IM Springer

[Auf Hinweis von Scrutograph – vielen Dank auch – stelle ich klar, dass der angebliche Moderatorenkommentar in „Welt-online“, der in dem folgenden Artikel eine Rolle spielt, nicht authentisch war; anscheinend konnte sich bisher Jeder als Welt-online-Moderator ausgeben. Die „Welt“ hat angekündigt, ihr System so zu ändern, dass dergleichen in Zukunft nicht mehr vorkommen kann. Wenn ich den Artikel unten trotzdem stehenlasse, dann deshalb, weil ich finde, dass man auch zu seinen Irrtümern stehen sollte.

gez. Manfred, 05.08.09, 20.36 Uhr ]

Eine alte publizistische Regel lautet: Wenn ein Hund einen Mann beißt, ist das keine Nachricht. Beißt aber ein Mann einen Hund – das ist eine Nachricht.

Es kommt vor, dass Geheimdienste die Kontakte von Journalisten ausspähen. Ungewöhnlich ist, dass Medien sich als Spitzel für Geheimdienste betätigen.

Es kommt vor, dass ein Unternhemen lügt, um für sich zu werben. Ungewöhnlich ist eine Selbstbezichtigung.

Die „Welt“ ehemals ein konservatives Blatt, hat uns in seiner Online-Ausgabe diese Doppelsensation beschert, und sei deshalb hier zitiert:

Hoax: Welt-online meldet IP-Adressen von Kommentatoren an Verfassungsschutz

Dass diese Sensation (die weitaus dramatischer ist, als die Meldung über einen Mann, der einen Hund beißt, jemals sein könnte) ihren Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat, verdanken wir PI. PI zufolge ist dieser Moderatorenkommentar inzwischen gelöscht worden. Dass der oben abgebildete Screenshot authentisch ist, zeigten die Kommentare, die sich auf ihn bezogen, und die man beim Löschen offenbar übersehen hat.

Ob die „Welt“ tatsächlich IP-Adressen an den Verfassungsschutz meldet, sei dahingestellt – mit Sicherheit aber lässt sich aus einem Text wie diesem schließen, dass die „Welt“ als Online-Moderatoren übereifrige Blockwartstypen beschäftigt; dass man es dort für selbstverständlich hält, die Äußerung einer „ausländerfeindlichen“ Meinung für einen staatsgefährdenden Akt zu halten; und dass man sich berechtigt fühlt, seine Mitbürger einzuschüchtern, wenn die unliebsame Meinungen vertreten.

Und wer weiß? Vielleicht stimmt es ja wirklich, dass man als Kommentator bei großen Online-Medien ausgespäht wird.

Ich jedenfalls versichere aus gegebenem Anlass allen meinen Kommentatoren, dass ihre IP-Adressen nicht bei irgendwelchen Geheimdiensten landen.

Die Büchse der Pandora

Als die Leugnung des Holocaust als Volksverhetzung in Deutschland strafbar wurde (§ 130 Abs.3 StGB), fehlte es nicht an Kritikern, die zu Recht fanden, es sei mit dem Selbstverständnis eines freiheitlichen Rechtsstaates unvereinbar, ein bestimmtes Geschichtsbild unter Strafe zu stellen. Heute wird man besagten Kritikern bescheinigen müssen, die Gefahren, die von dieser Norm für eine freiheitliche Rechtskultur ausgehen, sogar noch unterschätzt zu haben.

Das stärkste Argument für die Strafbarkeit stützt sich auf den verfassungsrechtlichen Grundgedanken der wehrhaften Demokratie: Die Väter des Grundgesetzes wollten nicht noch einmal eine Verfassung schaffen, die ihren Feinden die Waffen zu ihrer eigenen Beseitigung liefert. Es ist nachvollziehbar, dass die Meinungsfreiheit nicht dazu dienen soll, genau diejenige Ordnung zu beseitigen, die diese Meinungsfreiheit gewährleistet. Es ist deshalb (aber eben nur deshalb!) auch nachvollziehbar, dass eine offensichtlich unwahre Tatsachenbehauptung (nämlich die, dass der Holocaust nicht stattgefunden habe), die gleichwohl oder eben deswegen ein zentrales Thema in der Propaganda rechtstotalitärer Organisationen darstellt, unter Strafandrohung verboten wird. Zumal das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass es nur um diese eine konkrete Tatsachenbehauptung geht, und dass ein Verbot komplexerer Geschichtsbilder sehr wohl gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen würde: Als konkretes Beispiel diente das mögliche Bestreiten der deutschen Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg, das der Gesetzgeber nicht verbieten könnte. Selbst unter dieser Einschränkung ist das Verbot der Holocaustleugnung das Äußerste, aber wirklich das Alleräußerste, was ein demokratischer Rechtsstaat gerade noch zur Selbstverteidigung tun kann, ohne genau jene Freiheit zu zerstören, die er angeblich verteidigen will.

Was in den neunziger Jahren vielleicht nicht für jedermann vorhersehbar war, heute aber vor Aller Augen liegt, ist die wahrscheinlich irreparable Beschädigung des bürgerlichen Rechtsbewusstseins. Das Verbot der Holocaustleugnung wird nicht mehr als die krasse – und vor allem begründungsbedürftige! – Ausnahme von der Regel gesehen, dass eine Zensur nicht stattfindet. Vielmehr verbreitet sich ein Rechtsverständnis, wonach historische Wahrheit etwas ist, das von Staats wegen dekretiert werden kann, darf und muss, und das man (unabhängig von Tatsachen) nicht bezweifeln darf, weil die bloße Äußerung eines Zweifels bereits strafwürdiges „Unrecht“ darstellt.

