„Holocaustleugner“ – ein Unwort

Bei Metapedia, einer Netz-Enzyklopädie, die sich als rechte Alternative zu Wikipedia versteht, und deren Autoren mehrheitlich politisch in der Tat mindestens so weit rechts stehen wie die meisten politischen Wikipedia-Autoren links stehen, findet sich auch ein Eintrag über „Kleine-Hartlage, Manfred“.

Unter der Überschrift „Kritik“ schreibt der Autor:

In seiner 2011 erschienenen Schrift „Neue Weltordnung“ verwendet Kleine-Hartlage shoaistische Gemeinplätze und bezeichnet Revisionisten als „Holocaustleugner“ und bekennt sich damit als Holocaustgläubiger:

    „An der Überzeugungskraft der Argumente von Holocaustleugnern wird es ja nicht liegen …“ (S. 47)

„Der Holocaust … als das monströse Verbrechen gebrandmarkt, das er tatsächlich war …“ (S. 49)

Ich habe mich stets vehement gegen die politkorrekte linke Unsitte gewandt, sich mit Kritik nicht auseinanderzusetzen, sofern sie von sogenannten oder auch Rechtsextremisten geäußert wird – so, als ob die Kritik deswegen schon falsch sein müsste. Ein Argument ist aber entweder in sich richtig oder überhaupt nicht; es kann nicht darauf ankommen, wer es vorträgt. Zu der Kritik von Metapedia also einige Anmerkungen:

Soweit sie sich auf die unreflektierte Verwendung des Wortes „Holocaustleugner“ bezieht, ist die Kritik gerechtfertigt; dieser Ausdruck ist nämlich tatsächlich in dreifacher Hinsicht ein sprachlicher Lapsus:

Zum einen kann ich nach einem zugegebenermaßen groben, lückenhaften und kursorischen Überblick über die im Netz verfügbare einschlägige Samisdat-Literatur nicht bestätigen, dass es irgendjemanden gäbe, der behauptet, die Nationalsozialisten hätten nicht Massen von Juden umgebracht; selbst die niedrigsten Schätzungen gehen von rund dreihunderttausend jüdischen Todesopfern aus, und die meisten liegen deutlich darüber, eher bei fünfhunderttausend bis einer Million. Dies ist zweifellos weitaus weniger, als die etablierte Geschichtswissenschaft behauptet und der Gesetzgeber und zu glauben befiehlt – aber unter einer Leugnung stelle ich mir doch etwas anderes vor. Selbst das Wort „Verharmlosung“ kann in diesem Zusammenhang sinnvollerweise eigentlich nur dem über die Lippen kommen, der die Ermordung von mehreren Hunderttausend Menschen für etwas „Harmloses“ hält. (Selbst wenn es sich also so verhielte, wie die sogenannten „Holocaustleugner“ – die man in der Tat treffender „Revisionisten“ nennen sollte – behaupten, hätte ich keinen Grund, meine Aussage zurückzunehmen, dass es sich um ein „monströses Verbrechen“ handelte.)

Zum anderen bedeutet „Leugnung“, dass man etwas, was man subjektiv für wahr hält, gleichwohl für unwahr erklärt. Der Ausdruck „Holocaustleugner“ impliziert also die Behauptung, die so Titulierten glaubten in Wahrheit sehr wohl an die Richtigkeit des etablierten Geschichtsbildes und gäben es nur nicht zu. Dafür gibt es aber nicht den geringsten Anhaltspunkt: Allein die hohen Haftstrafen, die die sogenannten „Leugner“ für die Artikulation ihrer Ansichten in Kauf nehmen, sprechen für sich.

