Das Grundgesetz – eine Verfassung fürs Volk, nicht die „Bevölkerung“!

[Judith schrieb diesen Artikel unter dem Titel „Verfassung für die Bevölkerung“ schon vor über drei Jahren für „Deutschland kontrovers/Vaterland“, aber da die politische Klasse am Grundgesetz sägt, ist er  aktueller denn je, deshalb stelle ich ihn noch einmal ein:]

Müntefering hat sich in der BamS dafür ausgesprochen, das Grundgesetz durch eine einheitliche Verfassung zu ersetzen. Seiner Meinung nach fühlen sich die Menschen im Osten übergangen. Das Grundgesetz sei ja nur als vorläufiges Modell gedacht gewesen – bis zur Wiedervereinigung.

Da staunt man nicht schlecht. Die  gleiche Partei, die zusammen mit  Linken und Grünen die Forderung hysterisch bekämpfte,  Deutsch verbindlich im GG zu verankern, strebt jetzt eine einheitliche Verfassung an.

Alles schön und gut,  nur hat sich das  politisch-gesellschaftliche Koordinatensystem seit 1948 soweit nach links verschoben, dass eine neu geschaffene Verfassung  nationale, souveräne Interessen noch weniger beinhalten dürfte, als das GG das tut. Denn das GG wurde zu einer Zeit geschaffen, als Begriffe wie „Volk“, „Vaterland“, „Heimat“, „Gott“ etc noch selbstverständlich waren. Zu einer Zeit, als es noch keinen Minderheitenfetischismus gab, keinen EU-Moloch, keinen KgR, keinen Multikultifaschismus, keinen Genderwelsch, kurz: zu einer Zeit, als  die Linken noch rechter waren, als wir Rechten es heute sind.

Ein Beispiel: Das Grundgesetz geht nicht aus vom Begriff „Nation“ als der Summe aller Völker innerhalb eines Staates. Es geht vielmehr aus vom Begriff „Volk“, und zwar vom deutschen Volk. Prof. Dr. iur. Menno Aden schrieb zu der immer wieder geäußerten Forderung nach einer Verfassung u.a.:

Wenn wir uns nach 1990 eine neue Verfassung gegeben hätten, dann wäre das deutsche Volk nicht mehr darin enthalten. Wenn wir Glück hätten, hieße es dann noch: die deutsche Bevölkerung. Das sollte man immer bedenken. Wir können dankbar sein, dass wir dieses Grundgesetz haben, das von wirklichen Patrioten gemacht worden ist, zwar unter einem Besatzungsregime, aber von deutschen Patrioten. Es ließe sich daran wohl manches verbessern, aber mit Sicherheit wäre 1992 oder ´94 nur eine schlechtere Verfassung herausgekommen

Wie richtig die Einschätzung  Adens ist, zeigte das 1999 intiierte Projekt im nördlichen Lichthof des Reichtagsgebäude,  als unter dem Label „Kunst“ Hans Haacke aus „Dem Deutschen Volke“ kurzerhand „Der Bevölkerung“ machte. [Webseite: Der Bevölkerung]

Seit seiner Geburt wurde das Grundgesetz von der politischen Klasse über 50 mal geändert und nie, aber auch wirklich nie,  geschah das zum Vorteil des deutschen Volkes. Im Gegenteil – jede Änderung nahm uns mehr von unserer Souveränität als Deutsche in unserem Vaterland Deutschland.

Man kann natürlich trefflich über Für und Wider einer neuen einheitlichen Verfassung streiten aber diese Diskussion geht m.E. an der wirklichen Kernfrage vorbei, die da lautet: Vertraue ich dem etablierten Parteienkartell genug, um einer neuen – von ihm  initiierten und ausgearbeiteten – Verfassung zuzustimmen?

Meine Antwort ist eindeutig. Nein.

