Ist Widerstand legal?

Die systematische, politisch vorangetriebene Aushöhlung der deutschen Souveränität, die Übertragung der Souveränitätsrechte des deutschen Volkes auf supranationale Einrichtungen, speziell die EU, und die nicht minder systematische Zersetzung und Majorisierung des deutschen Staatsvolkes durch politisch gewollte Masseneinwanderung werfen die Frage auf, ob man als Bürger einem Staat gegenüber, der solches tut, eigentlich noch zur Loyalität verpflichtet bzw. zum außergesetzlichen Widerstand berechtigt ist.

Bevor ich auf die Frage eingehe, worauf man ein Widerstandsrecht möglicherweise stützen könnte, zunächst ein Hinweis, worauf man es nicht stützen kann:

Die Legalität der Bundesrepublik wird vielfach unter Hinweis darauf angezweifelt, dass dieser Staat nicht durch einen verfassunggebenden Akt des deutschen Volkes, sondern durch ein Dekret der Siegermächte zustandegekommen ist. Das Grundgesetz, das bezeichnenderweise und aus guten Gründen „Grundgesetz für die [nicht: „der“] Bundesrepublik Deutschland“ heißt, räumt den Deutschen eigentlich nur eine Art abhängiger Selbstverwaltung ein; die Bundesrepublik ist in gewissem Sinne ein Stellvertreterstaat der Besatzungmächte; dies hat sich auch durch den 2+4-Vertrag nicht geändert. Die Tatsache, dass immer noch der Art. 146 im Grundgesetz steht, der das Grundgesetz für den Fall außer Kraft setzt, dass eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung in Kraft tritt, zeigt, dass sich an dieser Lage auch nichts geändert hat.

Diese Auffassung ist juristisch wahrscheinlich richtig, zumindest im Kern. Wenn man allerdings demgemäß davon ausgeht, dass die Bundesrepublik ein Besatzungsregime sei, dann kann man daran noch lange kein Widerstandsrecht knüpfen. Das Kriegsvölkerrecht verpflichtet vielmehr die Bewohner besetzter Gebiete, die Anweisungen der Besatzungsmacht und der gegebenenfalls von ihr geschaffenen Behörden (also auch der Bundesrepublik, sofern man sie als Besatzerstaat begreift) zu befolgen, es sei denn, diese Bewohner hätten im Einzelfall einen legalen Kombattantenstatus. Die Legalität der Bundesrepublik mag auf Besatzungsrecht beruhen, Legalität ist sie trotzdem.

Anders stellt sich die Sache möglicherweise dar, wenn man von der Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes ausgeht.

(Ich schicke hier voraus, dass es sich bei dem Folgenden selbstverständlich nicht um eine vollständige juristische Argumentation handelt. Eine solche müsste viele hundert Seiten und noch mehr Anhang umfassen und bedürfte selbstredend eines juristisch kompetenteren Verfassers, als ich es bin. Dies ist ein Blogartikel, in dem es lediglich darum geht, die Grundlinien des Gedankenganges zu skizzieren.)

Artikel 20 Absatz 1-3 GG lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Ohne auf Einzelheiten einzugehen, bedeutet dies, dass damit fünf Staatsstrukturprinzipien, nämlich Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat als konstitutiv für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik definiert sind. Sie unterliegen zugleich (zusammen mit dem Prinzip der Menschenwürde nach Art 1 GG) der sogenannten Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG, d.h. sie können nicht legal außer Kraft gesetzt werden. Konsequenterweise lautet Absatz 4:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Referenzfall, den der Verfassungs(änderungsgesetz)geber hier im Auge hatte, war die Machtergreifung Hitlers und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur mit Mitteln, die von der Weimarer Verfassung (scheinbar) gedeckt waren. Dies sollte auf keinen Fall noch einmal geschehen; wer die tragenden Säulen der Verfassung außer Kraft setzt, sollte sich auf keinen Fall auf die Legalität berufen können.

Dieser Art. 20 Abs. 4 GG dürfte weltweit einmalig sein. Er besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen seinen Legalitätsanspruch verwirkt! Und dass in diesem Falle außergesetzliche Widerstandshandlungen die Vermutung der Legalität auf ihrer Seite haben.

Es versteht sich, dass eine solche Rechtsfolge, die ja praktisch eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zum Aufstand bedeutet, an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft ist:

Es muss benennbare Akteure geben, die etwas „unternehmen“ („Gegen jeden, der es unternimmt…“). Ein bloß objektiv, gleichsam von selbst stattfindender Zerfall der verfassungsmäßigen Ordnung genügt also nicht (der bloße Versuch, sie zu beseitigen, allerdings schon!).

Dieses Unternehmen muss darauf gerichtet sein, die in Absatz 1-3 umrissene Ordnung zu beseitigen. Bloße Verfassungsverstöße, auch schwerwiegender Art, genügen also nicht, solange sie die verfassungsrechtliche Integrität dieser Ordnung nicht tangieren, insbesondere keines der tragenden Prinzipien außer Kraft setzen.

Und selbst, wenn dies versucht wird, ist ein Widerstandsrecht erst dann gegeben, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, zum Beispiel der Rechtsweg nicht beschritten werden kann oder die Justiz so korrumpiert ist, dass dies aussichtslos wäre.

Fangen wir mit der zentralen Voraussetzung an: Wird es „unternommen“, diese Ordnung zu beseitigen?

Wesentliches Strukturmerkmal dieser Ordnung ist die Demokratie, also das Prinzip „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ (Art. 20 Abs. 2 GG)

Vom Volke! Nicht von „den Staatsbürgern“!

Dies – ebenso wie die Bezugnahme auf das „Deutsche Volk“ (Großschreibung im Original) in der Präambel – bedeutet, dass das Grundgesetz unter dem Volk etwas anderes versteht als die bloße Summe der Staatsbürger. Es setzt vielmehr eine Solidargemeinschaft voraus, bei deren Mitgliedern man – sonst wäre es ja keine – die Loyalität gegenüber dieser Solidargemeinschaft als Normalfall unterstellen kann. Diese Solidargemeinschaft ist der Souverän dieses Staates.

Die demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes basiert also auf einem empirisch-soziologischen, nicht einem staatsrechtlich-normativen Volksbegriff. Zwar muss ein Rechtsstaat, der als solcher seine Bürger gleichbehandeln muss und niemandem in den Kopf schauen kann und darf, notwendigerweise mit der Fiktion operieren, jeder Staatsbürger sei auch Angehöriger des Deutschen Volkes, und ihm unterstellen, mit diesem Volk solidarisch zu sein. Er ist aber nicht befugt, diese notwendige Hilfsfiktion an die Stelle des grundgesetzlichen Volksbegriffes zu setzen und sich „ein anderes Volk zu wählen“, also nach Gusto die Zusammensetzung dieses Staatsvolkes so zu manipulieren, dass die Integrität des Deutschen Volkes als einer politischen Solidargemeinschaft dadurch vernichtet wird.

Es wäre ein Leichtes, hunderte von Beweisen dafür zusammenzutragen, dass die Auflösung des Deutschen Volkes und seine Ersetzung durch eine bloße „Bevölkerung“ tatsächlich ideologisch gefordert und politisch durchgesetzt wird. Da Demokratie ein anderes Wort für „Volkssouveränität“ ist, bedeutet diese Auflösung des Deutschen Volkes zugleich die Außerkraftsetzung des Demokratieprinzips. Die Auflösung des Volkes ist in einer Demokratie dasselbe wie der Königsmord in einer Monarchie: Es ist Beseitigung des Souveräns, ist Putsch und Hochverrat. Wer ein Volksfeind ist, ist automatisch auch ein Verfassungsfeind.

Gleichzeitig, und vorangetrieben von denselben Akteuren, werden die Souveränitätsrechte des Deutschen Volkes auf die EU, eine demokratisch weder legitimierte noch kontrollierbare Instanz, übertragen, und dies nicht nur in Bereichen, wo europaweite Regelungen möglicherweise sinnvoll sind, sondern auch (etwa beim Nichtraucherschutz), wo der Nationalstaat ebenso gut tätig werden (oder es lassen) könnte. Diese Übertragung geschieht also mutwillig, ergo absichtlich. Wieder gibt es buchstäblich hunderte von Beweisen dafür, dass die Aushöhlung des Nationalstaats und seiner demokratischen Substanz bewusst stattfindet und einer darauf gerichteten politischen Strategie folgt. Es handelt sich also um ein „Unternehmen“ im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG.

Mit anderen Worten: Der Staatsstreich ist in vollem Gange, und dieser Sachverhalt ist evident. Seine Akteure sind – neben den Medien – alle deutschen Verfassungsorgane, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, letzteres freilich in der Rolle des murrenden Nachzüglers, der das Licht ausmacht. Kein einziges Urteil dieses Gerichts hat effektiv den Marsch in den Untergang der deutschen Demokratie aufgehalten, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den hier interessierenden Fragen. Das typische Urteil dieses Gerichts verfährt nach dem altbayrischen Motto: „Ma muaß de Brinzipien so hoch henga, dass ma drunta durchschlupfa ko.“

Das bedeutet, dass genau der Fall eingetreten ist, den der Verfassungsgeber mit Art. 20 Abs. 4 im Auge hatte: Der Staat ist in der Hand von Putschisten.

Nun fragt es sich, ob „andere Abhilfe möglich“ ist. Abgesehen von der offenkundigen politischen Korrumpierung der Justiz scheitert der Rechtsweg oft genug schon daran, dass man als Einzelner kein Klagerecht hat, solange man nicht persönlich in seinen Grundrechten beeinträchtigt ist. Allenfalls auf politischem Wege könnte es noch möglich sein, den Putschisten das Ruder wieder zu entwinden. Noch stecken sie ja in dem Versuch, die Demokratie zu beseitigen (der aber, wie gesagt, nach Art. 20 Abs. 4 GG ausreichend ist), noch könnte es sein, dass im engeren Sinne politisches Handeln sinnvoll und zielführend ist.

(Bezeichnend ist freilich, dass dieselben Akteure, die den Staatsstreich betreiben, zielstrebig daran arbeiten, Kritiker ihrer Politik mundtot zu machen: durch direkte Meinungszensur, durch Aufwiegelung des Mobs, durch Anstiftung zu Boykotten etc. Das Ergebnis ist, dass es Kritikern zunehmend unmöglich wird, ihre Meinung zu verbreiten. Die Erfahrungen, die Pro NRW während des letzten Wahlkampfes machen mussten, als sie praktisch nicht einmal einen Infostand ungestört aufstellen konnten, seien hier nur als ein Beispiel von vielen genannt.)

In jedem Fall ist festzuhalten, dass die Bundesrepublik sich selbst mit ihrer Politik jetzt bereits in die Illegalität katapultiert hat. Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.

59 Gedanken zu „Ist Widerstand legal?“

  1. Wer will wie Georg Elser enden? Zu Lebzeiten als Krimineller und Terrorist angesehen. Und auch posthum noch totgeschwiegen. Oder wieviele Elsers bräuchte es? Tausende?
    Die verkehrte Maschinerie läuft, unaufhaltsam.

    Was hat Nazideutschland beendet? Nur seine physische Zerstörung. Und wir können bestenfalls auf die finanzielle Zerstörung der EU-Diktatur hoffen. Und was wäre dann? Kosovo im Großformat? Wo den Kartoffeln doch die – wohl überlebenswichtige – Fähigkeit, andere als sich selbst zu hassen, aus den Gehirnen gewaschen wurde. Es ist egal, wie groß die Schafsherde ist, denn kein Schaf steht für ein anderes ein. Von den Schafen, die heulenden Wölfen glauben, gar nicht zu reden. Das Einzelsansoschaf kann in seinem Fell ein Messer verbergen um eventuell den Überraschungseefekt zu nutzen, gegen einen einzelnen Wolf, mehr ist nicht drin.
    Grüße
    Jochem

  2. Ich frage mich ganz ehrlich, wozu solche Gedanken gut sind. Was nützte es den Bürgern der BRD sich auf einen Artikel des Grundgesetzes zu berufen, wenn die deutsche Justiz dies als unzulässig bewertete.

