Der kalte Staatsstreich

Stellen wir uns einen Moment vor, eine Organisation wie Attac würde eine friedliche Aktionswoche veranstalten. Diese könnte aber nicht stattfinden, weil Horden von Skinheads die Teilnehmer verprügeln, Straßen blockieren, Straßenschlachten entfesseln und Pressekonferenzen unterbinden. Die Polizei würde sich auf den Standpunkt stellen, sie könne dies nicht verhindern, und deshalb müsse Attac eben auf die Zusammenkunft verzichten.

Undenkbar? In der Tat: Wenn linke Organisationen demonstrieren, sind solche Zustände tatsächlich undenkbar. Undenkbar wäre auch, dass Attac von angeblich seriösen Medien umstandslos als „linksextrem“ abgewatscht würde. Undenkbar wäre, dass der zuständige Innenminister ob des Versagens seiner Polizei nicht den Hut nehmen müsste. Und undenkbar wäre, dass die deutsche Öffentlichkeit über einen solchen Vorgang zur Tagesordnung übergehen würde.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass rechtskonservative Aktivisten vom linken Mob an der Ausübung ihrer Bürgerrechte gehindert werden, und zwar mit Gewalt, unter Duldung der Polizei und unter dem Beifall einer Journaille, die immer noch die Stirn hat, sich „liberal“ zu nennen – wobei ihre Liberalität im wesentlichen darin besteht, ihr eigenes Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen; also die Meinungsfreiheit einer in der Verfassung als solche nicht vorgesehenen, aber völlig zu Recht so genannten „vierten Gewalt“.

(Wer deren Recht anzweifelt, Staatsgeheimnisse preiszugeben, Existenzen zu vernichten und – dies vor allem – darüber zu befinden, was öffentlich gesagt werden darf und was nicht; was diskutabel ist und was den gesunden Volkszorn herausfordert, versündigt sich, wie diese Richter in eigener Sache im Namen des ungefragten Volkes urteilen, an der Demokratie.)

Zeigt sich das Liberalitätsverständnis der Presse darin, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Träger missliebiger Meinungen für vogelfrei erklärt, so demonstriert der Staat, dass es lediglich einiger Hütchenspielereien bedarf, um im Namen einer bloß vorgespiegelten Liberalität die reale Freiheit zu beseitigen:

Wir hatten jetzt zweimal kurz nacheinander – beim Christival in Bremen und beim Anti-Islamisierungs-Kongress in Köln – die Gelegenheit, die Mentalität und die Methoden einer politischen Linken zu studieren, die die Presse und die Staatsgewalt auf ihrer Seite weiß: Das Ergebnis deckt sich durchaus mit dem, was man aufgrund bitterer Erfahrungen seit 1789 von der politischen Linken erwarten muss, aber keineswegs mit ihrer demokratischen Attitüde.

Die Vorstellung, im Namen der Toleranz dürfe man Andersdenkende verprügeln, und dem schlechthin Friedfertigen dürfe man getrost mit ein wenig Gewalt nachhelfen, ist in all ihrer grotesken inneren Widersprüchlichkeit die klassische Rechtfertigung des Roten Terrors, und zwar seit den Tagen Robespierres. Politisch (also nicht medizinisch oder moralisch) betrachtet, ist der Unterschied zwischen einem Pflasterstein und einer Guillotine bloß gradueller, nicht qualitativer Natur. Der Punkt, auf den es ankommt, ist nämlich nicht das Ausmaß der Gewalt, sondern die Selbstermächtigung der Täter.

Dabei wäre diese Selbstermächtigung zur privaten Gewaltanwendung und zur Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols zwar verwerflich, aber politisch nicht wirklich bedenklich; schließlich kommt Kriminalität immer und überall vor. Bedenklich an dieser Art von Kriminalität ist, dass sie nicht als solche benannt, geächtet und verurteilt wird, weil wir es mit einem Staat zu tun haben, der sich nicht entschlossen zeigt, sein Gewaltmonopol zu wahren.

Ein Staat, der die genannten Kongresse einfach verböte und ihre Teilnehmer verhaftete, handelte zweifellos illiberal. Aber er würde selbst die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie nicht – oder nur eingeschränkt – stattfinden können. Vor allem würde er seine eigenes Handeln der gerichtlichen Überprüfung zugänglich machen. Liberal wäre es also nicht, rechtsstaatlich durchaus.

