Kleine Hartlagebesprechung 20.07.2025 – Wie realistisch sind die mutmaßlichen Pläne der SPD?

Seit meiner letzten Lagebesprechung vom 11. Juli hat sich herumgesprochen, auf welches Szenario die SPD spekuliert, indem sie zwei Richterinnen für das Bundesverfassungsgericht nominiert, die offensichtlich zu Gunsten eines AfD-Verbots voreingenommen sind: Mit einem Verbot der AfD wäre praktisch jeder parlamentarische Widerstand gegen die Politik der linken Parteien auf lange Zeit ausgehebelt. Die CDU – die ohnehin kaum Neigung zu einem solchen Widerstand zeigt – wäre, wenn sie doch aufmucken sollte, die nächste auf der Liste der Verbotskandidaten. Die Pläne der SPD laufen mithin auf einen Staatsstreich gegen die Demokratie hinaus und sind eine weitere Bestätigung der Thesen, die ich in meinen Büchern „Systemfrage“ und „Der kalte Staatsstreich“ entwickelt habe: Das herrschende Pareienkartell ist weder bereit noch in der Lage, die von ihm selbst verursachten Probleme sachgerecht zu lösen, sondern fasst sie als Probleme der schieren Machterhaltung auf und versucht sie mit einem Maximum an Repression zu „lösen“. Die Logik dieses Prozesses lief schon bisher erkennbar auf die Umwandlung der Bundesrepublik in einen totalitären Staat hinaus. Mit dem geplanten AfD-Verbot schickt das Kartell sich an, den Rubikon endgültig zu überschreiten.

In der heutigen Lagebesprechung analysiere ich, wie realistisch diese Pläne sind. Da sie von der Kooperation des Bundesverfassungsgerichts, genauer der acht Richter des Zweiten Senats abhängen, nehme ich die übrigen sechs Richter (neben den beiden neu zu entsendenden) und ihre jeweilige bisherige Karriere unter die Lupe.

In dem Video nehme ich Bezug auf

meine Lagebesprechung vom 11.7. und

meine Analyse „Migrationsland 2011“ – wie Stiftungen Politik machen“

Und für die, die lieber lesen, hier noch ein Transskript:

Guten Morgen und einen schönen Sonntag allerseits, auch wenn das Thema, über das ich heute sprechen möchte, nicht unbedingt dazu geeignet ist, den Sonntag zu verschönern. Die Zeiten sind, wie sie sind, und man muss sich mit den Dingen und den Entwicklungen beschäftigen, die stattfinden. Ich möchte anknüpfen an meine letzte Lagebesprechung vom vorvergangenen Freitag, in der es um das Scheitern von Frau Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht ging.

Seitdem sind zwei wichtige neue Aspekte in die Debatte gekommen. Das eine betrifft die zweite Kandidatin Ann-Kathrin Kaufhold, die ja bekanntlich schon durch einige höchst fragwürdige Positionen von sich reden gemacht hat, unter anderem der Vorstellung, dass bestimmte wichtige Entscheidungen der Disposition des Gesetzgebers entzogen werden sollten und bei „unabhängigen“ Instanzen mit institutionalisiertem Auftrag, etwa bei Gerichten oder bei Zentralbanken, angesiedelt werden sollten. Inzwischen ist herausgekommen, dass auch Frau Kaufhold, genauso wie Frau Brosius-Gersdorf, sehr engagiert für ein AfD-Verbot ist, ganz im Einklang mit den Beschlüssen des SPD-Parteitags von Ende Juni.

Was nichts anderes bedeutet, als dass die SPD ganz bewusst zwei Verfechterinnen dieses Verbots ans Bundesverfassungsgericht schicken will. Und zwar, nachdem schon klar ist, und zwar aufgrund des sogenannten Gutachtens des Bundesverfassungsschutzes klar ist, dass es keine juristische Handhabe für ein solches Verbot gibt. Jedenfalls nicht, wenn man die gesicherte und ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit 1949 zugrunde legt.

Was es gibt, ist im Grunde nur die Feststellung – auf 1100 Seiten ausgebreitet –, dass die AfD (welche Überraschung!), die Ideologie des herrschenden Parteienkartells nicht teilt. Das ist aber nicht verboten und schon gar kein Grund, eine Partei zu verbieten. Jedenfalls nicht, wenn man das Grundgesetz zugrunde legt.

Was wir jetzt nicht wissen, ist, ob diese beiden Kandidatinnen vielleicht doch noch durchkommen oder nur eine von ihnen oder ob sie alle beide von der SPD ausgetauscht werden. Was wir aber mit Sicherheit annehmen können, ist, dass die SPD zwei Kandidaten finden wird, die auf derselben Wellenlänge sind, die also auch ein AfD-Verbot befürworten werden. Warum werden sie die finden?

