Meine Antwort an FSM

[Auf das gestrige Schreiben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V. habe ich jetzt geantwortet. Die Antwort lautet:] Sehr geehrter Herr Lange, ich nehme Bezug auf Ihre E-Post vom 16.08.2010: Ihre grotesken Vorwürfe spotten jeder inhaltlichen und rechtlichen Würdigung. Sie mit Argumenten zu kritisieren, würde bereits eine Selbsterniedrigung darstellen. Die von Ihnen geforderte Stellungnahme lehne ich daher ab. Sollten Sie bei Ihrer Absicht bleiben, den in Rede stehenden Sachverhalt einer Landesmedienanstalt vorzulegen und sich dadurch noch mehr zu blamieren, so ist Ihnen dies selbstverständlich unbenommen. Dies bedeutet freilich nicht, dass ich bereit wäre, den Vorgang auf sich beruhen zu lassen. Ich …

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Schaut Euch das mal an!

Dieser E-Brief hat mich heute erreicht: „Beschwerde gegen Ihr Angebot; Unsere Prüfungsnr. 12040 Sehr geehrte Damen und Herren, die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL https://korrektheiten.com/2009/08/15/schwule-hiv-blutspende-risiko/ eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten Prüfungsnummer führen. Bitte geben Sie bei Rückmeldungen diese Prüfungsnummer an. Vielen Dank! Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de. Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerdeverfahrens können Sie unter http://www.fsm.de/de/Ablauf_Beschwerdeverfahren abrufen. Nach meiner Vorabeinschätzung ist der Inhalt Ihrer Website für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigend gem. §5 JMStV. Die Passage unter den dargestellten Photos beinhaltet die Unterstellung, dass die HIV-Raten unter Homosexuellen dadurch zu erklären …

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RP-online fordert Recht auf Mobterror

Die Rheinische Post fällt im deutschen Medienmainstream nicht auf, jedenfalls nicht positiv. Was man dort – wie in den meisten MSM – unter Bürgerrechten, Polizeiaufgaben und nicht zuletzt dem Gebot  journalistischer Objektivität versteht, zeigt das Blatt in seiner Netzausgabe heute unter dem Titel „Anti-Islam-Kundgebung: Gericht rügt Kölner Polizeieinsatz“: Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner „Anti-Islamisierungskongress“ vor zwei Jahren… Im Grunde kann man hier schon aufhören zu lesen. Wenn es zulässig ist, missliebige Bürgerbewegungen umstandslos und willkürlich als „rechtsextremistisch“ abzustempeln, um (wie wir noch sehen werden) gegen sie gerichtete Gewaltakte zu verharmlosen bzw. zu rechtfertigen, dann kann es schlechterdings nicht unzulässig …

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Schornsteinfeger und Feuerwehrmann

Neues von der Bundesnegerfront: Da ist er nun wieder in den Nachrichten, der inzwischen schon semi-prominente „rechtsextreme Schornsteinfeger“, Protagonist einer besonders absurden Episode im antifaschistischen Narrenhaus. Weil dieser sich in der sachsen-anhaltinischen Provinz (Laucha an der Unstrut, Einwohnerzahl: 3,200) im Umkreis der NPD politisch engagiert, sollte ihm auf Bestreben der Landesregierung seine Kehrgenehmigung entzogen werden. Martin Lichtmesz rezensiert die neueste Tragikomödie aus dem Staatsschmierentheater der Buckelrepublik Dingsland. Hier klicken!

Zum Urteil gegen Bodo Ramelow

Nun darf Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion der Linkspartei im thüringischen Landtag, also doch vom Verfassungsschutz „beobachtet“ werden. Ein merkwürdiges Verfahren: Unter „Beobachtung“ versteht man nicht etwa ein Ausspionieren, sondern die Sammlung allgemein zugänglicher Informationen und ihre Bündelung zu Dossiers. Fast möchte man sich beglückwünschen, dass unser Land einen Inlandsgeheimdienst unterhält, der in solchen Fällen nicht mehr ist als ein Zeitungsausschnittdienst. Dass die Sache in Wirklichkeit weitaus weniger harmlos ist, zeigen allein die erbitterten Prozesse (Ramelows Klage wurde jetzt in dritter Instanz abgewiesen), die um die „Beobachtung“ bzw. die Erwähnung von Parteien und Politikern im VS-Bericht geführt werden. Josef Schüßlburner …

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Facebook: Auf Zuruf wird zensiert!

