Klassenkeile

Nun gerät Angela Merkel unter Beschuss. Nachdem schon praktisch die gesamte Medienmeute sich auf sie gestürzt und ihre Außenpolitik zerfetzt hat, fassen ihre Vorgänger Kohl und Schmidt nach. Die Regierung Merkel sei international nicht vertrauenswürdig und nicht berechenbar, da sie bei der Euro-Rettung zu zögerlich agiert und den Eindruck erweckt habe, Griechenland nicht helfen zu wollen. Auch die Enthaltung im Weltsicherheitsrat habe das Vertrauen der Verbündeten belastet und so weiter.

Merken die Kritiker eigentlich nicht, was sie über sich selber verraten, wenn sie den Beifall des Auslands – und nur ihn – zum Maßstab für deutsche Politik machen? Nein, sie merken es nicht. Sie können nicht nur selbst nicht anders denken, sie können sich nicht einmal vorstellen, dass ein Anderer anders denken könnte.

Halten wir zunächst fest, dass es bei den diversen Griechenlandhilfen und Euro-Rettungsschirmen wie auch beim Militäreinsatz gegen Libyen um völkerrechtswidirge Akte handelt. Das eine verstößt gegen die No-Bail-Out-Klausel der einschlägigen europäischen Verträge, das andere gegen die Charta der Vereinten Nationen.

Um es noch einmal zu sagen: Der Weltsicherheitsrat hat keineswegs eine Generalvollmacht zu intervenieren, wo er will. Er kann im Falle eines (drohenden) Krieges militärisch Partei gegen den (potenziellen) Angreifer ergreifen; ansonsten kann nur militärisch eingreifen, wenn es einen Völkermord abzuwenden oder zu beenden gilt. Keiner dieser beiden Fälle war gegeben, der Beschluss des Weltsicherheitsrates, militärisch in Libyen intervenieren zu lassen, war ein usurpatorischer Akt der Selbstermächtigung, ein Putsch gegen das Völkerrecht, und wahrlich nicht der erste dieser Art. Es geht um die Schaffung von Präzedenzfällen bei der Beseitigung der staatlicher Souveränität; es geht darum, allen Machthabern, und keineswegs nur den Diktatoren unter ihnen, zu demonstrieren, dass ihre Macht unter dem Vorbehalt des Wohlverhaltens steht und über ihnen allen ein Damoklesschwert schwebt. (Siehe dazu auch meine Artikel „Deutschlands ‚Isolation'“ und „Darf der Internationale Strafgerichtshof Gaddafi verhaften?“)

Wir täten Angela Merkel zu viel der Ehre an, wollten wir unterstellen, dies seien die Beweggründe für ihre bisweilen zögerliche Haltung in der Euro- wie der Libyenkrise gewesen. Sie ist ja in Wirklichkeit gar nicht dagegen, sie ziert sich nur. Sie muss sich auch zieren, weil sie genau weiß, dass die Deutschen weder als Soldaten noch als Steuerzahler bereit sind, für eine Politik zu bluten, die sie nicht wollen und nicht abgesegnet haben, und von der sie genau wissen, dass die deutsche Regierung zu ihr nicht nur nicht verpflichtet, sondern nicht einmal berechtigt ist. Angela Merkel musste, wenn auch nur taktisch und verbal, Rücksicht auf den Willen des deutschen Volkes nehmen. Dass sie dies – und sei es nur ausnahmsweise und gezwungenermaßen – tat, statt sich wie üblich als beflissene Befehlsempfängerin der international herrschenden Klasse zu profilieren, dies, und dies allein, wird ihr jetzt vorgeworfen.

Die Einmütigkeit, mit der Politik und Medien über sie herfallen, beweist klarer als jede theoretische Analyse, dass es in der westlichen Welt weder Medienpluralismus noch Demokratie gibt. Beides wird bestenfalls inszeniert, und dies kaum überzeugender als in der untergegangenen DDR.

Es gibt auch keine Politiker von einigem Gewicht, die dem nationalen Interesse ihres Landes oder auch nur dem Völkerrecht verpflichtet wären. Wir werden von einer selbstherrlich die Spielregeln diktierenden internationalen Klasse von Putschisten regiert, die die Konformität in den eigenen Reihen zu erzwingen und Jeden zu entmachten versteht, der aus der Reihe tanzt.

Carl Schmitt angewandt: Der Westen und der Islam

Es gibt bekanntlich nichts Praktischeres als eine gute Theorie, und wir werden sehen, ob die Theorie Carl Schmitts, die ich im vorherigen Beitrag dargestellt habe, zum Verständnis des westlich-islamischen Verhältnisses beiträgt. (Ich weise darauf hin, dass der vorliegende Beitrag ohne den vorherigen schwer zu verstehen ist.)

Die Freund-Feind-Unterscheidung kann nur von politischen Einheiten vorgenommen werden, die sich eben dadurch als politische Einheiten ausweisen. Ein z.B. wegen innerer Zerrüttung oder Zerstrittenheit als politische Einheit zerstörter Staat kann als Staat durchaus weiterexistieren, wenn auch gleichsam nur auf Abruf. Er kann weiterhin eine Verwaltung, auch eine Polizei oder Müllabfuhr besitzen – das macht ihn aber nicht zur politischen Einheit. Die ist eben definiert durch die Fähigkeit, eine Feinderklärung auszusprechen und gegebenenfalls auch durchzufechten.

Eine revolutionäre Partei kann, wenn sie fähig ist, den Staat zum Feind zu erklären, durchaus eine politische Einheit sein; der Staat, der diese Feindschaft nicht beantworten kann, ist keine. Die Hisbollah ist eine politische Einheit, nicht aber der libanesische Staat. Die RAF war eine politische Einheit, die EKD ist keine. Die NATO, sofern sie als verlängerter Arm der USA fungiert, ist eine, die EU ist es nicht. (Die einzelnen Staaten der EU sind im Verhältnis zueinander keine politischen Einheiten, weil sie faktisch keinen Krieg gegeneinander führen können; bloße Gegnerschaft gibt es zwar, sie ähnelt aber eher der Gegnerschaft politischer Parteien innerhalb eines Staates. Im Verhältnis zu Nicht-EU-Akteuren dagegen sind die Staaten der Union sehr wohl politische Einheiten – und die EU selbst gerade deswegen nicht: Eine Feinderklärung der EU wäre faktisch nichts anderes als eine gleichlautende Erklärung ihrer 27 Mitgliedsstaaten.)

