Der Unisex-Irrsinn des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Versicherungsunternehmen in Zukunft bei der Kalkulation der Versicherungsbeiträge auch dort nicht mehr nach dem Geschlecht unterscheiden dürfen, wo dieses ein statistischer Risikofaktor ist, und dass sie stattdessen Unisex-Tarife anbieten müssen:

So werden bisher in der privaten Rentenversicherung bei gleichem angespartem Deckungskapital an Frauen niedrigere Monatsrenten ausgezahlt als an Männer, weil Frauen statistisch länger leben. (Derselbe Sachverhalt, umgekehrt betrachtet: Frauen müssen höhere Beiträge für dieselbe Monatsrente bezahlen.)

Aus demselben Grund zahlen Frauen bisher in der privaten Krankenversicherung höhere Beiträge. (Die Beiträge werden so kalkuliert, dass sie – theoretisch – für die gesamte Lebensdauer der Versicherten Person gleichbleiben; da Frauen sich länger in derjenigen Lebensphase befinden, in der höhere Krankheitskosten anfallen, ist ihr Beitrag höher.)

In der Risikolebensversicherung profitieren Frauen dagegen bisher von ihrem statistisch geringeren Todesfall-, in der Kfz-Versicherung von ihrem geringeren Unfallrisiko. Auch hier müssten laut EuGH-Urteil Unisex-Tarife angeboten werden.

Um den ganzen Wahnsinn einer solchen Rechtsprechung transparent zu machen, stellen wir uns einen Moment vor, die Besitzer von strohgedeckten Holzhäusern hätten Anspruch auf dieselben Feuerversicherungsprämien wie die Eigentümer von Häusern aus Ziegeln und Beton; deren Prämien würden also steigen. Was hieße das? Das hieße, dass die Besitzer von Betonhäusern den Besitzern der Holzhäuser einen Teil ihrer Versicherungsprämien bezahlten. Und nichts anderes gilt, wenn die Versicherer keine geschlechtsspezifischen Beiträge mehr erheben dürfen.

Was der EuGH sich hier geleistet hat, ist ein politisch-ideologisch motivierter und marktwirtschaftswidriger staatlicher Eingriff in die betriebswirtschaftliche Kalkulation von Privatunternehmen, die dadurch gezwungen werden, nach nichtökonomischen Kriterien zu kalkulieren.

Da sie dies nicht können, ohne den Konkurs zu riskieren, sind sie gezwungen, das Problem auf ihre Kunden abzuwälzen, und eine Quersubventionierung, deutlich: eine Enteignung, der einen Versichertengruppe zugunsten der anderen tariflich festzuschreiben.

Und es ist auch nicht etwa so, wie man uns weiszumachen versucht, dass „mal … künftig die Frauen mehr zahlen, mal die Männer“, nach dem Motto: Unterm Strich gleicht es sich wieder aus.

In der Kfz-Versicherung etwa resultieren die geringeren Beiträge von Frauen ja entgegen der feministischen Legende, nicht daraus, dass sie besser, sondern dass sie weniger autofahren. Es wird also in Zukunft der Risikofaktor „Geschlecht“ durch den Faktor „jährliche Laufleistung“ ersetzt, und dann zahlen die Männer wiederum mehr als die Frauen.

Der einzige Bereich, in dem durch die Neuregelung ausnahmsweise eine Umverteilung zugunsten der Männer stattfindet, ist die Risikolebensversicherung. (Eine Risikolebensversicherung ist eine, die das reine Todesfallrisiko abdeckt, im Unterschied zur Kapitallebensversicherung, die einen Sparanteil enthält.) Gemessen an dem, was für eine Kranken- oder Rentenversicherung aufzubringen ist, fällt das Beitragsvolumen der Risikolebensversicherung aber kaum ins Gewicht. (Ganz abgesehen davon, dass eine Risikolebensversicherung der Hinterbliebenenversorgung beim Tod des Ernährers dient, in der Regel also wiederum Frauen die Profiteure sind.)

Es kann also gar nicht die Rede davon sein, dass sich hier irgendetwas „ausgleicht“. Das EuGH-Urteil läuft unter dem Strich auf die Enteignung von Männern zugunsten von Frauen hinaus.

Wieder einmal schlägt ein EuGH-Urteil ein Stück aus der freiheitlichen Ordnung; wieder einmal wird linke politische Ideologie mit ihrem Gleichtheitswahn in nichtpolitischen Bereichen durchgesetzt; wieder einmal für „Recht“ erklärt, was in keiner Volksabstimmung durchkäme; wieder einmal die Souveränität der Nationalstaaten und ihrer Gesetzgebung beschnitten.

