Zum Prozess gegen die Globale Islamische Medienfront

Die sogenannte Globale Islamische Medienfront hat in der Vergangenheit durch Propaganda für islamistische Terroristen von sich reden gemacht. Nun wird ihr der Prozess gemacht. Der SWR-Blog (ich habe im Impressum nachgesehen, er wird wirklich und wahrhaftig vom öffentlich-rechtlichen Südwestrundfunk betrieben) schreibt:

Morgen beginnt in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Mafred Götzl der Prozess gegen acht Mitglieder der GIMF. Die „Globale Islamische Medienfront – Deutsche Sektion“ hat sich besonders ab 2007 einen Namen mit deutschsprachiger Jihad-Propaganda gemacht. Angeklagt sind 7 Männer und eine Frau aus Augsburg, Biberach (Riß), Bremen, Düsseldorf, Offenbach, Paderborn und Siegburg. Eifrigen Lesern dieses Blogs wird der ein oder andere Name bekannt vor kommen…

Ich weiß nicht, ob der Verfasser Holger Schmidt dasselbe meint wie ich. Ein Name kommt mir jedenfalls sehr bekannt vor, nämlich der des Richters. Vor anderthalb Jahren schrieb ich unter dem Titel „Deutschenhass“:

Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil des Landgerichts München auf. Das Landgericht sei den besonderen Umständen der Tat nicht gerecht geworden.

Judith schreibt dazu:

Die “besonderen Umstände” waren die, dass Sven G., ein nicht vorbestrafter deutscher Informatik-Student, sich gegen eine fünfköpfige, aggressive Ausländerbande zur Wehr setzte und dabei den Anführer, Mergim S., mit einem Messer verletzte. Wegen “überzogener Notwehr” verurteilte das Münchener Schwurgericht den unbescholtenen Sven zu drei Jahren und neun Monaten – ohne Bewährung.

[Quelle: http://www.deutschland-kontrovers.net/?p=14822. Link funktioniert zur Zeit (12.04.2011) nicht]

Wir hatten schon vor kurzem Gelegenheit, uns über das merkwürdige Rechtsverständnis der Münchner Justiz und über ihre Gnadenlosigkeit zu wundern, als sie einen Neunzigjährigen, den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber bei dünnster Beweislage zu lebenslanger Haft verurteilte.

Man wundert sich weniger, wenn man weiß, dass beide Urteile von ein und demselben Richter gesprochen wurden, einem gewissen Manfred Götzl.

Bei einem solchen Richter kann die Globale Islamische Medienfront bestimmt auf Verständnis rechnen.

Überwindung

Manchmal, nein meistens, kostet Bloggen Überwindung, jedenfalls wenn man über solche Themen schreibt wie ich. Was mich schon mehr als einmal davon abgehalten hat, mich mit bestimmten, auch wichtigen, Themen zu beschäftigen, war diese spezielle Mischung aus Ekel, Wut, Trauer und Resignation, das Gefühl Sisyphus, das einen überfällt, wenn man dem eigenen Land beim Untergang zuschauen muss, während einem eine unaufhörliche Propaganda in die Ohren dröhnt, die Titanic sei nicht nur unsinkbar, sondern könne ruhig noch ein paar Lecks mehr vertragen.

Die Fernehsendung über den Kulturkampf im Klassenzimmer zum Beispiel habe ich mir bis jetzt nicht angetan, und auch beim Tod von Kirsten Heisig konnte ich mich nicht aufraffen, die Einzelheiten und besonders die Ungereimtheiten in der offiziellen Version zu dokumentieren und zu analysieren, obwohl es wahrhaftig wichtig war.

Glücklicherweise bewegen wir uns in einem Netz, und was der eine Blogger unterlässt, tut dafür der andere. So hat Judith die bisher bekannten Fakten übersichtlich zusammengestellt und kommentiert: Hier klicken!

Kirsten Heisig verschwunden

Seit Montag wird die bekannte Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig vermisst. Ihr Auto wurde am Mittwoch abend in Heiligensee gefunden. Eine großangelegte Suchaktion brachte noch keine Ergebnisse. Wie PI meldet, sollen Hinweise auf einen Suizid vorliegen.

Kirsten Heisig hat sich besonders durch das „Neuköllner Modell“, also hartes, schnelles und konsequentes Durchgreifen gegen jugendliche Kriminelle einen Namen gemacht.

Zum Urteil gegen Udo Voigt

Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt ist heute vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit einer Klage gegen das Hotel Esplanade in Bad Saarow gescheitert. Aus der Pressemitteilung des Landgerichts [Die hier ursprünglich verlinkte pdf-Datei steht nicht mehr im Netz, M.K.-H., 31.01.2011]:

Am 25. Mai 2010 hatte die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) die Frage verhandelt, ob das Hotel Esplanade am 23.11.2009 dem Kläger zu Recht ein Hausverbot erteilt hat. Udo Voigt, dessen Frau für sich und ihn zuvor einen Aufenthalt für einige Tage gebucht hatte, fühlte sich diskriminiert und in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er habe sich dort privat aufhalten und nicht politisch betätigen wollen. Er sei auch schon wiederholt im Esplanade zu Gast gewesen. Das Hausverbot sei Ausdruck einer Vereinbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), wonach „sogenannte Rechtsextreme“ nicht beherbergt werden sollten. Das Hotel beruft sich auf sein Hausrecht und verweist darauf, dass die NPD in der deutschen Gesellschaft stark polarisiere.

