Pastörs ist keine Pussy

[Übernommen von Karl Eduards Kanal]

Während die gleichgeschaltete Presse in Deutschland mit der Frauengruppe “Votzenkrawall” barmt und bangt, wegen des bösen Faktums, daß in Russland nicht jeder äußern darf, was er will und schon gar nicht an jedwedem Ort, findet das Urteil gegen den Parlamentarier Pastörs, der in Deutschland geglaubt hatte, er dürfe äußern, was er wolle und das noch an jedwedem Ort, schweigende Zustimmung bis aufbrausenden Beifall. Während die Krawallvotzen den russisch – orthodoxen Glauben beleidigten und eine Menge Gläubige gleich mit, hatte sich Pastörs respektlos der Holocaustreligion gegenüber geäußert, Holocaustreligion deswegen, weil der Holocaust in Deutschland eine Glaubenssache ist, wer nicht an ihn glaubt, sondern Untersuchungen dazu anstellen möchte, das tatsächlich tut und Forschungsergebnisse publiziert, die dem bisherigen Dogma widersprechen, wird vom Gesetzgeber bestraft. Gern auch mit langjährigen Haftstrafen.

Pastörs hatte in einer Landtagsrede im Januar 2010 eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Holocausts als “Betroffenheitstheater” und das Andenken an die Toten als “einseitigen Schuldkult” bezeichnet. Zudem sprach er unter anderem vom “sogenannten Holocaust” und einer “Auschwitzprojektion” durch die Politiker der demokratischen Parteien.

Es handelte sich hier um reine Meinungsäußerungen eines Parlamentariers, der im Landtag von der Freiheit, seine Meinung zu äußern, Gebrauch machte. Wo, wenn nicht vor dem Landtag? Wo sonst sollten in einer Demokratie Diskussionen geführt werden zwischen den Parteien und ihren verschiedenen Auffassungen, wenn nicht im Landtag? Beim Straßenkampf etwa? Nun sind die Leser, die erfahren mussten, daß der Abgeordnete Pastörs damit den Holocaust geleugnet hat, so weit geht der Spielraum demokratischer Richter inzwischen, weitestgehend der Meinung, daß der Pastörs das verdient habe, denn die NPD ist eine, nun ja, Schmuddelpartei mit dubiosem Hintergrund und gerne erzählt die gleichgeschaltete Presse, welche Missetaten sie begeht.

An dieser Stelle muß der Blogwart aber daran erinnern: Die Millionen Ausländer, die nun die Lebensqualität der Deutschen beeinträchtigen, hat nicht die NPD eingeführt. Sie hat auch keinen Sozialabbau betrieben. Den Krieg gegen Serbien, der auf einer rotzfrechen Lüge des Genossen Scharping hin vom Zaume gebrochen wurde, und auf ein von Clinton initiiertes Massaker, hat nicht die NPD beschlossen. Die NPD genehmigt nicht landesweit den Bau von Moscheen, damit die Terroristen nicht mehr im Hinterhof beten müssen. Sie hat auch nicht die Grenzen für polnische, tschechische, russische oder rumänische Diebesbanden geöffnet und auch der Selbstverpflichtung Deutschlands für immerdar für das Wohl der ausländischen Freunde zu arbeiten, hat sie nicht gestimmt. Das alles haben die sauberen Parteien CDU/CSU/SPD/GRÜNE/FDP/Die Linke zu verantworten . Die geniessen aber das Image demokratischer Parteien obwohl sie es gerade sind, die die Demokratie in Deutschland abgeschafft haben. Und weil Herr Pastörs keine Krawallvotze ist, sondern lediglich ein Politiker der Opposition in Deutschland, weint um ihn auch kein aufrechter Journalist eine Träne.

Zum Originalartikel: Pastörs ist keine Pussy « Karl Eduards Kanal

Sachsen-Anhalt bereitet neuen NPD-Verbotsantrag vor

JF-online berichtet:

MAGDEBURG. Sachsen-Anhalts neuer Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat angekündigt, ein neues Verfahren zum Verbot der NPD zu starten. „Wir werden andere Länder einladen, dabei mitzumachen“, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. Das Problem des Rechtsradikalismus werde damit jedoch nicht verschwinden, warnte er.

