Klassenkeile

Nun gerät Angela Merkel unter Beschuss. Nachdem schon praktisch die gesamte Medienmeute sich auf sie gestürzt und ihre Außenpolitik zerfetzt hat, fassen ihre Vorgänger Kohl und Schmidt nach. Die Regierung Merkel sei international nicht vertrauenswürdig und nicht berechenbar, da sie bei der Euro-Rettung zu zögerlich agiert und den Eindruck erweckt habe, Griechenland nicht helfen zu wollen. Auch die Enthaltung im Weltsicherheitsrat habe das Vertrauen der Verbündeten belastet und so weiter.

Merken die Kritiker eigentlich nicht, was sie über sich selber verraten, wenn sie den Beifall des Auslands – und nur ihn – zum Maßstab für deutsche Politik machen? Nein, sie merken es nicht. Sie können nicht nur selbst nicht anders denken, sie können sich nicht einmal vorstellen, dass ein Anderer anders denken könnte.

Halten wir zunächst fest, dass es bei den diversen Griechenlandhilfen und Euro-Rettungsschirmen wie auch beim Militäreinsatz gegen Libyen um völkerrechtswidirge Akte handelt. Das eine verstößt gegen die No-Bail-Out-Klausel der einschlägigen europäischen Verträge, das andere gegen die Charta der Vereinten Nationen.

Um es noch einmal zu sagen: Der Weltsicherheitsrat hat keineswegs eine Generalvollmacht zu intervenieren, wo er will. Er kann im Falle eines (drohenden) Krieges militärisch Partei gegen den (potenziellen) Angreifer ergreifen; ansonsten kann nur militärisch eingreifen, wenn es einen Völkermord abzuwenden oder zu beenden gilt. Keiner dieser beiden Fälle war gegeben, der Beschluss des Weltsicherheitsrates, militärisch in Libyen intervenieren zu lassen, war ein usurpatorischer Akt der Selbstermächtigung, ein Putsch gegen das Völkerrecht, und wahrlich nicht der erste dieser Art. Es geht um die Schaffung von Präzedenzfällen bei der Beseitigung der staatlicher Souveränität; es geht darum, allen Machthabern, und keineswegs nur den Diktatoren unter ihnen, zu demonstrieren, dass ihre Macht unter dem Vorbehalt des Wohlverhaltens steht und über ihnen allen ein Damoklesschwert schwebt. (Siehe dazu auch meine Artikel „Deutschlands ‚Isolation'“ und „Darf der Internationale Strafgerichtshof Gaddafi verhaften?“)

Wir täten Angela Merkel zu viel der Ehre an, wollten wir unterstellen, dies seien die Beweggründe für ihre bisweilen zögerliche Haltung in der Euro- wie der Libyenkrise gewesen. Sie ist ja in Wirklichkeit gar nicht dagegen, sie ziert sich nur. Sie muss sich auch zieren, weil sie genau weiß, dass die Deutschen weder als Soldaten noch als Steuerzahler bereit sind, für eine Politik zu bluten, die sie nicht wollen und nicht abgesegnet haben, und von der sie genau wissen, dass die deutsche Regierung zu ihr nicht nur nicht verpflichtet, sondern nicht einmal berechtigt ist. Angela Merkel musste, wenn auch nur taktisch und verbal, Rücksicht auf den Willen des deutschen Volkes nehmen. Dass sie dies – und sei es nur ausnahmsweise und gezwungenermaßen – tat, statt sich wie üblich als beflissene Befehlsempfängerin der international herrschenden Klasse zu profilieren, dies, und dies allein, wird ihr jetzt vorgeworfen.

Die Einmütigkeit, mit der Politik und Medien über sie herfallen, beweist klarer als jede theoretische Analyse, dass es in der westlichen Welt weder Medienpluralismus noch Demokratie gibt. Beides wird bestenfalls inszeniert, und dies kaum überzeugender als in der untergegangenen DDR.

Es gibt auch keine Politiker von einigem Gewicht, die dem nationalen Interesse ihres Landes oder auch nur dem Völkerrecht verpflichtet wären. Wir werden von einer selbstherrlich die Spielregeln diktierenden internationalen Klasse von Putschisten regiert, die die Konformität in den eigenen Reihen zu erzwingen und Jeden zu entmachten versteht, der aus der Reihe tanzt.

Darf der Internationale Strafgerichtshof (IStGH/ICC) Gaddafi verhaften?

Wundert sich eigentlich niemand darüber, dass der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Muammar al-Gaddafi erlassen hat? Darf er das denn überhaupt, und was hat es mit diesem Gericht eigentlich auf sich?

Dieser Gerichtshof wurde von den Unterzeichnerstaaten des Rom-Statuts eingerichtet, um bestimmte Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Angriffskrieg) in Ländern zu ahnden, deren eigene Justiz zur Verfolgung solcher Taten nicht bereit oder nicht in der Lage ist, klassischerweise also für die Verfolgung von Regierungsverbrechen und von Verbrechen Privater in „failed states“ ohne funktionsfähige Justiz.

Der Öffentlichkeit wurde erzählt, dass der Gerichtshof nur für Taten auf den Territorien der Unterzeichnerstaaten tätig sein werde, und gewiss ist es das gute Recht jedes Staates, einem solchen Abkommen beizutreten und seinen Bestimmungen innerstaatliche Gesetzeskraft zu verleihen. Ebenso selbstverständlich ist, dass kein Staat das Recht hat, einseitig einen anderen souveränen Staat seiner Jurisdiktion zu unterwerfen oder Dritte dazu zu ermächtigen. Und was Einer nicht darf, dürfen auch Viele nicht.

Hier tritt aber die erste Merkwürdigkeit auf: Libyen, dessen Präsident jetzt verhaftet werden soll aufgrund von Taten, die er auf dem Territorium des eigenen Staates begangen hat, ist dem Rom-Statut nicht beigetreten. Die Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs beruht im Fall Gaddafi auf einer Weisung des UN-Sicherheitsrates. In der Tat haben die Mitgliedsstaaten beschlossen, dass der IStGH auch für Nichtunterzeichnerstaaten zuständig sein soll, sofern der UN-Sicherheitsrat dies im Einzelfall fordert.

Mit dem Rom-Statut haben dessen Unterzeichnerstaaten dem UN-Sicherheitsrat also Befugnisse eingeräumt, die sie selbst nicht haben, und damit in krasser Weise gegen ein elementares Rechtsprinzip verstoßen: „Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet“.

