Tanzt Du noch einmal mit mir?

Mein aktueller Lieblingshit stammt von einer Band namens “Broilers”, heißt “Tanzt du noch einmal mit mir” und versteht sich als Beitrag zum Krampf gegen Rechts:

Ich war mir so sicher und mein Freund, Du warst es auch, dass der Geist von damals nie wiederkehrt. Wir lagen falsch, mein Freund, wir waren zu dumm.

Ein faules Volk wie dieses hat sich noch nie gewehrt.

Das hättet ihr wohl gerne?

Die aggressive Dummheit der Volksbeschimpfung spiegelt eine Frustration und beginnende Panik bei den etwas sensibleren Linken, für die es vordergründig keinen Grund zu geben scheint.

Tanzt du noch einmal mit mir? Sei einfach nur da. Tanzt du noch einmal mit mir? Wenn nicht jetzt, wann dann? Tanzt Du noch einmal mit mir? Sei einfach nur hier, Tanzt Du noch einmal mit mir? Bevor das alles explodiert.

Wieder die Panik.

Die Gesichter wechseln und die Farben wechseln auch.

Sie scheinen mitbekommen zu haben, dass Rechte anders aussehen, als Linke sich das vorstellen. Von denen, die heute rechts sind, waren Viele vor fünf oder zehn Jahren noch links oder liberal, zum Teil waschechte Gutmenschen. Und sie haben heute noch den Habitus des linken oder liberalen Milieus, aus dem sie stammen: Eine x-beliebige Gruppe von, sagen wir, Islamkritikern, unterscheidet sich auf den ersten Blick in nichts von einer Gruppe linker Aktivisten, schon gar nicht durch Springerstiefel oder dergleichen. Höchstens dadurch, dass statt der taz die Junge Freiheit auf dem Kneipentisch liegt, und es gibt etliche, die auch heute noch als Sozialarbeiter, Lehrer, Universitätsdozenten etc. in typischen linksorientierten Strukturen tätig sind, sich dort freilich hüten, sich der Inquisition zu erkennen zu geben.

An dem Tag, wo ihr McCarthyismus in sich zusammenbricht, werden die Linken staunen, wer jetzt schon alles zu uns gehört.

Gezielte Worte zu stimmungsvoller Zeit.

Die linke Lebenslüge. Auch wenn es noch so sehr auf der Hand liegt, werden sie nicht zugeben, dass es nicht “gezielte Worte”, sondern die – nicht zuletzt von ihnen selbst geschaffenen – Realitäten sind, die Menschen in Scharen nach rechts treiben.

Der Mob, er läuft nicht, der Mob, er rennt …

… hören wir in einem Lied, das als Beitrag zum “Kampf gegen Rechts” d.h. zur größten politischen Mobbingkampagne seit Gründung der BRD konzipiert ist. Aber richtig, es ist eine stille Massenbewegung, und wer sich einmal in Bewegung gesetzt hat, bewegt sich immer schneller. Meinetwegen rennt er auch.

Den Nerv getroffen …

So ist es.

… und das Schwein in dir befreit.

Volksbeschimpfung, siehe oben. Das Bemerkenswerte ist das Eingeständnis, dass hier etwas befreit wird. In der Tat: Das Erlebnis, das man als Linker hat, wenn man die ersten Schritte nach rechts geht, gleicht dem Erlebnis, das Necla Kelek hatte, als sie das erstemal in eine Bratwurst aus Schweinefleisch biss: Wider Erwarten tat sich nicht die Erde auf, sie zu verschlingen, und die Wurst schmeckte gut: “Ich hatte gesündigt und fühlte mich gut dabei.”

Die Erkenntnisblockaden, an denen ich jahrzehntelang gescheitert war, purzeln zu sehen wie die Dominosteine, nur weil ich endlich die ersten linken Aprioris beiseite geschoben hatte, war eine Art geistiger Orgasmus. Man fühlt sich nicht nur gut dabei, man kann gar nicht genug davon bekommen. Man beginnt endlich, frei zu atmen. In “Kognitive Dissonanz und Political Correctness” habe ich beschrieben, was da befreit wird: Es ist mitnichten “das Schwein”, es ist das eigene bevormundete, geknebelte, gegängelte, erstickte Ich.

Indem sie zugeben, dass hier etwas befreit wird, sagen die Musiker zugleich, dass sie selbst gefesselt und geknebelt sind. Die Linken, die den befreiten Andersdenkenden als Schwein beschimpfen, haben etwas von alten Jungfern, die ihre eigene Frigidität mit Moral verwechseln. Der Neid des Impotenten, getarnt als sittliche Entrüstung.

Ich packe meinen Koffer und ich nehme nichts mit.

Fluchtphantasien. Panik.

Ich halte Deine Hand unterm Ascheregen.

Die Vulkanmetapher ist treffend. Die Magmakammern sind zum Bersten voll.

Im dritten Jahrtausend gibt es zu viel alte Angst. Ich küsse Dich ein letztes Mal und lass´die Erde beben.
Tanz du noch einmal mit mir? Sei einfach nur da. Tanzt du noch einmal mit mir? Wenn nicht jetzt, wann dann? Tanzt Du noch einmal mit mir? Sei einfach nur hier, Tanzt Du noch einmal mit mir? Bevor die Scheiße explodiert

Während die Fassade noch steht, Parteien und Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Bundestag und Bundesrat zum Kampf gegen Rechts blasen und jeder Opportunist und Karrierist sein Scherflein dazu beiträgt (nicht ohne sich als Nonkonformist oder gar Widerstandskämpfer zu inszenieren), während die IM- und Blockwartstypen sich an Denunziationen noch überbieten und glauben, dies sei ein Aufstand (kicher!) der Anständigen (brüüüüllllll!), spüren die Künstler, als die sensibleren Naturen unter den Linken, wie am Grunde der Moldau die Steine wandern.

Die Musiker selbst kommentieren:

“Das spannende an einem Song wie ‘Tanzt du noch einmal mit mir?’ ist, dass man beim ersten Hören denkt, es sei eine Partynummer” so Sammy. “Wenn du dann aber auf den Text hörst merkst du, wie viel Wut in den Lyrics steckt …”

Das glaube ich euch aufs Wort. Und genau deshalb ist es eine Partynummer. Für uns.

