Antifaschist_Innen sprechen Denglisch

Bratwurst PointWie das Magazin “Zuerst!” in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat das sogenannte “Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes” (DÖW) eine Kampagne gegen den in Wien beheimateten “Verein Muttersprache” losgetreten; dieser Verein widmet sich insbesondere dem Kampf gegen die Flut überflüssiger, unverständlicher und dümmlicher Anglizismen.

“Zuerst!” schreibt:

Wer sich jedoch um die Pflege und Bewahrung der eigenen Kultur bemüht, gerät schnell ins Visier linker Denunzianten und Gesinnungsschnüffler – auch in Österreich. So dauerte es nur wenige Tage, bis der linksliberale Standard unter dem Titel “Sprach-Kampf von rechts außen” den Verein Muttersprache ins Zwielicht rückte. Dieser firmiere nämlich unter derselben Wiener Anschrift wie etwa die Pennale Burschenschaft Ghibellinia zu Wien oder die Österreichische Landsmannschaft (..)

Aber es kommt noch dicker: “Eine Person, die im Vorstand der Landsmannschaft ist, ist auch im Vorstand des Vereins Muttersprache zu finden. Und andere personelle Verbindungen gibt es nachweislich auch”, zitiert der Standard einen namenlosen Mitarbeiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands (DÖW). Und weil das DÖW die Landsmannschaft als “rechtsextrem” einstuft und einige andere ebenfalls als rechtsextrem titulierte Organisationen den Verein Muttersprache als Kontakt angeben, befindet sich dieser folglich in der “Nähe zum Rechtsxtremismus”, wie auch der Kurier plötzlich betonte.

Nun sind wir es ja schon gewöhnt, dass linke Hexenjagd-Organisationen am liebsten Jeden, der ihnen nicht passt, komplett aus der Gesellschaft auschließen würden, möglichst noch aus dem letzten Kaninchenzüchterverein, und dass sie alles daransetzen, angebliche oder wirkliche Rechtsextremisten auch noch um ihren Arbeitsplatz und ihr Bankkonto zu bringen. Man wundert sich geradezu, dass sie noch nicht gefordert haben, ihnen die Benutzung von Parkbänken, Straßenbahnen und Badeanstalten verbieten zu lassen. Hier geht aber um noch etwas Anderes, nämlich darum, den ganzen Verein und vor allem dessen Anliegen der Sprachpflege als “rechtsextrem” zu verschwefeln. Was um alles in der Welt aber stört diese Leute eigentlich am Kampf gegen die Anglizismenschwemme? […]

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Sachsen-Anhalt bereitet neuen NPD-Verbotsantrag vor

JF-online berichtet:

MAGDEBURG. Sachsen-Anhalts neuer Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat angekündigt, ein neues Verfahren zum Verbot der NPD zu starten. „Wir werden andere Länder einladen, dabei mitzumachen“, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. Das Problem des Rechtsradikalismus werde damit jedoch nicht verschwinden, warnte er.

Wie sollte es auch? Der Staat tut doch sein Möglichstes, eben jenen Rechtsradikalismus zu züchten, den er dann nicht laut genug beklagen kann. Und da es trotzdem immer noch nicht genug Rechtsradikale gibt, um die Hysterie zu begründen, mit der man sie bekämpft, wird der Kreis der „Rechtsradikalen“ durch Änderung der Definition immer weiter gezogen – so weit, dass die Ideologen des Kampfes gegen Rechts nun schon den „Extremismus der Mitte“ erfunden haben, ohne zu merken, was sie damit über ihre eigene Volksferne und -feindlichkeit aussagen.

Es gäbe zwar auch Linksextremisten, die einen anderen Staat wollen, dennoch müsse der Rechtsextremismus stärker beobachtet und bekämpft werden: „In der rechten Szene gibt es eine hohe Gewaltbereitschaft, die Akteure sind stark vernetzt, das läßt sich nicht wegdiskutieren.“

Sagt ein deutscher Innenminister vier Tage vor dem 1.Mai, an dem die Linken wieder bürgerkriegsähnliche Zustände entfesseln werden (Man muss fürwahr kein Prophet sein, um dies vorherzusehen.), während die extreme Rechte schon froh sein kann, wenn es ihr möglich ist, ganz normal zu demonstrieren.

Stahlknecht sprach sich deshalb dafür aus, die Präventionsarbeit an Schulen deutlich zu verbessern. Allen Schülern sollte klar gemacht werden, welche „geschichtliche Verantwortung Deutschland“ trage. „Da muß man auch Bilder aus Konzentrationslagern zeigen und deutlich machen, daß zwischen 1933 und 1945 Menschen planmäßig ermordet worden sind“, forderte der frisch gewählte Innenminister.

Allen Schülern muss klargemacht werden, dass sie kraft ihrer Nationalität auf Ewigkeit verdammt sind. Und dann wundert man sich über Rechtsradikalismus!

Und was die Bilder aus den Konzentrationslagern angeht, so hätte man in denselben Konzentrationslagern auch nach 1945 schockierende Bilder machen können, wenn die sowjetischen Aufseher das erlaubt hätten. Und nicht nur dort: Auch im Gulag, in den chinesischen Umerziehungslagern, bei den türkischen Armeniermassakern usw. Trotzdem kommt in Russland, China und der Türkei verständlicherweise niemand auf die Idee, „allen Schülern klarzumachen, welche geschichtliche Verantwortung Russland (China, die Türkei) trägt“.

Na klar, die haben alle nicht das richtige Bewusstsein, und lassen historische Sensibilität vermissen. Nur dass es diese Völker in hundert Jahren noch geben wird, während wir mitsamt unserer Sensibilität im Orkus der Geschichte verschwunden sein werden.

Bereits am vergangenen Freitag hatte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, ein NPD-Verbot gefordert. Die Politik müsse ihre Pflichten ernster nehmen und sich vor allem um ein NPD-Verbot bemühen, „statt sich übervorsichtig hinter juristischen Spitzfindigkeiten zu verbarrikadieren und die Auseinandersetzung zu scheuen“, sagte er nach einem Bericht des Focus.

Was waren das noch einmal für „juristische Spitzfindigkeiten“?

Ein erstes Verfahren zum Verbot der NPD war 2003 vom Bundesverfassungsgericht aus Verfahrensgründen eingestellt worden. Die Richter hatten damals bemängelt, daß viele Zitate, die eine Verfassungsfeindlichkeit der NPD nachweisen sollten, von in die Partei eingeschleusten Mitarbeitern des Verfassungsschutzes getätigt worden sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat damals nicht mehr als die Selbstverständlichkeit gefordert, dass ein Rechtsstaat nicht selbst die Verbotsgründe schaffen darf. Aber wenn es gegen „Rechts“ geht, dann muss man es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nehmen, nicht wahr, Herr Graumann?

Wann kapiert man es endlich? In einem Staat, in dem die Regierung darüber entscheidet, für wen die Bürgerrechte gelten und für wen nicht, gelten sie für niemanden!