Dass dies tatsächlich so gesehen wird, erkennt man daran, dass sowohl der sachliche als auch der räumliche Anwendungsbereich von „Leugnungs-“Verboten seit Jahren immer weiter ausgedehnt wird. So wurde in Frankreich die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe gestellt, obwohl das Thema nicht den geringsten innerfranzösischen Bezug aufweist. So konnte erst vor kurzem in Deutschland gefordert werden, die Leugnung von Stasi-Verbrechen zu verbieten; und dies nicht, weil es öffentlichen Bedarf an einer solchen Regelung gäbe. Nein, es hat sich offenkundig ein totalitäres Rechtsverständnis verbreitet, wonach eine „staatsbürgerliche“ ideologische Konformität ein legitimes Staatsziel sei: ein Rechtsverständnis, das nur deshalb mit Akzeptanz rechnen kann, weil der Präzedenzfall des § 130 Abs. 3 StGB eine gewissermaßen volkspädagogische Wirkung gezeitigt und die Bürger dazu konditioniert hat, ihre eigene politische Entmündigung zu tolerieren.

Mit dieser, aus ihrer Sicht positiven Erfahrung im Hinterkopf verfügten die EU-Justizminister, dass die Leugnung des Holocausts europaweit verboten werden soll, obwohl sie durchaus nicht in allen europäischen Ländern zentrales Kampfmittel antidemokratischer Rechtsextremisten ist. Man hält es schon nicht mehr für nötig zu fragen, ob der Sachverhalt, der in Deutschland einen so schwerwiegenden Eingriff in die Meinungsfreiheit als Ausnahme rechtfertigen kann, in anderen europäischen Ländern überhaupt gegeben ist.
Mehr noch: Um kein Opferkollektiv zu bevorzugen (die Osteuropäer etwa wollten auch die Verbrechen des Stalinismus berücksichtigt wissen), wurde verfügt, dass die Mitgliedsstaaten der EU die Leugnung jeglichen Völkermordes und jedes Verbrechens gegen die Menschlichkeit unter Strafe zu stellen hatten, d.h. die an sich schon bis hart an den Rand der verfassungsrechtlichen Legalität gehende deutsche Norm wird noch verschärft und erweitert weden müssen.

Dass ein solcher Vorgang möglich ist und keinen Aufschrei verursacht, zeigt, wie weit die massenhafte Gehirnwäsche bei den Völkern Europas bereits gediehen ist. Es zeigt aber vor allem, dass der, der einmal „A“ gesagt und ein staatliches „Meinungsmanagement“ akzeptiert hat, unweigerlich auch „B“, „C“, „D“ und so weiter sagen muss, bis er bei einem „Z“ ankommt, das man in Russland „gelenkte Demokratie“ nennt. Und das ist noch der günstigste Fall.

Zweierlei Maß

Der Mord an den Kommunistenführern Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht im Januar 1919 gehört zu denjenigen geschichtlichen Ereignissen, deren Bewertung bis heute umstritten ist. Außer der politisch korrekten Mehrheit, die diesen Mord verurteilt, gibt es durchaus Zeitgenossen, die ihn im Kontext der damaligen Situation für moralisch gerechtfertigt und politisch geboten halten.

Hans-Ulrich Wehler zum Beispiel:

„Also da sehe ich … überhaupt nicht, wie man heute noch daran zweifeln kann, daß die SPD im Besitz … der frisch geborenen Macht in der Republik anders handeln konnte, als gegen diese Bürgerkriegspartei vorzugehen. (…) Wenn man in einer solchen Situation handeln muß, dann muß einer, wie Noske immer von sich gesagt hat, (…) den Bluthund spielen.“

Oder ein gewisser Jörg Hähnel, der die Tötung Luxemburgs und Liebknechts eine „entschlossene Tat“ genannt hat, „die politisch geboten und von der deutschen Geschichte als förderlich legitimiert sei“.

Hähnel ist jetzt aufgrund dieser Aussage wegen öffentlicher Billigung einer Straftat verurteilt worden (und zwar zu einer Geldstrafe von 3000 Euro), während niemand auf die Idee gekommen ist, Wehler anzuzeigen, und man sich auch nicht ernsthaft vorstellen kann, dass gegen ihn ein Verfahren eröffnet worden wäre. Warum aber ist dem einen erlaubt, was dem anderen verboten ist?

Wahrscheinlich deshalb, weil Hähnel NPD-Funktionär ist, Wehler aber einer der führenden deutschen Mainstream-Historiker. In der Zusammenschau der strafrechtlichen Verfolgung bzw. Nichtverfolgung sinngemäß gleicher Aussagen drängt sich der Eindruck auf, die  deutsche Justiz gehe stillschweigend davon aus, dass es, entgegen dem offiziell geltenden Recht, nicht nur darauf ankommt, was einer tut, sondern auch darauf, wer er ist – konkret: ob er einer Klasse von Menschen angehört, deren Bürgerrechte der Staat  nur dann und nur so weit respektieren zu müssen glaubt, dass ihm Willkür und Rechtsbeugung nicht lückenlos nachgewiesen werden können.

Schulljung…

… ist nicht etwa der niederrheinische Dialektausdruck für „Schuljunge“, sondern diejenige Form des Wortes „Entschuldigung“, die von jugendlichen Rabauken gewählt wird, wenn sie mangels Verstandes eigentlich gar nicht einsehen, wofür sie sich entschuldigen sollen, und es deshalb als Zumutung empfinden, wenn man sie dazu auffordert.

