Wen oder was schützt der Verfassungsschutz?

Wie wir jüngst erfahren haben, lässt Bayern seit Neuestem die Partei “Die Freiheit”, die Münchner PI-Gruppe und insbesondere Michael Stürzenberger als angebliche Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde von seinem sogenannten Verfassungsschutz beobachten. Hierzu einige Anmerkungen: 

Erstens: Die Praxis, politische Gegner der Regierung per “Beobachtung” oder Erwähnung in Verfassungsschutzberichten amtlicherseits öffentlich zu diffamieren, ist ein grundsätzlicher Verstoß gegen das Prinzip, dass politische Willensbildung in einer Demokratie von unten nach oben zu erfolgen hat und es daher der Regierung nicht zusteht, die Staatsgewalt zur parteipolitischen Auseinandersetzung zu missbrauchen. Dass ein politisch willfähriges Verfassungsgericht diese Praxis gleichwohl für rechtens erklärt hat, ändert an ihrer materiellen Verfassungswidrigkeit nichts.

Zweitens: Als Franz Josef Strauß das Prinzip formulierte, es dürfe rechts von der Union keine demokratisch legitimierte Partei geben, da meinte er damit, dass die Union konservative Positionen vertreten müsse, um eine solche Partei überflüssig zu machen. Die heutige CSU versteht darunter das Gegenteil, nämlich linke Politik zu machen und der daraus resultierenden Akzeptanzprobleme dadurch Herr zu werden, dass sie die demokratischen Positionen politischer Gegner zu undemokratischen Positionen, die Gegner selbst zu “Extremisten” erklärt, die es mundtot zu machen gilt. […]

[Weiterlesen in meinem Originalartikel bei PI]

Das Grundgesetz – eine Verfassung fürs Volk, nicht die „Bevölkerung“!

[Judith schrieb diesen Artikel unter dem Titel „Verfassung für die Bevölkerung“ schon vor über drei Jahren für „Deutschland kontrovers/Vaterland“, aber da die politische Klasse am Grundgesetz sägt, ist er  aktueller denn je, deshalb stelle ich ihn noch einmal ein:]

Müntefering hat sich in der BamS dafür ausgesprochen, das Grundgesetz durch eine einheitliche Verfassung zu ersetzen. Seiner Meinung nach fühlen sich die Menschen im Osten übergangen. Das Grundgesetz sei ja nur als vorläufiges Modell gedacht gewesen – bis zur Wiedervereinigung.

Da staunt man nicht schlecht. Die  gleiche Partei, die zusammen mit  Linken und Grünen die Forderung hysterisch bekämpfte,  Deutsch verbindlich im GG zu verankern, strebt jetzt eine einheitliche Verfassung an.

Alles schön und gut,  nur hat sich das  politisch-gesellschaftliche Koordinatensystem seit 1948 soweit nach links verschoben, dass eine neu geschaffene Verfassung  nationale, souveräne Interessen noch weniger beinhalten dürfte, als das GG das tut. Denn das GG wurde zu einer Zeit geschaffen, als Begriffe wie „Volk“, „Vaterland“, „Heimat“, „Gott“ etc noch selbstverständlich waren. Zu einer Zeit, als es noch keinen Minderheitenfetischismus gab, keinen EU-Moloch, keinen KgR, keinen Multikultifaschismus, keinen Genderwelsch, kurz: zu einer Zeit, als  die Linken noch rechter waren, als wir Rechten es heute sind.

Ein Beispiel: Das Grundgesetz geht nicht aus vom Begriff „Nation“ als der Summe aller Völker innerhalb eines Staates. Es geht vielmehr aus vom Begriff „Volk“, und zwar vom deutschen Volk. Prof. Dr. iur. Menno Aden schrieb zu der immer wieder geäußerten Forderung nach einer Verfassung u.a.:

Wenn wir uns nach 1990 eine neue Verfassung gegeben hätten, dann wäre das deutsche Volk nicht mehr darin enthalten. Wenn wir Glück hätten, hieße es dann noch: die deutsche Bevölkerung. Das sollte man immer bedenken. Wir können dankbar sein, dass wir dieses Grundgesetz haben, das von wirklichen Patrioten gemacht worden ist, zwar unter einem Besatzungsregime, aber von deutschen Patrioten. Es ließe sich daran wohl manches verbessern, aber mit Sicherheit wäre 1992 oder ´94 nur eine schlechtere Verfassung herausgekommen

Wie richtig die Einschätzung  Adens ist, zeigte das 1999 intiierte Projekt im nördlichen Lichthof des Reichtagsgebäude,  als unter dem Label „Kunst“ Hans Haacke aus „Dem Deutschen Volke“ kurzerhand „Der Bevölkerung“ machte. [Webseite: Der Bevölkerung]

Seit seiner Geburt wurde das Grundgesetz von der politischen Klasse über 50 mal geändert und nie, aber auch wirklich nie,  geschah das zum Vorteil des deutschen Volkes. Im Gegenteil – jede Änderung nahm uns mehr von unserer Souveränität als Deutsche in unserem Vaterland Deutschland.

Man kann natürlich trefflich über Für und Wider einer neuen einheitlichen Verfassung streiten aber diese Diskussion geht m.E. an der wirklichen Kernfrage vorbei, die da lautet: Vertraue ich dem etablierten Parteienkartell genug, um einer neuen – von ihm  initiierten und ausgearbeiteten – Verfassung zuzustimmen?

Meine Antwort ist eindeutig. Nein.

Schäuble fordert: Weg mit dem Grundgesetz!

Wolfgang Schäuble gehört zu den Politikern, denen man zuhören sollte, nicht nur, weil er mächtig, sondern vor allem, weil er aufrichtig ist. Selbst seine Täuschungsmanöver folgen dem Gesetz der Taqiya und dienen erkennbar dazu, nur den zu täuschen, der getäuscht werden will. Er hat uns ganz offen gesagt, dass die Politik darauf hinarbeitet, die Deutschen im eigenen Land in die Minderheit zu drängen (s. meinen Artikel „Doktor Schäubles Staatsneurosen“) – und nicht minder offen bereitet er uns nun auf das bevorstehende Ende des Grundgesetzes und der Demokratie vor.

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Alles, was zum Verderben der Völker Europas geplant und verwirklicht wird, geschieht vor den Augen eben dieser Völker. Es wird nicht geheimgehalten. Es wird sogar im Voraus angekündigt und steht in jeder Zeitung. Wer den Nebel der PR-Phrasen beiseitepustet, in die die europäischen Eliten ihre Vorhaben hüllen, erfährt, was gespielt wird. Dazu freilich darf man nicht selbst in der Ideologie der Eliten befangen sein, muss man die Triggerwörter kennen, die durch jahrzehntelange Indoktrination in die Köpfe der meisten Menschen gepflanzt wurden, muss man wissen, dass solche Wörter dazu da sind, das Publikum zu manipulieren und Assoziationsketten auszulösen, die mit dem, was tatsächlich gemeint ist, wenig bis nichts zu tun haben.

Wolfgang Schäuble hat jetzt dem „Spiegel“ (26/2012; hier die Vorankündigung in SPON) eines jener Interviews gegeben, aufgrund derer niemand später wird sagen können, er habe nicht gewusst, was bevorsteht; und doch wissen es die meisten nicht, weil sie zwar lesen, aber nicht verstehen.

Spiegel: Herr Minister, die EU steckt in der schwersten Krise ihrer Geschichte, der Euro droht auseinanderzubrechen, was steht auf dem Spiel?

Schäuble: Unser Wohlstand. Die Welt mit ihrer globalisierten Wirtschaft verändert sich rasend schnell. Wer da mithalten will, kann das nicht allein. Das geht nur gemeinsam mit anderen europäischen Ländern und mit einer europäischen Währung. Sonst würden wir stark zurückfallen, und das wäre mit einem erheblichen Verlust an Wohlstand und sozialer Sicherheit verbunden.

Wer da mithalten will, kann das nicht allein? Länder von der Größe Singapurs, Taiwans und Südkorea können es sehr wohl, ohne an einer Währungsunion teilzunehmen. Großbritannien, Schweden und Dänemark können es, ohne den Euro zu haben. Die Schweiz und Norwegen können es, ohne auch nur Mitglied der Union zu sein. Es mag diskutable Gründe geben, einen großen Währungsraum zu haben, etwa um die Abhängigkeit vom Dollar zu verringern, aber die pauschale Behauptung „Sonst würden wir stark zurückfallen, und das wäre mit einem erheblichen Verlust an Wohlstand und sozialer Sicherheit verbunden“ ist offenkundig Unsinn. (Und was die soziale Sicherheit betrifft, so gibt es keinen zweiten Faktor, der deren Finanzierbarkeit so sehr strapaziert wie die von Schäuble befürwortete Masseneinwanderung.) Schäuble spekuliert auf die Angst. Er greift zu Scheinargumenten und Panikmache. Warum er das tut, werden wir noch sehen.

Spiegel: Würde die EU den Zusammenbruch der Währungsunion überleben?

Schäuble: (…) Aber ein Auseinanderbrechen der EU wäre doch absurd. Die Welt rückt enger zusammen, und in Europa würde jedes Land wieder seine eigenen Wege gehen? Das kann, darf und wird nicht sein.

Die Welt rückt zusammen? Das ist richtig im Hinblick auf internationale Arbeitsteilung, auf globale Kommunikation, auf schnelle Verkehrsverbindungen. Dass Staaten deswegen ihre Souveränität freiwillig aufgeben, gibt es aber nirgends auf der Welt, nur in Europa. Es ist Europa, das einen Sonderweg geht, nicht der Rest der Welt, in dem nach wie vor jedes Land „seine eigenen Wege geht“. „Die Welt rückt zusammen“ ist eine jener Triggerphrasen, die den kritischen Verstand des Lesers umgehen sollen.

Interessant ist auch, in welche Worte Schäuble seine Befürchtungen kleidet: Die „eigenen Wege“ müssten ja nicht zwangsläufig getrennte Wege sein (es gäbe nur keine Handhabe, die Gemeinsamkeit des Weges zu erzwingen) und Schäuble behauptet auch nichts dergleichen; die bloße Tatsache, dass es eben eigene Wege wären: „Das kann, darf und wird nicht sein.“

Spiegel: War es ein Fehler, den Euro einzuführen?

Schäuble: Nein, die Währungsunion war die logische Folge der fortschreitenden wirtschaftlichen Integration Europas.

Logische Folge? Ich muss wohl eine ganz falsche Vorstellung von Logik haben. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Je stärker die internationalen Abhängigkeiten werden, und je mehr dadurch für jedes Land die Gefahr wächst, in den Strudel von Krisen gerissen zu werden, die es weder verursacht hat noch aus eigener Kraft bewältigen kann, desto wichtiger ist es, wenigstens die Steuerungsinstrumente in der Hand zu behalten, die ihm ermöglichen, die Krisen aus eigener Kraft wenigstens zu lindern, und dazu gehört allemal die Währungspolitik. Wenn es ein Land in der Anwendung dieses Instruments übertreibt, etwa mit der Inflationierung seiner Währung, dann bleiben die daraus resultierenden Probleme zumindest auf dieses Land beschränkt, statt, wie jetzt, europäische Krisen auszulösen. Die abenteuerliche Geld- und Fiskalpolitik der Griechen war einzig deren Problem, solange es die Drachme gab. Erst mit dem Euro wurde sie zu unser aller Problem.

Spiegel: Trotz allem war der Euro eine Missgeburt. Weil die notwendige politische Union fehlte.

Schäuble: (…) … klar, wir wollten schon damals gern eine politische Union, aber das war nicht möglich. Deutschland wäre bereit gewesen, Kompetenzen an Brüssel abzugeben, denn wir haben ja nach dem Zweiten Weltkrieg nur durch Europa eine neue Chance bekommen.