Es geht aber noch weiter: Gaddafi soll Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Rom-Statuts begangen haben. Unter diesen Begriff fallen eine ganze Reihe von Handlungen, zum Beispiel vorsätzliche Tötung, Folter, Freiheitsentzug  und dergleichen mehr. Pikant ist nun zweierlei:

Erstens, dass solche Verbrechen von vielen, wahrscheinlich sogar der Mehrzahl aller Regierungen der Welt, insbesondere praktisch allen Diktaturen, begangen werden, ohne dass deswegen der Regierungschef zur Verantwortung gezogen würde. Der rechtsstaatliche Grundsatz, dass jede bekanntgewordene Straftat auch verfolgt werden muss, wird hier nicht angewendet und nicht einmal postuliert. Dieser Grundsatz gilt aber (innerstaatlich) nicht zufällig, sondern dient dazu zu verhindern, dass das Recht politisch missbraucht und willkürlich gegen missliebige Einzelne eingesetzt wird. Ein Recht, das nach dem Gutdünken von Regierungen mal angewendet wird und mal nicht, ist keines.

Genau dies geschieht hier aber: Das Rom-Statut in Verbindung mit der rechtswidrigen Bevollmächtigung des UN-Sicherheitsrates hängt ein Damoklesschwert über alle Regierungen der Welt, zumindest die autoritären, führt aber gerade nicht dazu (und soll auch gar nicht dazu führen), dass die Welt demokratischer wird, sondern dazu, den UN-Sicherheitsrat zur Verhaftung missliebiger Regierungschefs zu ermächtigen. Der Sicherheitsrat — das sind im Wesentlichen dessen fünf ständige Mitglieder, von denen die USA, Russland und China das Abkommen nicht unterzeichnet bzw. nicht ratifiziert haben, und die sich jederzeit selbst per Veto von der Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof freizeichnen können.

Zweitens, dass Gaddafi die ihm vorgeworfenen Taten, etwa vorsätzliche Tötung, im Rahmen und zum Zwecke der Niederschlagung eines Aufstandes begangen hat, d.h. zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols. Dieses Gewaltmonopol gehört aber zum Wesen von Staatlichkeit schlechthin, und dass es notfalls mit Gewalt durchgesetzt werden muss, ist geradezu eine Tautologie.

Der Haftbefehl gegen Gaddafi bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols zum Verbrechen erklärt worden ist. Die Konsequenz lautet, dass Staaten nur noch so weit souverän sind, wie es den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates gefällt, und dass die Souveränität aller anderen Staaten suspendiert ist. Suspendiert allerdings nicht zugunsten einer globalen Rechtsordnung, sondern zugunsten einer globalen Willkürherrschaft.

Vor siebzig Jahren: Unternehmen „Barbarossa“

Rezension zu: Stefan Scheil, „Präventivkrieg Barbarossa. Fragen, Fakten, Antworten „, Edition Antaios

Die gängige Sicht auf den Zweiten Weltkrieg wirft einige Fragen auf, die von der etablierten Geschichtswissenschaft bisher nicht wirklich überzeugend beantwortet werden. Insbesondere der Angriff Deutschlands auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941, also vor ziemlich genau siebzig Jahren, der üblicherweise als mutwilliger und unprovozierter Überfall interpretiert wird, wird — ganz unabhängig von der moralischen Bewertung — nahezu einhellig als einer der schwersten strategischen Fehler Hitlers angesehen, der die Niederlage Deutschlands unausweichlich gemacht habe.

Damit stellt sich die Frage, warum Hitler, der bis dahin in taktischen und strategischen Fragen ja nicht durch Dummheit aufgefallen war, einen solch kapitalen Bock geschossen haben soll. Die Standarderklärung lautet, dass er nie die Einschätzung korrigiert habe, die er 1924 in „Mein Kampf“ niedergelegt habe, nämlich dass „das Riesenreich im Osten reif für den Zusammenbruch“ sei, und dass er insbesondere mit dogmatischem Starrsinn an der fixen Idee festgehalten habe, das deutsche Volk müsse sich gerade dort „Lebensraum“ verschaffen, um dadurch die Ausgangsbasis für den Kampf um die Weltherrschaft zu erlangen. Dieses Dogma, also seine ideologische Verblendung, habe ihn dazu verleitet, ohne Rücksicht auf den fortdauernden Kriegszustand mit Großbritannien den Krieg mutwillig zum Zweifrontenkrieg auszuweiten.

Merkwürdig an einer solchen Interpretation ist, dass gerade die Angst vor dem Zweifrontenkrieg die Urangst aller deutschen Strategen war, und dass Hitler es bis dahin sorgfältig vermieden hatte, in eine Situation zu geraten, die der des Jahres 1914 entsprochen hätte.

Die von der etablierten Geschichtswissenschaft angebotene Deutung, die letztlich darauf hinausläuft, Hitler sei ein von fixen Ideen besessener Irrer und daher durchaus in der Lage gewesen, Entscheidungen gegen seine eigenen Interessen und die Deutschlands zu treffen, passt wenig zum Hitler der dreißiger Jahre, dem man die Fähigkeit zum politischen Kalkül wahrlich nicht absprechen kann. Im Grunde ist diese Deutung eine Passepartout-Erklärung: Wo man Hitlers Handlungen als Ergebnis politisch-militärischen Kalküls erklären kann, liefert dieses Kalkül die Erklärung. Und wo man das nicht kann, war er eben verrückt. Auf diese Weise schließt man die Erklärungslücken des gängigen Geschichtsbildes. Man schließt sie mithilfe eines Zirkelschlusses: Man setzt Hitlers Verrücktheit (bzw. ideologische Verblendung, Mordlust etc.) voraus, um seine Fehler (wenn es denn welche waren) zu erklären, und „beweist“ mithilfe dieser Fehler, dass er verrückt war. So richtig wissenschaftlich erscheint ein solches Vorgehen nicht.

Der zweite irritierende Faktor ist, dass es innerhalb der deutschen Generalität kaum Widerstand gegen „Barbarossa“ gab; was üblicherweise damit begründet wird, das Offizierskorps habe sich das nationalsozialistische Gedankengut, insbesondere eine Vernichtungs- und Lebensraum-Ideologie bereits zu Eigen gemacht, habe die militärischen Fähigkeiten Russlands sträflich unterschätzt und sei zudem nach den politischen und militärischen Erfolgen Hitlers kleinlaut geworden; da diese Erfolge allesamt auf Unternehmungen beruht hatten, von denen die Generäle abgeraten hatten.

