Kleine Hartlagebesprechung 11.07.2025: Brosius-Gersdorf verhindert – ein Etappensieg

Die SPD-Kandidatin für das Amt einer Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf ist heute im Bundestag schon gescheitert, bevor die Wahl überhaupt durchgeführt werden konnte. Die Wahl insgesamt wurde verschoben, und es ist unwahrscheinlich, dass die Dame noch einmal nominiert wird.

Das ist eine gute Nachricht für die freiheitliche Demokratie, und doch ist es bestenfalls ein Etappensieg, wie es auch die Aufhebung des Compact-Verbots ist. Dass und warum das so ist, und warum die BRD sich nach wie vor auf einer abschüssigen Bahn in den Totalitarismus befindet, erläutere ich in diesem Video.

Manfred Kleine-Hartlage, Der kalte Staatsstreich. Wie Faeser & Co. das Grundgesetz demolieren. Tredition, 148. S. Softcover, 15,90

Dieses Thema behandle ich ausführlich auch in meinem Buch „Der kalte Staatsstreich. Wie Faeser & Co. das Grundgesetz demolieren“  Dieses Buch ist nach wie vor aktuell – leider. Denn weder das politische Ende von Nancy Faeser noch die Aufhebung des Compact-Verbots sind ein Grund zur Entwarnung. Bei der Aufnahme des Videos gab es technische Probleme. Wer die Tonqualität unzureichend findet – oder sowieso lieber liest – kann auch das folgende Transskript lesen:

 

 

 

 

 

 

Guten Tag allerseits. Der heutige 11. Juli 2025 war bekanntlich sehr ereignisreich, und das gibt mir Gelegenheit zu einer neuen Kleinen Hartlagebesprechung.

Bekanntlich ist heute die Kandidatin der SPD für das Amt einer Bundesverfassungsrichterin, Frauke Brosius-Gersdorf, vom Bundestag nicht zur Wahl angenommen worden. Die gesamte Richterwahl ist verschoben worden, und es deutet alles darauf hin, dass Frau Brosius-Gersdorf nicht noch einmal aufgestellt werden wird. Das ist grundsätzlich eine gute Nachricht, weil diese Dame Positionen vertritt, die man mindestens als sehr weit links stehend, wenn nicht als linksextrem bezeichnen muss.

Das heißt, der Umwandlung des Bundesverfassungsgerichts in eine linke Ideologieinstitution ist zunächst mal ein Riegel vorgeschoben worden. Das ist eine gute Nachricht, aber sie enthält einige Wermutstropfen.

Der erste besteht darin, dass diese Nominierung letztlich an den Lebensschützern in der CDU gescheitert ist, den Christen in der CDU – gegen die ich überhaupt nichts habe und gegen deren Anliegen ich schon gar nichts habe, die ich vielmehr teile. Aber selbst dies wurde von der CDU nicht zugegeben, sondern man nutzte die Hintertür eines relativ dubiosen Plagiatsvorwurfs, um der SPD zu signalisieren, dass man die von ihr benannte Kandidatin nicht wählen würde.

Ich möchte kurz auf diesen Plagiatsvorwurf eingehen: Es ist wohl so, dass zwischen der Arbeit von Frau Brosius-Gersdorf und der Habilitation ihres Ehemannes große Parallelen zu erkennen sind. Der Punkt ist aber, dass die Habilitation des Ehemannes von Herrn Brosius-Gersdorf erst nach der Dissertation seiner Frau geschrieben worden ist. Also es sieht eher so aus, als hätte er von ihr abgeschrieben als sie von ihm. Das alles hätte man natürlich im Vorfeld klären müssen. Es ist nicht unbedingt ganz klar, ob es dieses Plagiat gegeben hat. Wenn es das gegeben haben sollte, würde es die Dame natürlich disqualifizieren als Verfassungsrichterin.