Ein Staat dagegen, der eine Politik der selektiven Nichtintervention verfolgt, der also die Bürgerrechte bestimmter Gruppen zur Disposition stellt, indem er ihre Be- oder Missachtung dem Gutdünken des Mobs überlässt, handelt weder liberal noch rechtsstaatlich. Er greift vielmehr in verfassungs- und rechtswidriger Weise in die politische Willensbildung des Volkes ein. Da er diesen Eingriff aber durch Unterlassen und durch missbräuchliche Berufung auf polizeirechtliche Generalklauseln vollzieht, entzieht er sein Handeln systematisch der rechtlichen Kontrolle.

Wäre dieses Nichteingreifen des Staates bloß eine Kapitulation vor der Gewalt der Straße, so würde allein dies schon die Frage rechtfertigen, ob ein solcher Staat überhaupt noch souverän – und das heißt: ob er überhaupt noch ein Staat – ist. Man müsste ihm bescheinigen, dass er durch die Nichtdurchsetzung seines Gewaltmonopols den gewalttätigen Gruppen einen Vorteil gegenüber den friedfertigen verschafft, dass er seine Legitimität als Staat aufs Spiel setzt, und dass er das Land auf eine abschüssige Bahn setzt, an deren Ende der Bürgerkrieg steht.

Wenn es denn eine Kapitulation war. Was ich bezweifle.

Zu deutlich ist die kollusive Verstrickung von Politik, Journaille und linkem Mob, als dass ich bereit wäre, von einem bloß punktuellen Versagen der Polizei auszugehen.

Vielmehr handelt es sich um einen Prozess der systematischen schleichenden Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, und das heißt: um einen kalten Staatsstreich.

Diese Entkoppelung hat schon immer zu den Wesensmerkmalen linker Politik gehört; die Verfassung ist dabei zuständig für die hehren Ziele, die wirkliche Politik für die schmutzigen Mittel zu deren Verwirklichung: Man denke an die französische Verfassung von 1793 oder die Stalinverfassung von 1936. Es gibt keinen Grund, warum das Grundgesetz nicht ebenso entkernt und zur Potjomkinschen Verfassungsfassade degradiert werden könnte.

Die politischen Eliten allerdings, die an diesem Spiel beteiligt sind – und die ja nicht alle links sind – sollten sich über die juristischen Konsequenzen dieses Sachverhalts im Klaren sein:

Die politisch gewollte Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, der Putsch durch Unterlassen, der von Amts wegen organisierte Hochverrat erfüllt spätestens dann den Tatbestand der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wenn er aufhört, ein punktuelles Ereignis zu sein und durch ständige Übung zu einem Zustand wird.

Ich sage nicht, dass dieser Punkt bereits erreicht sei, ich mache aber vorsorglich darauf aufmerksam, welche rechtlichen Konsequenzen es haben muss, wenn er erreicht wird:

Wenn die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung nämlich als Summe von Unterlassungen geschieht, die jeweils für sich nicht justiziabel sind, dann ist, um Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz zu zitieren „andere Abhilfe nicht möglich“, und dies bedeutet nach derselben Norm, dass der kalte Staatstreich ein jedermann zustehendes Widerstandsrecht auslöst.

24 Gedanken zu „Der kalte Staatsstreich“

  1. Die Analyse ist messerscharf wie immer. Sollte es also so weitergehen, dann wäre zwar ein Widerstandrecht gegeben, aber es wären wohl kaum Leute zu finden, die davon Gebrauch machen. Die Masse ist weder informiert genug noch intelligent genug noch couragiert genug, um dem Grundgesetz wieder zur Geltung zu verhelfen.

    Die Mobilisierungsfähigkeit der selbsternannten Demokratieschützer von links ist um Potenzen höher als die der „normalen“ Bürger, deren freiheitliche Grundordnung ausgehebelt wird. Sollte der Widerstand dagegen einmal ebenso mobiliserungsfähig sen, haben wir wunderschöne Weimarer Zustände. Die Zahl der relevanten Parteine fängt gerade an, sehr schön zu steigen.

    Ob sich Geschichte wiederholt? Man weiß es nicht!

  2. Manfred

    „der von Amts wegen organisierte Hochverrat“ findet doch im „Ausduennen des deutschen Volkes“ (J. Fischer) eigentlich schon dauerhaft und nicht mehr nur punktuell statt. Auch die schleichende Einfuehrung der EU-Diktatur und Abschaffung demokratischer Grundrechte durch (nicht nur) die Legislative erfuellt den Tatbestand.

    Wenn Du „nicht [sagst], dass dieser Punkt bereits erreicht sei“, dann geht das m.E. an der Realitaet vorbei. Was fehlt denn Deiner Meinung noch am Erreichen dieses Status?

