Die US-Strategie: Umerziehung Europas

Es soll ja immer noch Menschen geben, die Wikileaks für ein überschätztes Unternehmen halten, von dessen Veröffentlichungen viel zu viel Aufhebens gemacht werde. Solche Menschen haben sich bisher schon schwergetan zu erklären, warum die amerikanische Regierung Wikileaks und seinen Gründer mit so viel inbrünstigem Hass verfolgt. Spätestens jetzt aber sollte Jeder endgültig eines Besseren belehrt sein: Die Veröffentlichung des Strategiepapiers der Pariser US-Botschaft, das ich vor einigen Tagen übersetzt und hier eingestellt habe, und in dem es um nicht mehr und nicht weniger geht als um ein amerikanisches Programm zur ideologischen und kulturellen Umpolung und Gleichschaltung Frankreichs, wirft ein Schlaglicht auf die Methoden, mit denen die USA ganze Länder gegen den Willen ihrer Völker und hinter dem Rücken der Öffentlichkeit vor den Karren ihrer ideologischen und machtpolitischen Interessen spannen.

Bisher wurde es nur in den Nischen der NWO-Theoretiker geflüstert und von der veröffentlichten Meinung, sofern sie es überhaupt zur Kenntnis genommen hat, als “Verschwörungstheorie” abgetan. Nun, da wir aus erster Hand einen Einblick in die Propagandaküche der Amerikaner bekommen, sollten wir die Gelegenheit nutzen, die dabei gewonnenen Erkenntnisse systematisch auszuwerten:

Das Papier ist umso aufschlussreicher, als es von einer subalternen Stelle, nämlich einer Botschaft, stammt, die politische Konzepte normalerweise nicht formuliert, sondern umsetzt; und gerade weil der Verfasser es offenkundig nicht für erforderlich hält, die Legitimität der darin umrissenen Ziele und Methoden seinen Vorgesetzten gegenüber zu erläutern, ist offenkundig, dass er deren Konsens bereits voraussetzt. Wir können also davon ausgehen, dass die darin entwickelte Strategie repräsentativ für die US-Außenpolitik ist und dass die USA vergleichbare Strategien auch in anderen Ländern verfolgen.

(In diesem Zusammenhang ist es zum Beispiel interessant, wenn das Papier beklagt:

Die französischen Medien bleiben mit überwältigender Mehrheit weiß, mit nur geringen Steigerungen bei der Repräsentation von Minderheiten vor der Kamera bei den größeren Sendern.

In Deutschland war just dieser Missstand bzw. dessen Behebung Gegenstand des “Integrationspaktes”. Welch ein Zufall.

Interessant ist aber auch, mit welcher Selbstverständlichkeit die einheimischen Franzosen dadurch charakterisiert werden, dass sie “weiß” sind. Für die Amerikaner ist es offenbar ganz selbstverständlich, dass es um ein Rassenthema geht – was den Gegnern dieser Politik, sobald sie dies behaupteten, prompt den Vorwurf des “Rassismus” eintrüge.)

Zunächst geht aus dem Papier hervor, dass die amerikanische Außenpolitik darauf abzielt, Einfluss nicht nur auf die aktuelle Politik ihrer Verbündeten zu nehmen, sondern auch auf die Zusammensetzung ihrer Eliten, mit besonderer Betonung auf künftige Eliten.  Diese künftigen französischen Eliten sollen so rekrutiert und indoktriniert werden, dass ihre Ideologie mit der der amerikanischen Eliten kompatibel ist. Ob sie mit der des französischen Volkes kompatibel ist, ist dabei zweitrangig; wir kommen noch darauf. Mit den normalen Methoden diplomatischer Einflussnahme hat dies wenig zu tun. Eher ist es vergleichbar dem Versuch, einen Menschen nicht dadurch zu beeinflussen, dass man mit ihm spricht, sondern dass man sein Gehirn manipuliert.

Bereits dass dies versucht werden kann, und zwar ohne einen Hauch von schlechtem Gewissen oder auch nur Problembewusstsein, zeigt, dass die Idee nationalstaatlicher Souveränität im Denken der politischen Eliten Amerikas keine Rolle mehr spielt. Was schon immer für den vielzitierten “Hinterhof” Amerikas, also für Lateinamerika galt, gilt jetzt auch für die Staaten Europas.

Wenn wir nun diesen Text im Hinblick auf Ziele, Ideologie und Methoden der amerikanischen Einflussnahme untersuchen, gewinnen wir zumindest eine Teilantwort auf die Frage, warum die Völker Europas offenkundig im Banne einer selbstzerstörerischen Ideologie stehen, und warum diese Ideologie umso entschiedener bejaht wird, je näher wir den Zentren gesellschaftlicher Macht kommen. Es ist nicht Zufall, sondern Ergebnis strategischer Beeinflussung, dass gerade die Eliten, deren Aufgabe traditionell die Erhaltung und Fortentwicklung eines Gemeinwesens ist, das genaue Gegenteil tun.

1. Die Ziele der US-Strategie für Frankreich

Ziel dieser Strategie ist, allgemein gesprochen, die Durchsetzung“amerikanischer Ziele und Werte”. Was sich so banal anhört, dass man es überlesen möchte, enthält tatsächlich brisante politische Implikationen. Wie wenig selbstverständlich eine solche Formulierung ist, kann man daran ermessen, dass die Wortverbindung “Ziele und Werte” ein amerikanisches Spezifikum ist. In den außenpolitischen Denkfabriken anderer Länder mag auch von Werten die Rede sein, wie auch von Zielen bzw. Interessen. Aber beides in eine Formel zu packen, ist nicht nur für dieses Papier, sondern generell für die politische Sprache Amerikas, und nur Amerikas, charakteristisch. Kontinentaleuropäer tendieren dazu, in der (amerikanischen) Rede von den Werten ein bloß rhetorisches Ornament zu sehen, mit dem macht- und wirtschaftspolitische Interessen dekorativ bemäntelt werden. Das mag damit zusammenhängen, dass wir Europäer meist aus einer katholischen oder lutherischen Tradition kommen und uns daher die puritanische Verbindung von Glaube und Geschäft – oder eben von “Zielen und Werten”, von Werten und Interessen – fremd ist. Die Selbstverständlichkeit aber, mit der Amerikaner diese Formel benutzen, ist nicht die, mit der man eine abgedroschene Phrase, sondern die, mit der man eine tief verinnerlichte Ideologie zum Ausdruck bringt.

Wenn in der politischen Sprache anderer Länder von Werten die Rede ist, dann meist im Zusammenhang mit einer inhaltlichen Konkretisierung – demokratische Werte, liberale Werte usw. Dagegen wäre es höchst befremdlich, wenn das etwa das deutsche Auswärtige Amt von “deutschen Werten” spräche und deren Verbreitung zum Ziel der eigenen Politik erklärte. Es handelt sich wiederum um eine amerikanische Besonderheit. Was immer die Werte sein mögen, von denen hier die Rede ist – und wir werden noch darauf kommen, welche das sind: Eines, das steckt bereits in der Formulierung, sind sie nicht: französische Werte.

Andere Völker sich selbst, ihren Werten und Traditionen zu entfremden, gilt also durchaus als legitimes Ziel amerikanischer Außenpolitik. Zwar wird in dem Papier so getan, als gehe es darum, die Franzosen zu ihren eigenen Werten zurückzuführen, oder vielmehr zu dem, was die Amerikaner dafür halten. Tatsächlich zeigt aber bereits die Tatsache, dass man solche Anstrengungen von außen überhaupt für erforderlich hält, dass es hier um Umerziehung geht.

