"Unterhaus"

Man wird kaum mehr rekonstruieren können, wer als Erster auf die Schnapsidee gekommen ist, das in der britischen Politik nahezu allmächtige House of Commons „Unterhaus“, das praktisch ohnmächtige House of Lords „Oberhaus“ zu nennen und damit die Machtverhältnisse buchstäblich auf den Kopf zu stellen.

Selbst wenn diese Namen aus einer Zeit stammen sollten, als die Macht im Königreich noch anders verteilt war, waren sie doch von Anfang an Fehlübersetzungen. Zwischen beiden Häusern bestand ja niemals ein Verhältnis der Über- und Unterordnung, allenfalls zwischen den von ihnen repräsentierten Ständen.

Das House of Commons vertritt die „Gemeinen“, die einfachen Bürger, die Allgemeinheit, oder schlicht das Volk. Das House of Lords ist buchstäblich das Haus der Herren, also der traditionellen Führungsschicht des Landes.

Es wäre daher von Anfang an treffender gewesen, vom „Volkshaus“ und dem „Herrenhaus“ zu sprechen, zumal beide Begriffe dem deutschen Staatsrecht geläufig sind: Der eine bezeichnete in der Paulskirchenverfassung von 1848 die Volksvertretung, der andere in der preußischen Verfassung von 1851 eine Institution, die ziemlich genau dem britischen House of Lords entsprach.

Ich glaube, es würde unseren Journalisten wohl anstehen, das inzwischen völlig anachronistische Wort „Unterhaus“ aus ihrem Vokabular zu streichen; und sei es nur, um zu demonstrieren, dass sie wenigstens hin und wieder vor dem Schreiben denken.

Von der Türkei lernen…

Die Türkische Gemeinde Deutschland will ins Grundgesetz schreiben lassen, dass Migranten „vor Assimilierungsdruck zu schützen“ sind, zu deutsch: Türken sich nicht an die deutsche Gesellschaft anzupassen brauchen.

Jeder weiß, dass ich ein großer Freund und Bewunderer der Türkei und ihrer  Kultur bin. Ich stehe geradezu auf dem Standpunkt:

VON DER TÜRKEI LERNEN HEISST SIEGEN LERNEN!

Insbesondere der dort übliche Umgang mit ethnischen und religiösen Minderheiten ist mir stets ein Quell beglückender Inspiration! Schreiben wir also ins Grundgesetz, dass Muslime in Deutschland genau die Rechte haben wie Christen in der Türkei! Dass Moscheen hierzulande genauso leicht errichtet werden können wie Kirchen in der Türkei! Dass muslimische Prediger in Deutschland so behandelt werden wie christliche Missionare in der Türkei! Dass Türken in Deutschland genau in derselben Weise „vor Assimilierungsdruck zu schützen“ sind wie Armenier, Kurden und Griechen in der Türkei!