Wie sollte es auch? Der Staat tut doch sein Möglichstes, eben jenen Rechtsradikalismus zu züchten, den er dann nicht laut genug beklagen kann. Und da es trotzdem immer noch nicht genug Rechtsradikale gibt, um die Hysterie zu begründen, mit der man sie bekämpft, wird der Kreis der „Rechtsradikalen“ durch Änderung der Definition immer weiter gezogen – so weit, dass die Ideologen des Kampfes gegen Rechts nun schon den „Extremismus der Mitte“ erfunden haben, ohne zu merken, was sie damit über ihre eigene Volksferne und -feindlichkeit aussagen.

Es gäbe zwar auch Linksextremisten, die einen anderen Staat wollen, dennoch müsse der Rechtsextremismus stärker beobachtet und bekämpft werden: „In der rechten Szene gibt es eine hohe Gewaltbereitschaft, die Akteure sind stark vernetzt, das läßt sich nicht wegdiskutieren.“

Sagt ein deutscher Innenminister vier Tage vor dem 1.Mai, an dem die Linken wieder bürgerkriegsähnliche Zustände entfesseln werden (Man muss fürwahr kein Prophet sein, um dies vorherzusehen.), während die extreme Rechte schon froh sein kann, wenn es ihr möglich ist, ganz normal zu demonstrieren.

Stahlknecht sprach sich deshalb dafür aus, die Präventionsarbeit an Schulen deutlich zu verbessern. Allen Schülern sollte klar gemacht werden, welche „geschichtliche Verantwortung Deutschland“ trage. „Da muß man auch Bilder aus Konzentrationslagern zeigen und deutlich machen, daß zwischen 1933 und 1945 Menschen planmäßig ermordet worden sind“, forderte der frisch gewählte Innenminister.

Allen Schülern muss klargemacht werden, dass sie kraft ihrer Nationalität auf Ewigkeit verdammt sind. Und dann wundert man sich über Rechtsradikalismus!

Und was die Bilder aus den Konzentrationslagern angeht, so hätte man in denselben Konzentrationslagern auch nach 1945 schockierende Bilder machen können, wenn die sowjetischen Aufseher das erlaubt hätten. Und nicht nur dort: Auch im Gulag, in den chinesischen Umerziehungslagern, bei den türkischen Armeniermassakern usw. Trotzdem kommt in Russland, China und der Türkei verständlicherweise niemand auf die Idee, „allen Schülern klarzumachen, welche geschichtliche Verantwortung Russland (China, die Türkei) trägt“.

Na klar, die haben alle nicht das richtige Bewusstsein, und lassen historische Sensibilität vermissen. Nur dass es diese Völker in hundert Jahren noch geben wird, während wir mitsamt unserer Sensibilität im Orkus der Geschichte verschwunden sein werden.

Bereits am vergangenen Freitag hatte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, ein NPD-Verbot gefordert. Die Politik müsse ihre Pflichten ernster nehmen und sich vor allem um ein NPD-Verbot bemühen, „statt sich übervorsichtig hinter juristischen Spitzfindigkeiten zu verbarrikadieren und die Auseinandersetzung zu scheuen“, sagte er nach einem Bericht des Focus.

Was waren das noch einmal für „juristische Spitzfindigkeiten“?

Ein erstes Verfahren zum Verbot der NPD war 2003 vom Bundesverfassungsgericht aus Verfahrensgründen eingestellt worden. Die Richter hatten damals bemängelt, daß viele Zitate, die eine Verfassungsfeindlichkeit der NPD nachweisen sollten, von in die Partei eingeschleusten Mitarbeitern des Verfassungsschutzes getätigt worden sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat damals nicht mehr als die Selbstverständlichkeit gefordert, dass ein Rechtsstaat nicht selbst die Verbotsgründe schaffen darf. Aber wenn es gegen „Rechts“ geht, dann muss man es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nehmen, nicht wahr, Herr Graumann?

Wann kapiert man es endlich? In einem Staat, in dem die Regierung darüber entscheidet, für wen die Bürgerrechte gelten und für wen nicht, gelten sie für niemanden!

Quelle der Zitate: JUNGE FREIHEIT – Wochenzeitung aus Berlin: Sachsen-Anhalt bereitet neuen NPD-Verbotsantrag vor.

 

Schornsteinfeger und Feuerwehrmann

Neues von der Bundesnegerfront: Da ist er nun wieder in den Nachrichten, der inzwischen schon semi-prominente „rechtsextreme Schornsteinfeger“, Protagonist einer besonders absurden Episode im antifaschistischen Narrenhaus. Weil dieser sich in der sachsen-anhaltinischen Provinz (Laucha an der Unstrut, Einwohnerzahl: 3,200) im Umkreis der NPD politisch engagiert, sollte ihm auf Bestreben der Landesregierung seine Kehrgenehmigung entzogen werden.

