Mein neues Buch: „Der kalte Staatsstreich“

Manfred Kleine-Hartlage, Der kalte Staatsstreich. Wie Faeser & Co. das Grundgesetz demolieren. Tredition, 148. S. Softcover, 15,90

Ich hatte schon länger vor, ein Buch darüber zu schreiben, mit welchen Methoden die politische Klasse das Grundgesetz so weit entkernt, dass am Ende nur noch eine Potjomkinsche Fassade davon übrigzubleiben droht. Nancy Faesers Verbot der „Compact“, das inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht aufgrund eines Eilantrags bis zur Entscheidung in der Hauptsache suspendiert wurde, lieferte mir den aktuellen Aufhänger, um endlich zur Tat zu schreiten – zumal die Dame so freundlich war, dem Verbot eine Begründung beizufügen, die, wenngleich unfreiwillig, Wort für Wort und Zeile für Zeile die antidemokratische Ideologie in den Köpfen jener Politiker entlarvt, die sich so gerne als die Retter der Demokratie aufspielen.

Hier ein Appetithäppchen aus meinem Buch:

 

»Ein staatliches oder vom Staat zu hütendes offiziöses Wahrheitsmonopol ist Kennzeichen nicht eines demokratischen, sondern eines totalitären Staates. Nur ein solcher Staat kann die Verbreitung „geschichtsrevisionistischer Thesen“ als Angriff auf die Grundlagen seiner Rechtsordnung betrachten. Genau ein solches Wahrheitsmonopol beansprucht implizit die Ministerin Faeser.

Weiter im Text [der Verbotsverfügung]:

„Dabei lehnt ‚COMPACT‘ ein offenes und pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht, ab und zielt darauf ab, dieses abzuschaffen.“ (Verbotsverfügung vom 16.7.2024, S. 11)

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass eine solche Unterstellung in einem Text steht, der seinerseits die „Teilhabe aller Staatsbürger an der politischen Willensbildung“ von der politischen Botmäßigkeit des jeweiligen Bürgers abhängig macht, also keineswegs „frei“ und „gleichartig“ allen Bürgern zugestehen möchte.

„Die ‚COMPACT-Magazin GmbH‘ lässt dabei nicht eindeutig erkennen, welche Verfassungsordnung an die Stelle der bestehenden Ordnung treten soll.“ (ebd.)

Wie sollte sie auch? Das Magazin propagiert ja genau die Verfassungsordnung, die offiziell immer noch gilt, indem es ihre fortlaufende Demontage durch die politische Klasse anprangert!

Statt dies aber zuzugeben (und vielleicht selbstkritisch zu prüfen, wie weit ihr eigenes Verhalten mit dieser Ordnung vereinbar ist), verfügt die Ministerin, auf solche Petitessen komme es nicht an:

„Es reicht für die Annahme des Sich-Richtens gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung jedoch aus, dass der Verein die Außerkraftsetzung der bestehenden Verfassungsordnung betreibt.“ (ebd.)

Sehen wir uns nun ein paar „Compact“-Texte an, auf die die Ministerin ihren Behauptungen stützt. Sie hält es nicht für erforderlich, deren jeweilige Fundstellen zu nennen – vielleicht, weil das korrekte Zitieren bei den Politikern unseres Landes außer Mode gekommen ist; wahrscheinlich aber vor allem, damit niemand ohne Weiteres den Kontext der beanstandeten Stellen rekonstruieren und dadurch überprüfen kann, ob sie den unterstellten verfassungsfeindlichen (beziehungsweise, wie die Verfügung behauptet, „rassistischen“, „antisemitischen“, „fremden-, migranten-, muslimen- und minderheitenfeindlichen“) Sinn tatsächlich haben.

Weil aber das Strickmuster der systematischen Irreführung immer dasselbe ist, kann ich mich guten Gewissens darauf beschränken, exemplarisch solche „Compact“-Texte heranzuziehen, deren Herkunft, Fundstelle und vollen Wortlaut ich schon deshalb kenne, weil ich selbst ihr Verfasser bin. Ich werde jeweils diejenigen Abschnitte unterstreichen, die das Ministerium in seiner Verbotsverfügung zitiert, die es also zur Begründung seiner Einschätzung der „Verfassungsfeindlichkeit“ heranzieht.

Beginnen wir mit einem Text, den ich als sprachkritische Kolumne (zum Stichwort „Faktenchecker“) für die „Compact“-Ausgabe 7/2023 geschrieben habe, damit Sie, verehrter Leser, sich einen eigenen Eindruck von meiner darin propagierten ruchlosen Gesinnung verschaffen und sich gebührend über sie entrüsten können:

Faktenchecker

In der Selbstbezeichnung „Faktenchecker“ für eine bestimmte Art von Mainstreamjournalisten liegt eine unfreiwillige Selbstentlarvung: Wenn etwas, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte, zum Gegenstand einer Art Gütesiegel wird, so legt eine solche Wortwahl den Verdacht nahe, das Gros der Journalisten checke Fakten wohl eher nicht.

Was in der Tat der Fall sein dürfte und dazu führt, dass Mainstreamjournalisten selbst dreiste Lügen immer wieder voneinander abschreiben, statt einander auf Unwahrheiten zu kontrollieren, wie es der Leser oder Zuschauer von ihnen erwartet. (Ich spreche hier natürlich ausschließlich vom wohlwollenden – man könnte auch sagen: naiven – Leser, dessen Naivität geschäftsnotwendig ist und deshalb unter keinen Umständen erschüttert werden darf.)