Das sind so die Bemerkungen, an denen man ablesen kann, dass wir von kranken Hirnen regiert werden, in denen Neurosen sich mit ideologischer Verblendung zu Deformationen vereinen, die den Betreffenden von vornherein disqualifizieren, irgend etwas zu leiten, geschweige denn einen Staat. Zur Erinnerung: Deutschland war sogar in dem Zustand, in dem es 1945 war, noch die stärkste Wirtschaftsmacht Europas und hat den Wiederaufstieg nach dem verlorenen Krieg aus eigener Kraft geschafft; der Marshallplan war, entgegen einer verbreiteten Legende, für ein Land dieser Größe kaum mehr als ein Trinkgeld, das obendrein nicht aus Europa, sondern aus Amerika kam. Wenn Schäuble von einer „Chance“ spricht, die wir nur durch „Europa“ (wer immer das sein mag) bekommen hätten, so kann er damit nur die Chance meinen, die darin bestand, dass man das deutsche Volk 1945 nicht komplett ausgelöscht hat. Für diese Chance nun haben wir so dankbar zu sein, dass wir diesem „Europa“ noch nach einem halben Jahrhundert unsere Souveränität in den Rachen zu werfen haben. Aber weiter in Schäubles Text:

Doch andere Länder haben sich schwergetan, etwa aufgrund besonderer Traditionen…

… die in Wahrheit allgemeine Traditionen sind …

… oder weil sie gerade erst nach dem Fall des Eisernen Vorhangs ihre nationale Souveränität zurückerlangt hatten. Wir standen also vor der Frage: Führen wir den Euro ein, ohne dass wir die politische Union haben, und gehen davon aus, dass der Euro dazu führt, dass wir uns einander annähern …

… was in diesem Kontext ja nur bedeuten kann, dass die durch den Euro verursachten Probleme die politische Union erzwingen werden …

… oder lassen wir es ganz bleiben.

Spiegel: Und in dieser Situation sind Sie lieber volles Risiko gegangen.

Schäuble: (…) Deshalb wollten wir erst den Euro einführen und dann rasch die notwendigen Entscheidungen zur politische Union treffen.

(…)

Spiegel: Klingt fast so, als hätten Sie die Krise herbeigesehnt, um endlich die Geburtsfehler des Euro auszumerzen.

Schäuble: So schlimm ist es nun auch wieder nicht. (…) Aber je mehr die Menschen sehen, was auf dem Spiel steht, desto mehr sind sie bereit, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Spiegel: Was sind denn die Konsequenzen, die Europa nun ziehen muss?

Schäuble: Wir brauchen mehr Europa und nicht weniger.

Jean Claude Juncker
Jean-Claude Juncker: "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

Was Schäuble uns hier sagt, ist nicht mehr und nicht weniger, als dass die politische Klasse Europas sich von Anfang an darüber im Klaren war, dass der Euro nicht funktionieren konnte, aber Krisen und Probleme herbeiführen würde, die dann als Vehikel dienen würden, eine politische Union herbeizuführen, die weder „die Menschen“ noch eine Reihe von Staaten, insbesondere die Osteuropäer, gewollt haben. Die Behauptung, der Euro werde so stark sein wie die D-Mark, war mithin eine zynische Lüge, und die dafür verantwortlichen Politiker haben einen ganzen Kontinent hinters Licht geführt.

Diese selben Politiker, die heute zugeben, dass sie gelogen haben, und sich dessen sogar rühmen, erwarten nun, dass die von ihnen betrogenen Opfer sich ihnen noch einmal anvertrauen, weil sie „sehen, was auf dem Spiel steht“ (nämlich „Wohlstand und soziale Sicherheit“). Die Schamlosigkeit dieser Leute wird fürwahr nur von ihrem Größenwahn übertroffen.

(…)

Spiegel: Die Forderung nach mehr Europa ist fast so ein Klassiker wie der „Faust“.

Schäuble: Mag sein, aber deshalb ist sie ja noch nicht falsch. Europa ist leider kompliziert, und seine Strukturen sorgen bei Bürgern und Finanzmärkten nur in unvollkommenem Maße für Vertrauen.

Was der Euphemismus des Jahres sein dürfte. Ganz nebenbei fragt man sich, wer für Schäuble eigentlich wichtiger ist: die Bürger oder die Finanzmärkte?

Spiegel: Wie wollen Sie dieses Defizit beheben?

Schäuble: (…) Wir müssen in wichtigen Politikbereichen mehr Kompetenzen nach Brüssel verlagern, ohne dass jeder Nationalstaat die Entscheidungen blockieren kann.

Spiegel: Sie wollen nichts weniger [sic!] als die Vereinigten Staaten von Europa.

Schäuble: (…) Nein, das Europa der Zukunft wird kein föderaler Staat nach dem Vorbild der USA oder der Bundesrepublik sein. Es wird eine eigene Struktur haben…

Diesen Satz merken wir uns, er wird unten noch eine wichtige Rolle spielen.

… Das ist ein hochspannender Versuch.

Angela Merkel: "Das heißt, eine der spannendsten Fragen, Mauern zu überwinden, wird sein: Sind Nationalstaaten bereit und fähig dazu, Kompetenzen an multilaterale Organisationen abzugeben, koste es, was es wolle."

Ein Menschenversuch mit 500 Millionen ungefragten menschlichen Versuchskaninchen. Schäuble weiß nicht, ob das, was dabei herauskommen wird, gut oder schlecht sein wird, er will nur – und das hat oberste Priorität – weg vom Nationalstaat. In den Worten seiner Chefin: „koste es, was es wolle“.

Spiegel: (…) … wollen Sie so viel Macht nach Europa verlagern wie möglich?

Schäuble: Nein, … aber es gibt Dinge, die in einer Währungsunion besser auf europäischer Ebene aufgehoben sind.

Spiegel: Was zum Beispiel?

Schäuble: Es geht vor allem darum, dass wir eine Fiskalunion schaffen, in der die Nationalstaaten Kompetenzen in der Haushaltspolitik abtreten. Zudem (…) brauchen [wir] eine europäische Aufsicht … über die größten Geldhäuser.

Im Anschluss geht es um die Eurobonds. Nachdem Schäuble klargestellt hat, dass Eurobonds ohne Fiskalunion für ihn nicht in Frage kommen, hakt der Spiegel nach:

Spiegel: Wie müsste eine Fiskalunion aussehen, damit Deutschland Euro-Bonds akzeptieren könnte?

Schäuble: Im Optimalfall gäbe es einen europäischen Finanzminister. Der hätte ein Vetorecht gegen einen nationalen Haushalt und müsste die Höhe der Neuverschuldung genehmigen. (…)

Und wieder greift ein Rädchen ins andere: Die bewusste Fehlentscheidung, den Euro einzuführen, dient nicht nur als Hebel zur Einführung der politischen Union, sondern sogar einer Union, die im Verhältnis zu den Mitgliedsstaaten mehr Rechte hat als in Deutschland der Bund gegenüber den Ländern. Der Bundesfinanzminister hat jedenfalls kein Vetorecht gegenüber den Haushaltsentwürfen seiner Kollegen in den Bundesländern; allenfalls haben diese selbst solche Kompetenzen gegenüber den Gemeinden. Was Schäuble uns hier sagt, bedeutet mit anderen Worten nichts anderes, als dass er die Staaten Europas in bloße Gebietskörperschaften verwandeln will. Das muss er wohl gemeint haben, als er sagte, „das Europa der Zukunft“ werde „kein föderaler Staat nach dem Vorbild der USA oder der Bundesrepublik sein“.

(…)

Spiegel: Gibt es außer der Finanzpolitik noch andere Bereiche, die auf die europäische Ebene übertragen werden sollen?

Schäuble: In Zeiten der Globalisierung gehört die Wirtschaftspolitik geradezu zwingend dazu…

Wieder das billige Mätzchen, das uns schon mehrfach begegnet ist: aus der „zusammenrückenden Welt“, der „wirtschaftlichen Integration Europas“, der „globalisierten Wirtschaft“ und nun also schlicht der „Globalisierung“ die Forderung nach Vereinheitlichung von allem Möglichen abzuleiten – als ob das Heil in der Strukturlosigkeit läge und eine globalisierte Welt nicht erst recht differenzierte Strukturen bräuchte, die ihre Komplexität überhaupt erst beherrschbar machen.

… Außerdem existieren noch viele nationale Kompetenzen in der Außen- und Sicherheitspolitik. Europa sollte in der Welt besser und klarer mit einer Stimme auftreten.

Wieder die apodiktische Pauschalbehauptung als Mittel, dem Beweiszwang zu entgehen: Es mag ja sein, dass Europa hier und da besser „mit einer Stimme auftreten“ würde – was es übrigens in etlichen Bereichen, etwa der Außenwirtschaftspolitik, längst tut. Schäuble geht es aber gar nicht darum, aufzuzeigen, wo vielleicht Verbesserungen erzielt werden könnten, sondern das Thema mit Totschlagbehauptungen zu erledigen, bevor irgendeiner kritisch nachfragt.

Spiegel: Sie schlagen die Übertragung vieler nationaler Kompetenzen vor. Wo bleibt die demokratische Legitimation?

Schäuble antwortet darauf mit einem Katalog von Forderungen, die ziemlich demokratisch klingen (wenn man von dem Schönheitsfehler absieht, dass Demokratie einen Demos voraussetzt und es einen europäischen Demos nicht gibt), etwa der nach Aufwertung des Europäischen Parlaments mit voller gesetzgeberischer Kompetenz einschließlich des Rechts zur Gesetzesinitiative, einer Senatslösung nach amerikanischem Vorbild für die Repräsentation der Mitgliedsstaaten, der Direktwahl des Kommissionspräsidenten, wobei die Kommission im Gegenzug eine echte Regierung darstellen soll usw., alles Forderungen, deren Verwirklichung die EU in just jenen Bundesstaat „nach dem Vorbild der USA oder der Bundesrepublik“ verwandeln würden (abgesehen von den extremen Befugnissen des Finanzministers), von der Schäuble selbst gesagt hat, dass es ihn nicht geben wird.

Selbstverständlich wird es ihn nicht geben, und Schäuble weiß besser als irgendjemand sonst, dass Deutschland mit Forderungen dieser Art bei seinen Partnern immer wieder auf Granit gebissen hat, und dass das Ergebnis auch heute kein anderes wäre. Warum also stellt er überhaupt diese Forderungen?

Schäuble weiß, dass die Mehrheit der Deutschen einer politischen Union – wenn überhaupt – dann nur unter diesen Bedingungen zustimmen würde, und deshalb spiegelt er dem Publikum vor, dass diese Bedingungen im „neuen Europa“ erfüllt sein würden. Es ist dieselbe Taktik, die die deutschen Politiker schon einmal angewendet haben – als es nämlich um die Einführung des Euro ging, der „so hart wie die D-Mark“ sein sollte. Man hat damals eine ganze Reihe von Bedinungen in den Maastricht-Vertrag eingebaut, von denen man damals schon wissen konnte und musste, dass sie sich bei der ersten Krise in Luft auflösen würden, die man aber brauchte, um den Deutschen die D-Mark ab- und den Euro aufzuschwatzen.

Wozu braucht Schäuble aber die Zustimmung der Deutschen? Wozu dieses Blendwerk, wozu diese Schmierenkomödie vom demokratischen Europa, von dem er weiß, dass es nie kommen wird?

Weil es einen Punkt gibt, bei dem die Regierung auf die Zustimmung des deutschen Volkes angewiesen sein wird:

Spiegel: In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht bdem weiteren Verzicht auf Souveränität enge Grenzen gesetzt. Wie viel europäische Integration ist mit dem Grundgesetz noch möglich?

Und jetzt kommt’s:

Schäuble: Wenn … man … zu dem Schluss kommt, dass die Grenzen des Grundgesetzes erreicht sind, dann sagt das Verfassungsgericht zu Recht: Man kann gern mehr Rechte nach Brüssel übertragen, aber darüber muss das deutsche Volk entscheiden.