PI berichtet über einen jener Vorgänge, die in einer freiheitlichen Demokratie undenkbar wären, in unserem Lande aber zum Alltag gehören: In der Facebook-Gruppe „Gegen Gewalt in Hamburg“ kam es in den Diskussionsforen doch tatsächlich zu einer demokratischen Streitkultur. Informierte Bürger äußerten ihre Besorgnis über steigende Gewalt mit Migrationshintergrund. Das war nicht nur den Administratoren zu viel. Das Aussprechen der Wahrheit zieht noch viel größere Kreise. So bekamen die Mitglieder der Gruppe folgende Nachricht zugesandt. Der Administrator Robert Rittich verkündet: „Leider ist es nicht möglich eine sachliche und konstruktive Diskussion zu führen. Die Gruppe hat viel Wirbel verursacht und viele Beiträge …

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Die Gründung einer Meinungstyrannei

neu im Counterjihad: „Von Elisabeth Sabaditsch-Wolff, übersetzt von Deep Roots Das Original „The Founding of a Tyranny of Opinion and the Case of the Wiener Akademikerbund” wurde am 22. Juni 2010 von Baron Bodissey auf “Gates of Vienna” veröffentlicht: http://gatesofvienna.blogspot.com/2010/06/tyranny-of-opinion.html Vorwort von Baron Bodissey: Beim Counterjihad Zurich Meeting früher in diesem Monat führte Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine Arbeitstagung über die Unterdrückung der Redefreiheit und die Kontrolle der öffentlichen Meinung in Europa an. Der nachfolgende Essay ist eine Adaptation ihrer Einführungsbemerkungen, die auf ihrer persönlichen Erfahrung als Mitglied des Wiener Akademikerbunds beruhen.“ weiterlesen hier: Die Gründung einer Meinungstyrannei « Counterjihad.

UNO ernennt sich zur Religionspolizei

Quadraturacirculi schreibt: „Einen herben Rückschlag im Kampf um die Rede-/Meinungsfreiheit musste die westliche Staatengemeinschaft letzten Freitag innerhalb der UNO hinnehmen. Der stimmgewaltige islamische Block (OIC) brachte einen Antrag durch, der im Kern die Zensur jeglicher negativer Berichterstattung und Meinungsäußerung über den Islam zur Folge hat. FOXNews berichtet: Einige Beobachter äußerten sich besorgt über eine mögliche Zensur, nachdem die 56 Staaten der „Organisation der Islamischen Konferenz“ (OIC), die eine enorme Stimmgewalt innerhalb der Vereinten Nationen aufweisen, erfolgreich eine Resolution zur Beobachtung der Darstellung von Religion in den Medien durchboxten. Die OIC behauptet, die verabschiedete Resolution diene der religiösen Toleranz indem sie …

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Sonderrecht gegen Neonazis?

Wenn es in Berlin noch Richter geben mag: In Karlsruhe gibt es keine mehr. Das Bundesverfassungsgericht prostituiert sich für die Political Correctness. Horst Meier schreibt im Merkur: „Die Wunsiedel-Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht irgendeines der inflationären Signale gegen das Treiben von »Ewiggestrigen«, sie markiert eine Zäsur. Denn die ausdrückliche Rechtfertigung von Sonderrecht gegen rechtsradikale Ansichten ist der Sündenfall schlechthin, ist ein Bruch mit dem herkömmlichen Verständnis der Meinungsfreiheit; ja sie wendet sich gegen das Prinzip selbst. Zwar heißt es im zweiten der Leitsätze, den die Richter ihrer Entscheidung voranstellen, derartiges Sonderrecht nehme den »materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück«. Aber …

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Türkei reif für EU-Beitritt

Der Paragraph des türkischen Strafrechts, der die „Beleidigung des Türkentums“ unter Strafe stellt, war in der Vergangenheit häufig Stein des Anstoßes und hat die EU zu der Einschätzung geführt, „dass das türkische Rechtssystem die Meinungsfreiheit nicht in vollem Umfang gemäß den europäischen Standards gewährleistet“ (Fortschrittsbericht 2007). Dieser Punkt dürfte sich demnächst erledigt haben. Ich kenne jedenfalls inzwischen kein EU-Land mehr, in dem die Beleidigung des Türkentums (oder auch des Arabertums, des Islam usw.) nicht als Volksverhetzung oder „Hassrede“ geahndet würde. Die „europäischen Standards“ nähern sich den türkischen derart rapide an, dass man sich demnächst wahrscheinlich fragen wird, ob die Türkei …

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