 

Warum der Verfassungsschutz Islamkritiker beobachtet

In “eigentümlich frei” schrieb Josef Schüßlburner letztes Jahr über die Funkion von Verfassungsschutzberichten:

Als … Ende der 1960er Jahre unter Verstoß gegen das KPD-Verbot des BVerfG die verbotene KPD als DKP wieder zugelassen wurde …, hat man sich doch nicht getraut, dieser (Wieder-)Gründung den vollen Legalitätsstatus zuzugestehen, sondern erfand das Verbotssurrogat des Verfassungsschutzberichts. Damit konnte „man“ (CDU und FDP) gegenüber der etablierten sozialistischen Seite (SPD und 68er Linke) auch rechtfertigen, weshalb man vom dem schon 1968 geforderten NPD-Verbot Abstand nahm, würde doch der VS-Bericht, der staatlich die Meinungen von DKP und NPD bekämpft und die Grundlage für Disziplinarmaßnahmen von Mitgliedern dieser Parteien im öffentlichen Dienst darstellen sollte, einen effektiven Verbotsersatz schaffen (…) Das BVerfG hat dem dadurch errichteten Schutz der etablierten Parteien vor Konkurrenz durch neue Parteien beigepflichtet, indem es in der Beeinträchtigung letztlich des freien Wahlrechts (Reduzierung des Auswahlcharakters von Parlamentswahlen) durch amtliche Verfassungsschutzberichte nach seinem bis dato maßgeblichen Beschluss (BVerfGE 40, 287) nur eine „faktische“, verfassungsrechtlich nicht relevante Wirkung des VS-Berichts erkennen wollte. Rechtliche Wirkung wurde diesen Berichten zwar abgesprochen, womit aber das BVerfG bewusst verkennen wollte, dass diese Berichte schon längst als vorweggenommenes „Sachverständigengutachten“ verwendet wurden, um zahlreiche Diskriminierungsmaßnahmen insbesondere im öffentlichen Dienst zu rechtfertigen, die letztlich auf Meinungsdiskriminierung, ja Meinungsunterdrückung hinausliefen.

Die Berichte des Verfassungsschutzes sind, mit anderen Worten, Instrumente einer in der Verfassung nicht vorgesehenen und ihrer Systematik ins Gesicht schlagenden Staatspropaganda zur amtlichen Anprangerung politischer Opposition. Der Verfassungsschutzbericht, schrieb ich in meinem Artikel “Zum Urteil gegen Bodo Ramelow”, (und bereits das Bekanntwerden des “Beobachtens”) wirkt effektiv als “Verbot light”, mit dem die Regierung nach Gusto missliebige Meinungen bekämpft und aus dem “demokratischen Spektrum” in die Schmuddelecke verbannt. Auf diese Weise werden die Grundrechte bzw. rechtsstaatlichen Normen der Gleichheit vor dem Gesetz, der Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, der freien Betätigung von Parteien und der Gleichheit der Wahl umgangen, ohne dass der Staat der dies tut, sich den strengen rechtlichen Prüfungen stellen müsste, die bei Organisationsverboten oder offener Zensur fällig wären.

Der Verfassungsschutz ist mithin eine Behörde, deren Daseinszweck nicht zuletzt darin besteht, die Regierung bei der Umgehung und Aushebelung der Verfassung zu unterstützen, und ihre Bezeichnung als “Verfassungsschutz” eine genaue sprachliche Analogie zum Orwellschen “Liebesministerium”. Dabei ist es kurios, dass die klassischen totalitären Regime, die Orwell vor allem im Auge hatte, ihre Organe mit weitaus mehr Ehrlichkeit benennen als die BRD: “Ministerium für Staatssicherheit” oder “Geheime Staatspolizei” sind allemal präzisere Bezeichnungen der jeweiligen Behörden als “Liebesministerium” – oder eben “Verfassungsschutz”. Überhaupt sind die Herrschaftstechniken hierzulande und heutzutage ausgefeilter. Wer sich dazu beglückwünscht, dass die Macht über die veröffentlichte Meinung in unserem Land nicht bei einem Propagandaministerium oder einem ZK-Sekretär für Propaganda liegt, sondern wir eine “freie Presse” haben, macht sich etwas vor. Die Propaganda ist mit dem Untergang der totalitären Staaten ja keineswegs aus unserem Leben verschwunden, sie hat sich nur camoufliert und anonymisiert. Die Macht, die der Staat nicht mehr hat, wird von unkontrollierten und unkontrollierbaren Privaten ausgeübt, die für das Regime eine Drecksarbeit übernehmen, die ihm selbst verboten ist. Jeder Journalist weiß, was und worüber er nicht schreiben darf, er weiß aber nicht unbedingt, wer dafür verantwortlich ist, dass er es nicht darf. Der Leser schließlich ist vollends ahnungslos: Wer “Das Reich” las, wusste noch, dass ihm gehobene Propaganda vorgesetzt wurde, wer “Die Zeit” liest, weiß es nicht.

Die “Berliner Zeitung”, eines jener Organe, die ihrem eigenen Anspruch zufolge niemals Propaganda machen würden, hat nun ein Interview mit dem Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes Manfred Murck veröffentlicht. Die Überschrift lautet “Gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat”. Auf den ersten Blick möchte man der Aufrichtigkeit applaudieren, mit der der Verfassungsschutz und das “gestörte Verhältnis zum Rechtsstaat” in einem Atemzug genannt werden. Dann sieht man näher hin: Die Überschrift lautet “Muslimfeindliche Szene: Gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat”.

Man möchte persiflierend sagen: Berliner Zeitung: Gestörtes Verhältnis zur Wahrheit.

Bereits die Überschrift enthält nämlich eine Diffamierung: Man kann die islamkritische Szene mit einigem Recht auch “islamfeindlich” nennen; sie aber “muslimfeindlich” zu nennen impliziert die Behauptung, dass die gesamte Islamkritik bloß eine ideologische Fiktion sei, die den Hass auf Muslime als Menschen bemänteln solle. Das sind so die Methoden, mit deren Hilfe man Propaganda unter die Leute bringt, ohne dazu zu stehen, und gegen Andersdenkende hetzt, ohne ihre Argumente zur Kenntnis zu nehmen.

Manfred Murck, Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, bestätigt erstmals offiziell, dass an einer systematischen Überprüfung der muslimfeindlichen Szene gearbeitet wird. Neben Angriffen aufs Grundgesetz gebe es dort aber auch große kriminelle Energie.

Herr Murck, Ihre Behörde lässt inzwischen den rechten Internet-Pranger „Nürnberg 2.0“ beobachten. Warum?

Ich bitte um Verständnis, dass ich diese Meldung nicht bestätigen kann. Es ist aber richtig, dass wir uns als Hamburger Landesamt, so wie andere Verfassungsschutzbehörden auch, in den letzten Monaten verstärkt mit dem Thema Islam- und Muslimfeindlichkeit befasst haben. Dabei schauen wir uns auch eine Reihe von Websites an. Ob und welche wir bereits als extremistisch eingestuft haben oder eventuell einstufen werden, darauf möchte ich auch aus operativen Gründen nicht eingehen.