Auch diese Erklärung ist merkwürdig: Abgesehen vielleicht von der Luftwaffe war das Offizierskorps nie so stramm nationalsozialistisch, wie Hitler es gerne gehabt hätte; aber selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, kann doch niemand ernsthaft glauben, dass deutsche Generäle bereit gewesen wären, aus ideologischem Fanatismus ihren militärischen Sachverstand auszuschalten. Eine solche Hypothese widerspricht allem, was Freund und Feind je über die Wehrmacht geschrieben haben. Dass ideologische Vorurteile des Kalibers „Das Riesenreich ist reif für den Zusammenbruch“ sie zur Unterschätzung der feindlichen Möglichkeiten verleitet haben sollen — nein wirklich, das passt doch beim besten Willen nicht zu dem, was wir sonst über sie wissen. Und schließlich passt auch die Erklärung, Hitlers Erfolge hätten der Generalität das Maul gestopft, denkbar schlecht zu der Tatsache, dass diese Generalität vorher und nachher und bis 1945 Hitlers militärische Entscheidungen stets sehr freimütig zu kritisieren pflegte, wenn sie vom militärfachlichen Standpunkt Anlass dazu sah. Bei Barbarossa hat sie nicht widersprochen. Warum?

Sahen die deutschen Militärs (und Hitler) womöglich keine Alternative? Und weiter: Sahen sie diese Alternative womöglich deshalb nicht, weil es sie nicht gab?

Aus der Perspektive des etablierten Geschichtsbildes freilich ist eine solche Frage nicht nur Ketzerei, sie ist auch ganz einfach gegenstandslos. Aus dieser Sicht kann das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Alternativen schon deshalb keinen Erklärungswert besitzen, weil Hitler ja ohnehin den Lebensraum- und Vernichtungskrieg gegen Russland geplant habe und dafür allenfalls noch rationalisierende Argumente brauchte. Hitlers vorgefasster Entschluss, für Deutschland auf Kosten Russlands die Weltherrschaft zu erringen, verbunden mit seiner ideologisch motivierten Unterschätzung des Feindes, sei Erklärung genug für seine Handlungen und liefere das Interpretationsschema, in das die bekannten Fakten einzuordnen seien.

Dass ein solches Interpretationsschema, wenn es einmal als Vorgabe akzeptiert ist, zu hochgradig irreführenden Schlussfolgerungen verleiten kann, habe ich schon einmal in meiner Rezension von Schultze-Rhonhof gezeigt, und zwar im Hinblick auf das Hoßbach-Protokoll:

Das Bestechende an diesem [etablierten] Geschichtsbild ist – noch bevor es um Quellen und Fakten geht – seine narrative Struktur: Es gibt eine klare Verteilung von Gut und Böse, es gibt einen Spannungsbogen: Das Böse baut sich auf, bis es fast, aber eben nur fast, übermächtig wird, von einem einen kleinen gallischen Dorf – Großbritannien – in die Schranken gewiesen und schließlich von einem unerschrockenen weißen Ritter – Amerika – vernichtet wird. Und es gibt eine Moral von der Geschicht.

Diese Struktur ist doppelt vertraut: Sie entspricht zum einen der eines Märchens, zum anderen – mit dem Motiv des Endkampfs zwischen Gut und Böse – der der Apokalypse. Das heißt selbstverständlich nicht, dass es nicht stimmen kann. Man muss sich nur bewusst sein, in welchem Maße dieses etablierte Geschichtsbild den Erwartungen an schöne Literatur entspricht, und in welchem Maße es religiöse Bedürfnisse bedient.

Vor vielen Jahren wurden in „Versteckte Kamera“ die Versuchspersonen aufs Glatteis gelockt, indem ein Passant, scheinbar mit einem Stadtplan in der Hand, sie nach dem Weg zum Bahnhof fragte und sich diesen Weg auf dem „Stadtplan“ erklären ließ, der in Wirklichkeit ein Schnittmuster aus „Burda Moden“ war. Da entspannen sich dann Dialoge wie:

„Also, sie müssen jetzt hier geradeaus“
„Bei ‚Fadenlauf‘?“
„Ja genau, und dann hier rechts…“
„Richtung ‚Tasche‘?“
„Ja, ja. Und dann links“
„An ‚Knopfloch‘ vorbei?“
„Ganz recht.“

Die Bereitschaft, eine angebotene Situationsdefinition (hier also das Schnittmuster als „Stadtplan“) als „wahr“ zu übernehmen, kann so stark sein, dass auch offenkundige Widersprüche in oder zu dieser Definition nicht wahrgenommen werden. Und man glaube nicht, dass diese Bereitschaft sich auf die überraschten Versuchspersonen bei „Versteckte Kamera“ beschränkt.

Ich zum Beispiel war jahrelang der Überzeugung gewesen, das Hoßbach-Protokoll vom 5. November 1937 enthalte Hitlers Ankündigung, einen Weltkrieg führen zu wollen, mithin den Beweis für die Richtigkeit des oben zitierten Geschichtsbildes. Dabei hatte ich das Protokoll schon mehrfach gelesen: Es enthält Hitlers Ankündigung, die Tschechoslowakei und Österreich anzugreifen, dazu Überlegungen, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Schlag geführt werden könne, und wie sich die anderen Mächte dann verhalten würden. Schwerwiegend genug und für die Anklage im Nürnberger Prozess, in dem es ja um den Anklagepunkt „Angriffskrieg“ ging, zweifellos ein wichtiges Beweisstück, aber eben nicht ein Beweis für einen Masterplan zur Weltherrschaft. Obwohl ich es also besser hätte wissen müssen, bin ich erst durch Schultze-Rhonhofs Analyse darauf gestoßen worden, dass ich genauer hätte lesen müssen. Dies nur als Beispiel dafür, wie stark der Einfluss einer scheinbar selbstverständlichen Deutung und wie hilfreich es bisweilen sein kann, Dinge „neu zu betrachten“.

Es gibt eine weitere Quelle, die kaum weniger häufig als das Hoßbach-Protokoll zitiert wird, um Hitlers wahnwitzige Weltherrschaftspläne zu „beweisen“, nämlich seine Denkschrift zum Vierjahresplan von 1936. Diese Denkschrift ist besonders bedeutsam, weil sie streng geheim und nur für den engsten Führungszirkel vorgesehen war.