Spiegel: Das heißt, es gibt bald eine Volksabstimmung in Deutschland?

Schäuble: … ich gehe davon aus dass es schneller kommen könnte, als ich es noch vor wenigen Monaten gedacht hätte. (…)

Spiegel: Sie glauben, dass die Deutschen spätestens in fünf Jahren über eine neue Verfassung abstimmen werden?

Schäuble: Vor ein paar Monaten hätte ich noch gesagt: In fünf Jahren? Nie im Leben! Jetzt bin ich mir nicht mehr so sicher. Wollen Sie wissen, warum?

Spiegel: Bitte.

Schäuble: (…) Im Frühjahr 1989 war ich gerade neuer Innenminister in Bonn. Da hat sich der neue US-Botschafter bei mir vorgestellt ind prophezeit, die Mauer werde in den nächsten drei Jahren fallen. Ich habe geantwortet: „Vor ein paar Monaten hätte ich das noch bezweifelt, jetzt würde ich sagen, mit viel Glück passiert es in den nächsten zehn Jahren.“ Und wie lange hat es dann wirklich gedauert? Kein halbes Jahr.

(Hochinteressante Information, dass die amerikanische Regierung schon im Frühjahr 1989 wusste, dass der Fall der Mauer kurz bevorstand, aber das ist hier nicht das Thema.)

Was Schäuble, der zweifellos mit Rückendeckung der Kanzlerin handelt und mit seiner „Vorhersage“ eine wachsende Anzahl von Politikern auch anderer Parteien aus der Deckung gezogen hat, hier kaum verklausuliert ankündigt, ist, dass die Regierung den Artikel 146 ziehen wird! 

Dieser besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung verabschiedet. (Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes selbst konnte von „freier Selbstbestimmung“ bekanntlich nicht die Rede sein.)

Artikel 146 ist sozusagen der Joker des Grundgesetzes, mit dessen Anwendung dessen „Ewigkeitsgarantien“ automatisch gegenstandslos werden. Eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 verabschiedet wird, muss daher nicht die Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes (Republik, Rechtsstaat, Bundesstaat, Sozialsstaat, vor allem aber: Demokratie!) beachten und ist nicht einmal an das Prinzip der Menschenwürde gebunden.

Die Regierung ist sich also vollkommen darüber im Klaren, dass ihre Pläne mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, und es dürfte kein Zufall sein, dass Schäuble dieses Interview gerade jetzt gibt: kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Appell an den Bundespräsidenten, den ESM-Vertrag vorerst nicht zu unterschreiben, signalisiert hat, dass es die Regierungsstrategie, die Grenzen der Verfassung gezielt immer weiter auszudehnen, nicht mehr länger hinzunehmen gedenkt. Ob dieser Ankündigung Taten folgen, wird man abwarten müssen, aber die Regierung rechnet offenbar damit.

Statt aus diesem spektakulären Vorgang die naheliegende Konsequenz zu ziehen, auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren, tut die Regierung das Gegenteil: Sie versucht, den Boden aufzulösen und sich einen neuen zu schaffen. Nicht die aberwitzigen Pläne werden revidiert, sondern die Verfassung beseitigt und durch eine neue ersetzt; eine, deren Inhalt wir uns alle lebhaft vorstellen können.

Vermutlich wird die Regierung bereits den ESM-Vertrag auf diese Weise durchpeitschen wollen, sollte er am Bundesverfassungsgericht scheitern.

Populär ist dies nicht. Um mit einer solchen Strategie Erfolg zu haben, braucht die Regierung nicht nur den Konsens der Opposition (den hat sie) und einer gleichgeschalteten Presse (auch den hat sie). Sie braucht vor allem einen noch einmal verstärkten „Kampf gegen Rechts“, damit wirklich überhaupt kein Kritiker mehr öffentlich zu Wort kommt, sie braucht eine verängstigte Bevölkerung (daher Schäubles Strategie der Panikmache), und sie braucht eine extreme Krisensituation, damit das eingeschüchterte Volk sich hinter ihr und ihrem Kurs schart.

Sie wird Mittel und Wege finden, eine solche Situation herbeizuführen.

Das Bundesverfassungsgericht interveniert: ein Akt der Verzweiflung

Das Bundesverfassungsgericht hat Bundespräsident Gauck aufgefordert, das Ratifizierungsgesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nicht zu unterzeichnen. Ein solcher Schritt ist in der Geschichte der BRD noch nie dagewesen und wäre unter normalen Umständen völlig undenkbar; allein, die Umstände sind alles Andere als normal.

Der ESM wäre im Falle der Ratifizierung ermächtigt, jederzeit unter Fristsetzung von sieben Tagen von den Mitgliedsstaaten Finanzmittel in praktisch unbegrenzter Höhe anzufordern. Das vorgesehene Leitungsgremium ist nicht nur – da nicht gewählt – bar jeder demokratischen Legitimität, es unterliegt nicht einmal rechtlicher Kontrolle und kann für seine Entscheidungen so wenig zur Rechenschaft gezogen werden wie der ESM selbst. Zudem sollte diese Ermächtigung, die jeder Rechtsordnung hohnspricht, unwiderruflich sein, d.h. für alle Ewigkeit gelten.

Der Kalte Staatsstreich, der seit vielen Jahren mit einer Politik der kleinen Schritte und der vollendeten Tatsachen vorangetrieben wird, würde mit diesem Gesetz mit einem Ruck vollendet.

Bundesverfassungsgericht

Offenbar hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass seine seit Jahren verfolgte Politik des Räusperns und Zähneknirschens, zugleich aber des weitestmöglichen Nachgebens die politische Klasse dieses Staates nicht etwa dazu bringt, vom Hochverrat abzulassen und sich auf die verfassungsmäßige Ordnung zu besinnen.

Vielmehr hat diese Klasse in ihrer utopistischen Verblendung, ihrer Arroganz und ihrem Größenwahn auch noch den letzten Rest von Gespür für Recht, Gesetz und Moral eingebüßt und fasst jedes Nachgeben aus Karlsruhe lediglich als Ermutigung auf, mit einer Politik fortzufahren, für die die Verantwortlichen in jedem bekannten Staatswesen der Geschichte, seit es überhaupt so etwas wie Staatlichkeit gibt, ohne weiteres als Hoch- und Landesverräter aufgehängt worden wären – mit oder ohne Prozess.

Bundespräsident Joachim Gauck

Dass das Verfassungsgericht den Bundespräsidenten auffordert, einem Gesetz die Unterschrift zu verweigern, das bisher weder dem Präsidenten noch dem Gericht vorliegt, ist mehr als nur eine Ohrfeige. Nicht nur die politische Kultur, sondern auch die Rechtsordnung der BRD statuiert die Vermutung, dass die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsident die Vermutung der Rechtmäßigkeit ihres Handelns auf ihrer Seite haben und deshalb im Verhältnis zueinander verpflichtet sind, von dieser Vermutung auszugehen. Indem das Gericht in einem offenkundigen Akt von Verzweiflung dem Bundespräsidenten in den Arm fällt, hat es offiziell zu Protokoll gegeben, dass es den übrigen Verfassungsorganen eben den Staatsstreich zutraut, den sie tatsächlich im Begriff stehen zu begehen.

Sollte der Bundespräsident diesen Wink missachten und das Gesetz gegen die dringende Bitte des Bundesverfassungsgerichts doch noch unmittelbar nach Verabschiedung unterzeichnen, sodass vollendete Tatsachen geschaffen und der einstweilige Rechtsschutz durch Karlsruhe ausgehebelt würden, so wäre dies die Vollendung des Staatsstreiches:

Da völkerrechtliche Verträge im Außenverhältnis Vorrang vor den Bestimmungen der nationalen Verfassung genießen, der ESM-Vertrag zudem unkündbar ist, hätte die politische Klasse eine unheilbar verfassungswidrige Situation herbeigeführt. „Unheilbar“ heißt, dass die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Rechtsordnung dieses Staates mit den im Grundgesetz vorgesehenen und erlaubten Mitteln – mithin „andere Abhilfe“ im Sinne von Art.20 Abs.4 GG – nicht mehr möglich wäre.

Vor einem Jahr schrieb ich in „Ist Widerstand legal?“ (den nochmal zu lesen ich eindringlich empfehle):

Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.

Diese Frage müsste endgültig verneint werden, wenn der ESM-Vertrag rechtswirksam würde, weil in diesem Falle selbst die Entmachtung der Putschisten an den von ihnen vollendeten Tatsachen nichts mehr ändern könnte. Die Prozeduren des Grundgesetzes lassen es schlicht nicht zu, dass der Staat einen völkerrechtlichen Vertrag einfach missachtet – selbst wenn dessen Zustandekommen verfassungswidrig war. Die Verabschiedung des ESM-Vertrages würde jeden verfassungstreuen Bürger in die Konfrontation mit einem Staat zwingen, der den Boden seiner eigenen Rechtsordnung verlassen, dadurch die Rechte und Ansprüche seiner Bürger verraten und damit seinen Anspruch auf deren Loyalität verwirkt hat.

Putschisten über die Verfassung aufzuklären dürfte so sinnlos sein wie einem Bankräuber das Strafgesetzbuch zu erläutern – beide, der Putschist wie der Bankräuber, gehen ja davon aus, dass sie straffrei davonkommen.

Dennoch könnte es durch einen unwahrscheinlichen Zufall sein, dass der eine oder andere verantwortliche Politiker sich auf diesen Blog verirrt, und dann möchte ich mir nicht den Vorwurf machen müssen, ihn nicht nach bestem Wissen und Gewissen über die Rechtslage aufgeklärt zu haben. Zwei Punkte sollten Sie bedenken, falls Sie zu den Angesprochenen gehören:

Erstens: § 81 Abs.1 StGB lautet:

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Der Missbrauch der Staatsgewalt zum Zwecke der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung ist Gewalt im Sinne von § 81 StGB, die Tatbestandsmerkmale des Hochverrates können also auch von Verfassungsorganen erfüllt werden, sofern diese ihre Kompetenzen zu Entscheidungen missbrauchen, die verfassungswidrig im Sinne eines gegen die Ordnung des Grundgesetzes gerichteten Staatsstreiches sind. Übrigens ist gemäß § 83 Abs.1 StGB bereits die Vorbereitung strafbar.

Zweitens: Ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerstandsrechts gemäß Art.20 Abs.4 gegeben sind, ist eine materiellrechtliche Frage, die von der Frage nach der Verfügbarkeit von effektivem Rechtsschutz ganz und gar unabhängig ist. Das Widerstandsrecht ist also nicht erst dann gegeben, wenn das Bundesverfassungsgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen bestätigt, sondern bereits dann, wenn diese Voraussetzungen objektiv erfüllt sind. Sind sie erfüllt, dann deckt das Widerstandsrecht nach herrschender Meinung alle Mittel, auch militärische und terroristische Gewalt, sofern sie geeignet sind, den Staatsstreich zu vereiteln, und dabei nicht evident unverhältnismäßig sind. Da mit der Auslösung des Widerstandsrechts die Legalitätsvermutung vom Staat auf den Widerstand übergeht, hat der Widerstand leistende Bürger bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit seines Handelns einen ähnlich weiten Ermessensspielraum, wie ihn normalerweise der Staat hat. Im Klartext: Unter den genannten Voraussetzungen ist die Tötung von Putschisten nach dem Grundgesetz legal, zumindest aber straffrei.

Falls Sie zu den Verantwortlichen gehören, machen Sie um Himmels willen nicht den Fehler, den so viele Machthaber vor Ihnen begangen haben: zu glauben, im Besitz der Macht könne man ungestraft das Recht brechen!