In seriöseren Kreisen sagt man natürlich nicht „Schulljung“, sondern greift zu Floskeln wie:

„Ich bedaure zutiefst, dass Gefühle – insbesondere jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger – verletzt wurden“, sagte der Duisburger Polizeipräsident Rolf Cebin am Dienstag. Das Entfernen der Fahnen aus einem Duisburger Wohnhaus sei „aus heutiger Sicht die falsche Entscheidung gewesen“. Die Situation sei „sehr aufgeheizt“ gewesen und die Beamten hätten „Schaden von den Beteiligten“ nehmen wollen. Der Polizeipräsident betonte: „Nach allem, was ich heute weiß, hätte ich die Situation anders gelöst, um eine Eskalation zu vermeiden. Die öffentliche Empörung verstehe ich.“

Dieses Zitat aus „Focus online“ – leider habe ich nirgendwo den zusammenhängenden Originalwortlaut finden können – verdient eine ausführliche Würdigung.

„Ich bedaure…“ ist etwas völlig anderes als „Ich bitte um Verzeihung“. „Bedauern“ kann ich auch, dass in China ein Sack Reis umgefallen ist; ein Schuldeingeständnis ist das nicht und eine Bitte um Entschuldigung auch nicht. Weswegen wir die überall verbreitete Schlagzeile „Duisburger Polizeipräsident bittet um Entschuldigung“ getrost als Zeitungsente abtun können.

„… dass Gefühle … verletzt wurden„: Das ist genau die Art von Kindergartensprech, die ich erst vor einigen Tagen ausgiebig kritisiert habe. Ich habe großen Respekt vor dem Beruf des Erziehers, und selbstverständlich verstehe ich, dass man Kindern, namentlich solchen im Vorschulalter, beibringen muss, dass nicht alles ausgesprochen werden sollte, was die Gefühle des Gegenübers verletzen könnte. Als Erwachsener sollte man aber gelernt haben, dass die Verletzung von Gefühlen sich schon im privaten Bereich schwer und im öffentlichen Raum überhaupt nicht vermeiden lässt. Die Verletzung von Gefühlen ist das Letzte, wofür die deutsche Polizei sich zu entschuldigen hätte.

Was der Duisburger Polizeipräsident offensichtlich nicht begreift, ist, dass seine Beamten nicht irgendwelche Gefühle, sondern Recht und Verfassung verletzt haben, dass sie sich zu Komplizen von Kriminellen, Terroristen und Verfassungsfeinden gemacht haben, dass sie aktiv geholfen haben, einen rechtsfreien Raum zu schaffen!

Aber freilich: Was ist in der Bundesrepublik Disneyland schon die Suspendierung der Verfassung, verglichen mit der Verletzung von Gefühlen?!

„… insbesondere jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger …“ – bilde ich mir das ein, oder sind jüdische Bürger (im Unterschied zu Mitbürgern) in diesem Weltbild tatsächlich nicht vorgesehen? Wie dem auch sei: Für Herrn Cebin muss man wohl Jude sein, um Israel zu unterstützen – was im Umkehrschluss heißt, dass ihm andere Gründe dafür nicht einfallen. Und in den Genuss einer Entschuldigung – oder vielmehr Schein-Entschuldigung – des Polizeipräsidenten kommen auch die nicht etwa deshalb, weil die Polizei ihr Fehlverhalten einsähe, sondern weil die Political Correctness es erfordert, gegenüber „jüdischen Mitbürgern“ so etwas wie eine Entschuldigung wenigstens vorzutäuschen (und ihnen im stillen Kämmerlein einen Vorwurf daraus zu machen). 

„… aus heutiger Sicht die falsche Entscheidung…“ Was ist denn der Unterschied zwischen der „heutigen“ und der damaligen Sicht? Der Unterschied ist, dass die Öffentlichkeit sich empört.  „Aus heutiger Sicht“ bedeutet also: „Ich entschuldige mich zwar so lala, aber nur unter dem Druck der öffentlichen Meinung.“ Oder auch : „Schulljung“. 

 „… hätte ich die Situation anders gelöst …“ Ganz nebenbei wird den kleinen Schupos vor Ort, die letztlich nur das umsetzen, was Politik und Polizeiführung, also Leute wie Cebin, ihnen vormachen, der Schwarze Peter zugeschoben: Er, der Polizeipräsident, hätte die Situation natürlich gaaanz anders gelöst.

„…um eine Eskalation zu vermeiden…“ Wieder fühlt man sich an das Babyblabla erinnert, dass aus dem Fernseher tropft, sobald vom Gazastreifen die Rede ist. So, wie es auch dort nicht um die Zerschlagung einer Terrororganisation geht, sondern um ein „Ende der Gewalt“ (Ich verweise nochmals auf meinen Artikel „Phrasenschweine oder: Die Sprache des Kindergartens“), so geht es auch im Inland nicht darum, Recht und Ordnung zu schützen und damit die Freiheit jedes Bürgers zu verteidigen, sondern „eine Eskalation zu vermeiden“.

Nach dem Motto: „Wer freiwillig die Beine breit macht, wird nicht vergewaltigt“!

„Die öffentliche Empörung verstehe ich.“ Natürlich versteht er in Wirklichkeit gar nichts, aber selbst wenn er die Empörung verstünde, dies die Botschaft, teilte er sie nicht.

