Darf der Internationale Strafgerichtshof (IStGH/ICC) Gaddafi verhaften?

Wundert sich eigentlich niemand darüber, dass der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Muammar al-Gaddafi erlassen hat? Darf er das denn überhaupt, und was hat es mit diesem Gericht eigentlich auf sich?

Dieser Gerichtshof wurde von den Unterzeichnerstaaten des Rom-Statuts eingerichtet, um bestimmte Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Angriffskrieg) in Ländern zu ahnden, deren eigene Justiz zur Verfolgung solcher Taten nicht bereit oder nicht in der Lage ist, klassischerweise also für die Verfolgung von Regierungsverbrechen und von Verbrechen Privater in „failed states“ ohne funktionsfähige Justiz.

Der Öffentlichkeit wurde erzählt, dass der Gerichtshof nur für Taten auf den Territorien der Unterzeichnerstaaten tätig sein werde, und gewiss ist es das gute Recht jedes Staates, einem solchen Abkommen beizutreten und seinen Bestimmungen innerstaatliche Gesetzeskraft zu verleihen. Ebenso selbstverständlich ist, dass kein Staat das Recht hat, einseitig einen anderen souveränen Staat seiner Jurisdiktion zu unterwerfen oder Dritte dazu zu ermächtigen. Und was Einer nicht darf, dürfen auch Viele nicht.

Hier tritt aber die erste Merkwürdigkeit auf: Libyen, dessen Präsident jetzt verhaftet werden soll aufgrund von Taten, die er auf dem Territorium des eigenen Staates begangen hat, ist dem Rom-Statut nicht beigetreten. Die Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs beruht im Fall Gaddafi auf einer Weisung des UN-Sicherheitsrates. In der Tat haben die Mitgliedsstaaten beschlossen, dass der IStGH auch für Nichtunterzeichnerstaaten zuständig sein soll, sofern der UN-Sicherheitsrat dies im Einzelfall fordert.

Mit dem Rom-Statut haben dessen Unterzeichnerstaaten dem UN-Sicherheitsrat also Befugnisse eingeräumt, die sie selbst nicht haben, und damit in krasser Weise gegen ein elementares Rechtsprinzip verstoßen: „Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet“.

Es geht aber noch weiter: Gaddafi soll Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Rom-Statuts begangen haben. Unter diesen Begriff fallen eine ganze Reihe von Handlungen, zum Beispiel vorsätzliche Tötung, Folter, Freiheitsentzug  und dergleichen mehr. Pikant ist nun zweierlei:

Erstens, dass solche Verbrechen von vielen, wahrscheinlich sogar der Mehrzahl aller Regierungen der Welt, insbesondere praktisch allen Diktaturen, begangen werden, ohne dass deswegen der Regierungschef zur Verantwortung gezogen würde. Der rechtsstaatliche Grundsatz, dass jede bekanntgewordene Straftat auch verfolgt werden muss, wird hier nicht angewendet und nicht einmal postuliert. Dieser Grundsatz gilt aber (innerstaatlich) nicht zufällig, sondern dient dazu zu verhindern, dass das Recht politisch missbraucht und willkürlich gegen missliebige Einzelne eingesetzt wird. Ein Recht, das nach dem Gutdünken von Regierungen mal angewendet wird und mal nicht, ist keines.

Genau dies geschieht hier aber: Das Rom-Statut in Verbindung mit der rechtswidrigen Bevollmächtigung des UN-Sicherheitsrates hängt ein Damoklesschwert über alle Regierungen der Welt, zumindest die autoritären, führt aber gerade nicht dazu (und soll auch gar nicht dazu führen), dass die Welt demokratischer wird, sondern dazu, den UN-Sicherheitsrat zur Verhaftung missliebiger Regierungschefs zu ermächtigen. Der Sicherheitsrat — das sind im Wesentlichen dessen fünf ständige Mitglieder, von denen die USA, Russland und China das Abkommen nicht unterzeichnet bzw. nicht ratifiziert haben, und die sich jederzeit selbst per Veto von der Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof freizeichnen können.

Zweitens, dass Gaddafi die ihm vorgeworfenen Taten, etwa vorsätzliche Tötung, im Rahmen und zum Zwecke der Niederschlagung eines Aufstandes begangen hat, d.h. zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols. Dieses Gewaltmonopol gehört aber zum Wesen von Staatlichkeit schlechthin, und dass es notfalls mit Gewalt durchgesetzt werden muss, ist geradezu eine Tautologie.