Nur: Das was sie inhaltlich vertritt, das hätte sie erst recht disqualifizieren müssen. Frau Brosius-Gersdorf hat zwar nicht explizit gesagt, dass Abtreibungen bis zum 9. Monat möglich sein sollen. Aber sie hat eine Rechtstheorie vertreten, die der gefestigten ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ins Gesicht schlägt. Sie hat die Menschen aufgeteilt in richtige Menschen, für die die Menschenwürde gilt, und bloße „Angehörige der Spezies Mensch“, für die sie nicht gilt. Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen, was das impliziert:

Das erstreckt sich dann nämlich, zumal wenn es mit einigen anderen Theorien einhergeht, nicht nur auf ungeborene Babys, was schlimm genug ist, sondern es kann irgendwann auch mal zum Ausgangspunkt genommen werden, zu sagen, jemand habe seine Menschenwürde verwirkt, er sei bloß noch ein „Angehöriger der Spezies Mensch“. Also solche Denkweisen öffnen totalitären Ideologien und Systemen Tür und Tor. Es ist überhaupt nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, und deswegen hätte eine solche Person überhaupt nicht erst nominiert werden dürfen.

Ihr nicht dies zum Vorwurf zu machen – was die CDU hätte tun sollen, sie hätte sagen können, wir können eine solche Kandidatin nicht wählen, und war ein Fehler, dass wir das nicht früher bemerkt haben – sondern sie abzulehnen wegen mehr oder weniger dubioser Plagiatsvorwürfe, war ein Armutszeugnis.

Das ist von der Prioritätensetzung her ungefähr so, als würde man einen Einbrecher verhaften nicht wegen des Einbruchs, sondern weil er während der Tat seinen Wagen falsch geparkt hat. Hier sind die Prioritäten vollkommen verschoben worden. Die CDU hat die Möglichkeit versäumt, einmal wenigstens einen klaren Wertestandpunkt zu beziehen und zu sagen, was sie sich nicht abhandeln lässt.

Und diese Möglichkeit hat sie wie immer versäumt. Das heißt, es ist durchaus möglich und ich werde noch darauf zurückkommen, dass die nächste Kandidatin der SPD oder der nächste Kandidat der SPD ähnlich fragwürdige Thesen vertritt, dann aber von der CDU nicht abgelehnt werden kann, weil er zum Beispiel nicht plagiiert hat und auch sonst keinen Wagen falsch geparkt hat. Das ist das eine.

Das zweite, diese Auffassung zur Menschenwürde ist ja nur ein Punkt, der bei dieser Dame fragwürdig ist. Sie hat auch in der Corona-Krise ganz vehement eine Impfpflicht für alle Bürger befürwortet, was nichts anderes bedeutet, als dass die Bürger das Selbstbestimmungsrecht über ihren eigenen Körper verlieren sollten, um sich einen Stoff spritzen zu lassen, der nicht hinreichend getestet ist, dessen Anwendung also auf einen massenhaften Menschenversuch, die ersten verpflichtenden medizinischen Menschenversuche seit den Experimenten der Nationalsozialisten hinauslief.

Auch dies ist nicht hinterfragt worden von der CDU, obwohl ein derart autoritäres Staatsverständnis – wenn man das mal ganz freundlich formuliert – in einer liberalen und demokratischen Ordnung und vor allem in der Ordnung des Grundgesetzes überhaupt nichts zu suchen hat. Eine solche Person, die dergleichen fordert, steht schon deshalb mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß. Und dann kommt dazu, dass diese Frau allen Ernstes immer noch ein AfD-Verbot fordert, was nicht nur mit ihrer künftigen Position als Bundesverfassungsrichterin insofern kollidiert, als sie damit ja bereits ihre Voreingenommenheit und Befangenheit öffentlich zu Protokoll gegeben hat, sondern auch damit kollidiert, dass ja soeben erst der Verfassungsschutz krampfhaft versucht hat, Voraussetzungen für ein Verbot zusammenzutragen und nichts als heiße Luft produziert hat.