„Faktenchecker“ – das klingt neutral und nach einer Art TÜV. Wer allerdings nach Geldgebern und Vernetzungen fragt (was nur Menschen tun, die man noch vor wenigen Jahren als mündige Bürger bezeichnet hätte und heute „Verschwörungstheoretiker“ nennt), kommt ins Grübeln:

So finden sich unter Spendern von „Correctiv“ unter anderem George Soros‘ Open Society Foundation, die regierungsabhängige Bundeszentrale für politische Bildung, Großkonzerne wie Google, wirtschaftsnahe Stiftungen wie die Mercator-Stiftung und mediennahe Institutionen wie die Rudolf Augstein Stiftung.

Und die Faktenchecker-Abteilung von Reuters wurde aufgebaut, als Reuters von Jim Smith geführt wurde, der zugleich im Aufsichtsrat des Pharmagiganten Pfizer saß. Dass Reuters mit Facebook kooperiert und als dessen Zensurdienstleister unter anderem Pfizer-kritische Veröffentlichungen unterbindet, ist selbstredend reiner Zufall, dem nur besagte „Verschwörungstheoretiker“ irgendwelche Bedeutung beimessen. Der Faktenchecker-Filz illustriert das Kartell zwischen Machthabern und Großkapital zur Knebelung kritischer Gegenöffentlichkeit.

Damit sind frühere journalistische Qualitätsmerkmale ins Gegenteil verkehrt worden: Früher war es selbstverständlich, dass Macht- und Kapitalkonzentration in wenigen Händen zum Missbrauch einlädt und dann besonders katastrophale Folgen hat. Selbstverständlich war daher auch, dass die Behauptungen mächtiger und kapitalkräftiger Akteure besonders kritisch hinterfragt (also neudeutsch: einem Faktencheck unterzogen) werden müssen. Genau dies tun „Faktenchecker“ aber so gut wie nie.

Natürlich wäre es nicht verwerflich, wenn sie auch oppositionelle Medien kritisierten. Verwerflich ist, dass sie nichts anderes tun! Dass sie sich dem Publikum als neutrale Instanz andienen, zugleich aber faktisch als Kettenhunde des globalen Machtkartells agieren.

Es passt ins Bild, dass ihre Argumentationsfiguren mit dem Wort „anrüchig“ meist noch freundlich umschrieben sind und die Halbwertszeit ihrer Ergebnisse blamabel gering ist. Allein der Unsinn, den sie uns als Wiederkäuer amtlicher Propaganda (und eben nicht als „Checker“ von deren Behauptungen) über die Corona-Impfung erzählt haben, widerlegt ihren selbstbeweihräuchernden Mythos, sie hätten irgendwelche „Fakten gecheckt“.

Dies haben vielmehr die Kritiker getan, deren Warnungen sich spektakulär bestätigt haben, die dafür aber von den „Faktencheckern“ diffamiert worden sind. Dass diese Diffamierungen zum Großteil immer noch im Netz stehen, illustriert die Schamlosigkeit, mit der Letztere nach dem Motto verfahren, etwas werde schon hängenbleiben.

(Compact 7/2023, nachgedruckt in meiner Kolumnensammlung: M. K.-H., BRD-Sprech. Worte als Waffe der Umerziehung, Verlag der 300, Berlin 2023; die hier unterstrichenen Stellen sind auf S. 43 der Verbotsverfügung zitiert.)

Na, haben Sie verstanden, was daran verfassungsfeindlich war? Nein? Dann sind Sie wohl ein unsicherer Kantonist, der es an Wachsamkeit im Kampf gegen Rechts fehlen lässt.

Gottlob gibt es unsere Innenministerin, die mit ihrem Adlerblick die Gefahr sofort erkannt hat, in der Sie schweben, und Sie durch das Verbot der „Compact“ energisch davor bewahrt, rechten Rattenfängern auf den Leim zu gehen (und dann womöglich die aus Regierungssicht falsche Partei zu wählen).

Für den Posten eines amtlich bestallten Hexenjägers im Innenministerium wären allerdings nur dann qualifiziert, wenn Sie bemerkt hätten, dass es sich um einen antisemitischen Text handelt!

Woran man das erkennt? Na daran, dass ich George Soros erwähnt habe! Soros ist Jude, und damit ist jede Kritik an ihm automatisch ein Zeichen von Antisemitismus. Dass der Text im selben Zusammenhang noch eine Reihe von anderen Instanzen kritisiert, ist nach Auffassung des BMI nur raffinierte Tarnung:

„Im Zusammenhang mit antisemitischen Verschwörungsnarrativen greift COMPACT zudem wiederholt auf die Darstellungen des über einen jüdischen Hintergrund verfügenden ungarisch-amerikanischen Unternehmers George Soros als vermeintlich lenkenden Hintermann und Repräsentant des ‚Finanzkapitals‘ zurück. Die Narrative suggerieren maßgeblichen Einfluss eines weithin als jüdisch apostrophiert privatwirtschaftlichen Akteurs im Hintergrund wesentlicher politisch Entscheidungsprozesse. Damit bedient sich ‚COMPACT‘ eines im Rechtsextremismus weit verbreiteten Topos. Dieser fußt auf einer im Kern antisemitischen Verschwörungsvorstellung, nach der politische Entscheidungsträger durch einen kleinen Personenkreis aus der ‚jüdischen Finanzwirtschaft‘ in ihrem Handeln maßgeblich beeinflusst würden. Hierbei gilt zu beachten, dass Kritik an Entwicklungen und Personen der Finanzwirtschaft, darunter auch an Soros, für sich genommen noch keinen hinreichenden Anhaltspunkt für Antisemitismus darstellt. In den von ‚COMPACT‘ verbreiteten Narrativen wird Soros jedoch nicht als Individuum kritisiert sondern auf antisemitische Weise als Chiffre für ‚jüdischen Einfluss‘ genutzt.“

(Verbotsverfügung S. 42 f.)

Stellen wir zunächst fest, dass die Anführungszeichen, in die das Ministerium die Ausdrücke „jüdische Finanzwirtschaft“ und „jüdischer Einfluss“ setzt, Zitate suggerieren, wo keine sind!

Weder in meinem Text noch in irgendeiner anderen der in diesem Kontext zitierten Textpassagen tauchen diese Ausdrücke oder auch nur das Wort „jüdisch“ auf. Wahrscheinlich würde das Ministerium sich darauf herausreden, es handele sich lediglich um distanzierende, nicht um zitierende Anführungszeichen und deshalb auch nicht um in verleumderischer Absicht fingierte Falschzitate. (Hätte es das von vornherein klargestellt, wäre freilich die diffamierende Wirkung auf den unvoreingenommenen Leser, etwa die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, geringer gewesen, und wenn es dann noch ordentlich die Fundstelle zitiert oder gar die beanstandeten Texte im ungekürzten Wortlaut beigefügt hätte, hätte sich diese Wirkung in Luft aufgelöst.)

Aus der Sicht des BMI freilich kommt es gar nicht darauf an, ob Juden als solche kritisiert werden – weswegen es sich auch das gönnerhafte Zugeständnis leisten kann, Kritik an einzelnen jüdischen Persönlichkeiten stelle „für sich genommen noch keinen hinreichenden Anhaltspunkt für Antisemitismus“ dar.

Jeder halbwegs geradeaus denkende Mensch versteht zwar unter Antisemitismus den Hass auf Juden (Was denn sonst?) – und wird entsprechend schockiert sein, wenn er in amtlichen Verlautbarungen lesen muss, die „Compact“ verbreite dergleichen. Was er nicht weiß: Das Bundesinnenministerium versteht unter „Antisemitismus“ etwas ganz anderes:

„Der seitens ‚COMPACT‘ verbreitete politische Antisemitismus drückt sich nur vereinzelt offen direkt gegen jüdische Gruppierungen aus. Häufiger nutzt ‚COMPACT‘ Chiffren, die die als Kollektiv verstandene Gruppierung benennt und die Kernbezeichnung ‚die Juden‘ [wiederum ein diffamierendes Scheinzitat wie oben, M. K.-H.] ersetzt. Insbesondere steht dabei eine als Kollektiv gefasste Finanzelite, stellvertretend für das antisemitische Bild eines ‚Finanzjudentums‘ [noch ein solches Scheinzitat] im Zentrum der Erzählungen. Ausdruck findet das ‚Finanzjudentum‘ [Scheinzitat] als antisemitische Chiffre auch in Bezeichnungen wie ‚Hochfinanz‘ oder ‚globale Finanzelite‘. Stellvertretend für ‚die Juden‘ [Scheinzitat] werden auch (vermögende) Einzelpersonen herangezogen und als vermeintliche Verschwörer oder Strippenzieher dargestellt. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass diese Einzelpersonen teilweise keine Juden sind, wie beispielsweise Bill Gates oder die Familie Rockefeller. Sie werden dennoch als Superreiche jüdisch gelesen und spiegeln sinnbildlich das ‚Finanzjudentum‘ [Scheinzitat] wider oder gelten als jüdische Marionetten.“

(Ebd. S. 39 f.)

Aha! Für den Vorwurf des Antisemitismus kommt es also nicht nur nicht darauf an, ob die kritisierten Personen wegen ihres jüdischen Hintergrundes (statt wegen ihrer Taten) kritisiert werden; es kommt nicht einmal darauf an, ob sie diesen Hintergrund überhaupt haben! „Sie werden dennoch als Superreiche jüdisch gelesen …“

Versuchen wir nun, aus diesem Konglomerat aus diffamierenden Unterstellungen und paranoidem Stuss so etwas wie eine regierungsamtliche „Antisemitismustheorie“ herauszudestillieren, dann lautet diese in etwa wie folgt:

„Antisemitismus“ ist die Behauptung, superreiche Privatleute würden entscheidenden Einfluss auf die Politik und allgemein das Schicksal von Gesellschaften auf der ganzen Welt, insbesondere aber von westlichen Gesellschaften nehmen (zum Beispiel indem sie Einzelpersonen oder Organisationen finanziell von sich abhängig machen oder einfach selbst gründen, Medienunternehmen kaufen und auf eine bestimmte Linie verpflichten etc.), dabei das Licht der Öffentlichkeit eher scheuen und so in illegitimer, demokratiewidriger Weise private Finanzmacht in öffentliche politische Macht ummünzen; dies nicht nur in den Ländern, deren Bürger sie sind, sondern weltweit. Weil ähnliche Behauptungen von Antisemiten traditionell auf Juden bezogen werden, sind sie – so die Antisemitismusmustheorie des Ministeriums weiter – auch dann antisemitisch, wenn sie nicht auf Juden bezogen werden. Das Ministerium klebt willkürlich einer bestimmten gesellschaftskritischen Argumentationsstruktur das Etikett „antisemitisch“ auf – nicht weil sie dies in irgendeinem vernünftigen Sinne des Wortes ist, sondern, weil es dem herrschenden Parteienkartell in den Kram passt, sie so zu nennen.