  3. Ein wirklich guter Artikel und dabei glasklar! Gratulation!

    Genauso denke ich auch, es geschieht parallel neben vielen anderen Beispielen, die Symptome derselben Geisteshaltung sind, die uns aufgenötigt wird, da man sonst mittels platter Verdummungsparolen, der selbstdressierten Masse und der Möchtegern-Journalisten in das gesellschaftliche Abseits geschoben werden kann.
    Der der die Wahrheit um der Wahrheit willen wissen möchte und auch ausspricht, ist für Ideologen zu gefährlich, um ihn umbeschadet davonkommen zu lassen.

    „Glaube nicht, dass Deine Gedanken neu sind“, sagte mein Großvater immer, „irgendein anderer Mensch hat diese schon vorher gedacht und in diesem Augenblick denkt zumindest ein weiterer sie mit Dir.“

  4. Hab‘ es leider vergessen: Einer der besten Schreibstile, die ich bisher gelesen habe, auch daher schaue ich öfter vorbei.

  5. @ TC:

    Ich sehe eine Entwicklung, die gestoppt werden muss, ich sehe aber nicht, dass sie schon vollendet sei. Noch sind es schwerwiegende und symbolträchtige, aber doch punktuelle Eingriffe. Wenn man nicht mehr ungehindert demonstrieren kann, dann ist das schlimm, aber noch nicht das Ende der Demokratie. Das wäre dann erreicht, wenn es legale und erfolgversprechende politische Optionen nicht mehr gäbe.

    Nur gilt eben hier wirklich die ansonsten abgedroschene Parole: Wehret den Anfängen! Heute geht es um eine Demonstration, morgen um eine Zeitung, übermorgen um Leben und Tod. Es ist wichtig, sich die Bürgerkriegsmethoden der Gegenseite nicht bieten zu lassen, und das gilt für den aktiven Bürgerkrieg des Mobs wie für den passiven des Staates. Ich halte es zum Beispiel für sinnvoll, für solche Großveranstaltungen in Zukunft einen Selbstschutz zu organisieren. Natürlich wird dann das Geschrei groß sein: „Die stellen eine SA auf und eine Bürgerkriegsarmee!!!“ Aber allein dieses Geschrei würde ausreichen, das Misstrauensvotum gegen einen Staat, der unsere Bürgerrechte nicht mehr schützt, auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen.

  6. Glückwunsch zu diesem Artikel!
    Wenn man einen anderen Menschen findet, der – bei gleichem ideologischen Standpunkt – in der Beobachtung und Analyse eines komplexen gesellschaftlichen Sachverhalts in allen Einzel-
    heiten zu einer völlig gleichen Beurteilung kommt wie man selbst, ist das doch ein sehr starker Hinweis darauf, dass beide
    in ihrem Urteil nicht falsch liegen können. Dies nun ist in Ihrer und meiner Einschätzung der Kölner Ereignisse der Fall; ich war
    übrigens an dem Tag als „beobachtender Tourist“ vor Ort und war bestürzt, diese aufgehetzten Antifa-Kids zu sehen, die von
    der Kölner Stadtregierung benutzt wurden, um etwas durchzu-setzen, was legal durchzusetzen nicht gelungen war.
    Vielleicht mag man die Kölner Vorgänge noch als Einzelfall zu sehen, der in einer Stadt, in der die Polit- und Medien“elite“ es
    mit Prinzipien und Gesetzen noch nie so genau genommen hat, schon mal vorkommen kann. Aber wir lesen jetzt jeden Tag, wie
    die Antifa – gebilligt und auch unterstützt von Politik und Medien – Veranstaltungen, die ihr nicht gefallen, zu verhindern versucht. Sollte dieses jetzt aber die Normalität werden, so ist in der Tat zu folgern, dass der Staat die Grundlagen, auf denen
    zu stehen er beansprucht, verlässt und ein neuer zum GG im Gegensatz stehender Zustand erreicht wird. Dies könnte der Fall sein, wenn eine weitere Bewegung nach links – infolge einer Wirtschaftskrise – eintritt und sich keine konservative Gegenbewegung, sei es in den Parlamenten oder außerparla-
    mentarisch, formiert. Abzuwarten wäre dann auch, ob die Gerichte einer solchen Aushöhlung der Verfassung entgegen-
    treten.
    Ich erwarte übrigens mit Spannung die Entscheidung des BVG
    zur Gauweiler/Schachtschneider – Klage: hier dürfte sich zeigen, wie weit das BVG seine Unabhängigkeit gegenüber dem Druck der EU durchzusetzen gewillt und in der Lage ist. Und im weiteren Sinne und Verlauf wird sich zeigen, wie weit nationale deutsche Interessen gegen den allgemeinen Druck supranationaler und internationaler Organisationen, dem unsere eigene Regierung willenlos oder gar kollaborierend folgt, sich durch eine neue konservative Bewegung artikulieren und
    durchsetzen lassen.
    Zum „vorsorglichen“ Hinweis auf Artikel 20, Abs. 4 GG noch eine Bemerkung: Man sieht in den Blogs sehr häufig Hinweise
    darauf und es ist im Prinzip auch beruhigend zu sehen, wie viele Kommentatoren das GG im Auge haben. Ich meine aber,
    wir sollten sparsam damit umgehen: der gewaltsame Wider-
    stand ist eine letzte, äußerste Möglichkeit, deren Zeit noch lange nicht – und hoffentlich nie – gekommen ist, eben erst, wenn legale und parlamentarische Abhilfe nicht möglich ist.
    Es kommt mir so vor, dass der häufige Hinweis darauf bei manchen auch so einer Art Revolutionsromantik entspringt, wie sie ja bei der 68er APO eine starke Rolle gespielt hat und so manchen in eine völlige Fehlbeurteilung der gesellschaftlichen Realtät getrieben hat: man sollte hier vielleicht ab und zu etwas gegensteuernd den Realitätssinn bei diversen Kommentatoren (PI) stärken. In Ihrem sehr grundsätzlich gehaltenen Aufsatz, Manfred, ergibt sich Ihr Hinweis aber zwingend aus der Argumentation und definiert die Bedeutung dessen, was sich in Köln abgespielt hat.
    Keep up the good work!

