Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil des Landgerichts München auf. Das Landgericht sei den besonderen Umständen der Tat nicht gerecht geworden.
Die “besonderen Umstände” waren die, dass Sven G., ein nicht vorbestrafter deutscher Informatik-Student, sich gegen eine fünfköpfige, aggressive Ausländerbande zur Wehr setzte und dabei den Anführer, Mergim S., mit einem Messer verletzte. Wegen “überzogener Notwehr” verurteilte das Münchener Schwurgericht den unbescholtenen Sven zu drei Jahren und neun Monaten – ohne Bewährung.
Wir hatten schon vor kurzem Gelegenheit, uns über das merkwürdige Rechtsverständnis der Münchner Justiz und über ihre Gnadenlosigkeit zu wundern, als sie einen Neunzigjährigen, den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber bei dünnster Beweislage zu lebenslanger Haft verurteilte.