Darf der Internationale Strafgerichtshof (IStGH/ICC) Gaddafi verhaften?

Wundert sich eigentlich niemand darüber, dass der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Muammar al-Gaddafi erlassen hat? Darf er das denn überhaupt, und was hat es mit diesem Gericht eigentlich auf sich?

Dieser Gerichtshof wurde von den Unterzeichnerstaaten des Rom-Statuts eingerichtet, um bestimmte Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Angriffskrieg) in Ländern zu ahnden, deren eigene Justiz zur Verfolgung solcher Taten nicht bereit oder nicht in der Lage ist, klassischerweise also für die Verfolgung von Regierungsverbrechen und von Verbrechen Privater in „failed states“ ohne funktionsfähige Justiz.

Der Öffentlichkeit wurde erzählt, dass der Gerichtshof nur für Taten auf den Territorien der Unterzeichnerstaaten tätig sein werde, und gewiss ist es das gute Recht jedes Staates, einem solchen Abkommen beizutreten und seinen Bestimmungen innerstaatliche Gesetzeskraft zu verleihen. Ebenso selbstverständlich ist, dass kein Staat das Recht hat, einseitig einen anderen souveränen Staat seiner Jurisdiktion zu unterwerfen oder Dritte dazu zu ermächtigen. Und was Einer nicht darf, dürfen auch Viele nicht.

Hier tritt aber die erste Merkwürdigkeit auf: Libyen, dessen Präsident jetzt verhaftet werden soll aufgrund von Taten, die er auf dem Territorium des eigenen Staates begangen hat, ist dem Rom-Statut nicht beigetreten. Die Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs beruht im Fall Gaddafi auf einer Weisung des UN-Sicherheitsrates. In der Tat haben die Mitgliedsstaaten beschlossen, dass der IStGH auch für Nichtunterzeichnerstaaten zuständig sein soll, sofern der UN-Sicherheitsrat dies im Einzelfall fordert.

Mit dem Rom-Statut haben dessen Unterzeichnerstaaten dem UN-Sicherheitsrat also Befugnisse eingeräumt, die sie selbst nicht haben, und damit in krasser Weise gegen ein elementares Rechtsprinzip verstoßen: „Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet“.

Es geht aber noch weiter: Gaddafi soll Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Rom-Statuts begangen haben. Unter diesen Begriff fallen eine ganze Reihe von Handlungen, zum Beispiel vorsätzliche Tötung, Folter, Freiheitsentzug  und dergleichen mehr. Pikant ist nun zweierlei:

Erstens, dass solche Verbrechen von vielen, wahrscheinlich sogar der Mehrzahl aller Regierungen der Welt, insbesondere praktisch allen Diktaturen, begangen werden, ohne dass deswegen der Regierungschef zur Verantwortung gezogen würde. Der rechtsstaatliche Grundsatz, dass jede bekanntgewordene Straftat auch verfolgt werden muss, wird hier nicht angewendet und nicht einmal postuliert. Dieser Grundsatz gilt aber (innerstaatlich) nicht zufällig, sondern dient dazu zu verhindern, dass das Recht politisch missbraucht und willkürlich gegen missliebige Einzelne eingesetzt wird. Ein Recht, das nach dem Gutdünken von Regierungen mal angewendet wird und mal nicht, ist keines.

Genau dies geschieht hier aber: Das Rom-Statut in Verbindung mit der rechtswidrigen Bevollmächtigung des UN-Sicherheitsrates hängt ein Damoklesschwert über alle Regierungen der Welt, zumindest die autoritären, führt aber gerade nicht dazu (und soll auch gar nicht dazu führen), dass die Welt demokratischer wird, sondern dazu, den UN-Sicherheitsrat zur Verhaftung missliebiger Regierungschefs zu ermächtigen. Der Sicherheitsrat — das sind im Wesentlichen dessen fünf ständige Mitglieder, von denen die USA, Russland und China das Abkommen nicht unterzeichnet bzw. nicht ratifiziert haben, und die sich jederzeit selbst per Veto von der Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof freizeichnen können.

Zweitens, dass Gaddafi die ihm vorgeworfenen Taten, etwa vorsätzliche Tötung, im Rahmen und zum Zwecke der Niederschlagung eines Aufstandes begangen hat, d.h. zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols. Dieses Gewaltmonopol gehört aber zum Wesen von Staatlichkeit schlechthin, und dass es notfalls mit Gewalt durchgesetzt werden muss, ist geradezu eine Tautologie.

Der Haftbefehl gegen Gaddafi bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols zum Verbrechen erklärt worden ist. Die Konsequenz lautet, dass Staaten nur noch so weit souverän sind, wie es den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates gefällt, und dass die Souveränität aller anderen Staaten suspendiert ist. Suspendiert allerdings nicht zugunsten einer globalen Rechtsordnung, sondern zugunsten einer globalen Willkürherrschaft.

