In “eigentümlich frei” schrieb Josef Schüßlburner letztes Jahr über die Funkion von Verfassungsschutzberichten:
Als … Ende der 1960er Jahre unter Verstoß gegen das KPD-Verbot des BVerfG die verbotene KPD als DKP wieder zugelassen wurde …, hat man sich doch nicht getraut, dieser (Wieder-)Gründung den vollen Legalitätsstatus zuzugestehen, sondern erfand das Verbotssurrogat des Verfassungsschutzberichts. Damit konnte „man“ (CDU und FDP) gegenüber der etablierten sozialistischen Seite (SPD und 68er Linke) auch rechtfertigen, weshalb man vom dem schon 1968 geforderten NPD-Verbot Abstand nahm, würde doch der VS-Bericht, der staatlich die Meinungen von DKP und NPD bekämpft und die Grundlage für Disziplinarmaßnahmen von Mitgliedern dieser Parteien im öffentlichen Dienst darstellen sollte, einen effektiven Verbotsersatz schaffen (…) Das BVerfG hat dem dadurch errichteten Schutz der etablierten Parteien vor Konkurrenz durch neue Parteien beigepflichtet, indem es in der Beeinträchtigung letztlich des freien Wahlrechts (Reduzierung des Auswahlcharakters von Parlamentswahlen) durch amtliche Verfassungsschutzberichte nach seinem bis dato maßgeblichen Beschluss (BVerfGE 40, 287) nur eine „faktische“, verfassungsrechtlich nicht relevante Wirkung des VS-Berichts erkennen wollte. Rechtliche Wirkung wurde diesen Berichten zwar abgesprochen, womit aber das BVerfG bewusst verkennen wollte, dass diese Berichte schon längst als vorweggenommenes „Sachverständigengutachten“ verwendet wurden, um zahlreiche Diskriminierungsmaßnahmen insbesondere im öffentlichen Dienst zu rechtfertigen, die letztlich auf Meinungsdiskriminierung, ja Meinungsunterdrückung hinausliefen.
Die Berichte des Verfassungsschutzes sind, mit anderen Worten, Instrumente einer in der Verfassung nicht vorgesehenen und ihrer Systematik ins Gesicht schlagenden Staatspropaganda zur amtlichen Anprangerung politischer Opposition. Der Verfassungsschutzbericht, schrieb ich in meinem Artikel “Zum Urteil gegen Bodo Ramelow”, (und bereits das Bekanntwerden des “Beobachtens”) wirkt effektiv als “Verbot light”, mit dem die Regierung nach Gusto missliebige Meinungen bekämpft und aus dem “demokratischen Spektrum” in die Schmuddelecke verbannt. Auf diese Weise werden die Grundrechte bzw. rechtsstaatlichen Normen der Gleichheit vor dem Gesetz, der Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, der freien Betätigung von Parteien und der Gleichheit der Wahl umgangen, ohne dass der Staat der dies tut, sich den strengen rechtlichen Prüfungen stellen müsste, die bei Organisationsverboten oder offener Zensur fällig wären.
Der Verfassungsschutz ist mithin eine Behörde, deren Daseinszweck nicht zuletzt darin besteht, die Regierung bei der Umgehung und Aushebelung der Verfassung zu unterstützen, und ihre Bezeichnung als “Verfassungsschutz” eine genaue sprachliche Analogie zum Orwellschen “Liebesministerium”. Dabei ist es kurios, dass die klassischen totalitären Regime, die Orwell vor allem im Auge hatte, ihre Organe mit weitaus mehr Ehrlichkeit benennen als die BRD: “Ministerium für Staatssicherheit” oder “Geheime Staatspolizei” sind allemal präzisere Bezeichnungen der jeweiligen Behörden als “Liebesministerium” – oder eben “Verfassungsschutz”. Überhaupt sind die Herrschaftstechniken hierzulande und heutzutage ausgefeilter. Wer sich dazu beglückwünscht, dass die Macht über die veröffentlichte Meinung in unserem Land nicht bei einem Propagandaministerium oder einem ZK-Sekretär für Propaganda liegt, sondern wir eine “freie Presse” haben, macht sich etwas vor. Die Propaganda ist mit dem Untergang der totalitären Staaten ja keineswegs aus unserem Leben verschwunden, sie hat sich nur camoufliert und anonymisiert. Die Macht, die der Staat nicht mehr hat, wird von unkontrollierten und unkontrollierbaren Privaten ausgeübt, die für das Regime eine Drecksarbeit übernehmen, die ihm selbst verboten ist. Jeder Journalist weiß, was und worüber er nicht schreiben darf, er weiß aber nicht unbedingt, wer dafür verantwortlich ist, dass er es nicht darf. Der Leser schließlich ist vollends ahnungslos: Wer “Das Reich” las, wusste noch, dass ihm gehobene Propaganda vorgesetzt wurde, wer “Die Zeit” liest, weiß es nicht.
