Hurra! Die EU rettet den Pluralismus

von Martin Lichtmesz

Soviele böse Dinge haben wir auf diesem Blog über die sogenannte „Europäische Union“ geschrieben. So oft haben wir die Einschränkung der Meinungsfreiheit und die vermeintliche Monopolisierung und schleichende Gleichschaltung der Medien angeprangert. Und nun finden wir endlich Gehör, ausgerechnet in Brüssel, das wir bisher schmählich verkannt und verleumdet haben. Die FAZ vom 21. 1. meldet:

Berater der EU-Kommission sehen die Pressefreiheit in Europa in Gefahr. Sie schlagen eine stärkere Überwachung durch den Staat vor. Einige Medien sollten auch finanziell unterstützt werden.

„Moment mal… Pressefreiheit und stärkere Überwachung durch den Staat? Wie soll denn das zusammengehen? Und von welchem ‚Staat‘ ist eigentlich konkret die Rede??“, werden nun einige unverbesserliche Miesmacher einwenden. Gemach, und keine Sorge, es ist alles nur zu unserem Besten: […]

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Ver.di-Jugend bekämpft Vielfalt und Toleranz – und vor allem Pressefreiheit

Michael Klonovsky schreibt im Focus über Aktionen der Ver.di-Jugend gegen konservative Zeitungen:

In einer 24-seitigen Broschüre „Aktiv gegen extrem rechte Zeitungen“, die man sich von der Webseite der Gewerkschaft laden kann, geben die Nachwuchskader Hinweise, wie gegen Zeitungshändler vorzugehen sei, die im Sortiment haben, was die Ver.di-Aktivisten für „extrem rechts“ halten. Der echte Verfassungsschutz schein übrigens zu schlafen, denn einige der gelisteten Publikationen kommen in seinen Berichten nicht vor. Etwa die „Preußische Allgeimeine Zeitung“, der die Ver.di-Autoren vorwerfen, sie thematisiere „das kulturelle und geschichtliche Erbe des Staates Preußen“. Das ist ungefähr so, als würfe man der „Financial Times“ vor, sie widme sich der Finanzwwirtschaft.
„Nicht jede/-r Händler/-in mit extrem rechten Zeitungen im Geschäft ist überzeugte/-r Nationalsozialist/-in, haben die überzeugten Verbieter/-innen eruiert. „Geht am besten zu zweit in das Geschäft“, empfehlen sie. „Sollte der bzw. die Händler/-in nicht auf eure Vorschläge eingehen und auch zukünftig Nazizeitungen verkaufen, teilt ihr ihm oder ihr mit, dass es dann in der nächsten Zeit vor seinem Geschäft Protestaktionen geben wird – und zwar so lange, bis diese aus dem Sortiment verschwinden.“ Die Aktion wird übrigens „gefördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes“.

zitiert nach Kybelines Artikel: Ver.di-Jugend verwendet Methoden der organisierten Kriminalität, um “Rechte” Zeitungen vom Kiosk zu verbannen | Europäische Werte.

Was die Ver.di-Jugend wohl unter „Protestaktionen“ versteht? Vermutlich etwas in dieser Art:

SA-Männer vor jüdischem Geschäft, April 1933, nach Definition der Ver.di-Jugend eine "Protestaktion"
Der Boykott jüdischer Geschäfte im April 1933 gilt nach einhelliger Auffassung als erster größerer judenfeindlicher Terrorakt des Dritten Reiches. Er verlief weitgehend ohne Einsatz physischer Gewalt, war mithin, in der Sprache der Ver.di-Jugend, eine "Protestaktion".

Frank Lisson: „Widerstand. Lage – Traum – Tat“

Es wäre falsch, diesen Artikel eine Rezension zu nennen, weil Lissons Buch zu denen gehört, aus denen man nur zu zitieren braucht. Eine Rezension erübrigt sich dann.