Der Haftbefehl gegen Gaddafi bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols zum Verbrechen erklärt worden ist. Die Konsequenz lautet, dass Staaten nur noch so weit souverän sind, wie es den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates gefällt, und dass die Souveränität aller anderen Staaten suspendiert ist. Suspendiert allerdings nicht zugunsten einer globalen Rechtsordnung, sondern zugunsten einer globalen Willkürherrschaft.

RP-online fordert Recht auf Mobterror

Die Rheinische Post fällt im deutschen Medienmainstream nicht auf, jedenfalls nicht positiv. Was man dort – wie in den meisten MSM – unter Bürgerrechten, Polizeiaufgaben und nicht zuletzt dem Gebot  journalistischer Objektivität versteht, zeigt das Blatt in seiner Netzausgabe heute unter dem Titel „Anti-Islam-Kundgebung: Gericht rügt Kölner Polizeieinsatz“:

Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner „Anti-Islamisierungskongress“ vor zwei Jahren…

Im Grunde kann man hier schon aufhören zu lesen. Wenn es zulässig ist, missliebige Bürgerbewegungen umstandslos und willkürlich als „rechtsextremistisch“ abzustempeln, um (wie wir noch sehen werden) gegen sie gerichtete Gewaltakte zu verharmlosen bzw. zu rechtfertigen, dann kann es schlechterdings nicht unzulässig sein, die Zeitungen, die sich solch demagogischer Praktiken bedienen, „linksextremistisch“ zu nennen.

Freilich wirkt das schnell ermüdend und ist sogar kindisch, wenn es bloß eine Retourkutsche sein soll. Dummheit und Niedertracht, kombiniert mit Phantasielosigkeit, sollte man getrost den Schlagwortwiederkäuern der freien Presse überlassen und selbst zu präzisen und treffenden Ausdrücken greifen, je nach Kontext also:

Demagogisch, hetzerisch,  linkstotalitär,  freiheitsfeindlich, verfassungsfeindlich, antizivilisatorisch, kriminellenfreundlich, deutschfeindlich. An Substantiven fällt mir unter anderem ein: Volksaufwiegler, Hexenjäger,  Terrorversteher, Schreibtischtäter, Goebbelsverschnitte, verhinderte Politkommissare und selbsternannte Volkspädagogen.

…hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag Polizeimaßnahmen gegen Gegendemonstranten für im Wesentlichen rechtswidrig erklärt. (…) Die beiden Kläger hatten der Polizei vorgeworfen, unverhältnismäßig gegen die Gegner der rechten Veranstaltung vorgegangen zu sein. (…) Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande des „Anti-Islamisierungskongresses“ in der Kölner Innenstadt waren im September vor zwei Jahren 269 Menschen festgenommen worden, 75 von ihnen waren minderjährig, drei sogar Kinder. Dies sorgte für Kritik an der Einsatzleitung der Polizei. Weitere 135 Personen wurden nach Angaben der Polizei zur Feststellung der Personalien kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Insgesamt hatten mehrere Tausend Kölner gegen eine von der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pro Köln“ in der Kölner Altstadt geplante Kundgebung demonstriert.

Erinnern wir uns, dass der Anti-Islamisierungskongress abgebrochen werden musste, weil die Polizei nicht in der Lage (bzw. nicht bereit) war, seinen ungestörten Ablauf gegen den Mob durchzusetzen. Die Durchsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit ist nach Meinung der RP und der Richter des Kölner Verwaltungsgerichts also umso „unverhältnismäßiger“, je mehr „Gegendemonstranten“ mit hinreichender krimineller Energie sich einfinden. Der Unrechtsgehalt eines kriminellen Aktes – und damit die Eingriffsbefugnis der Polizei – sinkt mit der Anzahl der beteiligten Täter.

Anders ausgedrückt: Der Mob darf alles.

Schulljung…

… ist nicht etwa der niederrheinische Dialektausdruck für „Schuljunge“, sondern diejenige Form des Wortes „Entschuldigung“, die von jugendlichen Rabauken gewählt wird, wenn sie mangels Verstandes eigentlich gar nicht einsehen, wofür sie sich entschuldigen sollen, und es deshalb als Zumutung empfinden, wenn man sie dazu auffordert.