Da man die postulierte universelle Geltung “amerikanischer Werte” in der Wirklichkeit nicht vorfindet, ändert man die Wirklichkeit. Ob die Verbreitung “amerikanischer Werte” dazu dient, amerikanische Interessen zu fördern, oder ob umgekehrt die amerikanische Machtpolitik der Verbreitung dieser Werte dient, ist letztlich ein fruchtloses Henne-Ei-Problem – ähnlich wie es auch bei der Sowjetunion unmöglich war, das Verhältnis von Ideologie und Machtpolitik dadurch zu bestimmen, dass man die eine als Funktion der anderen behandelte. Es handelt sich um einander unterstützende Komponenten derselben Politikauffassung. Genau dies, verinnerlicht als Selbstverständlichkeit, steckt in der Formulierung “amerikanische Werte und Interessen”.

2. Die Ideologie hinter der US-Strategie

Die traditionelle amerikanische Auffassung von Demokratie lautet, dass es Regierungen geben sollte, deriving their just powers from the consent of the governed”. Demokratie ist, wenn das Volk bestimmt, von wem es regiert wird. Der Strategie der USA, wie sie in Rivkins Papier offenbar wird, liegt aber eine ganz andere Ideologie zugrunde: Demokratie ist, wenn alle ethnischen und religiösen Minderheiten in den herrschenden Eliten repräsentiert sind.

Nicht die Tatsache, dass die französischen Eliten sich in ungewöhnlich hohem Maße aus den eigenen Reihen rekrutieren, ist aus amerikanischer Sicht das Problem, jedenfalls nicht per se. Wofür es ja auch diskutable Gründe gibt: Ob man es kritisiert oder rechtfertigt, Tatsache ist, dass in allen westlichen Ländern “Demokratie” im Wesentlichen darin besteht, dass das Volk entscheiden kann, welche von zwei Elitenfraktionen regiert. Umso bemerkenswerter ist, was die US-Botschaft für kritisierenswert hält:

Dass der großen Mehrheit der Franzosen traditionell der Zugang zur aktiven Politik verweigert wird, ist unproblematisch. Problematisch ist, dass er auch Minderheiten verweigert wird. Damit wird die Idee des Volkes, bestehend aus freien Einzelnen mit gleichen Rechten, aufgegeben zugunsten der Idee der “Nation” als eines Arrangements von ethnischenGruppen; wenn es nicht ein Volk gibt, sondern im selben Staat deren mehrere, dann müssen sie alle repräsentiert sein; damit ist aber auch die Idee der Demokratie im klassischen Sinne preisgegeben. Hier entpuppt sich die Verlogenheit der Phrase, es gehe um “die Verwirklichung von Frankreichs eigenen egalitären Idealen” oder darum, “seine geschätzten demokratischen Werte vollständiger zu verwirklichen”. Es geht vielmehr um die Umdeutung von Begriffen wie “egalitär” und “demokratisch” zu etwas, was nicht einmal in den USA selbst konsensfähig wäre, schon gar nicht in Frankreich; ohne dass diese Umdeutung mit einer Silbe erwähnt würde. Umerziehung eben.

Man geht also davon aus, dass Frankreich nicht etwa ein melting-pot wird, wie es die USA selbst – teils zu Unrecht – zu sein beanspruchen, sondern dass speziell Muslime, aber auch Schwarze, auch in Zukunft ihre Loyalität für die jeweils eigene ethnische bzw. religiöse Gruppe reservieren werden. Der Zugang zur Elite soll gerade nicht davon abhängen, dass man diese Einstellung überwindet und sich mit dem französischen Volk identifiziert, sondern wird als ein Recht propagiert, dass sich aus der “Demokratie” herleite.

Hier wird eine in Partikularitäten zersplitterte Gesellschaft zum utopischen Ideal erhoben, und dies ausgerechnet mit dem Anspruch zu verhindern, dass Frankreich “ein … gespalteneres Land sein wird”. Neusprech.

Hier zeigt sich wie im Lehrbuch die Verquickung der ideologischen mit der machtpolitischen Komponente dieser Strategie:

beeinträchtigen unbestreitbare Ungleichheiten Frankreichs Bild in der Welt und schmälern seinen Einfluss im Ausland. (…)

Die geopolitischen Konsequenzen von Frankreichs Schwäche und Zerrissenheit werden US-Interessen beeinträchtigen, da wir starke Partner im Herzen Europas brauchen, um demokratische Werte zu fördern.

Darüberhinaus hat soziale Ausgrenzung innere Konsequenzen für Frankreich selbst, einschließlich der Entfremdung von Teilen der Bevölkerung, die ihrerseits den weltweiten Kampf gegen gewalttätige Extremistennetzwerke beeinträchtigen könnten. Eine starke, integrationsorientierte französische Politik wird uns dagegen helfen, die Demokratie und Stabilität weltweit zu verbreiten.

Das französische Volk muss aufhören, seine eigenen Interessen zu vertreten, weil die Völker der Dritten Welt als Gegenleistung für die Akzeptanz “amerikanischer Werte” (und Stützpunkte) das Recht erwarten, sich ohne Weiteres jedem europäischen Staatsvolk anzuschließen, ohne sich auch nur kulturell assimilieren zu müssen. Was ist schon die Existenz des französischen Volkes, was sind schon seine Rechte, was seine Interessen, verglichen mit der erhebenden Aussicht, “die Demokratie und Stabilität weltweit zu verbreiten”?

Man sieht hier, wie eindimensional es wäre, diese Politik bloß als im engeren Sinne “imperialistisch” aufzufassen: Es geht nicht etwa darum, dass “der Westen”, oder auch nur die USA, den Rest der Welt beherrschenwollen; es geht ebensosehr darum, die europäischen Völker (und das weiße Amerika) mit dieser Welt zu verschmelzen und eine Ordnung zu errichten, die diese Verschmelzung ermöglicht. Es geht, nun ja, um eine Neue Weltordnung (NWO).

Was im Kontext dieser Ordnung unter Demokratie zu verstehen ist, dazu ist oben schon das Nötige gesagt worden. Die Stabilität besteht darin, dass es kein Volk mehr geben soll, das sich als handlungsfähige Einheit dieser Ordnung entziehen oder sie gar in Frage stellen könnte. Da man das menschliche Bedürfnis, sich zu Gruppen zusammenzuschließen, aber nicht ausrotten kann, verlagert man die Gruppenbildung auf die substaatliche Ebene, macht aus der Bürgergesellschaft eine Stämmegesellschaft und stellt diese Stämme ihrerseits dadurch ruhig, dass man ihre Häuptlinge (leaders, was ich meist mit “Führungspersönlichkeiten” übersetzt habe) an die Fleischtöpfe des Systems lässt. Womit wir bei den Methoden wären:

3. Die Methoden der Umvolkung Frankreichs oder: How to Make A Nation Commit Suicide

TAKTIK 1: IN EINEN POSITIVEN DISKURS EINTRETEN

Zunächst werden wir unseren Diskurs auf das Thema der Chancengleichheit konzentrieren.

Dieselbe Masche, mit der linke Ideologien immer durchgesetzt werden. So wie die Geschlechtergleichmacherei (Gender Mainstreaming) also die systematische Verzwitterung der Gesellschaft am Thema der “Gleichberechtigung” aufgehängt wird, mit der sie in Wirklichkeit gar nichts zu tun hat, so knüpft hier eine Strategie der Umerziehung, Unterwanderung und Volksauflösung zur Verwirklichung einer Gesellschaftsutopie am Thema der “Chancengleichheit” an.

Wenn wir uns öffentlich zu den Gemeinsamkeiten der Demokratien äußern, werden wir betonen, dass zu den Qualitäten von Demokratien das Recht auf Verschiedenheit, der Schutz von Minderheiten, der Wert von Chancengleichheit und die Wichtigkeit authentischer politischer Repräsentation gehören.

Propaganda zur Umdeutung von Begriffen, siehe oben.

Bei nichtöffentlichen Begegnungen werden wir hochrangige französische Führungspersönlichkeiten (die nicht einer Minderheit angehören) gezielt nach Chancengleichheit in Frankreich fragen.

