Berliner Kurier: „Nazis führen Hassliste“

Das linke Boulevardblatt  „Berliner Kurier“, nie verlegen um hetzerische Schlagzeilen (z.B. „Sarrazin: Reich durch Hetze“), wenn es der Auflage dient, weiß in ihrer heutigen Druckausgabe gar Erschröckliches zu berichten, und zwar als Schlagzeile auf Seite 1:

Schauspieler, Politiker, Linke, Journalisten …

Nazis führen Hass-Liste gegen 142 Berliner

[und weiter auf Seite 5:]

BERLIN –
Sie sind gewaltbereit, sie sind hasserfüllt und sie sind gut organisiert: Berliner Neonazis. Nach außen hin tarnen sie sich mit unauffälliger Kleidung, doch intern ist die Szene militanter denn je. In Berlins rechtsradikalem Untergrund kursiert eine Liste, auf denen sogenannte „Volksfeinde“ aufgezählt werden: Politiker, Schauspieler, Linke, Journalisten – teils mit Fotos und Adressen.

„Recherche und Aktivitäten von Linkskriminellen aus Berlin“, lautet der Titel der Hass-Liste. Erstellt wird sie von einer rechtsradikalen Gruppe, die sich selbst „Nationaler Widerstand“ nennt. Auf ihrer Internetseite präsentieren die Macher Fotos und Adressen von linken Wohnprojekten, alternativen Cafés und Einrichtungen. Dazu der Hinweis: „Die Betreiber freuen sich bestimmt über Gastgeschenke.“

(…)

Zwar ist die Internet-Seite des „Nationalen Widerstands“ seit Anfang Mai offiziell verboten worden. Da die Gruppe jedoch Verbindungen in die USA hat, ist die Seite und damit auch die Hass-Liste über Umwege weiterhin zu erreichen.

Sofern damit die Seite „Chronik Berlin – wir nennen die Täter beim Namen“ gemeint ist, ist sie  in der Tat leicht zu erreichen, weil sie bei logr.org, einem öffentlichen Bloganbieter aus den USA, gehostet ist. „Verbindungen in die USA“ (Hilfe, ein internationales Nazi-Netzwerk!) muss man für einen solchen Blog nicht mehr haben, als irgendein wordpress.com- oder blogspot.com-Blogger hat.

Dass der Berliner Kurier tatsächlich von dieser Seite spricht (eine URL gibt er ja nicht an), erschließt sich aus ihrem auch vom Kurier zitierten Untertitel „Recherche und Aktivitäten der Linkskriminellen aus Berlin“.

Das ist aber auch das Einzige, was im Kurier (halbwegs) richtig zitiert ist (sofern es tatsächlich die gemeinte Seite ist): Weder findet sich über die Suchfunktion das Wort „Volksfeinde“, noch „Nationaler Widerstand“, noch „Gastgeschenke“. Adressen von Einzelpersonen, wie vom Kurier behauptet, konnte ich bei der ersten stichprobenartigen Durchsicht auch nicht finden.

Vor allem aber verschwiegt der Kurier eines: Das Wort „Linkskriminelle“ wird von den Betreibern nicht etwa in einem politisch-polemischen Sinne gebraucht (im politischen Sinne wäre „linkskriminell“ im Zeitalter des kalten Genozids am deutschen Volk und des kalten Staatsstreichs gegen die freiheitliche Demokratie geradezu eine Tautologie), sondern exakt im strafrechtlichen Sinne des Wortes.

Alle Einträge, die ich gelesen habe (OK, ich habe nicht alle gelesen), beziehen sich auf gewaltsame bzw. rechtswidrige Aktionen der politischen Linken. Namhaft gemacht werden sowohl direkt Beteiligte als auch Leute, die diese Aktionen politisch unterstützen.

Beim besten Willen: Ich kann nichts Verwerfliches daran finden, diese Leute beim Namen zu nennen und öffentlich anzuprangern, die ihre politischen Ziele mit Gewalt verfolgen (lassen). Und wer den Bürgerkrieg will, darf sich nicht beschweren, wenn er ihn bekommt.

Wohl aber finde ich verwerflich, wenn eine Zeitung, noch dazu bei ihrer Titelstory, diesen Hintergrund verschweigt und so tut, als hätten wir es hier mit Unschuldslämmern zu tun, die bloß ihrer politischen Meinung wegen von „gewaltbereiten, hasserfüllten Nazis“ verfolgt werden.

[Nachtrag 2.7.11.: Prospero weist in untenstehendem Kommentar Nr.1 auf eine andere Webseite hin, die der Berliner Kurier womöglich gemeint haben könnte. Sofern dies der Fall sein sollte, ziehe ich den Vorwurf des Falschzitats zurück – aber nur diesen.]