Das war letztlich nur eine Zitatenkollage ohne jede juristische Relevanz. Es war einfach nur ein Dokument, das besagt, dass die AfD dem herrschenden Parteienkartell ideologisch natürlich missliebig ist. Und daraus wollte man dann ein ideologisch fundiertes Verbot, eine ideologisch fundierte Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stricken.

Der Verfassungsschutz kann natürlich machen, was er will. Als regierungsabhängige Behörde wird er das tun, was die Regierung ihm aufträgt. Aber das Bundesverfassungsgericht hat gerade in puncto Parteienverboten eine sehr lange Tradition und eine gefestigte Rechtsprechung am Beginn mit dem KPD-Urteil von 1956, in dem ganz klare Kriterien aufgestellt worden sind, wann eine Partei als verfassungsfeindlich zu gelten hat.

Und kein einziges dieser Kriterien erfüllt die AfD. Wenn dann eine Frau in Kenntnis dieser Sachlage sagt, ja, die muss aber trotzdem verboten werden, dann heißt das, dass nach dem Willen solcher furchtbarer Juristen in Karlsruhe nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Ideologie und politischer Zielsetzung entschieden werden soll. Und dies ist überhaupt nicht mit der Ordnung des Grundgesetzes vereinbar – auch wenn es in der Rechtsprechung zunehmende Tendenzen gibt, genau solche Maßstäbe anzulegen.

Der nächste Punkt, warum es sich um einen bitteren Sieg für die Demokratie handelt, ist, dass diese Person überhaupt für diese Position vorgeschlagen wurde, obwohl sie offensichtlich verfassungswidrige Forderungen erhebt. Ich möchte eins ganz klarstellen, was ich auch immer vertreten habe:

Jeder Bürger darf verfassungswidrige Forderungen erheben. Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Bundesverfassungsgericht, und auch darauf werde ich noch zurückkommen, hat hier eine ganz klare Rechtsprechung, übrigens auch im Hinblick auf die Pressefreiheit – die gilt uneingeschränkt auch für Verfassungsfeinde.

Erst wenn jemand die Institutionen angreift oder zerstört oder missachtet oder kompromittiert, die sicherstellen sollen, dass die verfassungsmäßige Ordnung erhalten bleibt, erst dann kann man ihn einen Verfassungsfeind nennen. Wenn ich jetzt bedenke, dass Organisationsverbote nicht nur im Hinblick auf die Compact, sondern auch auf andere Organisationen wegen bloß angeblich verfassungswidriger Forderungen im Raum stehen, obwohl private Organisationen, wie gesagt, das ohne weiteres dürfen, dann ist erst recht zu fragen, wie es sein kann, dass eine Person, die so etwas tut, in eine staatliche Position, in eine justizielle Position gehievt werden soll, in der sie ja tatsächlich das Institutionengefüge des demokratischen Rechtsstaats untergraben und kompromittieren kann.

Das ist das Problem des gesamten Parteienkartells. Dass zum Beispiel die SPD eine solche Frau nominiert, das wäre noch vor 20 Jahren in dieser Form nicht denkbar gewesen.

Heute ist es geradezu der Normalfall und die CDU, wie gesagt, hat zwar die Kandidatin abgelehnt, aber aus Gründen, mit denen sie eher unterstrichen hat, dass sie der schleichenden Demontage unserer verfassungsmäßigen Rechtsordnung nicht entgegenzutreten gedenkt. Es wäre auch merkwürdig, sie hat ja selber genug getan, um diese Ordnung zu untergraben.

Und der dritte Punkt, an dem man richtige Bauchschmerzen haben muss, trotz des Zwischenerfolges, der heute errungen worden ist, ist, dass die andere linke Kandidatin, Ann-Kathrin Kaufhold, voraussichtlich durchgewunken werden wird, obwohl sie als Klimaaktivistin die Rechtsauffassung geäußert hat, da Regierung und Parlament sich als unfähig erwiesen hätten, dem angeblich drohenden Klimakollaps wirksam entgegenzutreten. Deswegen müssten andere unabhängige Instanzen einen Teil der Entscheidungsbefugnisse von Parlament und Regierung bekommen, also zum Beispiel Gerichte oder Zentralbanken.