“Aus operativen Gründen” – da sind die Herren wohl noch am Tüfteln; das Problem, Islamkritiker halbwegs glaubwürdig als Extremisten und Verfassungsfeinde zu diffamieren, ist anscheinend reichlich verzwickt.

Dann genereller: Wie schätzen Sie einen Online-Pranger ein, auf dem „Islam-Kollaborateure“ steckbrieflich mit Bild, Anklage und Privat-Adresse quasi zur Fahndung ausgeschrieben sind?

Für den Verfassungsschutz sind das Anhaltspunkte, dass die Verantwortlichen ein gestörtes Verhältnis zum demokratischen Rechtsstaat haben. Ich sehe zudem Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Relevanz, in Frage kämen Tatbestände wie Bedrohung oder öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Aber das müssen Staatsanwälte entscheiden. Bei Nürnberg 2.0 ist noch etwas interessant: Da wird allen Gegnern mit dem Tag X gedroht, an dem man die Macht übernehmen und ihnen den Prozess machen wird. Diese Konstruktion, mit einer Abrechnung für die Zeit nach der Machtergreifung zu drohen, kennen wir auch aus dem klassisch rechtsextremen Milieu.

Herrn Murck wie auch den Interviewern Steven Geyer und Jörg Schindler scheint entgangen zu sein, dass Praktiken dieser Art, nämlich Gegner “steckbrieflich mit Bild, Anklage und Privat-Adresse quasi zur Fahndung” auszuschreiben, seit langer Zeit zu den Standardmethoden der Linken gehören. Dass just dieser Tage wieder mit “Nazi Leaks” eine einschlägige Seite ins Netz gestellt wurde, auf der die mit kriminellen Mitteln erbeuteten Daten angeblicher “Nazis” (zum Beispiel Autoren und Interviewpartnern der Jungen Freiheit) veröffentlicht wurden, scheinen sie auch nicht zu wissen. Dieselbe Liste stand letztes Jahr auch bei indymedia, verbunden mit dem Satz “Wir kriegen euch alle”.

Der feine Unterschied ist nur, dass diese Drohungen nicht, wie bei Nürnberg 2.0, auf “die Zeit nach der Machtergreifung”, also den Sanktnimmerleinstag bezogen sind, und man sich bei den Linken auch nicht mit Prozessen aufzuhalten gedenkt, sondern den Mob hier und jetzt loslässt: “Die reißerische Veröffentlichung der Adreßdaten blieb für Betroffene nicht folgenlos. Seit der ersten Verbreitung der Datei auf Indymedia und nun verstärkt durch die jüngste Veröffentlichung bei „Nazi Leaks“ kam es bereits zu mehreren Attacken auf Wohnungen und Drohanrufen gegen Personen, die auf dieser Liste stehen.” (Dieter Stein)

Genügt der drohende Charakter solcher Seiten, damit der Verfassungsschutz sie beobachtet?

Wir dürfen nur nachrichtendienstlich beobachten, wenn es klare Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung gibt.

…sagt der Schützer der Verfassung eines Staates, dessen Regierung keinen Tag vorübergehen lässt, ohne die Verfassung, auch und gerade in ihrer demokratischen Substanz, zu verletzen, zu missbrauchen, zu umgehen, umzudeuten, auszuhöhlen, zu entstellen, der Lächerlichkeit preiszugeben und zur Fassadenverfassung im Stil der Stalinverfassung von 1936 umzubauen. Wenn er wirklich “Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung” suchen würde, müsste er zu allererst seine Vorgesetzten bespitzeln.

Diese können von einer Gruppe oder Organisation ausgehen, aber auch von Publikationen, in diesem Fall Websites. Bei Angriffen auf die vom Grundgesetz geschützten Menschenrechte ist der Verfassungsschutz eindeutig zuständig, solche Angriffe finden sich auf islamfeindlichen Seiten häufig.

Es ist nicht möglich, in einem halbwegs ernstzunehmenden Sinne die “Menschenrechte anzugreifen”, ohne dass dies strafrechtlich relevant wäre; dann aber ist nicht der Verfassungsschutz zuständig sondern die Staatsanwaltschaft. Das nebulöse Geschwätz von “Angriff auf die Menschenrechte” besagt, wenn damit die Zuständigkeit des VS begründet wird, nichts anderes, als dass verfassungskonforme, aber missliebige politische Meinungen mithilfe der pompösen Phrase vom “Angriff auf die Menschenrechte” zum Angriff auf die Verfassung umgelogen werden; da diese Meinungen vor allem die Kritik an der Masseneinwanderung von Muslimen beinhalten, besagt die Verknüpfung dieser Kritik mit dem Thema “Menschenrechte”, dass es nach Auffassung von Herrn Murcks ein jedermann zustehendes Recht auf Einwanderung nach Deutschland gebe. Ein solches Recht gibt es aber nicht und kann es auch nicht geben, wenn dieses Land fortexistieren und dabei noch eine Demokratie bleiben soll.

Dass das herrschende Regime solche Masseneinwanderung auf höchst undemokratischem Wege forciert und zu diesem Zweck “Menschenrechte” erfindet, die es nicht gibt, ist Teil seines kalten Staatsstreiches, mit dem die Grundlagen des Gemeinwesens, einschließlich der freiheitlichen Demokratie, zerstört werden. Es dokumentiert das “gestörte Verhältnis”, das die herrschenden Eliten, und gerade nicht deren Kritiker, zu Rechtsstaat und Verfassung haben.

Unsere bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass Muslimen häufig die Menschenwürde bestritten wird, man betrachtet sie nicht als gleichwertige Rechtssubjekte.

Selbstredend wird auch diese unverschämte Lüge nicht etwa mit einem Zitat untermauert.

Angriffe auf die in Artikel 4 des Grundgesetzes geschützte Glaubensfreiheit stehen im Zentrum dieser Bestrebungen.

Es ist kein Angriff auf die Glaubensfreiheit, einen Kult, der im politischen Bereich die Souveränität Allahs statt der des Volkes propagiert, auf rechtlichem Gebiet die Herrschaft der Scharia der des Grundgesetzes überordnet, Andersgläubige als Affen und Schweine verunglimpft und sie in der Tat “nicht als gleichwertige Rechtssubjekte”, sondern als Menschen minderen Rechts und minderer Würde betrachtet, Einschränkungen zu unterwerfen und insbesondere seine Anhänger nicht in Massen nach Europa importieren zu wollen. Wäre dies schon ein Angriff auf die Glaubensfreiheit, dann wäre die Behandlung von Scientology, das erheblichen Einschränkungen unterworfen ist, ein eklatanter Verfassungsbruch.

… wie jüngst auf dem Anti-Islam-Blog „Politically Incorrect“. Da wurden Muslime im redaktionellen Teil vor die Wahl gestellt: „Abschwören oder ausreisen.“

Formulierungen dieser Art sind Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen.