Warum der Verfassungsschutz Islamkritiker beobachtet

In “eigentümlich frei” schrieb Josef Schüßlburner letztes Jahr über die Funkion von Verfassungsschutzberichten:

Als … Ende der 1960er Jahre unter Verstoß gegen das KPD-Verbot des BVerfG die verbotene KPD als DKP wieder zugelassen wurde …, hat man sich doch nicht getraut, dieser (Wieder-)Gründung den vollen Legalitätsstatus zuzugestehen, sondern erfand das Verbotssurrogat des Verfassungsschutzberichts. Damit konnte „man“ (CDU und FDP) gegenüber der etablierten sozialistischen Seite (SPD und 68er Linke) auch rechtfertigen, weshalb man vom dem schon 1968 geforderten NPD-Verbot Abstand nahm, würde doch der VS-Bericht, der staatlich die Meinungen von DKP und NPD bekämpft und die Grundlage für Disziplinarmaßnahmen von Mitgliedern dieser Parteien im öffentlichen Dienst darstellen sollte, einen effektiven Verbotsersatz schaffen (…) Das BVerfG hat dem dadurch errichteten Schutz der etablierten Parteien vor Konkurrenz durch neue Parteien beigepflichtet, indem es in der Beeinträchtigung letztlich des freien Wahlrechts (Reduzierung des Auswahlcharakters von Parlamentswahlen) durch amtliche Verfassungsschutzberichte nach seinem bis dato maßgeblichen Beschluss (BVerfGE 40, 287) nur eine „faktische“, verfassungsrechtlich nicht relevante Wirkung des VS-Berichts erkennen wollte. Rechtliche Wirkung wurde diesen Berichten zwar abgesprochen, womit aber das BVerfG bewusst verkennen wollte, dass diese Berichte schon längst als vorweggenommenes „Sachverständigengutachten“ verwendet wurden, um zahlreiche Diskriminierungsmaßnahmen insbesondere im öffentlichen Dienst zu rechtfertigen, die letztlich auf Meinungsdiskriminierung, ja Meinungsunterdrückung hinausliefen.

Die Berichte des Verfassungsschutzes sind, mit anderen Worten, Instrumente einer in der Verfassung nicht vorgesehenen und ihrer Systematik ins Gesicht schlagenden Staatspropaganda zur amtlichen Anprangerung politischer Opposition. Der Verfassungsschutzbericht, schrieb ich in meinem Artikel “Zum Urteil gegen Bodo Ramelow”, (und bereits das Bekanntwerden des “Beobachtens”) wirkt effektiv als “Verbot light”, mit dem die Regierung nach Gusto missliebige Meinungen bekämpft und aus dem “demokratischen Spektrum” in die Schmuddelecke verbannt. Auf diese Weise werden die Grundrechte bzw. rechtsstaatlichen Normen der Gleichheit vor dem Gesetz, der Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, der freien Betätigung von Parteien und der Gleichheit der Wahl umgangen, ohne dass der Staat der dies tut, sich den strengen rechtlichen Prüfungen stellen müsste, die bei Organisationsverboten oder offener Zensur fällig wären.

Der Verfassungsschutz ist mithin eine Behörde, deren Daseinszweck nicht zuletzt darin besteht, die Regierung bei der Umgehung und Aushebelung der Verfassung zu unterstützen, und ihre Bezeichnung als “Verfassungsschutz” eine genaue sprachliche Analogie zum Orwellschen “Liebesministerium”. Dabei ist es kurios, dass die klassischen totalitären Regime, die Orwell vor allem im Auge hatte, ihre Organe mit weitaus mehr Ehrlichkeit benennen als die BRD: “Ministerium für Staatssicherheit” oder “Geheime Staatspolizei” sind allemal präzisere Bezeichnungen der jeweiligen Behörden als “Liebesministerium” – oder eben “Verfassungsschutz”. Überhaupt sind die Herrschaftstechniken hierzulande und heutzutage ausgefeilter. Wer sich dazu beglückwünscht, dass die Macht über die veröffentlichte Meinung in unserem Land nicht bei einem Propagandaministerium oder einem ZK-Sekretär für Propaganda liegt, sondern wir eine “freie Presse” haben, macht sich etwas vor. Die Propaganda ist mit dem Untergang der totalitären Staaten ja keineswegs aus unserem Leben verschwunden, sie hat sich nur camoufliert und anonymisiert. Die Macht, die der Staat nicht mehr hat, wird von unkontrollierten und unkontrollierbaren Privaten ausgeübt, die für das Regime eine Drecksarbeit übernehmen, die ihm selbst verboten ist. Jeder Journalist weiß, was und worüber er nicht schreiben darf, er weiß aber nicht unbedingt, wer dafür verantwortlich ist, dass er es nicht darf. Der Leser schließlich ist vollends ahnungslos: Wer “Das Reich” las, wusste noch, dass ihm gehobene Propaganda vorgesetzt wurde, wer “Die Zeit” liest, weiß es nicht.