Wir sehen: Was das Ministerium „Antisemitismus“ nennt, ist genau das, was man noch vor wenigen Jahren „Gesellschaftskritik“ genannt hätte, oder „investigativen Journalismus“ oder (in der Politikwissenschaft) „kritische Machtstrukturforschung“ oder „Kapitalismuskritik“. Nach BMI-Definition ist unter anderem der gesamte klassische Marxismus verfassungsfeindlich – aber nicht etwa deswegen, weil er die Diktatur des Proletariats postuliert oder den bürgerlichen Parlamentarismus überwinden will, also nicht wegen seiner Ziele, sondern wegen seiner Gesellschaftsanalyse. Die marxistische Gesellschaftskritik besagt ja, kurz und flapsig formuliert, dass es der herrschenden Klasse egal sei, wer unter ihr Kanzler, Präsident oder Premierminister ist, und dass demokratische Mechanismen mehr oder weniger gelungene Augenwischerei seien.

Wer also als kritischer Journalist danach fragt, wie gesellschaftlich relevante politische Entscheidungen wirklich zustandekommen (und sich dabei nicht einfach auf die affirmativen Systembeschreibungen verlässt, wie man sie im Sozialkundeunterricht der neunten Klasse lernt), der sei Antisemit und – so die Kettenidentifikation des Ministeriums – auch Verfassungsfeind, dem man deswegen getrost von Staats wegen das Maul stopfen dürfe; und zwar auch dann, wenn alles, was er schreibt, auf nachprüfbaren Fakten beruht, wie es bei der „Compact“ der Fall ist.

Es geht einfach darum, bestimmte gesellschaftliche Machtverhältnisse jeder Kritik zu entrücken und zu diesem Zweck die Staatsgewalt zu missbrauchen – und zwar ungeachtet der Tatsache, oder vielmehr genau deswegen, weil die angegriffenen Machtverhältnisse die Demokratie unterminieren und weil demokratisch gewählte Politiker in zunehmendem Maße als Sachwalter lichtscheuer Interessen handeln und als eigene Entscheidungen ausgeben (müssen), was anderswo ersonnen worden ist. Oder, wie es Faesers Amtsvorgänger Horst Seehofer, damals noch Ministerpräsident, in einem seltenen Anfall von Ehrlichkeit einmal auf Punkt brachte:

„Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.“

(ARD-Sendung „Pelzig unterhält sich“, ausgestrahlt am 20.5.2010)

Der Ministerin scheint nicht aufzufallen, dass man Kritik – auch und gerade diese Kritik – nur durch Argumente widerlegen kann – vorausgesetzt freilich, man hat welche. Durch Verbote kann man sie nur untermauern.

Sie als „antisemitisch“ zu verteufeln, ist ein für dieses Regime typisches Mätzchen: Man schiebt die angeblichen Interessen einer schutzbedürftigen Minderheit vor, um in Wahrheit Interessen und Machtverhältnisse zu schützen, die alles andere als schützenswert sind und sich direkt gegen demokratische Partizipation, gegen die Grundrechte der Bürger und gegen die Interessen von weit über 99 Prozent aller Menschen auf der Welt richten.

Es spielt dabei für die Regierung überhaupt keine Rolle, ob das, was jemand behauptet, den Tatsachen entspricht oder nicht; ebenso wenig, ob der Betreffende das, was sie ihm in den Mund legt, überhaupt sagen wollte; und auch nicht, ob es von den Lesern genauso aufgefasst wird wie von den amtlich bestallten Gesinnungsschnüfflern der Frau Faeser; es genügt, dass sein „Narrativ“ eine Struktur hat, die der Regierung missfällt (und die allein schon wegen dieser willkürlichen Zuschreibungsmethode heute diese und morgen jene sein kann). Letztlich maßt sich die Regierung an, aus eigener Machtvollkommenheit darüber zu entscheiden, was legal geäußert werden darf und was nicht.

In den Augen dieses Regimes darf ein verfassungstreuer Bürger also gerade noch dies: Steuern zahlen, auf Kommando jubeln, verdammen oder denunzieren und im Übrigen den Mund halten. Wer nachdenkt, ist verdächtig. Das also versteht die Ministerin unter „Demokratie“.

Wieder einmal genügen bereits wenige Zeilen, hier die, die das Ministerium über den angeblichen „Antisemitismus“ der „Compact“ absondert, um den korrupten, verlogenen und demokratiefeindlichen Charakter des uns beherrschenden Machtkartells zu demaskieren.«

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So weit der Auszug aus „Der kalte Staatsstreich. Wie Faeser & Co. das Grundgesetz demolieren“. Wer es übrigens lieber als E-Book liest, kann es für 9,99 € bei Tredition kaufen.