Ich bin Politikwissenschaftler; mir ist keine Definition von “Extremismus” bekannt, unter die die Forderung nach Ausreise von Nicht-Staatsbürgern fiele, die einer totalitären Religion anhängen. Kein Mensch würde es als “extremistisch” ansehen, die Ausweisung von Amerikanern zu fordern, die der Scientology-Sekte angehören; und was für die eine totalitäre Religion gilt, gilt auch für die andere. Hier gilt, was ich in dem schon zitierten Artikel geschrieben habe: Der Begriff des “Extremismus”, auf den die Tätigkeit des Verfassungsschutzes abhebt, bedeutet nämlich auf Deutsch, dass nach Gesäßgeographie entschieden wird, was als legitime Meinungsäußerung gelten darf und was nicht. Der Mainstream – und das heißt: die Politik des etablierten oligarchischen Parteienkartells – kann per definitionem niemals “extremistisch” sein, und wäre sie noch so freiheitsfeindlich, demokratiezersetzend und rechtsstaatswidrig, wie sie in der Tat ist. “Extremist” ist, wer sich dem ideologischen Konsens des Kartells nicht beugt.

Halten wir fest: Der Chef des Hamburger Verfassungschutzes ist ein Mann, der entweder überhaupt keinen Begriff davon hat, was Extremismus eigentlich ist, oder, wahrscheinlicher, von dem Prinzip ausgeht: Extremismus ist, was der herrschenden Klasse missfällt.

Um eine Website insgesamt als Beobachtungsobjekt einstufen zu können, bedarf es aber einer Verdichtung solcher Belege. Angriffe auf die Grundrechte sind für uns auch eindeutiger zu belegen als verklausulierte Angriffe auf den Rechtsstaat, wie die genannten Drohungen mit dem Tag X. Zumindest bigott sind auch die verbreiteten Szenarien zu einem angeblich bevorstehenden Bürgerkrieg: Man gibt sich besorgt, dass dieser Krieg bevorstehe, fördert ihn aber faktisch.

Um die Dummheit und Frechheit einer solchen Äußerung angemessen zu würdigen, müssen wir uns klarmachen, dass wir in einem Land leben, dessen Regime eingestandenermaßen das eigene Staatsvolk durch eine multikulturelle und multiethnische “Bevölkerung” ersetzen will. Sie zielt also darauf ab, ethnische Zustände zu schaffen, wie sie für den Libanon, das ehemalige Jugoslawien, Südafrika oder den Kongo charakteristisch sind. Dass die ethnischen Zustände solcher Länder, wenn man sie in Deutschland herbeiführt, unweigerlich auch in vergleichbare politische Zustände münden – die Bürgerkriege dort sind ethnische Kriege – ist eine Tatsache, die nur ein völlig verblendeter Traumtänzer ignorieren kann. Am Bürgerkrieg sollen dann aber nicht diejenigen schuld sein, die die Politik der Libanonisierung betreiben, sondern die, die sie zu stoppen versuchen. Den Rest dieses unsäglichen Interviews erspare ich uns.

Man muss sich über all dies nicht wundern. Der fälschlich so genannte Verfassungsschutz ist der Kettenhund des Regimes, wie jede andere vergleichbare Behörde dieser Art. Man sollte es daher auch nicht bedauern, im Fadenkreuz dieser Leute zu sein. Dieser Staat wird von einer Kaste von Putschisten und Verfassungsfeinden regiert. Wer von einem solchen Staat nicht als Feind betrachtet wird, lebt verkehrt.

Christian Wulff und die Darlehensaffäre

Wenn eine Hure ihren Job im Bordell verlieren würde, weil sie mit einem verheirateten Mann zusammenlebt und der Bordellbesitzer das unmoralisch findet, dann würde man einen solchen Vorgang mit Recht belustigend finden. Der Skandal um Christian Wulff fällt in dieselbe Kategorie.

Wulff hatte bekanntlich 2010 auf eine parlamentarische Anfrage hin die Existenz geschäftlicher Beziehungen zum Unternehmer Egon Geerkens und dessen Umfeld geleugnet, obwohl er von dessen Ehefrau ein stattliches verzinsliches Darlehen angenommen hatte. Wulff ist Jurist. Er kann sich nicht darüber im Unklaren gewesen sein, dass ein Darlehen, auch wenn es zwischen Privatleuten gewährt wird, ein Geschäft ist, ein Darlehensvertrag mithin eine geschäftliche Beziehung begründet. Wulff hat den Landtag belogen.

In einem anständigen Staatswesen wäre ein solches Verhalten selbstverständlich skandalös und ein Rücktrittsgrund. Allein, die BRD ist kein anständiges Staatswesen. Sie wird regiert von Leuten, die allesamt geschworen haben, dass sie ihre “Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz … wahren und verteidigen” werden (Art. 56 GG), und die doch die Auflösung, und das heißt: Abschaffung dieses Volkes betreiben, seine Souveränitätsrechte trickreich supranationalen Organisationen zuschanzen, sein ihnen anvertrautes Geld an Schmarotzerstaaten verschleudern und die tragende Säule des Grundgesetzes, das Demokratieprinzip, zur Farce machen. Sie bestreiten es nicht einmal, sie rühmen sich dessen noch.

Es gibt in diesem Staatswesen, das man nur noch zögernd so nennen mag, keinen Politiker, der diese Politik nicht mitträgt. Es gibt kein einziges Mitglied einer Landes- oder Bundesregierung, das mit seinem Amtseid nicht de facto einen Meineid geleistet hätte, ob das im Einzelfall nun justiziabel ist oder nicht. Wulffs Lüge zu skandalisieren, ist im Kontext eines solchen Systems der universellen und institutionalisierten Lüge in sich bereits eine Lüge.

Skandale haben eine propagandistische Funktion: Was als skandalös markiert ist, wird damit zugleich als Ausnahme markiert, die die Regel bestätigt. Der Schmutz des Skandals lässt das System, innerhalb dessen er stattfindet, nur umso sauberer aussehen. Wo es ein schwarzes Schaf gibt, sehen alle anderen Schafe, und strotzten sie vor Schmutz, ziemlich hell aus.

Die politische Klasse, die sich, wenn auch zögernd, anschickt, einen der ihren über eine Lüge stolpern zu lassen, hat frappierende Ähnlichkeit mit dem oben erwähnten Bordellbesitzer.

Es gibt noch Richter in Berlin!