Dabei hatte sich Voigt auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, dessen Paragraph 1 lautet:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Gericht gibt auch zu:

Es [das AGG] ist zwar grundsätzlich anwendbar, soweit hier eine Diskriminierung wegen einer Weltanschauung, die auch politische Überzeugungen umfassen könnte, vorliegen würde.

fährt aber fort:

Aus der konkret einschlägigen Vorschrift aber war vom Gesetzgeber ganz bewusst der Begriff der „Weltanschauung“ gestrichen worden, weil „die Gefahr (besteht), dass z.B. Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts aufgrund der Vorschrift versuchen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus anerkennenswerten Gründen verweigert wurden“ (BT-Drucksache 16/2022 zu Nr. 4 Buchstabe a.[hier klicken zur pdf-Version der Drucksache, die Stelle steht auf Seite 13])

Die „einschlägige Vorschrift“ ist § 19 AGG, in dem es um das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot geht. Dort wird in der Tat nicht auf die Grundsatznorm des § 1 Bezug genommen, sondern Benachteiligungen ausschließlich

aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität

untersagt. Sehr im Gegensatz übrigens zur parallelen Vorschrift von § 7, wo es um das Benachteiligungsverbot im arbeitsrechtlichen Bereich geht: In § 7 gelten alle Diskriminierungsverbote aus § 1.

Nun ist dieses ganze AGG schon per se ein flagranter Eingriff nicht nur in die Vertragsfreiheit, sondern in die Gesamtkonzeption des Grundgesetzes: Der Gleichheitsgrundsatz gehört bekanntlich zu den Grundrechten, und Grundrechte sind im Kern Abwehrrechte gegen den Staat. Das AGG führt die Drittwirkung von Grundrechten auf einfachgesetzlichem Wege ein. Da stellt sich die Frage, wie frei eigentlich ein Bürger ist, der sich seine Vertragspartner nicht mehr aussuchen kann?

Wenn aber schon ein solches Gesetz erlassen wird, dann sollte es wenigstens in sich rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen: Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG beinhaltet ein allgemeines Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte, und diesem Verbot unterliegt auch der Gesetzgeber. Jeder Unterscheidung muss daher ein sachlicher und verfassungslegitimer Grund zugrundeliegen.

Es ist unter diesem Gesichtspunkt völlig unerfindlich, warum in ein und demselben Gesetz die Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen einmal erlaubt und einmal verboten wird.

Die Begründung, die in der Bundestagsdrucksache angeführt wird, nämlich, dass eine Diskriminierung gerade aus weltanschaulichen Gründen zulässig sein soll, und dass dies gerade darauf abzielt, Anhänger einer ganz bestimmten Weltanschauung zu diskriminieren, und dies noch dazu nicht einmal bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele, sondern als Privatpersonen im Alltagsleben, ist weder sachlich geboten noch verfassungslegitim. Willkürliche Ungleichbehandlung ausgerechnet in einem Gleichbehandlungsgesetz – das sind so die juristischen Blüten, die nur der Krampf gegen Rechts hervorbringen kann.

Was der Gesetzgeber offenbar ermöglichen will (das geht nicht nur aus der zitierten BT-Drucksache hervor, sondern aus unzähligen Äußerungen führender Politiker), ist eine Form der politischen Auseinandersetzung, in der Argumente keine Rolle spielen, sondern die auf systematischem, massenhaftem und politisch gewolltem Mobbing basiert. Es geht darum, Träger bestimmter politischer Meinungen nicht nur vom öffentlichen Diskurs auszuschließen – was an sich schon skandalös genug wäre und zumindest mit dem Geist des Grundgesetzes nichts zu tun hat -, sondern sie so weit wie möglich aus der Gesellschaft auszugrenzen.

Der Staat, der sehr wohl weiß, dass ihm selbst eine solche Strategie von seiner eigenen Verfassung untersagt ist, spannt die Bürger praktisch als Blockwarte ein, in ganz ähnlicher Weise, wie 1933 die SA zur Hilfspolizei ernannt wurde, die überall dort die Drecksarbeit erledigte, wo die reguläre Polizei an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden war. Die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sollen auf dem geduldigen Papier stehenbleiben, faktisch aber entwertet werden.

Wer immer sich damit tröstet, dies treffe ja nur Rechtsextremisten, und er selber sei ja keiner, sollte sich gesagt sein lassen, dass das Sanktfloriansprinzip „Verschon mein Haus, zünd’s andere an“ nicht nur moralisch anrüchig, sondern auch dumm ist: Hat man nämlich erst einmal das Prinzip akzeptiert, wonach es eine Grenze geben müsse, jenseits derer keine Mitbürger leben, sondern auszugrenzende Parias, dann nimmt man in Kauf, dass die Frage, wo diese Grenze verläuft, im Zweifel von denen entschieden wird, die am lautesten „Haltet den Dieb“ schreien.

Asche zu Asche

In meinem Artikel über die Messerstecher von Hamburg lautete der Schlussabsatz:

Wenn das Opfer Deutscher ist, ist die Ergreifung eines Mörders nicht so wichtig. Jedenfalls nicht wichtig genug, dass man dem Mörder nicht noch Gelegenheit gäbe, sich selbst zu stellen und sich damit Strafmilderung zu erschleichen. Kriminalistischer Ehrgeiz wäre unter einem schwarzgrünen Senat wahrscheinlich auch wenig karrierefördernd.

