Pussy Riot und die deutsche Ochlokratie

Vor zehn Jahren, am 17. August 2012, wurden Mitglieder der Emanzen-Punkband Pussy Riot von einem Moskauer Gericht wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ erstinstanzlich zu zwei Jahren Haft verurteilt: Die Frauen waren im Februar 2012 in das zentrale Gotteshaus der Russisch-Orthodoxen Kirche, die Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau, eingedrungen, und hatten dort als Kunst getarnte Parolen skandiert, unter anderem „Scheiße, Scheiße, Gottesscheiße“ und „Mutter Gottes, Jungfrau, werde Feministin“.

Das politisch-mediale deutsche Establishment, das damals schon bei jeder Gelegenheit gegen Russland hetzte, schäumte vor Wut über das Urteil. Ich kommentierte damals:

 

Alle deutschen Politiker und Medienschaffenden sind sich einig: Das Urteil gegen die Punkband „Pussy Riot“ sei „rechtsstaatswidrig“, „politisch motiviert“ und „Justizwillkür“, die „die Menschenrechte missachte“; Russland habe damit gezeigt, dass es weder ein Rechtsstaat noch eine Demokratie sei. Irgendwelchen Widerspruch gegen diese Diagnose kann man im Mainstream mit der Lupe suchen.

Medienkampagnen sind in Deutschland an der Tagesordnung, und oft genug haben sie eine erkennbare politische Funktion, wie etwa die Hetzkampagne gegen das syrische Regime, die offenkundig der propagandistischen Kriegsvorbereitung dient, oder die Kampagne „gegen Rechts“, die sich an den angeblichen NSU-Morden entzündet hat, und bei der all den „investigativen“ Journalisten nicht auffällt oder auffallen darf, dass die Nazimörderstory, die die Sicherheitsbehörden uns in diesem Zusammenhang auftischen, durch kaum einen greifbaren Beweis untermauert ist, dafür aber von Ungereimtheiten nur so strotzt.

Die Kampagne für „Pussy Riot“ ist dadurch bemerkenswert, dass ein unmittelbar politisches Motiv nicht erkennbar ist, und dass ein Journalist, der die Musikerinnen kritisieren oder Verständnis für das Urteil äußern würde, dadurch nicht die Grenzen der Political Correctness überschreiten oder seine Karriere riskieren würde. Die Selbstgleichschaltung der Medien im Falle „Pussy Riot“ geschieht offenbar aus Überzeugung und wirft gerade dadurch ein Licht auf die Art der Überzeugungen in den Köpfen jener Menschen, die den politisch-medialen Komplex bilden. Es handelt sich um einen jener Vorgänge, die blitzartig beleuchten, von welcher Art Menschen wir regiert und (des-)informiert werden, und man ist stets aufs Neue verblüfft, dass diesen Menschen offenbar nicht klar ist, was sie mit ihren Stellungnahmen über sich selbst aussagen.

Es ist ja nicht etwa so, dass die in den Medien ausschließlich verbreitete Meinung über die Vorgänge in Russland sich quasi von selbst verstünde, im Gegenteil: Es ist sogar ungewöhnlich schwierig, sie mit Argumenten zu stützen, und es bedarf daher eines ungewöhnlichen Maßes an Voreingenommenheit, ja Verbohrtheit, sie überhaupt vorzutragen. Gewiss gibt es in allen Lebensbereichen Menschen mit fragwürdigen Geistes- und Charaktergaben, wie eben zum Beispiel Voreingenommenheit und Verbohrtheit, und es gibt keinen Grund, warum es sie gerade in Politik und Medien nicht geben sollte. Dass sie aber alle dieselbe Art von Verbohrtheit an den Tag legen: Das ist das Aufschlussreiche!