Grundsätzlich kann also jede Assoziation von Menschen eine politische Einheit bilden, unabhängig von ihrer Rechtsform, Ideologie oder Größe. Das einzige Kriterium ist ihre Fähigkeit, einen Konflikt auf Leben und Tod auszutragen. Für die Feinderklärung kommt es übrigens nicht darauf an, ob die solchermaßen zum Feind erklärte Gruppe ihrerseits eine politische Einheit darstellt oder nicht. Die Juden der dreißiger und vierziger Jahre waren es nicht, wurden von den Nazis aber dafür gehalten; in einem solchen Fall beruht die Feinderklärung auf einem Irrtum, ist aber in ihren Konsequenzen genauso fatal und real. Feind ist, wer zum Feind erklärt wird. Man hat dies Schmitts „Dezisionismus“ genannt – eine Feststellung, die, wenn als Vorwurf gemeint, völlig sinnlos ist: Hier wie überall geht es ihm um das Empirisch-faktische, nicht um das, was sein soll.

Freilich zeigt das Schicksal der Nazis auch, dass man sich vor irrtümlichen und mutwilligen Feinderklärungen hüten sollte, da sie am Ende nicht nur für die davon Betroffenen, sondern auch für den Erklärenden selbst fatal sein können.

Ich hätte mich mit alldem gar nicht so intensiv auseinandergesetzt, wenn wir nicht spätestens seit dem 11. September 2001 vor der Frage stünden, ob der Westen den Islam schlechthin als Feind ansehen muss. Dass der Westen zum Feind erklärt worden ist, ist offensichtlich. Die delikate Frage aber lautet, wer die politische Einheit ist, die diese Erklärung vorgenommen hat. Sind die Qaida (und mit ihr Hamas, Hisbollah, die Taliban etc.) selbständige Einheiten, oder sind sie im Sinne Carl Schmitts bloße Teileinheiten einer politischen Einheit „Islam“?

Diese zweite Alternative wird bekanntlich nicht nur von linken Gutmenschen verneint, sondern auch z.B. von der amerikanischen und britischen Regierung, die nicht von übertriebenem Pazifismus angekränkelt zu sein scheinen. Aus ihrer Sicht ist der Feind des Westens „der Terrorismus“. Allenfalls wird zugestanden, dass die Terroristen eine politische Basis in Form des Islamismus hätten – der aber radikal vom „wahren“ Islam zu unterscheiden sei.

Was es mit dieser Trennung – hier der Islamismus, da der „wahre“ Islam – auf sich hat; dass dies bestenfalls die Unterscheidung von politischen Aktivisten und konservativen, aber politisch passiven Muslimen ist; dass diese Unterscheidung aber keine ideologischen Implikationen hat, das ist auch in diesem Blog schon ausführlich dargelegt worden und zumindest im islamkritischen Milieu kein Diskussionspunkt mehr. Macht aber eine solch passive muslimische Massenloyalität gegenüber islamistischen Positionen den Islam schon zu einer politischen Einheit im Schmittschen Sinne?

Bisher habe ich den Begriff der politischen Einheit nur in Bezug auf Staaten, Parteien und Terrororganisationen gebraucht – also sozialen Systemen, die über eine formale Hierarchie und ein identifizierbares Entscheidungszentrum verfügen, das die Feinderklärung aussprechen kann. Eine solche Struktur ist aber für die Einstufung eines sozialen Systems als politische  Einheit nicht an sich erforderlich, sondern nur, soweit die Fähigkeit zur Freund-Feind-Unterscheidung und zum faktischen Konflikt davon abhängt. Diese Funktion aber kann durchaus auch von alternativen Strukturen erfüllt werden, z.B. durch ein verbindliches Regelsystem, das die Freund-Feind-Unterscheidung an abstrakte Kriterien bindet, sie damit von einer expliziten politischen Einzelfallentscheidung unabhängig macht und auch eine nach Millionen zählende Gruppe von Menschen in die Lage versetzt, koordiniert zu handeln.

Ein solches Regelsystem liegt beim Islam vor: Die islamische Religion beruht auf der systematischen Unterscheidung zwischen der islamischen Umma und den „Ungläubigen“, und das islamische Recht hat dies zu einem ausgeklügelten System konkretisiert, das auf der Unterscheidung zwischen dem „Dar al-Islam“ und dem „Dar al-Harb“ basiert (also dem Herrschaftsbereich des Islam und dem der „Ungläubigen“) und statuiert, dass es zwischen beiden keinen Frieden, allenfalls einen Waffenstillstand geben dürfe. Der Islam beruht also – worauf? Auf der Unterscheidung zwischen Freund und Feind!

Die Stärke und Fruchtbarkeit von Schmitts Theorie – die ja nicht mit Blick auf den Islam entwickelt wurde – lässt sich kaum eindrucksvoller demonstrieren als dadurch, dass man mit ihrer Hilfe auf rein deduktivem Wege, d.h. durch bloße Anwendung der Theorie, zu demselben Ergebnis gelangt, das Kohorten von Orientalisten, Sozialwissenschaftlern, Historikern etc. auf empirisch-analytischem Wege gewonnen haben: dass der Islam eine wesentlich politische Religion ist.

Alle nichtislamischen Religionen, alle Kulturen, die nicht nach islamischen Regeln funktionieren, und vor allem alle Staaten, die nicht von Muslimen beherrscht werden, sind eindeutig und für alle Ewigkeit als „Feind“ markiert. Hieraus erklären sich die „blutigen Grenzen des Islam“ (S.Huntington): Der Islam liegt ja nicht nur mit dem Westen in Konflikt, sondern mit allen, auch nichtwestlichen Kulturen, mit denen er in unmittelbaren Kontakt gerät.