Die “Berliner Zeitung”, eines jener Organe, die ihrem eigenen Anspruch zufolge niemals Propaganda machen würden, hat nun ein Interview mit dem Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes Manfred Murck veröffentlicht. Die Überschrift lautet “Gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat”. Auf den ersten Blick möchte man der Aufrichtigkeit applaudieren, mit der der Verfassungsschutz und das “gestörte Verhältnis zum Rechtsstaat” in einem Atemzug genannt werden. Dann sieht man näher hin: Die Überschrift lautet “Muslimfeindliche Szene: Gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat”.
Man möchte persiflierend sagen: Berliner Zeitung: Gestörtes Verhältnis zur Wahrheit.
Bereits die Überschrift enthält nämlich eine Diffamierung: Man kann die islamkritische Szene mit einigem Recht auch “islamfeindlich” nennen; sie aber “muslimfeindlich” zu nennen impliziert die Behauptung, dass die gesamte Islamkritik bloß eine ideologische Fiktion sei, die den Hass auf Muslime als Menschen bemänteln solle. Das sind so die Methoden, mit deren Hilfe man Propaganda unter die Leute bringt, ohne dazu zu stehen, und gegen Andersdenkende hetzt, ohne ihre Argumente zur Kenntnis zu nehmen.
Manfred Murck, Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, bestätigt erstmals offiziell, dass an einer systematischen Überprüfung der muslimfeindlichen Szene gearbeitet wird. Neben Angriffen aufs Grundgesetz gebe es dort aber auch große kriminelle Energie.
Herr Murck, Ihre Behörde lässt inzwischen den rechten Internet-Pranger „Nürnberg 2.0“ beobachten. Warum?
Ich bitte um Verständnis, dass ich diese Meldung nicht bestätigen kann. Es ist aber richtig, dass wir uns als Hamburger Landesamt, so wie andere Verfassungsschutzbehörden auch, in den letzten Monaten verstärkt mit dem Thema Islam- und Muslimfeindlichkeit befasst haben. Dabei schauen wir uns auch eine Reihe von Websites an. Ob und welche wir bereits als extremistisch eingestuft haben oder eventuell einstufen werden, darauf möchte ich auch aus operativen Gründen nicht eingehen.
“Aus operativen Gründen” – da sind die Herren wohl noch am Tüfteln; das Problem, Islamkritiker halbwegs glaubwürdig als Extremisten und Verfassungsfeinde zu diffamieren, ist anscheinend reichlich verzwickt.
Dann genereller: Wie schätzen Sie einen Online-Pranger ein, auf dem „Islam-Kollaborateure“ steckbrieflich mit Bild, Anklage und Privat-Adresse quasi zur Fahndung ausgeschrieben sind?
Für den Verfassungsschutz sind das Anhaltspunkte, dass die Verantwortlichen ein gestörtes Verhältnis zum demokratischen Rechtsstaat haben. Ich sehe zudem Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Relevanz, in Frage kämen Tatbestände wie Bedrohung oder öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Aber das müssen Staatsanwälte entscheiden. Bei Nürnberg 2.0 ist noch etwas interessant: Da wird allen Gegnern mit dem Tag X gedroht, an dem man die Macht übernehmen und ihnen den Prozess machen wird. Diese Konstruktion, mit einer Abrechnung für die Zeit nach der Machtergreifung zu drohen, kennen wir auch aus dem klassisch rechtsextremen Milieu.
Herrn Murck wie auch den Interviewern Steven Geyer und Jörg Schindler scheint entgangen zu sein, dass Praktiken dieser Art, nämlich Gegner “steckbrieflich mit Bild, Anklage und Privat-Adresse quasi zur Fahndung” auszuschreiben, seit langer Zeit zu den Standardmethoden der Linken gehören. Dass just dieser Tage wieder mit “Nazi Leaks” eine einschlägige Seite ins Netz gestellt wurde, auf der die mit kriminellen Mitteln erbeuteten Daten angeblicher “Nazis” (zum Beispiel Autoren und Interviewpartnern der Jungen Freiheit) veröffentlicht wurden, scheinen sie auch nicht zu wissen. Dieselbe Liste stand letztes Jahr auch bei indymedia, verbunden mit dem Satz “Wir kriegen euch alle”.