Quelle der Zitate: JUNGE FREIHEIT – Wochenzeitung aus Berlin: Sachsen-Anhalt bereitet neuen NPD-Verbotsantrag vor.

 

„Migrationsland 2011“ – wie Stiftungen Politik machen

„Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration“ – das klingt vertrauenswürdig, seriös, kompetent, wissenschaftlich neutral. Was einem solche Sachverständigen sagen, das muss doch stimmen, und bestimmt kann man ihnen auch getrost den Hausschlüssel anvertrauen – oder?

Zumal die Selbstdarstellung des Rates diesen Eindruck noch unterstreicht:

Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, …

… na bitte!

… das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet.

Oh?

Nicht nur Politikberatung, sondern handlungsorientierte Politikberatung. Mit anderen Worten: Hier werden politische Strategien entwickelt und den Entscheidungsträgern sozusagen schlüsselfertig übergeben.

In gewisser Hinsicht wird damit zweifellos eine Marktlücke gefüllt: Woher sollen Politiker, die nicht einmal ihre Dissertationen selber schreiben können, sonst wissen, was sie wollen sollen?

Diese Art von Outsourcing, bei der diverse Stiftungen und sonstige bestenfalls halb öffentlich agierende Akteure nicht nur die Probleme definieren, sondern praktischerweise gleich die Lösungen mitliefern, für die die Politiker dann die Verantwortung übernehmen, gewinnt in allen westlichen Demokratien dramatisch an Bedeutung. Die auf dem offenen Markt ausgetragenen politischen Meinungsverschiedenheiten sind unter solchen Umständen selbst dann Scheingefechte, wenn sie ernstgemeint sind. Der Lärm der Talkshows verdeckt, dass es sich hier nur um Meinungsverschiedenheiten innerhalb desselben Paradigmas handelt, und der normale Bürger, der der medialen Dauerbeschallung ausgesetzt ist, kommt gar nicht dazu, das Paradigma als solches in Frage zu stellen. Gestritten werden muss, aber nicht weil dabei um Lösungen gerungen würde, sondern weil man damit die Köpfe der Menschen beschäftigen muss, die sonst womöglich auf dumme (d.h. kluge) Gedanken kämen.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören acht Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Körber-Stiftung, Vodafone Stiftung und ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Stiftung Mercator:

Die Stiftung wurde 1996 von der Handelsfamilie Schmidt-Ruthenbeck aus Duisburg gegründet (…) Die Stiftung Mercator unterstützt nach eigenen Angaben Projekte, die im Sinne Gerhard Mercators Toleranz und den aktiven Wissensaustausch zwischen Menschen mit unterschiedlichem nationalen, kulturellen und sozialen Hintergrund fördern. In Ihren Kompetenzzentren Wissenschaft, Bildung und internationale Verständigung ist die Stiftung Mercator sowohl operativ als auch fördernd tätig und verfolgt klar definierte strategische Ziele in den Themenclustern Klimawandel, Integration und Kulturelle Bildung.

(Wikipedia)

Man beachte die Formulierung „klar definierte strategische Ziele“

Freudenberg-Stiftung:

Tätigkeitsschwerpunkte sind

  • Integration von Zuwandererfamilien und kulturellen Minderheiten
  • Förderung demokratischer Kultur
  • Förderung von Jugendlichen mit sozialer Benachteiligung
  • Reintegration von psychisch Kranken in das Arbeits- und Berufsleben

(Wikipedia)

Man beachte die Reihenfolge. Die Freudenberg-Stiftung hat auch zum 25jährigen Bestehen den passenden Laudator gefunden, nämlich die Amadeu-Antonio-Stiftung (deren Vorsitzende Anetta Kahane schon deshalb vertrauenswürdig ist, weil sie als besonders „ehrlich und zuverlässig“ eingestuft wird – jedenfalls von ihrem ehemaligen Stasi-Führungsoffizier. Dieser bescheinigte ihr auch, „Personen belastet“ zu haben, und das tut sie in gewisser Hinsicht bis heute.)

Diese Stiftung also lobt die Freudenberg-Stiftung:

In 25 Jahren der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, Kommunen und weiteren Stiftungen sind … eine Vielzahl … lokal entwickelter Ansätze entstanden, die bundesweite Verbreitung gefunden haben. Beispiele sind … Ausländische Selbständige bilden aus, Interkulturelle Schülerclubs, Romamediatoren, Peer Leadership Training … . Darüber hinaus hat sich die Freudenberg Stiftung von Anfang an überregional und europäisch engagiert: z. B. durch die Civis Medienpreise, Bildungsförderung von und mit Roma oder bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus. Auch die Amadeu Antonio Stiftung wäre ohne das Engagement der Freudenberg Stiftung nicht gegründet worden. Für die Amadeu Antonio Stiftung ist die Freudenberg Stiftung ständiger Wegbegleiter, langjähriger Förderer und unverzichtbarer Partner.

(Quelle: Amadeu-Antonio-Stiftung)

Man könnte es auch kürzer ausdrücken: Tätigkeitsschwerpunkt der Freudenberg-Stiftung sind Propaganda und massenhafte Gehirnwäsche.

Die Körber-Stiftung

begrüßt uns schon auf ihrer Homepage u.a. mit der Feststellung:

„Deutschsein“ – Herkunft und Religion als ausschließliche Kriterien für das Deutschsein haben ausgedient; die Vorstellung einer homogenen Nation ist angesichts millionenfacher Zuwanderung längst widerlegt. Was die Frage des zukünftigen Zusammenlebens in Deutschland mit jener nach der deutschen Identität und Geschichte sowie mit den Ideen der Aufklärung zu tun hat, darüber sprach Peter Kapern, Leiter der Deutschlandfunk-Sendung »Andruck«, mit dem Schriftsteller Zafer Şenocak im Körber-Forum. Sein Buch »Deutschsein. Eine Aufklärungsschrift« ist in der edition Körber-Stiftung erschienen.

Nur gut, dass es einen Herrn Şenocak gibt, der uns darüber aufklärt, was es heißt, deutsch zu sein. Denn der muss es ja wissen.

So eingestimmt, fragt man weiter, was es mit dieser Stiftung auf sich hat:

Im Jahr 2008 wurden rund 15 Millionen Euro für die Tätigkeit der Stiftung eingesetzt.

Die Körber-Stiftung will mit ihren Projekten „Menschen verschiedener politischer, sozialer und kultureller Herkunft zusammenführen.“

Die Stiftung ist aktiv in den Bereichen:

  • Internationale Politik
  • Bildung
  • Wissenschaft
  • Gesellschaft
  • Junge Kultur

(Quelle auch für die weiteren Zitate, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen: Wikipedia)

Es lohnt sich, dieses Programm genauer unter die Lupe zu nehmen:

Internationale Politik

  • Im Bergedorfer Gesprächskreis diskutieren Internationale Politiker und Experten in kleiner Runde Grundfragen deutscher und europäischer Außen- und Sicherheitspolitik.
  • Bei den Politischen Frühstücken führen hochrangige Vertreter der Berliner außenpolitischen Community Hintergrundgespräche mit ausländischen Spitzenpolitikern.
  • Im Körber-Netzwerk Außenpolitik spricht ein fester Kreis junger Außenpolitiker mit internationalen Entscheidungsträgern und lernt Brennpunkte internationaler Politik vor Ort kennen.
  • Die Munich Young Leaders diskutieren in Zusammenarbeit mit der Münchner Sicherheitskonferenz mit den Teilnehmern der Sicherheitskonferenz und nehmen dort an ausgewählten Sitzungen teil.
  • Die Zukunftswerkstatt des Petersburger Dialogs lädt junge russische und deutsche Eliten mehrfach im Jahr ein, um gemeinsame Positionen zu politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu erarbeiten.