Zur Definition der politischen Einheit gehört aber nicht nur die Fähigkeit zur Feinderklärung, sondern auch die, sie tatsächlich als Einheit durchzufechten. Daran scheint es zu hapern:

Die diversen Terrorgruppen agieren doch auf eigene Faust und eigene Rechnung, und ihre Methoden werden von den meisten Muslimen abgelehnt. Sind sie also – trotz der Allgemeingültigkeit der islamischen Feinderklärung – nicht doch selbständige Einheiten, die man nicht einer politischen Einheit „Islam“ zuordnen kann? So könnte es scheinen – wenn nicht jeder Konflikt eines westlichen mit einem islamischen Akteur zu einer reflexartigen Solidarisierung der meisten Muslime führen würde; und zwar auch dann, wenn der Westen sich offensichtlich nur gegen gewaltsame Übergriffe wehrt, und sogar dann, wenn der islamische Akteur an sich verhasst ist. (Ein Beispiel: Saddam Hussein galt bis 1990 überall in der islamischen Welt als Schurke, und ein frommer Muslim war er auch nicht, im Gegenteil. Zum Helden wurde er in dem Moment, wo er selbstverschuldet, und sogar durch Überfall auf ein islamisches Land mit den USA in Konflikt geriet.) Man sieht: Um die Einheit der Muslime zu stiften, bedarf es durchaus keines koordinierenden Generalstabes; sondern jeder islamische Akteur kann diese Einheit herstellen, sofern er in der Lage ist, den Westen herauszufordern. Auch hier wirkt sich die koordinierende Kraft des islamischen Regelsystems aus, das der innerislamischen Solidarität einen so hohen Stellenwert zuweist, dass Jeder, auch ein Terrorist, sie als Selbstverständlichkeit voraussetzen kann.

Die Fähigkeit des Islam, als politische Einheit zu agieren, wird also von seiner dezentralen Struktur nicht nur nicht behindert, sondern sogar gefördert, weil er unabhängig vom Funktionieren irgendeiner „Schaltzentrale“ ist und sogar den Vorteil dessen auf seiner Seite hat, der ein Spiel mit verteilten Rollen spielen kann.

An dieser Stelle ist der Einwand fällig, ich würde den Islam als einen monolithischen Block behandeln. Schließlich gebe es auch Muslime, die die Offene Gesellschaft des Westens aufrichtig befürworteten, persönlich tolerant seien und es ablehnten, sich gegen den Westen für eine islamische Solidarität vereinnahmen zu lassen. Darüberhinaus seien die meisten – auch die frommen und konservativen – Muslime politisch passiv, und ihre Solidarität etwa mit den Palästinensern habe eher den Charakter einer bloß moralischen Unterstützung, sei also politisch irrelevant. Und man könne die doch nicht alle mit den Islamisten über einen Kamm scheren. Kurz: So etwas wie einen Islam gebe es nicht, es gebe nur viele Muslime – analog zu Maragaret Thatchers Diktum, so etwas wie eine Gesellschaft gebe es nicht, es gebe nur Individuen. (Vielleicht ist dieser – gerade auf der Insel populäre – radikale Individualismus dafür verantwortlich, dass die Briten, die so militant gegen den islamischen Terrorismus vorgehen, jede andere Form von Djihad gegen das eigene Land tolerieren und ihm sogar Vorschub leisten – logisch: Wenn es so etwas wie den einen Islam nicht gibt, dann gibt es auch nicht so etwas wie den einen Djihad.)

Dieser Einwand beruht auf einem Missverständnis: Wenn ich den Begriff „soziales System“ verwende, dann ist damit nicht eine nach objektiven Kriterien abgrenzbbare Gruppe von Menschen gemeint (hier also: alle Muslime), sondern ein System gegenseitiger Verhaltenserwartungen, hier also die gegenseitige Erwartung, dass Muslime die islamischen Normen als verbindlich akzeptieren, politisch sich also als Teil einer Wir-Gruppe verstehen, die Solidarität einfordern kann, wenn sie mit einer Sie-Gruppe in Konflikt gerät. Dass es eine Minderheit von Muslimen gibt, die diese Erwartungen ablehnen, weil sie Westler sind, die ihren Glauben als Privatsache ohne politische Implikationen behandeln, bedeutet nicht, dass das soziale System „Islam“ nicht existiert, sondern nur, dass diese Personen nicht dazugehören – es sei denn unfreiwillig (mit der Konsequenz, dass es schwierig sein kann zu unterscheiden, welchen Muslimen man trauen kann und welchen nicht).

