Nun hat sich also auch die griechische Regierung einer italienischen Klage angeschlossen, die von Deutschland Entschädigung für Geiselerschießungen im Zweiten Weltkrieg fordert. Man zerrt denselben Staat vor den internationalen Kadi, von dem man gleichzeitig im Zusammenhang mit der Eurokrise fordert, er solle für die Konsequenzen der griechischen Misswirtschaft aufkommen. Ich glaube nicht, dass man die Schamlosigkeit eines solchen Vorgehens noch mit parlamentsfähigen Ausdrücken beschreiben kann.
Ich glaube aber, dass es Zeit ist, darauf hinzuweisen, dass Geiselerschießungen durch deutsche Truppen damals in der Regel die Reaktion auf Anschläge von Partisanen waren, und dass solche Anschläge ihrerseits Kriegsverbrechen waren.
Das Kriegsvölkerrecht basiert nämlich auf der strikten Unterscheidung von Kombattanten und Nichtkombattanten. Das muss auch so sein, weil irreguläre Kämpfer (Partisanen, Guerilleros, Terroristen usw.) die davon betroffenen regulären Streitkräfte zum Counterguerillakrieg zwingen; ein solcher wird regelmäßig besonders grausam geführt, nicht nur von deutschen, sondern ebenso von amerikanischen, russischen, französischen und anderen Streitkräften.
Damit genau dies nicht geschieht, ist irreguläre Kriegführung vom Kriegsvölkerrecht geächtet! Ein Staat, der nichts getan hat, diese Art von Kriegführung zu unterbinden; der auch nachträglich niemanden für völkerrechtswidrigen Partisanenkrieg zur Verantwortung gezogen hat; der die ehemaligen Partisanen vielmehr belobigt hat, obwohl sie überhaupt erst die Bedingungen herbeigeführt haben, unter denen die Zivilbevölkerung so furchtbar zu leiden hatte: Ein solcher Staat hat überhaupt keine Ansprüche zu stellen!