Massiver Druck hinter verschlossenen Türen, damit niemand auf die Idee kommt zu nachzufragen, woher bestimmte Veränderungen kommen, die dann so aussehen, als seien sie von selbst eingetreten.

Außerdem werden wir unsere Zusammenarbeit mit französischen Museen, mit Lehrern und Professoren [educators]fortsetzen und intensivieren, um eine Reform des Lehrplans für den französischen Geschichtsunterricht zu erreichen, sodass er auf die Rolle und die Perspektiven von Minderheiten in der französischen Geschichte eingeht.

Es geht um die Manipulation von Geschichtsbildern. Wie ich vor einem Jahr schrieb, gehört dies zum Kern der NWO-Agenda, “weil der Globalismus die Ideologie der Herrschenden ist, und das bedeutet unter anderem, dass es keine divergierenden Geschichtsbilder geben darf! Nicht nur die historischen Fakten müssen unstrittig sein, nein, auch die Deutung dieser Fakten und die Perspektive, aus der man sie betrachtet, müssen übereinstimmen. Gerade das aber können sie nicht, solange die Deutungshoheit über die eigene Geschichte bei den Völkern selbst liegt, für die das jeweils eigene Geschichtsbild identitätsstiftend ist. Geschichte ist für Völker ja ungefähr das, was das Gedächtnis für die Einzelperson ist: also die Voraussetzung dafür, dass diese Person sich als Individuum, als im Zeitverlauf mit sich selbst identisch, begreifen kann.

Ein Volk, das sie Deutungshoheit über die eigene Geschichte preisgibt, hört über kurz oder lang auf zu existieren. Und wie ich an anderer Stelledargelegt habe, sollen die Völker aufhören zu existieren.”

Am Ende dieses Prozesses werden voraussichtlich Geschichtsbücher stehen, wie es sie in Amerika heute schon gibt. Solche nämlich:


TAKTIK 3: AGGRESSIV DIE JUGEND BEARBEITEN

Drittens werden wir unsere Anstrengungen fortsetzen und intensivieren, die Jugend in dem Sinne zu beeinflussen, dass wir mit jungen Franzosen aller soziokulturellen Hintergründe dieselben Werte teilen. Die federführende inter-agency Youth Outreach Initiative der Botschaft zielt darauf ab, unter jungen Franzosen eine positive Dynamik zu erzeugen, die zu einer größeren Unterstützung für amerikanische Ziele und Werte führt.

Eure Werte, dies ist die Botschaft, sind nicht die eurer Vorfahren, sondern die Amerikas. Hoffentlich denken die jungen Franzosen daran, dass “Rotkäppchen” ein französisches Märchen ist, und stellen die Frage, warum diese seltsame Großmutter ein so großes Maul hat, noch rechtzeitig, bevor es zu spät ist.

Um diese Ziele zu erreichen, werden wir auf den expansiven Public-Diplomacy-Programmen aufbauen, die es bereits gibt, und kreative zusätzliche Mittel entwickeln, Frankreichs Jugend zu beeinflussen. (…) Wir werden auch neue Instrumente entwickeln, künftige französische Führungspersönlichkeiten zu identifizieren, von ihnen zu lernen und sie zu beeinflussen. (…) Wir werden auf vorhanden Jugendnetzwerken in Frankreich aufbauen und neue im Internet schaffen; wir verbinden dadurch Frankreichs künftige Führer miteinander in einem Forum, dessen Werte wir zu entwerfen helfen werden – Werte der Inklusion, des gegenseitigen Respekts und des offenen Dialogs.

Man setzt die künftigen Eliten Frankreichs einer subtilen Gehirnwäsche aus, sodass die genannten “Werte” sich wie “von selbst” durchsetzen.

TAKTIK 4: MODERATE STIMMEN ERMUTIGEN

Viertens werden wir moderate Stimmen der Toleranz ermutigen, sich mit Mut und Überzeugung zu äußern. Aufbauend auf unserer Arbeit mit zwei prominenten Websites, die auf junge französischsprechende Muslime abzielen – oumma.fr und saphirnews.com – …

Ob die muslimischen Leser dieser Netzseiten wohl darüber aufgeklärt sind, mit wessen Handlangern sie es da zu tun haben?

… werden wir politische und Medienaktivisten unterstützen, ausbilden und beschäftigen, die unsere Werte teilen.

Man überlässt wirklich nichts dem Zufall. Die künftigen globalistischen Propagandisten werden von Anfang an in die Startlöcher für ihre Medien-Karriere gestellt.

Mit Glaubensgemeinschaften und mit dem französischen Innenministerium werden wir in Frankreich die effektivsten Techniken teilen, Toleranz zu lehren, die derzeit in amerikanischen Moscheen, Synagogen, Kirchen und anderen religiösen Einrichtungen angewendet werden.

Ob das amerikanische Volk wohl weiß, dass solche Techniken der Massenmanipulation bei ihm zu Hause regierungsamtlich angewendet werden?

Wir werden direkt mit dem Innenministerium in Verbindung bleiben, um amerikanische und französische Ansätze in der Unterstützung von Minderheitenführern zu vergleichen, die Mäßigung und gegenseitiges Verständnis suchen; …

Die Franzosen sollen Nachhilfe in Agitprop bekommen.

zugleich werden wir vergleichen, wie wir jeweils mit denen verfahren, die Hass und Zwietracht zu säen versuchen.

Klingt ziemlich gruselig. Da dies mit dem Innenministerium abgestimmt werden soll, geht es wohl um den Einsatz staatlicher Machtmittel gegen Dissidenten. In Deutschland nennt man dergleichen “Kampf gegen Rechts”, und auch hier beteiligen sich staatliche Stellen und etablierte Politik daran – in trauter Gemeinsamkeit mit Linksextremisten, die einfältig genug sind, sich für Kämpfer gegen den US-Imperialismus zu halten.

TAKTIK 5: BESTE PRAKTIKEN PROPAGIEREN

Fünftens werden wir unser Projekt fortsetzen, die besten Praktiken mit jungen Führungspersönlichkeiten auf allen Gebieten zu teilen, darunter auch Führungsnachwuchs aus allen gemäßigten politischen Parteien, sodass sie über die Werkzeuge und die Unterstützung verfügen, die sie brauchen, um voranzuschreiten.

Was für künftige Journalisten gilt, gilt auch für künftige Politiker. Manche, nämlich die linientreue,n werden unterstützt. Die anderen werden wohl am eigenen Leibe die Ergebnisse des amerikanischen Erfahrungsaustauschs mit dem französischen Innenministerium zu spüren bekommen.

Wir werden Bildungs- und Austauschprogramme schaffen oder unterstützen, die Schulen, zivilgesellschaftlichen Gruppen, Bloggern, Politikberatern und Kommunalpolitikern den fortdauernden Wert breiter Inklusion vermitteln.

Viele dünne Fäden ergeben einen dicken Galgenstrick.

Das Beste hebt sich der Botschafter für den Schluss auf, die ultimative Hoffnung,

dass [junge Angehörigen französischer Minderheiten] ihr Land eines Tages im In- und Ausland repräsentieren können, und zwar an der Spitze des öffentlichen Lebens, als Präsident der Republik.

Das wäre dann der Schlussstein, der die Entmachtung der Einheimischen dokumentiert, etwa so, wie der Regierungsantritt von Barack Obama das “Ende der Herrschaft des weißen Mannes” dokumentiert hat.

Die FSM-Strategie: Eine Zensur findet statt!