Also ein klassisches Elitennetzwerk, das „in kleiner Runde“ „Hintergrundgespräche“ führt, „junge Außenpolitiker“ heranzieht, an die entsprechenden amerikanischen Netze angekoppelt ist (damit die „Young Leaders“ sich nicht etwa als Deutsche missverstehen) und obendrein auch die russischen Eliten (die bekanntlich noch immer nicht so recht spuren), einzubinden, d.h. zu zähmen versucht.

Bildung

  • Der Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten – Jugendliche forschen vor Ort regt Kinder und Jugendliche dazu an, selbstständig den historischen Spuren aktueller Probleme nachzugehen.
  • EUSTORY – History Network for Young Europeans AISBL vereint auf Initiative der Körber-Stiftung Geschichtswettbewerbe in 20 Ländern und schafft grenzüberschreitende Verständigung zwischen jungen Europäern.
  • Das Körber-Netzwerk Geschichtsdidaktik verbindet Universitäten, die mit einer praxisorientierten Geschichtslehrerausbildung das forschende Lernen in die Schulen tragen.
  • Mit dem Schultheater der Länder stärken die Körber-Stiftung und der Bundesverband Darstellendes Spiel die kulturell-ästhetische Bildung an den Schulen.
  • Im Rahmen von Lernen vor Ort fördert die Körber-Stiftung gemeinsam mit 25 weiteren Stiftungen und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die Vernetzung regionaler Bildungsakteure.

Man beachte, dass drei der fünf Punkte sich auf Geschichtsprojekte beziehen. Offenbar misst man – zu Recht – dem Geschichtsbild strategisch entscheidende Bedeutung zu, wenn es darum geht, politische Prioritäten ganzer Völker zu formen. Und nicht weniger bedeutend ist, dass diese Geschichtsbilder europäisch gleichgeschaltet werden sollen.

Wissenschaft:

Konzentrieren wir uns auf den von der Stiftung vergebenen Deutschen Studienpreis. 2007 wurde dieser einer Neuausrichtung unterzogen:

Über die rein fachwissenschaftliche Exzellenz hinaus fragen wir nach der spezifischen gesellschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Forschungsbeiträge. Gesucht wird dabei nicht nach der reinen Nützlichkeit, wohl aber nach dem gesellschaftlichen Nutzen wissenschaftlicher Erkenntnis. Wir wollen exzellente junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ermutigen, den gesellschaftlichen Wert der eigenen Forschungsleistung herauszuheben…

Das haben die exzellenten jungen Wissenschaftler dann auch getan. Über die naturwissenschaftlichen Arbeiten maße ich mir kein Urteil an, auch wenn es bezeichnend ist, dass zum Beispiel ein Verfahren zur Energieeinsparung in der Aluminiumtechnik unter dem Titel „Klimaschutz dank Lasertechnik“ angepriesen wird. In den geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern zeichnen sich etliche der prämierten (1. und 2. Preis bzw. Preiskandidaten) Arbeiten durch besonders sprechende Titel aus, z. B.:

Dr. Sandra Bucerius, Identitätsstiftender Drogenhandel: Eine ethnografische Studie unter jugendlichen Migranten

Dr. Angela Kolbe, Mehr Rechte für Intersexuelle: Die Juristin Angela Kolbe fordert Gesetzesänderungen, die intersexuellen Menschen in Deutschland einen selbstbestimmten Umgang mit ihrer Geschlechtsidentität ermöglichen sollen

Dr. Claudia Maria Corlazzoli, Pluralismus statt Privileg: Religiöse Minderheiten unterrichten an öffentlichen Schulen – eine Bestandsaufnahme quer durch die Republik

Dr. Sara Borella, Zuwanderung als wirtschaftliche Chance: Ein Kriterienkatalog für die europäische Migrationspolitik

Dr. Mirja Trilsch, Ein Menschenrecht auf Arbeit, Wohnung, Bildung? Warum soziale Grundrechte in die Verfassung gehören

Eine ideologiekritische Würdigung erübrigt sich wohl.

Auch unter „Gesellschaft“ finden sich ungemein aufschlussreiche Projekte:

  • Das BegegnungsCentrum Haus im Park in Hamburg- Bergedorf fördert die aktive Lebensgestaltung für Menschen ab 50 mit Angeboten für Bildung, Gesundheit, Freizeit und eigenes Engagement.
  • Der Transatlantische Ideenwettbewerb USable ruft zum Transfer von »best practices« über den Atlantik hinweg auf.
  • Die Hamburger Tulpe für interkulturellen Gemeinsinn stärkt das Zusammenleben in Hamburg indem sie jährlich ein von Zuwanderern und Einheimischen gemeinsam initiiertes Projekt auszeichnet. Die Körber-Stiftung unterstützt zudem die Berliner Tulpe für deutsch-türkischen Gemeinsinn.
  • Im Netzwerk türkeistämmiger Mandatsträger, getragen von Körber-Stiftung und Stiftung Mitarbeit, diskutieren türkeistämmige Abgeordnete deutscher Parlamente parteiübergreifend integrationspolitische Fragen.
  • Die Initiative Bürgerstiftungen wirbt für das Konzept der Bürgerstiftungen, unterstützt Neugründungen und fördert den Erfahrungsaustausch untereinander.

Man beachte vor allem Punkt 4, der ja nichts anderes besagt, als das türkischstämmige Mandatsträger sich parteiübergreifend abstimmen sollen. Hier wird eine Lobby organisiert, und zwar eine, die sich gegen die Interessen der Mehrheit stellt.

Selbst der Punkt „Junge Kultur“, der so harmlos daherkommt, hat noch strategische Bedeutung. Kulturförderung heißt nämlich, weniger freundlich formuliert, dass man auch die Kunst als Faktor der gesellschaftlichen Ideologieproduktion unter Kontrolle bringt. Oder glaubt irgendjemand, ein so geförderter Künstler könne öffentlich eine abweichende politische Meinung äußern oder sich auch nur weigern, gegen Rechts oder Rassismus oder was-auch-immer „Gesicht zu zeigen“?