Mittlerweile wissen wir, dass dies nicht nur für die Hamburger Polizei, sondern auch für die Justiz gilt:

Zwei Mörder mit Mihigru werden freigelassen, weil die zuständige Richterin nicht rechtzeitig aus ihrem Spanienurlaub zurückkam. Wegen der Aschewolke. Die Erfindung von Eisenbahn und Automobil hat sich wohl noch nicht bis Hamburg herumgesprochen.

Und nun wird der Messerstecher, der am letzten Wochenende einen Neunzehnjährigen ohne jeden Grund erstochen hat, nicht wegen Mordes angeklagt. (Und sein Komplize, dies nur nebenbei, fuhr nach der Tat nach Sylt zum Erholungsurlaub: „Während die Fahndung nach den fünfen auf Hochtouren lief, brachte ihn ein Polizist, der sich ehrenamtlich engagierte, mit dem Zug nach Westerland. Der Junge nimmt nach WELT-KOMPAKT-Informationen an dem Programm “Schorsch” teil, das vom Jugendamt gefördert wird. Es richtet sich an benachteiligte Jugendliche und wird von der Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde organisiert.“ Ehrenamtlich engagiert … benachteiligte Jugendliche … Kirchengemeinde. Kein Kommentar, bitte!)

Die Staatsanwaltschaft begründet dies mit zwei bemerkenswerten Argumenten:

Erstens habe es vor der Tat eine Auseinandersetzung gegeben, daher sei das Opfer nicht mehr arg- und wehrlos gewesen. Aha! Wenn ich jemanden umbringen will, sollte ich ihn vorher anpöbeln, dann komme ich um die Mordanklage herum und erspare mir etliche Jahre Knast. Und dass der Täter ein Messer hatte, das Opfer aber nicht, bedeutet wohl auch nicht, dass letzteres wehrlos gewesen wäre. Vermutlich fällt Messertragen unter „kulturelle Bereicherung“.

Zweitens habe der Täter nicht aus „niedrigen Beweggründen“ gehandelt, zum Beispiel nicht aus Mordlust. Nun, vielleicht hat er sich, was ja zutreffend wäre, darauf berufen, dass seine Religion ihm die Tötung von Ungläubigen gebietet?

Wahrscheinlicher aber scheint mir, dass er sich „diskriminiert“ gefühlt hat und deshalb zustechen „musste“. Unter einem schwarzgrünen Senat gilt dergleichen, sofern Deutsche betroffen sind, vermutlich als „ziviler Ungehorsam“, mithin als Petitesse.

Ach ja, falls einer meiner Hamburger Leser über seiner Stadt eine Aschewolke sichtet: Die kommt nicht aus Island. Was Du da siehst, ist das, was von Recht und Gesetz in Hamburg übriggeblieben ist.

Wendt: “Polizei von allen Seiten im Stich gelassen” – Politically Incorrect

„Politik und Justiz haben die Polizei im Stich gelassen. Manche Richter haben Beweisanforderungen, die die Polizei nicht erfüllen kann, dadurch kommen Gewalttäter immer wieder frei. Wenn, wie in Berlin passiert, zwei junge Chaoten, die mit Brandsätzen auf Polizisten geworfen haben, auf diese Weise unverurteilt bleiben, feiert die Szene das als Sieg über das System, die nächste Gewaltorgie ist dann programmiert. Die Politik distanziert sich nicht genügend von der Gewalt, auch das erleben wir vor allem in Berlin. Wenn führende Sozialdemokraten bei Krawalldemos mitmarschieren und linke Politiker sogar als Anmelder auftreten, darf man sich nicht wundern, wenn sich Gewalttäter bestätigt und ermuntert fühlen.“

Rainer Wendt, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft

Zum Hirtenbrief

Der Hirtenbrief des Papstes zu sexuellem Mißbrauch ist heute in englischer und italienischer Sprache erschienen. Er behandelt die Mißbrauchsfälle in Irland, die seit über einem Jahr untersucht werden, und erwähnt Deutschland mit keinem Wort! Das ist sehr gut! Das ist super! Das ist exzellent. Das ist weise und gerecht und würdig! Vere dignum et iustum est! Denn es zeugt von einer gewissen rechtlichen Denkart, es zeugt überhaupt von normalem Denken!

Die irischen Fälle sind seit längerem bekannt, und wurden “aufgearbeitet”, wie der zeitgenössische Begriff lautet. Dazu kann man sich äußern, dazu kann man was sagen, das kann man beurteilen und bedauern und sich entschuldigen! Die deutschen Fälle dagegen, sind sechs Wochen alt. Kein einziger wurde bearbeitet, keine Gerichtsverhandlung, keine Untersuchung hat seither stattgefunden. Da es sich teilweise um Tote handelt, um Alzheimerpatienten und 90-jährige Greise, die von 65-jährigen Rentnern angeklagt werden, und zwar in wenig vertrauenswürdigen Medien wie BILD und SPIEGEL, nicht bei der Justiz, läßt sich überhaupt kein klares Bild derzeit gewinnen. Außerdem werden von der linken Christenhasser-Systempresse Privatschulen und katholische Schulen in einen Topf geworfen, Ohrfeigen werden mit Vergewaltigungen zu einem stinkigen Cocktail vermixt! Fälle seit 60 Jahre werden angeführt, die insgesamt nicht einmal einen Bruchteil des “normalen” sexuellen Mißbrauchs im Lande per annum ausmachen! Die Goebbels-artige Propaganda stinkt zum Himmel und kann niemals der Maßstab einer gerechten Beurteilung sein!