Martin Lichtmesz rezensiert die neueste Tragikomödie aus dem Staatsschmierentheater der Buckelrepublik Dingsland. Hier klicken!

Davongekommen

Angela Merkel und ihr politischer Flohzirkus haben die Bundesversammlung überstanden. Die Chance, einen Kandidaten zum Bundespräsidenten zu machen, der nicht aus dem etablierten Parteienkartell stammt, ist von der Linkspartei vergeben worden.

Die Linken haben im dritten Wahlgang zwar ihre eigene Kandidatin zurückgezogen, sich dann aber der Stimme enthalten – die unpolitischste, unverständlichste und unreifste aller denkbaren Entscheidungen. Hier stellt sich nicht einmal die Frage, ob die Linken regierungsfähig, sondern sogar, ob sie oppositionsfähig sind.

Am anderen Ende des Spektrums hat die NPD uns wieder einmal nicht das lächerliche Schauspiel erspart, für ihre drei Stimmen einen eigenen Kandidaten zu nominieren.

Wer immer mit Gedanken spielt, aus Protest eine dieser Parteien zu wählen, hat nun amtlich, dass ihr kleinkarierter Partei-Autismus jeden Vergleich mit dem der Kartellparteien aushält.

Zum Urteil gegen Udo Voigt

Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt ist heute vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit einer Klage gegen das Hotel Esplanade in Bad Saarow gescheitert. Aus der Pressemitteilung des Landgerichts [Die hier ursprünglich verlinkte pdf-Datei steht nicht mehr im Netz, M.K.-H., 31.01.2011]:

Am 25. Mai 2010 hatte die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) die Frage verhandelt, ob das Hotel Esplanade am 23.11.2009 dem Kläger zu Recht ein Hausverbot erteilt hat. Udo Voigt, dessen Frau für sich und ihn zuvor einen Aufenthalt für einige Tage gebucht hatte, fühlte sich diskriminiert und in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er habe sich dort privat aufhalten und nicht politisch betätigen wollen. Er sei auch schon wiederholt im Esplanade zu Gast gewesen. Das Hausverbot sei Ausdruck einer Vereinbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), wonach „sogenannte Rechtsextreme“ nicht beherbergt werden sollten. Das Hotel beruft sich auf sein Hausrecht und verweist darauf, dass die NPD in der deutschen Gesellschaft stark polarisiere.

Dabei hatte sich Voigt auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, dessen Paragraph 1 lautet:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Gericht gibt auch zu:

Es [das AGG] ist zwar grundsätzlich anwendbar, soweit hier eine Diskriminierung wegen einer Weltanschauung, die auch politische Überzeugungen umfassen könnte, vorliegen würde.

fährt aber fort:

Aus der konkret einschlägigen Vorschrift aber war vom Gesetzgeber ganz bewusst der Begriff der „Weltanschauung“ gestrichen worden, weil „die Gefahr (besteht), dass z.B. Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts aufgrund der Vorschrift versuchen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus anerkennenswerten Gründen verweigert wurden“ (BT-Drucksache 16/2022 zu Nr. 4 Buchstabe a.[hier klicken zur pdf-Version der Drucksache, die Stelle steht auf Seite 13])

Die „einschlägige Vorschrift“ ist § 19 AGG, in dem es um das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot geht. Dort wird in der Tat nicht auf die Grundsatznorm des § 1 Bezug genommen, sondern Benachteiligungen ausschließlich

aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität

untersagt. Sehr im Gegensatz übrigens zur parallelen Vorschrift von § 7, wo es um das Benachteiligungsverbot im arbeitsrechtlichen Bereich geht: In § 7 gelten alle Diskriminierungsverbote aus § 1.

Nun ist dieses ganze AGG schon per se ein flagranter Eingriff nicht nur in die Vertragsfreiheit, sondern in die Gesamtkonzeption des Grundgesetzes: Der Gleichheitsgrundsatz gehört bekanntlich zu den Grundrechten, und Grundrechte sind im Kern Abwehrrechte gegen den Staat. Das AGG führt die Drittwirkung von Grundrechten auf einfachgesetzlichem Wege ein. Da stellt sich die Frage, wie frei eigentlich ein Bürger ist, der sich seine Vertragspartner nicht mehr aussuchen kann?

