In meinem Artikel über die Messerstecher von Hamburg lautete der Schlussabsatz:
Wenn das Opfer Deutscher ist, ist die Ergreifung eines Mörders nicht so wichtig. Jedenfalls nicht wichtig genug, dass man dem Mörder nicht noch Gelegenheit gäbe, sich selbst zu stellen und sich damit Strafmilderung zu erschleichen. Kriminalistischer Ehrgeiz wäre unter einem schwarzgrünen Senat wahrscheinlich auch wenig karrierefördernd.
Mittlerweile wissen wir, dass dies nicht nur für die Hamburger Polizei, sondern auch für die Justiz gilt:
Zwei Mörder mit Mihigru werden freigelassen, weil die zuständige Richterin nicht rechtzeitig aus ihrem Spanienurlaub zurückkam. Wegen der Aschewolke. Die Erfindung von Eisenbahn und Automobil hat sich wohl noch nicht bis Hamburg herumgesprochen.
Und nun wird der Messerstecher, der am letzten Wochenende einen Neunzehnjährigen ohne jeden Grund erstochen hat, nicht wegen Mordes angeklagt. (Und sein Komplize, dies nur nebenbei, fuhr nach der Tat nach Sylt zum Erholungsurlaub: „Während die Fahndung nach den fünfen auf Hochtouren lief, brachte ihn ein Polizist, der sich ehrenamtlich engagierte, mit dem Zug nach Westerland. Der Junge nimmt nach WELT-KOMPAKT-Informationen an dem Programm “Schorsch” teil, das vom Jugendamt gefördert wird. Es richtet sich an benachteiligte Jugendliche und wird von der Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde organisiert.“ Ehrenamtlich engagiert … benachteiligte Jugendliche … Kirchengemeinde. Kein Kommentar, bitte!)
Die Staatsanwaltschaft begründet dies mit zwei bemerkenswerten Argumenten:
Erstens habe es vor der Tat eine Auseinandersetzung gegeben, daher sei das Opfer nicht mehr arg- und wehrlos gewesen. Aha! Wenn ich jemanden umbringen will, sollte ich ihn vorher anpöbeln, dann komme ich um die Mordanklage herum und erspare mir etliche Jahre Knast. Und dass der Täter ein Messer hatte, das Opfer aber nicht, bedeutet wohl auch nicht, dass letzteres wehrlos gewesen wäre. Vermutlich fällt Messertragen unter „kulturelle Bereicherung“.
Zweitens habe der Täter nicht aus „niedrigen Beweggründen“ gehandelt, zum Beispiel nicht aus Mordlust. Nun, vielleicht hat er sich, was ja zutreffend wäre, darauf berufen, dass seine Religion ihm die Tötung von Ungläubigen gebietet?
Wahrscheinlicher aber scheint mir, dass er sich „diskriminiert“ gefühlt hat und deshalb zustechen „musste“. Unter einem schwarzgrünen Senat gilt dergleichen, sofern Deutsche betroffen sind, vermutlich als „ziviler Ungehorsam“, mithin als Petitesse.
Ach ja, falls einer meiner Hamburger Leser über seiner Stadt eine Aschewolke sichtet: Die kommt nicht aus Island. Was Du da siehst, ist das, was von Recht und Gesetz in Hamburg übriggeblieben ist.