Wie man das Grundgesetz aushebelt: Handlungsanleitung für Putschisten (aus: Sezession Nr. 48)

Wie bekannt, ist die Sezession Nr. 48 seit kurzem zu haben. Hier ein Auszug aus meinem eigenen Artikel „Handlungsanleitung für Putschisten“:

Angenommen, Sie wären Politikberater der etwas skrupelloseren Art, und ihr Kunde wäre – sagen wir: in den sechziger oder siebziger Jahren – zu Ihnen gekommen, um zu erfahren, wie er legal das Grundgesetz aus den Angeln heben könne.

„Lieber Kunde“, hätten Sie ihm als zwar skrupelloser, aber eben kluger Kopf geantwortet, „das Grundgesetz beruht auf einer Reihe von soziokulturellen Voraussetzungen, ohne die es nicht funktioniert, nicht anwendbar oder einfach sinnlos ist; zerstören Sie diese Voraussetzungen!

Das Grundgesetz beruht auf der Autonomie einander kontrollierender Systeme – Zentralbank, Wissenschaft, Presse, überhaupt öffentliche Meinung, Justiz; finden Sie Mittel und Wege, sie gleichzuschalten!

Was immer das Grundgesetz unternimmt, den Staat an materielles Recht zu binden, letztlich hängt Legalität doch immer an der Einhaltung bestimmter Formen; mißbrauchen Sie diese Formen!

Jede Verfassung ist interpretierbar, und sie wird stets so interpretiert werden, daß sie zur Bewältigung tatsächlich existierender Probleme taugt. Schaffen Sie Probleme, die auf verfassungskonformem Wege nicht lösbar sind!

Demokratie setzt einen unabhängigen Staat voraus, denn nur in einem solchen existieren politische Alternativen, über die sinnvoll demokratisch entschieden werden kann; verstricken Sie den Staat in Abhängigkeiten!“

Weiter unten:

Private dürfen vieles, was der Staat nicht darf. Wenn Sie auf rechtliche Probleme stoßen, weil das Grundgesetz die Verfolgung politisch Andersdenkender verbietet, spannen Sie den Mob ein. Mobilisieren Sie das Schwein im Menschen! Nutzen Sie die Freude des Untertanen am Denunziantentum und die des Getrenenen am Treten. Sorgen Sie dafür, daß Oppositionelle ihren Arbeitsplatz verlieren, kein Bankkonto unterhalten und sich öffentlich nicht mehr versammeln können. Machen Sie sich selbst nicht die Hände schmutzig! Es werden sich genug Menschen finden, die für Sie die Drecksarbeit erledigen, legal oder illegal. Sie müssen nur dafür sorgen, daß der Staat gezielt wegschaut.

(…) Das führt uns zum allgemeineren Grundsatz, das, was Sie – also der Staat – selbst nicht tun dürfen, von Anderen tun zu lassen. Sie können nach unten delegieren – an den Mob – oder nach oben, an supranationale Institutionen. Schaffen Sie auf internationaler Ebene Fakten, an denen der nationale Gesetzgeber nicht vorbeikommt. Damit entfällt die parlamentarische Kontrolle: Die supranationale Ebene ist das Terrain der Regierungen, nicht der Parlamente. Ein von Dutzenden Regierungen ausgehandelter Vertrag kann auf nationaler Ebene nicht geändert, höchstens abgelehnt werden. Dies wird nicht geschehen, weil kein Politiker und kein Gericht sich nachsagen lassen will, gegen ‚Europa‘ oder gegen die ‚internationale Gemeinschaft‘ zu sein. Delegieren Sie jede Kompetenz, deren Sie zu diesem Zweck habhaft werden können, an die EU, die WTO, die UNO, die NATO – an wen Sie wollen, aber delegieren Sie! Stellen Sie dabei so viele wohlgetarnte Blankoschecks wie möglich aus.

(…)

Wie wir heute wissen, haben die Kunden unseres fiktiven Politikberaters all diese Ratschläge beherzigt. Sie haben es zur Meisterschaft in der Kunst gebracht, auf UNO- oder EU-Ebene Entscheidungen zu fällen, deren Tragweite die Öffentlichkeit nicht einmal dann versteht, wenn ausnahmsweise – dann aber in verschleiernder PR-Sprache – darüber berichtet wird.

Die Sezession kann als Einzelheft oder im Abo bestellt werden. Hier klicken.

Michael Mannheimer ruft zum Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz auf!

In einem Kommentar bei PI [hier klicken; Kommentar Nr. 68] hat der bekannte islamkritische Blogger und Essayist Michael Mannheimer gegen die drohende Islamisierung unseres Landes zum Widerstand im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG aufgerufen. Die Authentizität des Aufrufs hat er inzwischen bestätigt.

Während ich vor einigen Tagen noch Zweifel geäußert habe, ob die Voraussetzungen von Art. 20 Abs.4 GG tatsächlich bereits erfüllt seien, sieht Mannheimer diesen Fall als gegeben an. Ich dokumentiere hier den Aufruf:

Ein öffentlicher Appell an alle freiheitsliebenden Bürger Deutschlands und an alle Menschen in unserem Land, die wollen, dass unsere Kinder und Kindeskinder auch zukünftig ein Leben in Freiheit und Menschenwürde leben können:

Nachdem nun auch die Kirche den schlimmstmöglichen Feind umarmt, der für Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkleit aller Menschen vorstellbar ist: den Islam, ist jetzt die letzte Bastion im Widerstand gegen den menschenfeindlichen Faschismus Islam gefallen.

Entgegen des Willens des deutschen Volkes wurden Millionen Menschen hier hereingeschafft, die unsere kulturellen und zivilisatorischen Errungenschaften verachten und unsere europäische Kultur (die keinesfalls islamisch, sondern griechisch-römisch und jüdisch-christlich geprägt ist!) abschaffen wollen zugunsten des barbarischen Systems Islam. In Deutschland und dem übrigen Europas arbeiten Muslime seit Jahrzehnten beharrlich und mit immer größerem Erfolg an der Übernahme unseres Kontinents.

Entgegen der Behauptung des politischen Establishments hat der Islam keinesfalls die Absicht, sich wie andere Religionen friedlich in westliche Gesellschaften zu integrieren. Das ist eine reine Lüge, die von unseren Politikern, von ahnungslosen Journalisten, von zum Islam konvertierten Islamwissenschaftlern und von linken Sozialwissenschaftlern mit Hilfe von Staatsfernsehen und Staatsrundfunk und einer überwiegend links eingestellten Presse seit Jahrzehnten eingeflößt wird. Diese Lügen wurden dank des Internets mittlerweile längst entlarvt und die Wahrheit über den Islam einem Millionenpublikum zugänglich gemacht.

Denn das zentrale Ziel des Islam ist die Weltherrschaft. Diesem Ziel ist das GESAMTE „religiöse“ Leben des Islam untergeordnet. Koran und Sunna geben die Inhalte zu diesem Ziel detailliert vor. Der Dschihad schließlich ist das vorgeschriebene Mittel zur Erreichung dieses Ziels. Dieser islamische Dschihad ist der längste, blutigste und opferreichste imperiale Feldzug der Menschheitsgeschichte und hat mehr Tote gefordet als christliche Glaubenskriege, Faschismus, Nationalsozialismus und Kommunismus zusammengenommen. Der Dschihad ist nichts anderes als der ewige Krieg des Islam gegen ALLE “Ungläubigen” bis zu deren völligen Vernichtung und ist damit das älteste und verheerendste Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf unserem Planeten.

In Anbetracht der Tatsache, dass das gesamte deutsche Establishmet: Politik, Wissenschaft, Medien, Justiz und jetzt auch die Kirche mit dem Islam sympathisiert und kollaboriert und dazu übergegangen ist, im Sinne des Islam massiv an der sukzessiven Abschaffung des deutschen Grundgesetzes zu arbeiten, in Anbetracht ebenfalls der verfassungswidrigen Ent-Ethnisierung der deutschen Bevölkerung entgegen vorher ergangener höchstrichterlicher Beschlüsse, entgegen dem ausdrücklichen Willen unserer Verfassung und gegen den Willen des absoluten Großteils der Bevölkerung, halte ich daher die Zeit für gekommen, die Inkraftsetzung und schonungslose Anwendung des Widerstandsrechts (und der Widerstandspflicht) aller Deutschen gemäß Artikel 20 Abs.4 des GG auszurufen!

Gemäß den Statuten dieses Widerstandsrechts darf und muss sich das deutsche Volk gegen ALLE Kräfte erheben, die im Begriff sind, die deutsche Verfassung abzuschaffen – was politische Parteien, Kommunal-, Landesregierungen und Bundesregierung – aber auch Medien und sonstige wichtigen Multiplikatoren veröffentlichter Meinung miteinbezieht, die dies unterstützen. Das Widerstandsrecht erlaubt diesen Kampf ausdrücklich mit allen Mitteln, auch bewaffnet und und unter Bedingungen eines Bürgerkriegs, wenn sonstige Maßnahmen nicht gefruchtet haben.

Bürger Deutschlands! Polizeien Deutschlands! Soldaten und Offiziere Deutschlands! Erhebt euch! Verteidigt eure, verteidigt unser aller Freiheit! Verteidigt den Fortbestand unseres freiheitlichen Grundgesetzes gegen seine Feinde, die aus den Reihen ALLER politischen Parteien und den Redaktionen der meisten deutschen Medien kommen! Und verteidigt sie ebenso gegen die Feinde aus den Reihen jener islamischen Einwanderer, die unser Land zu einem islamischen Land machen und hier die barbarisch-vorsteinzeitliche Scharia einführen wollen.

Vertreibt das herrschende Establishment aus ihren Ämtern und Schreibstuben und stellt sie vor ein Gericht! Wie 1933 hat dieses Establishmet schon wieder versagt! Organsisiert Euch! Erhebt euch von euren Sofas! Geht auf die Straßen! Greift zu den Waffen, wenn es keine anderen Mittel gibt! Für uns, für unsere Kinder, für unsere Geschichte! Es lebe die Freiheit!

Michael Mannheimer

Deutschland, 8. April 2011

 

Ist Widerstand legal?

Die systematische, politisch vorangetriebene Aushöhlung der deutschen Souveränität, die Übertragung der Souveränitätsrechte des deutschen Volkes auf supranationale Einrichtungen, speziell die EU, und die nicht minder systematische Zersetzung und Majorisierung des deutschen Staatsvolkes durch politisch gewollte Masseneinwanderung werfen die Frage auf, ob man als Bürger einem Staat gegenüber, der solches tut, eigentlich noch zur Loyalität verpflichtet bzw. zum außergesetzlichen Widerstand berechtigt ist.

Bevor ich auf die Frage eingehe, worauf man ein Widerstandsrecht möglicherweise stützen könnte, zunächst ein Hinweis, worauf man es nicht stützen kann:

Die Legalität der Bundesrepublik wird vielfach unter Hinweis darauf angezweifelt, dass dieser Staat nicht durch einen verfassunggebenden Akt des deutschen Volkes, sondern durch ein Dekret der Siegermächte zustandegekommen ist. Das Grundgesetz, das bezeichnenderweise und aus guten Gründen „Grundgesetz für die [nicht: „der“] Bundesrepublik Deutschland“ heißt, räumt den Deutschen eigentlich nur eine Art abhängiger Selbstverwaltung ein; die Bundesrepublik ist in gewissem Sinne ein Stellvertreterstaat der Besatzungmächte; dies hat sich auch durch den 2+4-Vertrag nicht geändert. Die Tatsache, dass immer noch der Art. 146 im Grundgesetz steht, der das Grundgesetz für den Fall außer Kraft setzt, dass eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung in Kraft tritt, zeigt, dass sich an dieser Lage auch nichts geändert hat.

Diese Auffassung ist juristisch wahrscheinlich richtig, zumindest im Kern. Wenn man allerdings demgemäß davon ausgeht, dass die Bundesrepublik ein Besatzungsregime sei, dann kann man daran noch lange kein Widerstandsrecht knüpfen. Das Kriegsvölkerrecht verpflichtet vielmehr die Bewohner besetzter Gebiete, die Anweisungen der Besatzungsmacht und der gegebenenfalls von ihr geschaffenen Behörden (also auch der Bundesrepublik, sofern man sie als Besatzerstaat begreift) zu befolgen, es sei denn, diese Bewohner hätten im Einzelfall einen legalen Kombattantenstatus. Die Legalität der Bundesrepublik mag auf Besatzungsrecht beruhen, Legalität ist sie trotzdem.

