Deutschenhass

Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil des Landgerichts München auf. Das Landgericht sei den besonderen Umständen der Tat nicht gerecht geworden. Judith schreibt dazu: Die “besonderen Umstände” waren die, dass Sven G., ein nicht vorbestrafter deutscher Informatik-Student, sich gegen eine fünfköpfige, aggressive Ausländerbande zur Wehr setzte und dabei den Anführer, Mergim S., mit einem Messer verletzte. Wegen “überzogener Notwehr” verurteilte das Münchener Schwurgericht den unbescholtenen Sven zu drei Jahren und neun Monaten – ohne Bewährung. Wir hatten schon vor kurzem Gelegenheit, uns über das merkwürdige Rechtsverständnis der Münchner Justiz und über ihre Gnadenlosigkeit zu wundern, als sie einen Neunzigjährigen, den ehemaligen …

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Resozialisierung

„Der Fall Scheungraber lässt … ganz besonders deutlich eine Merkwürdigkeit erkennen, die mir bereits seit vielen Jahren aufgefallen ist:Gewöhnlich wird seit Ende der sechziger Jahre in der Justiz das Ziel einer Resozialisierung besonders hoch gewichtet, während der Sühnegedanke fast völlig verpönt ist. Das gilt aber offenbar nur für Leute, die beispielsweise eine wehrlose alte Frau niederschlagen, um ihr die Handtasche zu rauben; bei Straftaten im Zusammenhang mit Krieg und Nationalsozialismus spielt die Resozialisierung offenbar keine Rolle, zumal sie ja mittlerweile zumeist völlig vollzogen ist. Dafür wird die sonst kaum noch erwähnte Sühne plötzlich zum höchsten und einzigen Ziel des richterlichen …

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Warum Josef Scheungraber wirklich verurteilt wurde

Der ehemalige Wehrmachtsleutnant Josef Scheungraber wird als Neunzigjähriger zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er 1944 die Tötung italienischer Zivilisten befohlen haben soll. Die Beweise reichen nicht aus, der Schuldspruch erfolgt trotzdem, und zwar unter dem Beifall der Journaille. Er erfolgt, weil die Gesellschaft Sündenböcke braucht.