Kewil

Zum Prozess gegen Radovan Karadzic

„Karadzic geriert sich als Opfer und Friedensengel“ (Welt online)

„Radovan Karadzic: Der Massenmörder von Bosnien bereut nichts“ (bild.de)

Nachdem wir in den neunziger Jahren die Selbstgleichschaltung der deutschen Medien erleben mussten, von denen keines einen Zweifel daran gelassen hat, dass die Serben an allem Unglück auf dem Balkan schuld sind (allein ein Peter Handke durfte mit seinen „andersgelben Nudelnestern“ den serbophilen Pausenclown machen), brauchen wir uns nicht zu wundern, dass damit auch der Tenor der Berichterstattung über den Karadzic-Prozess gesetzt ist.

Während aber etwa der „Focus“ sich um kritische Distanz wenigstens bemüht, hat der Springer-Konzern offenbar eine Meute von besonders hasserfüllten Propagandaschreibern – pardon: ich meinte natürlich: vom besonders engagierten Journalisten – auf den Fall angesetzt. Nun ja – er hat ja auch einen Ruf zu verlieren.

Wer schon auf die Unschuldsvermutung  pfeift, dem ist naturgemäß auch sonst jedes Mittel recht, den Leser zu verhetzen. Welt online:

Munira hofft noch immer, 15 Jahre nach Srebrenica, die Knochen ihres Sohnes zu finden. Er war damals 18. „Karadzic bleibt ein Lügner“, sagt sie. „Und er ist stolz darauf. Er hat mich heute genauso gedemütigt wie vor 15 Jahren.“

Was hat sie denn erwartet? Dass er auf die Knie fällt?

Ich wünschte, die Leser würden sich endlich diese Form von Journalismus verbitten, die die Gefühle der Opfer zum Maßstab für die Gerechtigkeit eines Prozesses macht (vgl. auch meinen Artikel über den Scheungraber-Prozess). Opfer zu sein ist Schicksal, nicht Verdienst. Es macht aus niemandem einen besseren Menschen, schon gar nicht einen weiseren oder gerechteren, dessen Meinung deshalb gesteigerten Informationswert hätte.

Dass der ehemalige Führer der bosnischen Serben irgendwann doch noch die Wahrheit über seine mutmaßlichen Verbrechen sagen werde, glaubt die 62-Jährige nicht mehr.

Was für eine Frechheit von Karadzic, dass er sich verteidigt, statt sich diskussionslos für den Rest seines Lebens einlochen zu lassen!

Wer so schreibt, informiert seine Leser nicht, sondern stachelt ihre Gefühle auf: Die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wird dann geradezu zum Argument gegen seine Legitimität. Diese Gleichsetzung von Rachedurst mit Gerechtigkeit ist ein Atavismus; sie zu propagieren ein Verbrechen.

25. September 2009. Nachrichten eines Tages.

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Jugendstrafrecht: Tottreter

(…)
Als der zweite Verhandlungstag gegen die U-Bahn-Schläger in Berlin-Moabit zu Ende geht, leeren sich auch auf anderen Gerichtsfluren die Säle. Man sieht es den muskelbepackten Männern an, wie ihre Prozesse ausgegangen ist. Zwei Hünen mit hoch ausrasierten Nacken, denen gerade ihr Urteil verkündet worden war, klatschen zufrieden die Hände aneinander. Wieder mal ein knappes Jahr auf Bewährung. Und so schnell, wie das gegangen ist! Eine junge Frau, sie war Zeugin, schreit empört: „Was sind denn das für Gesetze?“, ihr Freund meint nur, er habe es ihr gleich gesagt, so was regelt man selbst. Sie aber ist das große Risiko eingegangen, die in ihrem Viertel und der Justiz gut bekannten Schläger zu identifizieren. Am Ende des Ganges verschwindet eine schmale Gestalt, krumme Schultern, Kopf gesenkt. Das ist das Opfer. Der Junge ist gerade siebzehn geworden; seit er die Fußtritte der Hünen dank der Kunst der Ärzte überlebt hat, verursacht ihm die Metallplatte in seinem Kopf unerträgliche Schmerzen. Sein Selbstwertgefühl, sagt die Zeugin, sei sowieso am Boden, und jetzt erst recht.

FAZ

El Kaida will Deutsche als Terroristen anwerben

Kurz vor der Bundestagswahl hat der mutmaßliche El-Kaida-Terrorist Bekkay Harrach ein neues Video im Internet veröffentlicht. Darin will er deutschsprachige Muslime als Terroristen anwerben.

Focus

Werden Sie Fachdemonstrant gegen Rechts

Haben Sie keine Lust mehr auf Ihren Ingenieursjob, ist die Facharbeiterausbildung zu schwierig oder haben Sie den zukunftslosen Beruf der Kernkraftwerkers erlernt? Dann benötigen Sie eine Weiterbildung, die Ihnen neue, zukunftsträchtige Berufschancen eröffnet. Der DGB hilft Ihnen dabei mit einer einjährigen Ausbildung zur “Fachkraft Rechtsextremismus”.