„Kann ein Gebet den Frieden stören? Ein Gericht in Berlin meint Ja. Es erlaubt nun einem Gymnasium im Stadtteil Wedding, muslimischen Schülern das Beten zu verbieten. (…) Das Berliner Verwaltungsgericht gab Yunus im September 2009 Recht. (…) Die höhere Instanz hat nun dieses Urteil gekippt und folgte damit den Argumenten der Schulverwaltung. „Das islamische Ritualgebet hat Demonstrationscharakter und dient auch der sozialen Kontrolle“, begründete der Abteilungsleiter Ludger Pieper die Beschwerde des Berliner Senats.“

Woraus wir schließen dürfen, dass selbst ein rot-roter Senat bisweilen einen Anfall von Realitätssinn haben kann.

Siehe: Muslim darf nicht länger in Schule beten – Um des Friedens willen – N24.de.

Klartext

„Ich kämpfe allein und stehe zwischen allen Fronten, die mir einreden wollen, dass ich für den jeweiligen “Feind” arbeite. Eine Farce! Natürlich könnte ich den einfacheren Weg gehen und mich hinter einer “Gruppe” verstecken, die der Meinung ist, bereits alles zu wissen und “auserwählt” zu sein. Aber wozu? Ich hätte nicht das Recht, meine eigene Meinung zu vertreten. Ich würde mich meiner eigenen Freiheit berauben.“

DeeEx

Staatsanwaltschaft zweifelt an Vorwürfen gegen Monsignore Mixa – homo homini lupus

Die zuständige Staatsanwaltschaft kommentiert die Vorwürfe gegen Bischof Mixa mit den Worten, die Hinweise reichten nicht, um einen “konkreten Straftatbestand zu benennen”. Quadraturacirculi resümiert zu Recht:

„Dieser ganze Vorgang zeichnet ein, gelinde gesagt, unseliges Bild über den Zustand der deutschen katholischen Kirche auf. Hier wurde ein „unbequemer Querulant“ auf Druck der atheistischen Linkspresse unter dem Gespött von einigen Bischofskollegen fachmännisch entsorgt.“

Aus gegebenem Anlass habe ich meinen eigenen Artikel „Kardinal Lehmann“ umbenannt in: „Charakterschweine im Kardinalsrot“

US-Bundesrichter: Gleiches Recht für alle, auch in puncto Islam

„Das US-Militär in Camp Lejeune, North Carolina hatte einem zivilen Angestellten wegen einem Aufkleber mit der Aufschrift «Islam bedeutet Terrorismus» verboten, mit seinem Auto die Militärbasis zu befahren. Der Sohn des Mannes war bei dem Attentat auf das US-Kriegsschiff «Cole» im August 2000 ums Leben gekommen. Der Bundesrichter argumentierte, dass die pauschalisierende Gleichsetzung des Islam mit Terrorismus unabhängig ihres Wahrheitsgehalts vom Recht der Redefreiheit gedeckt sein müsse, da anderslautende Statements wie «Islam bedeutet Frieden» oder «Islam bedeutet Liebe» gleichzeitig erlaubt seien. Obgleich das Militär einen größeren Spielraum beim Verbot bestimmter möglicherweise anstößiger Inhalte habe um Ordnung und Disziplin aufrechtzuerhalten, dürfe eine solche Einschränkung keinesfalls vorgenommen werden «in einer Weise, die eine politische Äußerung erlaubt aber die Antwort darauf verbietet», so Bundesrichter Malcom Howard.“

Es gibt noch Richter in Amerika. Bei uns auch?

Wo er Recht hat…

Wo er Recht hat…

„Gegenwärtig leben 170.000 Armenier in unserem Land. Nur 70.000 sind türkische Staatsbürger, aber wir tolerieren die übrigen 100.000. Wenn nötig, kann es passieren, dass ich diesen 100.000 sagen muss, das sie in ihr Land zurückgehen sollen, weil sie nicht meine Staatsbürger sind. Ich muss sie nicht in meinem Land behalten.“

sagte der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan. Da hat er bestimmt Verständnis dafür, dass auch andere souveräne Staaten selbst darüber entscheiden, wen sie in ihren Grenzen dulden – und wen nicht.

Die Interessen des Bischofs

Die Interessen des Bischofs

Der Hamburger Weihbischof Jaschke hat Erika Steinbach das Recht abgesprochen, für die Vertriebenen zu sprechen und sie indirekt aufgefordert, auf den ihr zustehenden Sitz im Stiftungsrat zu verzichten.

Es handelt sich um denselben Herrn Jaschke, dem wir die profunde Einsicht verdanken: „Als christlicher Bischof habe ich ein Interesse daran, dass Muslime in Deutschland ihren Glauben nicht verlieren.“

Was wirft er Erika Steinbach eigentlich vor? Womöglich, dass sie sich noch nicht zu der Einsicht durchringen konnte, sie als Präsidentin des Bundes Vertriebenen habe ein Interesse daran, polnischen Deutschenhassern die Deutungshoheit über die Geschichte der Vertreibung zu überlassen?

Queen mit Tschador

„Wir hoffen, das menschengemachte Recht in Großbritannien auszumerzen. Wir appellieren an Gordon Brown, die Scharia einzuführen, und wir appellieren an die Königin, sie möge aufhören, Gott zu spielen. Es gibt nur ein höchstes Wesen. Wenn die Scharia eingeführt wird, vielleicht in 10 oder 15 Jahren, dann wird man von ihr erwarten, sich vom Kopf bis zu den Zehen zu bedecken und nur Gesicht und Hände freizulassen.“

Anjem Choudary, islamischer Prediger

Der Meta-Kramer

„Normalerweise beklagt Herr Kramer den inflationären Gebrauch von Nazi-Vergleichen. Womit er teilweise Recht hat, denn die Naziverbrechen stellten eine Zäsur in der Geschichte dar, und man sollte sich mit solch dümmlichen Vergleichen lieber zurückhalten.

Selbstverständlich gilt das Kramersche Postulat nicht für ihn selber. Eigentlich müsste sich jetzt der Zentralrat der Zentralräte der Juden einschalten und ein Meta-Kramer den unsäglichen Vergleich des leiblichen Kramers scharf verurteilen.“

Ernie Souchak

Islamisierung als Outsourcing

Es ist doch merkwürdig, wie wenig die Ideologie der im Westen herrschenden Eliten der des von ihnen gleichwohl gehätschelten Islam gleicht. Auf der einen Seite die Vergötzung der Marktwirtschaft, auf der anderen Seite eine Religion, für die schon das Einstreichen von Zinsen Sünde ist. Auf der einen Seite ein auf die Spitze getriebener Individualismus („So etwas wie eine Gesellschaft gibt es nicht, es gibt nur Individuen“, sagte Maggie Thatcher), auf der anderen Seite eine Religion, deren Menschenbild man gut in dem Satz zusammenfassen könnte, so etwas wie Individuen gebe es nicht, es gebe nur die islamische Umma und die Gemeinschaften ihrer Feinde. Auf der einen Seite Atheismus (oder allenfalls pseudoreligiöser Synkretismus), auf der anderen die fanatischste Religion der Weltgeschichte. Wie passt das zusammen?