Anders sieht es bei den frommen, konservativen, traditionellen, kurz: „gemäßigten“ Muslimen aus: Die gehören durchaus zum System. Man macht sich überhaupt zu wenig klar, wie sehr jeder Extremismus von den „Gemäßigten“ lebt: Eine Gruppe wie die RAF hätte niemals entstehen können ohne eine gemäßigte Linke, die ihr die ideologischen Versatzstücke lieferte und aus der sich der Terrornachwuchs rekrutierte. Ein Drittes Reich hätte nie existieren können ohne den ganz normalen Antisemitismus des Durchschnittsdeutschen. Eine ETA, eine IRA, eine Hamas, eine Hisbollah schwimmen in ihrem „gemäßigten“ Umfeld wie der Fisch im Wasser.
Alleine das Wort „gemäßigt“ ist bezeichnend: Gemäßigt sein kann man ja nur in Bezug auf einen Extremismus, der damit gleichsam zum Normalzustand erklärt wird, und die „Mäßigung“ besteht eben darin, von dessen Zielen ein paar Abstriche zu machen, eventuell auch die Methoden abzulehnen (…wobei man aber doch verstehen müsse, dass…). Ein Gemäßigter ist jemand, der die Prämissen der Extremisten teilt und nur vor den Konsequenzen zurückschreckt. [Zum Thema „Gemäßigte Muslime“ siehe auch Fjordman]
Wie wichtig die Gemäßigten sind, erkennt man daran, dass es faktisch unmöglich ist, die Verantwortung für islamischen Extremismus dem Islam selbst zuzuschreiben, ohne den Einwand zu ernten, die meisten Muslime seien doch gemäßigt…
Zusammengefasst liefern die Gemäßigten den Extremisten die Ideologie, die Rekruten und die politische Abschirmung. Ohne sie könnte der Islam als politische Einheit nicht existieren.
Der Gegensatz zwischen dem Westen und dem Islam ist nicht einer von Völkern – die als solche irgendeinen Kompromissfrieden schließen könnten, auch nicht zwischen Religionen, denn der Westen ist keine, und ungeachtet seiner christlichen Wurzeln hat er auch keine, und der Islam ist nicht das, was wir unter einer Religion verstehen, also ein Glaubenssystem, das man als Privatsache behandeln könnte. Der Gegensatz ist einer von zwei einander ausschließenden Gesellschaftskonzepten, und als solcher eher mit dem Ost-West-Konflikt vergleichbar als etwa mit den nachreformatorischen Religionskriegen. Er ist sogar noch tiefer als der Ost-West-Konflikt: Nicht nur, weil der Kommunismus seine Herkunft aus der westlichen Aufklärung nie völlig verleugnen konnte, sondern auch und vor allem, weil er sich – anders als der Islam – territorial abgrenzen konnte. Aber selbst diese Abgrenzung bewahrte ihn nicht davor, vom Westen als dem kreativeren, produktiveren und effizienteren System vor immer neue Herausforderungen gestellt zu werden, die seine Anpassungsfähigkeit schließlich überforderten.
Die Unvereinbarkeit von westlicher und islamischer Zivilisation birgt ein ungleich größeres Konfliktpotenzial, weil diese beiden Systeme einander durchdringen: Auf der einen Seite sind die islamischen Länder voll und ganz in das westlich dominierte Weltsystem einbezogen und unterliegen dadurch einem Anpassungsdruck, der traditionelle Strukturen und Werte über den Haufen wirft. Auf der anderen Seite ist der Islam in Gestalt muslimischer Einwanderer auch im Westen präsent und unterminiert schleichend dessen säkulare Ordnung. Beide Systeme können gar nicht anders, als einander zu zersetzen! Eine verwestlichte islamische Gesellschaft wäre zwar durchaus noch muslimisch in dem Sinne, dass ihre Angehörigen Muslime wären, aber nicht mehr islamisch im Sinne der gesellschaftlichen Dominanz und Verbindlichkeit islamischer Normen; als politische Einheit würde der Islam aufhören zu existieren. Und dass ein islamisierter Westen keine Offene Gesellschaft mehr wäre, dürfte auf der Hand liegen.
Einer von beiden wird auf der Strecke bleiben, und ich gehe davon aus, dass dies der Islam sein wird. Bleibt zu hoffen, dass er, wie Ronald Reagan von der Sowjetunion sagte, „mit einem leisen Winseln untergeht, nicht mit einem großen Knall“.

Aktuelle Literatur zum Thema „Islam“

Aktuelle Literatur zum Stichwort „Djihad“

Gelesen: Carl Schmitt, Der Begriff des Politischen

Wer die Werke des konservativen deutschen Staatsrechtlers Carl Schmitt anders als mit spitzen Fingern anfasst; wer womöglich vergisst, die Floskeln „geistiger Wegbereiter Hitlers“ und „Kronjurist des Dritten Reiches“ zu erwähnen; wer ihn gar zustimmend zitiert, gerät in unserem Land nahezu unvermeidlich unter Faschismusverdacht.

Für diese reflexhafte Abwehr gibt es gute und schlechte Gründe. Zu den schlechten komme ich später. Die guten beziehen sich eher auf seine Person und Biographie als auf sein Werk. Ich selbst hatte mich bisher nur einmal mit Schmitt auseinandergesetzt, vor fast zwanzig Jahren, als ich während meines Studiums seinen „Leviathan“ zu analysieren hatte, geschrieben 1938, in dem es von antisemitischen Gehässigkeiten nur so wimmelte.

Dabei war die darin entwickelte Theorie in sich durchaus nicht antisemitisch; der Autor hätte seine Invektiven ebensogut weglassen können, ohne die Integrität seiner Argumentation zu beeinträchtigen; er schien mir kein Antisemit im ideologischen Sinne zu sein, und seine judenfeindlichen Ausfälle waren offenbar Lippendienste, die er dem Regime leistete. Das machte ihn mir aber nicht sympathischer, eher im Gegenteil: Schmitt war seinem ganzen geistigen Habitus nach, den er selbst im „Leviathan“ nicht verleugnen konnte, ein Aufklärer gewesen, dem man nicht einmal die schwache Entschuldigung ideologischer Verblendung zugutehalten konnte. Das ungewöhnlich Widerliche war noch nicht einmal, dass er dem Naziregime gegenüber loyal gewesen war; darin unterschied er sich nicht von den meisten seiner damaligen Landsleute, und den Standpunkt „Right or wrong – my country“ halte ich zwar für falsch, wenn er zur Unterstützung eines solchen Regimes führt – aber selbst dann finde ich ihn noch zumindest menschlich respektabel. Gar nicht respektabel, sondern im höchsten Maße ekelhaft ist es aber, sich ohne Not, wider besseres Wissen und auf Kosten Dritter bei den Machthabern dadurch anzubiedern, dass man auf einer Minderheit herumtrampelt, die schon am Boden liegt.

Nein, sympathisch war und ist er mir nicht, dieser Carl Schmitt. Wenn ich aber Ideen beurteile, dann kommt es nicht auf den Charakter dessen an, von dem sie stammen, sondern darauf, ob ich aus ihnen lernen kann.