Und drittens suggeriert der Ausdruck „Holocaustleugner“ zumindest, die Betreffenden versuchten nicht einmal, ihre Thesen mit tatsachengestützten Argumenten zu untermauern; das versuchen sie aber durchaus. Dass die von ihnen angeführte Indizien- und Argumentationskette letztlich nach meinem Dafürhalten nicht ausreicht, das etablierte Narrativ im Kern zu erschüttern, heißt nicht, dass es sich nicht um Indizien und Argumente handeln würde, die eine wissenschaftlich fundierte Replik wert wären. Dass die etablierte Geschichtswissenschaft ihrerseits die Kritik an ihren Thesen nicht etwa mit Argumenten zurückweist, sondern zumindest durch Stillschweigen billigt, dass die Kritiker ins Gefängnis geworfen werden, zeugt auch nicht gerade von Souveränität. Eine Wissenschaft, die auch nur ein Minimum an Rückgrat und Selbstbewusstsein hätte, müsste es sich verbitten, Gesetzen unterworfen zu werden, die nicht nur ihren Kritikern einen Maulkorb verpassen, sondern auch ihr selbst: Nach geltender kafkaesker Rechtslage kann die etablierte Geschichtsforschung (oder wer auch immer) die Kritik der Holocaustrevisionisten gar nicht mit Gegenargumenten zurückweisen, weil sie sie zu diesem Zweck ja zitieren müsste – und bereits dies ist verboten!

Insofern gebe ich auch zu, dass ich mich hätte hüten sollen, Aussagen über die „Überzeugungskraft“ von Argumenten zu treffen, die der öffentlichen Erörterung und Kritik durch eine Entscheidung des Gesetzgebers – deutlich: durch staatlichen Machtmissbrauch! – systematisch entzogen sind.

Trotzdem finde ich die Kritik von Metapedia reichlich kleinkariert, zumal die beiden zitierten Aussagen ja in einem bestimmten Zusammenhang stehen (der aber bei Metapedia nicht referiert wird), bei dem die Richtigkeit des etablierten Narrativs zwar pragmatisch vorausgesetzt, in der Sache aber weder bekräftigt noch in Frage gestellt wird. Vielmehr geht es in dem fraglichen Abschnitt um die politisch-ideologische Instrumentalisierung des Holocausts, dem eine quasi-theologische, sakrale Überhöhung zuteil wird, und dies nicht aus Pietät, sondern zur Untermauerung einer bestimmten Ideologie und der auf ihr basierenden Politik. Es wird hier ganz einfach ein politisches Süppchen gekocht, und dies ist auch dann ein politischer Missbrauch, wenn sich alles so zugetragen haben sollte, wie das offiziöse Geschichtsbild behauptet.

Um diese Zusammenhänge klarer zu machen, zitiere ich zum Schluss die einschlägigen Passagen aus „Neue Weltordnung“:

Für den, der die Atomisierung der Gesellschaft, die Auflösung von Solidargemeinschaften und insbesondere die Beseitigung von Völkern für etwas Gutes, weil Fortschrittliches und Humanes hält, tut sich freilich ein großes Problem auf: nämlich daß diese Völker nun einmal existieren. Alle ideologischen Bemühungen, sie zu bloßen „Konstrukten“ zu erklären, die keinen empirischen Gehalt hätten und jederzeit durch andere Konstrukte, etwa das der „Menschheit“, ersetzt werden können, scheitern nicht nur an ihrer inneren Unaufrichtigkeit, mit der sie verschweigen, daß jeder Begriff, mit dem wir hantieren, ein Konstrukt ist, das als solches nicht „wahr“, sondern höchstens – aber immerhin! – brauchbar sein kann, sofern Menschen sich über seine Geltung einig sind. Sie scheitern vor allem daran, daß sie sich eben einig sind, daß Völker sehr wohl existieren und einen generationenübergreifenden sozialen Zusammenhang konstituieren.

Die Verwirklichung der NWO erfordert, den Menschen diesen Konsens, speziell den über die Existenz des jeweils eigenen Volkes, auszutreiben. Dies kann nicht gelingen, solange die Deutungshoheit über die eigene Geschichte bei den Völkern selbst liegt, für die das jeweils eigene Geschichtsbild identitätsstiftend ist. Geschichte ist für Völker ja ungefähr das, was das Gedächtnis für die Einzelperson ist: also die Voraussetzung dafür, daß diese Person sich als Individuum, als im Zeitverlauf mit sich selbst identisch, begreifen kann.