Mega Dux schlägt in seinem jüngsten Kommentar vor:

Ich glaube die Mächtigen und Eliten der Welt haben festgestellt, dass ein Christentum, dass sich an seiner Heiligen Schrift orientiert und die Menschen dahingehend aufklärt, auf lange Sicht mündige und aufgeklärte Bürger hervorbringt. Schlecht beeinflußbar und lenkbar – trotz der Verordnung des Obrigkeitsgehorsams. Ganz anders ist es m.E. mit dem Islam. Das Volk, das unter dem direkten Einfluß des Koran hervorgebracht wird, ist uneingeschränkt manipulierbar. Ich würde mich nicht wundern, wenn in den nächsten 5-10 Jahren die ersten Landesminister sich öffentlich zum Islam bekennen werden, um diese islamischen Volksmassen, die hier entstehen, beeinflussen zu können.

Das wird wohl stimmen, islamisierte Massen sind leichter manipulierbar, vorausgesetzt, die Obrigkeit orientiert sich im Großen und Ganzen an islamischen Normen – weswegen ich auch die Vorhersage mit dem Landesminister für realistisch halte, auch im Hinblick auf den Zeitfaktor.

Islamisierte Massen sind also leichter manipulierbar, aber wieso?

Das liegt unter anderem daran, dass der Islam wesentlich ein Rechtssystem ist. Die Verquickung von Moral und Recht schafft ein Regelsystem, aus dem hervorgeht, wer gegen wen unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zweck Gewalt anwenden darf, und stiftet zugleich einen gesellschaftlichen Konsens über die Gültigkeit dieses Regelsystems.

Es ist ja nicht richtig, die muslimischen Migrantenviertel in und um europäische Großstädte als „rechtsfreie Räume“ zu bezeichnen, nur weil die staatliche Gewalt dort nichts zu bestellen hat, solange sie nicht in Kompaniestärke anrückt. Es gilt dort sehr wohl ein Recht, nur eben nicht unseres. Die dort häufig vorkommenden Vergewaltigungen unverschleierter Mädchen zum Beispiel leisten für die Durchsetzung des islamischen Rechts dasselbe, was die Gewaltdrohung des Staates für das westliche Recht leistet. Es werden ja nicht etwa alle oder auch nur die meisten Mädchen vergewaltigt, sondern gerade so viele, wie nötig ist, die Einhaltung des islamischen Verschleierungsgebots als Norm durchzusetzen.

Unsere Vorstellung, dass Recht und Gewalt einander ausschlössen, ist ja schon für den westlichen Kontext falsch: eine Illusion, die nur deswegen entstehen kann, weil die ubiquitäre Gewaltdrohung des Staates die manifeste Gewalt aus unserem Alltagsleben verbannt hat. Faktisch sind Recht und Gewalt (des Staates) auch im Westen untrennbar miteinander verknüpft. Was uns in islamischen Parallelgesellschaften im Westen, aber auch in zerstörten Staaten wie Somalia, Irak oder Afghanistan als anarchische Gewalt erscheint, folgt in Wahrheit durchaus Regeln – den islamischen – deren Anwendung dazu führt, dass am Ende eine Ordnung gemäß der Scharia entsteht. Finden solche Prozesse im Westen statt, so ist es nur folgerichtig, dass die schrittweise Einführung der Scharia, wie in Großbritannien zu besichtigen, und damit der Rückzug des Gesetzesstaates Teil dieses Prozesses ist. Der Islam kann sich so etwas wie einen Staat durchaus leisten, ist aber nicht darauf angewiesen, weil die Ordnungsfunktion des Staates vom islamischen System selbst und der von ihm geprägten Gesellschaft übernommen wird.

Womit wir bei den Gründen wären, die den Islam möglicherweise so interessant für westliche Eliten machen. Wir erleben ja auf breiter Front eine Entstaatlichung westlicher Gesellschaften, und es sind alle Aspekte von Staatlichkeit davon betroffen: Rechtsstaat, Nationalstaat, Ordnungsstaat. Die Art, wie Donald Rumsfeld den Irakkrieg und den nachfolgenden Wiederaufbau anging – um nur ein Beispiel zu nennen -, nämlich nur das Allernotwendigste von der amerikanischen Armee bzw. Regierung erledigen zu lassen und den Rest auszulagern – neudeutsch: outzusourcen – und einschließlich der organisierten Gewaltanwendung Privatunternehmen anzuvertrauen, entspricht dem Trend, den Staat nur noch unter ökonomischen Gesichtspunkten, sprich: als Kostenfaktor zu sehen, und einer Ideologie, die Staatlichkeit schon deswegen ablehnen muss, weil diese naturgemäß an territoriale Grenzen gebunden ist und obendrein der Ökonomisierung der Gesellschaft im Wege steht.

Nun kann man aber die Leistungen des Staates, speziell seine Ordnungsfunktion, nicht unbegrenzt durch Dienstleistungen Privater ersetzen: Eine Elite von Reichen, die sich unter dem Schutz privater Sicherheitsdienste in ihre Enklaven zurückziehen und den Rest der Gesellschaft in die Anarchie verabschieden wollte, würde sehr schnell merken, dass es um ihre Sicherheit nicht besser – eher schlechter – bestellt ist als um die Ludwigs des Sechzehnten im Angesicht des Pariser Mobs.

Die Eliten benötigen also ein ordnungsstiftendes System, das keine Steuergelder kostet – das heißt kein Staat ist. Und welches System bietet sich da an?

Genau.

S. Trifkovic: Großbritannien führt die Scharia ein

von Sdrja Trifkovic
16. September 2008

Übersetzung von Thatcher

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Srdja Trifkovic

Britische Zeitungen berichten, dass Scharia-Recht offiziell in Großbritannien in Kraft gesetzt worden ist, indem Scharia-Gerichten die Macht gegeben wurde, Fälle nach moslemischem Zivilrecht zu regeln, bemerkenswerterweise auch bei Fällen, wo es um das Schlagen von Ehefrauen geht. Gordon Browns Labour-Regierung “hat in aller Stille die Machtübertragung an Scharia-Richter abgesegnet, so dass sie Fälle von Scheidung und Finanzstreitigkeiten bis hin zu häuslicher Gewaltanwendung entscheiden dürfen.” Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass islamische Entscheidungen ab jetzt mit der vollen Macht des Justizsystems, durch die County Courts oder den High Court, vollstreckbar werden.