PI

Hamburger Teenager töten Mann wegen 20 Cent

(…) Nach dem gewaltsamen Tod eines 44-Jährigen in Harburg hat die Mordkommission zwei 16 und 17 Jahre alte Jugendliche verhaften lassen. Nach Erkenntnissen der Ermittler hatten die beiden Jugendlichen ihr Opfer wegen 20 Cent tot getreten. Onur K. und sein jüngerer Komplize Berhan I. sind ins Untersuchungsgefängnis gebracht worden.

Die Welt

Türkische Stimmen können die Wahl in Deutschland entscheiden

Es hat sich ein Muster in mehreren europäischen Ländern entwickelt: die muslimischen Wähler geben den Ausschlag nach links. Auch in Deutschland spielen türkische Einwanderer wahrscheinlich die entscheidende Rolle bei den Bundestagswahlen am kommenden Sonntag. Alle Beteiligten hoffen deren Stimmen zu gewinnen.

Winkelried.info

Gestatten: Nader Khalil, CDU

(…) Dennoch scheinen sich gerade bei der CDU die Dinge zu bewegen. Anfang September lud die einstige „Kinder statt Inder“-Partei rund 120 ihrer Mandatsträger mit ausländischen Wurzeln ins Konrad-Adenauer-Haus, auch Khalil war dabei. Auf der ersten CDU-Konferenz dieser Art war Hessens Innenminister Volker Bouffier zugegen, ebenso die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer. Generalsekretär Roland Pofalla freute sich über seine bunte Truppe, betonte, eine Volkspartei müsse ein Abbild der Gesellschaft sein. Er räumte allerdings ein: „Im Umgang mit Migranten haben wir noch Nachholbedarf.“

stern

Dänemark: Palästinenser schießen 50 mal auf Polizisten

(…) Seit Mitte August 2009 haben in unserem Nachbarland Palästinenser immer wieder auf Polizisten geschossen, mit scharfen Waffen. In einem Falle feuerten sie gleich 50 Mal auf Rettungssanitäter und auf Polizisten. Für deutsche Medien ist das nicht berichtenswert. Es sind ja „nur“ Polizisten, auf die eine nicht-integrationsbereite Bevölkerungsgruppe vor lauter Hass scharf schießt. Der umgekehrte Rassismus der zugewanderten Mitbürger wird von unseren „Qualitätsjournalisten“ wie selbstverständlich hingenommen.

Zölibat

Deutschland muss Zuwanderung als Chance sehen

Deutschland braucht eine neue Mentalität, die jedem Bürger gesellschaftlichen Aufstieg ermöglicht. Um im globalen Wettbewerb bestehen zu können, muss Zuwanderung als Chance verstanden werden. Der NRW-Integrationsminister Armin Laschet erklärt in seinem Buch, wie die „dritte deutsche Einheit“ gelingen soll.

Die Welt

Chef haftet auch für Klosprüche

Vier Türken fühlten sich beleidigt, weil ein Unbekannter Türen und Wände einer Toilette mit ausländerfeindlichen Parolen … sowie einem Hakenkreuz beschmiert hatte. Daraufhin verklagten sie den Chef auf Zahlung von jeweils 10.000,- Euro. Das Bundesarbeitsgericht gab ihnen dem Grunde nach jetzt recht.

PI

Bayern gegen Rechtsextremismus

Zum Schulbeginn startet die Bayerische Staatsregierung das neue Internetportal gegen Rechtsextremismus. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann: “Die Bekämpfung des Rechtsextremismus zählt seit vielen Jahren zu den Schwerpunkten der bayerischen Politik. Ein wichtiger Baustein dazu ist nun www.bayern-gegen-rechtsextremismus.de“.

Migazin

Bundeswehr: “Einsatznah ausbilden” gesperrt?

Ein Leser meldet, dass die Ausbildungsliteratur “Einsatznah ausbilden” sowie “Üben und schiessen” von der Bundeswehr für die dienstliche Nutzung nun tatsächlich gesperrt worden sei. (…)
Die offensichtlich mit dem Thema fachlich überforderten Journalisten Alexander Kobylinski und Caroline Walter hatten die Literatur zuvor im ARD-Magazin “Kontraste” skandalisiert . (…) Durch die Verwendung von Reizwörtern wie “Landserjargon” oder “äußerst Rechts” hatten die Journalisten versucht, eine politische Kampagne gegen die Bundeswehr zu initiieren. Eine sachliche Grundlage dafür bestand nicht. Zunächst sah es so aus, als sei die Kampagne gescheitert, aber offenbar verfügt die Bundesregierung doch nicht mehr über die politische Kraft, um solchen Kampagnen entgegenzutreten. Was kommt als nächstes?