Rechtsstaatwidrig? Die jungen Frauen haben gegen das russische Strafrecht verstoßen und wussten das. Zum Rechtsstaatsprinzip gehört, dass jede bekanntgewordene Straftat auch verfolgt werden muss. Sie im Einzelfall aus politischen oder sonstigen rechtsfremden Gründen nicht zu verfolgen: Das wäre rechtsstaatswidrig!

Unverhältnismäßig? Das Delikt, um das es geht, kann mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet werden; da kann man eine zweijährige Haftstrafe schlecht „unverhältnismäßig“ nennen.

Willkürlich? Was als „verhältnismäßig“ zu gelten hat und was nicht, ist auch eine Frage der jeweiligen Rechtskultur. Wäre die russische Justiz sonst für ihre Milde bekannt und hätte nur in diesem einen Fall eine Freiheitsstrafe verhängt, so könnte man vielleicht von politisch motivierter Willkür sprechen. Da die russische Justiz aber generell härtere Urteile verhängt als zum Beispiel die deutsche, kann von willkürlicher Härte kaum die Rede sein; eher schon muss man dem Gericht eine für russische Verhältnisse ungewöhnliche Milde bescheinigen. Der deutsche Staat dagegen hat sich eine nichtchristliche Staatsreligion zugelegt und setzt sie mit einer Härte und Willkür durch, die der irgendeines autoritären Regimes mindestens gleichkommt:

Ein Staat wie die BRD, der brutalste Schläger mit kleinen Bewährungsstrafen davonkommen lässt, dafür aber bloße Meinungsdelikte, etwa die Holocaustleugnung, also den bloßen Dissens mit der etablierten Geschichtsauffassung, mit mehrjährigen Gefängnisstrafen ahndet – ein solcher Staat muss sich aus solchen Gründen durchaus den Vorwurf gefallen lassen, aus politischen Motiven zu unverhältnismäßiger willkürlicher Härte zu greifen – der russische aber zumindest nicht wegen Pussy Riot.

Ja, darf es denn solche Rechtsnormen überhaupt geben? Muss es nicht erlaubt sein, jederzeit und überall Jedem, auch dem, der es nicht hören will, die eigene politische Meinung oder religiöse Doktrin ins Gesicht zu schreien?

Durchaus nicht. Es muss allenfalls im öffentlichen Raum erlaubt sein, etwa auf der Straße, im Internet oder im Parlament – und selbst dort unterliegt es vernünftigerweise Einschränkungen, nicht nur in Russland. Eine Kirche ist aber kein öffentlicher Raum in dem Sinne, das sie zu jedem Unfug benutzt werden dürfte, und die Menschen, die dort hingehen, tun es, um Gott nahe zu sein, nicht aber, um mit dem ordinären Gepöbel schriller Gören konfrontiert zu werden, die ihre Gruppe ausgerechnet „Votzenrandale“ nennen.

Dieselben deutschen Journalisten, die nun glauben, es gehöre zu den Menschenrechten, in einer Kathedrale „Scheiße Scheiße Gottesscheiße“ skandieren zu dürfen, konnten sich nur zähneknirschend zu dem Eingeständnis durchringen, dass es wohl – leider, leider – nicht verboten werden könne, auf der Straße Mohammedkarikaturen hochzuhalten, und würden lauthals nach dem Kadi rufen, wenn es Islamkritikern einfiele, dasselbe in einer Moschee zu tun. Und wenn etwa Mitglieder einer rechtsextremen Rockgruppe es wagen würden, in eine Synagoge einzudringen und dort antijüdische Parolen zu rufen, dann würde die Journaille eher über die Einführung der Todesstrafe als über die „Verhältnismäßigkeit“ einer Freiheitsstrafe diskutieren.

„Pussy Riot“ konnten nur dadurch zu Heldinnen der politisch-medialen Klasse werden, dass sie in einem christlichen Gotteshaus randalierten, dass sie das Christentum durch den Schmutz zogen, und dass die Betroffenen Christen also Angehörige der Mehrheitsreligion und Russen, also Angehörige des Mehrheitsvolkes waren.