    Das macht praktisch keinen Unterschied zur Gesetzeslosigkeit.

    Besagter Punkt (4) ist nur für ausländische Kräfte von praktischem Nutzen, welche in der BRD einen bewaffneten Widerstand unterstützten. Diese könnten sich durch ihn vor einer höheren internationalen Instanz rechtfertigen.

    Ich kenne die Mentalität der linken Bürger ganz gut. Sie sind äußerst hysterieanfällig. Tektonische Verschiebungen sind jederzeit möglich. Natürlich zunächst in Form verschärfter Sicherheitsbestimmungen. Wenn das aber passiert, und das Leben in Deutschland wirklich unangenehm wird, wird sich ganz sicher auch weiterführender Widerstand bilden.

    Es ist dann in einer solchen Situation aber wichtig, daß man selber integrationsbereit bleibt und nicht selbst noch die Bestgewillten in die Gegnerschaft zwingt. Die Kirche wird dazu natürlich bereit sein, und sollte sie dann der einzige Pol sein, der dazu bereit ist, wird sie sich wahrscheinlich schon alleine aus dem Grund alleine durchsetzen.

  3. Danke an Manfred, ein elektrisierendes Thema weil an dieser Stelle auch nach Lösungen gesucht wird.(nehme hier zurück was gestern beklagt)

    „……noch könnte es sein, dass im engeren Sinne politisches Handeln sinnvoll und zielführend ist.“
    Das sollte eine Frage sein. Aber richtig ist auch das die Zustände fließend ohne Rahmen sind, d.h. der politische Zement befindet sich in seiner chemischen Reaktion
    Gäbe es heute ein Korrektiv im Reichstag welche das Thema „wo ist unsere Souveränität geblieben?“ als Punkt auf die Tagesordnung bringt, derweil Phoenix die Kameras abschaltet, dann würde ich verneinen.
    Weil Themenbeiträge aber zuvor im Plenum zur Zulassung abgestimmt werden müssen, wird auch hier eine Niete gezogen.
    Eine deutsche Partei im RT die ihren Namen verdient ist aber nicht per se mundtot zu kriegen.Das Aufmischen der Etablierten mit dem Thema ist in allen Redebeiträgen machbar(Schill). Deshalb ist politisches Handeln noch möglich weil es so nach aussen dringt, ob sinnvoll ist eine Frage im Zeitfenster.
    Im Beitrags schossen mir sofort die Maulkorbgesetze durchs Hirn. Reflexverhalten, weil diese sich gleichfalls gegenseitig aktivieren wenn eines nicht greift.
    In der beschriebenen Weise sehe ich das Konstrukt BRD16 in einem dreigeteilten Rechts-und Gesetzeszustand. Der der Alliierten, dem des GG und die von Brüssels Gnaden, nach Schachtschneider a priori der Völkergerichtshof in Luxemburg. Hierbei stellt sich die Frage erst gar nicht welche wem vorgelagert sind. Im Zweifelsfall schieben die Verursacher die Rechtssprechungen von einer Instanz zur nächsten, womöglich noch nach Straßburg. Ein klares Indiz das die Gewaltenteilung ausgesetzt wurde.

    Gegen den Lisbo-Vertrag und das Begleitgesetz wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni 2009 den Vertrag als grundsätzlich mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt.Wenn Karlsruhe gewillt wäre die „nachgebesserten“ Begleitgesetze anzuwenden (Restsouveränität)wegen Merkels Verrat, wäre ein Rückzug aus Brüssel möglich (Causa Griechen). Einen quasi Kündigungsgrund hat Schachtschneider ja für uns erwirkt , Verfahren ist anhängig .An diesem Punkt sehe ich den Nachweis was Manfred „Der Staat ist in der Hand von Putschisten“ nennt. Vor dem zweiten Schritt einer eigenen Verfassung zur Vollsouveränität, geht es den Satrapen an den Kragen. Mit anderen Worten ist legaler Widerstand solange gedeckelt solange keiner klagt. Was bei Revolte geschehen wird ?, den Passus kennt man hier wohl im Forum und da greifen dann die Paragraphen der Zentralmacht des EuGH. Den Funken zum Generalstreik sehe ich, kann nur vom Ausland zu uns springen.
    Die Recherche im Beitrag ist sehr gründlich und gut, hinterlässt aber auch bei mir Ratlosigkeit die nach der Frage aus der Überschrift. Uns fehlt es an Landsleuten wie Dagmar Metzger, Sarrazin , Jan Timke, Henkel und derer mehr die ihrem Gewissen treu bleiben.
    Die schwammigen Rechtslagen verhindern eine befriedigende Antwort ohne juristischen Beistand,- oder kann man das Gummibärchen-Recht nennen ?
    Hier mein wütender Beitrag zum denkwürdigen 1.12.09 http://www.pi-news.net/2009/11/am-1-12-2009-beginnt-die-eudssr-zeitrechnung/#comments

  4. Mit der Selbstentmachtung der BRD und der Preisgabe ihrer wesentlichen Hoheitsrechte wurde das „Deutsche Volk“ doch längst verkauft und hat trotzdem die Akteure dieser Niedertracht immer fleißig wieder gewählt. Wo sich der „Volkszorn“ lediglich auf Stuttgart 21 beschränkt, man gleichzeitig aber aus den Analysen eines Prof. Schachtschneider oder eines Prof. Hankel nichts zu lernen bereit ist, da kommen diese Überlegungen zu spät.

    Bildungsnotstand und Überfremdung, Prekariat und Kinderarmut, Selbsttäuschung und Rückfall in die Zeiten vor der Aufklärung sind Fakten, die das Handeln des einstigen Souveräns unmöglich gemacht haben. Den zu einer amorphen Masse vereinzelten Individuen mit ungezählten Lebensentwürfen wurden Gemeinsinn und Solidarität längst ausgetrieben. Diese Bevölkerung (längst nicht mehr Volk!) hat genau das, was sie verdient.

    Schon vor langer Zeit hat Heinrich Jordis von Lohausen in seinem Werk „Mut zur Macht. Denken in Kontinenten“ die Strategie beschrieben, mit der bis heute dafür gesorgt wird, dass der Sieg über Deutschland unumkehrbar bleibt:

    „Er (der Sieg über den Feind D.) wird vollständig erst durch die Vernichtung seiner Gedankenwelt, durch die Verstümmelung seines Geschichtsbildes und die Zerstörung seiner Wertlandschaft. Einen Feind wirklich besiegen, heißt seine Erinnerung auslöschen. Erst der Feind ohne Gedächtnis ist ein für allemal unschädlich, denn aller Wille zur Selbstbehauptung, alle Fähigkeit der Besinnung stammt aus der Erinnerung.
    Es gibt eine Strategie des Vergessens. Über das zu Vergessende wird nicht mehr geredet, nicht mehr geschrieben, bis es eines Tages ins Unterbewußtsein hinabsinkt und bei der heranwachsenden Jugend auch unterschwellig nicht mehr vorhanden ist. Ohne Vorbehalt glaubt sie, was die Sieger verkünden. Sie selber glauben es mittlerweile.“

    Was v. Lohausen nicht ahnen konnte, sind die Bereitwilligkeit und der Fanatismus, mit welchen die politisch korrekten Eliten diese ständige Erneuerung der deutschen Niederlage inzwischen selbst betreiben. Zum Dank dürfen wir heute in der EU mit dem Schuldzinssystem einer aus dem Nichts geschaffenen Kunstwährung leben und für die Utopien des Brüsseler Zentralkomitees und die Spekulationsblasen ausländischer Betrüger-Staaten haften.

  5. Ich finde die Fragestellung etwas akademisch. Wen interessiert es im letzten Ernst, ob eine politische Umwälzung legal ist? Die Umwältzung ändert per Definition die Gesetzeslage.

    Die Frage ist, ob sie sittlich gerechtfertigte Mittel einsetzt und ob sie Chancen zum Sieg hat.

    Wohlgemerkt : Der Zweck heiligt nicht *an sich* die Mittel, diese müssen selber nach ethischen Gesichtspunkten geprüft werden, siehe die Problematik des Gerechten Krieges http://de.wikipedia.org/wiki/Gerechter_Krieg

  6. Sehr geehrter Manfred,
    zu Ihrem Beitrag kann man nur sagen:
    „Einer muss ja doch schließlich damit anfangen. Was wir sagten und schrieben, denken ja so viele. Nur wagen sie nicht, es auszusprechen“ (vgl. I. Scholl, a.a.O., S. 79). http://www.fkoester.de/kreiten/freisler/seite7.php
    Das stammt von Sophie Scholl.
    Ein Zitat aus ihrem sechsten Flugblatt :
    „Der deutsche Name bleibt für immer geschändet, wenn nicht die deutsche Jugend endlich aufsteht, rächt und sühnt zugleich, ihre Peiniger zerschmettert und ein neues geistiges Europa aufrichtet.“
    Und ich füge noch von Graf von Galen hinzu:
    „Danach setzt er unter Zitat der lateinischen Devise Iustitia est fundamentum regnorum („Gerechtigkeit ist die Grundlage jeder Herrschaft“[42]) auseinander, dass in weitesten Kreisen des deutschen Volkes ein Gefühl der Rechtlosigkeit, ja feiger Ängstlichkeit Platz gegriffen habe. Den denkbaren Vorwurf, er schwäche durch diese Äußerungen die innere Front, weist er zurück und wendet ihn gegen die Machthaber: Da die Gerechtigkeit das einzig tragfeste Fundament aller Staatswesen sei, warnt er davor, in Deutschland würde die Rechtssicherheit zerstört, das Rechtsbewusstsein untergraben und das Vertrauen in die Staatsführung vernichtet. Als deutscher Mann, als ehrenhafter Staatsbürger, als Vertreter der christlichen Religion, als katholischer Bischof rufe er laut: „Wir fordern Gerechtigkeit!“
    Heute sind es nicht mehr die Nationalsozialisten, welche bedrohlich wirken, sondern der schuldgefühlinduzierter Auto-Destruktionismus der Deutschen (und Europäer). Genau diese Einstellungen, die wesentlich unsere „Eliten“ befallen haben, machen sie unfähig, den Herausforderungen durch radikal auftretende, als Religionen getarnte Ideologien wirkungsvoll entgegenzutreten.
    Graf von Galen hat schon damals ausgesprochen, was heute um sich greift, „feige Ängstlichkeit, ein Gefühl der Rechtlosigkeit“ und leider kommt noch etwas dazu- eine unglaubliche Ignoranz und Dummheit-.
    Sie fragen: Ist Widerstand legal? Und dann benutzen Sie den Ausdruck “außergesetzlichen Widerstand“ .
    Hatte ich noch in meinem Beitrag „Deutschlands Isolation“ gemeint, Deutschland wäre der „Dschimmi“ der Siegermächte, dann trifft das sicherlich nicht auf den Begriff „Deutsches Volk“, wie er in der Verfassung gemeint ist, zu.
    Diese Verfassung wurde von den Vätern des Grundgesetzes unter dem Eindruck der Geschehnisse von 1933 bis 1945 erstellt, um so schlimme Dinge zukünftig zu vermeiden.
    Ausgehend von dieser Verfassung, gibt es keinen „außergesetzlichen Widerstand“, wenn es um die Vermeidung intoleranter und antihumaner Diktaturen geht, sondern eine Verpflichtung zum Widerstand.
    Nach meiner Meinung gibt es nur „außergesetzliche „ Verhaltensweisen von deutschen „Elitestaatsbürgern“ (Akademiker, Politiker, Richter, …). Diesen Begriff benutze ich bewusst, denn einen großen Teil kann ich nicht mehr dem „Deutschen Volk“ zurechnen.
    Wie kann dieser Widerstand aussehen und wie kann er sich durchsetzen. Als erstes müsste man die Ignoranz und Dummheit der Bevölkerung bekämpfen. Das ist mittlerweile nicht mehr einfach, denn das Medien- und Bildungsmonopol liegt in den Händen der „Machthaber“ und/oder ihrer Hintermänner. Und die Mehrzahl der Deutschen, die sich innerlich noch dem Deutschsein zurechnen, wird leider entweder durch die „bunte Medienwelt“ weitgehend unwissend gehalten oder und das betrifft auch viele Akademiker, sie treten nach außen als Lobbyisten der Mächtigen auf oder schweigen fein still, um hier auskömmlich zu leben (auch im Sinne von lebendig bleiben). Der nicht anpassungsfähige, fähige Rest flüchtet ins Ausland.
    Sie hatten im „Irrenhaus Islamkonferenz“ gemeint, der Innenminister sei naiv… Könnte es nicht sein, dass er mit seinen (möglicherweise hintergründigen) Vorschlägen einen recht passablen Beitrag zu dieser skurrilen Situation geleistet hat, indem er die Verfassungstreue bestimmter Personen öffentlich getestet hat. Im Übrigen gebe ich Ihnen durchaus Recht, mit einer Einschränkung, dass sich Irre für normal halten und die Normalen für irre.

