CDU in Hündchenstellung: "Sexuelle Identität" soll Teil der saarländischen Landesverfassung werden

Die Saar-CDU bietet sich der Schwulenlobby an:

(MEDRUM) Was im Bundesrat und im Bundestag noch keine Mehrheit fand, wurde im Saarland in erster Lesung zur Änderung der saarländischen Verfassung beschlossen: Die „sexuelle Identität“ soll als verfassungsrechtlich zu schützendes Merkmal in die Verfassung des Bundeslandes Saarland aufgenommen werden.

Über den Beschluß des saarländischen Landtages ist im Protokoll über die Sitzung vom 17. Februar 2011 vermerkt:

Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B90/Grüne-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Drucksache 14/400-Neu)

in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen

[ CDU, SPD, DIE LINKE., FDP und B90/Grüne: dafür ]

In der Beschlußvorlage heißt es:

Der Landtag wolle beschließen:

Artikel 1

Änderung der Verfassung des Saarlandes

In Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S.1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986), werden nach den Wörtern „politischen Anschauungen“ die Wörter „ ,seiner sexuellen Identität“ eingefügt.

Diese Verfassungsänderung wird folgendermaßen begründet:

Die Benachteiligungs-/Bevorzugungsverbote in Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes werden um das Tatbestandsmerkmal der sexuellen Identität, das auch in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes enthalten ist, erweitert.

Gegenwärtig kann davon ausgegangen werden, daß die für Verfassungsänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Saarländischen Landtag gegeben sein wird. Denn der in erster Lesung nun beratene Gesetzentwurf ist ein gemeinsamer Gesetzentwurf der im saarländischen Landtag vertretenen Fraktionen:

der CDU-Landtagsfraktion

der SPD-Landtagsfraktion

der DIE LINKE-Landtagsfraktion

der FDP-Landtagsfraktion

der B90/Grüne-Landtagsfraktion

Eine Definition, was unter sexueller Identität zu verstehen ist, und welche, der damit verbundenen Formen der Sexualität,  sexuellen Orientierungen und Präferenzen konkret verfassungsrechtlich geschützt werden sollen, enthält der Gesetzentwurf nicht. Es müssen ihm jedoch grundsätzlich Auswirkungen von großer Tragweite beigemessen werden. Fraglich ist beispielsweise, ob damit Bisexuellen nicht auch das Recht zugestanden werden müsste, eine Lebenspartnerschaft mit einem männlichen und einem weiblichen Partner abschließen zu können, die dann anderen Partnerschaften bis hin zur Ehe wegen des verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgebotes vermutlich gleichgestellt sein müsste.

Falls der Gesetzentwurf durch den saarländischen Landtag abschließend verabschiedet und in Kraft gesetzt werden sollte, müssen sämtliche Gesetze des Saarlandes auf ihre Vereinbarkeit mit dieser neuen Verfassungsnorm überprüft und geändert werden, wenn sie mit dem dann verfassungsrechtlichen verankerten Gebot zuwiderlaufen, alle mit einer individuell definierten „sexuellen Identität“ verbundenen sexuellen Orientierungen und Neigungen gleichzubehandeln.

Quelle: „Sexuelle Identität“ soll Teil der saarländischen Landesverfassung werden | MEDRUM.

4 Gedanken zu „CDU in Hündchenstellung: "Sexuelle Identität" soll Teil der saarländischen Landesverfassung werden“

  1. Was für ein Müll… leider kapieren die Homos einfach nicht, daß solche Gender-Gesetze nur ein weiterer Schritt in den Totalitarismus sind – in dem alle ihre Freiheit verlieren.

    Wie dumm, die Schwulen glauben, daß ihre Bevorzugung ein Gewinn an Freiheit für die gesamte Gesellschaft sei – ich kann nur noch kotzen… die begreifen es einfach nicht, daß sie sich ihr eigenes Grab schaufeln.

    Ich will keine Extrawürste, mir reicht, wenn man mich in meinen vier Wänden in Ruhe lässt. Aber diese marxistische Kacke muss natürlich jeden Bereich des Lebens politisieren *würg*

  2. Lieber Joachim,
    ihr gesamtes Kommentar verliert schon früh an Substanz. „Die Schwulen…“; Nur bedeutet sexuelle Identität nicht nur die Form der männlichen Homosexualität, sondern auch die der weiblichn Homosexualität, die Bisexualität und Transgender sind auhc nicht zu vergessen. Auch sind es nicht nur “ Die Schwulen“ die für ihre rechte kämpfen.

    Allein an diesen wenigen Punkten lässt sich ein gewisser Hass bzw. Neid gegenüber den „Schwulen“ feststellen, welche aber gar nicht nur gemeint sind.
    Das macht ihre Aussage sehr unglaubwürdig und voreingenommen.

    Die Aussage: „… ein weiterer Schritt in den Totalitarismus…“ ist demnach auch aus der Luft gegriffen. Derzeit werden heterosexuelle Lebensweisen extrem bevorzugt. Leben wir demnach in einem totalitären Staat?
    Auch ist es z.b. verboten jemanden wegen seiner Konfession zu benachteiligen. Leben wir deswegen in einem totalitären Staat?
    Wohl kaum. Aber bis man das einsieht und bis auch sie lieber Joachim das einsehen, wird noch einige Zeit vergehen. Aber mit den Fortschritten in der Homopolitik und durch die Präsenz der Schwulenlobby ( wie ihre Gegner sie gerne bezeichnen) ist die Zeit nichtmehr umkehrbar.
    In diesem Sinne: würgen sie so viel sie wollen, es wird ihnen nichts bringen.

  3. Es ist doch immer wieder schön, wenn unsere Gegner sich in Selbstzeugnissen verewigen. Ein solcher Kommentar spart mir zehn Artikel.

  4. Wirklich? Er sagt doch kaum etwas…

    …nur die Sache mit der Zeit, als ob die sich jemals hätte umkehren lassen…

    Meinen Bedenken wäre wohl Genüge getan, wenn ein Paragraph existierte, welcher die unangemessene öffentliche Zurschaustellung von Homosexualität alternativlos mit einer Woche Haft bestrafte, und zwar jedes einzelne Vergehen erneut, wobei es natürlich Sache des Gerichts wäre zu entscheiden, was unangemessen ist.

    Der Imageschaden für von Beust und Wowereit hätte wohl gereicht, den CSD würde es wohl trotzdem geben, wahrscheinlich wäre er dann sogar relevanter, aber immerhin könnten Polizei und Gerichte einmal jährlich ihre Treue zur öffentlichen Ordnung unter Beweis stellen.

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