Hitler selbst hielt sie für so fundamental, dass er noch 1944 (!) Albert Speer eine Abschrift davon übergab, wie Stefan Scheil in „Präventivkrieg Barbarossa. Fragen, Fakten, Antworten“ darlegt, dem Buch, um das es im Folgenden gehen soll. (Man verzeihe mir den langen Anlauf, aber bei einem derart tabubewehrten Thema kann man seine Zweifel am etablierten Geschichtsbild gar nicht ausführlich genug begründen).

Üblicherweise, d.h. in allen mir bekannten Werken, die für ein breites Publikum bestimmt sind, werden aus dieser Denkschrift genau zwei Sätze zitiert, und zwar immer dieselben:

Die deutsche Armee muss in vier Jahren einsatzfähig sein.

Die deutsche Wirtschaft muss in vier Jahren kriegsfähig sein.

Na bitte, da haben wir ihn doch, den unwiderlegbaren Beweis, dass Hitler um jeden Preis den Krieg wollte! Oder?

Dies ist in der Tat die Interpretation, die die offizielle Geschichtsschreibung uns anbietet. Dabei fällt freilich der Zusammenhang unter den Tisch:

Der Marxismus (hat) durch seinen Sieg … eines der größten Reiche der Welt als Ausgangsbasis für seine weiteren Operationen geschaffen … Einer in sich selbst weltanschaulich zerrissenen demokratischen Welt tritt ein geschlossener autoritärer weltanschaulich fundierter Angriffswille gegenüber.

Die militärischen Machtmittel dieses Angriffswillens steigern sich dabei in rapider Schnelligkeit von Jahr zu Jahr. Man vergleiche mit der heute tatsächlich geschaffenen Roten Armee die Annahmen des Militärs vor 10 oder 15 Jahren, um die gefährlichen Ausmaße dieser Entwicklung ermessen zu können. Man überlege sich aber die Ergebnisse einer weiteren Entwicklung in 10, 15 oder 20 Jahren, um sich ein Bild der dann eintretenden Verhältnisse zu machen …

Gegenüber der Notwendigkeit der Abwehr dieser Gefahr haben alle anderen Erwägungen als gänzlich belanglos in den Hintergrund zu treten!

[Quelle: Hitlers Denkschrift zum Vierjahresplan 1936, zitiert nach Scheil, S. 46]

Nichts da von „reif zum Zusammenbruch“. Die Überlegungen, die er 1924 in „Mein Kampf“ dargelegt hatte, als Russland vom Bürgerkrieg völlig zerrüttet war, gelten 1936 offensichtlich nicht mehr. Im Grunde schätzt Hitler die Sowjetunion nicht anders ein, als es nach dem Krieg die Strategen der NATO taten: als eine hochgerüstete Macht von ideologisch motiviertem Expansionsdrang. Und er hatte Grund zu dieser Einschätzung: Russland hatte mit dem ersten Fünfjahresplan 1928 zugleich ein massives Aufrüstungsprogramm in die Wege geleitet, war 1936 quantitativ und qualitativ die stärkste Militärmacht der Welt und baute die Rote Armee fortlaufend aus. Dabei ließ sie keinen Zweifel daran, dass der von Stalin propagierte „Aufbau des Sozialismus in einem Land“ nur eine Atempause darstellen sollte, in der Sowjetunion Kräfte für den finalen Schlag gegen den Kapitalismus sammeln würde.

Allerdings neigt die Geschichtsschreibung dazu, für die Zwischenkriegszeit nicht nur die objektive Bedrohung herunterzuspielen, die von Russland ausging, sondern auch das Bedrohungsgefühl zu unterschätzen, das viele Europäer, und ganz besonders die politische Rechte, gegenüber dem Bolschewismus hegte. Man musste schon ein wirklicher Ignorant oder Idiot sein, um in den zwanziger und dreißiger Jahren angesichts der Greuel der Bolschewisten, der langfristig überwältigenden Stärke ihres Staates und der Existenz starker kommunistischer Parteien (die von eben diesem Staat gesteuert wurden) die Gefahr der Bolschewisierung Europas abzustreiten. Ohne diese Bedrohung hätte es so etwas wie die NSDAP vermutlich nie gegeben, und wenn, wäre sie kaum zur Macht gelangt und wäre insbesondere ihre Methode des Bürgerkrieges von oben schwerlich von so vielen Menschen akzeptiert worden.

Hitlers Denkschrift lässt seine Außenpolitik der dreißiger Jahre in einem anderen als dem üblichen Licht erscheinen, und auch seine Äußerung von 1939, alles, was er tue sei gegen Russland gerichtet, klingt in einem solchen Kontext weniger nach maßlosem Eroberungswillen, eher nach dem Bewusstsein, dass der Kampf gegen diesen Feind nicht zu vermeiden sein werde, weil der Feind dies nicht zulasse.

Dies alles macht den Angriff vom Juni 1941 freilich per se noch nicht zu einem Präventivkrieg, jedenfalls nicht im Sinne des auch damals geltenden Völkerrechts. Stefan Scheil weist allerdings nicht ohne Süffisanz darauf hin, dass es eine Definition von „Präventivkrieg“ gab, unter die jeder Krieg Deutschlands gegen Russland damals gefallen wäre, nämlich — die angelsächsische.

Großbritannien hatte mit seiner Politik der „Balance of Power“ stets die Doktrin verbunden, dass Machtverschiebungen zugunsten einer Macht auch dann mit Gewalt zu bekämpfen seien, wenn sie auf friedlichem Wege, etwa durch wirtschaftliche und demographische Expansion zustandegekommen seien. Auf eine eventuelle Angriffsabsicht der betreffenden Macht kommt es nach dieser Doktrin nicht an, sondern lediglich auf die potenzielle Fähigkeit zum Angriff. Nach britischer Doktrin reicht dies für einen „Präventivkrieg“ vollkommen aus, und eben diese Doktrin stand hinter der britischen Wendung gegen Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Die USA wiederum, als Erben der britischen Weltmacht, hielten und halten es für ausgemachte Sache, das die Bewahrung ihrer eigenen Unangreifbarkeit (und das heißt der Angreifbarkeit aller anderen Staaten durch die USA) jederzeit einen „Präventivkrieg“ rechtfertigt. Scheil stellt zutreffend fest:

Die Frage, ob das Unternehmen Barbarossa nach diesem Präventivkriegsbegriff … ein Präventivkrieg war, ist angesichts der eben skizzierten beliebigen Dehnungsfähigkeit dieses Begriffs so offensichtlich zu bejahen, daß es beinahe nicht interessant ist. [S.21]

Scheil selbst freilich hält sich an den strengen Präventivkriegsbegriff, also an den, der sich auf das geltende Völkerrecht stützt, nicht auf die Schlachtflotten und Marschflugkörper angelsächsischer Weltmächte. Damit man einen Angriff als einen präventiven bezeichnen kann, sind demnach vier Voraussetzungen erforderlich:

1. Langfristige Angriffsdrohungen durch den später Angegriffenen

2. Kenntnis solcher langfristigen Angriffsdrohungen durch den späteren Angreifer

3. Militärisch-politische Vorbereitungen des Angegriffenen

4. Kenntnis dieser Vorbereitungen durch den Angreifer, in diesem Fall das Deutsche Reich

Scheil führt überzeugend den Nachweis, dass alle vier Voraussetzungen tatsächlich gegeben waren, ohne dass ich hier in die Einzelheiten gehen möchte. Ganz nebenbei beantwortet er damit die von mir (nicht von ihm) oben aufgeworfenen Fragen. Das Bestechende an seiner Analyse ist, dass man weder an die Verrücktheit Hitlers noch an die Verblendung oder Zivilfeigheit deutscher Generäle glauben muss, um zu sehen, warum das Unternehmen Barbarossa gestartet wurde, und dass dem Entschluss hierzu sehr wohl ein rationales, ja zwingendes und sogar legitimes Kalkül zugrunde lag.

Dabei stellt Scheil klar, dass die unbestreitbaren Planungen zur Ausschaltung Russlands als Machtfaktor keineswegs die These vom Präventivkrieg in Frage stellen. Im Gegenteil wäre ein Präventivkrieg ganz sinnlos, wenn danach der Status quo ante wiederhergestellt würde. Und er macht deutlich, dass die Frage nach dem präventiven Charakter eines Krieges nicht das geringste mit der  rechtlichen und moralischen Beurteilung von Kriegsverbrechen zu tun hat. Das jus ad bello, also das Recht zum Kriege, hat nichts mit dem jus in bello, dem Recht im Kriege zu tun. An letzteres sind beide Kriegsparteien gebunden, unabhängig davon, wie gerecht oder ungerecht ihre Sache ist, unabhängig, davon, wer Angreifer und wer Verteidiger ist, und unabhängig davon, ob ein Angriff präventiv stattfand oder nicht.

Scheil argumentiert klar, logisch, präzise und faktengesättigt. Wer immer über den Zweiten Weltkrieg spricht (und vor allem schreibt), sollte sich mit seinen Argumenten auseinandersetzen.

Friede für den Nahen Osten – ein Gedankenspiel

Ich habe mich in diesem Blog bekanntlich schon des öfteren über die Illusionen lustig gemacht, die eine verblendete Journaille unter der Überschrift „Nahost-Friedensprozess“ unter die Leute bringt.

Wahrscheinlich wären die meisten arabischen Potentaten bereit, mit Israel Frieden zu schließen, nicht aber ihre Völker. Ein Jassir Arafat wäre zu einem Friedensschluss nicht einmal dann imstande gewesen, wenn er ihn gewollt hätte: Die notwendigen Kompromisse, ja allein schon das Zugeständnis, dass Israel ein legitimes Existenzrecht hat, hätte ihn vermutlich um seine Macht und die Islamisten ans Ruder gebracht. Bisher haben zwei arabische Staatschefs mit Israel Frieden geschlossen, und der eine – Sadat – wurde prompt ermordet. Welcher Machthaber möchte schon so enden? Bezeichnend ist auch, dass die Türkei, die praktisch als einziger muslimischer Staat mit Israel lange Zeit freundschaftlich zusammengearbeitet hat, in dem Maße auf Gegenkurs geht, wie die Re-Islamisierung voranschreitet. Das Problem ist der Islam, und da eine Ent-Islamisierung der arabischen Welt nicht zu erwarten ist – im Gegenteil -, wird der Nahostkonflikt nie enden und kann von Israel nur verwaltet und im Zaum gehalten werden.

Dies jedenfalls ist meine bisherige Analyse. Ich gebe zu, dass ich es als frustrierend empfinde, meine israelischen Freunden, die nichts sehnlicher wünschen, als endlich in Sicherheit und Frieden zu leben, mit dieser deprimierenden Auskunft abzufinden.

Ich habe deshalb über die Frage noch einmal nachgedacht: Vielleicht gibt es doch einen Weg, die Araber dazu zu bringen, die Existenz Israels als legitim anzuerkennen, und dies nicht nur auf dem geduldigen Papier staatlicher Verträge, sondern auch in den Köpfen der arabischen Massen. Der folgende Vorschlag mag aus meinem Munde exotisch, ja skurril klingen. Ich behaupte auch nicht, den Stein der Weisen gefunden zu haben; es handelt sich um ein Gedankenspiel – nicht mehr, nicht weniger:

Die Legitimität Israels beruht rechtlich auf zwei Säulen: zum Einen auf der UNO-Resolution 181, die von den Juden anerkannt wurde, von den Arabern aber nicht; zum Anderen auf der normativen Kraft des Faktischen: Das Völkerrecht anerkennt und legitimiert jeden de facto existierenden Staat, also jedes Gebilde, das innerhalb definierter Grenzen in der Lage ist, das Gewaltmonopol auszuüben und dabei über ein definiertes Staatsvolk verfügt. Anders gesagt: Israel ist durch westliche Rechtsauffassungen legitimiert, nicht aber durch islamische, nicht durch die Scharia.

Das Problem besteht nun darin, dass die Scharia aus der Sicht von Muslimen buchstäblich den Willen Gottes verkörpert. Die Grundkonzeption des Islam macht es unmöglich, Glaube, Recht und Politik voneinander zu trennen. Ein arabischer Staatschef kann aus der Sicht seiner Untertanen mit seiner Unterschrift gar kein Recht in dem Sinne setzen, dass eine moralische Verpflichtung zu seiner Einhaltung bestünde, jedenfalls nicht, sofern er damit gegen die Scharia verstößt. Das islamische Recht beruht auf Ideen von politischer Legitimität und Gerechtigkeit, die von Muslimen tief verinnerlicht worden sind und denen gegenüber staatliches positives Recht bedeutungslos ist.

