Ein lehrreiches Wochenende

Eine friedliche Kundgebung einiger Dutzend Aktivisten der islam- und immigrationskritischen Partei Pro NRW ruft eine Gegendemonstration von mehreren hundert gewaltbereiten Salafisten auf den Plan, die sich beim Anblick einer Mohammed-Karikatur in einen tobenden Mob verwandeln. 29 verletzte Polizisten, 109 Festnahmen.

Kurz darauf wird PI zum Ziel von DoS(Denial of Server)-Angriffen, aufgrund deren der Blog über Stunden nicht erreichbar ist. Wieder sind Moslems die Urheber dieses Anschlags auf die Freiheit des Andersdenkenden, zumindest brüsten sich islamistische Gruppen im Netz damit.

Seit den Tagen des Propheten Mohammed gilt die Regel, dass der Islam umso intoleranter und gewalttätiger gegen Jeden vorgeht, der seinen Herrschaftsanspruch nicht anerkennt, je größer der Anteil der Muslime an der jeweiligen Gesellschaft ist. Dieses historische Gesetz wird zur Zeit erneut glänzend bestätigt, und wer darauf spekuliert haben sollte, dass hier und heute eine Ausnahme von der Regel gilt, sieht sich eines Schlechteren belehrt.

Ja, solche Dinge haben etwas mit dem Islam zu tun. Trotzdem ist es wenig sinnvoll, sich in diesem Zusammenhang vor allem auf den Islam einzuschießen. Moslems sind hierzulande präsent, weil die politischen Eliten Europas ihnen das Tor sperrangelweit geöffnet haben. Sie können die Forderung nach Geltung des islamischen Wertesystems in Europa nur deshalb mit Aussicht auf Erfolg erheben, weil die politische Klasse diesen Anspruch („Der Islam gehört zu Deutschland“) bei jeder Gelegenheit bestätigt. Sie können sich Gewalttätigkeit gegen ihre Gegner nur deshalb leisten, weil diese Gegner zugleich Gegner des herrschenden Machtkartells und seiner Politik sind und deshalb von den Funktionsträgern dieses Machtkartells auch dann nicht geschützt werden, wenn eine verfassungsmäßige Schutzpflicht besteht.

Nehmen wir den nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger, der die Moslemkrawalle vom Samstag nun zum willkommenen Anlass nimmt, die Meinungsfreiheit friedlicher Bürger zu beschneiden und Pro NRW das Zeigen von Mohammedkarikaturen zu verbieten: Ja, das ist Appeasement. Ja, es heißt, dass der Staat Gewalt belohnt. Ja, es bedeutet einen weiteren Schritt zu einem Zustand, in dem die Bürgerrechte nur noch auf dem Papier stehen. Ja, es ist Verfassungsbruch.

Wer sich darüber empört, hat das Recht auf seiner Seite. Er sollte nur nicht die Illusion hegen, mit juristischen oder gar moralischen Argumenten Funktionsträger einer politischen Klasse überzeugen zu können, zu der aufgrund ihrer internen Auswahlmechanismen von vornherein nur Funktionärstypen Zutritt haben, denen Recht und Verfassung allemal weniger wert sind als ihre Karriere in einem System, das auf die Selbstzerstörung der europäischen Zivilisation ausgerichtet ist: gesichtslos, hirnlos, charakterlos, verantwortungslos, skrupellos. (Der Mensch ist zwar auch an sich ein Mängelwesen, aber dass man die Angehörigen einer ganzen Klasse trennscharf durch ein Syndrom von miteinander zusammenhängenden Mängeln charakterisieren muss, dürfte doch eine anthropologische Ausnahme sein.)

Es wäre falsch, in den Jägers dieses Systems Weicheier zu sehen, die Gewalt aus Feigeit belohnen. Wir können ganz sicher sein, dass die Reaktion eine ganz andere gewesen wäre, wenn die Betroffenen keine Rechten gewesen wären, oder wenn gar die Gewalt von ihnen ausgegangen wäre. Gewalt wird in diesem Lande nicht etwa per se belohnt, sie wird selektiv belohnt. Ob sie von Linksextremisten ausgeht oder von Moslems, spielt keine Rolle, solange es nur die „Richtigen“ trifft. Und diese „Richtigen“ müssen durchaus keine Rechtsextremisten sein (auch dann wäre es freilich ein eklatanter Rechtsbruch!), der „Richtige“, dem der Staat nur den allernötigsten Schutz gewährt, nämlich den der körperlichen Unversehrtheit, nicht aber den der politischen Bürgerrechte, dieser „Richtige“ ist der, der sich der Agenda der herrschenden Klasse widersetzt; der nicht will, dass sein Land zu einem globalisierten Nirgendwo wird, in dem Frankfurt nicht von Kalkutta zu unterscheiden ist; der nicht will, dass Sitten und Gebräuche, die in Anatolien ihre soziale Berchtigung haben mögen oder auch nicht, in Deutschland eingeführt werden; der es ablehnt, als Versuchskaninchen für die Visionen linker Utopisten und größenwahnsinniger Technokraten herzuhalten; der in dem freien und friedlichen Land leben und seine Kinder großziehen möchte, das er aus früheren Zeiten noch in verblassender Erinnerung hat.