Hurra! Die EU rettet den Pluralismus

von Martin Lichtmesz

Soviele böse Dinge haben wir auf diesem Blog über die sogenannte „Europäische Union“ geschrieben. So oft haben wir die Einschränkung der Meinungsfreiheit und die vermeintliche Monopolisierung und schleichende Gleichschaltung der Medien angeprangert. Und nun finden wir endlich Gehör, ausgerechnet in Brüssel, das wir bisher schmählich verkannt und verleumdet haben. Die FAZ vom 21. 1. meldet:

Berater der EU-Kommission sehen die Pressefreiheit in Europa in Gefahr. Sie schlagen eine stärkere Überwachung durch den Staat vor. Einige Medien sollten auch finanziell unterstützt werden.

„Moment mal… Pressefreiheit und stärkere Überwachung durch den Staat? Wie soll denn das zusammengehen? Und von welchem ‚Staat‘ ist eigentlich konkret die Rede??“, werden nun einige unverbesserliche Miesmacher einwenden. Gemach, und keine Sorge, es ist alles nur zu unserem Besten: […]

Weiterlesen: Hurra! Die EU rettet den Pluralismus.

Ver.di-Jugend bekämpft Vielfalt und Toleranz – und vor allem Pressefreiheit

Michael Klonovsky schreibt im Focus über Aktionen der Ver.di-Jugend gegen konservative Zeitungen:

In einer 24-seitigen Broschüre „Aktiv gegen extrem rechte Zeitungen“, die man sich von der Webseite der Gewerkschaft laden kann, geben die Nachwuchskader Hinweise, wie gegen Zeitungshändler vorzugehen sei, die im Sortiment haben, was die Ver.di-Aktivisten für „extrem rechts“ halten. Der echte Verfassungsschutz schein übrigens zu schlafen, denn einige der gelisteten Publikationen kommen in seinen Berichten nicht vor. Etwa die „Preußische Allgeimeine Zeitung“, der die Ver.di-Autoren vorwerfen, sie thematisiere „das kulturelle und geschichtliche Erbe des Staates Preußen“. Das ist ungefähr so, als würfe man der „Financial Times“ vor, sie widme sich der Finanzwwirtschaft.
„Nicht jede/-r Händler/-in mit extrem rechten Zeitungen im Geschäft ist überzeugte/-r Nationalsozialist/-in, haben die überzeugten Verbieter/-innen eruiert. „Geht am besten zu zweit in das Geschäft“, empfehlen sie. „Sollte der bzw. die Händler/-in nicht auf eure Vorschläge eingehen und auch zukünftig Nazizeitungen verkaufen, teilt ihr ihm oder ihr mit, dass es dann in der nächsten Zeit vor seinem Geschäft Protestaktionen geben wird – und zwar so lange, bis diese aus dem Sortiment verschwinden.“ Die Aktion wird übrigens „gefördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes“.

zitiert nach Kybelines Artikel: Ver.di-Jugend verwendet Methoden der organisierten Kriminalität, um “Rechte” Zeitungen vom Kiosk zu verbannen | Europäische Werte.

Was die Ver.di-Jugend wohl unter „Protestaktionen“ versteht? Vermutlich etwas in dieser Art:

SA-Männer vor jüdischem Geschäft, April 1933, nach Definition der Ver.di-Jugend eine "Protestaktion"
Der Boykott jüdischer Geschäfte im April 1933 gilt nach einhelliger Auffassung als erster größerer judenfeindlicher Terrorakt des Dritten Reiches. Er verlief weitgehend ohne Einsatz physischer Gewalt, war mithin, in der Sprache der Ver.di-Jugend, eine "Protestaktion".

Frank Lisson: „Widerstand. Lage – Traum – Tat“

Es wäre falsch, diesen Artikel eine Rezension zu nennen, weil Lissons Buch zu denen gehört, aus denen man nur zu zitieren braucht. Eine Rezension erübrigt sich dann.

Wenn man allerdings Zitate aus einem Buch auswählt, in dem kein einziges überflüssiges Wort steht, steht man vor der Frage, ob man sich lieber die linke Hand oder den rechten Fuß abhackt. Es gibt keine wichtigeren oder weniger wichtigen, keine besseren oder schlechteren Passagen. Ich zitiere einfach ein paar Kostproben:

Totalitäre Strukturen: Sie wirken bis heute fort. Die sogenannten 68er, die wie alle „Revolutionäre“ als „Befreier“ kamen und als Unterdrücker endeten, sind die geistig-ideologischen Ausläufer des 20. Jahrhunderts. Sie bilden heute den Link zwischen der alten, offenen, plump naiven Totalität und der neuen, verdeckten, geschmeidigen und raffinierten des 21. Jahrhunderts. Doch ist die innere Verwandtschaft beider Formen evident. Wer das verkennt, ignoriert die politische Realität, die zwar jeden umfängt, aber mit ihrer ganzen Gewalt eben nur zu spüren bekommt, wer sie herausfordert.