Die “Berliner Zeitung”, eines jener Organe, die ihrem eigenen Anspruch zufolge niemals Propaganda machen würden, hat nun ein Interview mit dem Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes Manfred Murck veröffentlicht. Die Überschrift lautet “Gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat”. Auf den ersten Blick möchte man der Aufrichtigkeit applaudieren, mit der der Verfassungsschutz und das “gestörte Verhältnis zum Rechtsstaat” in einem Atemzug genannt werden. Dann sieht man näher hin: Die Überschrift lautet “Muslimfeindliche Szene: Gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat”.

Man möchte persiflierend sagen: Berliner Zeitung: Gestörtes Verhältnis zur Wahrheit.

Bereits die Überschrift enthält nämlich eine Diffamierung: Man kann die islamkritische Szene mit einigem Recht auch “islamfeindlich” nennen; sie aber “muslimfeindlich” zu nennen impliziert die Behauptung, dass die gesamte Islamkritik bloß eine ideologische Fiktion sei, die den Hass auf Muslime als Menschen bemänteln solle. Das sind so die Methoden, mit deren Hilfe man Propaganda unter die Leute bringt, ohne dazu zu stehen, und gegen Andersdenkende hetzt, ohne ihre Argumente zur Kenntnis zu nehmen.

Manfred Murck, Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, bestätigt erstmals offiziell, dass an einer systematischen Überprüfung der muslimfeindlichen Szene gearbeitet wird. Neben Angriffen aufs Grundgesetz gebe es dort aber auch große kriminelle Energie.

Herr Murck, Ihre Behörde lässt inzwischen den rechten Internet-Pranger „Nürnberg 2.0“ beobachten. Warum?

Ich bitte um Verständnis, dass ich diese Meldung nicht bestätigen kann. Es ist aber richtig, dass wir uns als Hamburger Landesamt, so wie andere Verfassungsschutzbehörden auch, in den letzten Monaten verstärkt mit dem Thema Islam- und Muslimfeindlichkeit befasst haben. Dabei schauen wir uns auch eine Reihe von Websites an. Ob und welche wir bereits als extremistisch eingestuft haben oder eventuell einstufen werden, darauf möchte ich auch aus operativen Gründen nicht eingehen.

“Aus operativen Gründen” – da sind die Herren wohl noch am Tüfteln; das Problem, Islamkritiker halbwegs glaubwürdig als Extremisten und Verfassungsfeinde zu diffamieren, ist anscheinend reichlich verzwickt.

Dann genereller: Wie schätzen Sie einen Online-Pranger ein, auf dem „Islam-Kollaborateure“ steckbrieflich mit Bild, Anklage und Privat-Adresse quasi zur Fahndung ausgeschrieben sind?

Für den Verfassungsschutz sind das Anhaltspunkte, dass die Verantwortlichen ein gestörtes Verhältnis zum demokratischen Rechtsstaat haben. Ich sehe zudem Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Relevanz, in Frage kämen Tatbestände wie Bedrohung oder öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Aber das müssen Staatsanwälte entscheiden. Bei Nürnberg 2.0 ist noch etwas interessant: Da wird allen Gegnern mit dem Tag X gedroht, an dem man die Macht übernehmen und ihnen den Prozess machen wird. Diese Konstruktion, mit einer Abrechnung für die Zeit nach der Machtergreifung zu drohen, kennen wir auch aus dem klassisch rechtsextremen Milieu.