[Eines Mehrheitsvolkes zudem,  möchte man 2022 im Rückblick hinzufügen, das sich der Verschwulung seines Landes widersetzt und es wagt, nicht den ideologischen Schrullen windschnittiger deutscher Queer-Ideologen, Regenbogenträger und Niederknier zu folgen. Welche Blasphemie von den Russen, nach wie vor das Kreuz anzubeten und nicht das Gendersternchen!]

Was die Votzenrandaliererinnen mit deutschen Meinungsmachern verbindet, ist der Hass auf Christen und das Christentum, der Hass auf das eigene Volk, die eigene Herkunft, die eigene Geschichte.

Identität und geschichtliche Verwurzelung des russischen Volkes werden ja durch nichts so sehr verkörpert wie durch die orthodoxe Kirche. Der Hass, der ihr und dem eigenen Volk gilt, ist der Hass des sich selbst absolut setzenden, des entwurzelten rücksichtlosen Ego auf jede Form von historischer wie sozialer Bindung und Einbindung.

Es ist der Hass von Menschen, die kein Gestern, kein Morgen und kein Wir kennen, auf die Institution, deren schiere Existenz sie daran erinnert, dass sie seelische Krüppel sind. Es ist der Hass von Menschen, die sich nur frei fühlen, wenn sie das, was ihnen unbegreiflich und unerreichbar ist, in jenen Schmutz ziehen dürfen, in dem sie selbst sich suhlen, weil sie ein Teil davon sind. Es ist der Hass des Hässlichen auf das Schöne, des Niedrigen auf das Erhabene, des Nichtigen auf das Ewige. Es ist der Hass des Asozialen auf den Anstand.

Gerade in der zur Schau getragenen Asozialität der jungen Frauen erkennt die westliche Meinungs-„Elite“ sich wieder, deren Mitglieder ihre eigene Unreife und missglückte Sozialisation notdürftig unter Nadelstreifen verstecken. Die Votzenrandale ist genau das, was sie selbst gerne praktizieren würden und auch tatsächlich praktizieren, nur dass sie es nötig haben, ihre ordinäre Destruktivität als „Liberalität“ zu bemänteln, während sie daran arbeiten, die Kloake in ihren Köpfen zuerst als Ideologie durchzusetzen und dann als Zustand der Gesellschaft zu verallgemeinern. Pussy Riot und die deutsche Medien-Ochlokratie sind Brüder und Schwestern im Geiste des Abschaums.

 

 

[Leicht überarbeitete Fassung meines Artikels „Pussy Riot und die deutsche Ochlokratie“ vom 19. August 2012.]

Paris, Gewalt und der Islam

[Aus aktuellem Anlass wiederhole ich hier, was ich im Mai 2013 anlässlich der Ermordung des britischen Soldaten Lee Rigby in London durch Islamisten schrieb. Der Artikel erschien damals auf PI unter dem Titel „London, Gewalt und der Islam“, und ich habe ihm nichts hinzuzufügen. Ersetzt einfach „London“ durch „Paris“, und er ist brandaktuell.]

Würde bei einem Mordanschlag der Mörder “Heil Hitler” rufen und seine Tat mit Thesen aus “Mein Kampf” begründen, niemand würde daran zweifeln, dass der Mord etwas mit Rechtsextremismus zu tun hat. Ruft der Mörder aber – wie jüngst in London-Woolwich geschehen – “Allahu Akbar”, so marschiert prompt eine ganze Armee von wohlbezahlten Berufslügnern auf, um uns weiszumachen, dieser Anschlag habe selbstredend nichts mit dem Islam zu tun. Es lohnt sich nicht und wäre geradezu ein Akt der Selbsterniedrigung, mit solchen Menschen zu diskutieren. Wohl aber lohnt es sich zu fragen, was genau diese Art von Terror denn mit dem Islam zu tun hat.