Anders stellt sich die Sache möglicherweise dar, wenn man von der Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes ausgeht.

(Ich schicke hier voraus, dass es sich bei dem Folgenden selbstverständlich nicht um eine vollständige juristische Argumentation handelt. Eine solche müsste viele hundert Seiten und noch mehr Anhang umfassen und bedürfte selbstredend eines juristisch kompetenteren Verfassers, als ich es bin. Dies ist ein Blogartikel, in dem es lediglich darum geht, die Grundlinien des Gedankenganges zu skizzieren.)

Artikel 20 Absatz 1-3 GG lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Ohne auf Einzelheiten einzugehen, bedeutet dies, dass damit fünf Staatsstrukturprinzipien, nämlich Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat als konstitutiv für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik definiert sind. Sie unterliegen zugleich (zusammen mit dem Prinzip der Menschenwürde nach Art 1 GG) der sogenannten Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG, d.h. sie können nicht legal außer Kraft gesetzt werden. Konsequenterweise lautet Absatz 4:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Referenzfall, den der Verfassungs(änderungsgesetz)geber hier im Auge hatte, war die Machtergreifung Hitlers und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur mit Mitteln, die von der Weimarer Verfassung (scheinbar) gedeckt waren. Dies sollte auf keinen Fall noch einmal geschehen; wer die tragenden Säulen der Verfassung außer Kraft setzt, sollte sich auf keinen Fall auf die Legalität berufen können.

Dieser Art. 20 Abs. 4 GG dürfte weltweit einmalig sein. Er besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen seinen Legalitätsanspruch verwirkt! Und dass in diesem Falle außergesetzliche Widerstandshandlungen die Vermutung der Legalität auf ihrer Seite haben.

Es versteht sich, dass eine solche Rechtsfolge, die ja praktisch eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zum Aufstand bedeutet, an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft ist:

Es muss benennbare Akteure geben, die etwas „unternehmen“ („Gegen jeden, der es unternimmt…“). Ein bloß objektiv, gleichsam von selbst stattfindender Zerfall der verfassungsmäßigen Ordnung genügt also nicht (der bloße Versuch, sie zu beseitigen, allerdings schon!).

Dieses Unternehmen muss darauf gerichtet sein, die in Absatz 1-3 umrissene Ordnung zu beseitigen. Bloße Verfassungsverstöße, auch schwerwiegender Art, genügen also nicht, solange sie die verfassungsrechtliche Integrität dieser Ordnung nicht tangieren, insbesondere keines der tragenden Prinzipien außer Kraft setzen.

Und selbst, wenn dies versucht wird, ist ein Widerstandsrecht erst dann gegeben, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, zum Beispiel der Rechtsweg nicht beschritten werden kann oder die Justiz so korrumpiert ist, dass dies aussichtslos wäre.

Fangen wir mit der zentralen Voraussetzung an: Wird es „unternommen“, diese Ordnung zu beseitigen?

Wesentliches Strukturmerkmal dieser Ordnung ist die Demokratie, also das Prinzip „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ (Art. 20 Abs. 2 GG)

Vom Volke! Nicht von „den Staatsbürgern“!

Dies – ebenso wie die Bezugnahme auf das „Deutsche Volk“ (Großschreibung im Original) in der Präambel – bedeutet, dass das Grundgesetz unter dem Volk etwas anderes versteht als die bloße Summe der Staatsbürger. Es setzt vielmehr eine Solidargemeinschaft voraus, bei deren Mitgliedern man – sonst wäre es ja keine – die Loyalität gegenüber dieser Solidargemeinschaft als Normalfall unterstellen kann. Diese Solidargemeinschaft ist der Souverän dieses Staates.

Die demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes basiert also auf einem empirisch-soziologischen, nicht einem staatsrechtlich-normativen Volksbegriff. Zwar muss ein Rechtsstaat, der als solcher seine Bürger gleichbehandeln muss und niemandem in den Kopf schauen kann und darf, notwendigerweise mit der Fiktion operieren, jeder Staatsbürger sei auch Angehöriger des Deutschen Volkes, und ihm unterstellen, mit diesem Volk solidarisch zu sein. Er ist aber nicht befugt, diese notwendige Hilfsfiktion an die Stelle des grundgesetzlichen Volksbegriffes zu setzen und sich „ein anderes Volk zu wählen“, also nach Gusto die Zusammensetzung dieses Staatsvolkes so zu manipulieren, dass die Integrität des Deutschen Volkes als einer politischen Solidargemeinschaft dadurch vernichtet wird.

Es wäre ein Leichtes, hunderte von Beweisen dafür zusammenzutragen, dass die Auflösung des Deutschen Volkes und seine Ersetzung durch eine bloße „Bevölkerung“ tatsächlich ideologisch gefordert und politisch durchgesetzt wird. Da Demokratie ein anderes Wort für „Volkssouveränität“ ist, bedeutet diese Auflösung des Deutschen Volkes zugleich die Außerkraftsetzung des Demokratieprinzips. Die Auflösung des Volkes ist in einer Demokratie dasselbe wie der Königsmord in einer Monarchie: Es ist Beseitigung des Souveräns, ist Putsch und Hochverrat. Wer ein Volksfeind ist, ist automatisch auch ein Verfassungsfeind.

Gleichzeitig, und vorangetrieben von denselben Akteuren, werden die Souveränitätsrechte des Deutschen Volkes auf die EU, eine demokratisch weder legitimierte noch kontrollierbare Instanz, übertragen, und dies nicht nur in Bereichen, wo europaweite Regelungen möglicherweise sinnvoll sind, sondern auch (etwa beim Nichtraucherschutz), wo der Nationalstaat ebenso gut tätig werden (oder es lassen) könnte. Diese Übertragung geschieht also mutwillig, ergo absichtlich. Wieder gibt es buchstäblich hunderte von Beweisen dafür, dass die Aushöhlung des Nationalstaats und seiner demokratischen Substanz bewusst stattfindet und einer darauf gerichteten politischen Strategie folgt. Es handelt sich also um ein „Unternehmen“ im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG.

Mit anderen Worten: Der Staatsstreich ist in vollem Gange, und dieser Sachverhalt ist evident. Seine Akteure sind – neben den Medien – alle deutschen Verfassungsorgane, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, letzteres freilich in der Rolle des murrenden Nachzüglers, der das Licht ausmacht. Kein einziges Urteil dieses Gerichts hat effektiv den Marsch in den Untergang der deutschen Demokratie aufgehalten, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den hier interessierenden Fragen. Das typische Urteil dieses Gerichts verfährt nach dem altbayrischen Motto: „Ma muaß de Brinzipien so hoch henga, dass ma drunta durchschlupfa ko.“

Das bedeutet, dass genau der Fall eingetreten ist, den der Verfassungsgeber mit Art. 20 Abs. 4 im Auge hatte: Der Staat ist in der Hand von Putschisten.

Nun fragt es sich, ob „andere Abhilfe möglich“ ist. Abgesehen von der offenkundigen politischen Korrumpierung der Justiz scheitert der Rechtsweg oft genug schon daran, dass man als Einzelner kein Klagerecht hat, solange man nicht persönlich in seinen Grundrechten beeinträchtigt ist. Allenfalls auf politischem Wege könnte es noch möglich sein, den Putschisten das Ruder wieder zu entwinden. Noch stecken sie ja in dem Versuch, die Demokratie zu beseitigen (der aber, wie gesagt, nach Art. 20 Abs. 4 GG ausreichend ist), noch könnte es sein, dass im engeren Sinne politisches Handeln sinnvoll und zielführend ist.

(Bezeichnend ist freilich, dass dieselben Akteure, die den Staatsstreich betreiben, zielstrebig daran arbeiten, Kritiker ihrer Politik mundtot zu machen: durch direkte Meinungszensur, durch Aufwiegelung des Mobs, durch Anstiftung zu Boykotten etc. Das Ergebnis ist, dass es Kritikern zunehmend unmöglich wird, ihre Meinung zu verbreiten. Die Erfahrungen, die Pro NRW während des letzten Wahlkampfes machen mussten, als sie praktisch nicht einmal einen Infostand ungestört aufstellen konnten, seien hier nur als ein Beispiel von vielen genannt.)

In jedem Fall ist festzuhalten, dass die Bundesrepublik sich selbst mit ihrer Politik jetzt bereits in die Illegalität katapultiert hat. Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.

"Bauernland in Sportlerhand"

Cicero schreibt:

Bauernland in Sportlerhand
von Ulrich Hottelet

Die Bewerbung Münchens um die Olympischen Spiele 2018 darf nicht daran scheitern, dass einige Bauern um eine hohe Entschädigung für ihre Grundstücke pokern. Ihre Sorge um die Natur scheint nur vorgeschoben, deshalb müssen die Grundstücksbesitzer notfalls enteignet werden.

(Quelle: Cicero.de)

Da bedient sich der angeblich bzw. ehemals bürgerliche Cicero aus dem Phrasenschatz der SED („Junkerland in Bauernhand“), und dies nicht etwa kritisch ironisch, sondern affirmativ: das folgerichtige Ergebnis, wenn man ein solches Blatt einem sozialdemokratischen Chefredakteur überantwortet. Die Forderung nach Enteignungen fließt dessen Schreibsklaven wie von selbst aus der Feder.

Dabei ist die Parole heute so verlogen wie damals: Die Sportler würden heute von Enteignungen so wenig profitieren wie damals die Bauern. Damals profitierte die Partei, heute die globale Sportmafia.

Wäre eine solche Enteignung denn eine im Interesse des „Wohls der Allgemeinheit“, wie es Artikel 14 Absatz 3 GG zwingend vorschreibt?

Gewiss würden viele Menschen wirtschaftlich von den Spielen profitieren (und viele andere darunter leiden). Vielleicht würde auch der eine oder andere Arbeitsplatz geschaffen, der sich nicht gleich nach den Spielen wieder erledigt hätte.

Wer aber aus solchen Gründen der Meinung ist, eine private Großveranstaltung diene dem „Wohl der Allgemeinheit“ im Sinne von Art. 14 GG, der wird schlechterdings kein Argument mehr finden können, wenn internationale Großkonzerne ihre Ansiedlung am Ort von der Enteignung dieses oder jenes Grundstücks abhängig machen. Die Verhandlungsposition des international agierenden Akteurs, der sich ebenso gut hier niederlassen kann wie irgendwo sonst auf der Welt, und der deshalb über entsprechende Erpressungsmacht verfügt, wäre dieselbe wie im Falle des IOC (das letztlich auch nichts anderes ist als ein multinationaler Konzern). Und die Argumente, mit denen beflissene Politiker solchen Forderungen nachgeben und Bürger enteignen würden, wären sogar noch stärker.

Eine Enteignung für Olympia, eine Enteignung zugunsten Privater würde, wenn sie Rechtens wäre, dem Eingriff in das Eigentumsrecht, sprich dem organisierten Diebstahl Tür und Tor öffnen. Im Grunde könnte man dann auch ins Grundgesetz schreiben: „Eine Enteignung ist nur zugunsten von multinationalen Konzernen zulässig, dann aber ohne Weiteres“.

„Bauernland in Sportlerhand“: Wenn es jemals eine Parole gegeben hat, die gerade in ihrer Verlogenheit die perverse Mésalliance von Kapitalismus und Kommunismus illustriert hat, zu der sich das Globalsystem entwickelt, dann ist es diese.