Herrn Murck wie auch den Interviewern Steven Geyer und Jörg Schindler scheint entgangen zu sein, dass Praktiken dieser Art, nämlich Gegner “steckbrieflich mit Bild, Anklage und Privat-Adresse quasi zur Fahndung” auszuschreiben, seit langer Zeit zu den Standardmethoden der Linken gehören. Dass just dieser Tage wieder mit “Nazi Leaks” eine einschlägige Seite ins Netz gestellt wurde, auf der die mit kriminellen Mitteln erbeuteten Daten angeblicher “Nazis” (zum Beispiel Autoren und Interviewpartnern der Jungen Freiheit) veröffentlicht wurden, scheinen sie auch nicht zu wissen. Dieselbe Liste stand letztes Jahr auch bei indymedia, verbunden mit dem Satz “Wir kriegen euch alle”.

Der feine Unterschied ist nur, dass diese Drohungen nicht, wie bei Nürnberg 2.0, auf “die Zeit nach der Machtergreifung”, also den Sanktnimmerleinstag bezogen sind, und man sich bei den Linken auch nicht mit Prozessen aufzuhalten gedenkt, sondern den Mob hier und jetzt loslässt: “Die reißerische Veröffentlichung der Adreßdaten blieb für Betroffene nicht folgenlos. Seit der ersten Verbreitung der Datei auf Indymedia und nun verstärkt durch die jüngste Veröffentlichung bei „Nazi Leaks“ kam es bereits zu mehreren Attacken auf Wohnungen und Drohanrufen gegen Personen, die auf dieser Liste stehen.” (Dieter Stein)

Genügt der drohende Charakter solcher Seiten, damit der Verfassungsschutz sie beobachtet?

Wir dürfen nur nachrichtendienstlich beobachten, wenn es klare Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung gibt.

…sagt der Schützer der Verfassung eines Staates, dessen Regierung keinen Tag vorübergehen lässt, ohne die Verfassung, auch und gerade in ihrer demokratischen Substanz, zu verletzen, zu missbrauchen, zu umgehen, umzudeuten, auszuhöhlen, zu entstellen, der Lächerlichkeit preiszugeben und zur Fassadenverfassung im Stil der Stalinverfassung von 1936 umzubauen. Wenn er wirklich “Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung” suchen würde, müsste er zu allererst seine Vorgesetzten bespitzeln.

Diese können von einer Gruppe oder Organisation ausgehen, aber auch von Publikationen, in diesem Fall Websites. Bei Angriffen auf die vom Grundgesetz geschützten Menschenrechte ist der Verfassungsschutz eindeutig zuständig, solche Angriffe finden sich auf islamfeindlichen Seiten häufig.

Es ist nicht möglich, in einem halbwegs ernstzunehmenden Sinne die “Menschenrechte anzugreifen”, ohne dass dies strafrechtlich relevant wäre; dann aber ist nicht der Verfassungsschutz zuständig sondern die Staatsanwaltschaft. Das nebulöse Geschwätz von “Angriff auf die Menschenrechte” besagt, wenn damit die Zuständigkeit des VS begründet wird, nichts anderes, als dass verfassungskonforme, aber missliebige politische Meinungen mithilfe der pompösen Phrase vom “Angriff auf die Menschenrechte” zum Angriff auf die Verfassung umgelogen werden; da diese Meinungen vor allem die Kritik an der Masseneinwanderung von Muslimen beinhalten, besagt die Verknüpfung dieser Kritik mit dem Thema “Menschenrechte”, dass es nach Auffassung von Herrn Murcks ein jedermann zustehendes Recht auf Einwanderung nach Deutschland gebe. Ein solches Recht gibt es aber nicht und kann es auch nicht geben, wenn dieses Land fortexistieren und dabei noch eine Demokratie bleiben soll.

Dass das herrschende Regime solche Masseneinwanderung auf höchst undemokratischem Wege forciert und zu diesem Zweck “Menschenrechte” erfindet, die es nicht gibt, ist Teil seines kalten Staatsstreiches, mit dem die Grundlagen des Gemeinwesens, einschließlich der freiheitlichen Demokratie, zerstört werden. Es dokumentiert das “gestörte Verhältnis”, das die herrschenden Eliten, und gerade nicht deren Kritiker, zu Rechtsstaat und Verfassung haben.

Unsere bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass Muslimen häufig die Menschenwürde bestritten wird, man betrachtet sie nicht als gleichwertige Rechtssubjekte.