In einem ersten Schritt gilt es also, den Völkern diese Deutungshoheit zu entziehen. Das Geschichtsbild, das zugleich wesentlicher Teil des kollektiven Selbstbildes eines Volkes ist, soll nicht von unten wachsen, und es soll auch nicht den Unwägbarkeiten eines Wissenschaftsprozesses ausgesetzt sein, der, sofern er seinen eigenen, also den wissenschaftsinternen Regeln folgt, womöglich unpassende, weil politisch unerwünschte Wahrheiten ans Licht bringt. Ein autonomer gesellschaftlicher Diskurs birgt aus der Sicht der NWO nicht nur das Risiko, sondern im Lichte menschlicher Erfahrung geradezu die Gewißheit in sich, in abgrenzende Gruppenidentitäten zu münden bzw. sie zu verstärken und obendrein die Globalisierung als etwas politisch Gewolltes und keineswegs „Unvermeidliches“ zu entlarven.

Ein gemeinsamer Zug aller Einzelprojekte der Revolution von oben, mit denen die europäische Zivilisation umgestaltet wird, ist die Salamitaktik: Man beginnt mit etwas mehr oder weniger Vernünftigem und Wünschenswertem, das von den meisten Menschen bejaht werden kann, und baut es dann Schritt für Schritt aus, um zu Ergebnissen zu gelangen, die die Gesellschaft vehement abgelehnt haben würde, wenn man sie offengelegt hätte. Was Jean-Claude Juncker einmal über die Methoden sagte, mit denen die EU immer mehr Kompetenzen an sich reißt, läßt sich auch auf andere Projekte ausdehnen:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Man beginnt zum Beispiel mit der Gleichberechtigung von Frauen und endet beim Gender Mainstreaming. Man beginnt mit „Gastarbeitern“ und endet beim Recht auf ungehemmte globale Migration. Man beginnt mit Milosevic, Saddam Hussein und Gaddafi und hat am Ende die Souveränität jedes Staates und seiner Regierung zur Disposition gestellt. Und genauso verfährt man, wenn es darum geht, Geschichtsbilder von oben zu verordnen:
Als die Leugnung des Holocaust als Volksverhetzung in Deutschland strafbar wurde (§ 130 Abs. 3 StGB), fehlte es nicht an Kritikern, die zu Recht fanden, es sei mit dem Selbstverständnis eines freiheitlichen Rechtsstaates unvereinbar, ein bestimmtes Geschichtsbild unter Strafe zu stellen. Heute wird man besagten Kritikern bescheinigen müssen, die Gefahren, die von dieser Norm für eine freiheitliche Rechtskultur ausgehen, sogar noch unterschätzt zu haben.

Was in den neunziger Jahren vielleicht nicht für jedermann vorhersehbar war, heute aber vor aller Augen liegt, ist die wahrscheinlich irreparable Beschädigung des bürgerlichen Rechtsbewußtseins. Das Verbot der Holocaustleugnung wird nicht mehr als die krasse – und vor allem begründungsbedürftige! – Ausnahme von der Regel gesehen, daß eine Zensur nicht stattfindet. Vielmehr verbreitet sich ein Rechtsverständnis, wonach historische Wahrheit etwas ist, das von Staats wegen dekretiert werden kann, darf und muß, und das man (unabhängig von Tatsachen) nicht bezweifeln darf, weil die bloße Äußerung eines Zweifels bereits strafwürdiges „Unrecht“ darstellt.

