Verfahren gegen Oberst Klein wird eingestellt
Nach Monaten des vor allem politischen Kesseltreibens ist das Verfahren gegen Oberst Klein, der im vergangenen September den Luftangriff bei Kundus anforderte, endlich eingestellt worden. Die Anklagebehörde hat klargestellt, dass die Bundeswehr Taliban angreifen darf, und dass es nicht gegen das Völkerrecht verstößt, den Tod von Zivilisten notfalls in Kauf zu nehmen; eigentlich eine Selbstverständlichkeit. An dem Schaden, den bereits das Verfahren angerichtet hat, ändert dieser Ausgang freilich nichts mehr. Unsere Soldaten dürften gelernt haben, dass dieser Staat Mut und Engagement im Zweifel eher bestraft, jedenfalls nicht belohnt. Dass er bereit ist, die Existenz eines Offiziers zu vernichten, wenn dieser …