Kleine Hartlagebesprechung 20.07.2025 – Wie realistisch sind die mutmaßlichen Pläne der SPD?

Seit meiner letzten Lagebesprechung vom 11. Juli hat sich herumgesprochen, auf welches Szenario die SPD spekuliert, indem sie zwei Richterinnen für das Bundesverfassungsgericht nominiert, die offensichtlich zu Gunsten eines AfD-Verbots voreingenommen sind: Mit einem Verbot der AfD wäre praktisch jeder parlamentarische Widerstand gegen die Politik der linken Parteien auf lange Zeit ausgehebelt. Die CDU – die ohnehin kaum Neigung zu einem solchen Widerstand zeigt – wäre, wenn sie doch aufmucken sollte, die nächste auf der Liste der Verbotskandidaten. Die Pläne der SPD laufen mithin auf einen Staatsstreich gegen die Demokratie hinaus und sind eine weitere Bestätigung der Thesen, die ich …

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Frank Lisson: „Widerstand. Lage – Traum – Tat“

Es wäre falsch, diesen Artikel eine Rezension zu nennen, weil Lissons Buch zu denen gehört, aus denen man nur zu zitieren braucht. Eine Rezension erübrigt sich dann. Wenn man allerdings Zitate aus einem Buch auswählt, in dem kein einziges überflüssiges Wort steht, steht man vor der Frage, ob man sich lieber die linke Hand oder den rechten Fuß abhackt. Es gibt keine wichtigeren oder weniger wichtigen, keine besseren oder schlechteren Passagen. Ich zitiere einfach ein paar Kostproben: Totalitäre Strukturen: Sie wirken bis heute fort. Die sogenannten 68er, die wie alle „Revolutionäre“ als „Befreier“ kamen und als Unterdrücker endeten, sind die …

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RP-online fordert Recht auf Mobterror

Die Rheinische Post fällt im deutschen Medienmainstream nicht auf, jedenfalls nicht positiv. Was man dort – wie in den meisten MSM – unter Bürgerrechten, Polizeiaufgaben und nicht zuletzt dem Gebot  journalistischer Objektivität versteht, zeigt das Blatt in seiner Netzausgabe heute unter dem Titel „Anti-Islam-Kundgebung: Gericht rügt Kölner Polizeieinsatz“: Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner „Anti-Islamisierungskongress“ vor zwei Jahren… Im Grunde kann man hier schon aufhören zu lesen. Wenn es zulässig ist, missliebige Bürgerbewegungen umstandslos und willkürlich als „rechtsextremistisch“ abzustempeln, um (wie wir noch sehen werden) gegen sie gerichtete Gewaltakte zu verharmlosen bzw. zu rechtfertigen, dann kann es schlechterdings nicht unzulässig …

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