RP-online fordert Recht auf Mobterror

Die Rheinische Post fällt im deutschen Medienmainstream nicht auf, jedenfalls nicht positiv. Was man dort – wie in den meisten MSM – unter Bürgerrechten, Polizeiaufgaben und nicht zuletzt dem Gebot  journalistischer Objektivität versteht, zeigt das Blatt in seiner Netzausgabe heute unter dem Titel „Anti-Islam-Kundgebung: Gericht rügt Kölner Polizeieinsatz“: Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner „Anti-Islamisierungskongress“ vor zwei Jahren… Im Grunde kann man hier schon aufhören zu lesen. Wenn es zulässig ist, missliebige Bürgerbewegungen umstandslos und willkürlich als „rechtsextremistisch“ abzustempeln, um (wie wir noch sehen werden) gegen sie gerichtete Gewaltakte zu verharmlosen bzw. zu rechtfertigen, dann kann es schlechterdings nicht unzulässig …

Weiterlesen …

Volkskrankheit “Ludwigshafen”?

„Wenn man von „Ludwigshafen“ spricht, ist deshalb seither nicht nur jener tragische Brand in einem Wohnhaus gemeint, welcher neun Menschen das Leben kostete und der, wie die Staatsanwaltschaft später feststellte, „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ NICHT durch Brandstiftung verursacht worden war. Wenn man von „Ludwigshafen“ spricht, ist seither vor allem die Reaktion vieler Türken, ja fast aller muslimischen Zuwanderer in diesem Land gemeint, die ihrem Misstrauen und Hass ganz offen nachgaben. Gemeint ist damit aber auch der Auftritt von Tayyip Erdogan in der Köln-Arena. Gemeint ist damit nicht zuletzt allerdings auch, dass jene Helfer und Rettungskräfte in Ludwigshafen schamlos verleumdet …

Weiterlesen …