Selbstredend wird auch diese unverschämte Lüge nicht etwa mit einem Zitat untermauert.

Angriffe auf die in Artikel 4 des Grundgesetzes geschützte Glaubensfreiheit stehen im Zentrum dieser Bestrebungen.

Es ist kein Angriff auf die Glaubensfreiheit, einen Kult, der im politischen Bereich die Souveränität Allahs statt der des Volkes propagiert, auf rechtlichem Gebiet die Herrschaft der Scharia der des Grundgesetzes überordnet, Andersgläubige als Affen und Schweine verunglimpft und sie in der Tat “nicht als gleichwertige Rechtssubjekte”, sondern als Menschen minderen Rechts und minderer Würde betrachtet, Einschränkungen zu unterwerfen und insbesondere seine Anhänger nicht in Massen nach Europa importieren zu wollen. Wäre dies schon ein Angriff auf die Glaubensfreiheit, dann wäre die Behandlung von Scientology, das erheblichen Einschränkungen unterworfen ist, ein eklatanter Verfassungsbruch.

… wie jüngst auf dem Anti-Islam-Blog „Politically Incorrect“. Da wurden Muslime im redaktionellen Teil vor die Wahl gestellt: „Abschwören oder ausreisen.“

Formulierungen dieser Art sind Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen.

Ich bin Politikwissenschaftler; mir ist keine Definition von “Extremismus” bekannt, unter die die Forderung nach Ausreise von Nicht-Staatsbürgern fiele, die einer totalitären Religion anhängen. Kein Mensch würde es als “extremistisch” ansehen, die Ausweisung von Amerikanern zu fordern, die der Scientology-Sekte angehören; und was für die eine totalitäre Religion gilt, gilt auch für die andere. Hier gilt, was ich in dem schon zitierten Artikel geschrieben habe: Der Begriff des “Extremismus”, auf den die Tätigkeit des Verfassungsschutzes abhebt, bedeutet nämlich auf Deutsch, dass nach Gesäßgeographie entschieden wird, was als legitime Meinungsäußerung gelten darf und was nicht. Der Mainstream – und das heißt: die Politik des etablierten oligarchischen Parteienkartells – kann per definitionem niemals “extremistisch” sein, und wäre sie noch so freiheitsfeindlich, demokratiezersetzend und rechtsstaatswidrig, wie sie in der Tat ist. “Extremist” ist, wer sich dem ideologischen Konsens des Kartells nicht beugt.

Halten wir fest: Der Chef des Hamburger Verfassungschutzes ist ein Mann, der entweder überhaupt keinen Begriff davon hat, was Extremismus eigentlich ist, oder, wahrscheinlicher, von dem Prinzip ausgeht: Extremismus ist, was der herrschenden Klasse missfällt.

Um eine Website insgesamt als Beobachtungsobjekt einstufen zu können, bedarf es aber einer Verdichtung solcher Belege. Angriffe auf die Grundrechte sind für uns auch eindeutiger zu belegen als verklausulierte Angriffe auf den Rechtsstaat, wie die genannten Drohungen mit dem Tag X. Zumindest bigott sind auch die verbreiteten Szenarien zu einem angeblich bevorstehenden Bürgerkrieg: Man gibt sich besorgt, dass dieser Krieg bevorstehe, fördert ihn aber faktisch.

Um die Dummheit und Frechheit einer solchen Äußerung angemessen zu würdigen, müssen wir uns klarmachen, dass wir in einem Land leben, dessen Regime eingestandenermaßen das eigene Staatsvolk durch eine multikulturelle und multiethnische “Bevölkerung” ersetzen will. Sie zielt also darauf ab, ethnische Zustände zu schaffen, wie sie für den Libanon, das ehemalige Jugoslawien, Südafrika oder den Kongo charakteristisch sind. Dass die ethnischen Zustände solcher Länder, wenn man sie in Deutschland herbeiführt, unweigerlich auch in vergleichbare politische Zustände münden – die Bürgerkriege dort sind ethnische Kriege – ist eine Tatsache, die nur ein völlig verblendeter Traumtänzer ignorieren kann. Am Bürgerkrieg sollen dann aber nicht diejenigen schuld sein, die die Politik der Libanonisierung betreiben, sondern die, die sie zu stoppen versuchen. Den Rest dieses unsäglichen Interviews erspare ich uns.