Dieser „Richtige“ ist der normale Bürger. Wo immer linke Ideologen vom „Stammtisch“ reden, oder von der „Menschenfeindlichkeit“, die „in der Mitte der Gesellschaft angekommen“ sei, bedeutet dies, übertragen in klare deutsche Prosa, dass ihnen sehr wohl klar ist, dass die Interessen der Mehrheit mit den Utopien des herrschenden Mobs unvereinbar sind, und dass es mit dessen Herrschaft vorbei ist, sobald sie frei artikuliert und politisch vertreten werden können. Würden die Menschen nach ihren Interessen wählen – und damit meine ich durchaus die von ihnen selbst empfundenen Interessen, die etablierten Parteien könnten selbst zusammen keine Mehrheit mehr zusammenkratzen.

Sie beobachten, dass die von ihnen selbst sehenden Auges herbeigeführten Probleme – das gilt für die Masseneinwanderung wie für die Schuldenkrise – rechte Parteien auf den Plan rufen, ziehen daraus aber nicht die Konsequenz, ihre Politik den Interessen des Demos anzupassen, sondern beschreiten den Weg einer Entdemokratisierung und Entliberalisierung, von Gängelung und Mobterror, von Gesinnungsjustiz und unverhohlenem Rechtsbruch. Wo Worte schon deshalb nicht überzeugen können, weil sie von der Wirklichkeit Tag für Tag brutal dementiert werden, setzt man auf Einschüchterung, und man hat (noch) Erfolg damit.

Asoziale und Kriminelle können in diesem Lande auf Toleranz, zumindest aber auf Nachsicht rechnen, weil und solange sie das herrschende Regime nicht gefährden, und erst recht, wenn sie ihm nützen. Dies ist keineswegs selbstverständlich, jedenfalls nicht auf dem Hintergrund des in Europa tradierten Verständnisses von Staatlichkeit. Was einen Staat von einer bewaffneten Bande unterscheidet, ist nach diesem Staatsverständnis das Zusammentreffen von Macht und Recht. Dass Recht wenig wert ist, wo es an der Macht zu seiner Durchsetzung fehlt, versteht sich von selbst; ebenso aber, dass ein Staat, der sein eigenes Recht bricht – oder brechen lässt – kein Staat im europäischen Sinne des Wortes ist.

Der Unterschied zwischen der politischen Klasse der BRD, die der Gewalt von Linksextremisten und Islamisten gegen friedliche Bürger unverhohlen Vorschub leistet, und irgendwelchen Drittweltpotentaten, die Todesschwadronen agieren lassen, ist nur noch gradueller Natur.

Ist Widerstand legal?

Die systematische, politisch vorangetriebene Aushöhlung der deutschen Souveränität, die Übertragung der Souveränitätsrechte des deutschen Volkes auf supranationale Einrichtungen, speziell die EU, und die nicht minder systematische Zersetzung und Majorisierung des deutschen Staatsvolkes durch politisch gewollte Masseneinwanderung werfen die Frage auf, ob man als Bürger einem Staat gegenüber, der solches tut, eigentlich noch zur Loyalität verpflichtet bzw. zum außergesetzlichen Widerstand berechtigt ist.

Bevor ich auf die Frage eingehe, worauf man ein Widerstandsrecht möglicherweise stützen könnte, zunächst ein Hinweis, worauf man es nicht stützen kann:

Die Legalität der Bundesrepublik wird vielfach unter Hinweis darauf angezweifelt, dass dieser Staat nicht durch einen verfassunggebenden Akt des deutschen Volkes, sondern durch ein Dekret der Siegermächte zustandegekommen ist. Das Grundgesetz, das bezeichnenderweise und aus guten Gründen „Grundgesetz für die [nicht: „der“] Bundesrepublik Deutschland“ heißt, räumt den Deutschen eigentlich nur eine Art abhängiger Selbstverwaltung ein; die Bundesrepublik ist in gewissem Sinne ein Stellvertreterstaat der Besatzungmächte; dies hat sich auch durch den 2+4-Vertrag nicht geändert. Die Tatsache, dass immer noch der Art. 146 im Grundgesetz steht, der das Grundgesetz für den Fall außer Kraft setzt, dass eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung in Kraft tritt, zeigt, dass sich an dieser Lage auch nichts geändert hat.