Daß hier eine Pandorabüchse geöffnet wurde, erkennt man daran, daß im Anschluß an das deutsche Verbot der Holocaustleugnung sowohl der sachliche als auch der räumliche Anwendungsbereich von „Leugnungs“-Verboten seit Jahren immer weiter ausgedehnt wird. So wurde in Frankreich die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe gestellt, obwohl das Thema nicht den geringsten innerfranzösischen Bezug aufweist. So konnte erst vor kurzem in Deutschland gefordert werden, die Leugnung von Stasi-Verbrechen zu verbieten; und dies nicht, weil es öffentlichen Bedarf an einer solchen Regelung gäbe. Nein, es hat sich offenkundig ein totalitäres Rechtsverständnis verbreitet, wonach es ein legitimes Staatsziel sei, „staatsbürgerliche“ Konformität mit einem bestimmten Geschichtsbild zu erzwingen: ein Rechtsverständnis, das nur deshalb mit Akzeptanz rechnen kann, weil der Präzedenzfall des § 130 Abs. 3 StGB eine gewissermaßen volkspädagogische Wirkung gezeitigt und die Bürger dazu konditioniert hat, ihre eigene politische Entmündigung zu tolerieren.

Mit dieser, aus ihrer Sicht positiven Erfahrung im Hinterkopf verfügten die EU-Justizminister, daß die Leugnung des Holocaust europaweit verboten werden soll (…).

Der Vorgang ist insofern bezeichnend, als er gleich eine doppelte Entmündigung enthält: Hier wird ja nicht nur der öffentliche Diskurs über Geschichte von der Gesellschaft auf den Staat, sondern auch vom Nationalstaat auf die Europäische Union übertragen, der somit die Zuständigkeit für ein „Geschichtsmanagement“ zuerkannt wird, das in keiner nationalen Verfassung vorgesehen ist. Jedenfalls in keiner demokratischen. Totalitäre Staaten freilich haben dieses Recht nach dem Orwellschen Motto „Wer die Vergangenheit beherrscht, beherrscht die Zukunft“ stets für sich in Anspruch genommen.

Es handelt sich auch nicht etwa um einen isolierten Prozeß. Die Europäische Union verfolgt umfangreiche kulturpolitische Programme, in denen es darum geht, ganz bestimmte Geschichtsbilder in Schulen, Universitäten, Medien und damit allgemein in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern, und Politiker tun das Ihre, diese Vorgaben umzusetzen.

Wenn die Bundeskanzlerin etwa, wie am 11. November 2009 geschehen, in Paris unter dem Triumphbogen den Waffenstillstand von 1918, also die Niederlage des eigenen Landes im Ersten Weltkrieg feiert, dann wird damit eine bestimmte Ideologie verbreitet, wonach Deutschland bereits vor Hitler stets im Unrecht gewesen sei. Mit historischen Fakten hat dies nichts zu tun. Das „Unrecht“ besteht vielmehr darin, daß Deutschland sich den machtpolitischen Hegemonialansprüchen und der ideologischen Vorherrschaft des Westens widersetzt hat. Die Logik hinter der masochistischen Selbsterniedrigung der Kanzlerin lautet, daß Deutschland im Unrecht gewesen sein muß, weil der Westen im Recht war. Dieses „Recht“ hat mit der Frage der Kriegsschuld überhaupt nichts zu tun, es bestand vielmehr darin, daß der Sieg des Westens der Verbreitung bestimmter „Werte“ diente – die Rede von den „gemeinsamen Werten“ gehört zu den stereotypen Floskeln transatlantischer Lyrik. Sie impliziert, daß nicht Völker und Staaten als solche die Akteure der Geschichte sind, sondern als Träger bestimmter „Werte“; daß sie also im Recht sind, sofern diese Werte die „richtigen“ sind, und im Unrecht, sofern sie sich ihnen widersetzen. Es impliziert zugleich, daß es nicht den Völkern selbst überlassen sein sollte, welche Werte sie sich zu eigen machen wollen, sondern daß bestimmte Werte, etwa Freihandel und Marktwirtschaft, universelle Geltung beanspruchen und ihre Gegner niederzuwerfen sind. Der Logik nach endet dieser Prozeß erst, wenn diese Werte weltweit durchgesetzt sind.
(…)
In dem Krieg gegen Deutschland, der nach Winston Churchills zutreffenden Worten von 1914 bis 1945 dauerte, der also keineswegs wegen irgendwelcher Verbrechen der Nationalsozialisten geführt wurde, ging es nicht darum, Europa vor dem deutschen Joch zu schützen, sondern darum, dieses Europa in die liberale Weltordnung und damit zugleich in den angelsächsischen Machtbereich zu zwingen.

