen die dringende Bitte des Bundesverfassungsgerichts doch noch unmittelbar nach Verabschiedung unterzeichnen, sodass vollendete Tatsachen geschaffen und der einstweilige Rechtsschutz durch Karlsruhe ausgehebelt würden, so wäre dies die Vollendung des Staatsstreiches:
Da völkerrechtliche Verträge im Außenverhältnis Vorrang vor den Bestimmungen der nationalen Verfassung genießen, der ESM-Vertrag zudem unkündbar ist, hätte die politische Klasse eine unheilbar verfassungswidrige Situation herbeigeführt. „Unheilbar“ heißt, dass die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Rechtsordnung dieses Staates mit den im Grundgesetz vorgesehenen und erlaubten Mitteln – mithin „andere Abhilfe“ im Sinne von Art.20 Abs.4 GG – nicht mehr möglich wäre.
Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.
Diese Frage müsste endgültig verneint werden, wenn der ESM-Vertrag rechtswirksam würde, weil in diesem Falle selbst die Entmachtung der Putschisten an den von ihnen vollendeten Tatsachen nichts mehr ändern könnte. Die Prozeduren des Grundgesetzes lassen es schlicht nicht zu, dass der Staat einen völkerrechtlichen Vertrag einfach missachtet – selbst wenn dessen Zustandekommen verfassungswidrig war. Die Verabschiedung des ESM-Vertrages würde jeden verfassungstreuen Bürger in die Konfrontation mit einem Staat zwingen, der den Boden seiner eigenen Rechtsordnung verlassen, dadurch die Rechte und Ansprüche seiner Bürger verraten und damit seinen Anspruch auf deren Loyalität verwirkt hat.
Putschisten über die Verfassung aufzuklären dürfte so sinnlos sein wie einem Bankräuber das Strafgesetzbuch zu erläutern – beide, der Putschist wie der Bankräuber, gehen ja davon aus, dass sie straffrei davonkommen.
Dennoch könnte es durch einen unwahrscheinlichen Zufall sein, dass der eine oder andere verantwortliche Politiker sich auf diesen Blog verirrt, und dann möchte ich mir nicht den Vorwurf machen müssen, ihn nicht nach bestem Wissen und Gewissen über die Rechtslage aufgeklärt zu haben. Zwei Punkte sollten Sie bedenken, falls Sie zu den Angesprochenen gehören:
Erstens: § 81 Abs.1 StGB lautet:
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Der Missbrauch der Staatsgewalt zum Zwecke der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung ist Gewalt im Sinne von § 81 StGB, die Tatbestandsmerkmale des Hochverrates können also auch von Verfassungsorganen erfüllt werden, sofern diese ihre Kompetenzen zu Entscheidungen missbrauchen, die verfassungswidrig im Sinne eines gegen die Ordnung des Grundgesetzes gerichteten Staatsstreiches sind. Übrigens ist gemäß § 83 Abs.1 StGB bereits die Vorbereitung strafbar.
Zweitens: Ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerstandsrechts gemäß Art.20 Abs.4 gegeben sind, ist eine materiellrechtliche Frage, die von der Frage nach der Verfügbarkeit von effektivem Rechtsschutz ganz und gar unabhängig ist. Das Widerstandsrecht ist also nicht erst dann gegeben, wenn das Bundesverfassungsgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen bestätigt, sondern bereits dann, wenn diese Voraussetzungen objektiv erfüllt sind. Sind sie erfüllt, dann deckt das Widerstandsrecht nach herrschender Meinung alle Mittel, auch militärische und terroristische Gewalt, sofern sie geeignet sind, den Staatsstreich zu vereiteln, und dabei nicht evident unverhältnismäßig sind. Da mit der Auslösung des Widerstandsrechts die Legalitätsvermutung vom Staat auf den Widerstand übergeht, hat der Widerstand leistende Bürger bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit seines Handelns einen ähnlich weiten Ermessensspielraum, wie ihn normalerweise der Staat hat. Im Klartext: Unter den genannten Voraussetzungen ist die Tötung von Putschisten nach dem Grundgesetz legal, zumindest aber straffrei.
Falls Sie zu den Verantwortlichen gehören, machen Sie um Himmels willen nicht den Fehler, den so viele Machthaber vor Ihnen begangen haben: zu glauben, im Besitz der Macht könne man ungestraft das Recht brechen!
