Zu den großen Errungenschaften des bürgerlichen Zeitalters gehörten die miteinander zusammenhängenden Ideen, dass Herrschaft sich als eine zu legitimieren hat, die dem Gemeinwohl dient, und dass dies nicht nur ein ideologischer Anspruch sein darf, sondern institutionell gewährleistet sein muss. Dabei war von Anfang an klar, dass die Allgemeinheit, um deren Wohl es dabei geht, nicht etwa „die Menschheit“ ist, sondern jeweils ein konkretes Volk. Sofern das Gemeinwohl durch demokratische Verfahren gesichert wird, kann es bereits begriffslogisch, erst recht praktisch, nicht anders sein: Die Zumutung, die es für politische Minderheiten darstellen muss, sich den Entscheidungen der Mehrheit zu beugen, wäre gar …
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