  7. Wenn unsere Verfassung erstmal ausgehebelt sein sollte, ist es dann noch sinnvoll, sich auf Artikel 20 Absatz 4 zu berufen?

  8. Ein sehr schöner Aufsatz! Im ersten Absatz könnte man noch darauf hinweisen, dass der Oberbürgermeister der betroffenen Stadt nach dem Verbot der Antifa-Aktionswoche von einem „Sieg der demokratischen Kräfte“ spricht…

  9. Ich kann die Argumentation schon nachvollziehen, aber einen Haken hat sie. Du schreibst in dem Artikel, dass der Staat sich dem gewalttätigen Mob gebeugt hat, und du benutzt Bilder wie „Pflastersteine“. Damit wird man aber meiner Meinung nach nicht dem gerecht was in Köln passiert ist. Es sind zwar auch Pflastersteine an dem Tag geflogen, aber das waren Randerscheinungen gegen die die Polizei auch vorgegangen ist. Entscheidend waren die Blockaden gewesen, und das waren in der überwiegenden Zahl friedliche Sitzblockaden und die Polizei hat es als für unverhältnismäßig erachtet, den Weg unter massiver Gewaltanwendung frei zu machen. Eine Entscheidung die durchaus mit einem liberalen Rechtsstaat konform geht. Es gab auch vereinzelte Angriffe auf Pro-Köln-Anhänger, aber auch das waren Einzelne, die Meisten haben sich nicht daran beteiligt (aber auch nix dagegen getan, zugegeben) und wieder andere Einzelne haben auch versucht, das mehr oder weniger erfolgreich zu unterbinden. Ich sehe jedenfalls noch gewaltige Unterschiede zwischen einer Roten Armee oder der von Broder beschwörten SA und den Leuten die dort auf der Straße waren. Ich kenne auch niemanden aus dem linken Spektrum der tatsächlich dafür ist, die ganzen Pro Köln-Leute an die Wand zu stellen oder zu köpfen, das ist für mich auch ein ganz wesentlicher Unterschied. Die Pflastersteine (ohne das jetzt beschönigen zu wollen) wurden in Köln nicht auf Anhänger von Pro Köln sondern auf Polizisten in Kampfmontur geworfen, wo heutzutage jeder davon ausgehen kann, dass ein Pflasterstein im schlimmsten Fall einen blauen Fleck verursacht. Das habe ich mir jedenfalls aus den Berichten zusammen gereimt, vor Ort war ich auch nicht gewesen.

    Im Übrigen beziehen sich viele Demonstranten gegen Nazidemonstrationen auf eben jenes im GG verankerte Widerstandsrecht. Daraus resultiert dann auch eine entscheidende Frage für die Bewertung der Ereignisse, ist Pro Köln tatsächlich eine Gruppierung die sich an das GG halten würde, wenn sie die Macht erlangen würde? Diese Expertise lässt daran Zweifel aufkommen:

    Diese Zweifel verstärken angesichts der Liste der eingeladenen Personen. Ich selbst würde dennoch nicht auf der Straße gegen Pro Köln vorgehen, und wäre ich da gewesen, hätte ich sicher auch aktiv eingegriffen um Übergriffe zu verhindern. Ich hatte auch schon die Gelegenheit Regina Wilden persönlich kennen zu lernen, die mit Sicherheit eine sehr sympathische Person ist, deren politische Meinung ich zwar nicht teile, aber dennoch dabei nicht feststellen konnte, dass es mit dem GG nicht konform geht. Alle Zweifel konnte sie aber auch nicht ausräumen, und ich kann auch nachvollziehen, wenn jemand das anders sieht und dann für sich entscheidet von dem Widerstandsrecht Gebrauch zu machen (inwiefern das in dieser Form sinnvoll ist, steht natürlich auch nochmal auf einem anderen Blatt). Mir ist persönlich nämlich auch bekannt, dass es von Seiten Pro Kölns keinerlei Berührungsängste gegenüber klassischen Neonazis gibt.

  10. @Katinka

    Werte Katinka, so geht das doch nun wirklich nicht. Es ist doch völlig wurscht ob irgendwelche Demonstranten oder Gegendemonstranten meinen, dass die Meinung des jeweils anderen falsch ist, und deswegen ein Widerstandsrecht nach Art.20Abs.4 GG gegeben ist. Die Bewertung dieser Fragen bleibt in einem Rechtstsaat ausschließlich den Gerichten überlassen. Wenn deren Anordnungen durch Legislative und Exekutive -wie z.B. in Köln- nicht mehr befolgt werden, haben wir Anarchie. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das befürworten.
    Es ist dagegen aber schon bedenklich wenn, wie in der Vergangenheit andauernd geschehen, Verwaltungsgerichte Neonazidemonstrationen unter Hinweis auf Gewalttaten- die dann wiederum regelmäßig von Antifas begangen werden- verbieten. Diese Verbote werden vom BVerfG regelmässig kassiert und zwar unter Hinweis auf das Gebot der Meinungs-und Demonstrationsfreiheit des GG. Eine abenteuerliche Situation, in der die OVG´s laufend Rechtsbruch begehen, indem sie durch eine dem Willen des BVferG entgegengesetzte Rechtsprechung das GG konterkarieren. Eine Handlung die man z.B. schon als Beseitigungsversuch der verfassungsgemäßen Ordnung bezeichnen könnte, denn es sind beide Kriterien erfüllt. Regelmässigkeit und Vorsatz.

  11. @Katinka:
    Ja, Deine Einschätzung von ProKöln kann ich recht gut nachvollziehen – diese Gruppierung ist nicht nur Dir suspekt.

    Allerdings geht es den meisten Kritikern des Kölner Polizeiensatzes auch nicht unbedingt darum, ProKöln eine reine Weste zu verschaffen. Es geht darum, daß man sich doch langsam Sorgen um die Meinungsfreiheit in diesem Land macht.

    Du hast übrigens ein Detail vergessen: die Demonstration von ProKöln auf dem Heumarkt war angemeldet und genehmigt. Grundsätzlich hätte die Polizei dafür sorgen müssen, daß diese Demonstration ungestört ablaufen kann.

    Tatsächlich wurde jedoch nichts gegen die Blockade unternommen und letztendlich die vorher genehmigte Demonstration wegen Sicherheitsbedenken verboten.

    Eine interessante Nachlese bringt der Blog Lizaswelt hier:
    http://www.lizaswelt.net/2008/09/volksfrontspektakel-am-rhein.html

    Schade, daß die Demonstration von Mina Ahadi fast unbeachtet in einem Eckchen stattfand – Mina Ahadi durfte sich, wie Lizaswelt berichtet, sogar noch beschimpfen lassen „… halts Maul.“

  12. @ Apokryphe:

    „Wenn unsere Verfassung erstmal ausgehebelt sein sollte, ist es dann noch sinnvoll, sich auf Artikel 20 Absatz 4 zu berufen?“ – Das ist der klassische Einwand gegen das Widerstandsrecht überhaupt. Viele Juristen argumentieren, es sei ein Widerspruch in sich: Solange es noch Gerichte gebe, die in der Lage seien, das Vorliegen der Voraussetzungen des Art.20,4 festzustellen, sei der Rechtsstaat intakt, andere Abhilfe also möglich, ein Widerstandsrecht daher nicht gegeben (Man fühlt sich an das Kreterparadoxon erinnert: Ein Kreter sagt, alle Kreter lügen.). Oder aber, der Rechtsstaat ist tatsächlich beseitigt, dann kann man sich nicht mehr auf das Widerstandsrecht berufen. Das Grundgesetz habe die Demokratie eben so narrensicher festgezurrt, dass es eines Widerstandsrechts nicht bedürfen könne.