MAGDEBURG. Sachsen-Anhalts neuer Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat angekündigt, ein neues Verfahren zum Verbot der NPD zu starten. „Wir werden andere Länder einladen, dabei mitzumachen“, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. Das Problem des Rechtsradikalismus werde damit jedoch nicht verschwinden, warnte er.
Wie sollte es auch? Der Staat tut doch sein Möglichstes, eben jenen Rechtsradikalismus zu züchten, den er dann nicht laut genug beklagen kann. Und da es trotzdem immer noch nicht genug Rechtsradikale gibt, um die Hysterie zu begründen, mit der man sie bekämpft, wird der Kreis der „Rechtsradikalen“ durch Änderung der Definition immer weiter gezogen – so weit, dass die Ideologen des Kampfes gegen Rechts nun schon den „Extremismus der Mitte“ erfunden haben, ohne zu merken, was sie damit über ihre eigene Volksferne und -feindlichkeit aussagen.
Es gäbe zwar auch Linksextremisten, die einen anderen Staat wollen, dennoch müsse der Rechtsextremismus stärker beobachtet und bekämpft werden: „In der rechten Szene gibt es eine hohe Gewaltbereitschaft, die Akteure sind stark vernetzt, das läßt sich nicht wegdiskutieren.“
Sagt ein deutscher Innenminister vier Tage vor dem 1.Mai, an dem die Linken wieder bürgerkriegsähnliche Zustände entfesseln werden (Man muss fürwahr kein Prophet sein, um dies vorherzusehen.), während die extreme Rechte schon froh sein kann, wenn es ihr möglich ist, ganz normal zu demonstrieren.
Stahlknecht sprach sich deshalb dafür aus, die Präventionsarbeit an Schulen deutlich zu verbessern. Allen Schülern sollte klar gemacht werden, welche „geschichtliche Verantwortung Deutschland“ trage. „Da muß man auch Bilder aus Konzentrationslagern zeigen und deutlich machen, daß zwischen 1933 und 1945 Menschen planmäßig ermordet worden sind“, forderte der frisch gewählte Innenminister.
Allen Schülern muss klargemacht werden, dass sie kraft ihrer Nationalität auf Ewigkeit verdammt sind. Und dann wundert man sich über Rechtsradikalismus!
Und was die Bilder aus den Konzentrationslagern angeht, so hätte man in denselben Konzentrationslagern auch nach 1945 schockierende Bilder machen können, wenn die sowjetischen Aufseher das erlaubt hätten. Und nicht nur dort: Auch im Gulag, in den chinesischen Umerziehungslagern, bei den türkischen Armeniermassakern usw. Trotzdem kommt in Russland, China und der Türkei verständlicherweise niemand auf die Idee, „allen Schülern klarzumachen, welche geschichtliche Verantwortung Russland (China, die Türkei) trägt“.
Na klar, die haben alle nicht das richtige Bewusstsein, und lassen historische Sensibilität vermissen. Nur dass es diese Völker in hundert Jahren noch geben wird, während wir mitsamt unserer Sensibilität im Orkus der Geschichte verschwunden sein werden.
Bereits am vergangenen Freitag hatte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, ein NPD-Verbot gefordert. Die Politik müsse ihre Pflichten ernster nehmen und sich vor allem um ein NPD-Verbot bemühen, „statt sich übervorsichtig hinter juristischen Spitzfindigkeiten zu verbarrikadieren und die Auseinandersetzung zu scheuen“, sagte er nach einem Bericht des Focus.
Was waren das noch einmal für „juristische Spitzfindigkeiten“?
Ein erstes Verfahren zum Verbot der NPD war 2003 vom Bundesverfassungsgericht aus Verfahrensgründen eingestellt worden. Die Richter hatten damals bemängelt, daß viele Zitate, die eine Verfassungsfeindlichkeit der NPD nachweisen sollten, von in die Partei eingeschleusten Mitarbeitern des Verfassungsschutzes getätigt worden sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat damals nicht mehr als die Selbstverständlichkeit gefordert, dass ein Rechtsstaat nicht selbst die Verbotsgründe schaffen darf. Aber wenn es gegen „Rechts“ geht, dann muss man es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nehmen, nicht wahr, Herr Graumann?
Wann kapiert man es endlich? In einem Staat, in dem die Regierung darüber entscheidet, für wen die Bürgerrechte gelten und für wen nicht, gelten sie für niemanden!