Bekanntermaßen beschäftige ich mich in diesem Blog unter anderem mit linker Ideologie, und hier speziell mit der Political Correctness, die nach dem Niedergang des Marxismus die letzte Klammer zu sein scheint, die eine ideologisch entkernte Linke noch zusammenhält. Zu den Wesensmerkmalen dieser Ideologie gehört es, dass sie prinzipiell nicht zwischen Eigen und Fremd, Wir und Sie, Freund und Feind unterscheidet, zumindest nicht, soweit das eigene Gemeinwesen betroffen ist – es sei denn, um sich auf die Seite des Fremden, der Sie-Gruppe und des Feindes zu stellen.

Grund genug also, sich mit demjenigen Werk zu befassen, das die Unterscheidung von Freund und Feind zum Dreh- und Angelpunkt des politischen Denkens und Handelns erklärt, nämlich mit Carl Schmitts „Der Begriff des Politischen“ (als Aufsatz erschienen erstmals 1927, als Buch mit Erweiterungen 1932; zitiert wird nach der 7. Auflage 2002; Hervorhebungen im Original).

Ich werde zeigen, dass Schmitts Ansatz tatsächlich grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Politik enthüllt; dass er deswegen dazu beiträgt, den Begriffsnebel der Political Correctness zu lichten, der politische Debatten in Deutschland und im Westen überhaupt zu einer oft so konfusen und fruchtlosen Angelegenheit macht; und dass wir im Lichte dieser Erkenntnisse über das Wesen und die politische Funktion der Political Correctness klarer sehen und dabei Einiges über das Verhältnis zwischen dem Westen und dem Islam lernen werden. (Letzteres Thema werde ich aber erst im nächsten Beitrag am Sonntag oder Montag behandeln, damit dieser Artikel nicht uferlos lang wird.)

„Eine Begriffsbestimmung des Politischen kann nur durch Aufdeckung und Feststellung der spezifisch politischen Kategorien gewonnen werden. Das Politische hat nämlich seine eigenen Kriterien, die gegenüber den verschiedenen, relativ selbständigen Sachgebieten menschlichen Denkens und Handelns, insbesondere dem Moralischen, Ästhetischen, Ökonomischen in eigenartiger Weise wirksam werden. Das Politische muss deshalb in eigenen letzten Unterscheidungen liegen, auf die alles im spezifischen Sinne politische Handeln zurückgeführt werden kann. Nehmen wir an,  dass auf dem Gebiet des Moralischen die letzten Unterscheidungen Gut und Böse sind; im Ästhetischen Schön und Häßlich, im Ökonomischen … Rentabel und Unrentabel. Die Frage ist dann, ob es auch eine besondere, jenen anderen Unterscheidungen zwar nicht gleichartige und analoge, aber von ihnen doch unabhängige, selbständige und als solche ohne weiteres einleuchtende Unterscheidung als einfaches Kriterium des Politischen gibt und worin sie besteht.“ (S.26)

Das klingt nicht nur einleuchtend, es gehört sogar zu den zentralen Theoremen eines der Hauptstränge der modernen Soziologie, nämlich der Theorie funktinaler Differenzierung bzw. der Systemtheorie (für die hier stellvertretend der Name Niklas Luhmanns stehen soll), dass gesellschaftliches menschliches Denken und Handeln sich nach Sachgebieten gliedern lässt (in der Soziologie: gesellschaftlichen Teilsystemen, die als Kommunikationssysteme aufgefasst werden), die jeweils einer binären Leitunterscheidung folgen; zu den von Schmitt genannten Unterscheidungen wären also unter anderem hinzuzufügen: Legal/Illegal im Recht, Wahr/Unwahr in der Wissenschaft, Sieg/Niederlage im Sport, Öffentlich/Nichtöffentlich in der Publizistik usw. Die hohe Leistungsfähigkeit moderner Gesellschaften erklärt sich nach Luhmann daraus, dass jedes ihrer Teilsysteme auf eine einzige gesellschaftliche Funktion reduziert und daher in der Lage ist, die aus der Umwelt stammenden Informationen nach bloß einem grundlegenden Kriterium zu verarbeiten.

„Die spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind.“ (S.26)

Die zentrale These.

Hier scheinen sich die Wege zu trennen: Der Soziologe betrachtet als Leitunterscheidung des Systems „Politik“ die von Regierung und Opposition, nicht die von Freund und Feind. Freilich ist der Gegensatz eher einer des leitenden Erkenntnisinteresses als ein solcher des Inhalts. Die Thesen widersprechen einander in Wahrheit nicht, und zwar deshalb, weil sie unterschiedliche Fragen beantworten:

Luhmann interessiert sich dafür, wie die moderne Gesellschaft funktioniert, und setzt deshalb den liberalen, demokratischen Rechtsstaat als Gegebenheit voraus, analysiert das politische System im Rahmen dieser Vorgabe und abstrahiert weitgehend von der Außenpolitik.

Schmitt dagegen fragt nach den Gesetzmäßigkeiten von Politik überhaupt. Die Voraussetzungen, die Luhmann umstandslos als gegeben ansieht – und im Rahmen seines Erkenntnisinteresses auch als gegeben ansehen darf -, stellen sich ja keineswegs von alleine ein, sondern sind ihrerseits von einer Voraussetzung abhängig: davon nämlich, dass die politischen Akteure die ihnen zugedachten Rollen tatsächlich spielen, d.h. mit verfassungskonformen Mitteln arbeiten, insbesondere keine Gewalt anwenden; dass keiner von ihnen versucht, den Staat und seine Ordnung durch Revolution von innen oder Krieg von außen zu eliminieren – dass also ein Feind entweder nicht vorhanden ist oder ausgeschaltet wird.

Der Staat, der seine Bürger vor Unrecht und Gewalt schützen soll, muss also zunächst seine eigene Existenz und innere Ordnung verteidigen. Da diese politisch nicht anders als durch einen Feind angefochten werden kann, ist es keineswegs eine willkürliche Setzung, sondern liegt in der Natur der Sache, dass Schmitt die Unterscheidung von Freund und Feind als primäre, die von Regierung und Opposition als bloß sekundäre politische Unterscheidung behandelt.