Wenn man allerdings Zitate aus einem Buch auswählt, in dem kein einziges überflüssiges Wort steht, steht man vor der Frage, ob man sich lieber die linke Hand oder den rechten Fuß abhackt. Es gibt keine wichtigeren oder weniger wichtigen, keine besseren oder schlechteren Passagen. Ich zitiere einfach ein paar Kostproben:

Totalitäre Strukturen: Sie wirken bis heute fort. Die sogenannten 68er, die wie alle „Revolutionäre“ als „Befreier“ kamen und als Unterdrücker endeten, sind die geistig-ideologischen Ausläufer des 20. Jahrhunderts. Sie bilden heute den Link zwischen der alten, offenen, plump naiven Totalität und der neuen, verdeckten, geschmeidigen und raffinierten des 21. Jahrhunderts. Doch ist die innere Verwandtschaft beider Formen evident. Wer das verkennt, ignoriert die politische Realität, die zwar jeden umfängt, aber mit ihrer ganzen Gewalt eben nur zu spüren bekommt, wer sie herausfordert.

Das Neue, sagen sie, wächst an den Rändern, wie die Bedrohung. Also müssen sie die Ränder überwachen und damit auch das Neue. Denn die Fähigkeit zum eigenen Urteil wollen sie einfach nicht dulden, obwohl sie gerade diese Forderung ständig im Mund führen. Das ist der große Widerspruch, ist die Bigotterie, die uns zu ihren Gegnern macht. Wo sie sind, ist die Freiheit gemordet und hängt nun als aufgeputzter Kadaver in den Bäumen ihrer Gärten. Die Lüge kommt täglich, bürstet die Leiche und spricht: „Ach Freiheit, wie schön du bist.“

Euer zur Schau gestelltes, aufdringliches Gutmenschentum war von Beginn an komplett erlogen – und ist es bis heute. Früher habt ihr verbrecherische Systeme und Massenmörder unterstützt, ohne daß ihr – im Gegensatz zu euren Eltern – in irgendeiner Weise dazu genötigt wurdet.

Fragt ihr uns nach den Gründen unseres Zorns – hier die Antwort: weil wir es satt haben, uns ausgerechnet ausgerechnet von euch permanent moralisch bevormunden zu lassen! weil euer Lügen bis heute dieses Land beherrschen und es weiterhin innerlich zerstören! weil ihr nicht besser seid als die Nazis, deren Methoden ihr nur perfektioniert habt. Denn eure Gleichschaltung kommt ohne offiziellen Presseanweisungen aus, da sie sich nicht nur gegen die politische Auffassung der Menschen richtet, sondern gleich auf die Psyche zielt. Ihr wollt den Hitler im Deutschen ausmerzen, wie die Nazis einst den Juden im Deutschen, nur verläuft euer Unternehmen deutlich erfolgreicher, de ihr noch raffinierter vorgeht als die Nazis: ihr betreibt eine Schuldindoktrination und bedient euch damit des vielleicht sichersten Mittels, Menschen moralisch zu brechen. Schon die Jüngsten werden traumatisiert, noch bevor sie sich überhaupt ein Bild von den Zusammenhängen machen können. Der Schaden, den ihr damit anrichtet, ist gewollt. Und genau das macht euch zu Verbrechern. „Und du wirst nicht mehr frei dein Leben lang.“ Wie die Nazis und die Kommunisten wollt auch ihr die totale Kontrolle über die Köpfe. Das Ergebnis können wir jeden Tag den Medien entnehmen.

Ihr sagt, ihr glaubt uns nicht, wir übertrieben – und wiegelt ab. Machen wir also die Probe mit vertauschten Größen und fragen euch: Wie würdet ihr einen Staat nennen, in dem links-alternativen Zeitungen die Druckereien angezündet und Kioske, die solche Zeitungen verkaufen wollen, mit Boykott bedroht werden? Wie einen Staat, in dem jeder, der solche Zeitungen liest und womöglich sogar darin schreibt, existenzbedrohende Repressalien fürchten muß? Wie würdet ihr einen Staat nennen, in dem Läden, die T-Shirts mit Cannabis-Motiv anbieten, die Fensterscheiben eingeschmissen werden? Und alle sagen: „Richtig so! Linke haben in unserer Stadt nichts zu suchen, denn es darf nur einen rechten Lebensstil geben, alle anderen gehören verboten!“ Wie einen Staat, in dem eigentlich nur mehr oder weniger konservative Parteien zugelassen sind, die außerdem darüber entscheiden, wo die „Mitte“ verläuft, und die alle anderen Meinungen und Milieus, die sich nicht eindeutig zum christlich-konservativen Weltbild bekennen, als „linksextremistisch“ kriminalisieren? Wie also würdet ihr einen Staat nennen, in dem es ausreicht, jemandem eine „linke“ Gesinnung nachzuweisen, um ihn von allen Ämtern und akademischen Karrieren auszuschließen? Wie einen Staat, in dem der Steuerzahler allerorts für „Initiativen gegen Links“ aufkommen muß? Es jedes Jahr offizielle Rockkonzerte gegen „Links“ gibt, in denen wie selbstverständlich zu Gewalt aufgerufen wird, und wer da nicht mitmacht, selbst unter „Verdacht“ gerät?