Zunächst gilt es, den Nebel der gezielten Begriffsverwirrung wegzupusten, mit dem das herrschende Kartell den Zusammenhang von Islam und Terrorismus verschleiert:

Dieser Zusammenhang besteht nicht erst dann, wenn jeder einzelne oder auch nur eine Mehrheit von Moslems Gewalt gegen Andersgläubige praktiziert oder bewusst befürwortet. Dies ist nicht der Fall. Moslems, die so denken und handeln, gibt es zwar in erschreckend hoher Anzahl, aber sie sind, aufs Ganze gesehen, offenkundig eine Minderheit.

Der Zusammenhang zwischen Islam und Gewalt besteht vielmehr darin, dass islamische Gemeinschaften solche Minderheiten mit hoher Regelmäßigkeit hervorbringen, und zwar dann,

  • wenn muslimische mit nichtmuslimischen Volksgruppen im selben sozialen Raum, vor allem im selben Staat zusammengesperrt sind,
  • die muslimische Gruppe zahlenmäßig stark genug ist, einen Herrschaftsanspruch zu erheben,
  • und das Zusammenleben der Gruppen nicht durch die Scharia geregelt, der muslimische Herrschaftsanspruch also nicht verbindlich kodifiziert ist.

In solchen Konstellationen wächst die Wahrscheinlichkeit gewalttätiger Übergriffe aller Art von Moslems gegen Nichtmoslems mit dem muslimischen Bevölkerungsanteil. Da dies bekannt und sogar offenkundig ist, ist der beliebte Gutmenscheneinwand, die meisten Moslems seien doch gar nicht gewalttätig oder religiös fanatisch, vollkommen gegenstandslos: Wenn bekannt ist, dass die massenhafte Einwanderung von Angehörigen der Gruppe X die Folge Y hat, dann muss der, der solche Einwanderung befürwortet, darlegen, warum diese Folgen wünschenswert oder es doch zumindest vertretbar sei, sie in Kauf zu nehmen. Die allgegenwärtige Warnung vor dem “Generalverdacht”, unter den man Moslems – oder wen auch immer – nicht stellen dürfe (warum eigentlich?), hat eine rein propagandistische Funktion:

Ihr Zweck ist nämlich nicht, den einzelnen Moslem vor einem “Verdacht” zu schützen, den er doch durch sein eigenes Verhalten ganz leicht und ohne jegliche Anstrengung enttkräften kann, und den die meisten von ihnen ja auch tatsächlich entkräften.

Ihr Zweck ist, die Befürworter von muslimischer Masseneinwanderung vor der Frage zu bewahren, warum sie eine Einwanderungspolitik betreiben, die jeden einzelnen Bürger einem im Zeitverlauf exponentiell wachsenden Risiko aussetzt, zum Opfer von muslimischer Gewaltkriminalität bis hin zum Terrorismus zu werden. Eine politisch-mediale Klasse, die die Kritik an Minderheiten zu unterbinden versucht, tut dies nicht, um diese Minderheiten, sondern, um sich selbst und ihre Machtposition zu schützen. Die Warnung vor dem “Generalverdacht” ist Teil einer Selbstimmunisierungsstrategie der Linken und des politischen Establishments, die eine destruktive und gegen die Interessen der eigenen Bürger gerichtete Politik betreiben, nicht in die Verlegenheit kommen wollen, diese zu rechtfertigen, es deswegen nötig haben, ihren Kritikern ethische Defekte und politischen Extremismus zu unterstellen, und aus solcher Unterstellung die Handhabe gewinnen, sie mundtot zu machen – mit allen legalen und zunehmend auch illegalen Mitteln.