Infokrieg gegen linke Gewalt: Oneview-Gruppe ist gegründet

Das vor einigen Tagen angekündigte Projekt einer Datenbank über linke Gewalt und Intoleranz ist jetzt gegründet.

Die Gruppe ist als Netz für Toleranz: Gegen linke Gewalt, Zensur und Meinungsterror eingetragen. Für die, die mitmachen, und ich hoffe, dass sind nicht wenige: Einfach klicken, bei oneview registrieren (geht ganz einfach) und der Gruppe beitreten.

Die ersten paar Links habe ich schon eingestellt.

Beachtet bitte, was ich über die Verschlagwortung geschrieben habe:

Wer? Wen? Wann? Wo? Wie? und Welche Art von Dokument?

Wir müssen nicht am ersten Tag hundert Links einstellen, wichtig ist die Sorgfalt, aber je länger man das macht, desto schneller geht es, bis man am Ende nur noch wenige Sekunden pro Link braucht.

Zwei einleitende Artikel habe ich schon für das Forum geschrieben, sie entsprechen in etwa dem, was ich schon vor zwei Tagen hier gesagt habe.

Und nun legt los, denn allein werde ich es nicht machen können.

Obamas globale Gestapo

Die Verfolgungssucht, die das US-Regime gegenüber Wikileaks entwickelt, kennt weder moralische noch geographische noch juristische Grenzen. Jetzt hat das Regime einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der Twitter zwingt, die Daten einiger Twitter-Follower von Wikileaks herauszugeben. Unter den Betroffenen ist auch eine isländische Parlamentsabgeordnete. Nach dem Motto „Bestrafe Einen, erziehe Millionen“ sollen hier wohl einige prominentere Nutzer juristisch belangt werden, um alle Anderen einzuschüchtern.

(Immerhin: Twitter hat im Gegensatz zu Amazon, PayPal, Visa, Mastercard und Anderen nicht freiwillig kooperiert und gibt auch jetzt noch den Betroffenen Gelegenheit, juristisch gegen die Freigabe vorzugehen. Was vor kurzem noch eine Selbstverständlichkeit gewesen wäre, muss man heute bereits als Heldentat würdigen!)

Es kommt schon längst nicht mehr darauf an, was man von Wikileaks hält. Wer die Machenschaften der machtbesoffenen Clique von amoklaufenden Zensoren in Washington klaglos hinnimmt oder gar rechtfertigt, braucht das Wort „Freiheit“ nicht mehr in den Mund zu nehmen.

[Facebook-Nutzern empfehle ich die Unterstützung der Initiative „Help Wikileaks!“]

Auch Neonazis haben Grundrechte!

Wenn auch mein Vertrauen in die Standfestigkeit des Bundesverfassungsgerichtes beträchtlich gelitten hat: Hin und wieder waltet es doch seines Amtes und legt den inquisitorischen Neigungen von Teilen des Staatsapparates Zügel an.

Im konkreten Fall ging es um einen verurteilten Straftäter aus der extrem rechten Szene, dem im Zuge der Führungsaufsicht auferlegt worden war, fünf Jahre lang kein rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten.

Da in weiten Kreisen die Vorstellung herrscht, die Meinungsfreiheit gelte nicht für Systemgegner, jedenfalls nicht für rechte Systemgegner, halte ich die Kernsätze des Beschlusses für zitierenswert:

Die angegriffene Weisung ist unbestimmt und schon deswegen unverhältnismäßig.

Das dem Beschwerdeführer auferlegte Publikationsverbot erstreckt sich allgemein auf die Verbreitung von nationalsozialistischem oder rechtsextremistischem Gedankengut. Mit dieser Umschreibung ist weder für den Rechtsanwender noch für den Rechtsunterworfenen das künftig verbotene von dem weiterhin erlaubten Verhalten abgrenzbar und damit im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch nicht hinreichend beschränkt. Schon bezüglich des Verbots der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts lässt sich dem Beschluss des Oberlandesgerichts nichts dazu entnehmen, ob damit jedes Gedankengut, das unter dem nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürregime propagiert wurde, erfasst sein soll oder nur bestimmte Ausschnitte der nationalsozialistischen Ideologie, und falls letzteres der Fall sein sollte, nach welchen Kriterien diese Inhalte bestimmt werden können. Erst Recht fehlt es dem Verbot der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts an bestimmbaren Konturen. Ob eine Position als rechtsextremistisch – möglicherweise in Abgrenzung zu „rechtsradikal“ oder „rechtsreaktionär“ – einzustufen ist, ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Ihre Beantwortung steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen, die Abgrenzungen mit strafrechtlicher Bedeutung (vgl. § 145a StGB), welche in rechtsstaatlicher Distanz aus sich heraus bestimmbar sind, nicht hinreichend erlauben. Die Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts ist damit kein hinreichend bestimmtes Rechtskriterium, mit dem einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen verboten werden kann.