Scharia-Gerichte mit diesen Befugnissen wurden in London, Birmingham, Bradford und Manchester errichtet, das Hauptquartier dieses Netzwerks befindet sich in Nuneaton, Warwickshire, und zwei weitere Gerichte sind in Planung für Glasgow und Edinburgh. Ein sichtlich erfreuter Sheikh Faiz-ul Aqtab Siddiqi, dessen Moslemisches Schlichtungstribunal (Muslim Arbitration Tribunal) diese Gerichte leitet, erklärt, dass er eine Klausel im British Arbitration Act von 1996 ausnutzt, der Scharia-Gerichte als „Schlichtungstribunale“ (arbitration tribunals) einstuft, deren Entscheidungen rechtlich bindend sind, sobald in einem Streit beide Parteien übereinkommen, deren Autorität anzuerkennen. Es versteht sich von selbst, dass geprügelte moslemische Ehefrauen und enterbte moslemische Töchter die Autorität von Scharia-Gerichten „freiwillig anerkennen“ werden, anstatt sich verschiedenen unangenehmen und womöglich tödlichen Konsequenzen gegenüberzusehen, die es hätte, sich nicht konform zu den Regeln und Vorlieben „der Gemeinde“ zu verhalten.

Was dies in der Praxis bedeutet, wurde vor kurzem durch einen  Erbschaftsstreit in den Midlands deutlich, in dem das Scharia-Gericht von Nuneaton das Vermögen eines moslemischen Vaters zwischen drei Töchtern und zwei Söhnen aufteilte. Die „Richter“ sprachen den Söhnen das Doppelte dessen zu, was sie den Töchtern zusprachen — natürlich in vollkommener Übereinstimmung mit der Scharia, aber entgegen jeglicher Gewohnheit britischer Gerichte, die den Töchtern gleiche Anteile zugesprochen haben würden. In sechs Fällen häuslicher Gewalt, die von Siddiqi angeführt werden, trugen die „Richter“ den Ehemännern auf, „Anger Management“-Kurse und „Beratung durch Gemeindeälteste“ (wie etwa Imamen und Scharia-Richtern) in Anspruch zu nehmen. In jedem dieser Fälle zogen die geprügelten Ehefrauen umgehend die Beschwerden zurück, und die Polizei stoppte ihre Ermittlungen. Es sollte bemerkt werden, dass unter dem normalen britischen Gesetz diese sechs Fälle eher als Straftaten denn als Familienangelegenheiten verfolgt worden wären.

DIE SCHARIA VERSTEHEN — Moslemische Aktivisten betonen, dass vorgeblich ähnliche jüdische Familiengerichte (bet din) und katholische Ehegerichte seit vielen Jahren in Großbritannien existiert haben, doch es gibt einen großen Unterschied: Solche Gerichte beanspruchen ausdrücklich nur die Rechtsprechung über ihre Gläubigen, wohingegen für die orthodoxe islamische Lehre die Scharia das einzige legitime Recht in der Welt darstellt und ihr universelle Rechtsprechungskompetenz sowohl über Moslems und Nichtmoslems zukommt. Für einen gläubigen Moslem bedeutet die Einbettung der Scharia in das britische Rechtssystem in keiner Weise das Ende der Bemühungen. Es ist lediglich ein größerer Meilenstein auf dem Weg, der nicht haltmachen wird, solange nicht alle Briten, ungeachtet ihres Glaubens, den harten Regelungen von Allahs Gesetz und Mohammeds Beispiel unterworfen sind.

Das Islamische Gesetz, die Scharia, ist keine Ergänzung des „weltlichen“ Gesetzbuches, sondern das einzige Gesetzbuch und die einzige Grundlage für Rechtsverbindlichkeit (Koran 4:8). Keine lediglich menschliche Einrichtung hat die Autorität, Gesetze zu erlassen: Scharia-Richter können nichts tun oder erlassen, was im Widerspruch zu Koran oder Sunna stünde. Die Definition, was gerecht ist, hängt einzig von Allahs Willen und Mohammeds Taten ab, auf die keine der gängigen moralischen Kriterien, die man unter Nichtmoslems findet, anwendbar sind. „Gerecht“ und „ungerecht“ werden im Islam nicht als inhärente Merkmale angesehen, nach denen menschliches Handeln rechtmäßig beurteilt werden muss. Ein Scharia-Urteil erfordert natürlich umfangreiche Kenntnis von Koran und Hadithen, genauso wie von islamischen Präzedenzfällen. Jedenfalls ist der Korpus der Rechtsquellen endlich, und nur qiya, Analogieschlüsse, dürfen im Urteil angewendet werden.

Entgegen dem christlichen Konzepts von Legitimität der Regierung (Röm 13,1) verurteilt der Islam die Akzeptanz jeder anderen Form des Rechts [als der Scharia, A.d.Ü.] als Rebellion gegen Allahs Oberhoheit (Koran 5;50). Moslems glauben, dass die Scharia als Richtschnur für die Gültigkeit jeglichen positiven Rechts verwendet werden solle. Christus anerkannte die Herrschaft der menschlichen Regierung als legitim, als er sagte: “Gebt daher dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist” (Matthäus 22;21). Im Islam gibt es dagegen keine solche Unterscheidung zwischen Weltlichem und Göttlichem.

Die Scharia ist mitnichten ein “religiöses Gesetz”, sondern eine Vermischung von politischer Theorie und Strafrecht, das die Bestrafung von Übertretern durch das Schwert des Staates vorsieht. Um legitim zu sein, muss alle politische und gesetzgeberische Macht bei denen liegen, die Allahs Autorität und seinem offenbarten Willen gehorchen, der durch seinen Propheten herabgesandt wurde (Koran 5;59). Die Scharia soll auf die ganze Menschheit angewendet werden, so wie der Koran für die ganze Schöpfung gilt. Alles Recht, das damit nicht vereinbar ist, ist null und nichtig, und zwar nicht nur für Moslems, sondern für die gesamte Menschheit. Juden, Christen und Heiden sind ebenfalls der Scharia unterworfen, und vom Standpunkt Mohammeds her können sie sich nicht auf die Urteile und moralischen Prinzipien vorheriger Offenbarungen berufen (Koran 4;60). Der Rückgriff auf jede andere Autorität ist nicht nur ungerechtfertigt, sondern satanisch. Die Nichtmoslems sind in allen Angelegenheiten nach den Gesetzen des Islam zu richten, “ob ihnen das gefällt oder nicht, ob sie zu uns kommen [sich zum Islam bekehren; A.d.Ü.] oder nicht”.