Diese Auffassung ist juristisch wahrscheinlich richtig, zumindest im Kern. Wenn man allerdings demgemäß davon ausgeht, dass die Bundesrepublik ein Besatzungsregime sei, dann kann man daran noch lange kein Widerstandsrecht knüpfen. Das Kriegsvölkerrecht verpflichtet vielmehr die Bewohner besetzter Gebiete, die Anweisungen der Besatzungsmacht und der gegebenenfalls von ihr geschaffenen Behörden (also auch der Bundesrepublik, sofern man sie als Besatzerstaat begreift) zu befolgen, es sei denn, diese Bewohner hätten im Einzelfall einen legalen Kombattantenstatus. Die Legalität der Bundesrepublik mag auf Besatzungsrecht beruhen, Legalität ist sie trotzdem.

Anders stellt sich die Sache möglicherweise dar, wenn man von der Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes ausgeht.

(Ich schicke hier voraus, dass es sich bei dem Folgenden selbstverständlich nicht um eine vollständige juristische Argumentation handelt. Eine solche müsste viele hundert Seiten und noch mehr Anhang umfassen und bedürfte selbstredend eines juristisch kompetenteren Verfassers, als ich es bin. Dies ist ein Blogartikel, in dem es lediglich darum geht, die Grundlinien des Gedankenganges zu skizzieren.)

Artikel 20 Absatz 1-3 GG lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Ohne auf Einzelheiten einzugehen, bedeutet dies, dass damit fünf Staatsstrukturprinzipien, nämlich Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat als konstitutiv für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik definiert sind. Sie unterliegen zugleich (zusammen mit dem Prinzip der Menschenwürde nach Art 1 GG) der sogenannten Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG, d.h. sie können nicht legal außer Kraft gesetzt werden. Konsequenterweise lautet Absatz 4:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Referenzfall, den der Verfassungs(änderungsgesetz)geber hier im Auge hatte, war die Machtergreifung Hitlers und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur mit Mitteln, die von der Weimarer Verfassung (scheinbar) gedeckt waren. Dies sollte auf keinen Fall noch einmal geschehen; wer die tragenden Säulen der Verfassung außer Kraft setzt, sollte sich auf keinen Fall auf die Legalität berufen können.

Dieser Art. 20 Abs. 4 GG dürfte weltweit einmalig sein. Er besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen seinen Legalitätsanspruch verwirkt! Und dass in diesem Falle außergesetzliche Widerstandshandlungen die Vermutung der Legalität auf ihrer Seite haben.

Es versteht sich, dass eine solche Rechtsfolge, die ja praktisch eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zum Aufstand bedeutet, an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft ist:

Es muss benennbare Akteure geben, die etwas „unternehmen“ („Gegen jeden, der es unternimmt…“). Ein bloß objektiv, gleichsam von selbst stattfindender Zerfall der verfassungsmäßigen Ordnung genügt also nicht (der bloße Versuch, sie zu beseitigen, allerdings schon!).

Dieses Unternehmen muss darauf gerichtet sein, die in Absatz 1-3 umrissene Ordnung zu beseitigen. Bloße Verfassungsverstöße, auch schwerwiegender Art, genügen also nicht, solange sie die verfassungsrechtliche Integrität dieser Ordnung nicht tangieren, insbesondere keines der tragenden Prinzipien außer Kraft setzen.

Und selbst, wenn dies versucht wird, ist ein Widerstandsrecht erst dann gegeben, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, zum Beispiel der Rechtsweg nicht beschritten werden kann oder die Justiz so korrumpiert ist, dass dies aussichtslos wäre.

Fangen wir mit der zentralen Voraussetzung an: Wird es „unternommen“, diese Ordnung zu beseitigen?

Wesentliches Strukturmerkmal dieser Ordnung ist die Demokratie, also das Prinzip „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ (Art. 20 Abs. 2 GG)

Vom Volke! Nicht von „den Staatsbürgern“!