Da rüstet die politische Klasse zur gutgemeinten Generalkontrolle, und konsequenterweise koalieren Sozialdemokraten vorsorglich mit Kommunisten, Christdemokraten mit Grünen. Vereint und Hand in Hand scheuen sie sich derzeit noch, das, was sie bilden, „Volkskammer“ zu nennen. – Blicken wir denn so viel weiter als andere, die wir wenigstens erwägen, über Maßnahmen und Formen des zivilen Widerstandes nachzudenken? Damit die nächsten Generationen uns nicht mit den alten Vorwürfen konfrontieren: „Warum habt ihr damals Politiker gewählt, die euch schamlos belogen aus reiner Machtgier, und sogar solche, die offen vor der Kamera erklärten, die Stasi wiedereinführen zu wollen?“ Was werdet ihr dann sagen: „Ja, wir konnten doch nicht wissen, daß…“ – Doch, ihr konntet!

RP-online fordert Recht auf Mobterror

Die Rheinische Post fällt im deutschen Medienmainstream nicht auf, jedenfalls nicht positiv. Was man dort – wie in den meisten MSM – unter Bürgerrechten, Polizeiaufgaben und nicht zuletzt dem Gebot  journalistischer Objektivität versteht, zeigt das Blatt in seiner Netzausgabe heute unter dem Titel „Anti-Islam-Kundgebung: Gericht rügt Kölner Polizeieinsatz“:

Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner „Anti-Islamisierungskongress“ vor zwei Jahren…

Im Grunde kann man hier schon aufhören zu lesen. Wenn es zulässig ist, missliebige Bürgerbewegungen umstandslos und willkürlich als „rechtsextremistisch“ abzustempeln, um (wie wir noch sehen werden) gegen sie gerichtete Gewaltakte zu verharmlosen bzw. zu rechtfertigen, dann kann es schlechterdings nicht unzulässig sein, die Zeitungen, die sich solch demagogischer Praktiken bedienen, „linksextremistisch“ zu nennen.

Freilich wirkt das schnell ermüdend und ist sogar kindisch, wenn es bloß eine Retourkutsche sein soll. Dummheit und Niedertracht, kombiniert mit Phantasielosigkeit, sollte man getrost den Schlagwortwiederkäuern der freien Presse überlassen und selbst zu präzisen und treffenden Ausdrücken greifen, je nach Kontext also:

Demagogisch, hetzerisch,  linkstotalitär,  freiheitsfeindlich, verfassungsfeindlich, antizivilisatorisch, kriminellenfreundlich, deutschfeindlich. An Substantiven fällt mir unter anderem ein: Volksaufwiegler, Hexenjäger,  Terrorversteher, Schreibtischtäter, Goebbelsverschnitte, verhinderte Politkommissare und selbsternannte Volkspädagogen.

…hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag Polizeimaßnahmen gegen Gegendemonstranten für im Wesentlichen rechtswidrig erklärt. (…) Die beiden Kläger hatten der Polizei vorgeworfen, unverhältnismäßig gegen die Gegner der rechten Veranstaltung vorgegangen zu sein. (…) Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande des „Anti-Islamisierungskongresses“ in der Kölner Innenstadt waren im September vor zwei Jahren 269 Menschen festgenommen worden, 75 von ihnen waren minderjährig, drei sogar Kinder. Dies sorgte für Kritik an der Einsatzleitung der Polizei. Weitere 135 Personen wurden nach Angaben der Polizei zur Feststellung der Personalien kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Insgesamt hatten mehrere Tausend Kölner gegen eine von der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pro Köln“ in der Kölner Altstadt geplante Kundgebung demonstriert.