Ich habe mich auf diese drei Stiftungen konzentriert, weil sie weniger bekannt sind als die anderen fünf. Kommen wir nun zum Gesamtbild:

Der Sachverständigenrat

Von acht Stiftungen sind vier (Bertelsmann, Hertie, Vodafone und Volkswagen) mit den Interessen von Großkonzernen verknüpft, und dass bei Mercator, Körber und Freudenberg bzw. den dahinterstehenden Firmengruppen und Gründerfamilien ideologisches Engagement und geschäftliche Interessen Hand in Hand gehen, wird man unterstellen dürfen.

Sieben von acht Stiftungen vertreten also zugleich mit einer bestimmten Ideologie harte Wirtschaftsinteressen. (Nur die Zeit-Stiftung ist auf Ideologieproduktion sozusagen schon von Hause aus spezialisiert; sie ist, wenn man so will, ein Großunternehmen der Ideologiebranche.)

Gleichzeitig die Interessen von Großkonzernen und die von Minderheiten zu vertreten, ist durchaus kein Widerspruch, auch wenn viele Linke das glauben, die bis heute nicht begriffen haben, mit wem sie da eigentlich im Bett liegen, und woher das milliardenschwere philanthropische Engagement ihrer Bündnispartner kommt.

Minderheiten aller Art haben mit Großkapitalisten zumindest dies gemeinsam, dass ihre jeweiligen Interessen mit denen der Mehrheit kollidieren, dafür aber miteinander umso besser harmonieren. Speziell das Interesse an Masseneinwanderung besteht offenbar beiderseitig.

Selbstverständlich ist es legitim, die Interessen von Minderheiten zu vertreten. Ebenso legitim ist es, Kapitalinteressen zu vertreten. Und es ist legitim, beides zugleich zu tun. Sich aber „gemeinwohlorientiert“ zu nennen, wenn man den Interessen von 95 Prozent des Volkes ins Gesicht schlägt — das ist dreist.

Interessant ist nun, wie der „Sachverständigenrat“ argumentiert:

Die Zuwanderungspolitik in Deutschland muss „mit mutigen Konzepten zukunftsfester“ werden.Das forderte der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) heute in Berlin bei der Vorstellung seines zweiten Jahresgutachtens mit dem Titel „Migrationsland 2011“. Das Gutachten analysiert und bewertet Zuwanderung, Ab- bzw. Auswanderung und Migrationspolitik in Deutschland vor internationalem Hintergrund. Dazu wurden erstmals in einem SVR-Migrationsbarometer mehr als 2.450 Personen mit und ohne Migrationshintergrund nach ihren Einschätzungen und Bewertungen von Migration und Migrationspolitik befragt. Im Ergebnis sieht der SVR eine Kluft zwischen erregten publizistischen und politischen Diskursen und durchaus pragmatisch-nüchternen Einschätzungen im Alltag der Bürgergesellschaft. Der SVR-Vorsitzende Prof. Klaus J. Bade fordert daher „ein Ende des Versteckspiels der Politik mit den angeblichen Ängsten der Bevölkerung“.

Man muss dazu wissen, dass nach den vom SVR selbst vorgelegten Befragungsdaten eine Mehrheit die Aufnahme von Flüchtlingen ablehnt, und dass selbst die Einwanderung von Hochqualifizierten immer noch von mehr als einem Drittel der Bevölkerung abgelehnt wird.

Dasselbe Ergebnis wäre, wenn es in einem anderen Zusammenhang erhoben worden wäre, zweifellos als Beleg dafür gwertet worden, dass „rechtsextreme Einbstellungen in der Mitte der Gesellschaft salonfähig sind“. Da es aber hier nicht darum geht, Staatsknete für den Kampf gegen Rechts lockerzumachen, sondern darum, Masseneinwanderung als etwas Erwünschtes darzustellen, dreht man die Bewertung einfach um.

Nun macht der SVR Folgendes: Er erklärt dieses Drittel für nichtexistent („angebliche Ängste der Bevölkerung“) bzw. seine Interessen nicht für beachtenswert, da sie auf „kulturalistischer Kulturpanik“ beruhten. (Das Wort „kulturalistisch“ bzw. „Kulturalismus“ wird man sich merken müssen. Die Ideologieindustrie ist soeben dabei, es ebenso zum Bäh-Wort aufzupumpen wie vordem „rassistisch“ oder auch nur „rechts“.)

Es versteht sich, dass diejenigen, gegen die sich die „kulturalistische Kulturpanik“ richtet, speziell Muslime sind; da die Stiftungen aber gerade den nordafrikanischen Raum als Rekrutierungsgebiet für Einwanderer ausgemacht haben, dürfe die Politik sich auf keinen Fall zu

innenpolitisch und wahltaktisch motivierter kulturalistischer Abwehrhaltungen gegenüber Zuwanderung aus Ländern mit überwiegend muslimischer Bevölkerung

hinreißen lassen.

Dass es für eine solche Abwehrhaltung sachliche Gründe geben könnte, wird interessanterweise schon gar nicht mehr in Betracht gezogen. Da das Stiftungsunwesen über beste Kontakte in die Politik verfügt, ist dies ein deutliches Indiz dafür, dass Politiker intern, also im Kontakt mit ihren Souffleuren von den Stiftungen, praktisch niemals solche sachlichen Gründe gegen Einwanderung geltend machen, sondern sich tatsächlich stets nur auf taktische Erwägungen berufen, nach dem Motto, wir würden ja gerne, aber die dummen Wähler …

Schritt 1 von Bades Argumentation ist also: den Widerstand gegen den Massenansturm aus diesen Ländern de-legitimieren.

Schritt 2: Beruhigungspillen verteilen: Selbstverständlich geht es nur um die Einwanderung von Hochqualifizierten, bzw. wie es an einer Stelle bezeichnenderweise heißt, von „(Hoch-)Qualifizierten“. Was schon das erste Indiz dafür ist, dass an die Qualifikation keine besonders hohen Anforderungen gestellt werden sollen.

Die Mehrheit wird zwar der Einwanderung von Ärzten und Ingenieuren zustimmen, allein schon, weil von denen ohnehin nicht so viele kommen werden. Was Bade und die Stiftungen aber brauchen, ist bloß das Alibi für eine ganz anders geartete Politik. Was man uns verspricht, sind die Hochqualifizierten, was man holen wird, sind die bloß irgendwie Qualifizierten, und was kommen wird, sind Alle, die wollen.

Der SVR verbreitet sich zwar wortreich über Mittel, bloß Hochqualifizierte ins Land zu holen, aber an mehr als einer Stelle wird deutlich, was es mit dieser Versprechung auf sich hat. Zum Beispiel dort, wo von „zirkulären Migrationsprogrammen“ die Rede ist, sprich von der Anwerbung von Gastarbeitern. (Das dürften dann wohl eher die nicht ganz so hoch Qualifizierten sein.) Zwar räumt er an anderer Stelle ein, dass die Einwanderer womöglich nicht zurückkehren würden, glaubt aber – d.h. gibt vor zu glauben -, dass ein „Marshallplan für Nordafrika“ dies schon verhindern werde.