Das Neue, sagen sie, wächst an den Rändern, wie die Bedrohung. Also müssen sie die Ränder überwachen und damit auch das Neue. Denn die Fähigkeit zum eigenen Urteil wollen sie einfach nicht dulden, obwohl sie gerade diese Forderung ständig im Mund führen. Das ist der große Widerspruch, ist die Bigotterie, die uns zu ihren Gegnern macht. Wo sie sind, ist die Freiheit gemordet und hängt nun als aufgeputzter Kadaver in den Bäumen ihrer Gärten. Die Lüge kommt täglich, bürstet die Leiche und spricht: „Ach Freiheit, wie schön du bist.“

Euer zur Schau gestelltes, aufdringliches Gutmenschentum war von Beginn an komplett erlogen – und ist es bis heute. Früher habt ihr verbrecherische Systeme und Massenmörder unterstützt, ohne daß ihr – im Gegensatz zu euren Eltern – in irgendeiner Weise dazu genötigt wurdet.

Fragt ihr uns nach den Gründen unseres Zorns – hier die Antwort: weil wir es satt haben, uns ausgerechnet ausgerechnet von euch permanent moralisch bevormunden zu lassen! weil euer Lügen bis heute dieses Land beherrschen und es weiterhin innerlich zerstören! weil ihr nicht besser seid als die Nazis, deren Methoden ihr nur perfektioniert habt. Denn eure Gleichschaltung kommt ohne offiziellen Presseanweisungen aus, da sie sich nicht nur gegen die politische Auffassung der Menschen richtet, sondern gleich auf die Psyche zielt. Ihr wollt den Hitler im Deutschen ausmerzen, wie die Nazis einst den Juden im Deutschen, nur verläuft euer Unternehmen deutlich erfolgreicher, de ihr noch raffinierter vorgeht als die Nazis: ihr betreibt eine Schuldindoktrination und bedient euch damit des vielleicht sichersten Mittels, Menschen moralisch zu brechen. Schon die Jüngsten werden traumatisiert, noch bevor sie sich überhaupt ein Bild von den Zusammenhängen machen können. Der Schaden, den ihr damit anrichtet, ist gewollt. Und genau das macht euch zu Verbrechern. „Und du wirst nicht mehr frei dein Leben lang.“ Wie die Nazis und die Kommunisten wollt auch ihr die totale Kontrolle über die Köpfe. Das Ergebnis können wir jeden Tag den Medien entnehmen.

Ihr sagt, ihr glaubt uns nicht, wir übertrieben – und wiegelt ab. Machen wir also die Probe mit vertauschten Größen und fragen euch: Wie würdet ihr einen Staat nennen, in dem links-alternativen Zeitungen die Druckereien angezündet und Kioske, die solche Zeitungen verkaufen wollen, mit Boykott bedroht werden? Wie einen Staat, in dem jeder, der solche Zeitungen liest und womöglich sogar darin schreibt, existenzbedrohende Repressalien fürchten muß? Wie würdet ihr einen Staat nennen, in dem Läden, die T-Shirts mit Cannabis-Motiv anbieten, die Fensterscheiben eingeschmissen werden? Und alle sagen: „Richtig so! Linke haben in unserer Stadt nichts zu suchen, denn es darf nur einen rechten Lebensstil geben, alle anderen gehören verboten!“ Wie einen Staat, in dem eigentlich nur mehr oder weniger konservative Parteien zugelassen sind, die außerdem darüber entscheiden, wo die „Mitte“ verläuft, und die alle anderen Meinungen und Milieus, die sich nicht eindeutig zum christlich-konservativen Weltbild bekennen, als „linksextremistisch“ kriminalisieren? Wie also würdet ihr einen Staat nennen, in dem es ausreicht, jemandem eine „linke“ Gesinnung nachzuweisen, um ihn von allen Ämtern und akademischen Karrieren auszuschließen? Wie einen Staat, in dem der Steuerzahler allerorts für „Initiativen gegen Links“ aufkommen muß? Es jedes Jahr offizielle Rockkonzerte gegen „Links“ gibt, in denen wie selbstverständlich zu Gewalt aufgerufen wird, und wer da nicht mitmacht, selbst unter „Verdacht“ gerät?

Da rüstet die politische Klasse zur gutgemeinten Generalkontrolle, und konsequenterweise koalieren Sozialdemokraten vorsorglich mit Kommunisten, Christdemokraten mit Grünen. Vereint und Hand in Hand scheuen sie sich derzeit noch, das, was sie bilden, „Volkskammer“ zu nennen. – Blicken wir denn so viel weiter als andere, die wir wenigstens erwägen, über Maßnahmen und Formen des zivilen Widerstandes nachzudenken? Damit die nächsten Generationen uns nicht mit den alten Vorwürfen konfrontieren: „Warum habt ihr damals Politiker gewählt, die euch schamlos belogen aus reiner Machtgier, und sogar solche, die offen vor der Kamera erklärten, die Stasi wiedereinführen zu wollen?“ Was werdet ihr dann sagen: „Ja, wir konnten doch nicht wissen, daß…“ – Doch, ihr konntet!

