Warum der Verfassungsschutz Islamkritiker beobachtet

In “eigentümlich frei” schrieb Josef Schüßlburner letztes Jahr über die Funkion von Verfassungsschutzberichten: Als … Ende der 1960er Jahre unter Verstoß gegen das KPD-Verbot des BVerfG die verbotene KPD als DKP wieder zugelassen wurde …, hat man sich doch nicht getraut, dieser (Wieder-)Gründung den vollen Legalitätsstatus zuzugestehen, sondern erfand das Verbotssurrogat des Verfassungsschutzberichts. Damit konnte „man“ (CDU und FDP) gegenüber der etablierten sozialistischen Seite (SPD und 68er Linke) auch rechtfertigen, weshalb man vom dem schon 1968 geforderten NPD-Verbot Abstand nahm, würde doch der VS-Bericht, der staatlich die Meinungen von DKP und NPD bekämpft und die Grundlage für Disziplinarmaßnahmen von Mitgliedern …

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Martin Lichtmesz: „Die Verteidigung des Eigenen“

Martin Lichtmesz‘ Essays sind ein Lesegenuss ersten Ranges. Es gibt nur wenige politische Essayisten in Deutschland, die die Lage der Nation in solcher Zuspitzung und zugleich solcher stilistischer Klasse auf den Punkt zu bringen verstehen. Sein neues Buch, „Die Verteidigung des Eigenen. Fünf Traktate“, erschienen in der Reihe Kaplaken, enthält fünf seiner besten Essays: Die Verteidigung des Eigenen Über die Vielfalt Über die verschleppte Gewalt Die Totgesagten Unsichtbare Gegner Auch dies ein Buch zum Verschenken. Als Appetithäppchen ein Zitat aus „Die Verteidigung des Eigenen“. Nachdem er sich unter Bezugnahme auf Frantz Fanon („Die Verdammten dieser Erde“) mit Kolonisierung und Identität …

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Das Tal der Aussätzigen

Unter zivilisierten Menschen sollte es selbstverständlich sein, die Meinung eines Andersdenkenden mit Argumenten zu kritisieren, oder sie einfach dadurch zu kritisieren, dass man die eigene Meinung ausspricht, möglichst mit Argumenten untermauert. Dies impliziert dann bereits die Kritik an anderen Auffassungen. Und selbstredend ist es jedermanns gutes Recht, die Meinung des Anderen überhaupt nicht zu kommentieren und die eigene Meinung für sich zu behalten. Wäre dies Allgemeingut, dann gäbe es in Deutschland eine  zivilisierte Debattenkultur. Solche Spielregeln würden allerdings implizieren, dass niemand die Diskursherrschaft hat; es wäre geradezu ein herrschaftsfreier Diskurs – also etwas, das von denen am wenigsten eingelöst wird, …

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eigentümlich frei: Verratene Helden – Jerry Salyer

„Wir sind … heute in einer besseren Position, als wenn die Verschwörung vom 20. Juli Erfolg gehabt hätte und Hitler ermordet worden wäre. Der Fehlschlag der Verschwörung erspart uns die Peinlichkeiten …, die sich aus einem solchen Schritt ergeben hätten; darüber hinaus entfernt die gegenwärtige Säuberungsaktion vermutlich zahlreiche Individuen, die uns …. auch nach dem Sieg über Nazi-Deutschland Schwierigkeiten hätten machen können. Die Gestapo und die SS haben uns einen großen Dienst erwiesen, indem sie eine Anzahl jener Leute entfernt haben, die sich nach dem Krieg zweifellos als die guten Deutschen ausgegeben hätten. Es ist daher zu unserem Vorteil, dass …

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Der Meta-Kramer

„Normalerweise beklagt Herr Kramer den inflationären Gebrauch von Nazi-Vergleichen. Womit er teilweise Recht hat, denn die Naziverbrechen stellten eine Zäsur in der Geschichte dar, und man sollte sich mit solch dümmlichen Vergleichen lieber zurückhalten. Selbstverständlich gilt das Kramersche Postulat nicht für ihn selber. Eigentlich müsste sich jetzt der Zentralrat der Zentralräte der Juden einschalten und ein Meta-Kramer den unsäglichen Vergleich des leiblichen Kramers scharf verurteilen.“ Ernie Souchak

BGH-Entscheidung: Nazi-Parolen nur in deutscher Sprache strafbar – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Politik

BGH-Entscheidung: Nazi-Parolen nur in deutscher Sprache strafbar Na großartig. Nun haben wir es amtlich, dass zum Beispiel „Juda verrecke!“ in dem Moment keine Naziparole mehr ist, wo sie auf türkisch oder arabisch gebrüllt wird.  NS-Parolen bleiben verboten, aber nur wenn sie von Deutschen in deutscher Sprache geäußert werden.