Innerhalb des Staates als einer organisierten politischen Einheit, die als Ganzes für sich die Freund-Feindentscheidung trifft, außerdem neben den primär politischen Entscheidungen und im Schutz der getroffenen Entscheidung ergeben sich zahlreiche sekundäre Begriffe von ‚politisch‘. (…) Doch bleibt auch hier stets ein – durch die Existenz der alle Gegensätze umfassenden politischen Einheit des Staates allerdings relativierter – Gegensatz und Antagonismus innerhalb des Staates für den Begriff des Politischen konstitutiv.“ (S.30)

Von daher ist auch klar, dass „Feindschaft“ etwas anderes meint als bloß irgendeine Form von Gegnerschaft:

„Denn zum Begriff des Feindes gehört die im Bereich des Realen liegende Möglichkeit eines Kampfes. (…) Ebenso wie das Wort Feind, ist hier das Wort Kampf im Sinne einer seinsmäßigen Ursprünglichkeit zu verstehen. Es bedeutet nicht Konkurrenz, nicht den ‚rein geistigen‘ Kampf der Diskussion … Die Begriffe Freund, Feind und Kampf erhalten ihren realen Sinn dadurch, dass sie insbesondere auf die reale Möglichkeit der physischen Tötung Bezug haben und behalten.“ (S.33)

Das bedeutet aber keineswegs, dass Politik nur, oder auch nur überwiegend, aus Krieg und dessen Vorbereitung bestünde; Schmitts Theorie ist weder militaristisch noch sozialdarwinistisch:

„Der Krieg ist durchaus nicht Ziel und Zweck oder gar Inhalt der Politik, wohl aber ist er als reale Möglichkeit immer vorhandene Voraussetzung, die das menschliche Handeln und Denken in eigenartiger Weise bestimmt und dadurch ein spezifisch politisches Verhalten bewirkt.

Darum bedeutet das Kriterium der Freund- und Feindunterscheidung auch keineswegs, dass ein bestimmtes Volk ewig der Freund oder Feind eines bestimmten anderen sein müsste, oder dass eine Neutralität nicht möglich oder nicht politisch sinnvoll sein könnte. Nur steht der Begriff der Neutralität, wie jeder politische Begriff, ebenfalls unter dieser letzten Voraussetzung einer realen Möglichkeit der Freund- und Feindgruppierung, und wenn es auf der Erde nur noch Neutralität gäbe, so wäre damit nicht nur der Krieg, sondern auch die Neutralität selbst zu Ende, ebenso wie es mit jeder Politik, auch einer Politik der Vermeidung des Kampfes, zu Ende ist, wenn die reale Möglichkeit von Kämpfen überhaupt entfällt. Maßgebend ist immer nur die Möglichkeit dieses entscheidenden Falles, des wirklichen Kampfes, und die Entscheidung darüber, ob dieser Fall gegeben ist oder nicht.“ (S.34f.)

Feindschaft ist also durchaus nicht etwas Wünschenswertes oder auch nur Unvermeidliches – im Gegenteil, sie ist sogar äußerst gefährlich, und es ist in aller Regel kluge Politik, sie zu vermeiden, sie also gar nicht erst entstehen zu lassen – was aber voraussetzt, dass man sie als Möglichkeit einkalkuliert. Ist die Feindschaft entstanden, so bleiben immer noch mannigfache Optionen, sich zum Feind zu verhalten: Man kann unter Umständen durchaus versuchen, ihn zu versöhnen – ebenso wie man versuchen kann, ihn auszumanövrieren, einzudämmen oder eben zu vernichten. Nur Eines kann man nicht: ihn ignorieren. Die Unterscheidung von Freund und Feind macht nicht deswegen das Wesen des Politischen aus, weil Feindschaft erstrebenswert wäre, sondern weil eine politische Einheit, die nicht in der Lage ist, einen tatsächlich vorhandenen Feind als solchen zu identifizieren und gegebenenfalls auch zu bekämpfen, ihm zu Opfer fällt und aufhört zu existieren.

Der aktuelle (1927) Hintergrund, auf den Schmitt sich bezieht, ist die Weimarer Republik, der er abspricht, eine politische Einheit zu sein, eben weil sie strukturell nicht in der Lage sei, die Freund-Feind-Unterscheidung zu treffen. In seinem „Corollarium I: Übersicht über die verschiedenen Bedeutungen und Funktionen des Begriffes der innerpolitischen Neutralität des Staates (1931)“, das dem „Begriff des Politischen“ als Anhang beigefügt ist, setzt er sich mit dem Verfahren zur Änderung der Weimarer Reichsverfassung gemäß deren Artikel 76 auseinander:

„Solche Vorstellungen von einer Neutralität der gleichen Chance bei der staatlichen Willensbildung liegen auch … der [von Schmitt abgelehnten, der Verf.] herrschenden Auffassung des Art. 76 RV zugrunde. Nach ihr enthält Art. 76 nicht nur eine Bestimmung über Verfassungsänderungen …, sondern er begründet auch eine schranken- und grenzenlose, absolute Allmacht und eine verfassunggebende Gewalt. (…) Diese herrschende Auffassung des Art. 76 nimmt der Weimarer Verfassung ihre Substanz und ihren ‚Boden‘ und macht sie zu einem gegenüber jedem Inhalt indifferenten, neutralen Abänderungsverfahren, das namentlich auch der bestehenden Staatsform gegenüber neutral ist. Allen Parteien muss dann gerechterweise die unbedingt gleiche Chance gegeben werden, sich die Mehrheiten zu verschaffen, die notwendig sind, um mit Hilfe des für Verfassungsänderungen geltenden Verfahrens ihr angestrebtes Ziel – Sowjet-Republik, nationalsozialistisches Reich, wirtschaftsdemokratischer Gewerkschaftsstaat, berufsständischer Korporationsstaat, Monarchie alten Stils, Aristokratie irgendwelcher Art – und eine andere Verfassung herbeizuführen.“ (S.98f.)