Die deutschfeindlichen Aspekte des etablierten Geschichtsbildes haben also die ideologische Funktion, Geschichte als eine des Fortschritts hin zu einer One World zu schreiben, und das Recht und die Legitimität partikularer politischer, sozialer und kultureller Strukturen grundsätzlich zu negieren bzw. unter den Vorbehalt ihrer Vereinbarkeit mit dem Globalismus zu stellen. Sie sollen zugleich die Fortführung dieses Prozesses ideologisch unterfüttern. (…)

Aber noch einmal zurück zum Verbot der Holocaustleugnung: Warum ist eigentlich gerade dieses Element des etablierten Geschichtsbildes so wichtig, daß es durch das Strafrecht geschützt werden muß? An der Überzeugungskraft der Argumente von Holocaustleugnern wird es ja nicht liegen, woran aber dann?

Woher kommt es insbesondere, daß die Massenmorde von Kommunisten, deren Opfer die des Holocausts an Zahl um ein Vielfaches übertreffen, so wenig historische Beachtung finden – ein Umstand, der normalerweise vom politisch korrekten Diskurs lautstark als „Verhöhnung der Opfer“ angeprangert werden müßte?

Die Antwort lautet, daß man unter Verweis auf „Auschwitz“ andere Ideologien diskreditieren kann als unter Verweis auf den „Gulag“:

Sie ziehen die Interessen Ihres Volkes denen von Fremden vor? Das ist Nationalismus und führt zu Auschwitz! Sie glauben, daß man nicht Millionen von Menschen aus aller Herren Länder einwandern lassen sollte? Das ist Rassismus und führt zu Auschwitz! Sie glauben nicht, daß der Islam eine Religion des Friedens ist? Das ist religiöse Intoleranz und führt (um drei Ecken) zu Auschwitz! Sie glauben, daß Freiheit nur möglich ist, wenn sie durch Sittlichkeit gehegt wird? Das ist illiberal und führt zu Auschwitz!

Würde man dagegen den Gulag in ähnlicher Weise thematisieren, so könnte irgendjemand auf den Gedanken kommen, dessen Wurzeln in einer revolutionären Weltanschauung zu suchen. Daß die Idee, eine Kultur oder gar die ganze Menschheit nach Maßgabe einer utopistischen Heilslehre umzukrempeln, per se totalitär ist, müßte den Sachwaltern der revolutionär zu verwirklichenden NWO schon deshalb peinlich sein, weil sie genau auf einer solchen Idee ihre Politik aufbauen.

So wie es beim antideutschen Narrativ nicht primär darum geht, Deutschland ins Unrecht zu setzen, sondern um den Umkehrschluß, daß die Vorkämpfer globalistischer Ideologie stets im Recht sind, so geht es beim Verbot der Holocaustleugnung nicht so sehr darum, die Leugnung des Holocausts zu verhindern, sondern um den Umkehrschluß, daß die herrschende Ideologie ein Heilsweg ist, und daß jede Abweichung von ihm geradewegs in die Hölle, also nach Auschwitz, führt: Das soll nicht geleugnet werden dürfen! Der Holocaust wird durch eigens auf ihn zugeschnittene Blasphemiegesetze nicht etwa als das monströse Verbrechen gebrandmarkt, das er tatsächlich war, sondern zum Inbegriff des absolut Bösen erklärt und damit aus dem Zuständigkeitsbereich der Geschichtsschreibung in den der Theologie überführt; womit jegliche Ideologie und jedes politische Projekt, das man als eine Art Anti-Auschwitz-Programm verkaufen kann – und wäre ein solcher Anspruch noch so fadenscheinig –, mit einem Heiligenschein ausgestattet wird.

[Zur geschichtspolitischen Funktion des Holocausts und seiner sakralen Überhöhung siehe auch meinen Kommentar („Nicht in unserem Namen!“) zu der Rede, die der damalige Bundespräsident Wulff vor zwei Jahren in Auschwitz hielt.]