Wen oder was schützt der Verfassungsschutz?

Wie wir jüngst erfahren haben, lässt Bayern seit Neuestem die Partei “Die Freiheit”, die Münchner PI-Gruppe und insbesondere Michael Stürzenberger als angebliche Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde von seinem sogenannten Verfassungsschutz beobachten. Hierzu einige Anmerkungen: 

Erstens: Die Praxis, politische Gegner der Regierung per “Beobachtung” oder Erwähnung in Verfassungsschutzberichten amtlicherseits öffentlich zu diffamieren, ist ein grundsätzlicher Verstoß gegen das Prinzip, dass politische Willensbildung in einer Demokratie von unten nach oben zu erfolgen hat und es daher der Regierung nicht zusteht, die Staatsgewalt zur parteipolitischen Auseinandersetzung zu missbrauchen. Dass ein politisch willfähriges Verfassungsgericht diese Praxis gleichwohl für rechtens erklärt hat, ändert an ihrer materiellen Verfassungswidrigkeit nichts.

Zweitens: Als Franz Josef Strauß das Prinzip formulierte, es dürfe rechts von der Union keine demokratisch legitimierte Partei geben, da meinte er damit, dass die Union konservative Positionen vertreten müsse, um eine solche Partei überflüssig zu machen. Die heutige CSU versteht darunter das Gegenteil, nämlich linke Politik zu machen und der daraus resultierenden Akzeptanzprobleme dadurch Herr zu werden, dass sie die demokratischen Positionen politischer Gegner zu undemokratischen Positionen, die Gegner selbst zu “Extremisten” erklärt, die es mundtot zu machen gilt. […]

[Weiterlesen in meinem Originalartikel bei PI]