Ich sage es noch einmal, weil man es nicht oft genug sagen kann:

Ein Staat, der nicht in der Lage ist, das von ihm selbst gesetzte Recht durchzusetzen, der seinen Bürgern keine Sicherheitsgarantie gibt, sie vielmehr der Willkür privater Gewalttäter ausliefert, ist nicht nur kein Rechtsstaat, sondern überhaupt kein Staat.

Wir wussten schon lange, dass es Menschen gibt, die die Staatsauflösung zu Ideologie erhoben haben. Wenn der Staat selbst aber eine solche Ideologie vertritt und dabei Grundbegriffe der Rechtsstaatlichkeit („Verhältnismäßigkeit“) in ihr Gegenteil verkehrt, und wenn diese Ideologie, wie wir gesehen haben, mit den höchsten Polizeirängen schon den Kern des Staatsapparates verseucht hat, dann reicht die Krise des demokratischen Gemeinwesens weitaus tiefer, als ich mir selbst in meinen Alpträumen hätte vorstellen können. Das bedeutet dann nämlich, dass selbst ein sofortiges Umsteuern der Politik hin zu den Prinzipien der wehrhaften Demokratie möglicherweise vom Polizeiapparat sabotiert würde.

Islamisierung: Die Herrschaft des grünen Pöbels

Neue Rhein Zeitung, 12. Januar 2009:

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat den Verlauf der Duisburger Demonstration gegen den israelischen Militäreinsatz hart kritisiert. (…) ‚…offensichtlich bestimmen jetzt potenzielle Gewalttäter das Maß der Meinungsfreiheit in Deutschland‘, sagt der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan Kramer, der NRZ. Hintergrund: Auf dem Marsch zum Kundgebungsort in der Innenstadt hatten Teilnehmer ein Haus unter anderem mit Steinen attackiert, in dessem dritten Obergeschoss gut sichtbar eine israelische Fahne im Fenster hing. Pressefotos und ein Video im Internetportal ‚Youtube‘ belegen, dass Polizisten die Fahne abhingen, worauf die Demo-Teilnehmer mit Rufen wie ‚Gott ist groß‘ ihre Befriedigung über die Polizei-Aktion zum Ausdruck brachten.

(…)

Der Sprecher der Duisburger Polizei, Ramon van der Maat, verteidigte auf NRZ-Anfrage das Vorgehen der Polizei und machte den Besitzern der Wohnung den Vorwurf, sie hätten ’nur provozieren‘ wollen. ‚Bevor mir eine eigentlich friedliche Demonstration entgleitet, muss ich in solchen Fällen handeln.‘ Wer die muslimischen Mitbürger kenne, wüsste, dass sie emotional oft schnell in Fahrt gerieten. ‚Da müssen Sie als Polizeiführer sehr schnell entscheiden, und hier wurde der richtige Weg gewählt.‘

Das Handeln der Polizei sah dann konkret so aus, dass Beamten die Tür der betreffenden Wohnung eintraten, ‚da die Besitzer nicht anzutreffen waren‘, so van der Maat. Anschließend wurde die Fahne entfernt, Augenzeugen sprachen davon, sie sei regelrecht heruntergerissen worden. Für den Polizeisprecher hat die Polizei die ‚Verhältnismäßigkeit‘ gewahrt. (…)“

[Der ursprünglich hier gesetzte Verweis ist nicht mehr gültig.]

Der Vorgang selbst bedarf – zumindest aus meinem Munde – keiner ausführlichen Kommentierung. Der deutsche Staat stellt die Rechte seiner Bürger zur Disposition des Pöbels. Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden nicht mehr vom Grundgesetz gezogen, sondern vom Mob. (Wer es ausführlicher gewürdigt haben möchte, dem lege ich meinen Artikel „Der kalte Staatsstreich“ ans Herz. Wärmstens. Insbesondere die fettgedruckte Schlusspassage empfehle ich Eurer besonderen Aufmerksamkeit.)

Frappierend ist allerdings der Umstand, dass die zutreffende Aussage

Offensichtlich bestimmen jetzt potenzielle Gewalttäter das Maß der Meinungsfreiheit in Deutschland“

ausgerechnet von dem sonst geistig dauerüberforderten Generalsekretär des Zentralrats der Juden stammt. Falsch an diesem Statement ist einzig das Wörtchen „jetzt“ („…bestimmen jetzt potenzielle Gewalttäter…“), als wenn dieser Zustand nicht schon seit geraumer Zeit bestünde.

Offensichtlich wurde er spätestens, als der rote Mob den Anti-Islamisierungkongress in Köln gewaltsam verhinderte, und zwar unter wohlwollender Duldung der Polizei. Und des Zentralrats der Juden in Deutschland. Dessen ehrwürdige Vorsitzende, die damit bewies, dass Alter vor Torheit nicht schützt, fand es damals nämlich

unglaublich, dass in der heutigen Zeit die braune Brut [gemeint waren die Organisatoren des Kongresses, M.] die Möglichkeit hat, das friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft und Religion zu stören“,

womit sie die Suspendierung der Meinungsfreiheit gleichsam koscher stempelte.