Man muss sich über all dies nicht wundern. Der fälschlich so genannte Verfassungsschutz ist der Kettenhund des Regimes, wie jede andere vergleichbare Behörde dieser Art. Man sollte es daher auch nicht bedauern, im Fadenkreuz dieser Leute zu sein. Dieser Staat wird von einer Kaste von Putschisten und Verfassungsfeinden regiert. Wer von einem solchen Staat nicht als Feind betrachtet wird, lebt verkehrt.

Plagiat? Silvana Koch-Mehrin soll bei Dissertation geschummelt haben

Es sieht nach einem neuen Plagiatsskandal aus. Nach Karl Theodor zu Guttenberg sieht sich nun auch Silvana Koch-Mehrin dem Verdacht ausgesetzt, eine Dr. plag. zu sein, sprich bei ihrer Doktorarbeit geschummelt zu haben. Wie die Wikiseite Vroniplag berichtet, sind (Stand jetzt, 12.04.11, 3.00 Uhr) 20 plagiatsverdächtige Stellen entdeckt worden. Ich habe einige dieser Stellen nachgelesen. O ja, das ist mehr als nur verdächtig.

Das Ganze hat überhaupt so einen Hauch von Déjà vu. Wieder ist es jemand, der von Anderen gezielt in jungen Jahren gefördert wurde, wieder jemand, der ungewöhnlich gut aussieht (Hat irgendjemand eine Theorie, wonach schöne Menschen eher zum Schummeln neigen?), wieder jemand, dessen politische Bilanz dürftig ist, wieder dieses demonstrative Vorzeigen des Doktortitels (siehe obiges Wahlplakat).

Und wieder dieses schreiende Missverhältnis zwischen den propagierten Werten und dem eigenen Verhalten: „Arbeit muss sich wieder lohnen“.

Wenn das so ist, müssen Faulheit und Betrug auch bestraft werden!

Blöde Republik Deutschland

„Wie … möchte man das bitte verstehen, daß einerseits 80-95% der Menschen den Thesen Sarrazins zustimmen und andererseits aber alle wieder geschlossen genau wie immer die Parteien wählen, die genau diese Misere verursacht haben und erklärtermaßen keinen Furz unternehmen wollen, um Linderung zu schaffen?

Im Speziellen will nach einer aktuellen Umfrage in Hessen die Mehrheit rotgrün wählen. (…)

Ich habe mich schon des öfteren gefragt, woran es liegt, daß uns die Politiker immer so ein bisschen für blöd verkaufen. Die einfache Antwort lautet: wir sind mehrheitlich so blöd.“

Vitzliputzli

Zurück aus Frankfurt

Eigentlich wollte ich mich erst morgen melden, aber da die Neugier offenbar allgemein ist, gebe ich hier einen kurzen Bericht:

Es war – kurz gesagt – eine großartige Veranstaltung. Ungefähr hundert Zuhörer hatten sich eingefunden, und Alle waren vom ersten bis zum letzten Moment gefesselt. Ich hatte auch das Gefühl, dass ich ihnen eine Reihe von Aha-Erlebnissen (von der Sorte, die auch das „Dschihadsystem“ vermittelt) verschafft habe. Selbst diejenigen, die das Buch schon gelesen hatten, haben mir bescheinigt, dass einige Aspekte durch den Vortrag noch klarer geworden sind. Am Ende standen sie Schlange, umsich  mein Buch signieren zu lassen.

Auch die Diskussion im Anschluss an den Vortrag war hochinteressant. (Am meisten hat mich und sicher auch die Zuhörer ein älterer Herr beeindruckt, ein koptischer Christ aus Ägypten, der davor gewarnt hat, dass unser Volk dabei ist, das Schicksal seines eigenen zu erleiden.) 

Ich nehme aus der Diskussion mit, dass ich in Zukunft mehr auf den Aspekt „Was tun?“ eingehen werde. Bezeichnenderweise war der Satz, für den ich am meisten Applaus bekam, dieser hier:

„Wer noch eine der im Bundestag vertretenen Parteien wählt, ist Masochist.“

Und sonst? Bleibt mir nur, mich bei den Freien Wählern Frankfurt und speziell deren Vorsitzendem Wolfgang Hübner zu bedanken.