Nachdem mir die FSM am Montag mit ihrem skurrilen, aber offenkundig durchaus ernstgemeinten Schreiben vorgeworfen hat, die Entwicklung Jugendlicher im Sinne von § des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) zu beeinträchtigen, habe ich mir näher angesehen, was diese Organisation unter „Entwicklungsbeeinträchtigung“ versteht (Hervorhebungen durch Unterstreichung im folgenden Text stammen von mir), und eines ist mir nach der Lektüre klar: Dieser Brief war kein Lapsus eines kleinen Mitarbeiters, sondern entspricht der Linie dieses Vereins:

Der Begriff der Entwicklungsbeeinträchtigung in § 5 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Einführung

Seit dem 01.04.2003 ist der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) in Kraft getreten. Neben vielen anderen Gesetzesänderungen enthält der JMStV eine Vorschrift, nach der Angebote, die geeignet sind, eine Entwicklungsbeeinträchtigung bei Kindern und Jugendlichen hervorzurufen, nicht mehr ohne Weiteres im Internet veröffentlicht werden dürfen.

Im Folgenden sollen … juristische Erläuterungen zu diesem Thema zur Verfügung gestellt werden. (…) Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen wird schließlich ein Leitfaden entwickelt, der eine Hilfestellung bei der Bewertung von Angeboten gibt.

(…)

Wir haben es also nicht etwa mit mehr oder minder platonischen Überlegungen zu tun. Die Empfehlungen, die hier folgen, dienen vielmehr dazu, Netzinhalte zu bewerten, und auf der Basis solcher Bewertungen gegebenenfalls gegen die Anbieter, also gegen Leute wie mich, vorzugehen:

A. Juristische Ausführungen zur Entwicklungsbeeinträchtigung § 5 JMStV

A 1. Die gesetzlichen Vorschriften zu „Entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten“

In § 5 Abs. 1 JMStV heißt es wörtlich:

Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe [sic! Es heißt „Altersstufen“] sie üblicherweise nicht wahrnehmen.“

In fünf weiteren Absätzen des § 5 JMStV werden Voraussetzungen aufgezeigt, unter denen Anbieter entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dennoch über das Internet verbreiten dürfen.

Für Anbieter stellt sich zum einen die Frage, welche Angebote entwicklungsbeeinträchtigend sind und unter welchen Voraussetzungen diese dennoch im Internet angeboten werden dürfen. Auf diese zwei Fragen soll daher im Folgenden näher eingegangen werden.

A 2. Welche Angebote fallen unter den Begriff der „Entwicklungsbeeinträchtigung“?

Der Begriff der Entwicklungsbeeinträchtigung ist eine Neuschöpfung im Zusammenhang mit dem JMStV. Eine gesetzliche Definition des Begriffs gibt es jedoch nicht, was es schwierig macht, ihn mit aussagekräftigem Inhalt zu füllen, vor allem da hierzu auch noch keine Rechtsprechung existiert.

In anderen Gesetzen wurde und wird häufig der Begriff der Jugendgefährdung oder auch sittlichen Gefährdung verwendet. Aus der Tatsache, dass im JMStV gerade keiner dieser bereits bestehenden Begriffe verwendet, sondern eben ein gänzlich neuer eingeführt wurde, ergibt sich, dass die Begriffe nicht bedeutungsgleich sein können. In jedem Fall lässt sich aber sagen, dass für die Annahme einer Entwicklungsbeeinträchtigung eine niedrigere Schwelle besteht als für die Annahme einer Jugendgefährdung im Sinne von § 18 Abs. 1 JuSchG.

Daher kann als Orientierungshilfe für die Frage, was in jedem Fall als entwicklungsbeeinträchtigend angesehen werden muss, auf die Rechtsprechung und Literatur zum Begriff der Jugendgefährdung zurückgegriffen werden.

Der Begriff der Entwicklungsbeeinträchtigung findet sich auch im neuen § 14 Abs. 1 JuSchG, in dessen alter Fassung (§ 6 Abs. 2 JÖSchG) nur von der Eignung zur Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen die Rede war. Laut amtlicher Begründung soll sich hierdurch aber „keine inhaltliche Änderung der bestehenden Beurteilungspraxis“ ergeben.

Genau das ist der springende Punkt: Es ist eben kein „gänzlich neuer Begriff“ eingeführt worden, sondern ein bereits vorhandener, nämlich der der „Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen“ reformuliert worden. Insofern besteht auch kein Bedarf, “ihn mit aussagekräftigem Inhalt zu füllen“. Dieser Bedarf ist also selbstkonstruiert, um auf dieser Basis den normativen Gehatlt von § 5 JMStV nach ideologischen Vorgaben umzudeuten.

Orientiert man sich an dieser alten Gesetzesformulierung und beachtet den Wortlaut der neuen Fassung bzgl. der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, so wird deutlich, dass hier Wertmaßstäbe eine entscheidende Rolle spielen.

Diese Wertmaßstäbe orientieren sich vor allem an den im Grundgesetz verankerten Prinzipien und Grundrechten. Hierbei sind insbesondere die Achtung der Menschenwürde, der Gleichbehandlungsgrundsatz, der Schutz von Ehe und Familie, sowie das Demokratieprinzip zu beachten, da sich hier wohl die häufigsten Reibungspunkte bei der Beurteilung der Entwicklungsbeeinträchtigung ergeben werden.

Was der Gleichbehandlungsgrundsatz, der der Staat bindet, Private aber gerade nicht, sofern es ihnen nicht vom Gesetzgeber ausdrücklich aufgezwungen wird, mit der Entwicklungsbeeinträchtigung zu tun haben soll, erschließt sich zunächst überhaupt nicht, aber die Nennung des Demokratieprinzips deutet immerhin an, dass „Jugendschutz“ als eine Art staatsbürgerlicher Erziehung aufgefasst wird. Wir beginnen zu ahnen, warum die Bezugnahme auf den Begriff der „Beeinträchtigung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen“ vermieden wurde. Eine solche Definition würde zwar dem Zweck des Gesetzes, nämlich dem Jugendschutz entsprechen, nicht aber dem volkserzieherischen Ehrgeiz der FSM.

Aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 JMStV ergibt sich darüber hinaus auch, dass von § 5 JMStV erfasste Inhalte nicht generell zur Entwicklungsbeeinträchtigung von Minderjährigen geeignet sind, sondern dies jeweils nur für bestimmte Altersstufen zutrifft. (…)

Bei der Beurteilung von Angebotsinhalten sind allgemeingültige Maßstäbe für Kinder und Jugendliche einer Altersstufe heranzuziehen und nicht etwa die Beurteilung nach im Einzelfall betroffenen Personen individuell auszurichten.

Festzuhalten ist auch, dass es nach dem Gesetzeswortlaut nicht auf eine tatsächliche Entwicklungsbeeinträchtigung oder eine besondere Wahrscheinlichkeit für eine solche ankommt, sondern dass die Inhalte lediglich geeignet sein müssen, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, also die bloße Möglichkeit hierzu ausreicht.

Das ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Selbstverständlich bedeutet „geeignet“, dass es wenigstens irgendwelche konkreten Anhaltspunkte dafür geben muss, dass ein Angebot zur „Beeinträchtigung“ führt – was denn sonst? Dass die bloße Möglichkeit ausreichen soll, ist freie Rechtsfindung der FSM gegen Zweck, Kontext und Wortlaut des Gesetzes.

Und damit wir auch ja nicht auf die Idee kommen, das Wort „geeignet“ „falsch“ (d.h. richtig) zu interpretieren, wird noch zweimal nachgelegt:

Diese Eignung liegt demnach bereits dann vor, wenn eine Beeinträchtigung mutmaßlich eintreten könnte

Dass sie mutmaßlich eintreten kann, dass also die Möglichkeit besteht, genügt schon nicht. Entwicklungsbeeinträchtigung ist sogar anzunehmen, wenn sie mutmaßlich eintreten könnte – wenn also die Möglichkeit der Möglichkeit besteht.

Wohlgemerkt: Die Überschrift zu diesem Abschnitt lautet „Juristische Ausführungen“, und niemand ist so pingelig in seinen Formulierungen wie der ehrenwerte Stand der Juristen; zudem ist die Vorsitzende der FSM Volljuristin, und, nach ihrer Karriere zu urteilen, sogar eine hochkarätige. Wir können sicher sein: Was hier steht, ist genau so gemeint, wie es hier steht.