Es griffe zu kurz, sich auf Richterschelte zu beschränken: Die Ideologie, die hier als „Recht“ durchgesetzt wird, ist in den europäischen Verträgen verankert. Verantwortlich sind die Politiker, die solchen Irrsinn unterschrieben und ratifiziert haben. Also praktisch alle; alle Angehörigen der politischen Kaste. Mit jedem Urteil dieses unsäglichen Gerichtshofes wird deutlicher, dass die Völker Europas durch diese Verträge (die man uns stets mit wohltönenden Worten vom „Frieden“ und der „europäischen Wertegemeinschaft“ verkauft) unter die Diktatur einer freiheitsfeindlichen, undemokratischen, letztlich totalitären Ideologie gezwungen worden sind.

6 Gedanken zu „Der Unisex-Irrsinn des EuGH“

  1. Es gibt Historiker, die sich die raschen Siege der Muslime und Germanen so erklären: das römische Reich war dermaßen ausbeuterisch, überreguliert, ineffizient und von religiös-ideologischem Irrsinn geprägt, dass die Bevölkerung über dessen Untergang glücklich war. Mit den Barbaren kamen zum ersten Mal seit Jahrhunderten niedrige Steuern, gesunder Menschenverstand, religiöse Toleranz und primitive, aber billige und leidlich funktionierende Verteidigung, Verwaltung und Rechtssprechung. Daher sei nicht nur kein Widerstand erfolgt, sondern die Menschen seien den neuen Herren dankbar gewesen und hätten sich rasch in die Verhältnisse gefügt.
    Ein Artikel im ef-Magazin erklärte das goldene Zeitalter des Islams einmal genau auf diese Weise: die Araber hätten die byzantinische Misswirtschaft beseitigt, (relative) Freiheit und Flexibilität gebracht und so ein Wirtschaftswunder erzeugt, wodurch sie wiederum die Bevölkerung gewannen.
    In Europa ergaben Knochenfunde, dass die Menschen nach dem Ende der römischen Verwaltung im Durchschnitt besser ernährt waren als vorher.

    In unserer Zeit könnte es einmal ähnlich ablaufen:
    Nämlich dass man den Islam nicht als Eindringling, sondern als erlösende Kraft begreift, weil nur er stark genug war, den Wahnsinn und die Dysfunktionalität der „Demokraten“ zu überwinden.

    Ich jedenfalls habe schon länger die Befürchtung, dass die geistige Wende nicht aus der konservativen, sondern aus der islamischen Ecke kommen könnte. Ein vorzeigbarer „moderater“ Muslim, der seriös und kompetent auftritt, auf „AllahuAckbar“ verzichtet, zu Nichtmuslimen Brücken schlägt, eine pragmatische Sachpolitik verspricht und mit den schlimmsten linken Idiotien aufräumt.
    Da bräuchte es dann nicht einmal eine muslimische Bevölkerungsmehrheit – so jemand könnte auch bei den Biodeutschen gewaltig abgreifen, weil sie die Schnauze voll haben und einfach keine brauchbare konservative oder liberale Partei zustande kommt.
    Und im Gegensatz zu NPD/ Republikanern/ Proirgendwas/ Franz Josef Strauß / Schill könnte man einen solchen Türkbama nicht mit den üblichen Mitteln loswerden. Der hätte nämlich einen wohl etablierten Apparat aus Moscheevereinen, Moslemorganisationen, Anwaltskanzleien, „Islamverstehern“, mächtigen ausländischen Geldgebern und Förderern hinter sich. An Straßenkämpfern und Terroristen für die gröberen Sachen dürfte es auch nicht mangeln. Die Nazi-Keule wird ihm nichts anhaben können, die kriegen eher seine Gegner zu spüren.

    Erdogan hat es genauso zum türkischen Ministerpräsidenten gebracht.

  2. Stark vereinfacht gerechnet: Männer leben im Durchschnitt 77 Jahre, Frauen 82. Wenn beide aus demselben (selbst angesparten) Deckungskapital eine gleich hohe Monatsrente bekommen, dann bekommen Männer diese Rente (ab 65) 12 Jahre lang, Frauen 17 Jahre lang. Frauen bekommen also aus demselben Kapital knapp die Hälfte mehr. Das ist die „gleich hohe Rente“.

  3. Bedenklich ist nicht nur der Eingriff in die Privatautonomie sondern noch viel mehr die Neigung des EUGH, als „Motor der Integration“ die in den EU-Verträgen niedergelegten Selbstabschaffungspflichten zunehmend extensiv auszulegen und sich auf diese Weise zu einem Gesetzgeber zu machen, dessen Beschlüsse sich nur durch einen extrem aufwändigen Gesetzgebungsakt, der den Konsens aller EU-Mitgliedsstaaten (Regierungen und Parlamentarier, teilweise auch Wähler) erfordert, korrigieren lassen.

Kommentare sind geschlossen.