Aus dieser Perspektive ist jedes Gebiet, das einmal zum Dar al-Islam gehörte, also unter muslimischer Herrschaft stand, für immer und ewig von Rechts wegen Teil des islamischen Machtbereichs, und ist jeder von Nichtmuslimen beherrschte Staat, der innerhalb dieses Gebietes errichtet wird, von vornherein ein Aggressor, gegen den die Muslime zum Dschihad verpflichtet sind. (An der Peripherie, etwa in Spanien oder Griechenland, mag man es gerade noch dulden, nicht aber im Zentrum. Bezeichnend ist auch, dass die Rückeroberung von „Al-Andalus“ – Spanien – in dem Moment wieder zum Thema wird, seit sie durch Massenmigration von Muslimen in den Bereich des Möglichen gerückt ist.)

Die westlichen Friedensillusionen beruhen auf dem tiefen Unverständnis westlich-liberal erzogener Menschen gegenüber dem religiösen Charakter islamischer Rechtsvorstellungen – oder auf der Hoffnung, Muslime zu westlichen Liberalen umerziehen zu können: ein Unterfangen, das ich als schlichtweg aussichtslos bezeichne, von der Frage seiner Legitimität ganz abgesehen.

Wer also will, dass Muslime von sich aus (d.h. ohne durch Drohungen dazu gezwungen zu sein) das Existenzrecht Israels anerkennen, muss einen Dreh finden, Israels territoriale, ethnische und religiöse Integrität und seine Unabhängigkeit mit der Scharia unter einen Hut zu bekommen. Hier gilt, was Walter Ulbricht über West-Berlin sagte: Wer auf einer Insel lebt, sollte das Meer nicht ignorieren.

Das islamische Recht fordert, dass es im Dar al-Islam nur solche Gebiete geben darf, deren Herrscher Muslime sind. Es ist nicht erforderlich, dass ihre Bevölkerung aus Muslimen besteht; auf die Herrschaft kommt es an.

Würde Israel einen Schutzvertrag mit einem islamischen Herrscher schließen, sagen wir: mit dem König von Jordanien, und dessen Oberhoheit anerkennen, dann wäre der Scharia möglicherweise Genüge getan.

Um Gottes Willen, wird jetzt Mancher sagen, das wäre ja ein Dhimmivertrag! Ja, rechtstechnisch wäre es genau dies, und ein solcher Vertrag führt dazu, dass es Muslimen untersagt ist, gegen ein Volk, das ihn abgeschlossen hat, Krieg zu führen; dieser wäre dann zumindest nicht als Dschihad zu legitimieren.

Die Scharia schreibt den Inhalt solcher Verträge nicht konkret vor. Es gibt zwar die klassischen historischen Präzedenzfälle, also Verträge, nach denen die Dhimmis ihre Waffen abzuliefern haben, keine Synagogen bauen und den Islam nicht kritisieren dürfen usw. Solche Bestimmungen wären für Israel selbstverständlich inakzeptabel. Aber wie gesagt: Das muss nicht drinstehen.

Für Israel wäre nur ein Vertrag akzeptabel, der seine faktische Unabhängigkeit unangetastet lässt, bei dem die muslimische Oberhoheit also rein symbolischer Natur wäre. Die Frage ist, ob ein solches Arrangement mit dem islamischen Recht vereinbar wäre.

Nun ja, ich bin nicht die Al-Azhar, aber in der islamischen Geschichte hat es durchaus Konstellationen gegeben, wo eine an sich geforderte faktische durch eine rein symbolische Herrschaft ersetzt wurde, ohne dass das islamische Recht dadurch verletzt worden wäre; überhaupt hätte die Scharia ihre legitimitätsstiftende Kraft wahrscheinlich längst eingebüßt, wenn sie nicht immer wieder an faktische Machtverhältnisse angepasst worden wäre. Dies war zum Beispiel in der Endphase des Abbasidenkalifats der Fall, als de facto unabhängige Machthaber bloß noch pro forma vom Kalifen bestätigt wurden; auch die osmanische Herrschaft zum Beispiel über Ägypten war zum Schluss rein fiktiver Natur. Es genügte, dass die Fiktion de jure anerkannt wurde.

Grundsätzlich sollte man nicht vergessen, welche Bedeutung die islamische Kultur mit ihren traditionellen Ehrbegriffen auch und gerade der symbolischen Ebene von Politik beimisst. Die Gründung Israels war aus islamischer Sicht eine Beleidigung Allahs, da sie Sein Recht verletzte; sie könnte durch einen symbolischen Akt, durch den Israel diesem Recht Genüge tut und sich als Teil des Dar al-Islam definiert, möglicherweise aus der Welt geschafft werden.

Des weiteren gehört zur Dhimmitude die innere Autonomie nichtmuslimischer Gemeinschaften. Zwar kenne ich kein Beispiel, wo diese Autonomie einem ganzen Staat gewährt worden wäre; es wäre zweifellos eine Innovation, aber immer noch eine, die sich auf dem Boden islamischer Rechtsvorstellungen bewegt.

Nimmt man beide Rechtsfiguren zusammen, also die Reduktion von faktischer zu symbolischer Herrschaft und die Autonomie nichtmuslimischer Gemeinschaften, dann könnte man Israel in das Dar al-Islam integrieren, ohne seine Unabhängigkeit zu gefährden. Ob eine solche Konstruktion tatsächlich funktioniert, würde letztlich von der Haltung der islamischen Rechtsgelehrten abhängen, speziell von denen, die der Muslimbruderschaft nahestehen. Falls die ihr Plazet geben, könnte es funktionieren; wenn nicht, sollte man es gar nicht erst versuchen.

Alles, was Recht ist

Ein amerikanischer Soldat ist in Afghanistan den Taliban in die Hände gefallen. Sie veröffentlichen ein Video, in dem der Gefangene in demütiger Haltung den Abzug seiner Armee aus Afghanistan fordert.

ein amerikanischer Gefangener der Taliban

Ohne Zweifel ein Verbrechen, und ohne Zweifel hat der amerikanische Militärsprecher Recht, der sagt:

Wir verurteilen die Verwendung dieses Videos und die öffentliche Demütigung von Gefangenen. Das verstößt gegen internationales Recht.

Wohl wahr, nur: War da nicht etwas?

Saddam Hussein nach seiner Gefangennahme

Wer hat Angst vor einem Palästinenserstaat?