Und wie um zu bekräftigen, dass ich weder etwas missverstanden noch mich der kleinlichen Wortklauberei schuldig gemacht habe, spült die FSM noch ein ganzen Katarakt von Konjunktiven hinterher:

bzw. wenn Inhalt oder Darstellung eines Angebots derart von übereinstimmenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen bzgl. der Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen abweicht, dass hieraus die Möglichkeit einer negativen Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersklasse vermutet werden kann.

Wieder genügt nicht, dass die Möglichkeit besteht, sie darf nicht einmal vermutet werden. Sie darf nicht nur nicht bestehen und nicht vermutet werden, sie darf nicht einmal vermutet werden können. Es müssen also nicht nur die Möglichkeit selbst und die Möglichkeit der Möglichkeit ausgeschlossen sein, nein, es darf nicht einmal die Möglichkeit der Möglichkeit der Möglichkeit bestehen.

Auf deutsch heißt das: Von einer „Entwicklungsbeeinträchtigung“ ist auszugehen, wenn nicht mit letzter, absoluter, hundertprozentiger, im Grunde gottgleicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass eine solche vorliegt.

So wird, ohne das dies mit einem Wort erwähnt würde, die Beweislast umgekehrt. Nach der FSM-“Auslegung“ des JMStV muss der Anbieter beweisen, dass es keine wie auch immer geartete Möglichkeit gibt, dass sein Angebot „entwicklungsbeeinträchtigend“ sein könnte. Zugleich werden die Anforderungen an diesen Beweis so hoch geschraubt, dass er objektiv niemals und unter keinen Umständen erbracht werden kann.

Es handelt sich um eine Ermächtigung zur Zensur von allem und jedem.

Eine solche „Auslegung“ ist nicht nur evident verfassungswidrig – sie ist nicht einmal das, was sie zu sein beansprucht, nämlich eine Auslegung: Sie basiert auf der willkürlichen Umdeutung des Gesetzeswortlauts. Ein Richter, der auf einer solchen Basis ein Urteil fällte, würde sich vermutlich wegen Rechtsbeugung verantworten müssen!

In der ersten Entscheidung des FSM Beschwerdeausschusses zum Thema „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ wurde der Begriff folgendermaßen definiert:

Entwicklungsbeeinträchtigend sind Angebote, die durch Hervorrufen einer erheblichen Irritation von Kindern und/oder Jugendlichen in Bezug auf ihre gewöhnliche Lebenswelt geeignet sind, …

…was unter „geeignet“ zu verstehen ist, haben wir soeben erfahren…

…auf die Entwicklung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen einen negativen, dem Menschenbild des Grundgesetzes widersprechenden Einfluss auszuüben und somit die Entwicklung zu einem eigenverantwortlichen, sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden Menschen zu hemmen, zu unterbrechen oder zurückzuwerfen.“

Bei der Frage, ob ein Angebot entwicklungsbeeinträchtigend ist, ist also gerade im Hinblick auf den Begriff der Jugendgefährdung als Orientierungshilfe zu berücksichtigen, inwieweit die Inhalte Auswirkungen auf Handlungen, Einstellungen und Erlebnisweisen der Kinder und Jugendlichen haben können, insbesondere inwieweit sie bei Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Altersstufen sexual- oder sozialethisch desorientierend wirken, gewaltbefürwortende Einstellungen fördern oder übermäßig ängstigen.

Vergegenwärtigen wir uns noch einmal § 5 Abs. 1 JMStV: Demnach sollen Kinder und Jugendliche vor Angeboten geschützt werden, „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“. Nun plötzlich ist, ohne erkennbaren Bezug zum Begriff der „Persönlichkeit“, und das heißt, ohne Bezug zum Gesetzeswortlaut, von „Handlungen, Einstellungen und Erlebnisweisen“ die Rede.

Vor allem der Begriff „Einstellungen“ hat es in diesem Zusammenhang in sich:

Unter einer „Einstellung“ versteht man, zumindest in der empirischen Sozialforschung, eine Art der geistigen Bezugnahme auf die Welt, die weniger oberflächlich und wandelbar ist als eine bloße Meinung, aber doch weniger fundamental als die der Einstellung zugrundeliegenden Werte. Wobei die Werte wiederum weniger fundamental sind als die Persönlichkeit. „Einstellung“ ist ein anderes Wort für „Ideologie“, und zwar unabhängig davon, ob die Ideologie als solche dem Einzelnen als ausformuliertes Ganzes bewusst ist oder einen mehr unbewussten Interpretationsrahmen bildet.

Was die FSM also aus dem Gesetzeswortlaut herausliest, oder vielmehr hineinzuquetschen versucht, ist die Vorstellung, dass die gesellschaftsbezogene, im weitesten Sinne politische Ideologie Teil der Persönlichkeit ist und damit zum Gegenstandsbereich des Jugendschutzes gehört.

Unterstrichen wird dies noch dadurch, dass explizit solche Angebote als „entwicklungsbeeinträchtigend“ gewertet werden, die „gewaltbefürwortende Einstellungen fördern“. Es geht also nicht erst um Angebote, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dazu führen oder beitragen, dass Jugendliche gewalttätig werden, sondern bereits um solche, die „gewaltbefürwortende Einstellung“ nicht etwa propagieren, sondern bloß fördern, und sei es versehentlich.

Ein Film wie der Westernklassiker „Zwölf Uhr mittags“ mit Gary Cooper dürfte Jugendlichen unter diesen Voraussetzungen im Netz nicht mehr zugänglich gemacht werden. Schließlich wird dort Gewalt als letztes Mittel der Problemlösung bejaht, und dies im ausdrücklichen Gegensatz zu einer pazifistischen Einstellung. Tatsächlich ist dieser Film aber freigegeben ab 12 Jahren; und dies, obwohl – oder vielmehr weil – die einschlägige Rechtsnorm, nämlich § 14 Abs.1 JuSchG genau und wortgleich dasselbe Ziel verfolgt wie § 5 Abs.1 JMStV: von Jugendlichen Angebote fernzuhalten, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“. Maßgeblich ist hier also genau derselbe Rechtsbegriff, von dem die FSM behauptet, er sei „gänzlich neu“ und müsse daher „mit aussagekräftigen Inhalten gefüllt werden“.

Die extensive Auslegung der FSM enthüllt also gerade in ihrer juristischen Unhaltbarkeit ihren eigentlichen Sinn: Pazifismuskritik als „entwicklungsbeeinträchtigend“ zu brandmarken und ihre Formulierung nur noch in jener Schmuddelecke möglich zu machen, in der bisher Pornovideos und Splatterfilme angesiedelt sind, und ganz generell die ideologische Kompatibilität mit linker Ideologie zum Maßstab zu erheben, was „entwicklungsbeeinträchtigend“ ist und was nicht.

Sexualethisch desorientierend ist grundsätzlich:

jede Darstellung von Sexualität, die den Zielen gefühlsbejahender und normenkritischer Sexualerziehung – zu denen auch die Annahme von Sexualität als positive Lebensäußerung gehört – massiv zuwider läuft, insbesondere die Darstellung von Menschen, die diese auf entwürdigende Art zu sexuell willfährigen Objekten degradiert.