In seriöseren Kreisen sagt man natürlich nicht „Schulljung“, sondern greift zu Floskeln wie:

„Ich bedaure zutiefst, dass Gefühle – insbesondere jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger – verletzt wurden“, sagte der Duisburger Polizeipräsident Rolf Cebin am Dienstag. Das Entfernen der Fahnen aus einem Duisburger Wohnhaus sei „aus heutiger Sicht die falsche Entscheidung gewesen“. Die Situation sei „sehr aufgeheizt“ gewesen und die Beamten hätten „Schaden von den Beteiligten“ nehmen wollen. Der Polizeipräsident betonte: „Nach allem, was ich heute weiß, hätte ich die Situation anders gelöst, um eine Eskalation zu vermeiden. Die öffentliche Empörung verstehe ich.“

Dieses Zitat aus „Focus online“ – leider habe ich nirgendwo den zusammenhängenden Originalwortlaut finden können – verdient eine ausführliche Würdigung.

„Ich bedaure…“ ist etwas völlig anderes als „Ich bitte um Verzeihung“. „Bedauern“ kann ich auch, dass in China ein Sack Reis umgefallen ist; ein Schuldeingeständnis ist das nicht und eine Bitte um Entschuldigung auch nicht. Weswegen wir die überall verbreitete Schlagzeile „Duisburger Polizeipräsident bittet um Entschuldigung“ getrost als Zeitungsente abtun können.

„… dass Gefühle … verletzt wurden„: Das ist genau die Art von Kindergartensprech, die ich erst vor einigen Tagen ausgiebig kritisiert habe. Ich habe großen Respekt vor dem Beruf des Erziehers, und selbstverständlich verstehe ich, dass man Kindern, namentlich solchen im Vorschulalter, beibringen muss, dass nicht alles ausgesprochen werden sollte, was die Gefühle des Gegenübers verletzen könnte. Als Erwachsener sollte man aber gelernt haben, dass die Verletzung von Gefühlen sich schon im privaten Bereich schwer und im öffentlichen Raum überhaupt nicht vermeiden lässt. Die Verletzung von Gefühlen ist das Letzte, wofür die deutsche Polizei sich zu entschuldigen hätte.

Was der Duisburger Polizeipräsident offensichtlich nicht begreift, ist, dass seine Beamten nicht irgendwelche Gefühle, sondern Recht und Verfassung verletzt haben, dass sie sich zu Komplizen von Kriminellen, Terroristen und Verfassungsfeinden gemacht haben, dass sie aktiv geholfen haben, einen rechtsfreien Raum zu schaffen!

Aber freilich: Was ist in der Bundesrepublik Disneyland schon die Suspendierung der Verfassung, verglichen mit der Verletzung von Gefühlen?!

„… insbesondere jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger …“ – bilde ich mir das ein, oder sind jüdische Bürger (im Unterschied zu Mitbürgern) in diesem Weltbild tatsächlich nicht vorgesehen? Wie dem auch sei: Für Herrn Cebin muss man wohl Jude sein, um Israel zu unterstützen – was im Umkehrschluss heißt, dass ihm andere Gründe dafür nicht einfallen. Und in den Genuss einer Entschuldigung – oder vielmehr Schein-Entschuldigung – des Polizeipräsidenten kommen auch die nicht etwa deshalb, weil die Polizei ihr Fehlverhalten einsähe, sondern weil die Political Correctness es erfordert, gegenüber „jüdischen Mitbürgern“ so etwas wie eine Entschuldigung wenigstens vorzutäuschen (und ihnen im stillen Kämmerlein einen Vorwurf daraus zu machen). 

„… aus heutiger Sicht die falsche Entscheidung…“ Was ist denn der Unterschied zwischen der „heutigen“ und der damaligen Sicht? Der Unterschied ist, dass die Öffentlichkeit sich empört.  „Aus heutiger Sicht“ bedeutet also: „Ich entschuldige mich zwar so lala, aber nur unter dem Druck der öffentlichen Meinung.“ Oder auch : „Schulljung“. 

 „… hätte ich die Situation anders gelöst …“ Ganz nebenbei wird den kleinen Schupos vor Ort, die letztlich nur das umsetzen, was Politik und Polizeiführung, also Leute wie Cebin, ihnen vormachen, der Schwarze Peter zugeschoben: Er, der Polizeipräsident, hätte die Situation natürlich gaaanz anders gelöst.

„…um eine Eskalation zu vermeiden…“ Wieder fühlt man sich an das Babyblabla erinnert, dass aus dem Fernseher tropft, sobald vom Gazastreifen die Rede ist. So, wie es auch dort nicht um die Zerschlagung einer Terrororganisation geht, sondern um ein „Ende der Gewalt“ (Ich verweise nochmals auf meinen Artikel „Phrasenschweine oder: Die Sprache des Kindergartens“), so geht es auch im Inland nicht darum, Recht und Ordnung zu schützen und damit die Freiheit jedes Bürgers zu verteidigen, sondern „eine Eskalation zu vermeiden“.