Wenn aber schon ein solches Gesetz erlassen wird, dann sollte es wenigstens in sich rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen: Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG beinhaltet ein allgemeines Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte, und diesem Verbot unterliegt auch der Gesetzgeber. Jeder Unterscheidung muss daher ein sachlicher und verfassungslegitimer Grund zugrundeliegen.

Es ist unter diesem Gesichtspunkt völlig unerfindlich, warum in ein und demselben Gesetz die Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen einmal erlaubt und einmal verboten wird.

Die Begründung, die in der Bundestagsdrucksache angeführt wird, nämlich, dass eine Diskriminierung gerade aus weltanschaulichen Gründen zulässig sein soll, und dass dies gerade darauf abzielt, Anhänger einer ganz bestimmten Weltanschauung zu diskriminieren, und dies noch dazu nicht einmal bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele, sondern als Privatpersonen im Alltagsleben, ist weder sachlich geboten noch verfassungslegitim. Willkürliche Ungleichbehandlung ausgerechnet in einem Gleichbehandlungsgesetz – das sind so die juristischen Blüten, die nur der Krampf gegen Rechts hervorbringen kann.

Was der Gesetzgeber offenbar ermöglichen will (das geht nicht nur aus der zitierten BT-Drucksache hervor, sondern aus unzähligen Äußerungen führender Politiker), ist eine Form der politischen Auseinandersetzung, in der Argumente keine Rolle spielen, sondern die auf systematischem, massenhaftem und politisch gewolltem Mobbing basiert. Es geht darum, Träger bestimmter politischer Meinungen nicht nur vom öffentlichen Diskurs auszuschließen – was an sich schon skandalös genug wäre und zumindest mit dem Geist des Grundgesetzes nichts zu tun hat -, sondern sie so weit wie möglich aus der Gesellschaft auszugrenzen.

Der Staat, der sehr wohl weiß, dass ihm selbst eine solche Strategie von seiner eigenen Verfassung untersagt ist, spannt die Bürger praktisch als Blockwarte ein, in ganz ähnlicher Weise, wie 1933 die SA zur Hilfspolizei ernannt wurde, die überall dort die Drecksarbeit erledigte, wo die reguläre Polizei an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden war. Die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sollen auf dem geduldigen Papier stehenbleiben, faktisch aber entwertet werden.

Wer immer sich damit tröstet, dies treffe ja nur Rechtsextremisten, und er selber sei ja keiner, sollte sich gesagt sein lassen, dass das Sanktfloriansprinzip „Verschon mein Haus, zünd’s andere an“ nicht nur moralisch anrüchig, sondern auch dumm ist: Hat man nämlich erst einmal das Prinzip akzeptiert, wonach es eine Grenze geben müsse, jenseits derer keine Mitbürger leben, sondern auszugrenzende Parias, dann nimmt man in Kauf, dass die Frage, wo diese Grenze verläuft, im Zweifel von denen entschieden wird, die am lautesten „Haltet den Dieb“ schreien.

… dass sich die Balken biegen!

Springers Lügenpresse in Hochform! Aus Welt-online:

Duisburg – Radikale Islam-Gegner haben am Wochenende einen Ausnahmezustand rings um die Moschee in Duisburg-Marxloh provoziert.

Nein, die Gegner der Islamgegner haben den provoziert.

Mehr als 3000 Polizisten waren angerückt, um Ausschreitungen zu verhindern.

Denn die Polizei weiß ganz genau, dass es bei solchen Veranstaltungen zwar regelmäßig zu Krawallen kommt, diese aber ebenso regelmäßig gerade nicht von den Veranstaltern ausgehen, sondern von linken Gegendemonstranten.

Die rechtsextremistischen Parteien Pro NRW und NPD

Ja ja, ProNRW ist rechtsextremistisch. Ich möchte einmal in einem von diesen miesen Popagandablättchen die Formulierung lesen „die linksextremistischen Parteien Die Grünen und MLPD“

(…) Zeitgleich zu den Rechten-Demos mit 400 Teilnehmern versammelten sich einige Hundert Meter entfernt etwa 6000 Gegendemonstranten, die für Toleranz und ein friedliches Miteinander warben.