  7. Als Ergänzung hier noch das Gutachten von Hoffmann/Laubner vom Server des Bundesjustizminsteriums:

    ….

    Oh. Es ist weg. Unglaublich!!! Sie haben es entfernt!!! Wo ist das Gutachten über das Besatzungsrecht???

  8. „…außergesetzliche Widerstandshandlungen…“

    ..kann es eingedenk des GG nicht geben. Sie sind dort in Art. 20, Abs.4 klar definiert und begründet. Sowohl Schachtschneider, als auch Hankel u.a. sehen hier geradezu eine Verpflichtung von (mangels Verfassung) treu zum GG stehender Bürger. Insoweit ist dieser GG-Artikel weltweit tatsächlich einmalig. In keiner weiteren mir bekannten Verfassung ist das Recht und die Pflicht zum Widerstand des Volkes gegen Machenschaften gegenünber Grundrechten explizit wehrhaft verankert.

    Ein Aufstand (Bürgerkrieg), der sich begründet auf diesen Artikel in Zeiten der existentiellen Not beruft, wird deshalb langfristig zum Erfolg führen. Allerdings wird das nicht ohne Blut und noch mehr Tränen abgehen. Zum Besuch eines Streichelzoos wird sicher nicht eingeladen werden.

    Als Historiker werde ich der glücklichste Mensch sein, wenn mein Volk endlich die Gerechtigkeit einfordert, die scheinbar nur den Anderen vorbehalten erscheint.

  9. Diese Verfassung wurde von den Vätern des Grundgesetzes unter dem Eindruck der Geschehnisse von 1933 bis 1945 erstellt, um so schlimme Dinge zukünftig zu vermeiden.

    Da hier ständig (zumindest meiner Meinung nach) ‚Verfassung‘ und ‚Grundgesetz‘ inhaltlich gleichgesetzt werden, möchte ich noch einmal zwei Abschnitte aus Holger Fröhners ‚Die Jahrhundertlüge’…

    http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/IDR_-_DIE_JAHRHUNDERTLUEGE_-_V4.pdf

    … einstellen. Leider bringt er ebenfalls die Fälschung mit der sogenannten ‚Kanzlerakte‘; seine sonstige Argumentation scheint mir aber ausgesprochen einleuchtend und auch stichhaltig.

    Das Märchen von der Verfassung

    Auf die vorstehenden Tatsachen angesprochen, beeilen sich Behörden und Politiker mitzuteilen, dass ja alles in bester Ordnung ist. Und an besonderen Feiertagen können Sie Reden hören, in denen von einer freiheitlichen Grundordnung und ihrer Werte gesprochen wird, die in Deutschland die Rechte des Einzelnen schützt. Und immer wieder hört man, dass das „Grundgesetz“ die deutsche Verfassung ist.
    Auch ich muß mir eingestehen, dass ich diese Lüge eine lange Zeit geglaubt habe…

    Die Wahrheit ist, dass das „Grundgesetz“ keine Verfassung ist und die letzte, durch das Volk legitimierte Verfassung, die Weimarer Verfassung von 1918 (Stand 30.01.1933) ist
    .
    Doch beschäftigen wir uns zuerst einmal mit der Frage, was ein Grundgesetz überhaupt ist:

    Am 18. Oktober 1907 wurde durch die Staatengemeinschaft ein „Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ (Haager Landkriegsordnung) geschlossen. Von deutscher Seite unterzeichnete der damalige deutsche Kaiser dieses Abkommen und auf deutschem Boden gilt es seit dem 26.01.1910. (RGBl. 1910 S. 107).

    Die Haager Landkriegsordnung wurde geschaffen um „die allgemeinen Gesetze und Gebräuche des Krieges einer Durchsicht zu unterziehen, sei es, um sie näher zu bestimmen, sei es, um ihnen gewisse Grenzen zu ziehen, damit sie soviel wie möglich von ihrer Schärfe verlieren“.

    Unter anderem ist dort in Art. 43 geregelt, dass, „nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen hat, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze“. Dies geschieht durch eine grundsätzliche Regelung – ein Grundgesetz.

    Somit ist, laut Definition, ein Grundgesetz ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“.

    Und wenn Sie sich irgendwann einmal fragten, warum unsere angebliche Verfassung „Grundgesetz für die Bundesrepublik“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ heißt, dann wissen Sie jetzt warum: Die Alliierten beauftragten seinerzeit den „Parlamentarischen Rat“, ein solches zu entwerfen und hatten dieses dann zu genehmigen (siehe Genehmigungsschreiben der drei westlichen Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz (siehe Bildnachweis)).

    Lassen wir an dieser Stelle einmal Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid mit seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 zu Wort kommen (Auszüge):

    „Meine Damen und Herren!

    Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: „Parlamentarischer Rat“ ? Was heißt denn: „Grundgesetz“? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. Was heißt aber „Verfassung“? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

    Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.

    Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar.

    … Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird ein Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.

    Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!

    Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als dass die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte deutsche Volk kann „volkssouverän“ handeln, und nicht ein Partikel davon. Ein Teil von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des deutschen Volkes durch äußeren Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheitsrechte auszuüben. Dann wäre ja nur noch der Rest, der bleibt, ein freies deutsches Volk, das deutsche Volkssouveränität ausüben könnte.

    Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!

    Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.

    Bereits an den Auszügen aus der Rede von Prof. Dr. Carlo Schmid ist zu erkennen, dass das „Grundgesetz“ keine Verfassung ist. Es ist vielmehr ein besatzungsrechtliches Statut, welches durch den Alliierten Kontrollrat erlassen wurde.

    Weiterhin ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung des „Grundgesetzes“ weder ein volkssouverän handeln könnendes deutsches Volk vorhanden war, noch konnte dieses in freier Entscheidung bestimmen. Das „Grundgesetz“ mußte durch die Besatzungsmächte genehmigt werden und diese machten auch noch diverse Vorbehalte, die zusätzliche Einschränkungen mit sich brachten. In diesem Genehmigungsschreiben (siehe Bildnachweis) war zum Beispiel der Vorbehalt Berlin betreffend enthalten. Nach diesem Vorbehalt war Berlin also nicht als ein Land der „Bundesrepublik Deutschland“ anzusehen. Dies wird selbst in dem BVerfG-Urteil zum Grundlagenvertrag nicht ausreichend gewürdigt.

    Da das „Grundgesetz“ dem Volk niemals für eine wirkliche plebiszitäre Abstimmung vorgelegt wurde und noch dazu lediglich von durch die Alliierten eingesetzten Landesregierungen bestätigt wurde, kann kaum von einer demokratisch gewählten Verfassung die Rede sein. Gleichzeitig mit dem „Grundgesetz“ ist das Besatzungsstatut (siehe Bildnachweis) in Kraft getreten, aus dem weitere Einschränkungen der Souveränität hervorgehen.

    Zugleich muß man aus heutiger Sicht erkennen, dass das „Grundgesetz“ zu einem Ermächtigungsgesetz verkommen ist:

    Nachdem die Parteien das „Grundgesetz“ mit seinen 146 Artikeln insgesamt 138 (!) mal geändert haben, ist der Verdacht offensichtlich, dass hier ein Ermächtigungsgesetz geschaffen werden soll. Was den Parteien normalerweise nicht gestattet war und ihnen im Wege zu stehen schien, haben sie leichtfertig durch Änderungen beiseite geschafft. Fast täglich kommt es den Politikern nur zu leicht über die Lippen: „Dann muß eben das Grundgesetz geändert werden.“

    Leider werden da schlimme Parallelen zur Vergangenheit sichtbar und Bedenken ohne Skrupel über Bord geworfen, weil die jüngere Geschichte ohnehin tabu ist. Man erinnere sich: Schon die Nazis haben mit ihrem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, wie es am 24.03.1933 beschlossen wurde, ein Ermächtigungsgesetz geschaffen. Damit übertrug das Parlament, der Reichstag, dem Kabinett Hitlers die gesamten Gesetzgebungs- und sogar Verfassungsänderungsbefugnisse. Noch ist es heute nicht so weit gekommen, aber mit der „Föderalismusreform“ ist ein weiterer entscheidender Schritt in diese Richtung getan worden!

    Besonders bedenklich ist der Umgang der Parteien mit dem „Grundgesetz“ ohnehin, das sie nur zu gerne und fälschlicherweise schon als „Verfassung“ bezeichnen. Dabei deklariert der lußartikel 146 „Grundgesetzes“ dieses als immer noch vorläufig, weil er es auf den Tag terminiert, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Noch haben die Parteien dem Volk dieses Referendum und damit die Möglichkeit sich eine Verfassung zu geben, verwehrt. Man wollte 1990 sogar, als mal eine Verfassungskommission tagte, diesen Schlußartikel auf Anregung Schäubles ganz streichen.

    Wie die Politiker mit dem „Grundgesetz“ umgehen und wie ernst sie es nehmen, zeigt auch der überlieferte Spruch des seinerzeitigen Bundesministers Höcherl, der meinte, er könne nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen. Erstaunlich auch, wie einst pazifistische Parteien wie die Grünen, leichtfertig der Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr außerhalb deutschen Hoheitsgebietes zustimmten.

    Nicht zuletzt droht dem „Grundgesetz“ weiterer Schaden durch die bisher provisorische und somit verfassungsrechtlich bedenkliche Organisation der Europäischen Union, die ohne Verfassung, nur mit undemokratischen, weil nicht gewählten Brüsseler Kommissaren, über nationale Grenzen und Gesetze hinweg regiert. Auch eine Kontrolle seitens des machtlosen Straßburger Parlamentes ist nicht vorhanden.

    Alles in allem ist aber offensichtlich, dass das „Grundgesetz“ eben keine Verfassung ist! Und diejenigen, die Ihnen dies einreden wollen, begehen damit einen Betrug, der in der Geschichte seinesgleichen sucht.