Kommt es dann zu einer Bluttat wie der in London, die das Establishment zwingt, Ursachen zu benennen, so beruht seine “Problemanalyse” regelmäßig auf einer Art von negativer Monokausalität: Alles darf schuld sein, nur nicht der Islam. Auch hier liegt der Grund auf der Hand: An den meisten anderen Faktoren können Politiker etwas ändern, aber sie können schwerlich die Moslems zwingen, ihrem Glauben abzuschwören. Wenn der Islam die Ursache ist, dann lautet die unabweisbare politische Konsequenz, die muslimische Masseneinwanderung (und das heißt: einen Großteil der Masseneinwanderung überhaupt) zu stoppen. Die politische Klasse müsste dann eines ihrer zentralen Ziele aufgeben, nämlich die Zerstörung der ethnischen Homogenität der Völker Europas. Wenn sie dies vermeiden will – und das will sie um jeden Preis, zumal sie den nicht selbst zahlt -, dann kann sie gar nicht anders, als nach dem Motto, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, den Islam der Kritik so weit zu entrücken, wie es in einem Rechtsstaat nur möglich ist.

Wenn aber eine bestimmte soziale Konstellation regelmäßig dieselben und deshalb auch vorhersagbaren Folgen hervorbringt, dann ist es nichts als ein dreistes Täuschungsmanöver, den Zusammenhang zwischen beidem abzustreiten und jeweils zufällige Nebenumstände – denen gemeinsam ist, dass sie alle nichts mit dem Islam zu tun haben – als “eigentliche Ursachen” von Gewalt und Terrorismus auszumachen.

Warum aber bringt gerade diese (oben beschriebene) Konstellation gerade diese Folgen hervor?

Jede funktionierende Gesellschaft beruht auf einem äußerst komplexen System von Normen und Werten, von Regeln und Vorannahmen, in das hinein wir sozialisiert werden, und das uns daher so wenig bewusst ist wie die grammatischen Regeln unserer Muttersprache, die wir gleichwohl korrekt anwenden.

Es sollte einleuchten, dass solche Einstellungsmuster, gerade weil sie nicht Gegenstand bewusster Aushandlungsprozesse sind, ein deutlich längeres Leben haben als etwa einzelne Normen und auch als diejenigen Faktoren, denen sie ursprünglich ihre Entstehung verdanken. Welche Faktoren sind dies? Woher kommen die Normen- und Wertesysteme, die Gesellschaften so grundlegend prägen, dass die ihnen zugrundeliegende Logik als System kultureller Selbstverständlichkeiten verinnerlicht wird? Aus der Religion.

(M. K.-H., Das Dschihadsystem. Wie der Islam funktioniert, S. 54)

Dies gilt bereits für westliche Gesellschaften und deren Prägung durch die christliche Ethik. Es gilt erst recht für islamische, da der Islam sich bekanntlich als umfassende Lebensordnung versteht und nicht etwa als rein innerliches Glaubenssystem. Die islamische Werteordnung ist nun durch folgende Züge charakterisiert:

  1. Die von Allah geschaffende, gewollte und bejahte Natur des Menschen besteht darin, Muslim zu sein: ein sich Allah Unterwerfender. Wer das nicht ist, handelt wider die menschliche Natur. Kein Muslim zu sein ist daher aus islamischer Sicht vergleichbar mit einer besonders üblen sexuellen Perversion.
  1. Deswegen sind Ungläubige Menschen minderen Rechts und minderen Werts, die daher verpflichtet sind, sich den Muslimen zu unterwerfen, und die dazu auch gezwungen werden dürfen.
  1. “Rechte” können die Ungläubigen nur beanspruchen, sofern die Muslime sie ihnen in einem Unterwerfungsvertrag zugestanden haben. Per se sind sie – als Aufrührer gegen Allah – rechtlos.
  1. Völker, die die Aufforderung, zum Islam überzutreten, ablehnen, müssen von der islamischen Umma bekämpft und unterworfen werden.
  1. Gegen Völker und Staaten, die in islamisches Gebiet eindringen, ist jeder einzelne Muslim zum Dschihad verpflichtet.