Weblog Sicherheitspolitik

Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen ZDF

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz gegen das ZDF wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gehen weiter. (…) Die Staatsanwaltschaft werte zurzeit den umstrittenen Beitrag „Sterben für Jesus – Missionieren als Abenteuer“ des ZDF-Magazins „Frontal 21“ … aus. In dem Beitrag hatten die Verfasser Arndt Ginzel, Martin Kraushaar und Ulrich Stoll Evangelikale in die Nähe islamistischer Selbstmordattentäter gerückt. (…) Anlass für die umstrittene Berichterstattung war die Entführung von neun Christen im Jemen. Drei von ihnen – eine Koreanerin und zwei junge Frauen aus Deutschland – waren am 15. Juni ermordet aufgefunden worden; von den anderen Entführten fehlt bislang jede Spur.“

idea

Schülerstreit in Dülmen: Busfahrer ging dazwischen und wurde entlassen

Dülmen – Es war eine Auseinandersetzung unter Schülern, die der Busfahrer von seinem Fahrersitz aus beobachtet hatte. Ein 13-Jähriger traktierte am vorletzten Mittwoch gegen 7.45 Uhr im Beisein eines weiteren Schülers einen Siebenjährigen auf einem Dülmener Schulhof.

Der Busfahrer sah die Situation – und griff ein. (…) Das Einschreiten rief unterschiedliche Reaktionen hervor, die dazu führten, dass der Busfahrer noch am gleichen Tag entlassen wurde.

Dülmener Zeitung

Nachrichten eines einzigen Tages.

Resozialisierung

„Der Fall Scheungraber lässt … ganz besonders deutlich eine Merkwürdigkeit erkennen, die mir bereits seit vielen Jahren aufgefallen ist:Gewöhnlich wird seit Ende der sechziger Jahre in der Justiz das Ziel einer Resozialisierung besonders hoch gewichtet, während der Sühnegedanke fast völlig verpönt ist. Das gilt aber offenbar nur für Leute, die beispielsweise eine wehrlose alte Frau niederschlagen, um ihr die Handtasche zu rauben; bei Straftaten im Zusammenhang mit Krieg und Nationalsozialismus spielt die Resozialisierung offenbar keine Rolle, zumal sie ja mittlerweile zumeist völlig vollzogen ist. Dafür wird die sonst kaum noch erwähnte Sühne plötzlich zum höchsten und einzigen Ziel des richterlichen Strebens.“

Friedel B.

Warum Josef Scheungraber wirklich verurteilt wurde

Das Urteil gegen den ehemaligen Gebirgspionierleutnant Josef Scheungraber – lebenslang wegen vierzehnfachen Mordes – gehört zu jener Sorte von Fehlurteilen, die der Schriftsteller Manès Sperber „symbolträchtiges Unrecht“ genannt hat: Es wirft ein Schlaglicht auf die geistige Verfassung unserer Gesellschaft, ihrer Medien und ihrer Justiz. Ein Schlaglicht, das für die Zukunft nichts Gutes ahnen lässt.

Die Anklage: Im Juni 1944 gerieten Angehörige des deutschen Gebirgspionierbataillons 818 in Falzano nahe Perugia in einen Hinterhalt italienischer Partisanen. Dabei wurden zwei deutsche Soldaten getötet. Der Angeklagte soll deswegen bei der Division die Erlaubnis zu einer Vergeltungsaktion angefordert und erhalten haben. Daraufhin soll er befohlen haben, italienische Zivilisten zu töten. Die tatsächlich erfolgte Tötung von insgesamt vierzehn italienischen Zivilisten durch Schüsse und Sprengstoff soll auf diesen Befehl zurückgehen.

Die Beweislage: Die persönliche Schuld des Angeklagten konnte nicht bewiesen werden. Das wichtigste Beweisstück der Anklage war die Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters von Scheungraber, der sich erinnerte, der Angeklagte habe in den sechziger Jahren von seiner Beteiligung an einem Vorgang dieser Art erzählt, und der diese Erzählung mit der Anklage in Verbindung brachte. Dieser Zeuge war erst lange nach dem Beginn des Prozesses aufgetaucht, der von Anfang an die Aufmerksamkeit der Medien gefunden hatte. Die Möglichkeit, dass dieser Zeuge (und zwar ohne zu lügen, einfach nur, weil das menschliche Gedächtnis erwiesenermaßen von sich aus „Erinnerungen“ produziert, um Verständnislücken zu schließen), eine relativ nebulöse Erzählung des Angeklagten mit Informationen aus Zeitungsartikeln über den Prozess gefüllt haben könnte, wurde vom Gericht allem Anschein nach nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.

(Nach welchen Grundsätzen die vorhandenen Beweise gewürdigt wurden, illustriert die Stellungnahme des Staatsanwalts Lutz in seinem Plädoyer: „Eine absolute Gewissheit ist nicht erforderlich, es reicht ein ausreichendes Maß an Sicherheit“. Abgesehen von der dümmlichen Tautologie – „es reicht ein ausreichendes Maß“ – besagt dieser Satz entweder eine Selbstverständlichkeit, die kein Staatsanwalt in seinem Plädoyer erwähnen würde, oder umschreibt die Auffassung, dass man es bei Prozessen mit NS-Bezug mit dem Schuldbeweis nicht so genau nehmen muss.)

Allem Anschein nach. Ich habe nicht die Prozessakten studiert, sondern bin auf Medienberichte angewiesen, deren Verfasser an einer kritischen Beweiswürdigung erkennbar nicht interessiert sind.