Das heißt, die Tendenz zur Selbstermächtigung der Justiz, auch des Bundesverfassungsgerichts, die wir im Klimaurteil schon deutlich gesehen haben, wäre noch mal deutlich verstärkt worden. Was hier stattfindet, ist eine Entkernung der Demokratie, eine Kastration des Wählers in seiner Eigenschaft als Souverän dieses Staates.

Dass wir faktisch in vieler Hinsicht von wirklich demokratischen Verhältnissen weit entfernt sind, ist korrekt, ändert aber nichts daran, dass es im Prinzip noch möglich ist, diese Fehlentwicklung umzukehren und den Souverän wieder in seine Rechte einzusetzen. Wenn das aber erst mal so gemacht wird, dass irgendwelche nicht gewählten Instanzen die wesentlichen Entscheidungen treffen und auch auf einen bestimmten Kurs festgelegt sind, der unbedingt durchgesetzt werden muss, indem also institutionell ein Programm institutionalisiert wird, das dann dem Willen des Gesetzgebers enthoben ist, dann hört ein Staat, der solches praktiziert, nicht nur in dem Maße, wie er es praktiziert, auf, eine Demokratie zu sein, er hört auch auf, ein lernfähiges System zu sein. Er ist dann nicht mehr in der Lage, auf neue Erkenntnisse adäquat zu reagieren, weil ja eben alles schon institutionell festgelegt ist, was er zu tun hat.

Der andere Punkt, der an dieser Kandidatin kritisiert worden ist, ist ihre Haltung zu Enteignungen. Sie war in Berlin Teil einer Kommission, die die Möglichkeit von Enteignungen von Wohnungsbauunternehmen prüfen sollte und hat diese Möglichkeit bejaht, im Gegensatz zu anderen auch von der SPD nominierten Juristen, die dies als verfassungswidrig bezeichnet haben.

Hier muss man natürlich eins sagen: Selbst wenn man diese sehr lockere sozialistische Haltung gegenüber Enteignungen kritisiert, sind Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit – was immer das konkret sein mag – im Grundgesetz grundsätzlich zulässig.

Das ergibt sich aus Artikel 14 und Artikel 15 des Grundgesetzes. Also man kann jetzt nicht sagen, weil jemand Enteignungen generell für zulässig hält, deswegen ist er ein Verfassungsfeind, das ist er jedenfalls nicht automatisch. Und selbst wenn einer sich im Einzelfall irrt, hat er noch nicht das Institutionengefüge untergraben, auf dem der demokratische Rechtsstaat basiert. Es wäre ja nur noch möglich, mit rechtlichen Mitteln gegen eine rechtswidrige Enteignung vorzugehen.

Aber wenn man dagegen die Entscheidungsbefugnis, die politische Entscheidungsbefugnis über politisch relevante Sachverhalte aus den Händen der gewählten Institutionen nimmt und sie nichtgewählten Instanzen, die dann mit einem Dauermandat ausgestattet werden, überträgt, dann verändert man die Grundstruktur der verfassungsmäßigen Ordnung. Man wälzt sie geradezu um. Man legt die Abrissbirne an die Architektur unserer Verfassung. Und das ist der entscheidende Punkt, der meines Erachtens bei den Betrachtungen oder bei der Kritik an Frau Kaufhold viel zu wenig beachtet worden ist. Also auch hier haben wir es mit einer Kandidatin zu tun, die sich nicht ganz so provokant geäußert hat wie ihre Kollegin Brosius-Gersdorf, die aber trotzdem Positionen vertritt, die mit der langen, gefestigten Rechtsprechung des  Bundesverfassungsgerichts herzlich wenig zu tun haben und auch mit der Ordnung dieses Staates, mit der verfassungsmäßigen Rechtsordnung herzlich wenig zu tun haben, sondern auf deren Entkernung hinauslaufen.