Armin Laschet und der Kampf gegen Links

Armin Laschet (CDU), von dem wir bei dieser Gelegenheit erfahren, dass er nicht nur „Integrationsminister“ ist, sondern auch auf anderen Politikfeldern, zum Beispiel als „Jugendminister“ sein Unwesen treibt,

will den Linksextremismus im Land stärker bekämpfen.

Kaum ist die CDU in NRW fünf Jahre an der Macht, schon fällt ihr ein, den Linksextremismus zu bekämpfen. Wir dürfen wohl annehmen, dass Laschet sein antikommunistisches Kämpferherz aus demselben Grund entdeckt hat, aus dem er, der Islamisierungsminister, sich unlängst für Kruzifixe in den Klassenzimmern erwärmt hat: In einer Woche ist Landtagswahl, und Konservative, auf deren Meinung die CDU sonst pfeift, taugen immer noch als Stimmvieh. Es kann nicht schaden, ihnen ein wenig nach dem Mund zu reden, auch wenn bereits die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass die CDU nach der Wahl eine Koalition mit den Grünen anpeilt; die ja bekanntlich ausgewiesene Experten für die Bekämpfung von Linksextremismus sind.

Will Laschet nun wenigstens gegen linksradikale Politkriminelle durchgreifen, die regelmäßig Autos anzünden und bei Demonstrationen randalieren? Nicht doch. Das ist nun gerade nicht gemeint. Die Rheinische Post schreibt weiter:

Laschet schlägt … in einem Fünf-Punkte-Plan beispielsweise neue Unterrichtsmaterialien vor, die über Linksextremismus aufklären. In Vorträgen und im Unterricht sollten „Linksextremismus und linke Ideologien“ besprochen werden. Zudem solle es Argumentations-Trainings speziell für junge Leute geben. Untersucht werden solle auch, ob sich „Erfolgsmodelle“ des Landes aus dem Kampf gegen Rechtsextremismus auf den Kampf gegen Links übertragen ließen. Ein Beispiel seien die „Präventionstage gegen Rechts“ für Schüler, sagte die Leiterin der Landeszentrale, Maria Springenberg-Eich. Laschet schlug außerdem lokale Bündnisse gegen Linksextremismus vor, die von Kommunalpolitikern, Schulleitern, Vereinen und Kirchen zusammengebracht werden könnten.

Beim Kampf gegen Linksextremismus sollen also dieselben Mittel wie beim Kampf gegen „Rechts“ angewendet werden (bei dem immer seltener Neonazis und immer öfter Rechtskonservative gemeint sind): Erstens Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen Diskurs („lokale Bündnisse gegen Linksextremismus“), zweitens Indoktrination von Jugendlichen, die sich dagegen nicht wehren können, wenn ihnen ihre Noten lieb sind.

Auch wenn es nicht ernstgemeint ist (siehe oben), ist es doch bezeichnend für Laschets gestörtes Verhältnis zur freiheitlichen Demokratie; und wir können getrost unterstellen, dass er damit repräsentativ für die politische Kaste ist, der er angehört. Ich glaube, es lohnt sich, an bestimmte Dinge zu erinnern, die eigentlich selbstverständlich sind, angesichts des „Kampfes gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ und anderer quasitheokratischer Allüren besagter Kaste in Vergessenheit zu geraten drohen:

In einer Demokratie geht die politische Willensbildung vom Volke aus; dies zumindest ist die ihr zugrundeliegende Idee. Damit ist es unvereinbar, die Bekämpfung bestimmter politischer Meinungen regierungsamtlich zum Staatsziel zu erheben. Das Grundgesetz gibt dem Staat klar definerte rechtliche Mittel an die Hand, Organisationen zu bekämpfen, die seinen Bestand oder seine innere Ordnung bedrohen, Verbote zum Beispiel. Entgegen einer verbreiteten Legende aber fordert und erlaubt das Grundgesetz mitnichten den Ausschluss von Extremisten aus dem politischen Diskurs!

Politiker wissen das auch: Sie erfahren es spätestens dann, wenn ihre regelmäßigen Versuche, Neonazi-Demonstrationen zu verbieten, ebenso regelmäßig von den Gerichten abgeschmettert werden. Wenn sie trotzdem versuchen, bestimmte Meinungen als geradezu unsagbar zu stigmatisieren, so ist dies der zielstrebig unternommene Versuch, das Grundgesetz zu umgehen, seine Freiheitsgarantien zu entwerten und sein Demokratiemodell auszuhöhlen. Sie sind ganz einfach Verfassungsfeinde.

Es hat seinen Grund, dass Extremisten dieselben Freiheitsrechte genießen wie andere Bürger: Extremisten argumentieren von einem systemtranszendierenden Standpunkt und sehen deshalb manche Probleme unter Umständen klarer als Andere, die in systembedingter Betriebsblindheit befangen sind. Aus der Sicht des herrschenden Machtkartells freilich birgt politischer Extremismus vor allem stets eine Gefahr in sich: dass unbequeme Wahrheiten zur Sprache kommen.

Wer als Jugendlicher nicht hinreichend gegen Linksextremismus indoktriniert wurde ( um bei diesem Beispiel zu bleiben) könnte sich vielleicht fragen, ob an Marx‘ Beschreibung der bürgerlichen Demokratie – als eines Systems, in dem das Volk alle vier Jahre wählt, wer es im Parlament ver- und zertreten soll – etwas dran sein könnte? Ganz zu schweigen von Marx‘ Kritik an der kapitalistischen Globalisierung, die für ihn der gerade Weg in die Barbarei war. Dass Marx‘ Therapie, der Sozialismus, nichts taugte, heißt ja nicht, dass die Diagnose falsch war.

Systemtranszendierende Kritik – ob von rechts oder von links – macht die Interessen der globalistischen Eliten als solche sichtbar und hinterfragbar. Deshalb muss der Kritiker geächtet werden. Sich mit ihm auseinanderzusetzen hieße, politische Alternativen wenigstens hypothetisch zuzulassen, „Sonderwege“, die vom alleinseligmachenden Pfad der kapitalistischen Globalisierung wegführen könnten.

Für Konservative besteht also keinerlei Anlass zur Freude darüber, dass die CDU jetzt auch den Linksextremismus verstärkt aufs Korn nehmen will, schon gar kein Anlass zu schäbiger Schadenfreude nach dem Motto „Jetzt kriegen die Linken endlich auch mal was auf den Deckel“.

Unter Konservativen sollte unstrittig sein, dass ein Unrecht das andere nicht aufwiegt, sondern verdoppelt. Und sie sollten sich bewusst sein, dass der „Kampf gegen Linksextremismus“, wenn er denn geführt wird, von denselben Leuten und aus denselben Gründen geführt wird wie der „Kampf gegen Rechts“.

Kommentatoren, die mir gestohlen bleiben können

Leider haben manche Kommentatoren es offenbar versäumt, sich vorab zu fragen, warum wohl Erstkommentare nach wie vor moderiert werden, während die anderen freigegeben sind? Die Antwort lautet, dass derjenige, der schon in seinem ersten Kommentar wild drauflospolemisiert, auf Argumente nicht eingeht und den Blogger anpinkelt, es mit größter Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft so zu halten gedenkt, und dass ich solche Leute lieber von vornherein aussiebe, weil ihre Zulassung als Kommentatoren die Qualität meines Blogs drastisch verschlechtern würde.

Ein gewisser Andy, Verfasser eines Kommentars zu „Stirb gefälligst für die Schwulen, du Heterosau“, hat sich beschwert, dass ich diesen Kommentar nicht veröffentlicht habe. Da ich außerdem schon mehrfach gefragt worden bin, ob ich nicht generell weniger harsch meine Kommentatoren aussieben sollte, mache ich jetzt eine Ausnahme und zitiere den Kommentar von besagtem Andy als Beispiel für das, was ich in diesem Blog nicht dulde, um zu erläutern, warum ich es nicht dulde:

Ach, Du meinst also, dass die lieben Heteros allso keuch sind und wenn sie dann mal Sex haben auch immer brav eine Lümmeltüte benötigen?
Sei doch mal realistisch und lauf mit offenen Augen durch die Gegend. Auch die Heteros sind unterwegs und reißen in der Disco ihre Weiber bzw, ihre Typen auf und vögeln mit denen rum. Und auch da wird oft auf Kondome verzichtet.
Man sollte also nicht alle Schwulen unter den Generalverdacht  stellen und deswegen von der Blutspende ausschließen. (Was auf Dauer auch gar nicht praktikabel ist, weil es viel zu wenige Blutspender gibt und der Ausschluss von Schwulen in meinen Augen schon fast den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung von potentiellen Blutempfängern darstellt.) Viel wichtiger ist, dass weiterhin die wichtige Sexualaufklärung praktiziert wird.
Übrigens empfehle ich auch mal die Webseite http://www.schwulesblut.de/ anzusehen und sich da mal wirklich zu informieren, ehe man hier in Bildzeitungsniveau einfach irgendwelche Possen nachplappert.
Es ist ein Unding, dass die Blutspende für Schwule ausgeschlossen ist und das verstößt in meinen Augen sogar gegen Artikel 1 unserer Hrundgesetzes, nach dem alle Menschen gleich sind.

Soso, also vier „Argumente“:

Erstens: Weil ich mich über das Thema Aids bei der deutschen Aids-Hilfe informiere statt bei irgendwelchen dubiosen Schwulenvereinen und letztere für weniger kompetent und unvoreingenommen halte als das Paul-Ehrlich-Institut, habe ich keine Ahnung und plappere auf Bildzeitungsniveau? Ein Argument von derart namenloser Dummheit reicht an sich schon aus, seinen Urheber als Kommentator in meinem Blog zu disqualifizieren. Es bedürfte noch nicht einmal seines Bildzeitungsstils.

Zweitens: Der Ausschluss von Schwulen lässt sich mangels Blutspendern nicht durchhalten? Die Gesundheitsbehörden sind anderer Auffassung.

Drittens: Der Ausschluss Schwuler von der Blutspende verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 1 GG? Der Gleichheitsgrundsatz steht nicht in Artikel 1, sondern in Artikel 3, und er besagt auch nicht, dass alles und jeder gleich behandelt werden müssen – das ist höchstens die typische Auffassung des Halbgebildeten -, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BverfG, dass wesensmäßig gleiches Gleich, wesensmäßig Ungleiches dagegen ungleich zu behandeln ist. Der sogenannte Gleichheitsgrundsatz bedeutet somit das Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung. Ungleichbehandlung aus sachlichem Grund ist dagegen selbstverständlich zulässig. Weil das so ist, müssen Dreijährige nicht als Lehrer, Rollstuhlfahrer nicht als Fallschirmjäger und Angehörige von Risikogruppen nicht als Blutspender akzeptiert werden.

(Artikel 1 übrigens enthält das Recht auf Menschenwürde. Mit diesem Recht, insbesondere wenn man es in Verbindung mit dem auf Leben und körperliche Unversehrtheit gem. Art.2 Abs.2 S.1 interpretiert, ist es schlechterdings unvereinbar, Menschen zur Akzeptanz eines erhöhten HIV-Risikos zu zwingen!)

Viertens: Heteros sind auch nicht besser? Hm. Es gibt nur eine einzige Art von Heteros, die sich in vergleichbar ordinärer Art und Weise in der Öffentlichkeit präsentiert wie Schwule beim CSD und ähnlichen Gelegenheiten: Straßennutten!

Die damit genau dasselbe zum Ausdruck bringen wie ihre schwulen Gegenstücke, nämlich dass sie für jeden zur Verfügung stehen. Nur dass Straßennutten unter heterosexuellen Menschen soziale Außenseiterinnen sind, während das auf den Fotos in dem verlinkten Artikel abgebildete Verhalten in der schwulen Community offenkundig akzeptiert ist und niemanden zur Distanzierung veranlasst.

