Da ich das Wirken der Süddeutschen Zeitung in diesem Blog schon mehr als einmal ausführlich gewürdigt habe, überrascht die Überschrift dieses Artikels wohl niemanden; allzu bekannt ist, dass gerade dieses Blatt ein Sprachrohr der Epigonen von Erich Mielke und Felix Dserschinski ist. Dass ich es überhaupt noch erwähne, ist eigentlich schon ein Verstoß gegen das „Mann-beißt-Hund“-Kriterium. (Wenn ein Hund einen Mann beißt, ist das keine Nachricht; eine Nachricht ist nur, wenn ein Mann einen Hund beißt.)
Nur um der Chronistenpflicht Genüge zu tun, erwähne ich also den Artikel, den ein gewisser Bernd Kastner (aufmerksamen Lesern einschlägig bekannt) in der Netzausgabe des besagten Blattes erbrochen hat. Unter der Schlagzeile „Rechtspopulist arbeitet bei Ausländerbehörde“ feuert er die Stadt München unter dem Deckmantel der Berichterstattung zu inquisitorischen Maßnahmen an.
Der gemeinte „Rechtspopulist“ ist Christian Jung (früher CSU, heute „Die Freiheit“), der
… in der Ausländerbehörde des Kreisverwaltungsreferats (KVR) arbeitet und dort ausgerechnet zuständig ist für „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“, wozu auch Abschiebungen gehören. Diesen Job übt er seit Dezember 2004 aus, aber nicht mehr lange …
Allein der hämische letzte Halbsatz macht schon deutlich, woher der Wind weht. Selbstredend kommt es einem solchen Schreiber nicht in den Sinn, dass man nach knapp sieben Jahren in der Ausländerbehörde womöglich Einblick in die Verhältnisse gewonnen haben könnte, um die es geht, und dass einer vielleicht gerade deshalb zum Islamkritiker wird, weil er diese Einblicke gewonnen hat.
Christian Jung, der auch im islamfeindlichen Internetblog „Politically Incorrect“ mitmischt, will sich zur Diskussion um seine Person nicht äußern. Lediglich die Warnung Udes vor seiner Partei kommentiert er: Der OB verwende „eine Keule“, ohne sich mit den Inhalten zu beschäftigen. Diese Inhalte aber sind für Kritiker eindeutig rechtspopulistisch: In ihrem Wahlprogramm etwa fordert „Die Freiheit“ „die konsequente Abschiebung von schwer straffälligen Ausländern“.
Und damit nichts anderes als die Anwendung geltenden Rechts. Aber für Leute, die den Grundsatz „Legal, illegal, scheißegal“ offenbar schon von Jugend an verinnerlicht haben, ist Gesetzestreue an sich schon faschismusverdächtig.
Und in einem Thesenpapier steht zum Bleiberecht: „Somit gesteht man einem Rechtsbrecher, der sich nicht an die deutschen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gehalten hat, eine Belohnung für sein rechtswidriges Verhalten zu.“
Und trifft damit eine schlicht und einfach zutreffende Aussage. In einem Blatt wie der SZ freilich hat die Wahrheit bekanntlich nichts zu suchen.