Überhaupt ist die missbräuchliche Delegation von Entscheidungsbefugnissen der nationalen Regierung und des nationalen Gesetzgebers an nichtgewählte Instanzen mittlerweile Gang und Gäbe. Es geht also nicht nur um die Vorschläge von Frau Kaufhold, da bestimmte Gerichte oder die Zentralbank oder welche nicht gewählten Institutionen auch immer zu betrauen. Das ist ja im Prinzip gar nichts Neues und wird ungeachtet ihrer Wahl oder Nichtwahl weitergehen.

Die Nichtwahl von Frau Brosius-Gersdorf als einer der beiden deutlich linken Kandidatinnen ist insofern einer jener Gerade-noch-Siege der demokratischen Ordnung, wie es auch die Aufhebung des Compact-Verbots war.

Diese Siege zeichnet sich dadurch aus, dass die Flut der totalitären Anmaßungen der politischen Klasse zwar an einem ganz bestimmten Punkt scheitert, weil sozusagen ein Fels dieser Flut im Weg liegt, der sich nicht einfach wegspülen lässt, der aber dann einfach umspült wird. Das heißt, er bleibt als solcher stehen, aber alles, was dahinter ist und was er eigentlich schützen sollte, das wird trotzdem weggeschwemmt.

Dieser Fels waren im Fall der Causa Brosius die Christen in der CDU, die aber trotz ihres Erfolgs kein explizites Bekenntnis der CDU zur Menschenwürde auch des ungeborenen Lebens und auch keine Verurteilung der demokratiefeindlichen oder doch demokratierelativierenden Grundausrichtung der beiden Kandidatinnen erreicht haben, wobei man eben bei den konservativen Christen in der CDU auch befürchten muss, dass viele von ihnen dieses Thema gar nicht erst auf dem Schirm hatten.

Hätte nicht diese Kandidatin Brosius-Gersdorf, gerade diesen hochemotional besetzten Punkt des ungeborenen Lebens berührt, sondern nur andere Aspekte der freiheitlichen und demokratischen Rechtsordnung, dann hätten wahrscheinlich auch die Christen in der CDU kein Problem damit gehabt, diese Dame zu wählen. Im Fall der Causa Brosius waren es also die Christen, die der eben angesprochene Fels waren.

Im Fall des Compact-Verbots, das vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben worden ist, war es die Angst des Bundesverwaltungsgerichts, dass sein Urteil in Karlsruhe vom Bundesverfassungsgericht komplett gekippt werden könnte – und dann nicht nur das Verbot vom Tisch wäre, sondern auch zum Beispiel die im Urteil festgehaltene Anschwärzung von Martin Sellner, der sich dagegen nicht wehren konnte, weil er ja kein Prozessbeteiligter war und deshalb auch keine prozessualen Rechte gelten machen konnte. Und seines Remigrationskonzepts, das gar nicht zur Debatte stand und auch nicht inhaltlich wirklich untersucht wurde, sondern nur auf der Basis der Behauptungen, der Falschbehauptungen des Bundesinnenministeriums in einer Weise qualifiziert werden konnte, die jetzt natürlich in propagandistisch gegen Sellner ausgeschlachtet werden kann.

Und was das Bundesverwaltungsgericht mit Sicherheit auch vermeiden wollte, war, dass die Möglichkeiten, Zeitungen über das Vereinsrecht wegen angeblicher Verfassungsfeindlichkeit verbieten zu können, dass diese Möglichkeit vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden wäre. Und sie wäre mit Sicherheit kassiert worden. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in jahrzehntelanger Rechtsprechung immer wieder klargemacht, dass die Meinungs- und Pressefreiheit auch nicht von der ideologischen Ausrichtung der Grundrechtsträger abhängig ist.