Scharons politisches Meisterstück: der Abzug aus dem Gazastreifen

Viele Israelis werden es bezweifeln, ich aber glaube, dass Ariel Scharons Schachzug, den Gazastreifen zu räumen, ob seiner Genialität in jedes Lehrbuch der Politik gehört. Wer immer geglaubt hatte, die Palästinenser hätten vor allem ein Interesse am Ende der Besatzung und an der Errichtung eines eigenen Staates, wurde eines Anderen belehrt, und es waren die Palästinenser selbst, die diese Lehre erteilten.

Gerade die Tatsache, dass die schlicht Unbelehrbaren, also Leute vom Schlage eines Norman Paech, die Räumung leugnen und den Streifen allen Ernstes als immer noch besetztes Gebiet sehen wollen, zeigt, wie sehr die palästinensische Propaganda durch diesen Akt an Glaubwürdigkeit verloren hat. Es zeigt zugleich, dass es den pro-palästinensischen Aktivisten hierzulande nicht darum geht, den Palästinensern zu helfen, sondern Israel zu schaden.

Was wollen die Palästinenser eigentlich?

Wäre es das Ziel der Palästinenser gewesen, die Besatzung zu beenden, so war dieses Ziel in Bezug auf den Gazastreifen mit dem Abzug im August 2005 erreicht, und es war offensichtlich, dass die israelische Politik darauf abzielte, auch das Westjordanland zu räumen. Die Raketen, die seitdem vom Gazastreifen auf Israel abgefeuert wurden, konnten demgemäß nur als Aufforderung verstanden werden, das Westjordanland nicht zu räumen (weil sonst auch von dort die Raketen fliegen würden).

Wäre es ihr Ziel gewesen, einen eigenen Staat zu errichten, so kann – wiederum seit August 2005 – absolut niemand sie daran hindern. Dieser Aspekt wird wenig gesehen, deshalb möchte ich ein wenig darauf eingehen:

Nach klassischer völkerrechtlicher Theorie existiert ein Staat dann, wenn drei Voraussetzungen gegeben sind:

– ein Staatsvolk,

– eine Staatsgewalt,

– ein Staatsgebiet.

Die Palästinenser erheben bekanntlich den Anspruch, eine Nation im politischen Sinne zu sein; die Existenz eines potenziellen Staatsvolks wird man also unterstellen dürfen.

So etwas wie Staatsgewalt existiert ebenfalls in Gestalt der Autonomiebehörde bzw. (seit dem Hamas-Putsch im Streifen) in Form der Hamas-Behörden.

Seit Israel seine Truppen zurückgezogen und den Gazastreifen zu Ausland erklärt hat, existiert dort auch ein potenzielles Staatsgebiet – da ja kein anderer Staat auf den Streifen Anspruch erhebt, auch Ägypten nicht.

Es ist wichtig zu wissen, dass es bei Vorliegen dieser drei – rein faktischen! – Voraussetzungen nicht darauf ankommt, ob Drittstaaten einen neuen Staat anerkennen oder nicht!

Zumindest im Gazastreifen – vorläufig allerdings nur dort – könnten die Palästinenser seit August 2005 also jederzeit  einen vollwertigen Staat gründen, und sie wären dabei von niemandes Erlaubnis abhängig, auch nicht von der Israels. Wenn sie das nicht tun, heißt dies, dass sie es nicht tun wollen.

Warum?

Vielleicht weil dies den Verzicht auf alle Gebiete außerhalb des Gazastreifens bedeuten würde? Mitnichten. Niemand könnte einem palästinensischen Staat verwehren, offiziell Anspruch auf das Westjordanland zu erheben, so wie auch niemand der alten Bundesrepublik verwehren konnte, die Wiedervereinigung als Staatsziel zu proklamieren.

Ob er das Westjordanland – oder was immer er sonst fordern würde – tatsächlich bekäme, stünde natürlich auf einem anderen Blatt, aber er würde den Anspruch nicht schon dadurch verwirken, dass er ihn nicht sofort durchsetzen könnte.

Einen eigenen Staat haben heißt aber: Pflichten haben!

Und genau hier liegt der springende Punkt:

Ein Palästinenserstaat könnte nämlich nicht nur, er müsste seine Ansprüche explizit zu Protokoll geben! Und das würde bedeuten, dass die Hamas die Vernichtung Israels nochmals, und diesmal mit dem ganzen Gewicht einer staatlichen Willensbekundung, vor aller Welt fordern – oder dieses Ziel aufgeben müsste.

Und natürlich müsste ein Staat die Verantwortung für die militärischen Angriffe auf sich nehmen, die von seinem Territorium gegen das Nachbarland vorgetragen werden. Für die Wahrnehmung des Konflikts durch die Augen selbst des verblödeten westlichen Publikums würde es vermutlich einen Unterschied bedeuten, ob zwei Staaten gegeneinander kämpfen, oder ob man denselben Konflikt – so wie jetzt – als Konflikt zwischen einem Staat und einer auswärtigen „Zivilbevölkerung“ verkaufen könnte.

Die Existenz eines eigenen Staates würde den Palästinensern nicht nur Rechte verschaffen, die sie haben wollen, sondern auch Pflichten auferlegen, die sie nicht haben wollen. Insbesondere solche Pflichten, die sie daran hindern könnten, ihr Nachbarvolk zu massakrieren.

Deshalb wollen sie ihn nicht.

Die besondere Verantwortung

Angela Merkel stattet Israel einen großen Staatsbesuch mit sieben Ministern ab, inclusive einer Rede vor der Knesset und einer gemeinsamen deutsch-israelischen Kabinettssitzung. In Zukunft sollen regelmäßige Regierungskonsultationen stattfinden. Die Beziehungen zu Israel bekommen damit aus der Sicht Berlins den gleichen Rang wie die zu anderen strategisch wichtigen Partnern, etwa zu Frankreich.

Der Deutschlandfunk lässt indessen keine Gelegenheit vorübergehen, uns darauf hinzuweisen, dass diese undankbaren Saujuden das überhaupt nicht zu schätzen wissen.

So wird es natürlich nicht formuliert. Aber so muss es wohl gemeint sein, wenn der Reporter Sebastian Engelbrecht sich als Einstieg lang und breit darüber auslässt, dass sein israelischer Kollege Probleme damit hat, auf israelischem Boden das Deutschlandlied zu hören (als ob das politisch von Bedeutung wäre), und wenn die Moderatorin der „Informationen vor Mitternacht“ pikiert – und wiederum als Aufhänger – vermerkt, dass die israelische Öffentlichkeit sich wohl nicht sehr für den Besuch interessiere.