Hoffen wir, dass die Vorgänge von Duisburg (oder auch weniger spektakuläre wie dieser hier) wenigstens den einen Vorteil haben, bei den Verantwortlichen des Zentralrats einen Denkprozess anzustoßen, und hoffen wir, dass dieser Prozess noch vor dem Jüngsten Gericht – und tunlichst auch, bevor in Deutschland die Scharia eingeführt wird – zu den Erkenntnissen führt,

– dass die Bürgerrechte auch von Juden durch das Grundgesetz geschützt werden, nicht durch Political Correctness, sprich durch linken und islamischen Meinungsterror,

– dass sie am besten bei einem Rechtsstaat aufgehoben sind, der bereit ist, dieser Rechte gegebenenfalls auch mit Gewalt zu schützen,

– dass es selbstmörderisch ist, die schleichende Selbstauslöschung dieses demokratischen Rechtsstaates zu dulden,

– dass die Islamisierung unseres Landes, das heißt das Zurückweichen der Gesellschaft vor den Machtansprüchen einer totalitären Religion in vollem Gange ist,

– und dass dieser Prozess, wenn er nicht gestoppt wird, enden wird wie alle historischen Islamisierungsprozesse: nämlich damit, dass Juden und Christen gleichermaßen auf den Status entrechteter Untermenschen gedrückt werden!

Zum Fall Wolfgang Clement

Warum eigentlich genießt Wolfgang Clement in seinem Streit mit der SPD so viel höhere Sympathien als seine Partei?

Jedenfalls nicht deshalb, weil er im Recht wäre. Es versteht sich doch von selbst, dass keine Partei, auch sonst keine Vereinigung, in ihren Reihen Mitglieder dulden muss, die sie schädigen. Wolfgang Clement hat in der heißen Phase des hessischen Wahlkampfes von der Wahl seiner eigenen Partei abgeraten. Wenn das keine Schädigung ist, was denn dann? 

Jeder Andere, vor allem jeder weniger Prominente, wäre bei gleicher Sachlage ohne weiteres aus der SPD, wie auch aus jeder anderen Partei ausgeschlossen worden. Wenn ein in Ehren ergrauter Politiker wie Clement nicht begreift, dass er mit seiner Rüge noch gut bedient war, dann bleibt mir nur die Frage, ob dieser Mangel an politischem Verstand womöglich eine Alterserscheinung ist.

Wohl gibt es ein Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit. Das impliziert aber kein Jedermann zustehendes Recht, Mitglied jeder beliebigen Vereinigung zu werden oder zu bleiben. (Anderenfalls müsste man auch einem wie mir das Recht zugestehen, Mitglied eines Moscheevereins zu werden, und den Moscheeverein verdonnern, mich zu dulden. Im Kreise aller billig und gerecht Denkenden besteht wohl Konsens, dass hier die Grenzen der Zumutbarkeit überschritten wären.)

Es gibt auch das Grundrecht der Meinungsfreiheit, auf das gerade Clement sich gerne beruft. Es kann es ja auch ohne weiteres; nur kann er nicht unbedingt zugleich Mitglied der SPD sein. Ich bin auch ganz sicher, dass auch Wolfgang Clement ein weitaus weniger extensives, um nicht zu sagen exzessives Verständnis von Meinungsfreiheit bekundet hätte, wenn zum Beispiel Üppsi es gewagt hätte, ihm einen Landtagswahlkampf zu versauen.

Und trotzdem sympathisieren alle mit Clement – auch ich. Warum?

Weil das Zerwürfnis zwischen Clement und der SPD symptomatisch für deren rabiaten Linksschwenk ist und Clement seine Partei zur Kenntlichkeit entstellt hat:

Entstellt, weil der entstandene Eindruck falsch ist, er sei wegen „Rechtsabweichung“ gerügt worden; es ging nicht um Abweichung, sondern um Parteischädigung.

Zur Kenntlichkeit, weil die Behandlung Clements ein wenngleich ungeeigneter Beweis für eine vollkommen zutreffende These ist. Nämlich, dass in der SPD ein quasi stalinistischer Konformitätsdruck zugunsten linker Positionen herrscht. Der Stil der Juso-Intriganten der siebziger und achtziger Jahre, die unter „Politik“ den trickreich geführten innerparteilichen Flügelkampf verstanden, ist zum Leitbild der ganzen Partei geworden. Dass Politik dem Land dienen sollte … Land??? Was für ein Land?

Es setzt das Tüpfelchen aufs i, dass diese Partei, die so weit wie möglich nach links will und sich dabei selbstredend von der Agenda-Politik verabschiedet hat, ausgerechnet Frank-Walter Steinmeier zum Kanzlerkandidaten macht, den Architekten dieser Politik. Niemand wird sich einbilden, dass die Sozialdemokraten sich an Steinmeiers inhaltlichen Vorstellungen orientieren wollen. Nein, nein: Außen soll „Schröder“ (alias Steinmeier) draufstehen, innen soll Nahles drin sein.

Die Üppsi-Lüge in XXL-Version.

Nicht, dass die Sozialdemokraten sich an Machiavelli orientieren, werfe ich ihnen vor. Machiavellismus ist so alt wie die Politik, und wer erfolgreich sein will, kommt nicht an ihm vorbei. Er kann sogar einen Zug von Größe haben, wenn er im Dienste einer Sache steht, die ihr historisches Recht hat – man denke an Konrad Adenauer und die Wiederbewaffnung.

Die Sorte Machiavellismus aber, die für die heutige SPD typisch ist, diese Verbindung von Pöstchengier und doktrinärer Borniertheit, von demokratischen Phrasen und praktizierter Volksverachtung, dieses doppelbödige „Wir lügen niemals, aber wenn wir lügen, dürfen wir das auch“, und das alles verbunden mit dem Anspruch, das schlachthin Gute zu verkörpern – das ist einfach das Letzte.