(Übrigens spricht er an derselben Stelle auch vom „globalen Migrationsmanagement“. Es ist immer wieder erstaunlich, was diesen Leuten so alles herausrutscht, bzw. was sie in ihrer Verblendung schon gar nicht mehr als skandalös empfinden können. Wir können uns schon einmal darauf einstellen, dass das „globale Migrationsmanagement“ demnächst durch geeignete supranationale Institutionen in die Hand genommen wird, nur im Interesse einer gerechten Lastenverteilung, versteht sich. Den Fall, den wir jetzt haben, nämlich dass Frankreich und Deutschland es ablehnen, sich von Italien Einwanderer aus Nordafrika durchreichen zu lassen, den wird es dann nicht mehr geben. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn der Konflikt zu genau dem Zweck inszeniert worden wäre, einen solchen weiteren Machttransfer zur EU zu legitimieren und vorzubereiten. Mich würde inzwischen in diesem Zusammenhang überhaupt nichts mehr wundern.)

Ganz nebenbei, nachdem er uns Scharen von künftigen Nobelpreisträgern in Aussicht gestellt hat, die über das Mittelmeer zu uns strömen, gibt er zu verstehen, dass das nicht die … na jaaa, also … nicht die ganze Wahrheit ist:

Weil die Grenzen zwischen Flucht- und Wirtschaftswanderungen fließend sind, sollten bei der Flüchtlingsaufnahme in gewissem Umfang auch Interessen des Aufnahmelandes eine Rolle spielen dürfen.

Plötzlich erfahren wir, dass wir es doch mit Flüchtlingen zu tun bekommen werden, und dass die Interessen des Aufnahmelandes, von denen es bis dahin immer geheißen hatte, sie würden gerade durch Einwanderung erfüllt, plötzlich nur noch „in gewissem Umfang … eine Rolle spielen dürfen“.

Das darf nicht auf Kosten humanitärer Verpflichtungen gehen.

Natürlich nicht. Sonst könnte ja womöglich doch noch irgendein Politiker auf die Idee kommen, von den Interessen des eigenen Landes auszugehen.

Bades Vorschläge hängen nicht im luftleeren Raum, sondern entsprechen genau der Politik, die die EU-Kommission tatsächlich treibt. Da muss die interne Abstimmung der globalistischen Seilschaften ja vorzüglich funktioniert haben. Und so schnell! Die Revolution in Nordafrika ist kaum zwei Monate alt, und doch hat die EU-Kommission schon vor Wochen die dazu passenden Konzepte aus dem Ärmel geschüttelt. Wirklich tüchtige Leute, nicht wahr?

Was jetzt ins Werk gesetzt wird, ist die ökonomische Verschmelzung Europas mit Nordafrika. Das Eurabia-Projekt.

Auch Neonazis haben Grundrechte!

Wenn auch mein Vertrauen in die Standfestigkeit des Bundesverfassungsgerichtes beträchtlich gelitten hat: Hin und wieder waltet es doch seines Amtes und legt den inquisitorischen Neigungen von Teilen des Staatsapparates Zügel an.

Im konkreten Fall ging es um einen verurteilten Straftäter aus der extrem rechten Szene, dem im Zuge der Führungsaufsicht auferlegt worden war, fünf Jahre lang kein rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten.

Da in weiten Kreisen die Vorstellung herrscht, die Meinungsfreiheit gelte nicht für Systemgegner, jedenfalls nicht für rechte Systemgegner, halte ich die Kernsätze des Beschlusses für zitierenswert:

Die angegriffene Weisung ist unbestimmt und schon deswegen unverhältnismäßig.

Das dem Beschwerdeführer auferlegte Publikationsverbot erstreckt sich allgemein auf die Verbreitung von nationalsozialistischem oder rechtsextremistischem Gedankengut. Mit dieser Umschreibung ist weder für den Rechtsanwender noch für den Rechtsunterworfenen das künftig verbotene von dem weiterhin erlaubten Verhalten abgrenzbar und damit im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch nicht hinreichend beschränkt. Schon bezüglich des Verbots der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts lässt sich dem Beschluss des Oberlandesgerichts nichts dazu entnehmen, ob damit jedes Gedankengut, das unter dem nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürregime propagiert wurde, erfasst sein soll oder nur bestimmte Ausschnitte der nationalsozialistischen Ideologie, und falls letzteres der Fall sein sollte, nach welchen Kriterien diese Inhalte bestimmt werden können. Erst Recht fehlt es dem Verbot der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts an bestimmbaren Konturen. Ob eine Position als rechtsextremistisch – möglicherweise in Abgrenzung zu „rechtsradikal“ oder „rechtsreaktionär“ – einzustufen ist, ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Ihre Beantwortung steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen, die Abgrenzungen mit strafrechtlicher Bedeutung (vgl. § 145a StGB), welche in rechtsstaatlicher Distanz aus sich heraus bestimmbar sind, nicht hinreichend erlauben. Die Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts ist damit kein hinreichend bestimmtes Rechtskriterium, mit dem einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen verboten werden kann.

Das Gericht hat klar erkannt, dass der Begriff „rechtsextremistisch“ eine Tendenz zur wundersamen Selbstausweitung hat.

Unverhältnismäßig sind jedenfalls an Meinungsinhalte anknüpfende präventive Maßnahmen, die den Bürger für eine gewisse Zeit praktisch gänzlich aufgrund seiner gehegten politischen Überzeugungen von der – die freiheitlich demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierenden – Teilhabe an dem Prozess der öffentlichen Meinungsbildung ausschließen; … .

Hieran gemessen ist die angegriffene Entscheidung verfassungsrechtlich nicht tragfähig. Indem sie dem Beschwerdeführer für fünf Jahre uneingeschränkt jede publizistische Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts verbietet, hindert sie ihn unabhängig von besonderen Situationen, in denen eine erhöhte Gefährdung zur Begehung von Straftaten besteht, generell an einer elementaren Form der Meinungsverbreitung zu vielen oder potentiell auch allen den Beschwerdeführer interessierenden politischen Problemen. Im Ergebnis macht sie es damit dem Beschwerdeführer – abhängig von seinen Ansichten – in weitem Umfang unmöglich, überhaupt mit seinen politischen Überzeugungen am öffentlichen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Dies ist mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar.

(Quelle: bundesverfassungsgericht.de)

Verfassungsfeind Thierse verbrüdert sich mit seinesgleichen

Thierse kann’s nicht lassen und ruft zum wiederholten Male zum Rechtsbruch gegen Andersdenkende auf: Um den Trauermarsch zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens zu verhindern, übt der Vizepräsident des Deutschen Bundestages den Schulterschluss mit den Feinden der freiheitlichen Demokratie:

…zahlreiche Gruppierungen, Organisationen und Bündnisse des militanten linksextremistischen Spektrums wie die „Antifaschistische Linke Berlin“ und die „Interventionistische Linke“. Letztere lehnt laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz „vehement ein Bekenntnis zur Gewaltfreiheit ab“ und bemüht sich darum, das „hierarchiefeindliche radikale linksextremistische Spektrum zu organisieren“.

