Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Versicherungsunternehmen in Zukunft bei der Kalkulation der Versicherungsbeiträge auch dort nicht mehr nach dem Geschlecht unterscheiden dürfen, wo dieses ein statistischer Risikofaktor ist, und dass sie stattdessen Unisex-Tarife anbieten müssen:
So werden bisher in der privaten Rentenversicherung bei gleichem angespartem Deckungskapital an Frauen niedrigere Monatsrenten ausgezahlt als an Männer, weil Frauen statistisch länger leben. (Derselbe Sachverhalt, umgekehrt betrachtet: Frauen müssen höhere Beiträge für dieselbe Monatsrente bezahlen.)
Aus demselben Grund zahlen Frauen bisher in der privaten Krankenversicherung höhere Beiträge. (Die Beiträge werden so kalkuliert, dass sie – theoretisch – für die gesamte Lebensdauer der Versicherten Person gleichbleiben; da Frauen sich länger in derjenigen Lebensphase befinden, in der höhere Krankheitskosten anfallen, ist ihr Beitrag höher.)
In der Risikolebensversicherung profitieren Frauen dagegen bisher von ihrem statistisch geringeren Todesfall-, in der Kfz-Versicherung von ihrem geringeren Unfallrisiko. Auch hier müssten laut EuGH-Urteil Unisex-Tarife angeboten werden.
Um den ganzen Wahnsinn einer solchen Rechtsprechung transparent zu machen, stellen wir uns einen Moment vor, die Besitzer von strohgedeckten Holzhäusern hätten Anspruch auf dieselben Feuerversicherungsprämien wie die Eigentümer von Häusern aus Ziegeln und Beton; deren Prämien würden also steigen. Was hieße das? Das hieße, dass die Besitzer von Betonhäusern den Besitzern der Holzhäuser einen Teil ihrer Versicherungsprämien bezahlten. Und nichts anderes gilt, wenn die Versicherer keine geschlechtsspezifischen Beiträge mehr erheben dürfen.
Was der EuGH sich hier geleistet hat, ist ein politisch-ideologisch motivierter und marktwirtschaftswidriger staatlicher Eingriff in die betriebswirtschaftliche Kalkulation von Privatunternehmen, die dadurch gezwungen werden, nach nichtökonomischen Kriterien zu kalkulieren.
Da sie dies nicht können, ohne den Konkurs zu riskieren, sind sie gezwungen, das Problem auf ihre Kunden abzuwälzen, und eine Quersubventionierung, deutlich: eine Enteignung, der einen Versichertengruppe zugunsten der anderen tariflich festzuschreiben.
Und es ist auch nicht etwa so, wie man uns weiszumachen versucht, dass „mal … künftig die Frauen mehr zahlen, mal die Männer“, nach dem Motto: Unterm Strich gleicht es sich wieder aus.
In der Kfz-Versicherung etwa resultieren die geringeren Beiträge von Frauen ja entgegen der feministischen Legende, nicht daraus, dass sie besser, sondern dass sie weniger autofahren. Es wird also in Zukunft der Risikofaktor „Geschlecht“ durch den Faktor „jährliche Laufleistung“ ersetzt, und dann zahlen die Männer wiederum mehr als die Frauen.
Der einzige Bereich, in dem durch die Neuregelung ausnahmsweise eine Umverteilung zugunsten der Männer stattfindet, ist die Risikolebensversicherung. (Eine Risikolebensversicherung ist eine, die das reine Todesfallrisiko abdeckt, im Unterschied zur Kapitallebensversicherung, die einen Sparanteil enthält.) Gemessen an dem, was für eine Kranken- oder Rentenversicherung aufzubringen ist, fällt das Beitragsvolumen der Risikolebensversicherung aber kaum ins Gewicht. (Ganz abgesehen davon, dass eine Risikolebensversicherung der Hinterbliebenenversorgung beim Tod des Ernährers dient, in der Regel also wiederum Frauen die Profiteure sind.)
Es kann also gar nicht die Rede davon sein, dass sich hier irgendetwas „ausgleicht“. Das EuGH-Urteil läuft unter dem Strich auf die Enteignung von Männern zugunsten von Frauen hinaus.
Wieder einmal schlägt ein EuGH-Urteil ein Stück aus der freiheitlichen Ordnung; wieder einmal wird linke politische Ideologie mit ihrem Gleichtheitswahn in nichtpolitischen Bereichen durchgesetzt; wieder einmal für „Recht“ erklärt, was in keiner Volksabstimmung durchkäme; wieder einmal die Souveränität der Nationalstaaten und ihrer Gesetzgebung beschnitten.
Es griffe zu kurz, sich auf Richterschelte zu beschränken: Die Ideologie, die hier als „Recht“ durchgesetzt wird, ist in den europäischen Verträgen verankert. Verantwortlich sind die Politiker, die solchen Irrsinn unterschrieben und ratifiziert haben. Also praktisch alle; alle Angehörigen der politischen Kaste. Mit jedem Urteil dieses unsäglichen Gerichtshofes wird deutlicher, dass die Völker Europas durch diese Verträge (die man uns stets mit wohltönenden Worten vom „Frieden“ und der „europäischen Wertegemeinschaft“ verkauft) unter die Diktatur einer freiheitsfeindlichen, undemokratischen, letztlich totalitären Ideologie gezwungen worden sind.