Wen oder was schützt der Verfassungsschutz?

Wie wir jüngst erfahren haben, lässt Bayern seit Neuestem die Partei “Die Freiheit”, die Münchner PI-Gruppe und insbesondere Michael Stürzenberger als angebliche Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde von seinem sogenannten Verfassungsschutz beobachten. Hierzu einige Anmerkungen:  Erstens: Die Praxis, politische Gegner der Regierung per “Beobachtung” oder Erwähnung in Verfassungsschutzberichten amtlicherseits öffentlich zu diffamieren, ist ein grundsätzlicher Verstoß gegen das Prinzip, dass politische Willensbildung in einer Demokratie von unten nach oben zu erfolgen hat und es daher der Regierung nicht zusteht, die Staatsgewalt zur parteipolitischen Auseinandersetzung zu missbrauchen. Dass ein politisch willfähriges Verfassungsgericht diese Praxis gleichwohl für rechtens erklärt hat, ändert an ihrer materiellen Verfassungswidrigkeit nichts. Zweitens: Als …

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Das Grundgesetz – eine Verfassung fürs Volk, nicht die „Bevölkerung“!

[Judith schrieb diesen Artikel unter dem Titel „Verfassung für die Bevölkerung“ schon vor über drei Jahren für „Deutschland kontrovers/Vaterland“, aber da die politische Klasse am Grundgesetz sägt, ist er  aktueller denn je, deshalb stelle ich ihn noch einmal ein:] Müntefering hat sich in der BamS dafür ausgesprochen, das Grundgesetz durch eine einheitliche Verfassung zu ersetzen. Seiner Meinung nach fühlen sich die Menschen im Osten übergangen. Das Grundgesetz sei ja nur als vorläufiges Modell gedacht gewesen – bis zur Wiedervereinigung. Da staunt man nicht schlecht. Die  gleiche Partei, die zusammen mit  Linken und Grünen die Forderung hysterisch bekämpfte,  Deutsch verbindlich im GG zu verankern, …

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Schäuble fordert: Weg mit dem Grundgesetz!

Wolfgang Schäuble gehört zu den Politikern, denen man zuhören sollte, nicht nur, weil er mächtig, sondern vor allem, weil er aufrichtig ist. Selbst seine Täuschungsmanöver folgen dem Gesetz der Taqiya und dienen erkennbar dazu, nur den zu täuschen, der getäuscht werden will. Er hat uns ganz offen gesagt, dass die Politik darauf hinarbeitet, die Deutschen im eigenen Land in die Minderheit zu drängen (s. meinen Artikel „Doktor Schäubles Staatsneurosen“) – und nicht minder offen bereitet er uns nun auf das bevorstehende Ende des Grundgesetzes und der Demokratie vor. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Alles, was zum Verderben der …

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Das Bundesverfassungsgericht interveniert: ein Akt der Verzweiflung

Das Bundesverfassungsgericht hat Bundespräsident Gauck aufgefordert, das Ratifizierungsgesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nicht zu unterzeichnen. Ein solcher Schritt ist in der Geschichte der BRD noch nie dagewesen und wäre unter normalen Umständen völlig undenkbar; allein, die Umstände sind alles Andere als normal. Der ESM wäre im Falle der Ratifizierung ermächtigt, jederzeit unter Fristsetzung von sieben Tagen von den Mitgliedsstaaten Finanzmittel in praktisch unbegrenzter Höhe anzufordern. Das vorgesehene Leitungsgremium ist nicht nur – da nicht gewählt – bar jeder demokratischen Legitimität, es unterliegt nicht einmal rechtlicher Kontrolle und kann für seine Entscheidungen so wenig zur Rechenschaft gezogen werden wie der ESM …

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Michael Mannheimer ruft zum Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz auf!

In einem Kommentar bei PI [hier klicken; Kommentar Nr. 68] hat der bekannte islamkritische Blogger und Essayist Michael Mannheimer gegen die drohende Islamisierung unseres Landes zum Widerstand im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG aufgerufen. Die Authentizität des Aufrufs hat er inzwischen bestätigt. Während ich vor einigen Tagen noch Zweifel geäußert habe, ob die Voraussetzungen von Art. 20 Abs.4 GG tatsächlich bereits erfüllt seien, sieht Mannheimer diesen Fall als gegeben an. Ich dokumentiere hier den Aufruf: Ein öffentlicher Appell an alle freiheitsliebenden Bürger Deutschlands und an alle Menschen in unserem Land, die wollen, dass unsere Kinder und Kindeskinder auch …

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"Unterhaus"

Man wird kaum mehr rekonstruieren können, wer als Erster auf die Schnapsidee gekommen ist, das in der britischen Politik nahezu allmächtige House of Commons „Unterhaus“, das praktisch ohnmächtige House of Lords „Oberhaus“ zu nennen und damit die Machtverhältnisse buchstäblich auf den Kopf zu stellen. Selbst wenn diese Namen aus einer Zeit stammen sollten, als die Macht im Königreich noch anders verteilt war, waren sie doch von Anfang an Fehlübersetzungen. Zwischen beiden Häusern bestand ja niemals ein Verhältnis der Über- und Unterordnung, allenfalls zwischen den von ihnen repräsentierten Ständen. Das House of Commons vertritt die „Gemeinen“, die einfachen Bürger, die Allgemeinheit, …

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Leon de Winter: Zurück zur EWG

„Unsere politischen Eliten wollen jetzt die Union retten, dieses künstliche Konstrukt, das uns einen verlegenen Belgier als Präsidenten beschert hat und eine Verfassung, die von niemandem gelesen werden kann, der nicht in dem bleiernen Jargon versiert ist, dessen sich Brüsseler Beamte bedienen. Einem Konstrukt, das uns Minister beschert hat, die den Bezug zu ihrem Land und ihrer Kultur verloren haben und Solidarität und Loyalität in erster Linie aus ihrer eigenen exklusiven Klasse erfahren.“ Lesen: Zurück zur EWG – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Kultur.

Legal, illegal, scheißegal

Der Spiegel-Schreiber Sebastian Fischer, derselbe Fischer, der erst vor wenigen Tagen als Gerichtsreporter dadurch aufgefallen ist, dass er nicht wusste, dass Guerilla völkerrechtswidrig ist, vergreift sich heute zur Abwechslung am deutschen Verfassungsrecht: Lissabon-Vertrag: Seehofer gibt keine Ruhe Die „Ruhe“, die Seehofer geben soll, besteht nach Fischers Meinung darin, dass der Bundestag geltendes Recht nicht bekräftigen darf. Er soll nicht die Selbstverständlichkeit feststellen dürfen, dass der Vertrag von Lissabon für Deutschland nur in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts verbindlich ist. Ob Fischer wohl schon einmal von dem bewährten römischen Rechtsgrundsatz gehört hat, dass niemand mehr Rechte vergeben darf, als er selbst besitzt, …

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Das Niggemeier-Urteil

Wie allgemein bekannt, hat das Landgericht Hamburg jüngst den Journalisten Stefan Niggemeier in dessen Eigenschaft als Blogger verurteilt, weil er zugelassen hat, dass einer seiner Kommentatoren rechtswidrige Äußerungen veröffentlicht hat. Und dies, obwohl der Blogger den Kommentar umgehend entfernt hatte. Das Gericht war der Meinung, der Blogger habe eine Pflicht zur Vorzensur. Im Berliner „Tagesspiegel“ applaudierte Joachim Huber diesem Urteil: „Zensur? Nein Zivilität. Das Internet vor Gericht“, (Tagesspiegel vom 12.12.07), unter anderem mit der Begründung, dass ja auch Zeitungen eine Vorab-Auswahl unter ihren Leserbriefen treffen müssten, und dies sei deshalb auch Bloggern zuzumuten. Da mein Leserbrief zum Thema der „Tagesspiegel“-Zensur zum Opfer gefallen ist – ts, ts, warum …

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