(…)

Um die Liebe als Basis der Sexualität zu bejahen („gefühlsbejahende Sexualerziehung“), muss man gerade nicht „normenkritisch“ sein, denn diese Norm gehört seit zweitausend Jahren zu den Grundlagen der christlichen Sexualmoral – freilich nur im Rahmen der Ehe als der Verbindung von Mann und Frau. Und genau hier hakt wohl die „Normenkritik“ ein. „Jede Darstellung von Sexualität“, die nicht „normenkritisch“ ist, soll als „sexualethisch desorientierend“ gewertet werden. Von der Orientierung an der grundgesetzlich geschützten Institution von Ehe und Familie, die oben wenigstens noch pro forma erwähnt wurde, ist hier schon nicht mehr die Rede: Sie wäre ja nicht normenkritisch. Sie würde insbesondere nicht zur Bejahung von Homosexualität „als positiver Lebensäußerung“ führen, wohl aber zur Bejahung der Ehe als gesellschaftlich wünschenswertem Normalfall. Und nun wundern wir uns schon ein bisschen weniger darüber, dass gerade meine Kritik an Homosexuellen zum Ansatzpunkt einer Intervention der FSM wurde.

Halten wir fest, dass im JMStV selbstverständlich nichts von einer „normenkritischen“ Sexualerziehung steht, und erst recht nichts, worauf man eine Verpflichtung zum Nichtkritisieren der „Normenkritik“ stützen könnte. Wohl aber steht, und zwar in § 1, der Grundnorm, etwas vom Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten … , die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden“. „Erziehung“ bedeutet aber, dass Jugendliche dazu geführt werden sollen, die Notwendigkeit gesellschaftlicher Normen einzusehen und sie demgemäß zu befolgen, und gerade nicht, sie zu kritisieren. Das Gesetz enthält also das Gegenteil von dem, was die FSM ihm unterzujubeln versucht.

Normenkritisch“ sind Jugendliche ganz von allein; dies wird bei der Erziehung als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt und führt unter anderem dazu, dass Normen sich über Generationen hinweg ändern können. Die Norm dient dabei als notwendige Richtschnur, an der sie sich orientieren können. Gerade diese Orientierung „sexualethisch desorientierend“ zu nennen ist Sprachmanipulation von orwellschem Kaliber.

Als sozialethisch desorientierend sind Angebote insbesondere zu beurteilen, wenn:

NS-Ideologie propagiert wird, für die Idee des Nationalsozialismus, seine Rassenlehre, sein autoritäres Führerprinzip, sein Volkserziehungsprogramm, seine Kriegsbereitschaft und seine Kriegsführung geworben wird, sowie wenn das NS-Regime durch verfälschte oder unvollständige Informationen aufgewertet und rehabilitiert werden soll und wenn Adolf Hitler und seine Parteigenossen als Vorbilder oder tragische Helden hingestellt werden,

Bemerkenswert, dass nicht etwa jedes totalitäre Regime abgelehnt wird, sondern nur dieses eine. Die Idee, dass der Staat also zum Beispiel grundsätzlich nicht befugt sei, irgendwelche „Volkserziehungsprogramme“ durchzuführen, und dass man sich dies auch nicht gefallen lassen sollte, wäre im Zusammenhang dieses Textes, der nichts anderes als ein Volkserziehungsprogramm propagiert, ja auch reichlich inkonsequent.

Wenn man aber schon der Meinung ist, die Verbreitung politischer Ideologie bzw. deren Verhinderung sei Aufgabe eines Jugendschutzes, der sich dabei am Menschenbild des Grundgesetzes zu orientieren habe, dann kann es nur um die Ablehnung totalitärer Ideologie schlechthin gehen. Sonst müsste man nämlich den bösen Verdacht haben, dass die FSM Massenmord nur dann ablehnt, wenn er von einer „Rassenlehre“ motiviert ist, nicht aber, wenn es um die Vernichtung von Klassenfeinden, Kapitalisten und Kulaken geht.

Und was bitte ist „unvollständige“ Information? Ich würde sagen: Jede Information über das Dritte Reich ist notwendigerweise unvollständig, weil auch ein Tausend-Seiten-Wälzer nicht alle Aspekte behandeln kann. Als „entwicklungsbeeinträchtigend“ werden aber nur solche Informationen gewertet, und zwar unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt, die allein schon dadurch, dass sie etablierte Klischees und Stereotype aufs Korn nehmen (siehe meinen Artikel „Überfall auf Polen“) den Nationalsozialismus in dem Sinne „aufwerten“, wie jedes schwarz in schwarz gemalte Bild durch jeden noch so dunklen grauen Farbstrich aufgehellt wird.

Angebote kritiklos Vorurteile oder Gewalttaten gegenüber Andersdenkenden präsentieren,

Ja, das wäre zweifellos wünschenswert, wenn im Netz nicht ständig das Vorurteil geschürt würde, Islamkritiker seien Rechtsextremisten, Immigrationskritk sei rassistisch und die Kritik an den Unverschämtheiten der Schwulenlobby sei „homophob“. Nur ist erstens die FSM die letzte Institution, die die Verbreitung gerade solcher Vorurteile verhindern würde, und zweitens lässt das Grundgesetz dergleichen glücklicherweise ohnehin nicht zu:

Es ist praktisch nicht möglich, generalisierende Aussagen über Menschengruppen zu treffen, die auf alle ihre Mitglieder zutreffen. In diesem Sinne ist jede derartige Aussage ein Vorurteil, und zwar einschließlich der gruppenbezogenen Befunde der empirischen Sozialwissenschaften, die ja typischerweise auf statistischer Basis generalisiert werden. Von einem „Vorurteil“ im pejorativen Sinne des Wortes könnte man allenfalls dann sprechen, wenn auf der Basis von Klischees Aussagen verbreitet werden, die auch in einem statistischen Sinne unwahr sind.

Die Wahrheit oder Unwahrheit solcher Aussagen wird hier aber – man möchte sagen: wohlweislich – gerade nicht zum Kriterium gemacht, ob ein Vorurteil vorliegt. So wie auch nicht begründet wird, aus welcher Stelle des Gesetzestextes sich überhaupt ergeben soll, dass generalisierte Aussagen über Menschengruppen „entwicklungsbeeinträchtigend“ sein sollen. Wie schon oben beim Begriff „geeignet“ konstruiert die FSM hier in ihrer „Auslegung“ des JMStV unter Missachtung des grundgesetzlichen Bestimmtheitsgebotes einen Verbotstatbestand, der grundsätzlich auf praktisch jedes Angebot angewendet werden kann, und behält so das letzte Wort, auf welche es tatsächlich angewendet wird.

reales Gewaltgeschehen (z.B. Krieg) unzureichend erläutert dargestellt wird,

wieder so ein allseits einsetzbarer Gummibegriff …

Kriegsgeschehen anonymisiert präsentiert wird

was bei praktisch allen Darstellungen der Fall ist, die politische und strategische Aspekte des Krieges behandeln …

extrem einseitige oder extrem rückwärtsgewandte Rollenklischees befürwortet werden.

(…)

Bezweifelt noch jemand, dass es hier mitnichten um Jugendschutz geht, wohl aber darum, konservative Positionen zu verteufeln? Selbstredend findet sich auch für diesen Punkt keine Grundlage im Gesetzestext.

Zu beachten ist allerdings, dass gemäß § 5 Abs. 6 JMStV die Beschränkungen des § 5 Abs. 1 JMStV nicht für Nachrichtensendungen und Telemedien zum politischen Zeitgeschehen gelten, soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt.

Etwas unsauber zitiert, aber gut. Es ist unerfindlich, was den Gesetzgeber bewogen hat, nicht auch Angebote mit religiöser, kultureller, wissenschaftlicher und historischer Thematik mit einzubeziehen. Es ist – selbst bei weitläufiger Auslegung der Begriffe „aktuell“ und „Politik“ – nicht zu erkennen, warum er lediglich Angebote zur aktuellen Politik privilegiert. Das riecht nach einem Verstoß gegen das Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte (Art.3 GG). Nun, dafür kann die FSM nichts.

Umso schwerer wiegt aber gerade wegen dieser engen Begrenzung des Ausnahmetatbestandes die Maßlosigkeit, mit der sie die Tatbestände so definiert, dass praktisch jeder Beitrag darunter fallen kann, der nicht von Abs. 6 geschützt ist, die Willkür bei der Umdeutung des Gesetzestextes, und die Frechheit, mit der sie ihm ihre eigenen ideologischen Wertentscheidungen unterschiebt.