Genau diesem Konstruktionsfehler ist die Weimarer Republik, soweit es die staatsrechtliche Seite angeht, auch zum Opfer gefallen: Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, mit dem die gesamte gesetzgebende Gewalt auf die Reichsregierung – sprich auf Hitler – übertragen wurde und dieser praktisch uneingeschränkte Vollmacht gab, von der Verfassung abzuweichen, war verfassungsmäßig legal.

(Zumindest inhaltlich, und nur darauf kommt es hier an. Ob sein Zustandekommen verfassungskonform war, das Dritte Reich also tatsächlich legal errichtet wurde, steht auf einem anderen Blatt: Die Regierung Hitler hat vor der Wahl vom 5. März 1933 die KPD verboten, sie dann trotzdem an der Wahl teilnehmen lassen, um hinterher unter Berufung auf das Verbot ihre Mandate zu annullieren. Ein solches Vorgehen spottet jeder staatsrechtlichen Würdigung und lässt zumindest erhebliche Zweifel zu, ob der Reichstag in seiner so manipulierten Zusammensetzung überhaupt befugt war, auch nur irgendetwas zu beschließen, geschweige denn die Außerkraftsetzung der Verfassung.)

Eine solche Verfassung mit der eingebauten Möglichkeit zur Selbstabschaffung ist äußerst ungewöhnlich:

„Die Leistung eines normalen Staates besteht aber vor allem darin, innerhalb des Staates und seines Territoriums eine vollständige Befriedung herbeizuführen, ‚Ruhe, Sicherheit und Ordnung‘ herzustellen und dadurch eine normale Situation zu schaffen, welche die Voraussetzung dafür ist, dass Rechtsnromen überhaupt gelten können, weil jede Norm eine normale Situation voraussetzt und keine Norm für eine ihr gegenüber völlig abnorme Situation Geltung haben kann.

Diese Notwendigkeit innerstaatlicher Befriedung führt in kritischen Situationen dazu, dass der Staat als politische Einheit von sich aus, solange er besteht, auch den ‚inneren Feind‘ bestimmt. In allen Staaten gibt es deshalb in irgendeiner Form das, was das Staatsrecht der griechischen Republiken als polemos-Erklärung, das römische Staatsrecht als hostis-Erklärung kannte, schärfere oder mildere, ipso facto eintretende oder auf Grund von Sondergesetzen justizförmig wirksame, offene oder in generellen Umschreibungen versteckte Arten der Ächtung, des Bannes, der Proskription, Friedloslegung, hors-la-loi-Setzung, mit einem Wort, der innerstaatlichen Feinderklärung. (…) Für einen konstitutionellen bürgerlichen Rechtsstaat gilt das, trotz aller verfassungsgesetzlichen Bindungen des Staates, nicht weniger, sondern eher noch selbstverständlicher als für jeden anderen Staat. Denn im ‚Verfassungsstaat‘ ist, wie Lorenz von Stein sagt, die Verfassung ‚der Ausdruck der gesellschaftlichen Ordnung, die Existenz der staatsbürgerlichen Gesellschaft selber. So wie sie angegriffen wird, muss sich daher der Kampf außerhalb der Verfassung und des Rechts, also mit der Gewalt der Waffen entscheiden.‘

(…) Die abgeschwächten Formen der hostis-Erklärungen sind zahlreich und verschiedenartig: Konfiskationen, Expatriierungen, Organisations- und Versammlungsverbote, Ausschluss von öffentlichen Ämtern usw.“ (S.46ff.)

Wer dies für einen antidemokratischen oder gar totalitären Ansatz hält, sollte sich bewusst machen, dass das Grundgesetz einen ganzen Katalog von Sanktionen gegen Verfassungsfeinde bereithält: vom Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen (Art. 9 Abs.2) und Parteien (Art. 21 Abs. 2) über die Verwirkung von Grundrechten (Art. 18), das Widerstandsrecht gegen Putschisten (Art. 20 Abs. 4) bis hin zum Einsatz der Streitkräfte gegen Aufständische (Art. 87a Abs.4). Das darin konkretisierte Konzept der „militanten Demokratie“ bedeutet ein Diskriminierungsgebot zu Lasten von Verfassungsfeinden, also die verfassungsrechtliche Festschreibung der – Unterscheidung von Freund und Feind.

Die bundesdeutsche Linke freilich hat dies sehr wohl erkannt, daraus aber nicht den Schluss gezogen, dass Schmitts Theorie richtig, sondern den, dass die Bundesrepublik ein „faschistoider“ Staat sei. Es schien ihr nicht aufzufallen, wie sehr sie ihre eigenen Absichten demaskierte, wenn sie ein demokratisches Gemeinwesen schon deswegen diffamierte, weil es ein solches zu bleiben gedachte.

Damit kommen wir zu den schon angekündigten schlechten Gründen, aus denen weite Teile der deutschen Öffentlichkeit Schmitts Ideen tabuisieren:

Seine Thesen sind dem Aussagetypus nach empirischer Natur – was noch nicht bedeutet, dass sie richtig sein müssen, sondern dass sie sich auf Tatsachen und nicht auf Normen beziehen. Er beschreibt die Welt, wie sie seiner Meinung nach tatsächlich ist, nicht wie sie sein sollte. Er geht dabei nicht davon aus, dass der Mensch von Natur aus gut sei. Viele Menschen lehnen Theorien dieser Art ab, weil die Konsequenzen, die aus ihnen zu ziehen wären, ihren Wertvorstellungen zuwiderlaufen:

„Theoretiker der Politik wie Macchiavelli, Hobbes, öfters auch Fichte, setzen mit ihrem ‚Pessimismus‘ in Wahrheit nur die reale Wirklichkeit oder Möglichkeit der Unterscheidung von Freund und Feind voraus. Bei Hobbes, einem großen und wahrhaft systematischen politischen Denker, sind daher die ‚pessimistische‘ Auffassung des Menschen, ferner seine richtige Erkenntnis, dass gerade die auf beiden Seiten vorhanden Überzeugung des Wahren, Guten und Gerechten die schlimmsten Feindschaften bewirkt, endlich auch das ‚Bellum‘ Aller gegen Alle nicht als Ausgeburten einer furchtsamen und verstörten Phantasie, … sondern als die elementaren Voraussetzungen eines spezifisch politischen Gedankensystems zu verstehen.