Die Moralhüter

„Aus deutscher Perspektive war am Mavi-Marmara-Vorfall vor allem relevant, dass die türkische Regierung sich hier erstmals offen auf die Seite der Hamas gestellt hatte und islamistische Aktivisten mit militantem Hintergrund beim Versuch unterstützte, die Blockade gegen die Hamas zu brechen. Dieses Verhalten ist nur die jüngste Eskalation in einem seit Jahren zu beobachtenden Trend der Hinwendung der türkischen Regierung zu antiwestlichen Kräften.

Anstatt solche realen sicherheitspolitischen Probleme anzugehen, hat der Bundestag den Vorfall als Aufhänger für außen- und sicherheitspolitisches Theater benutzt, bei dem alle Parteien sich auf Kosten politischer Vernunft und deutscher Interessen als Moralhüter aufspielen wollten. Dabei ist Deutschland alles andere als ein Hort der politischen Kompetenz oder eine glaubwürdige Quelle guter Ratschläge, was die Bekämpfung militanter Islamisten angeht.“

Weblog Sicherheitspolitik.

Weinsaufende Wasserprediger

„Vaterland“ weist darauf hin, dass etliche namentlich genannte Politiker von SPD und Grünen, also derjenigen Parteien, die uns die Einheitsschule oktroyieren wollen, ihre eigenen Kinder auf Gymnasien und Privatschulen untergebracht haben. Wie können sie ihren Kindern das nur antun?

hier klicken: Vaterland » Die Bigotten – weinsaufende Wasserprediger.

Dekadenz

„Der Dekadenzbegriff geht von einer ganzen Reihe an Grundannahmen aus, die aus Sicht des Historikers etwas fragwürdig sind. Früher war bekantlich nicht alles einmal besser, wie es die Dekadenztheorie nahelegt. Wenn sie aber etwas zutreffend bezeichnet, dann nicht nur eine Ära des leistungslosen Genusses, sondern vor allem eine Ära, in der alte Begriffe und Werte zwar noch gebraucht, aber nicht mehr geachtet werden.

Dazu gehören in der Bundesrepublik gegenwärtig solche Begriffe wie Parlamentarismus, die erkennbar entwertet sind, wenn der gewählte Bundestag praktisch ohne Debatte ein Gesetz wie den Lissabon-Vertrag durchwinkt, das seine eigenen Kompetenzen in verfassungswidriger Weise beschneidet. Dazu gehören Parteien wie die FDP, die lebhaft die Abschaffung eines Ministeriums fordert, um es bei erster Gelegenheit selbst zu übernehmen, Steuersenkungen ankündigt, von denen jeder weiß, das sie nicht bezahlt werden können, oder mit Gebrüll ein einfaches Steuersystem prophezeit, um dann bei der Mehrwertsteuer eine Unterscheidung zwischen Hauseseln und Wildeseln einzuführen.“

Stefan Scheil

… dass sich die Balken biegen!

Springers Lügenpresse in Hochform! Aus Welt-online:

Duisburg – Radikale Islam-Gegner haben am Wochenende einen Ausnahmezustand rings um die Moschee in Duisburg-Marxloh provoziert.

Nein, die Gegner der Islamgegner haben den provoziert.

Mehr als 3000 Polizisten waren angerückt, um Ausschreitungen zu verhindern.

Denn die Polizei weiß ganz genau, dass es bei solchen Veranstaltungen zwar regelmäßig zu Krawallen kommt, diese aber ebenso regelmäßig gerade nicht von den Veranstaltern ausgehen, sondern von linken Gegendemonstranten.

Die rechtsextremistischen Parteien Pro NRW und NPD

Ja ja, ProNRW ist rechtsextremistisch. Ich möchte einmal in einem von diesen miesen Popagandablättchen die Formulierung lesen „die linksextremistischen Parteien Die Grünen und MLPD“

(…) Zeitgleich zu den Rechten-Demos mit 400 Teilnehmern versammelten sich einige Hundert Meter entfernt etwa 6000 Gegendemonstranten, die für Toleranz und ein friedliches Miteinander warben.