Auffallend ist, dass gerade ein Text, der mit „Juristische Ausführungen“ überschrieben ist, nicht nur willkürlich am Gesetzestext vorbeigeht, sondern auch in keiner Weise auf die Normen des Grundgesetzes Bezug nimmt. Wenn man schon der Meinung ist, die Normen seien nicht hinreichend konkretisiert, so ist der Blick in Grundgesetz unerlässlich, wenn man wenigstens wissen will, was nicht gemeint sein kann. Unvereinbar mit dem Grundgesetz sind Eingriffe, die zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht erforderlich, nicht geeignet, im engeren Sinne unverhältnismäßig sind oder den Wesensgehalt eines Grundrechts beschränken. Dies ist bei der Auslegung des Gesetzes zu beachten, ebenso wie das Gebot der Bestimmtheit der Normen, das Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung, das Rückwirkungsverbot etc.

Keine dieser rechtlichen Überlegungen, die einer „juristischen Ausführung“ über ein grundrechtsbeschränkendes Gesetz zwingend vorgeschaltet sein müssen, damit er überhaupt als juristisch relevant angesehen werden kann, spielt bei den „juristischen Ausführungen“ der FSM auch nur die geringste Rolle. Stattdessen wird der Wortlaut des Gesetzes missachtet, die Eingriffsgrundlage des Jugendschutzes exzessiv überdehnt, die Normen so ausgelegt, dass sie praktisch nicht eingehalten werden können, das Gebot grundrechtsschonender Auslegung von Gesetzen geradezu verhöhnt.

Der ganze Text ist im Geiste verfassungswidrigen, ja verfassungsfeindlichen Zensorentums und totalitären Volkserziehungswahns geschrieben und verrät einen erschreckenden Mangel an elementarem Rechtsbewusstsein.

Kann sich die FSM einbilden, damit durchzukommen? Selbstverständlich nicht. Was in obigem Text definiert wird, ist ein Maximalprogramm, von dem sie so viel wie möglich durchzusetzen versuchen wird. Deswegen kommt es ihr auf die eklatante Rechtsfehlerhaftigkeit ihrer „juristischen Ausführungen“ auch nicht an.

Es geht hier nicht um Recht, sondern um Rechtspolitik: Es geht darum, gestützt auf die relative Autonomie, die der Gesetzgeber Organisationen der „Freiwilligen Selbstkontrolle“ einräumt, unbestimmte Rechtsbegriffe von vornherein mit linker Ideologie zu besetzen und auf diese Weise und auf dem Umweg über den „Jugendschutz“ das Zensurverbot des Grundgesetzes zu umgehen; es geht der FSM darum, ihr Zensurmonopol dazu zu nutzen, speziell Vertreter konservativer Positionen mit Prozessen zu überziehen, in denen es dann naturgemäß um solche Dinge wie „Diskriminierung“, „Vorurteile“, „Rassismus“, „Fundamentalismus“ etc. geht, sodass die Gerichte nach und nach den Freiraum für konservative (aber eben nicht für linke) Positionen einschränken werden.

Die FSM kann es sich sogar leisten, reihenweise Prozesse zu verlieren, solange sie wenigstens Teilerfolge vorweisen kann, indem Gerichte die Grenzen der Meinungsfreiheit von Konservativen definieren, selbst wenn sie in der Sache urteilen, im konkreten Einzelfall seien diese Grenzen nicht verletzt worden. Nach und nach wird die Liste der Dinge, die nicht geschrieben werden dürfen, verlängert.

Und es geht ihnen um den Einschüchterungseffekt: Unsereiner soll gezwungen werden, mit der Schere im Kopf zu schreiben, um nur ja keinen Ärger zu bekommen.

Die Linke hat in ihrem Krieg gegen die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes einen neuen Frontabschnitt eröffnet.

Schon wieder eine dieser deprimierenden Geschichten aus der Dritten Welt:

„Im Wahlkreis Köln V waren 5,6 Prozent und im Wahlbezirk Köln VI sogar fast 40 Prozent der Stimmen, die zunächst als ungültig erklärt worden waren, bei der Nachzahlung für pro NRW festgestellt worden. „Bei einer zufällig fehlerhaften Auszählung müssten diese Werte hingegen um den Prozentsatz schwanken, der bei den gültig ausgezählten Stimmen erzielt worden ist“, so Markus Wiener. Das wären in Köln 2,4 Prozent gewesen, was nach Wieners Ansicht kein Zufall sein könne. Wiener weist auch darauf hin, dass im Vorfeld der Wahl in Internetforen der linken Szene dazu aufgerufen worden sei „die Auszählungen zu Ungunsten von pro NRW zu beeinflussen.“ Außerdem begünstige die Praxis bei der Anwerbung von Wahlhelfern in Köln Manipulationen.“

Ganzen Artikel lesen: Wahlbetrug in Köln? – Redaktion eigentümlich frei – eigentümlich frei.

Die Grenzüberschreitung

Als wir am vergangenen Samstag in Berlin gegen den politischen Schauprozess gegen Geert Wilders und für die Meinungsfreiheit in Europa demonstriert haben, speziell auch für unser Aller Recht, den Islam zu kritisieren, da war weniger die geringe Teilnehmeranzahl ernüchternd – meine Güte, unsere islamischen Freunde werden mit den ihnen eigenen Unsitten noch ganz von alleine dafür sorgen, dass der Protest gegen die Islamisierung Deutschlands zur Massenbewegung anschwillt.

Als störend empfand ich vielmehr die unangemessene Symbolik. Mir war jedenfalls rätselhaft, was bei einer Demonstration für die Erhaltung der Meinungsfreiheit in Europa die amerikanischen und israelischen Fahnen zu suchen hatten, die die Bühne dominierten. Gut, vielleicht wollte Mitveranstalter PI sein Motto „proisraelisch – proamerikanisch“ illustrieren. Nur besteht unter der Regierung Obama zwischen beiden Punkten ein immer lauter schreiender Widerspruch.

Auch das Anliegen, gegen die Islamisierung Europas zu sein, verträgt sich schlecht mit der Unterstützung für die USA, die maßgeblich an der Anerkennung des muslimischen Kosovo beteiligt waren, ihr Möglichstes tun, der Türkei den Weg in die europäische Union zu ebnen, europäische Staaten wegen angeblicher „Diskriminierung“ von Muslimen an den Pranger stellen, den Dschihad ausschließlich dann bekämpfen, wenn er in Gestalt des Terrorismus auftritt, um ihm in jeder anderen Form Vorschub zu leisten, und unter Obama einen Kurs eines Islam-Appeasements eingeschlagen haben, der dem Gerücht, der Präsident sei selbst Moslem (geblieben), täglich neue Nahrung gibt.

Die Bühne war mit insgesamt vier verschiedenen Flaggen geschmückt: Außer der amerikanischen und der israelischen hingen dort, dem Anlass angemessen, eine niederländische und eine engliche (nicht britische: das Georgskreuz, nicht der Union Jack) zu Ehren einer anwesenden Abordnung der English Defense League. Auf den Gedanken, eine schwarzrotgoldene Flagge anzubringen, war keiner der Veranstalter gekommen.

Auch diese Leisetreterei – nur ja nichts Nationales! – steht im Widerspruch zu dem Ziel, die Islamisierung Europas zu verhindern. Ich verliere allmählich die Geduld mit diesem aseptischen Liberalismus, der immer bloß „liberale Werte“, bestenfalls noch „den Westen“ verteidigt und buchstäblich ums Verrecken nicht wahrhaben will, dass der Dschihad gegen die Völker Europas, gegen ihre freiheitliche Ordnung, gegen ihre kulturelle, gegen ihre ethnische Identität ein und derselbe Dschihad ist, und dass er primär mit dem Mittel der systematischen ethnischen Unterwanderung und Verdrängung geführt wird! Wir blöd muss man als „Islamkritiker“ eigentlich sein, um nicht zu sehen, dass man die Islamisierung nicht verhindern und die freiheitliche Gesellschaft nicht verteidigen kann, wenn man nicht bereit ist, die Integrität und Identität des eigenen Volkes zu schützen?