Die „Antifaschistische Linke Berlin“ ist laut dem Berliner Verfassungsschutz als „gewaltbefürwortende Organisation“ einzuschätzen, die einen „militanten Antifaschismus“ propagiert und Ziele verfolgt, „die gegen den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind.“

Unter den Unterstützern des Blockade-Aufrufs finden sich zudem neben zahlreichen weiteren Antifa-Gruppen auch Politiker der DKP und der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands.

(Quelle: Junge Freiheit, Netzausgabe)

Freilich ist Thierse nicht der einzige sogenannte Demokrat, der sich in derart unappetitliche Gesellschaft begibt:

Zu den Erstunterzeichnern des Appells „2011 – Blockieren bis der Naziaufmarsch Geschichte ist! Nazifrei – Dresden stellt sich quer!“ zählen unter anderem auch die stellvertretende Bundestagspräsidentin Petra Pau (Linkspartei), die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth, der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, der SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Strategien gegen Rechtsextremismus, Sönke Rix, sowie mehrere Landes- und Bundespolitiker von Linkspartei und Grünen.

(Quelle: Junge Freiheit, Netzausgabe)

Versteht mich bitte richtig: Wenn jemand gemeinsam mit Verfassungsfeinden demonstriert, bedeutet das noch lange nicht, dass er selber einer ist. Es ist Thierses (Kramers, Paus, Roths etc.) gutes Recht, zu demonstrieren, mit wem sie wollen. Nicht dies stempelt sie zu Feinden der freiheitlichen Demokratie, sondern, dass sie Andere an der Ausübung ihrer Grundrechte mit rechtswidrigen Mitteln zu hindern versuchen. Der Bombenerfolg vom vergangenen Jahr, als die Polizei die Trauerkundgebung unterbinden musste, weil sie für die Sicherheit der Teilnehmer nicht garantieren konnte, soll offenbar wiederholt werden.

Wer Grundrechte hat, bestimmt der Mob.

Der Herbst des Ancien Régime

Die heutige Presseschau des DLF verschaffte uns wenig Einblick in die gesellschaftliche Wirklichkeit, dafür umso profundere Einblicke in die Köpfe von Journalisten:

Ein weiteres Thema ist die Studie zu Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit der Friedrich-Ebert-Stiftung:

Der NORDBAYERISCHE KURIER aus Bayreuth findet eine Ursache und bemerkt:

„Jetzt haben wir den Salat. Das gesellschaftliche Klima verschlechtert sich der Studie zufolge dramatisch, weil in der Wirtschaftskrise die Unterschicht gewachsen ist und in der ausgedünnten Mittelschicht die Angst vor dem Absturz grassiert. So wird der Bodensatz an rechtsextremistischen Einstellungen, den es in jeder demokratischen Gesellschaft gibt, kräftig gedüngt.“

Die WESTDEUTSCHE ZEITUNG aus Düsseldorf hält dem entgegen:

„Es mag sein, dass die Wirtschaftskrise und die Angst vor sozialem Abstieg die Ellbogenmentalität der Inländer gegenüber Ausländern befördert haben. Letztlich aber sind es Politiker gewesen, die in den vergangenen Monaten am Korken gezogen haben, der den Ungeist in der Flasche gefangen hält. Einfache Antworten auf schwierige Fragen, egal ob als Buch oder in Zeitungsinterviews, führen jene aufs Glatteis, die an schnelle Lösungen glauben.“

Und DIE TAGESZEITUNG aus Berlin sieht einen Zusammenhang zwischen politischer und sozialer Ausgrenzung und Rechtsextremismus:

„Beide Phänomene lassen sich mit einem Terminus fassen: mangelnde gesellschaftliche Teilhabe. Wer rechtsextreme Einstellungen bekämpfen will, muss Teilhabe ermöglichen.“

Und wir können sicher sein, dass die politische Kaste, in deren Auftrag die Friedrich-Ebert-Stiftung tätig ist, und der das Medienkartell hier wieder einmal so eilfertig sekundiert, derselben Meinung ist: An „Ausländerfeindlichkeit“ – selbstredend lässt man unter den Tisch fallen, dass es nicht um „Ausländer“ schlechthin geht, sondern um ganz bestimmte Ausländer – darf alles Mögliche schuld sein, nur nicht deren eigenes Verhalten. Sie darf durch alles Mögliche motiviert sein – die Wirtschaftkrise, die mangelnde Teilhabe etc. -, nur nicht durch die Wirklichkeit, in der wir leben, und die so gar nichts mit den Verlautbarungen einer  anmaßenden politischen Klasse, einer prostituierten Wissenschaft und einer oberlehrerhaft auftretenden, dabei aber durch und durch verlogenen und verrotteten Journaille zu tun hat, in der der Meinungspluralismus ungefähr so ausgeprägt ist wie in der Goebbelspresse.

Zwanzig Jahre nach dem Untergang der DDR werden wir wieder von einem Kartell aus Machthabern und ihnen zuarbeitenden Ideologen regiert, deren Ideologie die Wirklichkeit weder zu beschreiben noch irgendwelche Probleme zu lösen vermag, dafür aber bestens geeignet ist, Kritiker zu kriminalisieren. Von einer parasitären Funktionärskaste, die sich anmaßt, den Gang der Geschichte zu bestimmen: Den Multikulturalismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf! Von einem korrupten und totalitären Gesindel, dessen Verblendung und Arroganz der des späten Honecker gleichkommt.

Es ist zwecklos, an die Einsicht solcher Leute zu appellieren. Jeder Appell an die Einsicht setzt voraus, dass die Adressaten sich für die Interessen des eigenen Volkes interessieren. Er muss wirkungslos verpuffen, wenn er an Leute gerichtet ist, deren Interesse wahlweise der eigenen Karriere, dem nächsten Beratervertrag, dem Wohlwollen internationaler Elitenseilschaften oder auch all dem zusammen gilt. Wobei das ja nur die Abgebrühteren sind. Gefährlicher sind die, die die Welt verbessern wollen, damit sie nicht bei sich selber anfangen müssen; die, die ihre destruktive Zivilisationsfeindschaft ideologisch rationalisieren, und für die der „deutsche Spießer“ – also zwei Drittel ihrer Mitbürger – von jeher das Hassobjekt ist, dass es auszurotten gilt.

Wenn „Extremismus“ die Bejahung einer antidemokratischen, totalitären Weltanschauung ist, deren Anhänger sich mit allen Mitteln – auch mit Lüge, Verleumdung und Gewalt, mit Rechts- und Verfassungsbruch – an der Macht zu halten versuchen, dann sitzen die Extremisten in Regierungssesseln, Redaktionsstuben und auf Lehrstühlen. Dann sind die Extremisten hierzulande an der Macht.

Wenn „Extremismus“ aber die Ablehnung der Ideologie dieser Herrschenden ist und die Entschlossenheit, ihre Herrschaft zu brechen und zur freiheitlichen Demokratie zurückzukehren, dann bekenne ich mich gerne dazu, Extremist zu sein.