Nun wird zu dieser Art von öffentlicher Selbstdarstellung niemand gezwungen. Wer sie trotzdem praktiziert, muss den Eindruck, den er selbst dadurch erzeugt, gegen sich gelten lassen. Und das bedeutet, dass er es sich nicht nur gefallen lassen muss, von der Mehrheit seiner Mitmenschen als pervers betrachtet zu werden, sondern auch, dass man einen Zusammenhang herstellt zwischen diesem Verhalten und dem deutlich höheren Durchseuchungsgrad unter Schwulen, verglichen mit der Mehrheit. Diese Infektionsraten sind schließlich nicht auf übernatürliche Weise zustandegekommen.

So. Vergegenwärtigt Euch nun bitte, dass ich über eine halbe Stunde meiner knappen Zeit damit verplempert habe, mich mit diesem schwachsinnigen Gesabbel auseinanderzusetzen, und dass ich dies mehrmals täglich tun müsste, wenn nicht rabiat Jeden hinauswerfen würde, der mir schon in seinem ersten Beitrag seine Neigung zu dummen, frechen und sachlich irrelevanten Kommentaren verrät. Dann versteht Ihr vielleicht besser, warum ich bisweilen etwas illiberal bin.

Zweierlei Maß

Der Mord an den Kommunistenführern Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht im Januar 1919 gehört zu denjenigen geschichtlichen Ereignissen, deren Bewertung bis heute umstritten ist. Außer der politisch korrekten Mehrheit, die diesen Mord verurteilt, gibt es durchaus Zeitgenossen, die ihn im Kontext der damaligen Situation für moralisch gerechtfertigt und politisch geboten halten.

Hans-Ulrich Wehler zum Beispiel:

„Also da sehe ich … überhaupt nicht, wie man heute noch daran zweifeln kann, daß die SPD im Besitz … der frisch geborenen Macht in der Republik anders handeln konnte, als gegen diese Bürgerkriegspartei vorzugehen. (…) Wenn man in einer solchen Situation handeln muß, dann muß einer, wie Noske immer von sich gesagt hat, (…) den Bluthund spielen.“

Oder ein gewisser Jörg Hähnel, der die Tötung Luxemburgs und Liebknechts eine „entschlossene Tat“ genannt hat, „die politisch geboten und von der deutschen Geschichte als förderlich legitimiert sei“.

Hähnel ist jetzt aufgrund dieser Aussage wegen öffentlicher Billigung einer Straftat verurteilt worden (und zwar zu einer Geldstrafe von 3000 Euro), während niemand auf die Idee gekommen ist, Wehler anzuzeigen, und man sich auch nicht ernsthaft vorstellen kann, dass gegen ihn ein Verfahren eröffnet worden wäre. Warum aber ist dem einen erlaubt, was dem anderen verboten ist?

Wahrscheinlich deshalb, weil Hähnel NPD-Funktionär ist, Wehler aber einer der führenden deutschen Mainstream-Historiker. In der Zusammenschau der strafrechtlichen Verfolgung bzw. Nichtverfolgung sinngemäß gleicher Aussagen drängt sich der Eindruck auf, die  deutsche Justiz gehe stillschweigend davon aus, dass es, entgegen dem offiziell geltenden Recht, nicht nur darauf ankommt, was einer tut, sondern auch darauf, wer er ist – konkret: ob er einer Klasse von Menschen angehört, deren Bürgerrechte der Staat  nur dann und nur so weit respektieren zu müssen glaubt, dass ihm Willkür und Rechtsbeugung nicht lückenlos nachgewiesen werden können.

Von der Türkei lernen…

Die Türkische Gemeinde Deutschland will ins Grundgesetz schreiben lassen, dass Migranten „vor Assimilierungsdruck zu schützen“ sind, zu deutsch: Türken sich nicht an die deutsche Gesellschaft anzupassen brauchen.

Jeder weiß, dass ich ein großer Freund und Bewunderer der Türkei und ihrer  Kultur bin. Ich stehe geradezu auf dem Standpunkt:

VON DER TÜRKEI LERNEN HEISST SIEGEN LERNEN!

Insbesondere der dort übliche Umgang mit ethnischen und religiösen Minderheiten ist mir stets ein Quell beglückender Inspiration! Schreiben wir also ins Grundgesetz, dass Muslime in Deutschland genau die Rechte haben wie Christen in der Türkei! Dass Moscheen hierzulande genauso leicht errichtet werden können wie Kirchen in der Türkei! Dass muslimische Prediger in Deutschland so behandelt werden wie christliche Missionare in der Türkei! Dass Türken in Deutschland genau in derselben Weise „vor Assimilierungsdruck zu schützen“ sind wie Armenier, Kurden und Griechen in der Türkei!

Schulljung…

… ist nicht etwa der niederrheinische Dialektausdruck für „Schuljunge“, sondern diejenige Form des Wortes „Entschuldigung“, die von jugendlichen Rabauken gewählt wird, wenn sie mangels Verstandes eigentlich gar nicht einsehen, wofür sie sich entschuldigen sollen, und es deshalb als Zumutung empfinden, wenn man sie dazu auffordert.

In seriöseren Kreisen sagt man natürlich nicht „Schulljung“, sondern greift zu Floskeln wie:

„Ich bedaure zutiefst, dass Gefühle – insbesondere jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger – verletzt wurden“, sagte der Duisburger Polizeipräsident Rolf Cebin am Dienstag. Das Entfernen der Fahnen aus einem Duisburger Wohnhaus sei „aus heutiger Sicht die falsche Entscheidung gewesen“. Die Situation sei „sehr aufgeheizt“ gewesen und die Beamten hätten „Schaden von den Beteiligten“ nehmen wollen. Der Polizeipräsident betonte: „Nach allem, was ich heute weiß, hätte ich die Situation anders gelöst, um eine Eskalation zu vermeiden. Die öffentliche Empörung verstehe ich.“

Dieses Zitat aus „Focus online“ – leider habe ich nirgendwo den zusammenhängenden Originalwortlaut finden können – verdient eine ausführliche Würdigung.

„Ich bedaure…“ ist etwas völlig anderes als „Ich bitte um Verzeihung“. „Bedauern“ kann ich auch, dass in China ein Sack Reis umgefallen ist; ein Schuldeingeständnis ist das nicht und eine Bitte um Entschuldigung auch nicht. Weswegen wir die überall verbreitete Schlagzeile „Duisburger Polizeipräsident bittet um Entschuldigung“ getrost als Zeitungsente abtun können.

„… dass Gefühle … verletzt wurden„: Das ist genau die Art von Kindergartensprech, die ich erst vor einigen Tagen ausgiebig kritisiert habe. Ich habe großen Respekt vor dem Beruf des Erziehers, und selbstverständlich verstehe ich, dass man Kindern, namentlich solchen im Vorschulalter, beibringen muss, dass nicht alles ausgesprochen werden sollte, was die Gefühle des Gegenübers verletzen könnte. Als Erwachsener sollte man aber gelernt haben, dass die Verletzung von Gefühlen sich schon im privaten Bereich schwer und im öffentlichen Raum überhaupt nicht vermeiden lässt. Die Verletzung von Gefühlen ist das Letzte, wofür die deutsche Polizei sich zu entschuldigen hätte.

Was der Duisburger Polizeipräsident offensichtlich nicht begreift, ist, dass seine Beamten nicht irgendwelche Gefühle, sondern Recht und Verfassung verletzt haben, dass sie sich zu Komplizen von Kriminellen, Terroristen und Verfassungsfeinden gemacht haben, dass sie aktiv geholfen haben, einen rechtsfreien Raum zu schaffen!

Aber freilich: Was ist in der Bundesrepublik Disneyland schon die Suspendierung der Verfassung, verglichen mit der Verletzung von Gefühlen?!

„… insbesondere jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger …“ – bilde ich mir das ein, oder sind jüdische Bürger (im Unterschied zu Mitbürgern) in diesem Weltbild tatsächlich nicht vorgesehen? Wie dem auch sei: Für Herrn Cebin muss man wohl Jude sein, um Israel zu unterstützen – was im Umkehrschluss heißt, dass ihm andere Gründe dafür nicht einfallen. Und in den Genuss einer Entschuldigung – oder vielmehr Schein-Entschuldigung – des Polizeipräsidenten kommen auch die nicht etwa deshalb, weil die Polizei ihr Fehlverhalten einsähe, sondern weil die Political Correctness es erfordert, gegenüber „jüdischen Mitbürgern“ so etwas wie eine Entschuldigung wenigstens vorzutäuschen (und ihnen im stillen Kämmerlein einen Vorwurf daraus zu machen). 

„… aus heutiger Sicht die falsche Entscheidung…“ Was ist denn der Unterschied zwischen der „heutigen“ und der damaligen Sicht? Der Unterschied ist, dass die Öffentlichkeit sich empört.  „Aus heutiger Sicht“ bedeutet also: „Ich entschuldige mich zwar so lala, aber nur unter dem Druck der öffentlichen Meinung.“ Oder auch : „Schulljung“. 

 „… hätte ich die Situation anders gelöst …“ Ganz nebenbei wird den kleinen Schupos vor Ort, die letztlich nur das umsetzen, was Politik und Polizeiführung, also Leute wie Cebin, ihnen vormachen, der Schwarze Peter zugeschoben: Er, der Polizeipräsident, hätte die Situation natürlich gaaanz anders gelöst.

„…um eine Eskalation zu vermeiden…“ Wieder fühlt man sich an das Babyblabla erinnert, dass aus dem Fernseher tropft, sobald vom Gazastreifen die Rede ist. So, wie es auch dort nicht um die Zerschlagung einer Terrororganisation geht, sondern um ein „Ende der Gewalt“ (Ich verweise nochmals auf meinen Artikel „Phrasenschweine oder: Die Sprache des Kindergartens“), so geht es auch im Inland nicht darum, Recht und Ordnung zu schützen und damit die Freiheit jedes Bürgers zu verteidigen, sondern „eine Eskalation zu vermeiden“.

Nach dem Motto: „Wer freiwillig die Beine breit macht, wird nicht vergewaltigt“!

„Die öffentliche Empörung verstehe ich.“ Natürlich versteht er in Wirklichkeit gar nichts, aber selbst wenn er die Empörung verstünde, dies die Botschaft, teilte er sie nicht.

Ich sage es noch einmal, weil man es nicht oft genug sagen kann:

Ein Staat, der nicht in der Lage ist, das von ihm selbst gesetzte Recht durchzusetzen, der seinen Bürgern keine Sicherheitsgarantie gibt, sie vielmehr der Willkür privater Gewalttäter ausliefert, ist nicht nur kein Rechtsstaat, sondern überhaupt kein Staat.

Wir wussten schon lange, dass es Menschen gibt, die die Staatsauflösung zu Ideologie erhoben haben. Wenn der Staat selbst aber eine solche Ideologie vertritt und dabei Grundbegriffe der Rechtsstaatlichkeit („Verhältnismäßigkeit“) in ihr Gegenteil verkehrt, und wenn diese Ideologie, wie wir gesehen haben, mit den höchsten Polizeirängen schon den Kern des Staatsapparates verseucht hat, dann reicht die Krise des demokratischen Gemeinwesens weitaus tiefer, als ich mir selbst in meinen Alpträumen hätte vorstellen können. Das bedeutet dann nämlich, dass selbst ein sofortiges Umsteuern der Politik hin zu den Prinzipien der wehrhaften Demokratie möglicherweise vom Polizeiapparat sabotiert würde.

Islamisierung: Die Herrschaft des grünen Pöbels

Neue Rhein Zeitung, 12. Januar 2009:

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat den Verlauf der Duisburger Demonstration gegen den israelischen Militäreinsatz hart kritisiert. (…) ‚…offensichtlich bestimmen jetzt potenzielle Gewalttäter das Maß der Meinungsfreiheit in Deutschland‘, sagt der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan Kramer, der NRZ. Hintergrund: Auf dem Marsch zum Kundgebungsort in der Innenstadt hatten Teilnehmer ein Haus unter anderem mit Steinen attackiert, in dessem dritten Obergeschoss gut sichtbar eine israelische Fahne im Fenster hing. Pressefotos und ein Video im Internetportal ‚Youtube‘ belegen, dass Polizisten die Fahne abhingen, worauf die Demo-Teilnehmer mit Rufen wie ‚Gott ist groß‘ ihre Befriedigung über die Polizei-Aktion zum Ausdruck brachten.