Der kalte Staatsstreich

Stellen wir uns einen Moment vor, eine Organisation wie Attac würde eine friedliche Aktionswoche veranstalten. Diese könnte aber nicht stattfinden, weil Horden von Skinheads die Teilnehmer verprügeln, Straßen blockieren, Straßenschlachten entfesseln und Pressekonferenzen unterbinden. Die Polizei würde sich auf den Standpunkt stellen, sie könne dies nicht verhindern, und deshalb müsse Attac eben auf die Zusammenkunft verzichten.

Undenkbar? In der Tat: Wenn linke Organisationen demonstrieren, sind solche Zustände tatsächlich undenkbar. Undenkbar wäre auch, dass Attac von angeblich seriösen Medien umstandslos als „linksextrem“ abgewatscht würde. Undenkbar wäre, dass der zuständige Innenminister ob des Versagens seiner Polizei nicht den Hut nehmen müsste. Und undenkbar wäre, dass die deutsche Öffentlichkeit über einen solchen Vorgang zur Tagesordnung übergehen würde.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass rechtskonservative Aktivisten vom linken Mob an der Ausübung ihrer Bürgerrechte gehindert werden, und zwar mit Gewalt, unter Duldung der Polizei und unter dem Beifall einer Journaille, die immer noch die Stirn hat, sich „liberal“ zu nennen – wobei ihre Liberalität im wesentlichen darin besteht, ihr eigenes Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen; also die Meinungsfreiheit einer in der Verfassung als solche nicht vorgesehenen, aber völlig zu Recht so genannten „vierten Gewalt“.

(Wer deren Recht anzweifelt, Staatsgeheimnisse preiszugeben, Existenzen zu vernichten und – dies vor allem – darüber zu befinden, was öffentlich gesagt werden darf und was nicht; was diskutabel ist und was den gesunden Volkszorn herausfordert, versündigt sich, wie diese Richter in eigener Sache im Namen des ungefragten Volkes urteilen, an der Demokratie.)

Zeigt sich das Liberalitätsverständnis der Presse darin, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Träger missliebiger Meinungen für vogelfrei erklärt, so demonstriert der Staat, dass es lediglich einiger Hütchenspielereien bedarf, um im Namen einer bloß vorgespiegelten Liberalität die reale Freiheit zu beseitigen:

Wir hatten jetzt zweimal kurz nacheinander – beim Christival in Bremen und beim Anti-Islamisierungs-Kongress in Köln – die Gelegenheit, die Mentalität und die Methoden einer politischen Linken zu studieren, die die Presse und die Staatsgewalt auf ihrer Seite weiß: Das Ergebnis deckt sich durchaus mit dem, was man aufgrund bitterer Erfahrungen seit 1789 von der politischen Linken erwarten muss, aber keineswegs mit ihrer demokratischen Attitüde.

Die Vorstellung, im Namen der Toleranz dürfe man Andersdenkende verprügeln, und dem schlechthin Friedfertigen dürfe man getrost mit ein wenig Gewalt nachhelfen, ist in all ihrer grotesken inneren Widersprüchlichkeit die klassische Rechtfertigung des Roten Terrors, und zwar seit den Tagen Robespierres. Politisch (also nicht medizinisch oder moralisch) betrachtet, ist der Unterschied zwischen einem Pflasterstein und einer Guillotine bloß gradueller, nicht qualitativer Natur. Der Punkt, auf den es ankommt, ist nämlich nicht das Ausmaß der Gewalt, sondern die Selbstermächtigung der Täter.

Dabei wäre diese Selbstermächtigung zur privaten Gewaltanwendung und zur Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols zwar verwerflich, aber politisch nicht wirklich bedenklich; schließlich kommt Kriminalität immer und überall vor. Bedenklich an dieser Art von Kriminalität ist, dass sie nicht als solche benannt, geächtet und verurteilt wird, weil wir es mit einem Staat zu tun haben, der sich nicht entschlossen zeigt, sein Gewaltmonopol zu wahren.

Ein Staat, der die genannten Kongresse einfach verböte und ihre Teilnehmer verhaftete, handelte zweifellos illiberal. Aber er würde selbst die Verantwortung dafür übernehmen, dass sie nicht – oder nur eingeschränkt – stattfinden können. Vor allem würde er seine eigenes Handeln der gerichtlichen Überprüfung zugänglich machen. Liberal wäre es also nicht, rechtsstaatlich durchaus.

Ein Staat dagegen, der eine Politik der selektiven Nichtintervention verfolgt, der also die Bürgerrechte bestimmter Gruppen zur Disposition stellt, indem er ihre Be- oder Missachtung dem Gutdünken des Mobs überlässt, handelt weder liberal noch rechtsstaatlich. Er greift vielmehr in verfassungs- und rechtswidriger Weise in die politische Willensbildung des Volkes ein. Da er diesen Eingriff aber durch Unterlassen und durch missbräuchliche Berufung auf polizeirechtliche Generalklauseln vollzieht, entzieht er sein Handeln systematisch der rechtlichen Kontrolle.

Wäre dieses Nichteingreifen des Staates bloß eine Kapitulation vor der Gewalt der Straße, so würde allein dies schon die Frage rechtfertigen, ob ein solcher Staat überhaupt noch souverän – und das heißt: ob er überhaupt noch ein Staat – ist. Man müsste ihm bescheinigen, dass er durch die Nichtdurchsetzung seines Gewaltmonopols den gewalttätigen Gruppen einen Vorteil gegenüber den friedfertigen verschafft, dass er seine Legitimität als Staat aufs Spiel setzt, und dass er das Land auf eine abschüssige Bahn setzt, an deren Ende der Bürgerkrieg steht.