Weil sie immer die konkrete Existenzialität eines möglichen Feindes im Auge haben, bekunden diese politischen Denker oft eine Art Realismus, die geeignet ist, sekuritätsbedürftige Menschen zu erschrecken. Man darf … doch wohl sagen, dass die Menschen im allgemeinen, wenigstens solange es ihnen erträglich oder sogar gut geht, die Illusionen einer ungefährdeten Ruhe lieben und ‚Schwarzseher‘ nicht dulden.

(…)

Dieses Schicksal ist Macchiavelli widerfahren, der, wenn er ein Macchiavellist gewesen wäre, statt des Principe wohl eher ein aus rührenden Sentenzen zusammengesetztes Buch geschrieben hätte.“ (S.64f.)

Die reflexhafte, nicht auf Argumente gestützte Ablehnung von Theorien dieser Art basiert ihrer Aussagenlogik nach auf dem Fehlschluss von der Bejahung einer Norm auf die Wahrheit einer Tatsachenbehauptung; ein paar Beispiele:

Die normativ-wertende Aussage, dass Krieg niemals wünschenswert sei, lässt logisch nicht den Schluss zu, er sei (empirisch) niemals notwendig.

Wenn man sagt, Politik solle dem Wohl der Bürger dienen, so rechtfertigt dies keineswegs den Schluss, Macht spiele in der Politik keine Rolle.

Gleiches Einkommen für Jeden kann man wünschenswert finden. Aus diesem Wunsch aber bereits die Schlussfolgerung zu ziehen, dies sei erreichbar, wäre eine Verletzung der Formallogik.

Für die Auffassung, Männer und Frauen seien in ihren psychischen und kognitiven Strukturen wesentlich gleich, lassen sich zweifellos viele gute Argumente finden. Die Norm, dass sie gleichberechtigt sind, ist aber kein solches Argument.

In gewisser Hinsicht basiert das gesamte Denken der politischen Linken auf dieser fehlerhaften Logik: Ich hatte an anderer Stelle gezeigt, dass die politische Identität der Linken auf der Akzeptanz einer normativ wertenden Prämisse basiert, nämlich auf der Ablehnung jeglichen gesellschaftlichen Machtungleichgewichts, und zwar ohne Rücksicht auf dessen etwaige Funktionalität, d.h. unter systematischer Missachtung der empirischen Voraussetzungen für das Funktionieren von Gesellschaft schlechthin. Daher ist die Linke, wenn sie ihre Identität bewahren will, geradezu darauf angewiesen, Wunsch und Wirklichkeit zu vermengen.

Dabei ist oft schwer zu sagen, wo die kindische, als solche aber aufrichtige Naivität aufhört und die zynische Heuchelei anfängt, die bloß anderer Leute Naivität ausbeutet:

„Den politischen Gegnern einer klaren politischen Theorie wird es deshalb nicht schwer, die klare Erkenntnis und Beschreibung politischer Phänomene und Wahrheiten im Namen irgendeines autonomen Sachgebiets als unmoralisch, unökonomisch, unwissenschaftlich und vor allem – denn darauf kommt es politisch an – als bekämpfenswerte Teufelei hors-la-loi zu erklären.“ (S.65)

Genau so funktioniert Political Correctness.

Die empörte Ablehnung der These, dass die Freund-Feind-Unterscheidung den Kern des Politischen ausmache, kann eine mächtige Waffe sein, mit der man – wen wohl? – den Feind bekämpft (und die linke Herrschaftskritik wird bekanntlich schnell leise, wenn es um ihre eigene Herrschaft geht). Normative Wertvorstellungen unterliegen der moralischen Leitunterscheidung „Gut/Böse“, wobei es in der Natur der Sache liegt, dass Jeder seine eigenen Werte für „gut“, entgegenstehende für „böse“ hält. Wenn ich von der Gültigkeit von Werten auf die Wahrheit von Tatsachenbehauptungen schließe, dann stempele ich bestimmte Meinungen als böse, und nach dem Motto, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, auch als unwahr ab. So entsteht ein totalitär geschlossenes Denksystem, das sich selbst bestätigt und gegen Überprüfung immunisiert.

Belustigen könnte die Vehemenz, mit der Schmitts Ansatz der Freund-Feind-Unterscheidung ausgerechnet von der Linken abgelehnt wird – einer politischen Richtung, deren Verlautbarungen von Vokabeln wie „Kampf“, „Widerstand“ und „Klassenfeind“ nur so strotzen. Die prominente Rolle, die allein das Wortpartikel „anti-“ spielt (antifaschistisch, antikapitalistisch, antiimperialistisch, antizionistisch, antimilitaristisch etc.), sollte ausreichen, die politisch korrekte Linke der blanken Heuchelei zu überführen. Der „Anti-Schmittianismus“ der Linken hat nicht etwa den Sinn, die Feinderklärung schlechthin aus der Welt zu schaffen, schon gar nicht den, selbst darauf zu verzichten, sondern zu verhindern, dass die eigene politische Einheit, sei es der eigene Staat, sei es der Westen als Ganzes, eine solche Unterscheidung vornehmen kann.

Damit bin ich für heute am Ende. Ich glaube gezeigt zu haben, dass Schmitt ein vernünftiges und allgemeingültiges Kategoriensystem entwickelt hat. Ob es brauchbar ist, muss sich, wie bei jeder Theorie, in der Anwendung erweisen. Beim nächsten Mal werde ich sie also testen. Am Islam.