Das Gericht hat klar erkannt, dass der Begriff „rechtsextremistisch“ eine Tendenz zur wundersamen Selbstausweitung hat.

Unverhältnismäßig sind jedenfalls an Meinungsinhalte anknüpfende präventive Maßnahmen, die den Bürger für eine gewisse Zeit praktisch gänzlich aufgrund seiner gehegten politischen Überzeugungen von der – die freiheitlich demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierenden – Teilhabe an dem Prozess der öffentlichen Meinungsbildung ausschließen; … .

Hieran gemessen ist die angegriffene Entscheidung verfassungsrechtlich nicht tragfähig. Indem sie dem Beschwerdeführer für fünf Jahre uneingeschränkt jede publizistische Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts verbietet, hindert sie ihn unabhängig von besonderen Situationen, in denen eine erhöhte Gefährdung zur Begehung von Straftaten besteht, generell an einer elementaren Form der Meinungsverbreitung zu vielen oder potentiell auch allen den Beschwerdeführer interessierenden politischen Problemen. Im Ergebnis macht sie es damit dem Beschwerdeführer – abhängig von seinen Ansichten – in weitem Umfang unmöglich, überhaupt mit seinen politischen Überzeugungen am öffentlichen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Dies ist mit der Meinungsfreiheit nicht vereinbar.

(Quelle: bundesverfassungsgericht.de)

Bei Nacht und Nebel

Der Rahmenbeschluss des Rates der EU vom 28. November 2008 „zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ sieht seine Umsetzung in nationales Recht bis 28.11. dieses Jahres vor. Als ich Anfang des Jahres beim Bundesjustizministerium anfragte, ob eine Verschärfung des Strafrechts zur Anpassung an diesen Beschluss geplant sei, erhielt ich den Bescheid, von entsprechenden Planungen sei „nichts bekannt“.

Dass ein deutsches Ministerium auf die Anfrage eines Bürgers rotzfrech mit einer Lüge antwortet, sollte bei diesem Regime ja niemanden mehr erschüttern.

Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Selbstredend wird der § 130 (Volksverhetzung) verschärft. Wenige Wochen vor dem Stichtag sollen offenbar ohne große öffentliche Diskussion bei Nacht und Nebel vollendete Tatsachen geschaffen werden. Ein deutlicher Hinweis darauf, dass bei den Verantwortlichen das Unrechtsbewusstsein durchaus vorhanden ist, aber nicht etwa zum Verzicht auf die Maßnahme führt, sondern bloß zu ihrer Verheimlichung, solange es geht.

Bisher machte sich nur derjenige strafbar, der „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert“. Künftig sollen aber nicht nur Gruppen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen, sondern bereits einzelne Angehörige.

Was bedeutet das? Es war schon bisher als Beleidigung strafbar, jemanden zum Beispiel „Scheißtürke“ zu nennen. Volksverhetzung ist aber im Unterschied zu Beleidigung ein Offizialdelikt, d.h. der konkret Betroffene muss sich selbst gar nicht beleidigt fühlen, und er muss auch kein eigenes Interesse an der Strafverfolgung haben. Es genügt, dass irgendwer die Beleidigung hört und daraufhin Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln und gegebenenfalls anklagen.

Beleidigung wird mit bis zu einem Jahr Haft geahndet, Volksverhetzung mit bis zu fünf Jahren.

Die Änderung stützt sich nicht nur auf den oben genannten Rahmenbeschluss, sondern auch auf das „Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über
Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels
Computersystemen begangener Handlungen
rassistischer
und fremdenfeindlicher Art
. Das heißt, es geht schlicht um eine Handhabe zur Internetzensur, verbunden mit einem Freibrief für und einer Aufforderung an Denunzianten. Man wundert sich geradezu, dass nicht noch Belohnungen für „sachdienliche Hinweise“ ausgesetzt werden.

Da sich beide Vereinbarungen ausdrücklich auf die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beziehen, ist Feindschaft gegen Inländer nicht erfasst.

Volksverhetzung ist eine „Straftat gegen die öffentliche Ordnung“. Das heißt, dass die Sonderinteressen von Ausländern und anderen Minderheiten als Teil der öffentlichen Ordnung definiert werden, der Staat diese Interessen also als eigene verfolgt, vergleichbare Interessen von Inländern aber nicht, sofern sie nicht selbst einer solchen Minderheit angehören. Zu Deutsch: Deutsche, Weiße und wahrscheinlich auch Christen sind Menschen zweiter Klasse.