Wahrscheinlich würden mir solche Spitzen gar nicht weiter auffallen, würden sie nicht in einem Programmumfeld zum Besten gegeben, in dem noch das Attentat auf die Religionsschule in Jerusalem als Anlass zu kaum noch getarnten antisemitischen Gehässigkeiten herhalten muss; wo nach dem Motto, die Juden seien ja selbst schuld, tränendrüsendrückend der Attentäter bemitleidet wird, der „in seinem kurzen Leben“ (Bettina Marx) – über das man zu diesem Zeitpunkt so wenig wusste, dass noch nicht einmal klar war, zu welcher Terrorbande er eigentlich gehörte – so viel Unrecht habe erdulden müssen, unter anderem von „reichen Juden“ (dies.), weil für die in Ostjerusalem eine „Luxussiedlung“ gebaut werde. Die reichen Juden – wieso kommt mir das nur so bekannt vor?

Primär geht es mir allerdings nicht um diesen gebührenfinanzierten Antisemitismus – ich musste das nur einmal loswerden -, sondern um die deutsche Israelpolitik. Ich finde es ausgesprochen begrüßenswert, dass die deutsche Regierung die Beziehungen zu Israel so eng und konstruktiv wie möglich gestalten will. Ich zweifle auch nicht daran, dass es Angela Merkel persönlich sehr ernst damit ist.

Nur kann Israel sich von den persönlichen Gefühlen der Bundeskanzlerin wenig kaufen – auf die Taten kommt es an, und zwar vor allem auf solche Taten, die die Feinde Israels betreffen, und die darauf abzielen, die von ihnen ausgehende Bedrohung zu verringern.

Es ist nicht konsequent, zutreffend das iranische Atomprogramm mit der Aufrüstung Hitlers zu vergleichen und vor einer Appeasementpolitik im Stil der dreißiger Jahre zu warnen, sich dann aber nicht etwa der Boykottpolitik der Amerikaner anzuschließen, sondern sich hinter dem Weltsicherheitsrat zu verstecken, in dem Russland und China zuverlässig alle wirkungsvollen Sanktionen gegen den Iran verhindern – genau im Stil der dreißiger Jahre, als England und Frankreich durchgreifende Sanktionen des Völkerbundes gegen Mussolinis Abessinienkrieg trickreich abzuwenden wussten.

Natürlich würde eine solche Politik Deutschland Geld kosten: ungefähr zwei Promille (nicht Prozent!) des deutschen Bruttosozialprodukts; der Export nach dem Iran verhält sich nämlich zu Deutschlands Sozialprodukt wie ein Zwanzig-Cent-Stück zu einem Hundert-Euro-Schein. Den Iran aber würde der Fortfall der deutschen Lieferungen, vor allem von strategisch bedeutsamen Industrieausrüstungen, vor erhebliche Probleme stellen. Ist es unter solchen Umständen ungerecht zu sagen, dass die Sprüche von der „besonderen Verantwortung Deutschlands für Israel“ keine 20 Cent wert sind?

Die Israelfreundlichkeit der deutschen Politik reicht genau so weit, wie man sie politisch korrekt mit dem Hinweis auf die Shoah und auf die zitierte „besondere Verantwortung“ legitimieren kann. Jenseits davon begäbe man sich in das Sperrfeuer einer öffentlichen Meinung, die von den Medien – und der Deutschlandfunk ist keineswegs das schlimmste Beispiel – systematisch pro-palästinensisch indoktriniert wird.

Natürlich kann es nicht Aufgabe gewählter Politiker sein, Medienschelte zu betreiben; zu schnell wittert die Öffentlichkeit einen Eingriff in die Pressefreiheit, und die Medien selbst sind gegenüber der Kritik von Politikern mindestens so hartleibig wie die Europäische Zentralbank. Solange aber unsere Politiker, und sei es durch Schweigen, den Eindruck erwecken, diese Kritik zu teilen, darf man sich nicht wundern, dass der genasführte Bürger ernsthaft glaubt, Israel sei eine Gefahr für den Weltfrieden, und dass die politisch korrekten geschichtsbewussten Phrasen bei ihm so ankommen, als würde Deutschland Israel nur aus schlechtem Gewissen unterstützen, nicht aber weil Israel eine befreundete Demokratie und obendrein im Recht ist.

Was spräche denn dagegen, sich als offizielle deutsche Position den völkerrechtlich unangreifbaren Standpunkt zu Eigen zu machen, dass Israel etwa bei seinen Militäraktionen im Gazastreifen von seinem Selbstverteidigungsrecht gemäß der UN-Charta Gebrauch macht? Dass es bedauerlich, aber nicht rechtswidrig ist, wenn dabei Zivilisten ums Leben kommen? Dass die Verantwortung dafür bei jenen irregulären Kombattanten (sprich Terroristen) liegt, die aus der Zivilbevölkerung heraus Kampfhandlungen vornehmen? Und dass eine kriegführende Macht nicht an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne gebunden ist?

Ich glaube auch, dass es hilfreich wäre, wenn den Palstinensern klargemacht würde, dass sie keinerlei Unterstützung aus europäischen Steuergeldern mehr zu erwarten haben, wenn sie nicht ihre Terrorgruppen zerschlagen. Selbst wenn wir es nicht schaffen würden, diese Haltung – „Stoppt den Terror oder fresst Gras!“ – bei der EU durchzusetzen, würde allein die Tatsache, dass ein wichtiges westliches Land sich genau dafür einsetzt, den Effekt haben, dass die israelische Politik, den Gazastreifen tatsächlich nicht zu blockieren, überhaupt wahrgenommen und dann so human aussehen würde, wie sie tatsächlich ist.

Es könnte auch gewiss nicht schaden, auf eine Ausweitung der Unifil-Mission im Libanon zu drängen, mit der die Waffenlieferungen an die Hisbollah auf dem Landwege unterbunden würden. (Unsere Marine kreuzt vor der libanesischen Küste; das heißt, sie stellt sich bis an die Zähne bewaffnet vor ein fest verrammeltes Fenster, während die Tür – eben der Landweg von Syrien her – sperrangelweit offensteht.) Da die UNO dann aber deutsche Infanteristen anfordern würde, wird das niemals geschehen. Soviel zur b.V.D.f.I.

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