Die Scharia steht über der Vernunft, über dem Gewissen, über der Natur. Ihr fehlender Anspruch an moralische Grundlagen ist ausdrücklich festgeschrieben: es gibt keinen “Geist des Gesetzes” im Islam, keine Würdigung der Konsequenzen von Taten. Weder die Offenbarung noch die Tradition dürfen in Frage gestellt werden, geschweige denn dürfe irgendein anderer juridischer Standard angewendet werden — auf keinen Fall dürfe man sich auf ein “Naturrecht” berufen, das der Mensch als solcher inhärent besäße. (Koran 5;45)

BRITANNIA DELENDA — Die herrschende Elite in Großbritannien ist entweder ignorant oder, was wahrscheinlicher ist, gleichgültig gegenüber den Folgen, die die Aufnahme der Scharia in das Rechtssystem des Landes hat. Der Fortschritt in der Islamisierung Großbritanniens ist beeindruckend. Anfang des Jahres (2008, A.d.Ü.) erklärte Rowan Williams, der Erzbischof von Canterbury, auf BBC Radio 4, dass die Einführung der Scharia in Großbritannien „unabwendbar erscheint“. Vor zwei Monaten sagte Großbritanniens oberster Richter, Lord Phillips, dass es Moslems in Großbritannien möglich sein solle, unter der Scharia zu leben. Sie praktizieren die Hochform des Appeasements und der Kapitulation, die eine lange und unehrenhafte Geschichte haben.

Unmittelbar nach den Anschlägen des 11. September 2001 sagte der damalige Premierminister „Tony“ Blair: „Was in Amerika geschehen ist, ist nicht das Werk islamischer Terroristen, auch nicht das Werk moslemischer Terroristen.“ Als er zu moslemischen „Gemeindeführern“ sprach, fügte er hinzu: „Es war das Werk von Terroristen, ganz einfach“, die „mit keiner fehlgeleiteten religiösen Rechtfertigung“ geehrt werden dürften, weil sie „allen Glaubenssätzen des Islam zuwidergehandelt“ hätten, der eine „friedliebende, tolerante Religion“ sei.

Des Premiers Worte wiederholend, gelobte der frühere Innenminister John Denham zwei Wochen nach 9/11, „den Krebs der Islamophobie“ zu entfernen, der angeblich Britannien befallen habe, und erklärte, dass „der wahre Islam eine Religion des Friedens, der Toleranz und des Verständnisses“ sei. Er rief die Medien dazu auf, die Verbreitung „eines verzerrten oder karikierten oder von Vorurteilen geprägten“ Bildes von Moslems oder des islamischen Glaubens zu vermeiden. Doch Dr. Richard Stone, Vorsitzender der Kommission für britische Moslems und Islamophobie, reagierte darauf, indem er die Regierung dafür kritisierte, die antimoslemischen Vorurteile nicht „auf einer tiefen Ebene“ und die „institutionelle Islamophobie“ gar nicht angesprochen zu haben.

Genau sechs Monate später, am 7. Juli 2005, kam London an die Reihe. Die Selbstmordbomber waren vier junge britische Bürger, nach der Religion Moslems, drei von ihnen pakistanischer Abstammung, geboren und aufgewachsen in England und in staatlichen Schulen erzogen. Doch der stellvertretende Commissioner der Londoner Metropolitan Police, Brian Paddick, sagte, dass die Schuldigen „sicher keine islamischen Terroristen gewesen seien, weil Islam und Terrorismus einfach nicht zusammenpassen“. Er wiederholte, fast Wort für Wort, die vier Jahre alten Versicherungen Tony Blairs. Blair selbst erklärte, es sei schwer zu verstehen, wie diese „Yorkshire-Lads von Geburt und Jugend“ sich gegen ihre Mitbürger wenden konnten. Die geisteskranke Jihadmannschaft als „lads“ zu bezeichnen — ein englischer Begriff, der sich vom mittelenglischen „ladde“ ableitet –, zeugte von einer ernsthaft verwirrten Denkweise.

Die Aufnahme der Scharia ist eine logische Folge der Blairschen Geisteshaltung, des Ausmaßes der moslemischen Einwanderung nach Großbritannien und der Dynamik, mit der diese wachsende Gemeinde symbiotisch mit dem Konsens der Eliten wechselwirkt. Dieser Konsens hatte angefangen, bevor die Rushdie-Affäre von 1988 es Moslems in Großbritannien erlaubte, ihre Muskeln in offenem Gegensatz zu den Landesgesetzen anzuspannen.

Eine Generation danach haben sich Moscheen und islamische Zentren in ganz Großbritannien vervielfacht und stellen das Rückgrat für die Unterstützung terroristischer Netzwerke dar. Die britischen Sicherheitsbehörden sind im Großen und Ganzen ihren politischen Herren darin gefolgt, alles zu ignorieren, was die Bedrohung angeht. Die Gerichte tragen ihren Teil dazu bei, indem sie routinemäßig die Kriminal-, Asyl- und Terrorismusgesetze in einer Weise interpretieren, die der Sicherheit des Königreiches schadet und dem djihadistischen Untergrund nützt. Dieser Untergrund gedeiht in Moscheen, staatlich unterstützten islamischen Bildungseinrichtungen und Gemeindezentren.

Die neue und vermutlich gestärkte Tory-Partei bietet kaum eine Alternative. Nach einer Serie von Wahlniederlagen hat sie sich unter David Cameron der multikulturalistischen Prozession angeschlossen. Heute glaubt er an rassische, ethnische und geschlechtliche Quotenregelungen. Sein Kollege, der Vorsitzende der Konservativen Partei Francis Maude, sagt, Immigration sei „fantastisch gut“ für das Vereinigte Königreich.

Solche Schwachsinnigkeiten sind Lichtjahre von einem anderen britischen Premierminister und weitaus ehrlicheren Tory entfernt, Winston Churchill, der vor mehr als einem Jahrhundert davor warnte, dass es „keine stärker rückwärtsgewandte Kraft auf der Welt“ gebe als den Islam: „Weit entfernt davon, dem Tode geweiht zu sein, ist der Mohammedanismus ein kämpferischer und bekehrender Glaube. Er hat sich bereits im gesamten Zentralafrika verbreitet, bringt mit jedem Schritt furchtlose Krieger hervor; und wäre nicht das Christentum in den starken Armen der Wissenschaft geschützt — der gleichen Wissenschaft, die es vergeblich bekämpft hatte –, dann könnte die Zivilisation des modernen Europa zusammenbrechen, so wie die Zivilisation des antiken Rom zusammenbrach.“

Die Wissenschaft gibt es immer noch, aber ihr Schutz für das Reich der Seele ist abgebaut worden, vielleicht tödlicherweise. T.S. Eliot wird möglicherweise Recht bekommen, der gewarnt hatte, der Westen würde „nicht mit einem Knall, sondern mit einem Seufzer“ untergehen.


Quelle:
http://www.chroniclesmagazine.org/index.php/2008/09/16/britain-adopts-sharia/

In deutscher Sprache erstmals veröffentlicht im Blog Counterdjihad