    Der Schweizer Schriftsteller Urs Benetti ging in seinem Buch „Das Grundgesetz, Machwerk oder Meisterleistung“ schonungslos mit diesem Werk um und stellte fest, dass die darin verbrieften Rechte nicht etwa „durch Gummiparagraphen, sondern durch Melasse“ geschützt werden. Und auch Sie werden schon gemerkt haben, das vor dem Gesetz eben nicht jeder gleich ist (Art. 3 Abs. 1 „GG“)…

    Urs Benetti schrieb beispielsweise über die neue Präambel des „Grundgesetzes“, die ja, obwohl rechtlich völlig unerheblich (siehe „Creifeld´s Rechtswörterbuch“, 17. Auflage, Verlag C.H.Beck München 2002), jetzt den Geltungsbereich regeln soll (siehe dazu nächstes Kapitel), folgendes:

    „Was ist daran neu? Das Deutsche Volk hat das Grundgesetz jetzt nicht «beschlossen» sondern es sich gegeben. Nun gut. –

    Das Deutsche Volk hat dabei nicht mehr für diejenigen Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war; die sind einfach aus dem Volke verstoßen worden, allein eine nicht genau bekannte Millionenzahl in Ostdeutschland (Schlesien, Westpreußen, Ostpreußen, Danzig, Posen, Sudetenland, Hinterpommern und Ostbrandenburg). –

    Die Übergangszeit ist entfallen, obwohl diese Übergangszeit nach dem alten und neuen Artikel 146 erst erfüllt sein wird, wenn eine Verfassung (nicht eine Änderung des Grundgesetzes!) in Kraft tritt, die von dem deutschen (kleingeschrieben!) Volke in freier Selbstbestimmung beschlossen worden ist.–

    Die nationale und staatliche Einheit Deutschlands zu wahren ist nicht mehr verlangt, und Gott und den Menschen ist dafür niemand mehr verantwortlich. Und in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, dieses feierliche Gelöbnis ist «entfallen»: Jetzt haben, so die «neue» Präambel, die Deutschen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.

    Wie kann die Einheit vollendet sein, wenn nicht das «gesamte Deutsche Volk» vereint ist und diese Vollendung erstritten und bestätigt hat? Da fehlen doch die Deutschen in Ostpreußen, Posen,
    Westpreußen, Danzig, Hinterpommern, Vorpommern im Gebiet von Stettin westlich der Oder, in Ostbrandenburg, in Schlesien, Böhmen, Mähren, dem Hultschiner Ländchen und schließlich auch in Elsaß-Lothringen.

    Allein von den Deutschen «in Brandenburg» zu reden, um nur dieses Beispiel anzuführen, ist doch einfach falsch und unwahr, denn da fehlt nun einmal Ostbrandenburg.

    Wie kann die Staatsführung von «freier Selbstbestimmung» reden und behaupten, die Freiheit Deutschlands sei auch vollendet, wie die Einheit? Stehen etwa keine Besatzungstruppen im Lande? Gilt etwa nicht Besatzerrecht im Lande? Nach der UNO-Satzung ist Deutschland noch Feindstaat!

    MUSS man nicht die Freiheit und die nationale und staatliche Einheit Deutschlands auch dann wahren, wenn diese Zustände erreicht oder «vollendet» wären? Warum hat man dieses Grund-Grund-Gebot aller Staatlichkeit jetzt nicht mehr erhoben?

    Die Maastrichter Verträge verraten den Beweggrund der Staatsführung, dieses allerhöchste Gebot zu streichen: Deutschland soll die Freiheit aufgeben, es soll ja als Bundesstaat (wie etwa Hessen ein Bundesstaat in Deutschland ist) in jenem schon jetzt widerrechtlich «Europäische Union» genannten Monstergebilde aufgehen, also untergehen und damit seine Freiheit an irgendeiner Garderobe in Brüssel abgeben wie einen nicht mehr benötigten Paletot.

    Es fällt auf, dass die neue Fassung der Präambel sich bemüht, die Formeln und auch die Sprüche der alten Fassung zu übernehmen. Da ist genau wie vorher von der «freien Selbstbestimmung» die Rede, als ob Selbstbestimmung nicht Freiheit voraussetzte. Da erscheint wieder die «Einheit und Freiheit Deutschlands», nur steht jetzt ein anderes Verbum dabei. Da heißt es wieder, das «gesamte Deutsche Volk», genau wie vorher, Nur ist jetzt gesagt, dass dieses Grundgesetz (jetzt) damit für das gesamte Deutsche Volk gilt. Wieso erst «damit»? Auch das Grundgesetz mit der alten Präambel galt ja ausdrücklich für das gesamte Deutsche Volk.

    Ich werde den unappetitlichen Eindruck nicht los, dass diese neue Präambel geschickt so abgefaßt ist, dass man die tatsächlichen Unterschiede beim flüchtigen Lesen nicht merkt, weil man die gewohnten alten Formeln ja alle wiederfindet.

    Ich fasse mich kurz: Die neue Präambel belügt das Volk.

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Ich werde im nächsten Kapitel darauf zu sprechen kommen, warum das „Grundgesetz“ schon eine sehr lange Zeit nicht mehr gilt und warum damit formaljuristisch der Staat „Bundesrepublik Deutschland“ vor langer Zeit aufgehört hat, zu existieren.

    Des weiteren wird die Frage beantwortet, welche rechtlichen und politischen Wirkungen sich daraus ergeben und was dies für Konsequenzen hat…

    Dieses Kapitel beende ich mit den Worten des Nobel-Preisträgers Günter Grass (aus dem Buch „Fragen zur Deutschen Einheit“):

    „Die Väter und Mütter des Grundgesetzes in der alten Bundesrepublik haben das Grundgesetz als Provisorium im Hinblick auf eine später vielleicht mögliche Einheit verstanden. Dementsprechend war die Präambel formuliert und dementsprechend der Schlussartikel. Daran müssen wir uns halten.

    Nach wie vor ist einzuklagen, dass der Schlussartikel des alten
    Grundgesetzes, Artikel 146, der zwingend vorgeschrieben hat, im Fall der deutschen Einheit dem deutschen Volk eine neue Verfassung vorzulegen, nicht eingehalten worden ist.

    Ich bin sicher, dass wir alle einen ungeheuren und kaum auszugleichenden Schaden erleben, wenn wir weiterhin mit diesem Verfassungsbruch leben.“

    Zur Geltung des Grundgesetzes

    Während der „2 + 4 Verhandlungen“ am 17.07.1990 in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem Außenminister der „BRD“, Hans Dietrich Genscher, im Beisein der weiteren Außenminister Eduard Schewardnadze, Markus Meckel und Krzyzstof Skubiszewski mitgeteilt, dass der Art. 23 a.F. „Grundgesetz“ per 18.07.1990 0:00 Uhr MEZ “gestrichen” ist. Diese Regelung wurde im „Einigungsvertrag“ dann übernommen, worauf hin das „Grundgesetz“ an sechs Stellen geändert wurde und auch eine neue Präambel bekam.

    Am 17.07.1990 hatten sich Meckel und Genscher u.a. mit der polnischen Forderung einverstanden erklärt, dass in der zukünftigen Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 a.F. nicht mehr enthalten sein soll – dies forderte Polen, um jegliche Gebietsansprüche Deutschlands auszuschließen.

    Der sogenannte „Einigungsvertrag“ wurde nur von der „BRD“ ratifiziert, aber von keinem einzigen der Siegermächte, weil insbesondere die gemeinsame Verfassung für beide Teile Deutschlands nicht geschaffen wurde. Auch die vorher zugesicherte „volle Souveränität” durch die Siegermächte wurde nachträglich wieder aufgehoben. Dies läßt sich den einschlägigen Archiven der Gegenwart entnehmen (siehe unten).

    Am 25.09.1990 haben die Westalliierten, auf Grund der Weigerung der „BRD/DDR“-Politiker das Faktum der Nichtexistenz der „BRD“ anzuerkennen, ein „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ zwischen den Westalliierten und der „BRD“ geschlossen und somit wurde folgender Text in Art. 4 dieses Übereinkommens festgelegt (BGBl. II, S. 1274 ff.):

    „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin* erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“

    * Da alle alliierten Entscheidungen in Berlin ergangen sind, betrifft dies auch alle jemals getroffenen Entscheidungen! Damit gehört beispielsweise Berlin noch immer nicht zum Bundesgebiet und kann demzufolge auch nicht die Hauptstadt Deutschlands sein! Da Berlin damit exterritorial ist, können dort erlassene Gesetze auf deutschem Boden nicht wirksam sein! Merken Sie etwas?

    Das glauben Sie nicht?

    In einem Schreiben der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 wurde noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen:

    „Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

    wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte Ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben. Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben.

    Die Haltung der Alliierten, „dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unverändert.“
    (BGBl. Jahrgang 1990 Teil I, S. 1068)

    So unglaublich es auch für Sie klingt: Tatsache ist, dass Berlin nie ein Teil der „Bundesrepublik Deutschland“ war, es weiterhin nicht ist daher auch keinesfalls die Hauptstadt sein kann!

    Verschiedene Bundesverfassungsgerichtsurteile haben dies ebenfalls bestätigt: BverfG 2 BvL 6/56 vom 21. Mai 1957, BverfG 2 BvF 1/73 vom 31. Juli 1973, BGBl. II 1990, S. 1274 u.a.
    1994 stimmten Bundestag und Bundesrat dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 zu. (Vgl. BGBl. II 1994, S. 26, Art. 1, Buchstabe d) Damit gab die „BRD“ endgültig ihren Anspruch auf „volle Souveränität“ auf.

    Weitere Verträge bestätigen die nicht vorhandene Souveränität Deutschlands (Auswahl):

    „2 + 4 Vertrag“:

    Art. 2: „Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“

    Art. 4: „Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig.“

    (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1274 sowie BGBl. II 1994, S. 40 ff. und BGBl. II, S.1386)
    „Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten“:

    „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“
    (Bundesgesetzblatt 1990 Teil II, Seite 1386 ff., Teil I, Art. 2, Abs. 1)

    Auch ist völkerrechtlich betrachtet eine „Einigung“ noch lange keine Wiedervereinigung. Danach stellt sich die juristische Frage, ob sich das „Grundgesetz“ noch auf einen in diesem selbst bestimmten räumlichen Geltungsbereich erstreckt. Die Präambel spricht zwar davon, dass das „Grundgesetz“ für “das gesamte Deutsche Volk” gelten soll. Dies bezeichnet jedoch keinen territorialen Geltungsbereich.

    Die rechtliche Würdigung für den “schlimmsten Fall” ergibt, dass die „BRD“ seit dem 18.07.1990 00:00 MEZ komplett abgeschafft wurde und zwar durch besatzungs-hoheitlichen Akt in der Person des US-Außenministers James Baker, der für alle Siegermächte handelte. Gegen dieses rechtliche Faktum ist bisher noch kein durchschlagendes Gegenargument ersichtlich geworden.

    Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist (!) und nur durch “faktische Unterwerfung” eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde (vgl. Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Rede im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948), kann aber als “Ersatzverfassung” nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten. Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen! Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine nichtstaatliche Organisation.

    Damit sind aber alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung hierauf nicht (mehr) stützen kann. Die Verfahren sind daher sämtlichst einzustellen, es sei denn, von Seiten des Staates wird eine Legitimation geliefert, die rechtlich zwingend ist. Unzulässig sind Argumentationen mit der “normativen Kraft des Faktischen”, “Gewohnheitsrecht” oder ähnliche Verlegenheitslösungen. Diese sind als Eingriffsgrundlage gegen den Bürger nicht geeignet!

    Da auch die gesamte Rechtsprechung in der „BRD“ auf dem Boden des „Grundgesetzes“ und in der „DDR“ auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens zumindest von einem Stillstand der Rechtspflege auszugehen. Auch dies würde eine Einstellung laufender Verfahren rechtfertigen!

    Es braucht nicht der Frage nachgegangen zu werden, welches Recht bei dieser Sachlage überhaupt gilt. Auf jeden Fall gelten die SHAEF-Gesetze der Besatzungsmächte weiter, die neue und weitere Probleme aufwerfen. Dies wurde durch entsprechende Vereinbarungen nach der „Vereinigung“ mehrfach festgestellt (Bsp.:„Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274)).

    Fazit: Mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ hörte die „BRD“ auf zu existieren und die handelnden Politiker verloren damit ihre Legitimation. Somit sind alle Verträge, die nach dem Datum der Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politiker abgeschlossen wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig!

  10. Angela Merkel, 56,(CDU) Deutsche Bundeskanzlerin, Freitag, 13. November 2009 :
    „Die Nationalstaaten müssten Kompetenzen an multilaterale Organisationen abgeben“.

    Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf der 60-Jahr-Jubiläumsfeier der CDU, 2007:

    „Die Deutschen haben keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Nicht mehr die deutsche Verfassung wird als Grundlage der deutschen Staatsräson gesehen sondern die transatlantische Partnerschaft und das Eintreten für die Existenz Israels.“

    Deutlicher hätte Frau Merkel es nicht formulieren können.

    Die „deutsche Regierung“ und die „nationale Armee“ ist der Kontrolle supranationaler Kräfte unterstellt, die befugt sind, sie auf eine Weise zur „Regelung der Angelegenheiten der Menschheit“ einzusetzen, die ihren eigenen Interessen entspricht, und wir dürfen nur noch zuschauen, wie die Regierung der Republik die Éthnos austauscht und dabei von Interessen usurpiert wird, die privater und nicht allgemeiner Natur sind.

  11. # submarine

    Ich denke, das sollte man nicht überbewerten. Die Aussagen von Frau Merkel sind doch eher aus dem Hause ‚Was schert mich mei schlecht Geschwätz?‘ – das sind eben Sätze, die der jeweiligen innen- wie außenpolitischen Realität geschuldet sind. Merkel hat auch schon das Hohelied der Integration gesungen … so schön, so rein 😆 … und dann hat sie, nachdem sie in der Nach-Sarrazin-Zeit den Eindruck bekam, der Wind könne vielleicht doch langsam drehen, ‚im Brustton der Überzeugung‘ die Integration für gescheitert erklärt. Wie gesagt … das ist eher Alltagslyrik von Berufspolitikern.

  12. Das Wort „außergesetzlich“ (und eben nicht „illegal“)bezog sich ausschließlich auf das geschriebene Gesetz jenes Staates, von dem ich zugleich geschrieben habe, dass er sich mit seiner Politik selbst in die Illegalität katapultiert hat.

  13. Das ist ja alles schön und gut. Nur funktioniert die BRD nach wie vor nach dem GG, und eine bloße Erklärung von James Baker ist kein hoheitlicher Akt, schon gar nicht einer, der für alle Siegermächte gilt. Das Grundgesetz „Verfassung“ zu nennen, mag ungenau sein, aber für die BRD ist es nun einmal das Äquivalent einer Verfassung. Diese ganze Polemik gegen das GG übersieht dessen eminente und zum Teil sogar beispiellose Vorteile. Das GG räumt, wenn auch nur unter restriktiven Voraussetzungen, ein Widerstandsrecht ein, während es gegen eine Besatzungsmacht ein solches nicht gibt, weder verfassungs- noch völkerrechtlich. Es sei denn, man hätte einen legalen Kombattantenstatus. Dieser setzt aber eine reguläre Truppe (mit verantwortlicher Führungsstruktur, Uniformen, offen getragenen Waffen) voraus. Wer gegen die „Besatzung“ kämpfen wollte, müsste praktisch eine Armee schaffen, diese Armee zur Streitmacht des Deutschen Reiches erklären, die Kapitulation vom 8.Mai 45 widerrufen und damit den Krieg gegen die Alliierten wieder aufnehmen; nur dann kann er nämlich auch gegen die BRD zu Felde ziehen. Das ist doch verrückt!

  14. Nicht mehr die deutsche Verfassung wird als Grundlage der deutschen Staatsräson gesehen sondern die transatlantische Partnerschaft und das Eintreten für die Existenz Israels.

    Ist das wirklich ein wörtliches Zitat, und hast Du dafür einen Link?

  15. @ Fremder, Norbert:

    Ich frage mich ganz ehrlich, wozu solche Gedanken gut sind. Was nützte es den Bürgern der BRD sich auf einen Artikel des Grundgesetzes zu berufen, wenn die deutsche Justiz dies als unzulässig bewertete.

    Das ist in der Tat ein klassisches Argument gegen die Justiziabilität von Art 20,4 GG. Dass der Staat nicht seine eigene Illegalität statuieren wird und man das Recht auf Widerstand deshalb faktisch nicht einklagen kann, ist aber hier nicht der springende Punkt. Die Legalität, ob einklagbar oder nicht, ist politisch und psychologisch eine entscheidende Waffe, gerade in Deutschland, dessen Revolutionäre bekanntlich keinen Bahnhof besetzen können, ohne eine Bahnsteigkarte zu lösen. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten und der Umbau der demokratischen Republik zur totalitären Diktatur wäre nicht möglich gewesen oder zumindest nicht akzeptiert worden, wenn die Methoden, mit denen dies vollzogen wurde, nicht in einem formalen Sinne legal gewesen wären. Ob sie hätte verhindert werden können, wenn es Regelungen analog den Art. 20,4 und 79,3 GG damals schon gegeben hätte, ist eine hypothetische Frage; es wäre zumindest denkbar.

    Es ist ganz entscheidend, dass es hier nicht um Fragen der „Legitimität“ geht, sondern um solche der Legalität, dass
    dieser Staat also sein eigenes Verfassungsrecht nicht nur übertritt, sondern eine unzweideutig verbotene materielle Veränderung der verfassungsmäßigen Grundordnung vornimmt, und dass deren Rechtsfolge die De-Legalisierung des Staates ist.

    Dies ist auch der Grund, warum ich es für müßig halte, darüber zu diskutieren, ob das Grundgesetz selbst legal ist; entscheidend ist, dass der Staat dieses sein eigenes Recht bricht!

  16. Nun gut, das ist ein Punkt, den eine konservative Partei lang und breit in der Öffentlichkeit diskutieren kann, allerdings entsteht dabei doch auch ein Paradox.

    Wenn die Öffentlichkeit dem Gehör schenkt und sich der Auffassung anschließt, daß die jetzige Regierung den Rahmen der Legalität verlassen hat, dann wird sie diese Regierung schlicht abwählen und durch jene konservative Partei ersetzen. Wenn sie sich dieser Auffassung aber nicht anschließt, und es dann zu Widerstandshandlungen kommt, welche sich auf sie berufen, dann werden diese Handlungen selbstverständlich auch für illegal angesehen werden.

    Es müßte schon offensichtlich in das Wahlrecht eingegriffen werden, damit Punkt (4) für die Bevölkerung einen Unterschied machen könnte.

  17. Nun gut, ich verstehe. Allerdings glaube ich nicht, daß das deutsche Bemühen um Recht und Ordnung darauf beruht, daß an der Stelle, an der sich normalerweise das Gewissen befindet, beim Deutschen die Frage steht, was legal ist, sondern darauf, daß er das eigene Interesse leichthin hinter das gemeinschaftliche Interesse zurückstellt.

  18. „..Gerade an dieser Stelle sage ich ausdrücklich: jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwortung für die Sicherheit Israels verpflichtet. Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin nicht verhandelbar. Und wenn das so ist, dann dürfen das in der Stunde der Bewährung keine leeren Worte bleiben.“

    Bundeskanzlerin Merkel
    Rede vor der „Knesset“ am 18.3. 2008

  19. Das ist ja alles schön und gut. Nur funktioniert die BRD nach wie vor nach dem GG, und eine bloße Erklärung von James Baker ist kein hoheitlicher Akt, schon gar nicht einer, der für alle Siegermächte gilt. Das Grundgesetz “Verfassung” zu nennen, mag ungenau sein, aber für die BRD ist es nun einmal das Äquivalent einer Verfassung. Diese ganze Polemik gegen das GG übersieht dessen eminente und zum Teil sogar beispiellose Vorteile. Das GG räumt, wenn auch nur unter restriktiven Voraussetzungen, ein Widerstandsrecht ein, während es gegen eine Besatzungsmacht ein solches nicht gibt, weder verfassungs- noch völkerrechtlich.

    Ich will gar nicht mal übermäßig gegen das GG polemisieren, sondern mir geht es letztlich viel mehr darum Klarheit zu gewinnen über Grundfragen, die ich früher niemals gestellt hätte – die zu stellen mir einfach nie in den Sinn gekommen wäre. Ich denke man könnte es durchaus ‚Metapolitik‘ nennen wonach in diesem Zusammenhang suche … was ist – ein Staat? Was ist – ein Volk? Wodurch wird ein Volk – ein Volk? Und in diesem Zusammenhang natürlich auch die Frage nach dem Unterschied von ‚Grundgesetz‘ und ‚Verfassung‘.

    Solange mir selber dieser Unterschied – und seine durchaus gewaltigen Folgen – noch nicht klar ist, kann ich ihn doch auch niemand anderem klar machen. Und ja, natürlich ist es richtig, daß in der BRD (die du einen Staat nennst, ich aber nicht (mehr)) noch immer das Grundgesetz regiert bzw. nach dem GG Herrschaft ausgeübt wird. Mir geht es aber darum SICHEREN Grund zu gewinnen jenseits des Formulierten – also des GG. Denn: Was ist, wenn dieses GG irgendwann einmal nicht mehr befolgt wird … von welcher ‚Koalition der willigen Minoritäten‘ auch immer?

    Auf welcher Grundlage soll ich/man dann Handeln begründen, woran Handeln orientieren können? Und es ist auch nicht unsere (noch immer) geringe Zahl, die abschrecken sollte über Metapolitik nachzudenken, denn wenn die Orientierungslosigkeit groß genug ist, wachsen politische und soziale Macht derjenigen, die dann glaubhafte Orientierung vermitteln können in kürzester Zeit überproportional an. Nehmen wir doch nur mal das Beispiel Berlin: Eine Stadt mit … dreikommairgendwas Millionen ‚Einwohnern‘; von wem wird die eigentlich regiert? Wer hat da eigentlich das Sagen? Antwort: Einige tausend Leute, die relativ aktiv sind; und unter diesen wieder eine kleine Gruppe von vielleicht 100-200 Leuten, die das ausbaldowern was dann ‚Politik in Berlin‘ wird. Der große Rest … läuft eben mit.

    Der Unterschied, den ich sehe, ist, daß du dich mit dem Faktum zufrieden gibst, daß in der BRD ‚Politik nach dem GG gemacht wird‘ – und ich frage mich eben ‚Was ist eigentlich … wenn das GG wegfällt? Aus welchem Grund auch immer?‘ Wer erklärt den Leuten ‚wer sie sind‘? Und da bin ich dann auch bei der Frage der Legitimität … wer erklärt den DEUTSCHEN, worin sie sich von anderen, Nichtdeutschen unterscheiden? Wer erklärt ihnen, was legitim ist und was nicht … ob sie(die Deutschen) eigentlich legitim sind in Deutschland, oder die Nichtdeutschen? – wenn es keine Legalität mehr gibt, weil es kein GG mehr gibt bzw. sich niemand mehr dran hält.

    Einen Zustand den wir doch in Teilen jetzt schon haben, denn du selbst sprichst ja von der ‚Aushöhlung der Souveränität‘ durch ständige Kompetenzverlagerung an irgendwelche supranationalen Institutionen. Insofern denke ich, daß es durchaus notwendig ist sein Denken nicht durch einen jetzt noch gegebenen Zustand der Herrschaft des GG zu begrenzen, denn der kann sehr schnell ‚Geschichte‘ sein …

  20. Das „Zitat“ ist sehr frei interpretiert worden von verschiedenen Stellen und auch von Bloggern.

    Hier der Originaltext:

    “…Konrad Adenauer hat gegen tiefe Zweifel und erbitterte Widerstände die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Wertegemeinschaft des Westens durchgesetzt. Heute können wir sagen: Die Verantwortung Deutschlands für die europäische Einigung, für die transatlantische Partnerschaft, für die Existenz Israels – all das gehört zum Kern der Staatsräson unseres Landes und zur Räson unserer Partei….“
    http://www.cdu.de/doc/pdf/05_06_16_Rede_Merkel_60_Jahre_CDU.pdf

    Wenn die transatlantische Partnerschaft und das Existenzrecht Israels Staatsräson sind, würde eine Kündigung grundsätzlich die Gefährdung der Existenz unseres Staates bedeuten. Also kann man daraus folgern, dass Zwänge bestehen, beides zur Staatsräson zu erklären.