Der feine Unterschied ist nur, dass diese Drohungen nicht, wie bei Nürnberg 2.0, auf “die Zeit nach der Machtergreifung”, also den Sanktnimmerleinstag bezogen sind, und man sich bei den Linken auch nicht mit Prozessen aufzuhalten gedenkt, sondern den Mob hier und jetzt loslässt: “Die reißerische Veröffentlichung der Adreßdaten blieb für Betroffene nicht folgenlos. Seit der ersten Verbreitung der Datei auf Indymedia und nun verstärkt durch die jüngste Veröffentlichung bei „Nazi Leaks“ kam es bereits zu mehreren Attacken auf Wohnungen und Drohanrufen gegen Personen, die auf dieser Liste stehen.” (Dieter Stein)
Genügt der drohende Charakter solcher Seiten, damit der Verfassungsschutz sie beobachtet?
Wir dürfen nur nachrichtendienstlich beobachten, wenn es klare Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung gibt.
…sagt der Schützer der Verfassung eines Staates, dessen Regierung keinen Tag vorübergehen lässt, ohne die Verfassung, auch und gerade in ihrer demokratischen Substanz, zu verletzen, zu missbrauchen, zu umgehen, umzudeuten, auszuhöhlen, zu entstellen, der Lächerlichkeit preiszugeben und zur Fassadenverfassung im Stil der Stalinverfassung von 1936 umzubauen. Wenn er wirklich “Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung” suchen würde, müsste er zu allererst seine Vorgesetzten bespitzeln.
Diese können von einer Gruppe oder Organisation ausgehen, aber auch von Publikationen, in diesem Fall Websites. Bei Angriffen auf die vom Grundgesetz geschützten Menschenrechte ist der Verfassungsschutz eindeutig zuständig, solche Angriffe finden sich auf islamfeindlichen Seiten häufig.
Es ist nicht möglich, in einem halbwegs ernstzunehmenden Sinne die “Menschenrechte anzugreifen”, ohne dass dies strafrechtlich relevant wäre; dann aber ist nicht der Verfassungsschutz zuständig sondern die Staatsanwaltschaft. Das nebulöse Geschwätz von “Angriff auf die Menschenrechte” besagt, wenn damit die Zuständigkeit des VS begründet wird, nichts anderes, als dass verfassungskonforme, aber missliebige politische Meinungen mithilfe der pompösen Phrase vom “Angriff auf die Menschenrechte” zum Angriff auf die Verfassung umgelogen werden; da diese Meinungen vor allem die Kritik an der Masseneinwanderung von Muslimen beinhalten, besagt die Verknüpfung dieser Kritik mit dem Thema “Menschenrechte”, dass es nach Auffassung von Herrn Murcks ein jedermann zustehendes Recht auf Einwanderung nach Deutschland gebe. Ein solches Recht gibt es aber nicht und kann es auch nicht geben, wenn dieses Land fortexistieren und dabei noch eine Demokratie bleiben soll.
Dass das herrschende Regime solche Masseneinwanderung auf höchst undemokratischem Wege forciert und zu diesem Zweck “Menschenrechte” erfindet, die es nicht gibt, ist Teil seines kalten Staatsstreiches, mit dem die Grundlagen des Gemeinwesens, einschließlich der freiheitlichen Demokratie, zerstört werden. Es dokumentiert das “gestörte Verhältnis”, das die herrschenden Eliten, und gerade nicht deren Kritiker, zu Rechtsstaat und Verfassung haben.
Unsere bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass Muslimen häufig die Menschenwürde bestritten wird, man betrachtet sie nicht als gleichwertige Rechtssubjekte.
Selbstredend wird auch diese unverschämte Lüge nicht etwa mit einem Zitat untermauert.
Angriffe auf die in Artikel 4 des Grundgesetzes geschützte Glaubensfreiheit stehen im Zentrum dieser Bestrebungen.