Die Polizei, die 136 dieser Personen festgenommen hat, muss deren Einsatz für „Toleranz und ein friedliches Miteinander“ irgendwie missverstanden haben. Aus dem Polizeibericht [nicht mehr online, M.K.-H., 29.01.2011]:

In einigen Fällen musste die Polizei gegen Krawallmacher einschreiten und verhinderte so, dass Extremisten in der Stadt Angst verbreiten konnten.

Aus dem Zusammenhang („Die rechtsgerichtete Bürgerbewegung Pro NRW und die NPD, beendeten ihre angemeldeten Aufzüge frühzeitig, ohne dass es zu Ausschreitungen kam“) ergibt sich unzweideutig, dass besagte Krawallmacher zu den linken Gegendemonstranten gehörten.

Was den Einsatzleiter aber nicht hinderte zu erklären:

Die Menschen in Duisburg haben gezeigt, dass sie weltoffen und tolerant sind. Viele Verantwortliche haben in einem Miteinander der Kulturen an einem Strang gezogen und dazu beigetragen, dass das Wochenende friedlich verlief.

Das ist also das, was leitende Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen sich unter einem friedlichen Wochenende vorstellen. Was hat er damit gesagt? Erstens, dass die Polizei alles andere als eine neutrale Ordnungsmacht ist, sondern politisch Partei ergreift, zweitens dass ein bisschen Krawall nicht so schlimm ist. Jedenfalls nicht, wenn er von Linksextremisten ausgeübt wird.

Die Duisburger Polizei festigt den Ruf, den sie sich im Flaggenskandal erworben hat. Und die Landesregierung von NRW (an deren Vorgaben sich die Duisburger Polizei orientiert, notfalls unter Hintanstellung geltenden  Rechts), sprich die dortige CDU, festigt ihren Ruf als Dschihad-Union.

Wie kann es sein, dass es immer noch Menschen gibt, die sich für bürgerlich-konservativ halten, trotzdem aber eine solche Partei wählen? Wahrscheinlich sind das dieselben politischen Analphabeten, die jetzt noch die „Welt“ lesen, ohne zu merken, dass sie dort von linken Ideologen mit Propaganda bombardiert werden.

Zweierlei Maß

Der Mord an den Kommunistenführern Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht im Januar 1919 gehört zu denjenigen geschichtlichen Ereignissen, deren Bewertung bis heute umstritten ist. Außer der politisch korrekten Mehrheit, die diesen Mord verurteilt, gibt es durchaus Zeitgenossen, die ihn im Kontext der damaligen Situation für moralisch gerechtfertigt und politisch geboten halten.

Hans-Ulrich Wehler zum Beispiel:

„Also da sehe ich … überhaupt nicht, wie man heute noch daran zweifeln kann, daß die SPD im Besitz … der frisch geborenen Macht in der Republik anders handeln konnte, als gegen diese Bürgerkriegspartei vorzugehen. (…) Wenn man in einer solchen Situation handeln muß, dann muß einer, wie Noske immer von sich gesagt hat, (…) den Bluthund spielen.“

Oder ein gewisser Jörg Hähnel, der die Tötung Luxemburgs und Liebknechts eine „entschlossene Tat“ genannt hat, „die politisch geboten und von der deutschen Geschichte als förderlich legitimiert sei“.

Hähnel ist jetzt aufgrund dieser Aussage wegen öffentlicher Billigung einer Straftat verurteilt worden (und zwar zu einer Geldstrafe von 3000 Euro), während niemand auf die Idee gekommen ist, Wehler anzuzeigen, und man sich auch nicht ernsthaft vorstellen kann, dass gegen ihn ein Verfahren eröffnet worden wäre. Warum aber ist dem einen erlaubt, was dem anderen verboten ist?

Wahrscheinlich deshalb, weil Hähnel NPD-Funktionär ist, Wehler aber einer der führenden deutschen Mainstream-Historiker. In der Zusammenschau der strafrechtlichen Verfolgung bzw. Nichtverfolgung sinngemäß gleicher Aussagen drängt sich der Eindruck auf, die  deutsche Justiz gehe stillschweigend davon aus, dass es, entgegen dem offiziell geltenden Recht, nicht nur darauf ankommt, was einer tut, sondern auch darauf, wer er ist – konkret: ob er einer Klasse von Menschen angehört, deren Bürgerrechte der Staat  nur dann und nur so weit respektieren zu müssen glaubt, dass ihm Willkür und Rechtsbeugung nicht lückenlos nachgewiesen werden können.