  21. Das Grundgesetz ist die aktuelle deutsche Verfassung. Sie nennt sich bloß nicht so. In anderen Ländern wird teilweise auch von Grundgesetzen gesprochen, die verfassungsrang haben, sprich: Teil der Verfassung sind. Durch die Wahl des Namens, Grundgesetz, sollte lediglich der provisorische Charakter betont werden, den das GG zuerst haben sollte.

    Umgekehrt wäre der Vertrag über eine Verfassung für Europa keine Staatsverfassung gewesen, auch wenn sich das ganze Verfassung nannte.

  22. Lieber Manfred,
    wer sich diese Frage stellt, sollte sogleich die Finger vom Widerstand lassen.
    Es klingt doch makaber und absurd, diejenigen, denen man widerstehen will, zu fragen, ob man es darf.
    Man fragt den Löwen nicht, ob man ihm mundet!

  23. Tut mir leid, Rauchmelder, aber ich habe ganz entschieden den Eindruck, dass Du die Argumentation nicht verstanden hast. Ich habe aber jetzt auch nicht wirklich Lust, sie zu wiederholen.

  24. Äh … ich frage mich nur eines: Wenn Du von der Argumentation nicht überzeugt bist, warum hast Du meinen Artikel dann bei Fakten-Fiktionen eingestellt?

    Für diesmal ist es in Ordnung, in Zukunft möchte ich, wie es bisher auch erforderlich war, gerne gefragt werden, ob man meine Artikel übernehmen darf.

  25. Aus einer – wenn auch flüchtigen – Durchsicht der einschlägigen Wiki-Artikel zur Frage nach der Definition des „deutschen Volkes“ (´Volkszugehörigkeit´, ´Staatsvolk´, ´Deutsches Volk´, ´Deutsche Staatsangehörigkeit´) und der weiterführenden Verweise auf Gesetze und Rechtsprechung ergibt sich doch m. E. ziemlich deutlich, dass es nach herrschender Auffassung (= Auffassung der Herrschenden) ein sich durch die Abstammung definierendes Deutsches Volk schon lange nicht mehr und ein sich durch die Zugehörigkeit zu einer deutschen Kultur definierendes Deutsches Volk im Gang der einschlägigen Rechtsprechung und Gesetzgebeung immer weniger gibt. Es läuft demnach alles darauf hinaus, dass das „Deutsche Volk“ des GG doch nur die Summe seiner Staatsbürger ist, deren Eigenschaft als Solidargemeinschaft sich aus ihrer staatsbürgerlichen Loyalität zur BRD ergibt. Die gesamte einschlägige juristische und soziologische Literatur der letzten Jahrzehnte läuft offenbar darauf hinaus, – wen wundert es? – die letzten Reste einer ethnischen Definiertheit des Deutschen Volkes in den Gesetzen in Hinblick auf das Dritte Reich und in Hinblick auf die langfristig zu schaffende EU-Staatsbürgerschaft zu eliminieren.

    Im Bundesvertriebenengesetz gibt es noch Elemente einer Zugehörigkeit zur Deutschen Nation auf der Basis des Bekenntnisses zu einer durch die Eltern vermittelten Zugehörigkeit zur deutschen Kulturnation, die aber wohl als ein einmaliges und letztes Zugeständnis angesehen werden müssen. Selbst wenn eine solche Argumentation heute noch juristisch akzeptiert würde, würde sicherlich argumentiert werden, eine solche Zugehörigkeit (die auch erstmal näher zu definieren wäre; siehe „Leitkultur“debatte) sei grundsätzlich, wenn auch nicht von Migranten der 1. Generation, so doch von Migranten der folgenenden Generation(en) erwerbbar, die Migranten seien also als Deutsche in Anwärterschaft anzusehen und könnten deshalb nicht im Vorhinein und dauerhaft von der Zugehörigkeit zum „Deutschen Volk“ ausgeschlossen werden.

    Nicht umsonst wird ja (es ist hier ja verschiedentlich daraufhin gewiesen worden) jetzt pausenlos die „westliche Wertegemeinschaft“ beschworen und eben nicht mehr die Zugehörigkeit zu einer deutschen Kulturnation, geschweige denn Abstammungsnation; und nicht umsonst hat Merkel gesagt, sie sei die Kanzlerin aller hier lebenden Menschen (= aller deutschen Staatsbürger und aller, die es demnächst vielleicht noch werden wollen); und nicht umsonst wird von allen Politikern der Begriff „Deutsches Volk“ seit langem peinlichst vermieden.

    Nach diesem Verständnis ist jeder, der in Deutschland lebt, entweder faktisch oder potentiell Angehöriger des Deutschen Volkes; womit der Vorwurf, es finde ein Austausch des Staatsvolkes, eine Umvolkung, durch die Regierung statt ins Leere laufen würde, womit dann wiederum jeder Widerstand gegen diesen Prozess als gegenstandlos und daher illegal abgebügelt werden würde. Die Entgegnung würde lauten: das Widerstandsrecht ist gegeben, aber nicht in diesem Fall!

    Damit ist – ich brauch´s ja gar nicht zu erwähnen – der Weg frei für die große globalistische Menschenverschiebung: die Verwaltungsbezirke der EU (die sich noch Staaten nennen) sind frei, sich ihre Staatsvölker zu wählen, deren Integrität zu jedem gegebenen Zeitpunkt und in jeder beliebigen Zusammensetzung gewährleistet ist: die Migration in einen anderen Staat und damit der Wechsel von einem „Volk“ zum andern ist damit nichts weiter als und genauso frei und voraussetzungslos wie der Umzug von der Stadt A. nach der Stadt B.

    Ich fürchte, so sieht es aus, ich fürchte, kein deutsches und vor allem kein den deutschen Gerichten übergeordnetes Gericht wird es anders sehen. Wenn 20,4 ein letzter legitimer auf diesen Fall anwendbarer Ausweg wäre, hätten sie 20,4 längst abgeschafft. Die wissen schon, was sie tun. Und außerdem ist ja die Tötung von Aufständischen jetzt in der EU erlaubt: eine ultimative Strafandrohung, die uns von eben diesem Irrtum abhalten soll. Es wäre, denke ich, eine irrtümliche Hoffnung anzunehmen, sie betrieben eine Politik, für die sie nicht auch seit Jahrzehnten ein konsistentes juristisches Absicherungsfundament gebaut hätten.

    Wer aufgrund größerer Kenntnisse der einschlägigen Materie doch noch was Hoffnungsvolleres zu vermelden weiß, teile es umgehend mit.

  26. Das ist genau das, was zu befürchten wäre, wenn eine Widerstandshandlung, sagen wir: ein Steuerstreik, tatsächlich vor Gericht käme. Man kann die Legalität auf seiner Seite haben, ohne sie gerichtlich durchsetzen zu können, wenn die Justiz selbst in den Staatsstreich verwickelt ist. Politisch entscheidend ist, dass der solchermaßen umgedeutete Volksbegriff vielen Deutschen nicht einleuchten wird. Abgesehen davon, dass man die Umdefinition eines Rechtsbegriffs nicht dadurch erzwingen kann, dass man rechtswidrig Fakten schafft.

  27. Ich glaube, wir sollten eher den umgekehrten Fall in Betracht ziehen: Angenommen, wir kriegen endlich den Arsch hoch und stellen Einigkeit her. 2013 (oder auch erst 17) kommt eine konservative Kraft an die Regierung.

    Die ganzen Guties und Kommunisten und GrünInnen sind dann natürlich sauer. Ich wette die graben dann 20,4 aus, um ihren „Widerstand“ gegen die Rettung Deutschlands zu legalisieren. Da er ja für genau diesen Fall da steht (wer kann schon beweisen, dass wir alle demokratisch denken und nicht noch andere Pläne verfolgen?) besteht sogar Aussicht darauf, dass sie ihn gezielt als Propagandamittel gegen uns einsetzen können.

  28. Kommentator ‚pro choice‘ kann keinen Unterschied zwischen einem ‚Grundgesetz‘ und einer ‚Verfassung‘ sehen – wenn ich ihn richtig verstanden habe. Diese Haltung dürfte symptomatisch sein – beispielsweise für die meisten PI-Leser. Der Unterschied ist aber ein qualitativer und ich möchte dazu noch einmal Carlo Schmidt zitieren…

    „Meine Damen und Herren!

    Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: “Parlamentarischer Rat” ? Was heißt denn: “Grundgesetz”? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen. Was heißt aber “Verfassung”? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

    Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.

    Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar.

    Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird ein Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.

    So, und um den Unterschied jetzt noch besser zu verstehen, gehen wir noch ein bischen weiter zurück … bei der Frage „Wie entsteht eigentlich … eine Verfassung?“ Antwort: Durch eine ‚verfassungsgebende Versammlung‘, die Ausdruck des Willens einer kollektiven Identität ist sich eine Form zu geben. Und zwar eine Form nach Maßgabe der bewußt gewordenen eigenen Erfahrung; eine Form also, die Ausdruck eben dieser eigenen Erfahrungist, durch die sie sich von anderen kollektiven Identitäten unterscheidet.

    Aber wie kommt es überhaupt zu diesem Willen – wie entsteht denn der Wille eine bestimmte Erfahrung ausdrücken zu wollen … in Form einer Verfassung? Durch das Empfinden eben dieser Erfahrung, das sich eben erst langsam und über einen mehr oder weniger langen Zeitraum entwickeln muß, um sich seiner selbst als unterschiedlich zu den Erfahrungen zu erkennen, von denen es umgeben ist. Den Erfahrungen also, die durch die Formen umgebender kollektiver Identitäten zum Ausdruck gebracht werden.

    Und wo kommen diese ‚kollektiven Erfahrungen‘ eigentlich her? Nun, sie kommen aus dem Bereich, den wir üblicherweise mit ‚das Unbewußte‘ umschreiben – was natürlich nur meint, daß dieser Bereich dem kollektiven und/oder individuellen Bewußtsein unbewußt ist. Und diese ‚kollektiven Erfahrungen‘ bleiben natürlich auch dort … in diesem Bereich des Unbewußten und sind dort ständig vorhanden, so wie wir wissen, daß wir ständig von allen möglichen Sendungen ‚umgeben‘ sind, die permanent durch die Luft schwirren. Aber wahrnehmbar werden sie für uns erst durch einen geeigneten Empfänger, der auf der Frequenz empfangen kann, auf der sie sozusagen gesendet werden.

    Und beim Menschen ist dieser Empfänger eben das … Bewußtsein. Das Bewußtsein, das nur zu bestimmten Erfahrungen resonant ist – und zu anderen eben nicht. Und warum? Weil es bzw. sein Träger (der jeweilige Mensch also), ähnlich wie ein auf eine bestimmte Frequenz fest eingestellter Radioempfänger, durch seine nicht beliebig veränderbare Struktur gebunden ist nur bestimmte Erfahrungen empfangen und empfinden zu können.

    Und die Gesamtheit aller Empfänger einer bestimmten Erfahrung bildet ein bestimmtes Volk, wobei natürlich nicht alle Empfänger gleich stark empfangen und das Empfangene auch in entsprechende Kommunikationsformen der äußeren Welt umsetzen können. Das kann nur eine relativ kleine Gruppe innerhalb eines bestimmten Volkes: die Identitätselite. Die natürlich auch nicht plötzlich einfach vom Himmel fällt, sondern sich ihrer selbst und ihrer Funktion im und für das bestimmte Volk, dem sie angehört, auch erst allmählich bewußt wird.