RP-online fordert Recht auf Mobterror

Die Rheinische Post fällt im deutschen Medienmainstream nicht auf, jedenfalls nicht positiv. Was man dort – wie in den meisten MSM – unter Bürgerrechten, Polizeiaufgaben und nicht zuletzt dem Gebot  journalistischer Objektivität versteht, zeigt das Blatt in seiner Netzausgabe heute unter dem Titel „Anti-Islam-Kundgebung: Gericht rügt Kölner Polizeieinsatz“:

Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner „Anti-Islamisierungskongress“ vor zwei Jahren…

Im Grunde kann man hier schon aufhören zu lesen. Wenn es zulässig ist, missliebige Bürgerbewegungen umstandslos und willkürlich als „rechtsextremistisch“ abzustempeln, um (wie wir noch sehen werden) gegen sie gerichtete Gewaltakte zu verharmlosen bzw. zu rechtfertigen, dann kann es schlechterdings nicht unzulässig sein, die Zeitungen, die sich solch demagogischer Praktiken bedienen, „linksextremistisch“ zu nennen.

Freilich wirkt das schnell ermüdend und ist sogar kindisch, wenn es bloß eine Retourkutsche sein soll. Dummheit und Niedertracht, kombiniert mit Phantasielosigkeit, sollte man getrost den Schlagwortwiederkäuern der freien Presse überlassen und selbst zu präzisen und treffenden Ausdrücken greifen, je nach Kontext also:

Demagogisch, hetzerisch,  linkstotalitär,  freiheitsfeindlich, verfassungsfeindlich, antizivilisatorisch, kriminellenfreundlich, deutschfeindlich. An Substantiven fällt mir unter anderem ein: Volksaufwiegler, Hexenjäger,  Terrorversteher, Schreibtischtäter, Goebbelsverschnitte, verhinderte Politkommissare und selbsternannte Volkspädagogen.

…hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag Polizeimaßnahmen gegen Gegendemonstranten für im Wesentlichen rechtswidrig erklärt. (…) Die beiden Kläger hatten der Polizei vorgeworfen, unverhältnismäßig gegen die Gegner der rechten Veranstaltung vorgegangen zu sein. (…) Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande des „Anti-Islamisierungskongresses“ in der Kölner Innenstadt waren im September vor zwei Jahren 269 Menschen festgenommen worden, 75 von ihnen waren minderjährig, drei sogar Kinder. Dies sorgte für Kritik an der Einsatzleitung der Polizei. Weitere 135 Personen wurden nach Angaben der Polizei zur Feststellung der Personalien kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Insgesamt hatten mehrere Tausend Kölner gegen eine von der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pro Köln“ in der Kölner Altstadt geplante Kundgebung demonstriert.

Erinnern wir uns, dass der Anti-Islamisierungskongress abgebrochen werden musste, weil die Polizei nicht in der Lage (bzw. nicht bereit) war, seinen ungestörten Ablauf gegen den Mob durchzusetzen. Die Durchsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit ist nach Meinung der RP und der Richter des Kölner Verwaltungsgerichts also umso „unverhältnismäßiger“, je mehr „Gegendemonstranten“ mit hinreichender krimineller Energie sich einfinden. Der Unrechtsgehalt eines kriminellen Aktes – und damit die Eingriffsbefugnis der Polizei – sinkt mit der Anzahl der beteiligten Täter.

Anders ausgedrückt: Der Mob darf alles.

Der kalte Staatsstreich

Stellen wir uns einen Moment vor, eine Organisation wie Attac würde eine friedliche Aktionswoche veranstalten. Diese könnte aber nicht stattfinden, weil Horden von Skinheads die Teilnehmer verprügeln, Straßen blockieren, Straßenschlachten entfesseln und Pressekonferenzen unterbinden. Die Polizei würde sich auf den Standpunkt stellen, sie könne dies nicht verhindern, und deshalb müsse Attac eben auf die Zusammenkunft verzichten.

Undenkbar? In der Tat: Wenn linke Organisationen demonstrieren, sind solche Zustände tatsächlich undenkbar. Undenkbar wäre auch, dass Attac von angeblich seriösen Medien umstandslos als „linksextrem“ abgewatscht würde. Undenkbar wäre, dass der zuständige Innenminister ob des Versagens seiner Polizei nicht den Hut nehmen müsste. Und undenkbar wäre, dass die deutsche Öffentlichkeit über einen solchen Vorgang zur Tagesordnung übergehen würde.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass rechtskonservative Aktivisten vom linken Mob an der Ausübung ihrer Bürgerrechte gehindert werden, und zwar mit Gewalt, unter Duldung der Polizei und unter dem Beifall einer Journaille, die immer noch die Stirn hat, sich „liberal“ zu nennen – wobei ihre Liberalität im wesentlichen darin besteht, ihr eigenes Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen; also die Meinungsfreiheit einer in der Verfassung als solche nicht vorgesehenen, aber völlig zu Recht so genannten „vierten Gewalt“.

(Wer deren Recht anzweifelt, Staatsgeheimnisse preiszugeben, Existenzen zu vernichten und – dies vor allem – darüber zu befinden, was öffentlich gesagt werden darf und was nicht; was diskutabel ist und was den gesunden Volkszorn herausfordert, versündigt sich, wie diese Richter in eigener Sache im Namen des ungefragten Volkes urteilen, an der Demokratie.)