Es ist sinnlos, an ihre Einsicht zu appellieren. Zwei Dinge aber werden sie lernen:

Erstens: Wir sind das Volk!

Zweitens: Ihr habt fertig!

Der Konsens

„Es ist inzwischen überwältigender gesellschaftlicher Mehrheitskonsens, gegen Rechtsextremismus in der Öffentlichkeit, in den Medien, bei der Polizei und in der Politik auch dort mutig und entschlossen ins Feld zu ziehen, wo er garnichts angerichtet hat. Damit ist dann die Presse ihrer Pflicht der Aufklärung von Sachverhalten, der Bürger des Nachdenkens, die Polizei ihrer Ermittlungspflicht und Stephan Kramer, Sprecher des Zentralrats, der Pflicht zum Infragestellen seiner schönen Männerfreundschaft mit Ayman Mazyek enthoben. Schließlich mochten die Muslime die Juden ja schon immer so. Wenn die Gesinnung stimmt, stören Tatsachen nur.“

Calamitas

Facebook: Auf Zuruf wird zensiert!

PI berichtet über einen jener Vorgänge, die in einer freiheitlichen Demokratie undenkbar wären, in unserem Lande aber zum Alltag gehören:

In der Facebook-Gruppe „Gegen Gewalt in Hamburg“ kam es in den Diskussionsforen doch tatsächlich zu einer demokratischen Streitkultur. Informierte Bürger äußerten ihre Besorgnis über steigende Gewalt mit Migrationshintergrund. Das war nicht nur den Administratoren zu viel. Das Aussprechen der Wahrheit zieht noch viel größere Kreise.

So bekamen die Mitglieder der Gruppe folgende Nachricht zugesandt. Der Administrator Robert Rittich verkündet:

„Leider ist es nicht möglich eine sachliche und konstruktive Diskussion zu führen. Die Gruppe hat viel Wirbel verursacht und viele Beiträge gingen zu weit. Durch die teilweise sehr rechten Aussagen wurde ich von mehreren Politikern kontaktiert. Sie haben mich aufgefordert die Foren zu schließen. Es besteht die gefahr, dass das Forum vermehrt für rechte Szene genutzt wird. Diesen Wunsch werde ich nachgehen. Eure Beiträge sind kopiert und werden den verantwortlichen Politikern zur Verfügung gestellt.“

Quelle: PI

Es sind also in dieser Gruppe Aussagen gefallen, die nicht verboten sind – sonst hätte sich wohl die Staatsanwaltschaft gemeldet – wohl aber „sehr rechts“. Deshalb rufen namentlich nicht genannte Politiker an und fordern den Administrator auf, die Gruppe zu löschen. Und der tut das – statt diese selbsternannte Propagandaminister zum Teufel zu jagen, die im Gegensatz zu Dr. Goebbels nicht einmal den Anstand haben, öffentlich zu ihrem Treiben zu stehen. Allein die Tatsache, dass es Menschen gibt, die in einem solchen Zusammenhang von „verantwortlichen Politikern“ faseln, ist deprimierend genug: Freie Bürger, die sich ihrer Rechte bewusst sind, (also eine kleine Minderheit) wissen nämlich, dass es unter den Vorgaben des Grundgesetzes keinen Politiker geben kann, der für Internetzensur „verantwortlich“ ist. Entweder ist etwas illegal, dann sind die Strafverfolgungsbehörden „verantwortlich“, oder es ist legal, dann geht es den Staat nichts an.

Beides – der Zensurversuch wie die beflissene Servilität des Administrators – ist bezeichnend. Der Vorgang illustriert perfekt das, was ich meinte, als ich vor einiger Zeit in ähnlichem Zusammenhang schrieb:

Indem man den Staat außen vorlässt und stattdessen den Mob aufstachelt, entzieht man sich der rechtlichen Kontrolle, der in unserem Land jeder staatliche Grundrechtseingriff unterliegt. Dies ist nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, durch Errichtung eines IM- und Blockwartsystems das Grundgesetz zu umgehen und auszuhöhlen, und dieser Versuch stößt nicht etwa auf die entschiedene Opposition eines Staates, der entschlossen wäre, für die von ihm selbst ausgesprochenen verfassungsrechtlichen Garantien auch einzustehen.

Aus: Antifa: Der kalte Krieg gegen die Meinungsfreiheit

Was wir hier stattdessen in Aktion sehen, ist die Neuauflage der Doppelherrschaft:

Der Staat, der sehr wohl weiß, dass ihm selbst eine solche Strategie von seiner eigenen Verfassung untersagt ist, spannt die Bürger praktisch als Blockwarte ein, in ganz ähnlicher Weise, wie 1933 die SA zur Hilfspolizei ernannt wurde, die überall dort die Drecksarbeit erledigte, wo die reguläre Polizei an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden war. Die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sollen auf dem geduldigen Papier stehenbleiben, faktisch aber entwertet werden.

Aus: Zum Urteil gegen Udo Voigt

Und selbstredend trifft es nicht nur „Rechtsextremisten“. Es trifft jeden, dessen Meinung nicht in eine bestimmte Ideologie passt. Ein Politiker, der Andersdenkende aus dem öffentlichen Diskurs ausschließen, sprich mundtot machen will, muss heutzutage nur noch zum Telefonhörer greifen. Man nennt dergleichen „Gelenkte Demokratie“.

Russland? Nein, Deutschland!

[Siehe auch: Netz gegen Meinungsfreiheit]

Zum Urteil gegen Udo Voigt

Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt ist heute vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit einer Klage gegen das Hotel Esplanade in Bad Saarow gescheitert. Aus der Pressemitteilung des Landgerichts [Die hier ursprünglich verlinkte pdf-Datei steht nicht mehr im Netz, M.K.-H., 31.01.2011]:

Am 25. Mai 2010 hatte die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) die Frage verhandelt, ob das Hotel Esplanade am 23.11.2009 dem Kläger zu Recht ein Hausverbot erteilt hat. Udo Voigt, dessen Frau für sich und ihn zuvor einen Aufenthalt für einige Tage gebucht hatte, fühlte sich diskriminiert und in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er habe sich dort privat aufhalten und nicht politisch betätigen wollen. Er sei auch schon wiederholt im Esplanade zu Gast gewesen. Das Hausverbot sei Ausdruck einer Vereinbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), wonach „sogenannte Rechtsextreme“ nicht beherbergt werden sollten. Das Hotel beruft sich auf sein Hausrecht und verweist darauf, dass die NPD in der deutschen Gesellschaft stark polarisiere.

