Der Unisex-Irrsinn des EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Versicherungsunternehmen in Zukunft bei der Kalkulation der Versicherungsbeiträge auch dort nicht mehr nach dem Geschlecht unterscheiden dürfen, wo dieses ein statistischer Risikofaktor ist, und dass sie stattdessen Unisex-Tarife anbieten müssen: So werden bisher in der privaten Rentenversicherung bei gleichem angespartem Deckungskapital an Frauen niedrigere Monatsrenten ausgezahlt als an Männer, weil Frauen statistisch länger leben. (Derselbe Sachverhalt, umgekehrt betrachtet: Frauen müssen höhere Beiträge für dieselbe Monatsrente bezahlen.) Aus demselben Grund zahlen Frauen bisher in der privaten Krankenversicherung höhere Beiträge. (Die Beiträge werden so kalkuliert, dass sie – theoretisch – für die gesamte …