Es hat ausdrücklich gesagt, dass sogar wirkliche Verfassungsfeinde dieses Recht uneingeschränkt genießen. Unter anderem 2015 in einem Urteil zu Gunsten von Netzradio Germania, das man, glaube ich, ohne jemandem Unrecht zu tun, einen wirklichen Neonazi-Sender nennen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat damals zu Gunsten dieses Senders geurteilt, ich zitiere:

„Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien …“

Also diese Rechtsprechung ist so eindeutig, dass das Bundesverfassungsgericht seine ganze bisherige Rechtsprechung über den Haufen hätte werfen müssen, um das Compact-Verbot aufrechtzuerhalten. Das hätte es auf keinen Fall getan.

Das wusste auch das Bundesverwaltungsgericht. Es hat das Compact-Verbot aufgehoben, aber eben nicht mit der Begründung, die eigentlich fällig gewesen wäre, dass es auf die eventuelle Verfassungsfeindlichkeit – oder vielmehr die angebliche Verfassungsfeindlichkeit – der Compact überhaupt nicht ankommt, weil es in einem freiheitlichen Staat darauf gar nicht ankommen kann, sondern mit der Begründung, ganz so verfassungsfeindlich sei sie ja noch nicht und deswegen müsse man sie nicht verbieten. Damit ist der Gang nach Karlsruhe vermieden worden.

Und damit hängt das Damoklesschwert eines Verbots weiterhin über Presseorganen, über Medien und natürlich erst recht über Organisationen, die sich nicht auf die Pressefreiheit im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes berufen können, weil sie eben keine Presseorgane und keine Medienorgane sind. Das heißt, mit der Aufhebung des Compactverbots ist die Pressefreiheit nur vorläufig und in eingeschränkter Weise und nur soweit gerettet worden – das ist der nächste Punkt –, wie innenstaatliche Instanzen damit befasst sind.

Um wieder auf den berühmten Fels zurückzukommen, der umspült wird und deswegen zwar selber stehen bleibt, aber nicht das Zerstörungswerk der Flut insgesamt verhindern kann:

Es gibt auch EU-Instanzen und die leisten sich noch ganz andere Anschläge auf Demokratie und Pressefreiheit als die politische Klasse unseres Landes. Erst vor wenigen Wochen hat Brüssel die Journalisten Hüseyin Doğru, Thomas Röper und Alina Lipp einfach mit einem Federstrich enteignet.

Natürlich ohne rechtsstaatliches Verfahren und ohne Rücksicht auf die Vorschriften des Grundgesetzes und natürlich ohne, dass die Bundesregierung auch nur einen Mucks getan hätte, um diese flagrante Entrechtung deutscher Staatsbürger zu verhindern. Im Falle von Hüseyin Doğu kommt noch dazu, dass die Begründung besonders apart ist: Doğu hat die israelische Politik in Gaza kritisiert (wobei ich betonen möchte: Ich mache mir diese Kritik in keiner Weise zu eigen, ganz im Gegenteil. Aber darum geht es ja nicht), und das wurde von der EU zum Anlass genommen zu sagen, damit, dass er diese Politik kritisiert, trägt er Zwietracht in die Gesellschaft, und das könnte die Angriffsabsichten Russlands fördern und deswegen muss man diesen Mann vollkommen aus dem Wirtschaftsleben ausschließen. Eine Begründung mit der praktisch jede beliebige Kritik zur Grundlage existenzvernichtender Maßnahmen gemacht werden kann.

Die Konsequenz dessen ist unter anderem, dass seine hochschwangere Ehefrau keine ärztliche Versorgung mehr bekommen kann, weil damit auch er aus der Krankenkasse ausgeschlossen worden ist. Das sind die Praktiken, die jetzt einreißen werden! Es hat angefangen – und das habe ich in meinem Buch „Tödliche Torheit“ über den Ukraine-Krieg schon vorausgesagt – mit russischen Milliardären, und weil es da durchgegangen ist und weil man es da hat durchgehen lassen, deswegen wird das jetzt auch auf andere Bürger ausgedehnt, auch auf solche, die überhaupt nichts mit Russland zu tun haben und die in keiner Weise sich irgendetwas haben zuschulden kommen lassen, ebenso wie diese russischen Milliardäre. Weil man es einmal hat durchgehen lassen, wird das jetzt immer wieder versucht werden.