    An der derzeitigen Entwicklung können wir aber die Richtigkeit der alten Ingenieursweisheit ablesen, dass es ein narrensicheres System nicht geben kann, weil die Narren schlicht zu einfallsreich sind. Die Väter des Grundgesetzes hatten die Gefahr der klassischen Diktatur im Auge, die ihren Gegnern eine Gestapo auf den Hals hetzt (obwohl bereits die Nazis gezeigt hatten, wie wichtig ein Terror sein kann, der scheinbar nicht vom Staat ausgeht, von diesem aber geduldet wird). Ein schleichender Putsch durch Nichtstun – das ist eine Variante, auf die man erst einmal kommen muss, die im GG jedenfalls nicht vorgesehen ist.

    Ich halte es, wenn die gegenwärtige Entwicklung weitergeht, für durchaus möglich, dass eines Tages das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz ein Widerstandsrecht in bestimmten Fällen akzeptiert, wo „andere Abhilfe nicht möglich ist“, wobei es schon ein Erfolg – und für die Regierenden eine laut klatschende Ohrfeige – wäre, wenn eine Klage bloß zur Hauptverhandlung zugelassen würde, bei der der Kläger sich auf das Widerstandsrecht beruft.

    @ Katinka:

    Ich verstehe durchaus Deine Argumentation, nur bestätigt sie letztlich das, was ich behaupte:

    Du sagst, die Polizei habe das Recht gehabt, die Räumung einer Sitzblockade als unverhältnismäßig anzusehen. Daran ist richtig, dass die Polizei einen weiten Ermessensspielraum hat. Es ist aber genau das, was ich mit den „polizeirechtlichen Generalklauseln“ meinte, deren Missbrauch es dem Staat erlaubt, völlig „legal“ die Verfassung zu brechen.

    Stellen wir uns doch einmal vor, es wäre umgekehrt gewesen, und eine linke Demonstration wäre von rechten Sitzblockierern verhindert worden (was meines Wissens übrigens noch nie vorgekommen ist). Hätte die Polizei auch dann gesagt, eine Räumung sei „unverhältnismäßig“? Oder hätte sie nicht vielmehr – und zu Recht – gesagt, es sei gerade die Aufgabe der Polizei, für einen reibungslosen Ablauf der genehmigten Demonstration zu sorgen; zumal wenn sie genügend Kräfte zur Verfügung hat und eine wirkliche Gefährdung der Beamten nicht gegeben ist?

    Du stellst die Frage, ob Pro Köln nicht vielleicht doch rechtsradikal ist. Mit Verlaub, liebe Katinka: Darauf kommt es nicht an! Darauf darf es gar nicht ankommen!

    Also schön, nehmen wir einmal an, Pro Köln sei verfassungsfeindlich. (Ich habe mir darüber noch keine abschließende Meinung gebildet; ich weiß nur, dass dem Hamburger Verfassungsschutz gerichtlich verboten worden ist, die Mutterorganisation Pro Deutschland als verfassungsfeindlich zu bezeichnen). Eine solche Feststellung müsste, wenn sie zutreffend wäre, ein staatliches Verbot zur Folge haben.

    Es kann nicht angehen – und das gilt auch für die Diskussion um ein NPD-Verbot – dass der Staat

    – einerseits zu schwach und zu feige ist, von seinen Kompetenzen und seinem Gewaltmonopol Gebrauch zu machen, um seine Feinde zu bekämpfen,

    – andererseits aber de facto Privatpersonen ermächtigt zu entscheiden, wer rechtsradikal ist und wer nicht, sie de facto von der Beachtung geltenden Rechts freizeichnet, und dadurch de facto bestimmte Personengruppen aufgrund ihrer politischen Meinung für vogelfrei erklärt.

    Wie ich oben geschrieben habe:

    „Politisch (also nicht medizinisch oder moralisch) betrachtet, ist der Unterschied zwischen einem Pflasterstein und einer Guillotine bloß gradueller, nicht qualitativer Natur. Der Punkt, auf den es ankommt, ist nämlich nicht das Ausmaß der Gewalt, sondern die Selbstermächtigung der Täter.“

    Und in diesem Sinne besteht auch kein Unterschied zwischen einem Pflasterstein und einer Sitzblockade.

    Es ist die demonstrative Missachtung geltenden Rechts, und die nicht minder demonstrative Akzeptanz dieses Rechtsbruchs von staatlicher Seite, die das Einschüchterungssignal an die Betroffenen sendet: „Ihr seid vogelfrei! Heute dulden wir eine Sitzblockade, und morgen werden wir es für ‚unverhältnismäßig‘ halten, ein wildes KZ zu räumen!“

  13. nur ganz kurz zurück zu ProKöln: als Düsseldorfer kenne ich diese ganze Klüngelwirtschaft und den Frust vieler Bürger in NRW nur zu gut (siehe als bspl. der Trienekens-Skandal).