Nach dem Motto: „Wer freiwillig die Beine breit macht, wird nicht vergewaltigt“!

„Die öffentliche Empörung verstehe ich.“ Natürlich versteht er in Wirklichkeit gar nichts, aber selbst wenn er die Empörung verstünde, dies die Botschaft, teilte er sie nicht.

Ich sage es noch einmal, weil man es nicht oft genug sagen kann:

Ein Staat, der nicht in der Lage ist, das von ihm selbst gesetzte Recht durchzusetzen, der seinen Bürgern keine Sicherheitsgarantie gibt, sie vielmehr der Willkür privater Gewalttäter ausliefert, ist nicht nur kein Rechtsstaat, sondern überhaupt kein Staat.

Wir wussten schon lange, dass es Menschen gibt, die die Staatsauflösung zu Ideologie erhoben haben. Wenn der Staat selbst aber eine solche Ideologie vertritt und dabei Grundbegriffe der Rechtsstaatlichkeit („Verhältnismäßigkeit“) in ihr Gegenteil verkehrt, und wenn diese Ideologie, wie wir gesehen haben, mit den höchsten Polizeirängen schon den Kern des Staatsapparates verseucht hat, dann reicht die Krise des demokratischen Gemeinwesens weitaus tiefer, als ich mir selbst in meinen Alpträumen hätte vorstellen können. Das bedeutet dann nämlich, dass selbst ein sofortiges Umsteuern der Politik hin zu den Prinzipien der wehrhaften Demokratie möglicherweise vom Polizeiapparat sabotiert würde.

Der kalte Staatsstreich

Stellen wir uns einen Moment vor, eine Organisation wie Attac würde eine friedliche Aktionswoche veranstalten. Diese könnte aber nicht stattfinden, weil Horden von Skinheads die Teilnehmer verprügeln, Straßen blockieren, Straßenschlachten entfesseln und Pressekonferenzen unterbinden. Die Polizei würde sich auf den Standpunkt stellen, sie könne dies nicht verhindern, und deshalb müsse Attac eben auf die Zusammenkunft verzichten.

Undenkbar? In der Tat: Wenn linke Organisationen demonstrieren, sind solche Zustände tatsächlich undenkbar. Undenkbar wäre auch, dass Attac von angeblich seriösen Medien umstandslos als „linksextrem“ abgewatscht würde. Undenkbar wäre, dass der zuständige Innenminister ob des Versagens seiner Polizei nicht den Hut nehmen müsste. Und undenkbar wäre, dass die deutsche Öffentlichkeit über einen solchen Vorgang zur Tagesordnung übergehen würde.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass rechtskonservative Aktivisten vom linken Mob an der Ausübung ihrer Bürgerrechte gehindert werden, und zwar mit Gewalt, unter Duldung der Polizei und unter dem Beifall einer Journaille, die immer noch die Stirn hat, sich „liberal“ zu nennen – wobei ihre Liberalität im wesentlichen darin besteht, ihr eigenes Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen; also die Meinungsfreiheit einer in der Verfassung als solche nicht vorgesehenen, aber völlig zu Recht so genannten „vierten Gewalt“.

(Wer deren Recht anzweifelt, Staatsgeheimnisse preiszugeben, Existenzen zu vernichten und – dies vor allem – darüber zu befinden, was öffentlich gesagt werden darf und was nicht; was diskutabel ist und was den gesunden Volkszorn herausfordert, versündigt sich, wie diese Richter in eigener Sache im Namen des ungefragten Volkes urteilen, an der Demokratie.)

Zeigt sich das Liberalitätsverständnis der Presse darin, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Träger missliebiger Meinungen für vogelfrei erklärt, so demonstriert der Staat, dass es lediglich einiger Hütchenspielereien bedarf, um im Namen einer bloß vorgespiegelten Liberalität die reale Freiheit zu beseitigen:

Wir hatten jetzt zweimal kurz nacheinander – beim Christival in Bremen und beim Anti-Islamisierungs-Kongress in Köln – die Gelegenheit, die Mentalität und die Methoden einer politischen Linken zu studieren, die die Presse und die Staatsgewalt auf ihrer Seite weiß: Das Ergebnis deckt sich durchaus mit dem, was man aufgrund bitterer Erfahrungen seit 1789 von der politischen Linken erwarten muss, aber keineswegs mit ihrer demokratischen Attitüde.

