Ein leider nicht gegebenes Interview

Unter dem Titel „FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Rosenkranz läßt sich treudoof verhören“ hat Kewil heute uns Allen aus der Seele gesprochen. Damit es auch unter meinen Lesern wirklich keiner verpasst, gibt es den vollständigen Text – mit Genehmigung des Autors – hier: „In Österreich sind bald Bundespräsidentenwahlen, und die FPÖ hat eine eigene, chancenlose Kandidatin zu Testzwecken aufgestellt, die trotz ihres Namens Rosenkranz keiner Kirche angehört. Da sie irgendetwas zu Holocaustleugnung versus Meinungsfreiheit gesagt hatte, wurde sie nun vom Soziblatt PRESSE inquisitorisch verhört. Auch andere Zeitungen heulen auf! Zu einem Verhör gehören aber zwei. Rosenkranz gab ziemlich naiv und treudoof die gewünschten Antworten, …

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Die Büchse der Pandora

Als die Leugnung des Holocaust als Volksverhetzung in Deutschland strafbar wurde (§ 130 Abs.3 StGB), fehlte es nicht an Kritikern, die zu Recht fanden, es sei mit dem Selbstverständnis eines freiheitlichen Rechtsstaates unvereinbar, ein bestimmtes Geschichtsbild unter Strafe zu stellen. Heute wird man besagten Kritikern bescheinigen müssen, die Gefahren, die von dieser Norm für eine freiheitliche Rechtskultur ausgehen, sogar noch unterschätzt zu haben. Das stärkste Argument für die Strafbarkeit stützt sich auf den verfassungsrechtlichen Grundgedanken der wehrhaften Demokratie: Die Väter des Grundgesetzes wollten nicht noch einmal eine Verfassung schaffen, die ihren Feinden die Waffen zu ihrer eigenen Beseitigung liefert. Es …

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