Die systematische, politisch vorangetriebene Aushöhlung der deutschen Souveränität, die Übertragung der Souveränitätsrechte des deutschen Volkes auf supranationale Einrichtungen, speziell die EU, und die nicht minder systematische Zersetzung und Majorisierung des deutschen Staatsvolkes durch politisch gewollte Masseneinwanderung werfen die Frage auf, ob man als Bürger einem Staat gegenüber, der solches tut, eigentlich noch zur Loyalität verpflichtet bzw. zum außergesetzlichen Widerstand berechtigt ist.
Bevor ich auf die Frage eingehe, worauf man ein Widerstandsrecht möglicherweise stützen könnte, zunächst ein Hinweis, worauf man es nicht stützen kann:
Die Legalität der Bundesrepublik wird vielfach unter Hinweis darauf angezweifelt, dass dieser Staat nicht durch einen verfassunggebenden Akt des deutschen Volkes, sondern durch ein Dekret der Siegermächte zustandegekommen ist. Das Grundgesetz, das bezeichnenderweise und aus guten Gründen „Grundgesetz für die [nicht: „der“] Bundesrepublik Deutschland“ heißt, räumt den Deutschen eigentlich nur eine Art abhängiger Selbstverwaltung ein; die Bundesrepublik ist in gewissem Sinne ein Stellvertreterstaat der Besatzungmächte; dies hat sich auch durch den 2+4-Vertrag nicht geändert. Die Tatsache, dass immer noch der Art. 146 im Grundgesetz steht, der das Grundgesetz für den Fall außer Kraft setzt, dass eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung in Kraft tritt, zeigt, dass sich an dieser Lage auch nichts geändert hat.
Diese Auffassung ist juristisch wahrscheinlich richtig, zumindest im Kern. Wenn man allerdings demgemäß davon ausgeht, dass die Bundesrepublik ein Besatzungsregime sei, dann kann man daran noch lange kein Widerstandsrecht knüpfen. Das Kriegsvölkerrecht verpflichtet vielmehr die Bewohner besetzter Gebiete, die Anweisungen der Besatzungsmacht und der gegebenenfalls von ihr geschaffenen Behörden (also auch der Bundesrepublik, sofern man sie als Besatzerstaat begreift) zu befolgen, es sei denn, diese Bewohner hätten im Einzelfall einen legalen Kombattantenstatus. Die Legalität der Bundesrepublik mag auf Besatzungsrecht beruhen, Legalität ist sie trotzdem.
Anders stellt sich die Sache möglicherweise dar, wenn man von der Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes ausgeht.
(Ich schicke hier voraus, dass es sich bei dem Folgenden selbstverständlich nicht um eine vollständige juristische Argumentation handelt. Eine solche müsste viele hundert Seiten und noch mehr Anhang umfassen und bedürfte selbstredend eines juristisch kompetenteren Verfassers, als ich es bin. Dies ist ein Blogartikel, in dem es lediglich darum geht, die Grundlinien des Gedankenganges zu skizzieren.)
Artikel 20 Absatz 1-3 GG lautet:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Ohne auf Einzelheiten einzugehen, bedeutet dies, dass damit fünf Staatsstrukturprinzipien, nämlich Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat als konstitutiv für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik definiert sind. Sie unterliegen zugleich (zusammen mit dem Prinzip der Menschenwürde nach Art 1 GG) der sogenannten Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG, d.h. sie können nicht legal außer Kraft gesetzt werden. Konsequenterweise lautet Absatz 4:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Der Referenzfall, den der Verfassungs(änderungsgesetz)geber hier im Auge hatte, war die Machtergreifung Hitlers und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur mit Mitteln, die von der Weimarer Verfassung (scheinbar) gedeckt waren. Dies sollte auf keinen Fall noch einmal geschehen; wer die tragenden Säulen der Verfassung außer Kraft setzt, sollte sich auf keinen Fall auf die Legalität berufen können.
Dieser Art. 20 Abs. 4 GG dürfte weltweit einmalig sein. Er besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen seinen Legalitätsanspruch verwirkt! Und dass in diesem Falle außergesetzliche Widerstandshandlungen die Vermutung der Legalität auf ihrer Seite haben.