Wenn es denn eine Kapitulation war. Was ich bezweifle.

Zu deutlich ist die kollusive Verstrickung von Politik, Journaille und linkem Mob, als dass ich bereit wäre, von einem bloß punktuellen Versagen der Polizei auszugehen.

Vielmehr handelt es sich um einen Prozess der systematischen schleichenden Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, und das heißt: um einen kalten Staatsstreich.

Diese Entkoppelung hat schon immer zu den Wesensmerkmalen linker Politik gehört; die Verfassung ist dabei zuständig für die hehren Ziele, die wirkliche Politik für die schmutzigen Mittel zu deren Verwirklichung: Man denke an die französische Verfassung von 1793 oder die Stalinverfassung von 1936. Es gibt keinen Grund, warum das Grundgesetz nicht ebenso entkernt und zur Potjomkinschen Verfassungsfassade degradiert werden könnte.

Die politischen Eliten allerdings, die an diesem Spiel beteiligt sind – und die ja nicht alle links sind – sollten sich über die juristischen Konsequenzen dieses Sachverhalts im Klaren sein:

Die politisch gewollte Entkoppelung von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, der Putsch durch Unterlassen, der von Amts wegen organisierte Hochverrat erfüllt spätestens dann den Tatbestand der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wenn er aufhört, ein punktuelles Ereignis zu sein und durch ständige Übung zu einem Zustand wird.

Ich sage nicht, dass dieser Punkt bereits erreicht sei, ich mache aber vorsorglich darauf aufmerksam, welche rechtlichen Konsequenzen es haben muss, wenn er erreicht wird:

Wenn die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung nämlich als Summe von Unterlassungen geschieht, die jeweils für sich nicht justiziabel sind, dann ist, um Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz zu zitieren „andere Abhilfe nicht möglich“, und dies bedeutet nach derselben Norm, dass der kalte Staatstreich ein jedermann zustehendes Widerstandsrecht auslöst.

Genossen, der Schwank geht weiter!

Erinnert sich noch jemand an dieses Plakat?

An den Aufschrei, der durch das gesammelte Gutmenschentum der nördlichen Hemisphäre fuhr? Daran, dass die Vereinten Nationen ihren Antirassismusbeauftragten in Marsch setzten, um die Schweizer Mores zu lehren? [Zu meinem damaligen Beitrag] Man sollte meinen, dass diese Orgie der Political Correctness an Absurdität nicht zu übertreffen war.

Wie man sich täuschen kann. Wir Deutschen sind notorisch gründlich, und das heißt unter anderem: Es gibt keinen Irrsinn, den WIR nicht noch auf die Spitze zu treiben verstünden! Und sei es um den Preis der unfreiwilligen Satire.

In der dieswöchigen Ausgabe von „Hart, aber fair“ (Ich muss wohl eine falsche Vorstellung davon haben, was unter „fair“ zu verstehen ist.) wurde die hessische CDU endgültig moralisch vernichtet, und zwar mit diesem Plakat:

hessen.jpg

Nanu, dachte ich, als ich den strafenden Blick des Moderators sah, wo ist denn jetzt das Problem? Nun gut, die Partei „Die Linke“ umstandslos als „die Kommunisten“ zu titulieren entspricht vielleicht nicht dem neuesten Stand der Politischen Wissenschaft, aber eine Partei mit deren Vergangenheit wird sich das gefallen lassen müssen, erst recht im Wahlkampf.

Ich bin bekanntlich politisch etwas unbedarft, und so entging mir, was der Adlerblick des Gutmenschen sofort erfasste: nämlich, dass es nicht etwa unfair war, die Linken Kommunisten zu nennen, wohl aber fremdenfeindlich, Ypsilanti „Ypsilanti“ und Al-Wazir „Al-Wazir“ zu nennen. Durch die Nennung der ausländischen Namen werde nämlich unterschwellig an fremdenfeindliche Emotionen appelliert.

Man wundert sich ja schon nicht mehr, dass bestimmte Wahrheiten nicht ausgesprochen werden dürfen, wenn sie von der Political Correctness als „böse“ markiert worden sind. Dass man aber Menschen nicht einmal bei dem Namen nennen darf, der in ihrem Personalausweis steht, weil das sonst fremdenfeindlich ist, das kann doch nur Satire sein, oder?

Wie wäre denn eigentlich das folgende Plakat zu bewerten?

[Das ursprünglich hier verlinkte Bild zeigte Philipp Rösler]

Da muss in der niedersächsischen FDP wohl ein ganz besonders durchtriebener Intrigant am Werk sein, der den Wahlkampf des eigenen Spitzenkandidaten dadurch sabotiert, das er dessen Gesicht vorzeigt, noch dazu vor einem gelben (!) Hintergrund, um unterschwellig die Angst der Wähler vor der „gelben Gefahr“ auszubeuten! Man sollte die Vereinten Nationen alarmieren!

Oder darf man ausländische Namen bloß in einem kritischen Zusammenhang nicht nennen? Das wäre interessant: Man darf Menschen mit ausländischem Namen also entweder gar nicht kritisieren, oder nur, wenn man dabei ihre Namen verschweigt. Also entweder nicht kritisieren oder nicht sagen, wen man kritisiert.

(Für alle, die sich nie zu fragen trauten, was das Wort „kafkaesk“ bedeutet: Das ist kafkaesk!)