Dies alles, insbesondere die Minderwertigkeit von Nichtmuslimen, ist nicht etwa Theorie. Es ist 1400 Jahre lang eingeübt worden und war für viele Generationen in islamischen Ländern erlebte Wirklichkeit.

Die systematische Entwertung und Entrechtung der „Ungläubigen“ wirkt dabei effektiv als göttlicher Freibrief, ihnen gegenüber dem inneren Schweinehund freien Lauf zu lassen. Was immer ein Muslim den „Ungläubigen“ antut – es kann, selbst wenn es gegen islamisches Recht verstößt, niemals so verwerflich sein wie die Tatsache, dass die letzteren überhaupt in ihrem „Unglauben“ verharren; so dass sie „selbst schuld“ sind, wenn sie zu Opfern islamischer Übergriffe werden. Die Verbindung von sofortiger Belohnung mit dem guten Gewissen dessen, der Gott auf seiner Seite weiß und nicht einmal den Tod zu fürchten braucht, wirkte und wirkt als nahezu unwiderstehlicher Anreiz zu aggressivem Verhalten gegenüber den „Ungläubigen“, und selbst ein Straßenraub erlangt auf diesem Wege noch eine sakrale Weihe. (Das Dschihadsystem, S. 285)

Es kommt nicht einmal darauf an, ob die religiöse Motivation der Schlächter von London echt oder nur eine vorgeschobene Rationalisierung von antiweißem Rassismus ist: Andere Religionen tragen dazu bei, solche niedrigen Impulse zu zügeln. Der Islam dagegen legitimiert sie und stachelt sie an, und er ist deswegen auch – erwiesenermaßen – die einzige große Religion, bei der es einen positiven statistischen Zusammenhang zwischen Religiosität und Gewaltbereitschaft gibt. Bei den meisten Religionen gilt die Faustregel: Je frömmer, desto friedfertiger. Beim Islam gilt, wiederum als Faustregel, das Gegenteil.

Islamische Gesellschaften, Parallelgesellschaften im Westen inbegriffen, sind bekanntlich alles andere als liberalistische Laissez-faire-Gesellschaften, wo Jeder macht, was er will. Sie verfügen über mächtige soziale Sanktionsmechanismen, die dafür sorgen, das niemand aus der Reihe tanzt. Wenn diese Sanktionen gerade dort regelmäßig nicht greifen, wo es um Gewalt gegen Nichtmoslems geht, dann deshalb, weil deren Minderwertigkeit Teil der islamischen Werteordnung ist. Selbst wenn sie von der Mehrheit theoretisch missbilligt und nur von einer Minderheit gutgeheißen wird, entfesselt sie auch bei dieser Mehrheit bei weitem nicht das Maß an Empörung, das man bereits mit einer Mohammedkarikatur auslösen kann: Die Karikatur richtet sich gegen den Islam, der Gewaltakt nur gegen die Ungläubigen.

Die Schlächterei von London geschah nicht aus dem Nichts, und ein Einzelfall war sie allenfalls in dem Sinne, wie jeder einzelne Fall tautologischerweise ein Einzelfall ist. Sie geschah nicht zufällig, sie ist das Produkt eines Systems.

Hintergründe zur Wahl Bergoglios

Einen Tag nach der Wahl von Kardinal Bergoglio zum neuen Papst schrieb ich in diesem Blog:

Wie wir jetzt erfahren … kommt die Wahl Bergoglios keineswegs so überraschend, wie die Presse es jetzt darstellt. Tatsächlich war er schon 2005 der Kandidat der Anti-Ratzinger-Fraktion gewesen und hatte eine Sperrminorität von beachtlichen 40 Stimmen auf sich vereinigt. (…) Angesichts von Bergoglios jetzt tatsächlich erfolgter Wahl ist die Vermutung mehr als naheliegend, dass der Kern seiner Anhängerschaft aus denselben Kardinälen besteht, die ihn schon 2005 unterstützt hatten, um Ratzinger zu verhindern.