Es versteht sich, dass eine solche Rechtsfolge, die ja praktisch eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zum Aufstand bedeutet, an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft ist:
Es muss benennbare Akteure geben, die etwas „unternehmen“ („Gegen jeden, der es unternimmt…“). Ein bloß objektiv, gleichsam von selbst stattfindender Zerfall der verfassungsmäßigen Ordnung genügt also nicht (der bloße Versuch, sie zu beseitigen, allerdings schon!).
Dieses Unternehmen muss darauf gerichtet sein, die in Absatz 1-3 umrissene Ordnung zu beseitigen. Bloße Verfassungsverstöße, auch schwerwiegender Art, genügen also nicht, solange sie die verfassungsrechtliche Integrität dieser Ordnung nicht tangieren, insbesondere keines der tragenden Prinzipien außer Kraft setzen.
Und selbst, wenn dies versucht wird, ist ein Widerstandsrecht erst dann gegeben, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, zum Beispiel der Rechtsweg nicht beschritten werden kann oder die Justiz so korrumpiert ist, dass dies aussichtslos wäre.
Fangen wir mit der zentralen Voraussetzung an: Wird es „unternommen“, diese Ordnung zu beseitigen?
Wesentliches Strukturmerkmal dieser Ordnung ist die Demokratie, also das Prinzip „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ (Art. 20 Abs. 2 GG)
Vom Volke! Nicht von „den Staatsbürgern“!
Dies – ebenso wie die Bezugnahme auf das „Deutsche Volk“ (Großschreibung im Original) in der Präambel – bedeutet, dass das Grundgesetz unter dem Volk etwas anderes versteht als die bloße Summe der Staatsbürger. Es setzt vielmehr eine Solidargemeinschaft voraus, bei deren Mitgliedern man – sonst wäre es ja keine – die Loyalität gegenüber dieser Solidargemeinschaft als Normalfall unterstellen kann. Diese Solidargemeinschaft ist der Souverän dieses Staates.
Die demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes basiert also auf einem empirisch-soziologischen, nicht einem staatsrechtlich-normativen Volksbegriff. Zwar muss ein Rechtsstaat, der als solcher seine Bürger gleichbehandeln muss und niemandem in den Kopf schauen kann und darf, notwendigerweise mit der Fiktion operieren, jeder Staatsbürger sei auch Angehöriger des Deutschen Volkes, und ihm unterstellen, mit diesem Volk solidarisch zu sein. Er ist aber nicht befugt, diese notwendige Hilfsfiktion an die Stelle des grundgesetzlichen Volksbegriffes zu setzen und sich „ein anderes Volk zu wählen“, also nach Gusto die Zusammensetzung dieses Staatsvolkes so zu manipulieren, dass die Integrität des Deutschen Volkes als einer politischen Solidargemeinschaft dadurch vernichtet wird.
Es wäre ein Leichtes, hunderte von Beweisen dafür zusammenzutragen, dass die Auflösung des Deutschen Volkes und seine Ersetzung durch eine bloße „Bevölkerung“ tatsächlich ideologisch gefordert und politisch durchgesetzt wird. Da Demokratie ein anderes Wort für „Volkssouveränität“ ist, bedeutet diese Auflösung des Deutschen Volkes zugleich die Außerkraftsetzung des Demokratieprinzips. Die Auflösung des Volkes ist in einer Demokratie dasselbe wie der Königsmord in einer Monarchie: Es ist Beseitigung des Souveräns, ist Putsch und Hochverrat. Wer ein Volksfeind ist, ist automatisch auch ein Verfassungsfeind.
Gleichzeitig, und vorangetrieben von denselben Akteuren, werden die Souveränitätsrechte des Deutschen Volkes auf die EU, eine demokratisch weder legitimierte noch kontrollierbare Instanz, übertragen, und dies nicht nur in Bereichen, wo europaweite Regelungen möglicherweise sinnvoll sind, sondern auch (etwa beim Nichtraucherschutz), wo der Nationalstaat ebenso gut tätig werden (oder es lassen) könnte. Diese Übertragung geschieht also mutwillig, ergo absichtlich. Wieder gibt es buchstäblich hunderte von Beweisen dafür, dass die Aushöhlung des Nationalstaats und seiner demokratischen Substanz bewusst stattfindet und einer darauf gerichteten politischen Strategie folgt. Es handelt sich also um ein „Unternehmen“ im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG.
