Zum Urteil gegen Bodo Ramelow

Nun darf Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion der Linkspartei im thüringischen Landtag, also doch vom Verfassungsschutz „beobachtet“ werden. Ein merkwürdiges Verfahren: Unter „Beobachtung“ versteht man nicht etwa ein Ausspionieren, sondern die Sammlung allgemein zugänglicher Informationen und ihre Bündelung zu Dossiers. Fast möchte man sich beglückwünschen, dass unser Land einen Inlandsgeheimdienst unterhält, der in solchen Fällen nicht mehr ist als ein Zeitungsausschnittdienst. Dass die Sache in Wirklichkeit weitaus weniger harmlos ist, zeigen allein die erbitterten Prozesse (Ramelows Klage wurde jetzt in dritter Instanz abgewiesen), die um die „Beobachtung“ bzw. die Erwähnung von Parteien und Politikern im VS-Bericht geführt werden. Josef Schüßlburner …

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Facebook: Auf Zuruf wird zensiert!

PI berichtet über einen jener Vorgänge, die in einer freiheitlichen Demokratie undenkbar wären, in unserem Lande aber zum Alltag gehören: In der Facebook-Gruppe „Gegen Gewalt in Hamburg“ kam es in den Diskussionsforen doch tatsächlich zu einer demokratischen Streitkultur. Informierte Bürger äußerten ihre Besorgnis über steigende Gewalt mit Migrationshintergrund. Das war nicht nur den Administratoren zu viel. Das Aussprechen der Wahrheit zieht noch viel größere Kreise. So bekamen die Mitglieder der Gruppe folgende Nachricht zugesandt. Der Administrator Robert Rittich verkündet: „Leider ist es nicht möglich eine sachliche und konstruktive Diskussion zu führen. Die Gruppe hat viel Wirbel verursacht und viele Beiträge …

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