(…)

Der Sprecher der Duisburger Polizei, Ramon van der Maat, verteidigte auf NRZ-Anfrage das Vorgehen der Polizei und machte den Besitzern der Wohnung den Vorwurf, sie hätten ’nur provozieren‘ wollen. ‚Bevor mir eine eigentlich friedliche Demonstration entgleitet, muss ich in solchen Fällen handeln.‘ Wer die muslimischen Mitbürger kenne, wüsste, dass sie emotional oft schnell in Fahrt gerieten. ‚Da müssen Sie als Polizeiführer sehr schnell entscheiden, und hier wurde der richtige Weg gewählt.‘

Das Handeln der Polizei sah dann konkret so aus, dass Beamten die Tür der betreffenden Wohnung eintraten, ‚da die Besitzer nicht anzutreffen waren‘, so van der Maat. Anschließend wurde die Fahne entfernt, Augenzeugen sprachen davon, sie sei regelrecht heruntergerissen worden. Für den Polizeisprecher hat die Polizei die ‚Verhältnismäßigkeit‘ gewahrt. (…)“

[Der ursprünglich hier gesetzte Verweis ist nicht mehr gültig.]

Der Vorgang selbst bedarf – zumindest aus meinem Munde – keiner ausführlichen Kommentierung. Der deutsche Staat stellt die Rechte seiner Bürger zur Disposition des Pöbels. Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden nicht mehr vom Grundgesetz gezogen, sondern vom Mob. (Wer es ausführlicher gewürdigt haben möchte, dem lege ich meinen Artikel „Der kalte Staatsstreich“ ans Herz. Wärmstens. Insbesondere die fettgedruckte Schlusspassage empfehle ich Eurer besonderen Aufmerksamkeit.)

Frappierend ist allerdings der Umstand, dass die zutreffende Aussage

Offensichtlich bestimmen jetzt potenzielle Gewalttäter das Maß der Meinungsfreiheit in Deutschland“

ausgerechnet von dem sonst geistig dauerüberforderten Generalsekretär des Zentralrats der Juden stammt. Falsch an diesem Statement ist einzig das Wörtchen „jetzt“ („…bestimmen jetzt potenzielle Gewalttäter…“), als wenn dieser Zustand nicht schon seit geraumer Zeit bestünde.

Offensichtlich wurde er spätestens, als der rote Mob den Anti-Islamisierungkongress in Köln gewaltsam verhinderte, und zwar unter wohlwollender Duldung der Polizei. Und des Zentralrats der Juden in Deutschland. Dessen ehrwürdige Vorsitzende, die damit bewies, dass Alter vor Torheit nicht schützt, fand es damals nämlich

unglaublich, dass in der heutigen Zeit die braune Brut [gemeint waren die Organisatoren des Kongresses, M.] die Möglichkeit hat, das friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft und Religion zu stören“,

womit sie die Suspendierung der Meinungsfreiheit gleichsam koscher stempelte.

Hoffen wir, dass die Vorgänge von Duisburg (oder auch weniger spektakuläre wie dieser hier) wenigstens den einen Vorteil haben, bei den Verantwortlichen des Zentralrats einen Denkprozess anzustoßen, und hoffen wir, dass dieser Prozess noch vor dem Jüngsten Gericht – und tunlichst auch, bevor in Deutschland die Scharia eingeführt wird – zu den Erkenntnissen führt,

– dass die Bürgerrechte auch von Juden durch das Grundgesetz geschützt werden, nicht durch Political Correctness, sprich durch linken und islamischen Meinungsterror,

– dass sie am besten bei einem Rechtsstaat aufgehoben sind, der bereit ist, dieser Rechte gegebenenfalls auch mit Gewalt zu schützen,

– dass es selbstmörderisch ist, die schleichende Selbstauslöschung dieses demokratischen Rechtsstaates zu dulden,

– dass die Islamisierung unseres Landes, das heißt das Zurückweichen der Gesellschaft vor den Machtansprüchen einer totalitären Religion in vollem Gange ist,

– und dass dieser Prozess, wenn er nicht gestoppt wird, enden wird wie alle historischen Islamisierungsprozesse: nämlich damit, dass Juden und Christen gleichermaßen auf den Status entrechteter Untermenschen gedrückt werden!

Der kalte Staatsstreich

Stellen wir uns einen Moment vor, eine Organisation wie Attac würde eine friedliche Aktionswoche veranstalten. Diese könnte aber nicht stattfinden, weil Horden von Skinheads die Teilnehmer verprügeln, Straßen blockieren, Straßenschlachten entfesseln und Pressekonferenzen unterbinden. Die Polizei würde sich auf den Standpunkt stellen, sie könne dies nicht verhindern, und deshalb müsse Attac eben auf die Zusammenkunft verzichten.

Undenkbar? In der Tat: Wenn linke Organisationen demonstrieren, sind solche Zustände tatsächlich undenkbar. Undenkbar wäre auch, dass Attac von angeblich seriösen Medien umstandslos als „linksextrem“ abgewatscht würde. Undenkbar wäre, dass der zuständige Innenminister ob des Versagens seiner Polizei nicht den Hut nehmen müsste. Und undenkbar wäre, dass die deutsche Öffentlichkeit über einen solchen Vorgang zur Tagesordnung übergehen würde.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass rechtskonservative Aktivisten vom linken Mob an der Ausübung ihrer Bürgerrechte gehindert werden, und zwar mit Gewalt, unter Duldung der Polizei und unter dem Beifall einer Journaille, die immer noch die Stirn hat, sich „liberal“ zu nennen – wobei ihre Liberalität im wesentlichen darin besteht, ihr eigenes Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen; also die Meinungsfreiheit einer in der Verfassung als solche nicht vorgesehenen, aber völlig zu Recht so genannten „vierten Gewalt“.

(Wer deren Recht anzweifelt, Staatsgeheimnisse preiszugeben, Existenzen zu vernichten und – dies vor allem – darüber zu befinden, was öffentlich gesagt werden darf und was nicht; was diskutabel ist und was den gesunden Volkszorn herausfordert, versündigt sich, wie diese Richter in eigener Sache im Namen des ungefragten Volkes urteilen, an der Demokratie.)

Zeigt sich das Liberalitätsverständnis der Presse darin, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Träger missliebiger Meinungen für vogelfrei erklärt, so demonstriert der Staat, dass es lediglich einiger Hütchenspielereien bedarf, um im Namen einer bloß vorgespiegelten Liberalität die reale Freiheit zu beseitigen:

Wir hatten jetzt zweimal kurz nacheinander – beim Christival in Bremen und beim Anti-Islamisierungs-Kongress in Köln – die Gelegenheit, die Mentalität und die Methoden einer politischen Linken zu studieren, die die Presse und die Staatsgewalt auf ihrer Seite weiß: Das Ergebnis deckt sich durchaus mit dem, was man aufgrund bitterer Erfahrungen seit 1789 von der politischen Linken erwarten muss, aber keineswegs mit ihrer demokratischen Attitüde.

Die Vorstellung, im Namen der Toleranz dürfe man Andersdenkende verprügeln, und dem schlechthin Friedfertigen dürfe man getrost mit ein wenig Gewalt nachhelfen, ist in all ihrer grotesken inneren Widersprüchlichkeit die klassische Rechtfertigung des Roten Terrors, und zwar seit den Tagen Robespierres. Politisch (also nicht medizinisch oder moralisch) betrachtet, ist der Unterschied zwischen einem Pflasterstein und einer Guillotine bloß gradueller, nicht qualitativer Natur. Der Punkt, auf den es ankommt, ist nämlich nicht das Ausmaß der Gewalt, sondern die Selbstermächtigung der Täter.

Dabei wäre diese Selbstermächtigung zur privaten Gewaltanwendung und zur Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols zwar verwerflich, aber politisch nicht wirklich bedenklich; schließlich kommt Kriminalität immer und überall vor. Bedenklich an dieser Art von Kriminalität ist, dass sie nicht als solche benannt, geächtet und verurteilt wird, weil wir es mit einem Staat zu tun haben, der sich nicht entschlossen zeigt, sein Gewaltmonopol zu wahren.

Ein Staat, der die genannten Kongresse einfach verböte und ihre Teilnehmer verhaftete, handelte zweifellos illiberal. Aber er würde selbst die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie nicht – oder nur eingeschränkt – stattfinden können. Vor allem würde er seine eigenes Handeln der gerichtlichen Überprüfung zugänglich machen. Liberal wäre es also nicht, rechtsstaatlich durchaus.

Ein Staat dagegen, der eine Politik der selektiven Nichtintervention verfolgt, der also die Bürgerrechte bestimmter Gruppen zur Disposition stellt, indem er ihre Be- oder Missachtung dem Gutdünken des Mobs überlässt, handelt weder liberal noch rechtsstaatlich. Er greift vielmehr in verfassungs- und rechtswidriger Weise in die politische Willensbildung des Volkes ein. Da er diesen Eingriff aber durch Unterlassen und durch missbräuchliche Berufung auf polizeirechtliche Generalklauseln vollzieht, entzieht er sein Handeln systematisch der rechtlichen Kontrolle.

Wäre dieses Nichteingreifen des Staates bloß eine Kapitulation vor der Gewalt der Straße, so würde allein dies schon die Frage rechtfertigen, ob ein solcher Staat überhaupt noch souverän – und das heißt: ob er überhaupt noch ein Staat – ist. Man müsste ihm bescheinigen, dass er durch die Nichtdurchsetzung seines Gewaltmonopols den gewalttätigen Gruppen einen Vorteil gegenüber den friedfertigen verschafft, dass er seine Legitimität als Staat aufs Spiel setzt, und dass er das Land auf eine abschüssige Bahn setzt, an deren Ende der Bürgerkrieg steht.

Wenn es denn eine Kapitulation war. Was ich bezweifle.

Zu deutlich ist die kollusive Verstrickung von Politik, Journaille und linkem Mob, als dass ich bereit wäre, von einem bloß punktuellen Versagen der Polizei auszugehen.

Vielmehr handelt es sich um einen Prozess der systematischen schleichenden Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, und das heißt: um einen kalten Staatsstreich.

Diese Entkoppelung hat schon immer zu den Wesensmerkmalen linker Politik gehört; die Verfassung ist dabei zuständig für die hehren Ziele, die wirkliche Politik für die schmutzigen Mittel zu deren Verwirklichung: Man denke an die französische Verfassung von 1793 oder die Stalinverfassung von 1936. Es gibt keinen Grund, warum das Grundgesetz nicht ebenso entkernt und zur Potjomkinschen Verfassungsfassade degradiert werden könnte.

Die politischen Eliten allerdings, die an diesem Spiel beteiligt sind – und die ja nicht alle links sind – sollten sich über die juristischen Konsequenzen dieses Sachverhalts im Klaren sein:

Die politisch gewollte Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, der Putsch durch Unterlassen, der von Amts wegen organisierte Hochverrat erfüllt spätestens dann den Tatbestand der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wenn er aufhört, ein punktuelles Ereignis zu sein und durch ständige Übung zu einem Zustand wird.

Ich sage nicht, dass dieser Punkt bereits erreicht sei, ich mache aber vorsorglich darauf aufmerksam, welche rechtlichen Konsequenzen es haben muss, wenn er erreicht wird:

Wenn die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung nämlich als Summe von Unterlassungen geschieht, die jeweils für sich nicht justiziabel sind, dann ist, um Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz zu zitieren „andere Abhilfe nicht möglich“, und dies bedeutet nach derselben Norm, dass der kalte Staatstreich ein jedermann zustehendes Widerstandsrecht auslöst.