Dies – ebenso wie die Bezugnahme auf das „Deutsche Volk“ (Großschreibung im Original) in der Präambel – bedeutet, dass das Grundgesetz unter dem Volk etwas anderes versteht als die bloße Summe der Staatsbürger. Es setzt vielmehr eine Solidargemeinschaft voraus, bei deren Mitgliedern man – sonst wäre es ja keine – die Loyalität gegenüber dieser Solidargemeinschaft als Normalfall unterstellen kann. Diese Solidargemeinschaft ist der Souverän dieses Staates.

Die demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes basiert also auf einem empirisch-soziologischen, nicht einem staatsrechtlich-normativen Volksbegriff. Zwar muss ein Rechtsstaat, der als solcher seine Bürger gleichbehandeln muss und niemandem in den Kopf schauen kann und darf, notwendigerweise mit der Fiktion operieren, jeder Staatsbürger sei auch Angehöriger des Deutschen Volkes, und ihm unterstellen, mit diesem Volk solidarisch zu sein. Er ist aber nicht befugt, diese notwendige Hilfsfiktion an die Stelle des grundgesetzlichen Volksbegriffes zu setzen und sich „ein anderes Volk zu wählen“, also nach Gusto die Zusammensetzung dieses Staatsvolkes so zu manipulieren, dass die Integrität des Deutschen Volkes als einer politischen Solidargemeinschaft dadurch vernichtet wird.

Es wäre ein Leichtes, hunderte von Beweisen dafür zusammenzutragen, dass die Auflösung des Deutschen Volkes und seine Ersetzung durch eine bloße „Bevölkerung“ tatsächlich ideologisch gefordert und politisch durchgesetzt wird. Da Demokratie ein anderes Wort für „Volkssouveränität“ ist, bedeutet diese Auflösung des Deutschen Volkes zugleich die Außerkraftsetzung des Demokratieprinzips. Die Auflösung des Volkes ist in einer Demokratie dasselbe wie der Königsmord in einer Monarchie: Es ist Beseitigung des Souveräns, ist Putsch und Hochverrat. Wer ein Volksfeind ist, ist automatisch auch ein Verfassungsfeind.

Gleichzeitig, und vorangetrieben von denselben Akteuren, werden die Souveränitätsrechte des Deutschen Volkes auf die EU, eine demokratisch weder legitimierte noch kontrollierbare Instanz, übertragen, und dies nicht nur in Bereichen, wo europaweite Regelungen möglicherweise sinnvoll sind, sondern auch (etwa beim Nichtraucherschutz), wo der Nationalstaat ebenso gut tätig werden (oder es lassen) könnte. Diese Übertragung geschieht also mutwillig, ergo absichtlich. Wieder gibt es buchstäblich hunderte von Beweisen dafür, dass die Aushöhlung des Nationalstaats und seiner demokratischen Substanz bewusst stattfindet und einer darauf gerichteten politischen Strategie folgt. Es handelt sich also um ein „Unternehmen“ im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG.

Mit anderen Worten: Der Staatsstreich ist in vollem Gange, und dieser Sachverhalt ist evident. Seine Akteure sind – neben den Medien – alle deutschen Verfassungsorgane, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, letzteres freilich in der Rolle des murrenden Nachzüglers, der das Licht ausmacht. Kein einziges Urteil dieses Gerichts hat effektiv den Marsch in den Untergang der deutschen Demokratie aufgehalten, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den hier interessierenden Fragen. Das typische Urteil dieses Gerichts verfährt nach dem altbayrischen Motto: „Ma muaß de Brinzipien so hoch henga, dass ma drunta durchschlupfa ko.“

Das bedeutet, dass genau der Fall eingetreten ist, den der Verfassungsgeber mit Art. 20 Abs. 4 im Auge hatte: Der Staat ist in der Hand von Putschisten.

Nun fragt es sich, ob „andere Abhilfe möglich“ ist. Abgesehen von der offenkundigen politischen Korrumpierung der Justiz scheitert der Rechtsweg oft genug schon daran, dass man als Einzelner kein Klagerecht hat, solange man nicht persönlich in seinen Grundrechten beeinträchtigt ist. Allenfalls auf politischem Wege könnte es noch möglich sein, den Putschisten das Ruder wieder zu entwinden. Noch stecken sie ja in dem Versuch, die Demokratie zu beseitigen (der aber, wie gesagt, nach Art. 20 Abs. 4 GG ausreichend ist), noch könnte es sein, dass im engeren Sinne politisches Handeln sinnvoll und zielführend ist.

