Sonderrecht gegen Neonazis?

Wenn es in Berlin noch Richter geben mag: In Karlsruhe gibt es keine mehr. Das Bundesverfassungsgericht prostituiert sich für die Political Correctness. Horst Meier schreibt im Merkur:

„Die Wunsiedel-Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht irgendeines der inflationären Signale gegen das Treiben von »Ewiggestrigen«, sie markiert eine Zäsur. Denn die ausdrückliche Rechtfertigung von Sonderrecht gegen rechtsradikale Ansichten ist der Sündenfall schlechthin, ist ein Bruch mit dem herkömmlichen Verständnis der Meinungsfreiheit; ja sie wendet sich gegen das Prinzip selbst. Zwar heißt es im zweiten der Leitsätze, den die Richter ihrer Entscheidung voranstellen, derartiges Sonderrecht nehme den »materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück«. Aber diese Beschwichtigung speist sich aus dem schlechten Gewissen derjenigen, die sich erst auf die abschüssige Bahn begeben und dann unter allerlei Verrenkungen versuchen, eine gute Figur abzugeben.“

Quelle: Horst Meier: Sonderrecht gegen Neonazis?.

Achtung: Wie alle Online-Veröffentlichungen des Merkur steht auch diese nur einige Wochen im Netz!

Der Meta-Kramer

„Normalerweise beklagt Herr Kramer den inflationären Gebrauch von Nazi-Vergleichen. Womit er teilweise Recht hat, denn die Naziverbrechen stellten eine Zäsur in der Geschichte dar, und man sollte sich mit solch dümmlichen Vergleichen lieber zurückhalten.

Selbstverständlich gilt das Kramersche Postulat nicht für ihn selber. Eigentlich müsste sich jetzt der Zentralrat der Zentralräte der Juden einschalten und ein Meta-Kramer den unsäglichen Vergleich des leiblichen Kramers scharf verurteilen.“

Ernie Souchak