Erinnern wir uns, dass der Anti-Islamisierungskongress abgebrochen werden musste, weil die Polizei nicht in der Lage (bzw. nicht bereit) war, seinen ungestörten Ablauf gegen den Mob durchzusetzen. Die Durchsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit ist nach Meinung der RP und der Richter des Kölner Verwaltungsgerichts also umso „unverhältnismäßiger“, je mehr „Gegendemonstranten“ mit hinreichender krimineller Energie sich einfinden. Der Unrechtsgehalt eines kriminellen Aktes – und damit die Eingriffsbefugnis der Polizei – sinkt mit der Anzahl der beteiligten Täter.

Anders ausgedrückt: Der Mob darf alles.

Der kalte Staatsstreich

Stellen wir uns einen Moment vor, eine Organisation wie Attac würde eine friedliche Aktionswoche veranstalten. Diese könnte aber nicht stattfinden, weil Horden von Skinheads die Teilnehmer verprügeln, Straßen blockieren, Straßenschlachten entfesseln und Pressekonferenzen unterbinden. Die Polizei würde sich auf den Standpunkt stellen, sie könne dies nicht verhindern, und deshalb müsse Attac eben auf die Zusammenkunft verzichten.

Undenkbar? In der Tat: Wenn linke Organisationen demonstrieren, sind solche Zustände tatsächlich undenkbar. Undenkbar wäre auch, dass Attac von angeblich seriösen Medien umstandslos als „linksextrem“ abgewatscht würde. Undenkbar wäre, dass der zuständige Innenminister ob des Versagens seiner Polizei nicht den Hut nehmen müsste. Und undenkbar wäre, dass die deutsche Öffentlichkeit über einen solchen Vorgang zur Tagesordnung übergehen würde.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass rechtskonservative Aktivisten vom linken Mob an der Ausübung ihrer Bürgerrechte gehindert werden, und zwar mit Gewalt, unter Duldung der Polizei und unter dem Beifall einer Journaille, die immer noch die Stirn hat, sich „liberal“ zu nennen – wobei ihre Liberalität im wesentlichen darin besteht, ihr eigenes Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen; also die Meinungsfreiheit einer in der Verfassung als solche nicht vorgesehenen, aber völlig zu Recht so genannten „vierten Gewalt“.

(Wer deren Recht anzweifelt, Staatsgeheimnisse preiszugeben, Existenzen zu vernichten und – dies vor allem – darüber zu befinden, was öffentlich gesagt werden darf und was nicht; was diskutabel ist und was den gesunden Volkszorn herausfordert, versündigt sich, wie diese Richter in eigener Sache im Namen des ungefragten Volkes urteilen, an der Demokratie.)

Zeigt sich das Liberalitätsverständnis der Presse darin, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Träger missliebiger Meinungen für vogelfrei erklärt, so demonstriert der Staat, dass es lediglich einiger Hütchenspielereien bedarf, um im Namen einer bloß vorgespiegelten Liberalität die reale Freiheit zu beseitigen:

Wir hatten jetzt zweimal kurz nacheinander – beim Christival in Bremen und beim Anti-Islamisierungs-Kongress in Köln – die Gelegenheit, die Mentalität und die Methoden einer politischen Linken zu studieren, die die Presse und die Staatsgewalt auf ihrer Seite weiß: Das Ergebnis deckt sich durchaus mit dem, was man aufgrund bitterer Erfahrungen seit 1789 von der politischen Linken erwarten muss, aber keineswegs mit ihrer demokratischen Attitüde.

Die Vorstellung, im Namen der Toleranz dürfe man Andersdenkende verprügeln, und dem schlechthin Friedfertigen dürfe man getrost mit ein wenig Gewalt nachhelfen, ist in all ihrer grotesken inneren Widersprüchlichkeit die klassische Rechtfertigung des Roten Terrors, und zwar seit den Tagen Robespierres. Politisch (also nicht medizinisch oder moralisch) betrachtet, ist der Unterschied zwischen einem Pflasterstein und einer Guillotine bloß gradueller, nicht qualitativer Natur. Der Punkt, auf den es ankommt, ist nämlich nicht das Ausmaß der Gewalt, sondern die Selbstermächtigung der Täter.

