Auch Neonazis haben Grundrechte!

Wenn auch mein Vertrauen in die Standfestigkeit des Bundesverfassungsgerichtes beträchtlich gelitten hat: Hin und wieder waltet es doch seines Amtes und legt den inquisitorischen Neigungen von Teilen des Staatsapparates Zügel an. Im konkreten Fall ging es um einen verurteilten Straftäter aus der extrem rechten Szene, dem im Zuge der Führungsaufsicht auferlegt worden war, fünf Jahre lang kein rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten. Da in weiten Kreisen die Vorstellung herrscht, die Meinungsfreiheit gelte nicht für Systemgegner, jedenfalls nicht für rechte Systemgegner, halte ich die Kernsätze des Beschlusses für zitierenswert: Die angegriffene Weisung ist unbestimmt und schon deswegen unverhältnismäßig. Das dem …

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Sonderrecht gegen Neonazis?

Wenn es in Berlin noch Richter geben mag: In Karlsruhe gibt es keine mehr. Das Bundesverfassungsgericht prostituiert sich für die Political Correctness. Horst Meier schreibt im Merkur: „Die Wunsiedel-Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht irgendeines der inflationären Signale gegen das Treiben von »Ewiggestrigen«, sie markiert eine Zäsur. Denn die ausdrückliche Rechtfertigung von Sonderrecht gegen rechtsradikale Ansichten ist der Sündenfall schlechthin, ist ein Bruch mit dem herkömmlichen Verständnis der Meinungsfreiheit; ja sie wendet sich gegen das Prinzip selbst. Zwar heißt es im zweiten der Leitsätze, den die Richter ihrer Entscheidung voranstellen, derartiges Sonderrecht nehme den »materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück«. Aber …

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Legal, illegal, scheißegal

Der Spiegel-Schreiber Sebastian Fischer, derselbe Fischer, der erst vor wenigen Tagen als Gerichtsreporter dadurch aufgefallen ist, dass er nicht wusste, dass Guerilla völkerrechtswidrig ist, vergreift sich heute zur Abwechslung am deutschen Verfassungsrecht: Lissabon-Vertrag: Seehofer gibt keine Ruhe Die „Ruhe“, die Seehofer geben soll, besteht nach Fischers Meinung darin, dass der Bundestag geltendes Recht nicht bekräftigen darf. Er soll nicht die Selbstverständlichkeit feststellen dürfen, dass der Vertrag von Lissabon für Deutschland nur in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts verbindlich ist. Ob Fischer wohl schon einmal von dem bewährten römischen Rechtsgrundsatz gehört hat, dass niemand mehr Rechte vergeben darf, als er selbst besitzt, …

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