Die Polizei, die 136 dieser Personen festgenommen hat, muss deren Einsatz für „Toleranz und ein friedliches Miteinander“ irgendwie missverstanden haben. Aus dem Polizeibericht [nicht mehr online, M.K.-H., 29.01.2011]:

In einigen Fällen musste die Polizei gegen Krawallmacher einschreiten und verhinderte so, dass Extremisten in der Stadt Angst verbreiten konnten.

Aus dem Zusammenhang („Die rechtsgerichtete Bürgerbewegung Pro NRW und die NPD, beendeten ihre angemeldeten Aufzüge frühzeitig, ohne dass es zu Ausschreitungen kam“) ergibt sich unzweideutig, dass besagte Krawallmacher zu den linken Gegendemonstranten gehörten.

Was den Einsatzleiter aber nicht hinderte zu erklären:

Die Menschen in Duisburg haben gezeigt, dass sie weltoffen und tolerant sind. Viele Verantwortliche haben in einem Miteinander der Kulturen an einem Strang gezogen und dazu beigetragen, dass das Wochenende friedlich verlief.

Das ist also das, was leitende Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen sich unter einem friedlichen Wochenende vorstellen. Was hat er damit gesagt? Erstens, dass die Polizei alles andere als eine neutrale Ordnungsmacht ist, sondern politisch Partei ergreift, zweitens dass ein bisschen Krawall nicht so schlimm ist. Jedenfalls nicht, wenn er von Linksextremisten ausgeübt wird.

Die Duisburger Polizei festigt den Ruf, den sie sich im Flaggenskandal erworben hat. Und die Landesregierung von NRW (an deren Vorgaben sich die Duisburger Polizei orientiert, notfalls unter Hintanstellung geltenden  Rechts), sprich die dortige CDU, festigt ihren Ruf als Dschihad-Union.

Wie kann es sein, dass es immer noch Menschen gibt, die sich für bürgerlich-konservativ halten, trotzdem aber eine solche Partei wählen? Wahrscheinlich sind das dieselben politischen Analphabeten, die jetzt noch die „Welt“ lesen, ohne zu merken, dass sie dort von linken Ideologen mit Propaganda bombardiert werden.

Die Grünen auf dem Strich

Außerhalb des Saarlandes (das ja immer ein wenig der Krähwinkel der Republik ist) ist nur wenig beachtet worden, was sich Kontext der dortigen Regierungsbildung zugetragen hat, aber es wirft ein Schlaglicht auf die Sitten, die in unserem Land offenbar einreißen.

Da hat also ein bekannter Unternehmer, rein zufällig auch Kreisvorsitzender der FDP, ausgerechnet im Vorfeld der Landtagswahl 2009 47.000 Euro an die Grünen gespendet. Nach der Wahl entscheiden sich die Grünen – und zwar auf Betreiben ihres Landesvorsitzenden Hubert Ulrich, der angeblich als Einziger von der Spende wusste – zur großen Überraschung der Öffentlichkeit für eine Koalition mit FDP und CDU statt mit SPD und Linken.

Wir haben uns ja schon an einiges gewöhnen müssen, unter anderem an eine Bundesregierung, die nicht einmal den Anschein glaubwürdig zu vermeiden versuchte, man könne mit Parteispenden, speziell an die FDP, politische Entscheidungen kaufen. Nun ja, konnte man da vielleicht noch sagen, die FDP hat in puncto Korruption schon immer einen strengen Geruch verströmt.

Im Falle der saarländischen Grünen geht es aber schon nicht mehr um Korruption. Sie haben schließlich, allem Anschein nach, nicht Entscheidungen verkauft, sondern sich selbst, und damit sogar die Grenze von der Korruption zur Prostitution überschritten. Und dabei ist selbst dieser Vergleich noch zu schwach und sogar eine Beleidigung der Prostituierten.

Verglichen mit einer Partei, die sich an ihren politischen Gegner verkauft, ist nämlich jeder Bahnhofsstrichjunge ein ehrbarer Geschäftsmann.