Was hier verletzt wird, ist nicht nur die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), sondern auch das Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung (Art.3 GG) einschließlich der Spezialnorm des Art.3 Abs.3 GG, dass „niemand … wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf.

Verletzt wird das Verhältnismäßigkeitsprinzip, ebenfalls ein konstituierendes Merkmal des Rechtsstaats und damit nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehend, auch nicht hypothetisch im Wege der Verfassungsänderung. Es besagt, dass Grundrechtseingriffe nur zur Erreichung eines verfassungslegitimen Zwecks zulässig sind, und dass sie (zur Erreichung dieses Zecks) erstens geeignet, zweitens erforderlich und drittens im engeren Sinne verhältnismäßig sein müssen (Es darf nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.). Es bedürfte schon gewaltiger Phantasie, auch nur eines dieser drei Kriterien erfüllt zu sehen, geschweige denn alle drei – jedenfalls, sofern es um den Schutz der „öffentlichen Ordnung“ geht.

Geht es aber um den „Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“, so ist es mit einer demokratischen Auffassung von Politik schlicht unvereinbar, ein solches Ziel von Amts wegen zum Staatsziel zu erklären. Ein demokratischer Staat kann nicht für die Steuerung von Gefühlen (wie etwa Fremdenfeindlichkeit), die Erziehung der Bürger und die Verteilung von Zensuren für Meinungen zuständig sein; erst recht darf er nicht das Strafrecht dazu missbrauchen. Solche Praktiken sind in totalitären Regimen gang und gäbe, und genau deswegen nennt man sie totalitär.

Das Zustandekommen dieser „Rechts“-Normen ist ihres Inhalts würdig: Der oben zitierte Rahmenbeschluss stammt vom Rat der EU, ist also ein Beschluss von Regierungen. So schaffen Europas Regierungen Fakten, an denen der Gesetzgeber nicht vorbeikommt, und das Bundesverfassungsgericht auch nicht. Wer noch irgendwelche Hoffnungen auf die acht Weicheier in Karlsruhe setzt, braucht sich nur deren Urteil zum Lissabonvertrag anzuschauen: Wenn etwas erst einmal auf EU-Ebene durchgesetzt ist, fragt Karlsruhe nicht mehr, ob es mit dem Grundgesetz übereinstimmt, sondern sucht nach Ausreden, um den Verfassungsbruch halbwegs ohne Gesichtsverlust absegnen zu können.

Dass das Justizministerium, das hier die schmutzige Arbeit macht und darüber noch so lange wie möglich lügt, von einer Liberalen geleitet wird, kann nur noch diejenigen überraschen, die nicht wahrhaben wollen, dass Liberalismus von einer gewissen Entwicklungsphase an nichts mehr mit Toleranz zu tun hat, sondern bloß noch damit, die durch die eigene Ideologie und Politik hervorgerufenen Katastrophen – etwa die Konsequenzen der Massenmigration – durch Repression unter Kontrolle zu halten.

CSU-Ministerin: Jeder muss ein Blockwart sein

Aus JF-online:

BERLIN. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat zur Unterstützung einer neuen Kampagne im „Kampf gegen Rechts“ aufgerufen. Ziel der einwöchigen Aktion „Soziale Netzwerke gegen Nazis“ ist es Rechtsextremisten aus dem Internet zu verbannen. An der Initiative beteiligen sich zwanzig Internetseitenbetreiber, darunter Google, soziale Netzwerke wie Studi-VZ und die Videoplattform Youtube. Sie wollen mit Bannern auf ihrer Internetseite auf das Vorhaben aufmerksam machen.

Die Organisatoren versprechen sich von ihrer Kampagne, daß Internetnutzer ungewünschte Seiten in sozialen Netzwerken zügig melden. „Die Netzwerke brauchen Hilfe: Sie können die Mengen von Daten gar nicht kontrollieren, die täglich hochgeladen werden. Aber sie können schnellstmöglich auf die Hinweise aufmerksamer Nutzerinnen und Nutzer reagieren. Auf Ihre Hinweise“, heißt es in dem Aufruf der Aktion. Nur so könnten „ahnungslose Surfer“ vor rechtsextremer Propaganda geschützt werden, der sie sonst hilflos ausgeliefert wären.

Ich spare mir den Kommentar. Für die Ahnungslosen, die immer noch nicht begriffen haben, was denn so schlimm daran sei, wenn es „gegen Nazis“ gehe, und worum es bei dieser Art von staatlich gefordertem McCarthyismus tatsächlich geht, verweise ich auf meinen Artikel „Facebook: Auf Zuruf wird zensiert“ und die dort verlinkten Artikel.