Mit anderen Worten: Der Staatsstreich ist in vollem Gange, und dieser Sachverhalt ist evident. Seine Akteure sind – neben den Medien – alle deutschen Verfassungsorgane, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, letzteres freilich in der Rolle des murrenden Nachzüglers, der das Licht ausmacht. Kein einziges Urteil dieses Gerichts hat effektiv den Marsch in den Untergang der deutschen Demokratie aufgehalten, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den hier interessierenden Fragen. Das typische Urteil dieses Gerichts verfährt nach dem altbayrischen Motto: „Ma muaß de Brinzipien so hoch henga, dass ma drunta durchschlupfa ko.“
Das bedeutet, dass genau der Fall eingetreten ist, den der Verfassungsgeber mit Art. 20 Abs. 4 im Auge hatte: Der Staat ist in der Hand von Putschisten.
Nun fragt es sich, ob „andere Abhilfe möglich“ ist. Abgesehen von der offenkundigen politischen Korrumpierung der Justiz scheitert der Rechtsweg oft genug schon daran, dass man als Einzelner kein Klagerecht hat, solange man nicht persönlich in seinen Grundrechten beeinträchtigt ist. Allenfalls auf politischem Wege könnte es noch möglich sein, den Putschisten das Ruder wieder zu entwinden. Noch stecken sie ja in dem Versuch, die Demokratie zu beseitigen (der aber, wie gesagt, nach Art. 20 Abs. 4 GG ausreichend ist), noch könnte es sein, dass im engeren Sinne politisches Handeln sinnvoll und zielführend ist.
(Bezeichnend ist freilich, dass dieselben Akteure, die den Staatsstreich betreiben, zielstrebig daran arbeiten, Kritiker ihrer Politik mundtot zu machen: durch direkte Meinungszensur, durch Aufwiegelung des Mobs, durch Anstiftung zu Boykotten etc. Das Ergebnis ist, dass es Kritikern zunehmend unmöglich wird, ihre Meinung zu verbreiten. Die Erfahrungen, die Pro NRW während des letzten Wahlkampfes machen mussten, als sie praktisch nicht einmal einen Infostand ungestört aufstellen konnten, seien hier nur als ein Beispiel von vielen genannt.)
In jedem Fall ist festzuhalten, dass die Bundesrepublik sich selbst mit ihrer Politik jetzt bereits in die Illegalität katapultiert hat. Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.
Wenn auch mein Vertrauen in die Standfestigkeit des Bundesverfassungsgerichtes beträchtlich gelitten hat: Hin und wieder waltet es doch seines Amtes und legt den inquisitorischen Neigungen von Teilen des Staatsapparates Zügel an.
Im konkreten Fall ging es um einen verurteilten Straftäter aus der extrem rechten Szene, dem im Zuge der Führungsaufsicht auferlegt worden war, fünf Jahre lang kein rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten.
Da in weiten Kreisen die Vorstellung herrscht, die Meinungsfreiheit gelte nicht für Systemgegner, jedenfalls nicht für rechte Systemgegner, halte ich die Kernsätze des Beschlusses für zitierenswert:
Die angegriffene Weisung ist unbestimmt und schon deswegen unverhältnismäßig.
Das dem Beschwerdeführer auferlegte Publikationsverbot erstreckt sich allgemein auf die Verbreitung von nationalsozialistischem oder rechtsextremistischem Gedankengut. Mit dieser Umschreibung ist weder für den Rechtsanwender noch für den Rechtsunterworfenen das künftig verbotene von dem weiterhin erlaubten Verhalten abgrenzbar und damit im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch nicht hinreichend beschränkt. Schon bezüglich des Verbots der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts lässt sich dem Beschluss des Oberlandesgerichts nichts dazu entnehmen, ob damit jedes Gedankengut, das unter dem nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürregime propagiert wurde, erfasst sein soll oder nur bestimmte Ausschnitte der nationalsozialistischen Ideologie, und falls letzteres der Fall sein sollte, nach welchen Kriterien diese Inhalte bestimmt werden können. Erst Recht fehlt es dem Verbot der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts an bestimmbaren Konturen. Ob eine Position als rechtsextremistisch – möglicherweise in Abgrenzung zu „rechtsradikal“ oder „rechtsreaktionär“ – einzustufen ist, ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Ihre Beantwortung steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen, die Abgrenzungen mit strafrechtlicher Bedeutung (vgl. § 145a StGB), welche in rechtsstaatlicher Distanz aus sich heraus bestimmbar sind, nicht hinreichend erlauben. Die Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts ist damit kein hinreichend bestimmtes Rechtskriterium, mit dem einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen verboten werden kann.