Man wird anfangen und noch viel stärker dazu übergehen, Menschen wegen ihrer politischen Position praktisch aus der Gesellschaft auszuschließen und wenn erstmal der digitale Euro kommt, dann kann man das mit einem Knopfdruck machen, dann wird einfach dieser Mensch aus der Gesellschaft ausgeschlossen, seines Lebensunterhalts beraubt, ohne die Möglichkeit, dagegen gerichtlich effektiv vorzugehen, sich dagegen gerichtlich effektiv wehren zu können. Das sind die Praktiken einer totalitären Diktatur, und deswegen stehen alle Siege, die wir innerstaatlich erringen, unter dem Vorbehalt, dass es uns gelingt, diese EU-Strukturen zu entmachten, die sonst zu einem totalitären Monstrum noch mehr heranwachsen werden, als sie es ohnehin schon sind.

Um jetzt noch mal auf den Punkt mit den Verfassungsrichterinnen zurückzukommen:

Ich glaube, es ist relativ leicht, die weitere Entwicklung zu prognostizieren. Ich glaube nicht, dass daran die schwarz-rote Koalition zerbrechen wird. Das wäre zu schön, um wahr zu sein.

Das wird aber nicht geschehen, weil die CDU ja im Prinzip jetzt schon, soweit sie es gerade noch konnte, den Schwanz eingezogen hat. Das heißt, die SPD wird irgendwelche anderen oder irgendeine andere linke Kandidatin oder auch einen Kandidaten nominieren, der sich nicht ganz so aus dem Fenster gelehnt hat, wie Frau Brose-Gersdorf, also jemand aus der politischen Ausrichtung von Frau Kaufhold möglicherweise. Und wenn der dann keine Plagiate begangen hat und auch sonst nichts sicher zu Schulden kommen lassen, was man ihm ankreiden könnte,  und insbesondere das Lebensrecht, was allerdings immer natürlich auch schon ein wichtiger Punkt ist, nicht antastet, dafür aber vielleicht alles andere, worauf unsere verfassungsmäßige Ordnung beruht, dann wird die CDU einen solchen Kandidaten durchwinken.

Also die Tendenz zum Marsch in den Ideologiestaat ist zwar für heute einmal kurz unterbrochen worden, aber sie wird von dieser politischen Klasse schnellstmöglich wieder aufgenommen werden und es ist heute ein Grund zu verhaltener Freude, aber alles andere als ein Grund zur Entwarnung gegeben.

Gespräch mit Martin Sellner über das Compact-Urteil, Krah und die aktuelle Lage

Wieder einmal ein Gespräch mit Ihm, Dessen Name Nicht Genannt Werden Darf (jedenfalls nicht auf Youtube). Ich verspreche eine informative und kurzweilige Stunde mit vielen Aha-Erlebnissen.

Übrigens: Mein Online-Shop, den ich gegen Ende des Videos ankündige, steht jetzt, und alle meine Bücher sind dort kurzfristig erhältlich. Hier klicken!

Gespräch mit Mertin Sellner über die geopolitische Lage

Nach drei Monaten Pause haben Martin und ich uns wieder über die geopolitische Lage unterhalten. Ich versichere allen Zuschauern, dass sie eine erkenntnisreiche Stunde erleben werden.

[Wieso drei Monate? Das letzte Gespräch, das ich hier eingestellt habe, liegt doch schon länger zurück? Nun, ich muss gestehen, dass ich meinen Blog etwas vernachlässigt habe. Wer also die früheren Gespräche zwischen uns beiden verfolgen möchte – Sie sind fast alle noch aktuell –, findet sie hier.]

 

Martin Sellner und Manfred Kleine-Hartlage im Gespräch über die Lage der Nation

Martin Sellner und ich sprechen über den aktuellen Stand des Ukrainekrieges, die möglichen weiteren innen- und außenpolitischen Entwicklungen und die strategischen Optionen der Opposition. Reinhören, es lohnt sich: