BGH-Entscheidung: Nazi-Parolen nur in deutscher Sprache strafbar
Na großartig. Nun haben wir es amtlich, dass zum Beispiel „Juda verrecke!“ in dem Moment keine Naziparole mehr ist, wo sie auf türkisch oder arabisch gebrüllt wird. NS-Parolen bleiben verboten, aber nur wenn sie von Deutschen in deutscher Sprache geäußert werden.