    Deshalb werde ich niemals, trotz meiner Vorbehalte, die Leute, die nunmal ProKöln wählen und unterstützen in die Nazi-Ecke abschieben!

    Damit solls aber gut sein, ich möchte keine ProKöln-Diskussion hier auslösen, das Thema ist ja der staatliche Umgang mit der Meinungsfreiheit der Bürger.

    Wir sollten auf alle Fälle einen kühlen Kopf bewahren, bei aller Wut über diese Jagdszenen aus Köln. Aber wenn man sich provozieren lässt, geht man seinen Gegnern erst recht auf den Leim. Vielleicht gibt es einen ähnlichen Effekt wie beim Skandal um Eva Herman: es wäre wünschenswert, daß auch die gesellschaftliche Mitte mal aus ihrer Lethargie aufwacht und merkt, daß ihre Bürgerrechte nicht selbstverständlich sind und hin und wieder mal eingefordert werden müssen.

  14. Das Widerstandsrecht macht nur Sinn, wenn man es nicht als ein Recht betrachtet, das von der Verfassung gewährt wird, sondern, als vorkonstiutionelles Recht, dessen Geltung vom Grundgesetzt lediglich festgestellt wird.

  15. Manfred,

    deinem Beitrag kann ich nur zustimmen, auch was du über unsere Herren Jornalisten geschrieben hast (nur finde ich, dürfte man ihren angemaßten Anspruch eine vierte Gewalt darzustellen – der kalte Staatsstreich ist also was das angeht schon längst vollzogen – nicht dadurch Vorschub leisten, daß man ihn auch nur terminologisch anerkennt.

    Katinka,

    „und das waren in der überwiegenden Zahl friedliche Sitzblockaden …“

    Es spielt überhaupt keine Rolle, mit welchen Mitteln andere an ihren verfassungsmäßigen Rechten gehindert werden. Die Polizei hat das Recht durchzusetzen, auch wenn es mal schwer wird, insofern kann von Rechtsstaatlichkeit keine Rede sein. Man stelle sich vor, jene Randalierer in Lichtenhagen hätten damals nicht Steine und Brandsätze geworfen sondern den dortigen Asylbewerbern das Leben durch einfache Sitzblockaden schwer gemacht.

    Apokryphe,

    „Du hast übrigens ein Detail vergessen: die Demonstration von ProKöln auf dem Heumarkt war angemeldet und genehmigt.“

    Kleine Korrektur: Demonstrationen werden nicht genehmigt – sie werden angemeldet und unter Umständen mit Auflagen versehen, bedürfen aber nicht der Genehmigung durch irgendeine Stelle. Deshalb stimmt es aber umso mehr:

    „Grundsätzlich hätte die Polizei dafür sorgen müssen, daß diese Demonstration ungestört ablaufen kann.“

    Scipio muß ich widersprechen – unsere FDGO ist nicht nach dem Muster: alles hört auf der Gerichte Kommando gestrickt. Die Gerichte haben eine ganz bestimmte aber auch beschränkte Aufgabe. Nicht mehr nicht weniger.

    Was die Diskussion über das Widerstandsrecht angeht: noch ist unsere FDGO nicht beseitigt, also gibt es auch keinen Grund für Widerstand (und schon gar nicht, um andere am demonstrieren zu hindern). Widerstandsrecht kann sicher nicht am Plazet eines Gerichts abhängen.

  16. Michel,

    „Das Widerstandsrecht macht nur Sinn, wenn man es nicht als ein Recht betrachtet, das von der Verfassung gewährt wird, sondern, als vorkonstiutionelles Recht, dessen Geltung vom Grundgesetzt lediglich festgestellt wird.“

    Wahr. Nur gilt das eben für alle Grundrechte. Sie alle sind vorkonstitutionell und von der Verfassungs festgestellt und nicht gewährt.

    Daß der alte Rechtspositivismus aber leider hier und da wieder Urständ feiert – sei es unter Juristen, sei es in der Politik bis hinauf in die Bundesregierung -, ist auch eine Gefahr für die FDGO im Sinne des Grundgesetzes.

  17. Bevor hier zum Widerstand oder Staatsstreich aufgerufen wird, LOL, die rechte Partei in Köln kann ihr Recht versuchen einzuklagen. Die Chancen dürften nicht schlecht stehen.

    Würde gerne mal sehen, dass eine linke „Aktion“ so niedergeknüppelt wird.