Dabei hatte sich Voigt auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, dessen Paragraph 1 lautet:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Gericht gibt auch zu:

Es [das AGG] ist zwar grundsätzlich anwendbar, soweit hier eine Diskriminierung wegen einer Weltanschauung, die auch politische Überzeugungen umfassen könnte, vorliegen würde.

fährt aber fort:

Aus der konkret einschlägigen Vorschrift aber war vom Gesetzgeber ganz bewusst der Begriff der „Weltanschauung“ gestrichen worden, weil „die Gefahr (besteht), dass z.B. Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts aufgrund der Vorschrift versuchen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus anerkennenswerten Gründen verweigert wurden“ (BT-Drucksache 16/2022 zu Nr. 4 Buchstabe a.[hier klicken zur pdf-Version der Drucksache, die Stelle steht auf Seite 13])

Die „einschlägige Vorschrift“ ist § 19 AGG, in dem es um das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot geht. Dort wird in der Tat nicht auf die Grundsatznorm des § 1 Bezug genommen, sondern Benachteiligungen ausschließlich

aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität

untersagt. Sehr im Gegensatz übrigens zur parallelen Vorschrift von § 7, wo es um das Benachteiligungsverbot im arbeitsrechtlichen Bereich geht: In § 7 gelten alle Diskriminierungsverbote aus § 1.

Nun ist dieses ganze AGG schon per se ein flagranter Eingriff nicht nur in die Vertragsfreiheit, sondern in die Gesamtkonzeption des Grundgesetzes: Der Gleichheitsgrundsatz gehört bekanntlich zu den Grundrechten, und Grundrechte sind im Kern Abwehrrechte gegen den Staat. Das AGG führt die Drittwirkung von Grundrechten auf einfachgesetzlichem Wege ein. Da stellt sich die Frage, wie frei eigentlich ein Bürger ist, der sich seine Vertragspartner nicht mehr aussuchen kann?

Wenn aber schon ein solches Gesetz erlassen wird, dann sollte es wenigstens in sich rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen: Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG beinhaltet ein allgemeines Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte, und diesem Verbot unterliegt auch der Gesetzgeber. Jeder Unterscheidung muss daher ein sachlicher und verfassungslegitimer Grund zugrundeliegen.

Es ist unter diesem Gesichtspunkt völlig unerfindlich, warum in ein und demselben Gesetz die Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen einmal erlaubt und einmal verboten wird.

Die Begründung, die in der Bundestagsdrucksache angeführt wird, nämlich, dass eine Diskriminierung gerade aus weltanschaulichen Gründen zulässig sein soll, und dass dies gerade darauf abzielt, Anhänger einer ganz bestimmten Weltanschauung zu diskriminieren, und dies noch dazu nicht einmal bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele, sondern als Privatpersonen im Alltagsleben, ist weder sachlich geboten noch verfassungslegitim. Willkürliche Ungleichbehandlung ausgerechnet in einem Gleichbehandlungsgesetz – das sind so die juristischen Blüten, die nur der Krampf gegen Rechts hervorbringen kann.

Was der Gesetzgeber offenbar ermöglichen will (das geht nicht nur aus der zitierten BT-Drucksache hervor, sondern aus unzähligen Äußerungen führender Politiker), ist eine Form der politischen Auseinandersetzung, in der Argumente keine Rolle spielen, sondern die auf systematischem, massenhaftem und politisch gewolltem Mobbing basiert. Es geht darum, Träger bestimmter politischer Meinungen nicht nur vom öffentlichen Diskurs auszuschließen – was an sich schon skandalös genug wäre und zumindest mit dem Geist des Grundgesetzes nichts zu tun hat -, sondern sie so weit wie möglich aus der Gesellschaft auszugrenzen.

Der Staat, der sehr wohl weiß, dass ihm selbst eine solche Strategie von seiner eigenen Verfassung untersagt ist, spannt die Bürger praktisch als Blockwarte ein, in ganz ähnlicher Weise, wie 1933 die SA zur Hilfspolizei ernannt wurde, die überall dort die Drecksarbeit erledigte, wo die reguläre Polizei an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden war. Die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sollen auf dem geduldigen Papier stehenbleiben, faktisch aber entwertet werden.

Wer immer sich damit tröstet, dies treffe ja nur Rechtsextremisten, und er selber sei ja keiner, sollte sich gesagt sein lassen, dass das Sanktfloriansprinzip „Verschon mein Haus, zünd’s andere an“ nicht nur moralisch anrüchig, sondern auch dumm ist: Hat man nämlich erst einmal das Prinzip akzeptiert, wonach es eine Grenze geben müsse, jenseits derer keine Mitbürger leben, sondern auszugrenzende Parias, dann nimmt man in Kauf, dass die Frage, wo diese Grenze verläuft, im Zweifel von denen entschieden wird, die am lautesten „Haltet den Dieb“ schreien.

Antifake

Berlin online [der Artikel war ursprünglich verlinkt. Der Link ist nicht mehr gültig. M.K.-H., 28.02.2011] meldet:

Vermutlich Brandanschlag auf Auto

Von dpa-info.com GmbH

Zossen (dpa/bb) – In Zossen (Teltow-Fläming) haben unbekannte Täter vermutlich versucht, das Auto eines Mitgliedes der Zossener Bürgerinitiative «Zossen zeigt Gesicht» in Brand zu stecken. Laut Polizei wurden an einer unmittelbar angrenzenden Mauer in der Nacht zum Dienstag offensichtlich Feuerwerkskörper abgebrannt. Dabei blieb das Fahrzeug unbeschädigt. Sein Halter ist den Angaben zufolge ein 70-jähriger Mann, der sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Am 22. Januar hatten Neonazis das «Haus der Demokratie» in Zossen in Brand gesteckt, wo sich eine Ausstellung zu jüdischem Leben befand. Die Bürgerinitiative will es wieder aufbauen.

Quelle: berlinonline.de

So, so. Sehen wir davon ab, dass die Polizei selbst den Vorfall offenbar bis jetzt nicht für bemerkenswert genug hielt, ihn unter ihre Pressemitteilungen aufzunehmen. Das Pawlowsche Journalistenrudel dagegen, dem professionelle Skepsis offenbar fremd ist, fängt umgehend zu sabbern an:

Wir sollen also glauben, dass Neonazis ein Auto dadurch anzuzünden versuchen, dass sie in seiner Nähe „Feuerwerkskörper abbrennen“, statt es einfach mit Benzin zu übergießen und anzuzünden. So blöd sind die, ja?

Wir sollen nicht glauben, dass es selbst in Zossen noch ein paar Halbstarke geben könnte, die es einfach aus Spaß mal knallen lassen, auch wenn zufällig ein Auto in der Nähe steht, dessen Halter normalerweise unermüdlich „Gesicht zeigt“ (nun aber im Bett liegt, um sich von seiner Gesichtzeigerei zu erholen).

Vor allem aber sollen wir nicht glauben, dass dort verhinderte Kämpfer gegen Rechts am Werk gewesen sein könnten:  aus Verzweiflung darüber, dass die vielzitierte „rechte Gewalt“ viel zu selten stattfindet, um linken Politkriminellen eine fadenscheinige Rechtfertigung zu bescheren. Wir sollen nicht glauben, dass sie einen „Anschlag“ simuliert haben könnten – es wäre ja weiß Gott nicht das erstemal. Einen „Anschlag“, bei dem sie selbstredend peinlichst darauf geachtet haben, dass das Auto des ehrenwerten Genossen nicht wirklich zu Schaden kommt.