(Bezeichnend ist freilich, dass dieselben Akteure, die den Staatsstreich betreiben, zielstrebig daran arbeiten, Kritiker ihrer Politik mundtot zu machen: durch direkte Meinungszensur, durch Aufwiegelung des Mobs, durch Anstiftung zu Boykotten etc. Das Ergebnis ist, dass es Kritikern zunehmend unmöglich wird, ihre Meinung zu verbreiten. Die Erfahrungen, die Pro NRW während des letzten Wahlkampfes machen mussten, als sie praktisch nicht einmal einen Infostand ungestört aufstellen konnten, seien hier nur als ein Beispiel von vielen genannt.)

In jedem Fall ist festzuhalten, dass die Bundesrepublik sich selbst mit ihrer Politik jetzt bereits in die Illegalität katapultiert hat. Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.

An alle, die erwägen, die „Piraten“ zu wählen:

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Lest mal diese Erklärung der Piraten Bonn, und fragt Euch, ob Ihr die Meinungsfreiheit – denn darum geht es letztlich bei der Zensurfreiheit im Internet – wirklich einer solchen Partei anvertrauen wollt!

Fremdenfeindlichkeit und das Grundgesetz sind unvereinbar


Seit Mittwoch 22.00 Uhr ist es amtlich, auch die Piratenpartei – Bonn unterstützt das “Bündnis gegen Rechts”, am 22.08.2009 auf dem Friedensplatz in Bonn. Beide aktiven Crews haben sich mehrheitlich für eine „friedliche und Gewalt freie Teilname an der Gegendemonstration zu Pro-NRW“ entschieden.

Am gleichen Tag ruft die rechtsgerichtete Bewegung Pro-NRW auf dem Friedensplatz zu einer Wahlkampf-Kundgebung auf. Pro-NRW ist nominal eine „Bürgerbewegung“ und ideologisch mit Pro-Köln gleichzusetzen. Was deren Ansichten und Thesen angeht, so soll sich jeder sein eigenes Bild machen. Was die Kölner von deren Wahlkampfveranstaltungen halten, haben sie am vergangenen Wochenende eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Sogar eine 100-Mann starke Wahlkampf-Helfer-Truppe, unter Leitung des Kölner CDU-Oberbürgermeister-Kandidaten Peter Kurth, war unter den Teilnehmern der Gegenkundgebung. Lichtenhagen, das will einfach kein Kölsch-Wirt vor der Tür haben.

Ein breites Bündnis aus DGB, Verdi, Die Grünen, Die Linke und Piratenpartei NRW ist seit Montag als Unterstützer eines Flugblattes zu der Kundgebung in Bonn registriert. Unterschrieben wurde es, „im Auftrag des Vorsitzenden des Landesverbandes Piratenpartei NRW, Bernhard Smolarz“. Dieser wurde zuvor Telefonisch kontaktiert und signalisierte den fünf vor Ort vertretenen Piraten sofortige Unterstützung. Nachdem die Jambalaya-Crew schon Sonntag per Votum ihre Zusage erteilt hatte, folgte die Mellee-Crew am Mitwoch diesem Beispiel.

Wir rufen nun in Bonn alle aktiven Piraten auf, ein entspanntes Zeichen gegen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu setzen. Die richtige Musik bringt jeder selber mit.“

Im Grunde hätte ich es dabei bewenden lassen können, die Überschrift zu zitieren: „Fremdenfeindlichkeit und das Grundgesetz sind unvereinbar“. Ein Satz, der die Vereinbarkeit eines Gefühls mit einer Verfassung thematisiert, impliziert (sofern er nicht einfach dadaistisch und absurd ist), dass eine Verfassung nicht Rechte und Pflichten zu definieren, sondern Gedanken und Gefühle allgemeinverbindlich vorzuschreiben hat, offenbart mithin ein totalitäres Staatsverständnis.

Erfahrungsgemäß verrät jede Partei irgendwann im Laufe ihrer Geschichte ihre Grundsätze. Was aber die Piraten selbst vor solch notorischen Umfallern wie den Freien Demokraten auszeichnet, ist guinnessbuchverdächtige Geschwindigkeit, mit der das geschieht. Eine Partei, die mit libertärem Anspruch auftritt, kann sich kaum gründlicher kompromittieren als dadurch, dass sie Andersdenkende zu Verfassungsfeinden stempelt. Die FDP tut zwar nichts anderes, aber sie tut es sechs Jahrzehnte nach ihrer Gründung, nicht sechs Wochen! Verglichen mit den Piraten ist sie geradezu eine deutsche Eiche.