Ich halte mich – pars pro toto – an „Spiegel online“: Dessen Schreiber Sebastian Fischer hält es nicht für wichtig zu erörtern, ob die Beweise für einen Schuldspruch tatsächlich ausreichten. Stattdessen belehrt er uns über einen der Verteidiger:

Scheungraber war nicht der erste Kriegsverbrecher, den Rechtsanwalt Goebel vertritt: Vor Gericht verteidigte er bereits Malloth. Außerdem vertrat er auch die Holocaust-Leugner David Irving und Germar Rudolf.

Wer mit dem Finger auf den anderen zeigt, weist bekanntlich mit dreien auf sich selbst zurück. Was ist das für ein Gerichtsreporter, der einem Anwalt allen Ernstes zum Vorwurf macht, dass der seinen Beruf ausübt? Ich kann mich nicht erinnern, dass der „Spiegel“ (oder sonst ein deutsches Blatt) jemals an die RAF-Verteidiger Otto Schily oder Christian Stroebele einen vergleichbaren Vorwurf gerichtet hätte. Wer solches tut, betreibt einen Kampfjournalismus, der nicht nur hochgradig unfair ist, sondern auch unprofessionell.

Es wird aber noch besser:

Der Rechtsanwalt ist in diesem Verfahren durch krude Thesen aufgefallen. Etwa als er von den „mehreren tausend deutschen Soldaten“ sprach, die Opfer italienischer Partisanen geworden seien – dabei handele es sich schließlich „um ein völkerrechtswidriges Tätigwerden dieser Partisanen“.

Halten wir fest, dass man im Jahre 2009 Gerichtsreporter beim „Spiegel“ sein kann, ohne zu wissen,
dass irreguläre Kämpfer Kriegsverbrecher sind!

Die Strategie irregulärer Kämpfer – Partisanen, Guerilleros, Terroristen – zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung in den Kampf hineinzuziehen, indem man sich in ihr versteckt. Sie zielt darauf ab, regulären feindlichen Streitkräften das Bild zu vermitteln, jeder Zivilist sei ein potenzieller Partisan und müsse entsprechend behandelt werden. Sie basiert auf der Verwischung des Unterschieds zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten ebenso, wie sie auf diese Verwischung abzielt. Es geht ihr darum, eine Eskalation zu entfesseln, in der die reguläre Truppe das Kriegsvölkerrecht gar nicht einhalten kann, weil Zivilisten dann, und nur dann, praktisch gezwungen sind, die Irregulären zu unterstützen.

(Es trifft zu, dass die Nazis die Bekämpfung von Partisanen häufig bloß zum Vorwand genommen haben, Völkermord zu legitimieren, allerdings nicht in Italien und schon gar nicht im vorliegenden Fall.)

Es wäre schön, wenn man die generelle blinde Bewunderung von Partisanen, also von Kriegsverbrechern, als bloße Marotte von Leuten abtun könnte, deren Pubertät kein Ende findet, und die deshalb ihre unverarbeitete Che-Guevara-Romantik bis ins Rentenalter mit sich herumtragen. Leider sitzen diese Leute in Positionen, in denen sie ihr in der Tat krudes Weltbild, verdichtet zur Ideologie, einem Millionenpublikum unterbreiten dürfen.

Das heißt selbstverständlich nicht, dass ich die Tötung Unbeteiligter als Vergeltung für Partisanenangriffe gutheißen oder für legal halten würde. Es handelt sich um ein Kriegsverbrechen, keine Frage. Wenn aber der „Spiegel“-Schreiber seinen Artikel mit diesem Absatz eröffnet:

Margherita und Angiola Lescai sind an diesem Tag nach Deutschland gekommen, weil sie Gerechtigkeit wollten für Vater und Großvater. Und die beiden Halbschwestern, Nebenklägerinnen in einem der wohl letzten Prozesse zu den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs, haben Gerechtigkeit gefunden: „Unser Leben wird jetzt heiter und fröhlich sein, wie werden nicht mehr diese Ängste und Beklemmungen haben.“

dann erlaube ich mir den Hinweis, dass den Angehörigen der beiden von italienischen Kriegsverbrechern ermordeten deutschen Soldaten diese Art von Genugtuung nicht zuteil werden wird, weil kein einziger der damals kriegführenden Staaten, auch Italien nicht, heute noch Kriegsverbrecherprozesse im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gegen eigene Bürger führt (und ich traue mich sogar wetten, dass sie die letzten Verfahren schon kurz nach Kriegsende abgeschlossen haben).

Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um Aufrechnung. Ich glaube nur einfach, dass die Anderen hier etwas richtig machen. In den Worten Sebastian Haffners:

Nach dem Kriege … pflegen … Kriegsverbrechen, soweit ungesühnt, auf allen Seiten stillschweigend amnestiert zu werden, was nur Justizfanatiker bedauern können. Es liegt Weisheit darin, die sozusagen normalen Kriegsgreuel als Begleiterscheinungen einer unvermeidlichen Ausnahmesituation zu behandeln, in der gute Bürger und Familienväter sich ans Töten gewöhnen, und sie nach dem Kriege möglichst schnell in Vergessenheit geraten zu lassen. (…) Massaker an Kriegsgefangenen in Drang und Hitze der Schlacht; Geiselerschießungen im Partisanenkrieg; Bombardierungen reiner Wohngebiete im „strategischen“ Luftkrieg; Versenkung von Passagierdampfern und neutralen Schiffen im U-Bootkrieg; das alles sind Kriegsverbrechen, fürchterlich gewiss, aber nach dem Kriege nach allgemeiner Übereinkunft besser allseits vergessen. (Sebastian Haffner, Anmerkungen zu Hitler, Taschenbuchausgabe S. Fischer Verlag, Frankfurt/M. 1981, S.128 f.)