Das Gericht hat klar erkannt, dass der Begriff „rechtsextremistisch“ eine Tendenz zur wundersamen Selbstausweitung hat.
Unverhältnismäßig sind jedenfalls an Meinungsinhalte anknüpfende präventive Maßnahmen, die den Bürger für eine gewisse Zeit praktisch gänzlich aufgrund seiner gehegten politischen Überzeugungen von der – die freiheitlich demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierenden – Teilhabe an dem Prozess der öffentlichen Meinungsbildung ausschließen; … .
Hieran gemessen ist die angegriffene Entscheidung verfassungsrechtlich nicht tragfähig. Indem sie dem Beschwerdeführer für fünf Jahre uneingeschränkt jede publizistische Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts verbietet, hindert sie ihn unabhängig von besonderen Situationen, in denen eine erhöhte Gefährdung zur Begehung von Straftaten besteht, generell an einer elementaren Form der Meinungsverbreitung zu vielen oder potentiell auch allen den Beschwerdeführer interessierenden politischen Problemen. Im Ergebnis macht sie es damit dem Beschwerdeführer – abhängig von seinen Ansichten – in weitem Umfang unmöglich, überhaupt mit seinen politischen Überzeugungen am öffentlichen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Dies ist mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar.
Wenn es in Berlin noch Richter geben mag: In Karlsruhe gibt es keine mehr. Das Bundesverfassungsgericht prostituiert sich für die Political Correctness. Horst Meier schreibt im Merkur:
„Die Wunsiedel-Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht irgendeines der inflationären Signale gegen das Treiben von »Ewiggestrigen«, sie markiert eine Zäsur. Denn die ausdrückliche Rechtfertigung von Sonderrecht gegen rechtsradikale Ansichten ist der Sündenfall schlechthin, ist ein Bruch mit dem herkömmlichen Verständnis der Meinungsfreiheit; ja sie wendet sich gegen das Prinzip selbst. Zwar heißt es im zweiten der Leitsätze, den die Richter ihrer Entscheidung voranstellen, derartiges Sonderrecht nehme den »materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück«. Aber diese Beschwichtigung speist sich aus dem schlechten Gewissen derjenigen, die sich erst auf die abschüssige Bahn begeben und dann unter allerlei Verrenkungen versuchen, eine gute Figur abzugeben.“
Der Spiegel-Schreiber Sebastian Fischer, derselbe Fischer, der erst vor wenigen Tagen als Gerichtsreporter dadurch aufgefallen ist, dass er nicht wusste, dass Guerilla völkerrechtswidrig ist, vergreift sich heute zur Abwechslung am deutschen Verfassungsrecht:
Die „Ruhe“, die Seehofer geben soll, besteht nach Fischers Meinung darin, dass der Bundestag geltendes Recht nicht bekräftigen darf. Er soll nicht die Selbstverständlichkeit feststellen dürfen, dass der Vertrag von Lissabon für Deutschland nur in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts verbindlich ist.
Ob Fischer wohl schon einmal von dem bewährten römischen Rechtsgrundsatz gehört hat, dass niemand mehr Rechte vergeben darf, als er selbst besitzt, und dass der Bundestag schon deshalb dem Lissabonvertrag nur so weit zustimmen durfte, dass das Grundgesetz dadurch nicht verletzt wird, und dass eine solche Verletzung ausschließlich von Karlsruhe festgestellt werden darf?
Nein, davon hat er noch nie gehört, aber was macht das schon? Der von Fischer zustimmend zitierte SPD-Abgeordnete Oppermann, der die Volkssouveränität nach innen und die staatliche Souveränität nach außen zur Disposition stellt, weiß es ja bestimmt auch nicht, und warum sollten Journalisten sich im Staatsrecht besser auskennen als die Gesetzgeber, die es anwenden? Weil sie als „vierte Gewalt“ die Politik kontrollieren sollen?
Ach, Du lieber Himmel, wenn Politik und Journaille dieselbe Ideologie vertreten, die jetzt täglich und ungeniert ihre demokratiefeindliche Fratze zeigt, dann kann es mit der „Kontrolle“ eben von vornherein nicht weit her sein.