Wenn man aber schon glaubt, es käme lediglich auf die liberalen Werte an und nicht auf die Selbstbehauptung der Völker, die diese Werte hervorgebracht haben, dann hängt man eben überhaupt keine Nationalflaggen auf. Alle anderen Flaggen aufzuhängen, nur die eigene nicht, ist ein Akt der Selbsterniedrigung.

Ein weiterer Fall unangemessener Symbolik war die extreme Dominanz israelischer Fahnen auch unter den Demonstranten. Unangemessen war sie deshalb, weil sich es sich um eine Demo für die Meinungsfreiheit und nicht primär gegen Islamisierung handelte. Wäre letzteres der Fall gewesen, dann hätten die israelischen Fahnen noch einen gewissen Bezug zum Thema gehabt:

Sie hätten dann illustriert, dass man auch gegen den islamischen Antisemitismus demonstriert und den palästinensischen „Opfer“-Diskurs zurückweist, der regelmäßig zur Untermauerung des muslimischen Selbstbildes als arme verfolgte Gemeinschaft herangezogen wird. Nicht zuletzt wären sie dann möglicherweise geeignet gewesen, jene Repräsentanten des deutschen Judentums aufzurütteln, die nicht wahrhaben wollen, dass mit der Islamisierung Europas die von den Moslems angestrebte Einkreisung, letztlich Eliminierung Israels vollendet wäre, und dass Juden in einem islamisierten Europa Bürger zweiter Klasse wären, wahrscheinlich aber nicht einmal das.

Obwohl diesen Repräsentanten bekannt sein muss, dass antisemitische Gewalttaten in Deutschland überwiegend von Muslimen begangen werden, und dass scharenweise jüdische Schüler von öffentlichen auf jüdische Schulen flüchten, weil sie unter türkischen und arabischen Mitschülern ihres Lebens nicht mehr sicher sind, schrecken sie nicht davor zurück, Islamkritiker als Nazis zu verleumden, und können sie allem Anschein nach an keiner Kamera und keinem Mikrophon vorübergehen, ohne sich als islamophile Pausenclowns zu produzieren. Ein solches Maß an Verblendung ist schwerlich anders erklärbar als durch tiefsitzende Deutschfeindlichkeit.

Viele, die zu einer PI- oder Pax-Europa-Demo gehen, nehmen vielleicht schon aus Gewohnheit israelische Flaggen mit, auch wenn sie nicht zum Thema passen. Ich will es jetzt mit der Beckmesserei nicht übertreiben, nur zu etwas mehr Sensibilität bezüglich der Frage aufrufen, wann welche Symbolik angemessen ist. Der Eindruck ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen, dass manche islamkritischen Mitstreiter die Israelflaggen vor allem deshalb mit sich führen, weil sie nicht als politically incorrect dastehen wollen; dass sie die Normen des linken Gutmenschentums so tief verinnerlicht haben, dass sie sich nicht trauen, für das eigene Volk zu demonstrieren; und dass sie vor allem deswegen ersatzweise die Israelis adoptieren, die auf diese Weise zur Kompensation deutscher Identitätsneurosen missbraucht werden.

Ich selbst trete bekanntlich ganz entschieden für die deutsch-israelische Freundschaft ein, aber ich vergesse doch keinen Moment, dass sie, soweit vorhanden, die Freundschaft zweier Völker ist. Wer will, mag sie dadurch propagieren, dass er demonstrativ beide Flaggen hochhält. (Ich selbst täte es eher nicht, aber das ist Geschmackssache.)

Was aber überhaupt nicht geht, ist das hier:

 

 

 

 

 

 

 

 

Dass es sich um zwei Völker handelt, impliziert, dass es eine Grenzüberschreitung, mindestens eine grobe Geschmacklosigkeit darstellt, die Symbole des einen auf die Nationalflagge des anderen zu setzen. Es ist aber noch weitaus mehr als dies:

Stellen wir uns vor, ein rechtsextremer Karikaturist würde die schwarzrotgoldene Flagge so darstellen; der hätte sofort ein Verfahren wegen Volksverhetzung am Hals. Man würde ihm unterstellen, er wolle die Bundesrepublik als ein jüdisch kontrolliertes Staatswesen karikieren und „die Juden“ in der Tradition antisemitischer Verschwörungstheorien als die heimlichen Herrscher Deutschlands darstellen.

Warum würde man ihm dies unterstellen? Weil genau dies die Aussage eines solchen Bildes ist! Als Saddam Hussein „Allahu akbar“ auf die irakische Flagge schreiben ließ, definierte er damit den Irak als islamisches Gemeinwesen. Als die SED die deutsche Flagge mit Hammer und Zirkel verunzierte, illustrierte sie damit, dass ihr Staat ein sozialistischer Staat war. Und wenn jemand einen Davidsstern, der in der israelischen Flagge für den jüdischen Charakter des Staates steht, auf die deutsche Flagge setzt, nennt er die BRD damit eine Judenrepublik; ob er das positiv oder (wie jener hypothetische Karikaturist) negativ meint, spielt für den Gehalt der Aussage keine Rolle. Meint er es positiv, dann lehnt er damit die Selbstbestimmung der deutschen Nation ab.

Mir ist unerfindlich, wie PI seinen Bericht über die Wilders-Demonstration ausgerechnet mit diesem Bild illustrieren konnte, das bestenfalls eine Peinlichkeit ersten Ranges ist. (Man stelle sich vor, Claudia Roth hätte, was ihr durchaus zuzutrauen ist, eine Deutschlandfahne mit Halbmond geschwenkt. Die Kollegen von PI wären die ersten gewesen, die dies als Symbol für die Islamisierung Deutschlands angeprangert hätten!)

Die Autoren von Altermedia (einem Blog von und für Anhänger der äußersten Rechten) jedenfalls ließen sich dieses gefundene Fressen nicht entgehen und kommentierten dieses Foto prompt mit einem hämischen: „Bilder sagen bekanntlich mehr als tausend Worte. Wie wahr, wie wahr.“ Und dafür brauchen sie sich, anders als besagter Karikaturist, nicht einmal vor dem Staatsanwalt zu fürchten.

So züchtet man Antisemitismus.

Dekadenz

„Der Dekadenzbegriff geht von einer ganzen Reihe an Grundannahmen aus, die aus Sicht des Historikers etwas fragwürdig sind. Früher war bekantlich nicht alles einmal besser, wie es die Dekadenztheorie nahelegt. Wenn sie aber etwas zutreffend bezeichnet, dann nicht nur eine Ära des leistungslosen Genusses, sondern vor allem eine Ära, in der alte Begriffe und Werte zwar noch gebraucht, aber nicht mehr geachtet werden.

Dazu gehören in der Bundesrepublik gegenwärtig solche Begriffe wie Parlamentarismus, die erkennbar entwertet sind, wenn der gewählte Bundestag praktisch ohne Debatte ein Gesetz wie den Lissabon-Vertrag durchwinkt, das seine eigenen Kompetenzen in verfassungswidriger Weise beschneidet. Dazu gehören Parteien wie die FDP, die lebhaft die Abschaffung eines Ministeriums fordert, um es bei erster Gelegenheit selbst zu übernehmen, Steuersenkungen ankündigt, von denen jeder weiß, das sie nicht bezahlt werden können, oder mit Gebrüll ein einfaches Steuersystem prophezeit, um dann bei der Mehrwertsteuer eine Unterscheidung zwischen Hauseseln und Wildeseln einzuführen.“

Stefan Scheil