Dabei wäre diese Selbstermächtigung zur privaten Gewaltanwendung und zur Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols zwar verwerflich, aber politisch nicht wirklich bedenklich; schließlich kommt Kriminalität immer und überall vor. Bedenklich an dieser Art von Kriminalität ist, dass sie nicht als solche benannt, geächtet und verurteilt wird, weil wir es mit einem Staat zu tun haben, der sich nicht entschlossen zeigt, sein Gewaltmonopol zu wahren.

Ein Staat, der die genannten Kongresse einfach verböte und ihre Teilnehmer verhaftete, handelte zweifellos illiberal. Aber er würde selbst die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie nicht – oder nur eingeschränkt – stattfinden können. Vor allem würde er seine eigenes Handeln der gerichtlichen Überprüfung zugänglich machen. Liberal wäre es also nicht, rechtsstaatlich durchaus.

Ein Staat dagegen, der eine Politik der selektiven Nichtintervention verfolgt, der also die Bürgerrechte bestimmter Gruppen zur Disposition stellt, indem er ihre Be- oder Missachtung dem Gutdünken des Mobs überlässt, handelt weder liberal noch rechtsstaatlich. Er greift vielmehr in verfassungs- und rechtswidriger Weise in die politische Willensbildung des Volkes ein. Da er diesen Eingriff aber durch Unterlassen und durch missbräuchliche Berufung auf polizeirechtliche Generalklauseln vollzieht, entzieht er sein Handeln systematisch der rechtlichen Kontrolle.

Wäre dieses Nichteingreifen des Staates bloß eine Kapitulation vor der Gewalt der Straße, so würde allein dies schon die Frage rechtfertigen, ob ein solcher Staat überhaupt noch souverän – und das heißt: ob er überhaupt noch ein Staat – ist. Man müsste ihm bescheinigen, dass er durch die Nichtdurchsetzung seines Gewaltmonopols den gewalttätigen Gruppen einen Vorteil gegenüber den friedfertigen verschafft, dass er seine Legitimität als Staat aufs Spiel setzt, und dass er das Land auf eine abschüssige Bahn setzt, an deren Ende der Bürgerkrieg steht.

Wenn es denn eine Kapitulation war. Was ich bezweifle.

Zu deutlich ist die kollusive Verstrickung von Politik, Journaille und linkem Mob, als dass ich bereit wäre, von einem bloß punktuellen Versagen der Polizei auszugehen.

Vielmehr handelt es sich um einen Prozess der systematischen schleichenden Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, und das heißt: um einen kalten Staatsstreich.

Diese Entkoppelung hat schon immer zu den Wesensmerkmalen linker Politik gehört; die Verfassung ist dabei zuständig für die hehren Ziele, die wirkliche Politik für die schmutzigen Mittel zu deren Verwirklichung: Man denke an die französische Verfassung von 1793 oder die Stalinverfassung von 1936. Es gibt keinen Grund, warum das Grundgesetz nicht ebenso entkernt und zur Potjomkinschen Verfassungsfassade degradiert werden könnte.

Die politischen Eliten allerdings, die an diesem Spiel beteiligt sind – und die ja nicht alle links sind – sollten sich über die juristischen Konsequenzen dieses Sachverhalts im Klaren sein:

Die politisch gewollte Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, der Putsch durch Unterlassen, der von Amts wegen organisierte Hochverrat erfüllt spätestens dann den Tatbestand der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wenn er aufhört, ein punktuelles Ereignis zu sein und durch ständige Übung zu einem Zustand wird.

Ich sage nicht, dass dieser Punkt bereits erreicht sei, ich mache aber vorsorglich darauf aufmerksam, welche rechtlichen Konsequenzen es haben muss, wenn er erreicht wird:

Wenn die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung nämlich als Summe von Unterlassungen geschieht, die jeweils für sich nicht justiziabel sind, dann ist, um Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz zu zitieren „andere Abhilfe nicht möglich“, und dies bedeutet nach derselben Norm, dass der kalte Staatstreich ein jedermann zustehendes Widerstandsrecht auslöst.