Die Vorstellung, im Namen der Toleranz dürfe man Andersdenkende verprügeln, und dem schlechthin Friedfertigen dürfe man getrost mit ein wenig Gewalt nachhelfen, ist in all ihrer grotesken inneren Widersprüchlichkeit die klassische Rechtfertigung des Roten Terrors, und zwar seit den Tagen Robespierres. Politisch (also nicht medizinisch oder moralisch) betrachtet, ist der Unterschied zwischen einem Pflasterstein und einer Guillotine bloß gradueller, nicht qualitativer Natur. Der Punkt, auf den es ankommt, ist nämlich nicht das Ausmaß der Gewalt, sondern die Selbstermächtigung der Täter.

Dabei wäre diese Selbstermächtigung zur privaten Gewaltanwendung und zur Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols zwar verwerflich, aber politisch nicht wirklich bedenklich; schließlich kommt Kriminalität immer und überall vor. Bedenklich an dieser Art von Kriminalität ist, dass sie nicht als solche benannt, geächtet und verurteilt wird, weil wir es mit einem Staat zu tun haben, der sich nicht entschlossen zeigt, sein Gewaltmonopol zu wahren.

Ein Staat, der die genannten Kongresse einfach verböte und ihre Teilnehmer verhaftete, handelte zweifellos illiberal. Aber er würde selbst die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie nicht – oder nur eingeschränkt – stattfinden können. Vor allem würde er seine eigenes Handeln der gerichtlichen Überprüfung zugänglich machen. Liberal wäre es also nicht, rechtsstaatlich durchaus.

Ein Staat dagegen, der eine Politik der selektiven Nichtintervention verfolgt, der also die Bürgerrechte bestimmter Gruppen zur Disposition stellt, indem er ihre Be- oder Missachtung dem Gutdünken des Mobs überlässt, handelt weder liberal noch rechtsstaatlich. Er greift vielmehr in verfassungs- und rechtswidriger Weise in die politische Willensbildung des Volkes ein. Da er diesen Eingriff aber durch Unterlassen und durch missbräuchliche Berufung auf polizeirechtliche Generalklauseln vollzieht, entzieht er sein Handeln systematisch der rechtlichen Kontrolle.

Wäre dieses Nichteingreifen des Staates bloß eine Kapitulation vor der Gewalt der Straße, so würde allein dies schon die Frage rechtfertigen, ob ein solcher Staat überhaupt noch souverän – und das heißt: ob er überhaupt noch ein Staat – ist. Man müsste ihm bescheinigen, dass er durch die Nichtdurchsetzung seines Gewaltmonopols den gewalttätigen Gruppen einen Vorteil gegenüber den friedfertigen verschafft, dass er seine Legitimität als Staat aufs Spiel setzt, und dass er das Land auf eine abschüssige Bahn setzt, an deren Ende der Bürgerkrieg steht.

Wenn es denn eine Kapitulation war. Was ich bezweifle.

Zu deutlich ist die kollusive Verstrickung von Politik, Journaille und linkem Mob, als dass ich bereit wäre, von einem bloß punktuellen Versagen der Polizei auszugehen.

Vielmehr handelt es sich um einen Prozess der systematischen schleichenden Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, und das heißt: um einen kalten Staatsstreich.

Diese Entkoppelung hat schon immer zu den Wesensmerkmalen linker Politik gehört; die Verfassung ist dabei zuständig für die hehren Ziele, die wirkliche Politik für die schmutzigen Mittel zu deren Verwirklichung: Man denke an die französische Verfassung von 1793 oder die Stalinverfassung von 1936. Es gibt keinen Grund, warum das Grundgesetz nicht ebenso entkernt und zur Potjomkinschen Verfassungsfassade degradiert werden könnte.

Die politischen Eliten allerdings, die an diesem Spiel beteiligt sind – und die ja nicht alle links sind – sollten sich über die juristischen Konsequenzen dieses Sachverhalts im Klaren sein:

Die politisch gewollte Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, der Putsch durch Unterlassen, der von Amts wegen organisierte Hochverrat erfüllt spätestens dann den Tatbestand der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wenn er aufhört, ein punktuelles Ereignis zu sein und durch ständige Übung zu einem Zustand wird.

Ich sage nicht, dass dieser Punkt bereits erreicht sei, ich mache aber vorsorglich darauf aufmerksam, welche rechtlichen Konsequenzen es haben muss, wenn er erreicht wird:

Wenn die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung nämlich als Summe von Unterlassungen geschieht, die jeweils für sich nicht justiziabel sind, dann ist, um Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz zu zitieren „andere Abhilfe nicht möglich“, und dies bedeutet nach derselben Norm, dass der kalte Staatstreich ein jedermann zustehendes Widerstandsrecht auslöst.