Niemand, außer deutschen MSM-Journalisten bzw. deren Lesern, wird so naiv sein zu glauben, dass angesichts dieser Vorgeschichte die Wahl Bergoglios, zumal sie in fünf Wahlgängen und damit vergleichsweise rasant erfolgte, etwas Anderes als ein abgekartetes Spiel war, und wenn wir unterstellen, dass es eine Gruppe von Kardinälen gibt, die über Jahre hinweg auf ihn eingeschworen war, dann erscheint die mangelnde Loyalität von Teilen der Kurie gegenüber Benedikt XVI., die ihn letztlich zum Rücktritt getrieben hat, in einem neuen Licht, nämlich als Teil einer mit langem Atem verfolgten Intrige.

Warum aber muss es ausgerechnet dieser Mann, warum Bergoglio sein? (…) Warum hat gerade dieser Mann eine Anhängerschaft im Kardinalskollegium, die sich offenkundig in den Kopf gesetzt hatte, ihn auf Biegen und Brechen und über zwei Konklaves hinweg durchzusetzen?

Ich fürchte, es geht nicht um den Mann, es geht um eine Agenda. Um eine Agenda, die wir nicht kennen, und die aus Gründen, die wir ebenfalls nicht kennen, mit genau dieser Person verknüpft ist.

Katholisches.info schreibt nun – im Rahmen der Vorstellung des Buches Franziskus – Leben und Revolution (Francisco. Vida y Revolucion, El Atneo, Bueno Aires 2013) von Elisabetta Piqué – Erhellendes über den Verlauf und die Hintergründe des Konklaves vom März 2013:

Seit März ist bekannt, daß es vielmehr einige Kurienkardinäle waren, die maßgeblich die Kandidatur Bergoglios erfanden und inszenierten. Einer davon ist der deutsche Kurienkardinal Walter Kasper. Ebenso bekannt ist, daß der ehemalige Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano die Wahl Bergoglios unterstützte. Wesentlicher Konsens der verschiedenen Förderer der Bewerbung des Argentiniers um das Petrusamt war der Wunsch nach einem Anti-Benedikt-Pontifikat (siehe eigenen Bericht Die Warnung an Benedikt XVI. von einem … Kasper – Anti-Ratzinger-Pontifikat in Planung). Nach den acht Jahren von Papst Benedikt XVI. an der Spitze der Katholischen Kirche fanden sich verschiedene Gruppen und Interessenlagen im Kardinalskollegium durch die Entschlossenheit zusammen, einen Anti-Benedikt auf den Papstthron zu heben. Für diese heterogene Kardinalsgruppe kam daher der Erzbischof von Mailand, Angelo Kardinal Scola, der als Favorit in das Konklave ging, nicht in Frage. Kardinal Scola hatte in der letzten Predigt vor dem Konklave ein Bekenntnis zur Linie Benedikts XVI. abgelegt. Der ursprünglich von einigen Anti-Ratzingerianern bevorzugte Brasilianer Odilo Kardinal Scherer war im Vorfeld des Konklaves ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, während der Argentinier Kardinal Bergoglio kaum beachtet wurde (siehe eigenen Bericht Scherer läßt Hostie zu Boden fallen – Scola legt Bekenntnis zu Hermeneutik der Kontinuität ab). Ob Kardinal Bergoglio ohnehin der eigentliche Kandidat dieser Gruppe und Kardinal Scherer nur ein Versuchsballon war, oder ob Kardinal Bergoglio nur Plan B war, ist nicht geklärt. Bekannt hingegen ist, daß mit Kardinal Bergoglio bereits 2005 die Wahl von Benedikt XVI. verhindert werden sollte (siehe eigenen Bericht Konklave 2005: „Aktion Bergoglio“ zur Verhinderung Joseph Ratzingers).

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