  18. die Hatz auf Rechte, rechtsradikale, rechtsextreme, Nazis, Neonazis
    und sonstige braune Scheiße, die der Herr Schramma schon mal in dieToillete spülen will, wird betrieben Leuten, die Pflastersteine auf Polizisten werfen (ist Rostock schon vergessen?) Autos anzünden,
    Brandsätze auf Menschen werfen und ihre niederen Instinkte mit Eisenstangen ausleben. Macht die Politik, Verwaltung und Justiz da
    mit haben wir die klassische Volksfront auf dem Weg in die Gesinnungsdiktatur. 1789 läßt grüßen.
    Wenn allerdings Gesinnungen verfolgt werden braucht man einen
    Kriterienkatalog. Woran erkennt man die „Rechten“? Am Gesicht, an der Kleidung, am Haarschnitt, an Meinungsäußerungen (welche?) oder ist das einfach jeder, der nicht ins Antifanarrenhorn tutet? Der Weg ins Verderben ist beschritten, als Moslem würd ich mich diebisch freuen, wenn sich die Eingeborenen erbittert streiten, da kann man desto ungestörter das eigene Süppchen kochen.

  19. Art. 20 Abs. 4 ist der blutrote Sonnenaufgang der Revolution. Ob die Anwendung des tatsächlichen Widerstandes unter Art. 20 Abs. 4 fällt, bemisst sich nach dem Ausgang der Revolution: War der Umsturz erfolgreich, war der Widerstand rechtmäßig. Scheitert die Revolution, war er unrechtmäßig. Denn letztlich ist Recht Macht http://www.gewaltenteilung.de/lassalle.htm. Die Frage ist also nur, auf welche Seite sich das BVerfG im Falle eines Falles am Beginn einer Revolution stellen wird. Ob das Widerstandsrecht nach allen rechtlichen Regeln der Kunst gegeben wäre, ist also müßig, völlig irrelevant. Entscheidend ist, ob man realistische Chancen auf Erfolg hat. Das sehe ich auf absehbare Zeit nicht. Die nationale bis national-liberale Rechte macht ca. 15-20% der Wahlbevölkerung aus, wenn es hoch kommt! (Schillpartei in Hamburg 19%, das dürfte das Reservoir ausgeschöpft haben). Gehen wir von einer leichten Überrepräsentierung bei Polizei und Armee aus, kommt man doch nicht zu einem Kampfkraftübergewicht. Putschwillig wären davon ja auch die wenigsten. Solange genug persönliche materielle Ressourcen da sind und die persönliche politische Meinung nicht verboten ist (die etablierten Parteien und Linke bekommen schließlich die Mehrheit der Stimmen), wird keine Gruppe von Belang rebellieren, da kann wird jeder der vereinzelt damit anfängt zum Terroristen erklärt und eingesackt. Fertig. Habt Ihr Eigentum, Familie irgendwas zu verlieren? Aha.

    Wenn die Krise sich wirtschaftlich zuspitzt, noch eine Ölkrise drauf kommt o.ä., könnte der Staat auf die Idee kommen, das Eigentum in großem Stil anzugreifen: Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuern, Zwangsvollstreckungen wegen Steuerschulden, dazu noch Entlassungen im öffentlichen Dienst, der längt der größte Arbeitgeber ist, im Verarbeitenden Gewerbe das über Exporte den Wohlstand produziert etc.

    Außerdem zieht sich der Staat (bereits jetzt) gleichzeitig mit der Polizei aus der Fläche zurück. Eine verarmte Mittelklasse, der keine Jobs mehr zur Verfügung stehen und die (zumindest kalt) enteignet wird. Gleichzeitig ist sie noch den Transferbluttransfusionen zu den Migranten und der EU ausgesetzt. Dazu noch steigende Mihigrugewalt, weil deren Alimentierung schwieriger wird, während deren Zahl wächst (Mehrheit in den Großstädten 2030) und weniger Polizei.

    Die staatstragende Schicht (die rechtschaffende und steuerzahlende Mittelklasse) würde unter diesen Zumutungen zerbröseln. Entweder sie löst sich murrend aber friedlich in die Unterschicht auf oder der Adler schlägt wieder mit den Flügeln – falls man auch den unteren Rand davon überzeugen kann, dass ein Versprechen auf ein gutes Leben ohne Arbeit nur eine große Verarschung war.

  20. Bitte teilt den Aufklärungslink gegen den ESM-Vertrag mit euren Freunden, Bekannten auf Facebook (an die Pinnwand des Freundes posten), per Mail und so weiter – die Zeit wird knapp, umso mehr sich darüber informieren, um was es sich bei diesem diktatorischen Ding handelt, umso besser!

    Hier der Link zu dem Video auf YouTube

    http://www.youtube.com/watch?v=d6JKlbbvcu0

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