Genau mit dieser Art Kriegsverbrechen haben wir es hier zu tun, also nicht mit Völkermord, Vernichtungslagern und dergleichen, sondern mit dem, was Haffner die „sozusagen normalen Kriegsgreuel“ nennt.

Warum tut Deutschland nicht dasselbe, was seine Kriegsgegner auch tun, nämlich diese Art von Kriegsverbrechen außer Verfolgung zu setzen? Warum wird gegen einen ehemaligen Wehrmachtsoffizier ein Schuldspruch verhängt, der bei vergleichbarer Beweislage in keinem normalen Strafverfahren zustandekäme? Was treibt ein deutsches Gericht dazu, wenn es ihn schon schuldig, alle mildernden Umstände außer Betracht zu lassen (die man DDR-Tätern, z.B. Mauerschützen, gerne zugute gehalten hat)? Warum wird ein Neunzigjähriger (!) zu lebenslanger Haft verurteilt, was bedeutet, dass er keine realistische Chance mehr hat, noch einmal freizukommen – und was deshalb vermutlich sogar verfassungswidrig ist? Wieso diese für die deutsche Justiz doch ganz untypische Gnadenlosigkeit?

Weil die deutsche Gesellschaft Sündenböcke braucht. Das tief eingefressene kollektive Misstrauen gegen sich selbst, der kollektive Selbsthass, das kollektive Schuldgefühl, das in diesem Ausmaß nur noch als krankhaft und neurotisch zu qualifizieren ist, sind nur zu ertragen, wenn man sie projizieren kann – auf Einzelpersonen oder auf Gruppen. Die maßlose, völlig irrationale Brutalität und Gehässigkeit gegen einen Greis, verbunden mit der mutwilligen Missachtung professioneller Standards durch Justiz und Medien, haben mit dem Bedürfnis nach Gerechtigkeit nichts zu tun.

Indem sie auf einem hinfälligen alten Mann herumtrampelt, vergewissert sich die deutsche Gesellschaft ihres eigenen „Antifaschismus“, vergewissert sich das deutsche Volk, dass es mit jenem anderen deutschen Volk, das bis 1945 hier wohnte, nichts zu tun hat. Mit der Jagd auf „Nazis“ täuscht sich das Volk darüber hinweg, dass es auf der Flucht vor sich selbst ist.

Kriegsverbrecherprozesse wird es in wenigen Jahren nicht mehr geben, weil die potenziellen Angeklagten aussterben. Was aber nicht ausstirbt, sind die Bedürfnisse einer Gesellschaft, die es zum eigenen psychischen Überleben nötig hat, auf sogenannte oder auch Nazis einzudreschen.

Sie wird immer welche finden. Oder erfinden.

Zweierlei Maß

Der Mord an den Kommunistenführern Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht im Januar 1919 gehört zu denjenigen geschichtlichen Ereignissen, deren Bewertung bis heute umstritten ist. Außer der politisch korrekten Mehrheit, die diesen Mord verurteilt, gibt es durchaus Zeitgenossen, die ihn im Kontext der damaligen Situation für moralisch gerechtfertigt und politisch geboten halten.

Hans-Ulrich Wehler zum Beispiel:

„Also da sehe ich … überhaupt nicht, wie man heute noch daran zweifeln kann, daß die SPD im Besitz … der frisch geborenen Macht in der Republik anders handeln konnte, als gegen diese Bürgerkriegspartei vorzugehen. (…) Wenn man in einer solchen Situation handeln muß, dann muß einer, wie Noske immer von sich gesagt hat, (…) den Bluthund spielen.“

Oder ein gewisser Jörg Hähnel, der die Tötung Luxemburgs und Liebknechts eine „entschlossene Tat“ genannt hat, „die politisch geboten und von der deutschen Geschichte als förderlich legitimiert sei“.

Hähnel ist jetzt aufgrund dieser Aussage wegen öffentlicher Billigung einer Straftat verurteilt worden (und zwar zu einer Geldstrafe von 3000 Euro), während niemand auf die Idee gekommen ist, Wehler anzuzeigen, und man sich auch nicht ernsthaft vorstellen kann, dass gegen ihn ein Verfahren eröffnet worden wäre. Warum aber ist dem einen erlaubt, was dem anderen verboten ist?

Wahrscheinlich deshalb, weil Hähnel NPD-Funktionär ist, Wehler aber einer der führenden deutschen Mainstream-Historiker. In der Zusammenschau der strafrechtlichen Verfolgung bzw. Nichtverfolgung sinngemäß gleicher Aussagen drängt sich der Eindruck auf, die  deutsche Justiz gehe stillschweigend davon aus, dass es, entgegen dem offiziell geltenden Recht, nicht nur darauf ankommt, was einer tut, sondern auch darauf, wer er ist – konkret: ob er einer Klasse von Menschen angehört, deren Bürgerrechte der Staat  nur dann und nur so weit respektieren zu müssen glaubt, dass ihm Willkür und Rechtsbeugung nicht lückenlos nachgewiesen werden können.