Deutschlands „Isolation“

Als wäre eine Sprachregelung ausgegeben worden, beklagen nunmehr die meisten politischen Kommentatoren die „Isolation“, in die Deutschland sich begeben habe, weil es gegenüber Frankreich, Großbritannien und den USA im Fall Libyen nicht genügend „Bündnistreue“ bewiesen habe.

Halten wir zunächst fest, dass es keinerlei „Bündnis“ gibt, aufgrund dessen Deutschland verpflichtet gewesen wäre, sich an einem Angriff auf Libyen zu beteiligen. Die NATO, das muss man heutzutage leider betonen ist, ein Verteidigungsbündnis, und keiner der Verbündeten ist angegriffen worden.

Es stimmt zwar, dass die NATO zunehmend für Einsätze eingespannt wird, die mit Selbstverteidigung auch im weitesten Sinne nichts zu tun haben, aber dies bedeutet, dass sie vertragswidrig missbraucht wird, und nicht etwa, dass eine neue Rechtslage eingetreten wäre. Wenn einzelne Bündnispartner entscheiden, irgendwo auf der Welt offensiv zu werden, verpflichtet dies Deutschland zu überhaupt nichts. Das Gerede von der „Bündnistreue“ ist also bewusste Augenwischerei.

Was der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor einigen Tagen beschlossen hat, als er die Angriffe auf Libyen absegnete, war ein weiterer Schritt zur Schaffung eines in der UN-Charta nicht vorgesehenen und von ihr nicht gedeckten Gewohnheitsrechts zur Beseitigung missliebiger Regime.

Dabei ist selbstverständlich nicht jedes diktatorische Regime in diesem Sinne missliebig; die Diktaturen von Bahrain oder Saudi-Arabien sind es zum Beispiel nicht.

Gaddafi, mit dem man jahrzehntelang gute Geschäfte gemacht hat, und dessen jetziger Hauptfeind Sarkozy nicht zuletzt durch libysche Wahlkampfspenden ins Amt gekommen ist, ist Frankreich und Großbritannien vor allem deshalb ein Dorn im Auge, weil die Fortexistenz seines Regimes der „Mittelmeerunion“, also dem Projekt Eurabia, im Weg steht, dem sich durch die Revolutionen in Ägypten und Tunesien plötzlich so unerwartete Perspektiven öffnen. Was die beiden westlichen Gernegroßmächte – unter wohlwollender Schirmherrschaft der USA – anstreben, läuft ja auf die Verschmelzung Europas mit Nordafrika und dem Nahen Osten hinaus, und dies nicht trotz, sondern wegen der damit zwangsläufig verbundenen Masseneinwanderung. Die EU-Pläne, eben diese Masseneinwanderung in bisher ungekanntem Ausmaß zu fördern, liegen bekanntlich bereits auf dem Tisch, und nichts kommt ihnen mehr zupass als das Argument, man müsse „die jungen Demokratien unterstützen“ und „den Menschen eine Perspektive geben“, und schließlich gelte es, die Ströme von Flüchtlingen (die vor der „Freiheit“ offenbar in größeren Zahlen fliehen als jemals vor der Unterdrückung) zu kanalisieren.

Dies ist der Hintergrund, ohne den die Intervention der Westmächte ganz unverständlich wäre. Dass Deutschland sich gegenüber einer solchen Politik „isoliert“, also sie wenigstens nicht mitmacht, wenn es sie schon nicht verhindert, ist fürwahr nichts, was irgendjemandem schlaflose Nächte bereiten sollte, übrigens auch nicht im Hinblick auf den angestrebten ständigen Sitz im Weltsicherheitsrat.

Dass Deutschland durch die Nichtbeteiligung an der Libyen-Intervention die Chancen auf diesen Sitz verspielt habe, ist nicht nur Unfug (diese Chancen hat es nie gegeben für einen Staat, der nach wie vor unter die Feindstaatenklausel fällt), sondern wäre auch dann kein Argument, wenn es stimmen würde. Was hieße das denn (wenn es stimmen würde), dass der Preis für einen solchen Sitz die Beteiligung an westlichen Angriffskriegen wäre? Das hieße, dass dieser Sitz von Deutschlands Beteiligung an einer Politik abhinge, die Andere auch ohne deutsche Zustimmung ohnehin schon betreiben. Ich glaube nicht, dass man für diese Art „Großmacht“-Stellung (kicher!) die gesunden Knochen eines vorpommerschen Piloten riskieren sollte. Oder, um es mit Wilhelm I. zu sagen: Was soll mir der Charaktermajor?