Es ist kein Angriff auf die Glaubensfreiheit, einen Kult, der im politischen Bereich die Souveränität Allahs statt der des Volkes propagiert, auf rechtlichem Gebiet die Herrschaft der Scharia der des Grundgesetzes überordnet, Andersgläubige als Affen und Schweine verunglimpft und sie in der Tat “nicht als gleichwertige Rechtssubjekte”, sondern als Menschen minderen Rechts und minderer Würde betrachtet, Einschränkungen zu unterwerfen und insbesondere seine Anhänger nicht in Massen nach Europa importieren zu wollen. Wäre dies schon ein Angriff auf die Glaubensfreiheit, dann wäre die Behandlung von Scientology, das erheblichen Einschränkungen unterworfen ist, ein eklatanter Verfassungsbruch.
… wie jüngst auf dem Anti-Islam-Blog „Politically Incorrect“. Da wurden Muslime im redaktionellen Teil vor die Wahl gestellt: „Abschwören oder ausreisen.“
Formulierungen dieser Art sind Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen.
Ich bin Politikwissenschaftler; mir ist keine Definition von “Extremismus” bekannt, unter die die Forderung nach Ausreise von Nicht-Staatsbürgern fiele, die einer totalitären Religion anhängen. Kein Mensch würde es als “extremistisch” ansehen, die Ausweisung von Amerikanern zu fordern, die der Scientology-Sekte angehören; und was für die eine totalitäre Religion gilt, gilt auch für die andere. Hier gilt, was ich in dem schon zitierten Artikel geschrieben habe: Der Begriff des “Extremismus”, auf den die Tätigkeit des Verfassungsschutzes abhebt, bedeutet nämlich auf Deutsch, dass nach Gesäßgeographie entschieden wird, was als legitime Meinungsäußerung gelten darf und was nicht. Der Mainstream – und das heißt: die Politik des etablierten oligarchischen Parteienkartells – kann per definitionem niemals “extremistisch” sein, und wäre sie noch so freiheitsfeindlich, demokratiezersetzend und rechtsstaatswidrig, wie sie in der Tat ist. “Extremist” ist, wer sich dem ideologischen Konsens des Kartells nicht beugt.
Halten wir fest: Der Chef des Hamburger Verfassungschutzes ist ein Mann, der entweder überhaupt keinen Begriff davon hat, was Extremismus eigentlich ist, oder, wahrscheinlicher, von dem Prinzip ausgeht: Extremismus ist, was der herrschenden Klasse missfällt.
Um eine Website insgesamt als Beobachtungsobjekt einstufen zu können, bedarf es aber einer Verdichtung solcher Belege. Angriffe auf die Grundrechte sind für uns auch eindeutiger zu belegen als verklausulierte Angriffe auf den Rechtsstaat, wie die genannten Drohungen mit dem Tag X. Zumindest bigott sind auch die verbreiteten Szenarien zu einem angeblich bevorstehenden Bürgerkrieg: Man gibt sich besorgt, dass dieser Krieg bevorstehe, fördert ihn aber faktisch.
Um die Dummheit und Frechheit einer solchen Äußerung angemessen zu würdigen, müssen wir uns klarmachen, dass wir in einem Land leben, dessen Regime eingestandenermaßen das eigene Staatsvolk durch eine multikulturelle und multiethnische “Bevölkerung” ersetzen will. Sie zielt also darauf ab, ethnische Zustände zu schaffen, wie sie für den Libanon, das ehemalige Jugoslawien, Südafrika oder den Kongo charakteristisch sind. Dass die ethnischen Zustände solcher Länder, wenn man sie in Deutschland herbeiführt, unweigerlich auch in vergleichbare politische Zustände münden – die Bürgerkriege dort sind ethnische Kriege – ist eine Tatsache, die nur ein völlig verblendeter Traumtänzer ignorieren kann. Am Bürgerkrieg sollen dann aber nicht diejenigen schuld sein, die die Politik der Libanonisierung betreiben, sondern die, die sie zu stoppen versuchen. Den Rest dieses unsäglichen Interviews erspare ich uns.
Man muss sich über all dies nicht wundern. Der fälschlich so genannte Verfassungsschutz ist der Kettenhund des Regimes, wie jede andere vergleichbare Behörde dieser Art. Man sollte es daher auch nicht bedauern, im Fadenkreuz dieser Leute zu sein. Dieser Staat wird von einer Kaste von Putschisten und Verfassungsfeinden regiert. Wer von einem solchen Staat nicht als Feind betrachtet wird, lebt verkehrt.