    Der Auslöser dieses Bewußtwerdungsprozesses dürfte bei nicht wenigen wohl das Islam-Thema gewesen sein … bis sie dann Schritt für Schritt gemerkt haben, daß es nicht der Islam ist, der das Problem ausmacht, sondern die komplette Identitätslosigkeit der Gesellschaft der BRD, die von dem immer löchriger werdenden Kleidchen ‚Grundgesetz‘ immer notdürftiger noch zusammengehalten wird. Und die sie dann irgendwann zu Blogs wie diesem … oder auch anderen geführt hat, auf denen sie sich jetzt erst allmählich ihrer selbst öffentlich bewußt wird.

    Und die Aufgabe dieser ‚Identitätselite‘ wäre es, denen, die sie als zu dem Volk zugehörig erkennt, auf das sich die Erfahrung bezieht, die sie empfindet, ihre Situation klar zu machen … die Unruhe und Unzufriedenheit begreif- und erklärbar zu machen. Um danach von diesen dann hoffentlich bewußt Gewordenen den Auftrag zur Formulierung einer rechtlichen Form zu erhalten, die dann tatsächlich die eigene kollektive Erfahrung repräsentiert und demzufolge dann auch zu recht Verfassung gennannt werden darf. Im Gegensatz zu einem Grundgesetz, das die eigene kollektive Erfahrung nur insoweit zu formulieren erlaubt wie sie den Ansichten und Interessen des/der Erlaubnisgebenden entspricht.

    Was wiederum bedeutet, daß ein ‚Grundgesetz‘ als letztlich von einem Besatzer genehmigte Grundordnung zur provisorischen Aufrechterhaltung des zivilen Lebens, immer das Moment der Unterwerfung enthält. Und diese Unterwerfung, dieses sich-nicht-trauen-(dürfen)-sich-selbst-zu-empfinden ist ja ständiger Begleiter der Entwicklung in der Zeit. Und führt dann eben zur totalen Deformation des Bewußtseins derer, die sich mit diesem ‚Grundgesetz‘ identifizieren (können), weil die Kategorien, in denen sie Legitimität bewerten und beurteilen – ökonomischer Erfolg, Reisefreiheit, Konsumfreiheit und -möglichkeit etc. – keine Kritik daran zulassen: Das wird ja gewährt und unterstützt!

    Und um diese totale Deformation des Bewußtseins abschließend noch an einem kleinen Beispiel zu illustrieren, hier noch ein Kommentar, den ich beim ‚Honigman‘ im Artikel ‚Völkermord in Deutschland‘ fand:

    am 1. April 2011 um 16:50 | Antworten goab

    Bei soviel Rassismus und Einfalt bleibt mir echt nur noch die Luft weg..

    Bei Tieren seid ihr wehleidig redet von Qualen, Kz’s und was weiß ich nicht allem..
    Ihr distanziert euch von Hitler und bei euren eigenen Mitmenschen zieht ihr Seiten wie Metzger in Schlachthöfen auf..

    Ich verstehe diese Janusköpfigkeit nicht…
    Hier existiert keine Klarheit keine Linie.. ihr schreibt die ganze zeit nur von Symptomen nie von den Ursachen.. Feinde existieren nicht von vornherein wir machen uns unsere Feinde – soviel zu Ursachen und Symptomen.

    Und was sind denn Grenzen?
    Was ist „Nationalität“ überhaupt?
    Was bedeutet das?
    Das sind doch keine Werte.. nur leere Worte – Konstruktionen von Identitäten an denen sich mit sich ein paar Rückhaltlose angstvoll klammern, weil sie keine andere Identität haben.

    Glaubt ihr denn, dass ihr so weiterkommt?
    Und seid ihr denn überhaupt „Deutsche“?

    Eines jeden Vorfahren kommen mit 110%iger Sicherheit auch aus allen Himmelsrichtungen.. Ihr seid keine Deutschen – Ihr seid Menschen… mit Genen von überall her.. oder glaub ihr denn der Fetzen Papier auf dem euer Name steht und der Flecken Erde auf dem ihr geboren seid macht euch zu etwas Besonderem?

    Wenn wir anfangen uns Abzugrenzen so werden wir nicht Vorankommen uns nicht entwickeln..

    Ja MigrantInnen sind die WählerInnen von morgen.. aber jetzt schon Menschen von heute und wenn wir sie heute nicht in unsere Mitte nehmen so werden sie morgen trotzdem hier sein..
    Unsere Haltung und unser ZUSAMMENleben mit Ihnen bestimmt ganz maßgeblich wie die Welt von morgen aussehen wird.

    P.S.:
    Kleiner Streifzug durch die Erklärung der Menschenrechte

    Art.1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen

    Art. 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

    Art. 13
    (1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

    (2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

    Art 29
    (1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.

    Der Kommentar zeigt ein Bewußtsein, das keinerlei Kontakt mehr zu irgendeiner tatsächlichen Erfahrung hat, sondern in der Tat ‚konstruiert‘ … im übelstmöglichen Sinne … ist. Ein Bewußtsein, das sich selbst – in der Vorstellung – als Frankensteinmonster aus lauter Leichenteilen ‚guter Absichten‘ zurechtkonstruiert hat. Die Frage ist, was sind solche Leute eigentlich nach dem Ablauf der Haltbarkeit ihrer Ideen-Konstrukte … und deren absehbarem, notwendigem Zusammenbruch?

  29. Pardon, da hab ich einen kleinen Fehler gemacht – ich habe das Carlo Schmidt-Zitat nicht entsprechend gekennzeichnet … mein Kommentar beginnt dan wieder ab…

    Und wo kommen diese ‘kollektiven Erfahrungen’ eigentlich her? …

  30. Oh Gott, noch ein Fehler … mein Kommentar beginnt natürlich wieder ab…

    So, und um den Unterschied jetzt noch besser zu verstehen, gehen wir noch ein bischen weiter zurück …

  31. Es ist schon deprimierend die Menschenrechte zu lesen. Man muß sich dann in der Folge aber nicht weiter wundern.

    1. Jeder Mensch hat Vernunft.

    Das stimmt per Definitionem.

    2. Jeder Mensch hat ein Gewissen.

    Nein, Psychopathen haben erwiesenermaßen keines. Aber schlimmer ist das folgende.

    3. Deshalb können sich alle Menschen als Brüder betrachten.

    Diese Aussage ignoriert völlig, daß das Gewissen nur in sofern vernunftbasiert ist, als es, wie Kant zuerst behauptet hat, denn nichts anderes ist der Kantsche Imperativ, die Gleichbehandlung, die unterschiedslose Anwendung von aufgestellten Regeln als unveräußerliches Prinzip enthält.

    Die Regeln selbst sind aber nicht vernunftbasiert und können es auch gar nicht sein, da Vernunft nicht mehr kennt als „Gegenstand x steht im Verhältnis a zu Gegenstand y“. Und in sofern eine Gruppe A nun zwangsläufig aus irrationalen Gründen ein Regelwerk M bevorzugt, entsteht dadurch in einer Gruppe B, die ein abweichendes Regelwerk N bevorzugt ein Motiv Gruppe A zu bekämpfen, wenn die Regelwerke M und N nicht zusammen aufgestellt werden können.

    Jetzt kann man sagen, daraus ergibt sich eben die Pflicht des Migranten sich anzupassen, um das Gemeinwesen, in welches er übersiedelt nicht zu zerstören.

    Dabei tut man aber so, als wenn das seine freie Entscheidung wäre, was sie aber nicht ist. Gäbe es keine Anreize anderer Art, so würde wohl jemand der N vorzieht nicht freiwillig in den Geltungsbereich von M immigrieren. Da es aber vornehmlich Anreize anderer Art gibt, kommt es entsprechend zum Kampf gegen M.

    Die Menschenrechte verbieten in dieser Situation natürlich nicht explizit, gegen jeden Verstoß gegen M hart vorzugehen, doch sie verbieten das dazu gehörige Bewußtsein, sich mit Menschen auseinanderzusetzen, welche eben keine Brüder sind.

    So lange man sich nicht in den Kopf schauen läßt, kann einem das egal sein, wenn hingegen an einem Ort aktiv Hirnwäsche betrieben wird, so hat das natürlich destruktive Folgen.

  32. Zur EUdSSR-Erlaubnis, Aufständische zu ermorden

    Müßte diese nicht erst in ein deutsches Gesetz übertragen werden, um wirksam zu sein? M. W. gilt EUdSSR-Unrecht noch nicht unmittelbar. Irre ich?

  33. Ich kann leider nichts zur Aufklärung bezüglich des Verhältnisses von EU-Recht zu BRD-Recht sagen … aber ich denke, daß wir da in einer ähnlichen Situation sind wie bei der Berufung auf GG 20,4 gegenüber der BRD-Justiz: Wenn man davon ausgehen muß, daß die Judikative sozusagen ‚Teil der Verschwörung‘ ist, dann wird sich gewisslich eine sprachliche Formulierungsmöglichkeit finden, die ‚erklären‘ würde, warum eine Umsetzung von EU-Recht in BRD-Recht in diesem speziellen Falle nicht notwendig war. Wer könnte besser mit Sprache bestehende Machtverhältnisse rechtfertigen als … Juristen?

  34. Sehr geehrter Manfred,
    nachdem ich den Beitrag von „Leser“, und die folgenden durchgesehen hatte, habe ich im Internetz recherchiert.
    Dabei ist es mir immer wieder vorgekommen, als säße ich im falschen Film.
    „Leser“ (dem ich für seine Einlassungen danke) hatte recht, wenn er auf diese Dinge hingewiesen hat. Ich selbst bin Pragmatiker und habe das GG als eine Art „Verfassung“ angesehen. Das tue ich gezwungenermaßen auch jetzt noch, denn viele seiner Bestimmungen klingen ganz akzeptabel.
    Doch nun wünsche ich mir, noch zu erleben, dass ein Friedensvertrag abgeschlossen und eine echte Verfassung definiert wird. Doch ich denke , da sind meine Aussichten nicht gut.
    Nachdem ich unter „Besatzungsrecht“ recherchiert hatte, es gibt dort sehr viele Stellen, war ich richtig deprimiert.
    http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-Besatzungsrecht.html
    Allein diese Stelle, denke ich, sagt eigentlich fast alles (Ich habe etwa 20 Stellen gelesen, auch die von „Leser“ angegebene).
    Meine Kommentarmeinung zu Ihrem Artikel „Deutschlands Isolation“ :
    „Was die UNO und den Weltsicherheitsrat betrifft, habe ich keine andere Meinung, als von dem ehemaligen Völkerbund, der mit den Versailler Verträgen und seiner Eierei um 1933 das Dritte Reich installiert hatte… Und was die „Isolation“ betrifft, ist meine Meinung, dass man eigentlich nur von Isolation sprechen kann, wenn ein gleichberechtigter Souverän von einer Gemeinschaft souveräner Staaten gemieden wird. Deutschland bleibt der Dschimmi der Siegermächte solange, bis ein regulärer Friedensvertrag es zu einem souveränen Staat macht.“,
    die sich bisher nur auf die Kenntnis einiger der dort angesprochenen Vertragstexte stützte, ist nicht nur bestätigt worden, sondern ich bin geneigt zu sagen, das was dort installiert wurde, ist geeignet als eine Art versuchter „vorgeschriebener Auto-Genozid des deutschen Volkes“ bezeichnet zu werden. Und mein Ausdruck „Dschimmi“ mit all seiner negativen Bedeutung trifft voll zu. Es ist viel schlimmer, als die Versailler Verträge es waren.
    Die unfassliche Lernunfähigkeit und der emotionsgetriebene Hass der Siegermächte, welche evtl. unmittelbar nach dem Krieg noch verständlich waren, die sich hier widerspiegeln, haben eine Situation geschaffen, welche den Untergang der zivilisierten Welt, einschließlich der „Siegermächte“ bedeuten kann. Die historische zivilisatorische Leistung der Deutschen für die ganze Welt ( vor allem auch für die jetzige USA und Russland) wurde einfach geleugnet und das ganze Volk unter Generalanschuldigung gestellt. Wenn ich das alles etwas wenig distanziert ausdrücke, bitte ich das zu entschuldigen. Aber so etwas hatte ich nicht erwartet. Nach den Versailler Verträgen waren die dem deutschen Volk auferlegten Laste definiert, wenn auch, wie die Geschichte zeigt, unerträglich. Die dem deutschen Volk nun auferlegten Lasten, sind weder zeitlich noch quantitativ gefasst. Und dass unsere Regierung, die ja eigentlich von diesen Dingen wissen sollte, das unterschlägt und es keinen Präsidenten gibt, der es möglicherweise in der Hand hätte, diesen Zustand zu beenden, indem er rechtzeitig ( damit noch Deutsch als unsere Sprache festgeschrieben wird) eine Nationalversammlung einberuft, kennzeichnet deren desolaten Zustand. Was den Widerstand betrifft, kann man eigentlich nur auf unsere Besatzungsmacht Russland hoffen, da hier die sich abzeichnende strategische Umklammerung durch den Islam am deutlichsten ist.
    Vielleicht findet sich noch ein beherzter Politiker als Präsident, der ungeachtet aller Drohungen und/oder Versprechungen einen entscheidenden Schritt tut. Bis dahin kann man eigentlich nur das Wissen um diese schlimmen Zustände unter das Volk bringen. Ob sich wohl unter der jungen Generation wieder neue „Geschwister Scholl“ finden?
    Es ist gut , dass Sie dieses Thema in dieser Weise angesprochen haben, ich jedenfalls werde an jeder passenden Stelle den Begriff „deutscher Dschimmi“, auch in diesem Zusammenhang, erläutern.

