Cicero schreibt:
Bauernland in Sportlerhand
von Ulrich HotteletDie Bewerbung Münchens um die Olympischen Spiele 2018 darf nicht daran scheitern, dass einige Bauern um eine hohe Entschädigung für ihre Grundstücke pokern. Ihre Sorge um die Natur scheint nur vorgeschoben, deshalb müssen die Grundstücksbesitzer notfalls enteignet werden.
Da bedient sich der angeblich bzw. ehemals bürgerliche Cicero aus dem Phrasenschatz der SED („Junkerland in Bauernhand“), und dies nicht etwa kritisch ironisch, sondern affirmativ: das folgerichtige Ergebnis, wenn man ein solches Blatt einem sozialdemokratischen Chefredakteur überantwortet. Die Forderung nach Enteignungen fließt dessen Schreibsklaven wie von selbst aus der Feder.
Dabei ist die Parole heute so verlogen wie damals: Die Sportler würden heute von Enteignungen so wenig profitieren wie damals die Bauern. Damals profitierte die Partei, heute die globale Sportmafia.
Wäre eine solche Enteignung denn eine im Interesse des „Wohls der Allgemeinheit“, wie es Artikel 14 Absatz 3 GG zwingend vorschreibt?
Gewiss würden viele Menschen wirtschaftlich von den Spielen profitieren (und viele andere darunter leiden). Vielleicht würde auch der eine oder andere Arbeitsplatz geschaffen, der sich nicht gleich nach den Spielen wieder erledigt hätte.
Wer aber aus solchen Gründen der Meinung ist, eine private Großveranstaltung diene dem „Wohl der Allgemeinheit“ im Sinne von Art. 14 GG, der wird schlechterdings kein Argument mehr finden können, wenn internationale Großkonzerne ihre Ansiedlung am Ort von der Enteignung dieses oder jenes Grundstücks abhängig machen. Die Verhandlungsposition des international agierenden Akteurs, der sich ebenso gut hier niederlassen kann wie irgendwo sonst auf der Welt, und der deshalb über entsprechende Erpressungsmacht verfügt, wäre dieselbe wie im Falle des IOC (das letztlich auch nichts anderes ist als ein multinationaler Konzern). Und die Argumente, mit denen beflissene Politiker solchen Forderungen nachgeben und Bürger enteignen würden, wären sogar noch stärker.
Eine Enteignung für Olympia, eine Enteignung zugunsten Privater würde, wenn sie Rechtens wäre, dem Eingriff in das Eigentumsrecht, sprich dem organisierten Diebstahl Tür und Tor öffnen. Im Grunde könnte man dann auch ins Grundgesetz schreiben: „Eine Enteignung ist nur zugunsten von multinationalen Konzernen zulässig, dann aber ohne Weiteres“.
„Bauernland in Sportlerhand“: Wenn es jemals eine Parole gegeben hat, die gerade in ihrer Verlogenheit die perverse Mésalliance von Kapitalismus und Kommunismus illustriert hat, zu der sich das Globalsystem entwickelt, dann ist es diese.