Anders gesagt: Jede Kritik an Ausländern, unabhängig von ihrem Inhalt, ist automatisch fremdenfeindlich! Wir hatten zwar schon immer vermutet, dass gewisse Leute so denken. Das sie aber die Chuzpe haben würden, ihr eigenes gestörtes Verhältnis zur Wahrheit, zur Meinungsfreiheit und zur Demokratie derart ungeschminkt zum gleichsam offiziellen Standpunkt eines öffentlich-rechtlichen Senders zu erheben, gehört zu der Sorte Überraschungen, auf die man gut hätte verzichten können.

Es ist, glaube ich, an der Zeit, wieder einmal ein paar Binsenweisheiten zum Besten zu geben:

Demokratie heißt Volkssouveränität!

Damit haben verschiedene Leute schon deshalb Schwierigkeiten, weil darin das Wort „Volk“ steckt, das ja, spätestens wenn es konkret wird, immer ein ganz bestimmtes Volk meint, im Zweifel das eigene. Dass in Deutschland das deutsche Volk souverän ist, ist zwar eine Selbstverständlichkeit, widerspricht aber der Political Correctness derart, dass ihre Verfechter ihr Möglichstes tun, diesem misslichen Zustand abzuhelfen.

Und erst „Souveränität“! Souverän ist derjenige, der sich für seine Entscheidungen nicht zu rechtfertigen braucht. Zum Beispiel der Wähler in seiner Kabine. Der darf nach jedem Kriterium entscheiden, das ihm passt. Ob er einen Politiker wählt – oder auch nicht wählt -, weil er sein Programm gut (oder schlecht) findet, oder weil er so gut aussieht, oder weil seine Ehefrau sich sozial engagiert, oder weil er (der Wähler) vor der Wahl eine Münze geworfen hat, spielt überhaupt keine Rolle – erlaubt ist alles.

Es gibt in Deutschland viele Menschen, die einen Kanzlerkandidaten der CSU schon deshalb ablehnen, weil sie auf keinen Fall von einem Bayern regiert werden wollen. (Man erinnere sich zum Beispiel, was Wolf Biermann, damals noch links, über den Kandidaten Strauß dichtete: „Der ist gemacht aus Barbarei und Blutwurst, aus Bier und Frömmelei!“ Über Bayern darf man offenbar in diesem Stil schreiben. Den grünen Spitzenkandidaten Al-Wazir darf man nicht einmal beim Namen nennen, geschweige denn mit araberfeindlichen Klischees in Verbindung bringen!)

Auch wenn es einem im Einzelfall nicht passen mag: Der Wähler darf einen Bayern wegen dessen Herkunft ablehnen. Ebenso wie er einen Muslim arabischer Herkunft ablehnen darf! Zu sagen „Ich will nicht von einem Muslim regiert werden“ ist nicht Diskriminierung, sondern: Souveränität!

Man könnte die Aufregung um das Plakat als schlechten Witz verbuchen, wenn es nicht so bezeichnend für das geistige Klima in unserem Land wäre, dass man solche Possen treiben kann, ohne Angst vor der Lächerlichkeit haben zu müssen. Bei der Wahl in Hessen geht es aber um mehr als um einen bühnenreifen Schwank:

Man muss Roland Koch nicht sympathisch finden; sogar die hartgesottenen Kollegen von der „Acht der Schwerter“ können ihn nicht ausstehen. Man muss seine Law-and-Order-Sprüche auch nicht für glaubwürdig halten; dazu hat er bei Polizei und Justiz zu oft den Rotstift angesetzt. Man muss aber sehen, dass die hessische CDU einen Versuchsballon startet: Kann man mit dem Versprechen, kriminelle Migranten auszuweisen, eine Wahl gewinnen, ja oder nein?

Lautet die Antwort „Nein“, dann verschwindet das Thema mindestens für die nächsten zehn Jahre von der Tagesordnung. Die Zeche dafür werden diejenigen Bürger zu zahlen haben, die es sich nicht leisten können, in Gegenden mit einem niedrigen Migrantenanteil zu ziehen – im Gegensatz zu all den liberalen Leitartiklern, Richtern und Politikern, die auf Kosten ihrer weniger begüterten Mitbürger ihre politisch korrekten Illusionen pflegen. Diejenigen also, die es beim besten Willen nicht als „Bereicherung unserer Kultur“ empfinden können, nahezu täglich von türkischen oder arabischen Halbstarken beleidigt, angepöbelt und bedroht zu werden – wenn sie Glück haben (Der Rentner in München hatte dieses Glück nicht.). Diejenigen Frauen, denen mit Vergewaltigung gedroht wird, wenn sie sich unverschleiert in gewissen Vierteln zeigen. Diejenigen Schüler, die sich angewöhnen mussten, ihre eigene Muttersprache mit türkischem Akzent zu sprechen, um nicht gemobbt zu werden. Diejenigen Polizisten, die in gewissen Vierteln keine Festnahme mehr durchführen können, ohne sich einer Horde von gewaltbereiten Landsleuten der Betroffenen gegenüberzusehen; wer das nicht glauben mag, lese die einschlägigen Artikel zum Beispiel im „Tagesspiegel“ nach, weiß Gott keinem Zentralorgan der Fremdenfeindlichkeit.

Morgen fällt in Hessen eine Vorentscheidung: darüber, ob deutsche Städte auch in zehn Jahren noch zur zivilisierten Welt zu rechnen sein werden.