  35. Zwei kurze Bemerkungen nur, weil ich mal wieder unter Zeitknappheit leide:

    Es heißt nicht „Dschimmi“, sondern „Dhimmi“.

    Nach Art. 146 GG wäre es jederzeit möglich, das GG durch eine neue Verfassung abzulösen, doch wie sähe die wohl aus? Judith hat einmal in deutschland-kontrovers.net darauf hingewiesen (leider ist die Seite momentan nicht am Netz), dass unter den gegebenen Umständen vom Gender Mainstreaming über Multikulti bis hin zum Ausverkauf der deutschen Souveränität an die EU praktisch alles enthalten wäre, was der Feind sich nur wünschen kann. Allein der Ausdruck „Deutsches Volk“ würde sich garantiert nicht mehr in einer solchen Verfassung finden. Halten wir uns also ruhig ans Grundgesetz. Es hat seine Schwächen, aber etwas Besseres bekommen wir nicht mehr.

  36. Ich muss ihnen da leider wiedersprechen.

    Nach ihrer Logik wären so einige frühere deutsche und österreichische Verfassungen keine Verfassungen gewesen. Das es sich nicht um demokratisch, durch eine vom Volk gewählte Nationalversammlung beschlossene Verfassung handelte, steht auf einem anderen Blatt. Aber Staatsverfassungen waren das alle trotzdem. Bloß nicht so zustande gekommen, wie Sie sich das wünschen.

    Das gleiche gilt auch für das Grundgesetz. Die Namenswahl dafür ist zweitrangig. Es gibt Grundgesätze in anderen Ländern, die dort ganz eindeutig Verfassungsrang haben und daher die Verfassung darstellen. Ich würde Vorschlagen, Sie beißen sich nicht zu sehr an der Selbstbezeichnung als Grundgesetz fest, die lediglichd en provisorischen Charakte der Verfassung unterstreichen sollte. Das GG bezeichnet im übrigen seine eigene Ordnung selbst als verfassungemäße Ordnung, dass es Bestimmungen zur Ablösung durch eine neue Verfassung enthält (im letzten GG-Artikel) ist nicht ungewöhnliches, das haben andere Verfassungen auch. Also erst recht eine als Provisorium geplante Verfassung.

  37. Ich glaueb vielen ist gar nciht klar, dass das Grundgesetz in eine Zeit konzipiert wurde, in der konservartives Gedankengut noch eher gesellschaftlich akzeptabel war. Das ins Grundgesetz also Gedankengut eingeflossen ist, das heute als reaktionär oder gar rechtsradikal diffamiert würde (obwohl das Grundgesetz eben sehr viele Lehren aus der Nazizeit gezogen hat undd ein klarer Gegenentwurf zum autoritären Nazistaat war und ist).

  38. Die Wichtigkeit solcher Diskussions-und Lösungsbeiträge brauche ich nicht wiederholen, das zeigt auch die Teilnehmerzahl.Als Fazit, nach nochmaligem Durchlesen verbleibt, in der Summe aller Möglichkeiten und der Suche nach Auswegen zur Wiederherstellung eines Ordnungsrahmen, die Frage nach der Reihenfolge der Prioritäten. Das Thema oben wie auch dieses Strandgut nachweist:
    http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html
    dürfte etwa in der Mitte liegen.
    Instrumente wie es Nazis DDR und dem pseudogrünen Parteien Monolith zur Verfügung standen gibt es nicht im Widerstand, mehr noch, es schließt sie einfach aus. Die Fragmente der Restdemokratie haben aber noch einen Rest an Lücken offen gelassen. Die der Klage an Teilhabe und die Solidarisierung der Apo über Netz und Kons Magazine. Beide „Reste“ erlauben „noch“ die Erzwingung zu einer flächendeckenden Informiertheit für eine Gegenöffentlichkeit. Dieses ist der eine Weg aus der Isolation, der andere weniger glaubhafte der, der Nachwuchsparteien. Den „Unfall“ Schill werden die Herrschenden kein zweites mal zulassen. Die Sentimentalität Hoffnung kann krankhaft werden, stellt man sich nicht den Realitäten. Davor soll es aber noch Wunder geben, hach.

    Schaut man in unsere Schulen als einen Zeit Indikator, muss einem bewusst werden in welcher Beschleunigung wir uns befinden. Potenzrechnen ist dafür nicht mehr notwendig.
    Das Zeitfenster von dem ich oben sprach kann jeden Widerstand ad absurdum führen.
    Kreative und Intellektuelle müssen Lösungen suchen und möglichst viele. Das sollte wie eine Pflicht werden, -wünsche ich mir.

    Einen Appell ähnlicher Art schrieb ich auch im JF Forum zum Leitartikel von Dieter Stein, unter nick „rechtsvorlinks“ in Erwartung das nach BW ein Denkprozess beginnt.
    http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5de1e0dc5aa.0.html

  39. Es ist wie immer, die Intellektuellen analysieren und definieren und philosophieren sich zu Tode. Es ist wie damals in der DDR, in endlosen Nächten bei Rotwein, Futschi und Zigarette saßen die etwas Schlaueren und redeten sich den Widerstand ein aber gehandelt hat dann der einfache Mensch durch Abstimmung mit den Füssen. Nun erst krochen die Theoretiker aus den Löchern und waren schon immer die Opposition. Alles wie gehabt. Wann übernehmen die ach so schlauen Köpfe endlich eine, die Führungsrolle und lassen Taten sprechen?! Die Zeit ist überfällig! … Welche Taten? Na lasst euch was einfallen, ihr seid doch sonst so helle!

  40. Tja, hier ist es wohl angemessen mal zu zitieren…

    „Übers Niederträchtige
    Niemand sich beklage!
    Denn es ist das Mächtige,
    Was man dir auch sage.

    In dem Schlechten waltet es
    Sich zu Hochgewinne,
    Und mit Rechtem schaltet es
    Ganz nach seinem Sinne.“

    Letztlich kommt alles zu seiner Zeit.

  41. Revolutionen gibt es, wenn die oben nicht mehr können, und die unten nicht mehr wollen. Die erste Bedingung ist in der „BRD“ übererfüllt, mit der zweiten hapert`s noch. Vielleicht klappt es ja, wenn die autochthonen Deutschen durch den anwachsenden Genpool der zugereisten, heißblütigen Südländer „umgevolkt“ werden. Das dauert noch ein wenig, bis in Mecklenburg mehrheitlich Palästinenser leben. Dann aber, geht`s rund.

  42. Die erste Bedingung ist in der “BRD” übererfüllt, mit der zweiten hapert`s noch.

    Früher dachte ich mal, die Benzinpreise könnten Grund zum Unmut bieten. 2008 gabs bei Spritpreisen um 1.55 Euro heftiges Wogen in der BILD … und im Volke wohl auch. Derzeit ist der aktuelle Preis an meiner ARAL-Tanke 1.589 – also 1,1 Cent von 1.60 Euro enfernt – … Reaktion? Sonnenschein auf allen Gesichtern! Laut dem aktuellen ‚Sonderpreis‘-Heizöl-Angebot müßte ich lediglich 600-700 Euro mehr für 3000 Liter zahlen als letztes Jahr im August … aber auch das drückt offensichtlich keinem BRDler aufs sonnige Gemüt. Ich denke mitunter … die ‚Deutschen‘ in diesem Lande würden noch lachen und fröhlich sein, wenn man sie bei lebendigem Leibe häuten würde. Die Menschen, so scheints, befinden sich längst ‚im Zustand heiterer Gelassenheit’…

  43. Lieber Mario At,
    Ganz so schlimm mit der akademischen Philosphierei ist es doch nicht.
    In der DDR musste sich erst eine gemeinsame Einstellung ausbilden, bevor man auf die Straße ging. Man denke an den Ruf: „Wir sind das Volk!“
    Angefangen haben damals auch die „Philosophen“.
    Und die damalige Regierung konnte diesen Ruf nicht ignorieren.
    Nicht zuletzt, weil sie das „Philosophieren“ erlauscht hat und deshalb schon ahnte, dass ihre Staatsdoktrin so nicht zu halten war.
    Das war 1953 anders, da haben Arbeiter gegen Normen rebelliert, der Aufstand wurde gewaltsam unterdrückt.
    Ich frage Sie, wer von den jetzigen Regierenden hört jetzt auf das, was hier das Volk möchte und die „Philosophen“ deutlich ausdrücken(gelauscht wird genug, aber nicht begriffen) und es ist noch schlimmer, denn ich frage Sie (sie brauchen nicht zu antworten), wer sind die „Gutmenschen“, die sich hinter Parteien stellen, die uns mit Einwanderern zuschütten und zuschütten lassen (laut Umfragen stellen sich 30% hinter die Neinsagepartei)?
    Mit „Einwanderern“ sind hier nicht diejenigen gemeint, die vor politischer Verfolgung oder Unterdrückung flüchten. Das ist nur ein geringfügiger Anteil derjenigen, die hereingeflutet werden.
    Und auch die Ziele der 1989 Demonstrierenden waren andere, als das, was heute vorliegt. Man wollte einen deutschen Staat mit deutscher Volkszugehörigkeit in dem soziale Prinzipien, aufbauend auf dem Wissen um die Vergangenheit herrschen. Man wollte ein friedliches Zusammenleben mit den Nachbarvölkern. Man wollte keinen Ausverkauf der deutschen Identität.
    Denken Sie bei der nächsten Wahl daran und machen Sie das auch Ihren Bekannten und Nachbarn klar. Nein keine Nazis wählen! Aber wählen Sie, auch ungültige Stimmen zählen als Stimme!
    Und lesen Sie hier:
    http://michael-mannheimer.info/2011/04/09/mein-aufruf-zum-widerstand-gegen-das-politische-establishment-gemas-art-20-abs-4-gg/#more-2163
    Das könnte ein Anfang sein.
    Aber bevor Sie ganz verstehen, sollten Sie „Das Dschihadsystem“ von Manfred lesen und verstehen. Das ist eine sachliche Analyse, klar macht, um, für oder gegen was es eigentlich geht.
    https://korrektheiten.com/das-dschihadsystem-wie-der-islam-funktioniert/
    Ich verstehe, dass Sie ungeduldig sind, aber ich denke, es ist besser, zunächst zu bedenken, wie richtig gehandelt werden muss, um ohne ethische Werte zu verletzen, um seine Ziele zu erreichen. Auch dazu trägt diese Diskussion bei.

Kommentare sind geschlossen.