Schaut Euch das mal an!

Dieser E-Brief hat mich heute erreicht:

„Beschwerde gegen Ihr Angebot; Unsere Prüfungsnr. 12040

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL

http://korrektheiten.com/2009/08/15/schwule-hiv-blutspende-risiko/

eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten Prüfungsnummer führen. Bitte geben Sie bei Rückmeldungen diese Prüfungsnummer an. Vielen Dank!

Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de. Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerdeverfahrens können Sie unter

http://www.fsm.de/de/Ablauf_Beschwerdeverfahren abrufen.

Nach meiner Vorabeinschätzung ist der Inhalt Ihrer Website für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigend gem. §5 JMStV. Die Passage unter den dargestellten Photos beinhaltet die Unterstellung, dass die HIV-Raten unter Homosexuellen dadurch zu erklären sei, dass diese in der Regel die Anzahl Ihrer Sexualpartner nicht auf ein „zivilisationsverträgliches Maß“ senkten. Dadurch und den weiteren Gesamtkontext wird ein pauschliertes Bild von Homosexuellen propagiert, welches von Vorurteilen getragen ist, diesen ein zivilisationsschädigendes Verhalten unterstellt und deshalb für Kinder und Jugendliche gem. §5 JMStV entwicklungsbeeinträchtigend ist.

Bei der Verbreitung von für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten hat der Anbieter gem. § 5 Abs. 1 JMStV dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für

beides habe ich mir eine Frist bis zum 30.08.2010 notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerdeausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde

weiterleiten.

Die Landesmedienanstalt kann Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro ahnden.

Mit freundlichen Grüßen

R. Lange

Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle

Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V.“

49 Gedanken zu „Schaut Euch das mal an!“

  1. Die Gedankenpolizei schlägt wieder zu. Ist das heftig!
     
    Der Jugendschutz wird konsequent missbraucht, um missliebige politische Ansichten aus der Öffentlichkeit zu verbannen (ich habe in meinem Artikel über heavy metal auf Christa Jenal verlinkt, die ebenfalls versucht alles, was ihr nicht gefällt, als „jugendgefährdend“ einzustufen).
    Das ist meiner Meinung nach eine fiese Lücke im Zensurverbot. Wer will denn bestreiten, dass die Texte von Ice- T und Bushido, Marylin Manson und Impaled Nazarene „jugendgefährdend“ sind?
    Genauso ist es mit der ganzen Antidiskriminierungswut. Wer gibt denen das Recht eine MEINUNG zu kriminalisieren? Man hat hier ja nicht zu irgendwelchen Gewalttaten aufgerufen!
    Aber so scheint es im Deutschland des 21. Jahrhunderts zu laufen: Während die einen jeden mit dem Tode bedrohen dürfen, dessen Fresse ihnen nicht passt, müssen wir aufpassen, dass wir bloß keine Fakten nennen.
     
    Widerlich!

  2. Mit Selbstkontrolle hat das nichts zu tun, sondern mit Kontrolle.
    Aber die Abkürzung FSM paßt auch sonst ganz gut für den Verein.

  3. „Vorurteile“:

    Das international bekannte Kinsey-Sexualforschungsinstitut in den USA befragte 574 homosexuelle Männer zu ihren Beziehungen: Nur 3 % der befragten Männer hatten bis dahin in ihrem Leben weniger als zehn Partner gehabt, 75 % der Befragten hatten mindestens hundert Partner gehabt, 43 % Prozent mindestens 500 Partner, und 28 % hatten Sexualkontakte zu 1000 und mehr Partnern gehabt.“ (Christa Meves, Verführt. Manipuliert. Pervertiert, Gräfelfing 2003, S. 134, unter Verweis auf: Bell, Weinberg, Hammersmith, Sexual Preverence, its Development in Men and Women, Bloomington 1981)

    Solche Sachverhalte haben selbstverständlich nichts mit erhöhten HIV-Raten unter Homosexuellen zu tun. Ungefähr so, wie der Koran nichts mit dem Islam zu tun hat.

  4. Ganz schön freiwillig, diese Selbstkontrolle – im bolschewistischen Sinne zumindest. Manfred, ich nehme nicht, dass du Mitglied dieses Vereins zur Gesinnungskontrolle bist?

  5. Bei dem „Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V.“ handelt es sich um einen rein privatrechtlichen Verein. Er hat KEINERLEI Befugnisse.

    Erst eine Landesmedienanstalt müßte in einem Verwaltungsverfahren zuerst eine Anhörung vornehmen.
    Den Nachweis, daß der Inhalt dieses Medienangebotes gegen Gesetze verstößt, hat die Landesmedienanstalt zu erbringen. Ich sehe dies nicht im Ansatz. Begründet ist dies auch nicht. Es ist auch kaum begründbar:
    Es ist schon fraglich, wer „Anbieter“ i.S. des § 3 Abs. 2 JMStV ist, also gegen wen sich konkret ein etwaiger Bescheid der LMA zu richten hat. Den Blogger selbst, den Hoster oder den Blog-Anbieter.
    Zudem: Der Kern des § 5 JMStV ist die „Entwicklungshemmung von Kindern und Jugendlichen“. Der Privatverein hat sich dazu berechtigter Weise ersteinmal nicht geäußert, worinb diese Entwicklungshemmung begründet sein sollte, da dies kaum begründbar ist. Alles vorherige ist bloß unjuristisches Nebelkerzenwerfen. Absolutes Blabla.
    Vorsichtshalber hat er auch mal kurz den § 5 Abs. 6 JMSTV unterschlagen. Dieser sieht nämlich vor, daß Angebote von Telemedien zum politischen Zeitgeschehen von der Regelung des § 5 Abs. 1 JMStV ausgeschlossen sind, soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der voll justiziabel ist. Dabei ist die objektive Werteodrnung des Grundgesetzes genauso zu beachtung, wie die Schutzrichtung des Staatsvertrages selbst, der in Art. 1 festgelegt ist.
    Weder mit dem Grundgesetz, noch mit der Zielsetzung ist eine allgemeine Zensur einführbar. Genau dieses will hier eine Lobby mittels ungeeignetem Mittel durchsetzen.

    Sollte eine LMA tatsächlich auf dieses Geschreibsel eingehen, so verbliebe noch ausreichend Zeit, um zu reagieren. Erst müßte eine Anhörung erfolgen. Erst daraufhin könnte ein Bescheid erlassen werden. Dieser hätte sich zudem nach den zusätzlich einschränkenden Regeln der §§ 11 und 12 JMStV zu richten.
    Zu reagieren hat man erst nach einem erlassenen Bescheid. Vor einer Zwangsmittelandrohung und Zwangsmittelfestsetzung können keine Bußgelder erhoben werden.

    Sollte tatsächlich ein Verwaltungsakt in Form eines Bescheides ergehen, so kann dagagen je nach Landesrecht Widerspruch oder Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden. Das ergibt sich dann aus der Rechtsmittelbelehrung die beigefügt sein muß. Erster Ansatz für eine Rechtswidrigkeit eines Bescheides könnte die Unzuständigkeit der Behörde selbst sein. Welche der 16 LMA ist denn überhaupt zuständig? Weiterhin kann isoliert gegen eine Zwangsmittelandrohung oder -anordnung, sollten diese überhaupt enthalten sein, vorgegangen werden.

    Dieser ominöse Verein spielt hier mit falschen Karten, indem mit dem Betrag von 500.000€ gedroht wurde. Dies hat der Verein erstens selbst überhaupt nicht in der Hand, noch würde zweitens auch nur ein Bruchteil dieser Summe dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

    Das sind bloß Wichtigtuer, die ohne Aufwand viel erreichen wollen. Deren Petzerei vor einer LMA hat den gleichen Wert, wie eine Petzerei meiner Oma. Auf keinen Fall sollte man diesen Vögeln irgendweine Beachtung schenken.

    Im Ergebnis: Es ist keinerlei Eingreifen seitens einer LMA zu erwarten, da jegliches verwaltungshandeln rechtswidrig wäre. Jedes Rechtsmittel dagegen müßte zum Erfolg führen.

  6. # Meyer

    <i> Zudem: Der Kern des § 5 JMStV ist die “Entwicklungshemmung von Kindern und Jugendlichen”. Der Privatverein hat sich dazu berechtigter Weise ersteinmal nicht geäußert, worinb diese Entwicklungshemmung begründet sein sollte, da dies kaum begründbar ist. </i>

    Da Sie – dem Anschein nach – über hinreichendes Fachwissen verfügen: Sagt dieses oder dieser JMStV eigentlich auch etwas zur <b> EntwicklungENThemmung </b> wie sie Jugendlichen rund um die Uhr an nahezu jedem Ort im Gebilde BRD angeboten wird? Sprich, zu einer eventuellen Schädlichkeit einer ‚Entwicklungsenthemmung‘ für die Entwicklung der Jugendlichen?? 

  7. Auf eine solche Idee sind noch nicht mal die Moslems gekommen, und denen habe ich weiß Gott mehr Unangenehmes gesagt als den Schwulen. Wobei ich mich frage, ob ich mit meiner Verurteilung des Islam nicht zu weit gegangen bin? Alles ist ja auch nicht schlecht an der Scharia… 😀

  8. @ Manfred
    Ich bin nach einiger Recherche zu weiterem Ergebnis gelangt:
    1. Dieses Blog unterliegt nicht der Selbstkontrolle des Vereins. Deren Geschreibsel betrifft aber nur die Unterworfenen.
    2. Bei dem Schreiben handelt sich mit einiger Wahrscheinlichkeit um ein „fake“. Dafür spricht schon die holprige Sprache und die lächerliche „Argumentation“ bei offensichtlicher Unkenntnis der Gesetzeslage.
     
    Nicht ins Bockshorn jagen lassen!

  9. Ich habe nun 2 1/2 mal versucht auf Deine Frage zu antworten. Ist mir nicht gelungen.
    Noch ein Versuch: Jurist, aber kein Rechtsanwalt.

  10. @Manfred
    „… nehme nicht an …“ soll es freilich heißen. Tut mir leid, solche Beiträge bringen mich aus der Fassung. Hinzu kommt noch die Verärgerung darüber, dass dieser Verein sich vermutlich nicht vollständig aus Mitgliedsbeiträgen finanziert, sondern einige nutzlose Esser beschäftigt, die letztendlich mit öffentlichen Geldern gespeist werden.

  11. „Deren Petzerei vor einer LMA…“

    ließt sich für mich wie „Leck mich am…“  Übrigends auch ein begehrtes Nummernschild in Limburg. Wurde da auch schon interverniert? 

  12. Die können Dich am Arsch lecken. Wenn Sie nochmal einen Brief schicken, würde ich Sie auf Unterassung in Anspruch nehmen.

    Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum 30.08.2010 notiert.



  13. Notar? – Nein, fünf Mark ins Schweinderl.
    Aber die Raterei führt zu nichts. Ich bin nicht bereit, mich öffentlich zu stellen. Dazu ist die politische Zukunft nicht nur dieses Landes viel zu unklar. Daß es masive totalitäre Ansätze, weit überweidegend von links und ultra-links gibt, ist ja gerade exemplarisch geworden. Zudem es sich hierbei auch um eine Aktion an der Grenze zur Rechtmäßigkeit handelt. Ginge es dabei um meine Person, so würde ich gegen diesen Verein eine zivilrechtliche Unterlassungklage anstrengen. Deren Verhalten grenzt zudem an strafrechtlich relevantes Verhalten. Ich denke, ich würde auch Strafantrag stellen. Mal schauen, was es bringt. Zumindest Einblick in die Ermittlungsakten. An den „Beschwerde“-Schreiber, sprich Denunzianten wird man so wohl herankommen. Dies könnte zu einem Strafverfahren wegen Verleumdung und einer weiteren zivilen Unterlassungklage führen.
     
    Noch ist das Recht kein völlig untaugliches Mittel. Ein paar Beisserchen hat es noch.

  14. Hallo,
    ich hoffe, dass das nur ein völlig unwichtiges Schreiben ist und das was Meyer schreibt rechtens ist.
    Bitte halte uns auf dem laufenden – ich denke (und hoffe und glaube) dass wenn viele Leser deines Blogs und Blogger an einem Strang ziehen, sich dieser und ähnliche Fälle auflösen dürften. Denn bis jetzt wird sich immer nur „einer“ herausgepickt – nie mehrere … allein das sollte „uns“ zu denken geben.
     
    Beste & erbauliche Grüße
    dein Pruzze

  15.  

    Dadurch und den weiteren Gesamtkontext wird ein pauschliertes Bild von Homosexuellen propagiert, welches von Vorurteilen getragen ist, diesen ein zivilisationsschädigendes Verhalten unterstellt und deshalb für Kinder und Jugendliche gem. §5 JMStV entwicklungsbeeinträchtigend ist.

     

     

    Denn DAS ist die Leitlinie der gegenwärtigen „Zivilisation“.

    Das Europaparlament hat
    mit seiner Entschließung B6-0025/2006 vom
    18.Januar 2006 angekündigt, daß es Homophobie
    „ausmerzen“ will.

    In Polen schreitet die EU im Frühjahr 2007 zur Tat.
    Weil Polen keine „homosexuelle Propaganda
    in Schulen“ will, soll nach dem Willen der großen
    Mehrheit des EUParlaments (26. April 2007)
    in Polen eine „fact-finding mission“
    wegen „zunehmender Tendenz zu rassistischer,
    fremdenfeindlicher und homophober Intoleranz“
    durchgeführt werden, um das Land beim Europäischen
    Gerichtshof anklagen zu können.

    Eine 198seitige „Handreichung
    für weiterführende Schulen“ des Senats
    von Berlin zum Thema „Lesbische und
    schwule Lebensweisen“ bietet
    eine ausgefeilte Anleitung zur
    Homosexualisierung der Schüler,

    auszuführen in „Biologie, Deutsch, Englisch,
    Ethik, Geschichte/Sozialkunde, Latein, Psychologie“.
    Ab zehn Jahren setzen in den Schulen
    die Werbe- und Schulungsmaßnahmen zur
    Homosexualität (genauer: lesbisch, schwul,
    bi und trans) ein,
    noch nicht überall
    so kraß wie in Berlin, Hamburg und München,
    aber mit einheitlicher Tendenz.

     

    Und DAS ist NICHT entwicklungsschädigend! Homophobie ist eine Krankheit, jeder der daran erkrankt ist, wird bestraft.

  16. Und DAS ist NICHT entwicklungsschädigend! Homophobie ist eine Krankheit, jeder der daran erkrankt ist, wird bestraft.

    Ich dachte schon es wäre ein wissenschaftlich verbrämtes Schmähwort. 😉

  17. @ Meyer:

    Ich habe Dir eben einen E-Brief geschrieben, der leider postwendend zurückkam: „Delivery Status Notification (Failure)‏“

    Bist Du vielleicht so nett, mir über das Kontaktformular Deine E-Postadresse mitzuteilen?

  18. hallo Manfred, also das schreit förmlich nach weiterer verbreitung! wenn du nichts dagegen hast, dann übernehme ich die fotos und den text des steins des anstosses in mein blog und auch dieses posting hier als hintergrund des ganzen. man darf sich nicht von solchen totalitären versuchen kleinkriegen lassen.

  19. Habe mir erlaubt, das famose Mail von Ihrem Artikel im Volltext zu zitieren und daran einige eigene Erwägungen zu knüpfen. Ich hoffe, damit Ihre Urheberrechte an dem Artikel nicht beeinträchtigt zu haben. Falls ja, teilen Sie es mir (ohne Einbeziehung von FSM oder GEMA) 😀 einfach mit, dann wird der Text auf jedenfalls zitierzulässiges Maß gekürzt (was irgendwie schade wäre, denn bei solchen Trouvaillen läßt man sich jedes Wort auf der Zunge zergehen …)

  20. Mit der effektiven Androhung eines möglichen Strafgelds seitens der LMA durch die – wenn ich es hier richtig verstanden habe – selbsternannten Hilfssherrifs der Gedankenpolizei sehe ich u.U. zwei Straftatbestände berührt (wenn nicht erfüllt):
    – Amtsanmaßung und
    – versuchte Nötigung.
    Sollte man nicht einmal versuchen, den Spiess umzudrehen? Andererseits bin ich mir nicht sicher, ob dieser Spiesserverein die Mühe Wert ist. Würde aber evtl. zu erhöhter Publizität dieser Unverschämtheit führen!
    Manfred, gibs ihnen!

  21. Sie wurden geadelt, äh getadelt. Aber selbstverständlich nur im besten Interesse der Kinder. Es ist ja auch eine Frechheit, Kinder bei der freien Entfaltung ihrer Sexualität zu beeinträchtigen. Das ganze auch noch mit Zitaten der Aids-Hilfe zu erhärten und Bilder von öffentlichen Plätzen in aller Öffentlichkeit zu präsentieren, eine unglaubliche Anmaßung. Ist ihnen denn nicht klar, dass Sie ohne einen Doktortitel oder Rückendeckung der Mainstream-Medien nicht befugt sind Ihre Meinung zu vertreten?
    Kinder mit der Realität zu konfrontieren ist doch wahrlich Schädlich für deren Entwicklung. Am Ende kommen die Kinder dann auch noch auf die Idee, dass selbstständiges Denken in diesem Staate zulässig wäre. Vielleicht entwickeln die armen Kinderseelen dann auch noch die Meinung, dass Aussagen von Minderheiten (oder Mehrheiten, wenn sie nur lange genug weinen) nicht per Dekret richtig wären und auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden sollten.
    Ist ihnen denn nicht klar, welche schädliche Auswirkungen das auf unser Gemeinwesen hätte ? Denken Sie doch nur an die Sozialarbeiter, Lobbyisten und Politiker, die durch den Fokus auf Argumente ihre Arbeit verlieren würden. Oder das zarte Pflänzchen der emotionalen Intelligenz, das aufgrund Ihrer unsensiblen Logik beleidigt wird.
    Unverantwortlich.
    Hahaha, jetzt nehmen die kognitiven Dissonanzen überhand. Ich frage mich welche Schwachköpfe wohl als Spin-Doktoren bei der FSM arbeiten können, ohne dass der Blödsinn den sie schreiben ihr Gehirn langsam auflöst. Naja, vermutlich sind das solche Experten wie Robert Connell, der uns etwas über Männlichkeit erzählen will, sich jetzt aber Raewyn Connell nennt.
    Aber ich schätze, dass FSME wohl als Einstellungsvorraussetzung für die FSM gilt. Aber welch ein Glück, wir haben ja genug Politiker, die Institutionen zum Schutze der Kinder NIEMALS zur Zensur mißbrauchen würden.

  22. „Pervers“ ist das neue „Gesund“. „Normal“ ist das neue „Krank“.
    Das nennt man Dekadenz und es findet sich in allen Systemen, kurz bevor sie fallen.

  23. FSM

    FSM Impressum
    Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
    Geschäftsstelle
    Spreeufer 5
    10178 Berlin
    Tel.: 030 240484-30
    Fax: 030 240484-59

    USt-IDNr.: DE814341170
    Vorstand
    Gabriele Schmeichel: Vorstandsvorsitzende
    Mike Cosse: stellvertretender Vorstandsvorsitzender
    Harald Geywitz: Schatzmeister
    Dr. Per Christiansen
    Valentina Daiber
    Angelika Franke
    Philippe Gröschel
    Dr. Arnd Haller
    Heiko Zysk

    Vereinsregisternummer beim AG Berlin Charlottenburg
    VR 20264 Nz
    Verantwortlich für den Inhalt

    Sabine Frank
    Geschäftsführerin

    Gabriele Schmeichel

    Rechtsänwältin

     
     
     
    Jugendschutzbeauftragte der Deutschen Telekom AG

    Vorstandsvorsitzende der FSM

    Gabriele Schmeichel ist seit dem 06.06.2006 Jugendschutzbeauftragte der Deutschen Telekom AG. Sie begann Ihre Laufbahn mit dem Studium der Rechtswissenschaften und legte 1996 die zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich ab. Aufgrund ihrer Technik-Affinität arbeitete sie im Anschluss als Rechtsassessorin und Projektleiterin Multimedia bei einem Start-Up-Unternehmen, das im Internet Dienstleistungen aus dem Gesundheitsbereich anbot. Sie wechselte Mitte 1997 als Rechtsassessorin zu der damaligen Online Pro Dienste GmbH und Co KG, danach T-Online International AG, die am 06.06.06 auf die Deutsche Telekom AG verschmolzen wurde.

    Von Juli 2001 an verantwortete Frau Schmeichel bei T-Online als Senior Managerin die Bereiche Verbraucherschutzrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht, Öffentliches Recht und auch Jugendschutzrecht. Am 01.04.2003 wurde sie zudem zur Jugendschutzbeauftragten der damaligen T-Online International AG bestellt. Seit der Geburt ihres Kindes Anfang August 2003 widmet sich Frau Schmeichel primär dem Jugendschutz und den Aufgaben der Jugendschutzbeauftragten.

    Darüber hinaus ist Frau Schmeichel seit 1998 Mitglied des Vorstands der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Dienste Anbieter e. V. und seit dem 15.12.2003 auch Vorstandsvorsitzende des Vereins. Neben diesen Aufgaben ist Frau Schmeichel seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen und seit Mai 2003 ehrenamtlich Beisitzerin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

    Mike Cosse neuer Leiter des Arbeitskreises Medienpolitik. Foto Facebook.

    und so wird es weitergehen…

  24. „Hugo Rune:
    “Pervers” ist das neue “Gesund”. “Normal” ist das neue “Krank”.
    Das nennt man Dekadenz und es findet sich in allen Systemen, kurz bevor sie fallen.“

    Ein sehr schöner Satz. Der kommt in meinen Zitatenschatz!

    Zum Thema: Was sich diese Möchtegernstasis anmaßen!
    Schaut euch doch mal diese (…) Sabine Frank an
    http://de.o2.com/ext/filemanager/spool_public/image_jpeg/0/9876_t_176_166/1/0/Sabine_Frank_FSM_gross_original.JPG
    oder ihr Pendant http://www.schmeichel.de/.

    Die erste (…), die zweite (…).

    Wem das immer noch nicht reicht, hier ihr das (…) der FSM

    http://www.fsm.de/de/Vorstand

    Und diese (…) wollen uns ihre verklemmten Sichtweisen, ihre Pseudohaltungen und ihr verkappte Scheinmoral vorschreiben.

    [Gringo, ich hoffe, Du nimmst mir nicht übel, dass ich Deinen hervorragenden Kommentar ein wenig gekürzt habe; man muss gewissen Leuten ja keine Steilvorlagen liefern. M.]

  25. Das erinnert mich an einen Artikel in der Schweizer Weltwoche über HIV:
    Aids ist im Westen eine Homosexuellenseuche, das Ansteckungsrisiko weit geringer, als Uno-Behörden wider besseres Wissen behaupten. Die Stossrichtung hinter diesen Mythen ist klar: Es ging darum, die Schwulen vor Diskriminierung zu schützen, indem man Aids zu einer Geissel stilisierte, die die ganze Menschheit ohne Unterschiede bedroht. Damit konnten sich zugleich die Aids-Organisationen als Menschheitsretter inszenieren. Der Sonderfall Afrika, wo Aids tatsächlich auch die heterosexuelle Mehrheit betrifft, wurde zum Modellfall erklärt. Allerdings war es auch hier, wie im Fall der Schwulen, verpönt, von Promiskuität zu reden; stattdessen wurden Armut und Diskriminierung als Hauptgründe für die hohen Raten ins Feld geführt.
    http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2007-31/artikel-2007-31-systematisch-aufgebauscht.html

  26. Manfred laß Dich nicht ins Bockshorn jagen. „Meyer“ hat zwar das wesentliche zur Mail schon gesagt, dennoch meine persönliche Einschätzung dazu:
    Ich halte die Mail für ein Fake, d.h. sie stammt gar nicht von der FSM, es sei denn, Du beweist uns das Gegenteil.
    Lies Dir mal den Ablauf des Prüfverfahrens auf der FSM-Seite genau durch. Da steht, daß die FSM nur für Beschwerden über FSM-Mitglieder zuständig ist. Bei Nichtzuständigkeit wird der Beschwerdeführer von der FSM „auf die zuständige Selbstkontrollorganisation hingewiesen“, bzw. kann in einem solchen Fall die Beschwerde an die zuständige Landesmedienanstalt weitergeleitet werden. Du ist nicht Mitglied der FSM, daher ist der FSM-Beschwerdeausschuss gar nicht zuständig.

    „Bei den Beschwerden, die in den Zuständigkeitsbereich der FSM-Beschwerdestelle fallen, und bei denen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann, dass ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex der FSM durch ein Mitglied vorliegt, wird der Inhalteanbieter innerhalb einer Frist aufgefordert, zu dem beanstandeten Inhalt Stellung zu nehmen oder der Beschwerde gegebenenfalls von selbst abzuhelfen. Hilft der Beschwerdegegner innerhalb der Frist nicht von selbst ab oder liegt eine Beschwerde gegen ein Mitglied der FSM vor, die von der KJM oder einem landesrechtlich bestimmten Träger der Jugendhilfe eingeleitet wurde, wird die Beschwerde dem Beschwerdeausschuss zur Entscheidung vorgelegt.“

    Poste doch mal den Header der Email, die Du bekommen hast. Du kannst ihn Dir mit bestimmten E-Mail-Programmen, z.B. Outloook Express, anzeigen lassen. Da kann man oft schon erkennen, ob ein Fake vorliegt. Rufe ferner bei der FSM an, ob es dort einen Mitarbeiter mit Namen „Lange“ gibt. Ich vermute mal, das ist nicht der Fall.
    Im übrigen sehe ich das ähnlich wie Meyer. Die zuständige Landesmedienanstalt würde wahrscheinlich die Beschwerde abweisen, da sie inhaltlich/rechtlich substanzlos sein dürfte.
    Sollte die Mail nicht von der FSM stammen, was ich stark vermute, hat sich der Verfasser möglicherweise strafbar gemacht. Ich bin aber kein Jurist, um das beurteilen zu können.
     

  27. Es ist ja Fanatismus, wenn man zu dem Thema die Bibel zitieren wollte – da schickt sie nur der Koran. Und wie der mit Homosexuellen umgeht, wird ja gängigerweise verschwiegen. Welche doppelter Boden. Der Zerfall der Zivilisation schreitet voran, Ich bin kein Declinist, wie es sie in den USA gibt, aber es ist schon erschütternd…

  28. Hallo, ist interessant,
    habe gestern genau den gleichen Brief per Mail von denen bekommen. Sie haben mir sachen unterstellt, die auf meiner Seite nicht waren. Ich habe mich dagegen gewehrt und meine Seite erstmal geändert. Natürlich nicht ohne den Hinweis das es wegen denen gemacht wurde. Jetzt verlangen sie, das ich auch das von meiner Page nehmen soll, und behaupten weiterhin, dass meine Page noch Online ist, was definitiv nicht stimmt, und das ich denen unterstelle Jugengefärtende Inhalte zu verbreiten. Ausserdem hat mich der Mitarbeiter von denen persönlich beschimpft wegen meiner Legastenie. angeblich wird er mich bei einer LMA anzeigen und ein kostenpflichtiges Strafverfahren gegen mich einleiten, so wie eine teure Unterlassungsklage!
    Was kann ich jetzt machen?

  29. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Meine eigene Reaktion war diese hier:

    http://korrektheiten.com/2010/08/17/meine-antwort-an-fsm/

    Zwar wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft letztlich eingestellt, aber ich habe von diesen Leuten auch nichts mehr gehört.

    Zu den Rechtsgrundlagen ihres Vorgehens das hier:

    http://korrektheiten.com/2010/08/21/die-fsm-strategie-eine-zensur-findet-statt/

    Da man bei Ihnen anscheinend hartnäckiger ist, empfehle ich Ihnen, sich einen auf Medien- und Internetrecht spezialisierten Anwalt zu nehmen. Aber keinen lieben, sondern einen richtigen Menschenfresser! Und dann aus allen Rohren feuern!

  30. Aber keinen lieben, sondern einen richtigen Menschenfresser!

    Den muß man erst mal finden. Oder gibts für die auch eine spezielle Seite im Netz??

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