Zeigt sich das Liberalitätsverständnis der Presse darin, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Träger missliebiger Meinungen für vogelfrei erklärt, so demonstriert der Staat, dass es lediglich einiger Hütchenspielereien bedarf, um im Namen einer bloß vorgespiegelten Liberalität die reale Freiheit zu beseitigen:

Wir hatten jetzt zweimal kurz nacheinander – beim Christival in Bremen und beim Anti-Islamisierungs-Kongress in Köln – die Gelegenheit, die Mentalität und die Methoden einer politischen Linken zu studieren, die die Presse und die Staatsgewalt auf ihrer Seite weiß: Das Ergebnis deckt sich durchaus mit dem, was man aufgrund bitterer Erfahrungen seit 1789 von der politischen Linken erwarten muss, aber keineswegs mit ihrer demokratischen Attitüde.

Die Vorstellung, im Namen der Toleranz dürfe man Andersdenkende verprügeln, und dem schlechthin Friedfertigen dürfe man getrost mit ein wenig Gewalt nachhelfen, ist in all ihrer grotesken inneren Widersprüchlichkeit die klassische Rechtfertigung des Roten Terrors, und zwar seit den Tagen Robespierres. Politisch (also nicht medizinisch oder moralisch) betrachtet, ist der Unterschied zwischen einem Pflasterstein und einer Guillotine bloß gradueller, nicht qualitativer Natur. Der Punkt, auf den es ankommt, ist nämlich nicht das Ausmaß der Gewalt, sondern die Selbstermächtigung der Täter.

Dabei wäre diese Selbstermächtigung zur privaten Gewaltanwendung und zur Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols zwar verwerflich, aber politisch nicht wirklich bedenklich; schließlich kommt Kriminalität immer und überall vor. Bedenklich an dieser Art von Kriminalität ist, dass sie nicht als solche benannt, geächtet und verurteilt wird, weil wir es mit einem Staat zu tun haben, der sich nicht entschlossen zeigt, sein Gewaltmonopol zu wahren.

Ein Staat, der die genannten Kongresse einfach verböte und ihre Teilnehmer verhaftete, handelte zweifellos illiberal. Aber er würde selbst die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie nicht – oder nur eingeschränkt – stattfinden können. Vor allem würde er seine eigenes Handeln der gerichtlichen Überprüfung zugänglich machen. Liberal wäre es also nicht, rechtsstaatlich durchaus.

Ein Staat dagegen, der eine Politik der selektiven Nichtintervention verfolgt, der also die Bürgerrechte bestimmter Gruppen zur Disposition stellt, indem er ihre Be- oder Missachtung dem Gutdünken des Mobs überlässt, handelt weder liberal noch rechtsstaatlich. Er greift vielmehr in verfassungs- und rechtswidriger Weise in die politische Willensbildung des Volkes ein. Da er diesen Eingriff aber durch Unterlassen und durch missbräuchliche Berufung auf polizeirechtliche Generalklauseln vollzieht, entzieht er sein Handeln systematisch der rechtlichen Kontrolle.

Wäre dieses Nichteingreifen des Staates bloß eine Kapitulation vor der Gewalt der Straße, so würde allein dies schon die Frage rechtfertigen, ob ein solcher Staat überhaupt noch souverän – und das heißt: ob er überhaupt noch ein Staat – ist. Man müsste ihm bescheinigen, dass er durch die Nichtdurchsetzung seines Gewaltmonopols den gewalttätigen Gruppen einen Vorteil gegenüber den friedfertigen verschafft, dass er seine Legitimität als Staat aufs Spiel setzt, und dass er das Land auf eine abschüssige Bahn setzt, an deren Ende der Bürgerkrieg steht.

Wenn es denn eine Kapitulation war. Was ich bezweifle.

Zu deutlich ist die kollusive Verstrickung von Politik, Journaille und linkem Mob, als dass ich bereit wäre, von einem bloß punktuellen Versagen der Polizei auszugehen.

Vielmehr handelt es sich um einen Prozess der systematischen schleichenden Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, und das heißt: um einen kalten Staatsstreich.

Diese Entkoppelung hat schon immer zu den Wesensmerkmalen linker Politik gehört; die Verfassung ist dabei zuständig für die hehren Ziele, die wirkliche Politik für die schmutzigen Mittel zu deren Verwirklichung: Man denke an die französische Verfassung von 1793 oder die Stalinverfassung von 1936. Es gibt keinen Grund, warum das Grundgesetz nicht ebenso entkernt und zur Potjomkinschen Verfassungsfassade degradiert werden könnte.

Die politischen Eliten allerdings, die an diesem Spiel beteiligt sind – und die ja nicht alle links sind – sollten sich über die juristischen Konsequenzen dieses Sachverhalts im Klaren sein:

Die politisch gewollte Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, der Putsch durch Unterlassen, der von Amts wegen organisierte Hochverrat erfüllt spätestens dann den Tatbestand der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wenn er aufhört, ein punktuelles Ereignis zu sein und durch ständige Übung zu einem Zustand wird.

Ich sage nicht, dass dieser Punkt bereits erreicht sei, ich mache aber vorsorglich darauf aufmerksam, welche rechtlichen Konsequenzen es haben muss, wenn er erreicht wird:

Wenn die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung nämlich als Summe von Unterlassungen geschieht, die jeweils für sich nicht justiziabel sind, dann ist, um Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz zu zitieren „andere Abhilfe nicht möglich“, und dies bedeutet nach derselben Norm, dass der kalte Staatstreich ein jedermann zustehendes Widerstandsrecht auslöst.