Was in dieser Vorstellung, die AfD müsse verboten werden, zum Ausdruck kommt, ist ja ein ganz spezifisch linkes „Demokratieverständnis“, und zwar eines, das sich bis in die juristischen Fakultäten vorgefressen hat.

Man muss bedenken, das Grundgesetz konzipiert Demokratie eigentlich als ein ergebnisoffenes Verfahren der Entscheidungsfindung des Souveränen. Es geht also darum, dass das Volk als der Souverän, vor dem die Staatsgewalt ausgeht, durch bestimmte Verfahren dafür sorgen kann, dass sein Wille durch die Politik der Regierung und des Parlaments zum Ausdruck kommt. Ein fester Rahmen also, um ein Maximum an Flexibilität und an kollektiver Entscheidungsfreiheit des Souveräns zu gewährleisten.

Eine solche Konzeption wäre mit den Konzepten der Linken nicht zu vereinbaren, denn deren Demokratieverständnis ist ein ganz anderes. Deren Demokratieverständnis lautet nicht, dass Demokratie ein Verfahren ist, sondern dass Demokratie ein Moment auf einem im Grunde festgelegten Weg zur Verwirklichung bestimmter Vorstellungen ist. Etwa der Auflösung tradierter Bindungen an die Nation, an die Familie, an Religion zum einen.

Und zum anderen ein Weg, bei dem es darum geht, dass der Bürger eine Funktion innerhalb eines historischen Prozesses hat. Und bei diesem Prozess geht es letztlich darum, den Bürger, das atomisierte Individuum, das aus seinen tradierten Bindungen herausgelöst ist, unter die Ziele selbsternannter Eliten zu unterwerfen. Wir haben das bei den Themen gesehen, Klima, Corona, Massenmigration, alles Themen übrigens, die ja eigentlich nur bedingt oder überhaupt nicht mit den klassischen Anliegen der Linken vereinbar sind, die aber als Probleme so definiert werden, dass die Lösungen immer mit einem Maximum an Demokratieabbau und Machtkonzentration verbunden sind.

Die Ideologie, die hier dahinter steht, und dieses linke Demokratieverständnis, fasst Demokratie letztlich als ein Mittel zum Zweck auf, diesen vermeintlichen historisch notwendigen Prozess voranzubringen.

Wir haben es also nicht mit der Vorstellung zu tun, die im Grundgesetz zugrunde liegt, nämlich dass die Verfassung einen festen Rahmen bietet, der ein Maximum an Flexibilität der Entscheidungsfindung ermöglicht, sondern mit einem Verständnis von Verfassung, wonach der Rahmen selber veränderlich ist und an den jeweils neuesten Stand des historischen Prozesses angepasst werden soll. Nur unter diesen ideologischen Prämissen kann ein AfD-Verbot überhaupt juristisch sinnvoll gefordert werden.

Aber diese Prämissen sind eben genau nicht die einer Demokratie, sondern die einer totalitären Diktatur. Das Volk hat in dieser Vorstellung von Demokratie ungefähr die Funktion, die die Arbeiterklasse (oder die von der SED-Ideologie postulierte Arbeiterklasse, die ja nichts mit den wirklichen Arbeitern zu tun hatte,) unter der SED-Herrschaft hatte. Das Volk ist nach dieser Ideologie kein autonomes Kollektivsubjekt, sondern Träger einer historischen Mission, deren Inhalt von selbsternannten Eliten festgelegt wird. Und die Souveränität des Volkes besteht dann darin, sich der Einsicht in die Notwendigkeit zu fügen. Dass Volkssouveränität unter solchen Umständen keine mehr ist und eine Demokratie, die unter solchen Prämissen steht, mit dem, was wir unter Demokratie verstehen und was das Grundgesetz unter Demokratie versteht, überhaupt nichts zu tun hat, sollte auf der Hand liegen.

Aber von diesem Verständnis her ist dann klar, dass jeder, der an dem tradierten Verständnis von Demokratie und von Verfassung festhält, irgendwann automatisch zum „Verfassungsfeind“ wird, eben gerade weil er an der Verfassung festhält. Wenn nämlich die Verfassung etwas Dynamisches ist, was sich ständig ändert und immer mit dem neuesten Stand der Erreichung mehr oder minder utopischer Ziele korrespondieren muss, dann kann jemand, der an seinen Überzeugungen festhält und jemand, der an der tradierten Auffassung von Demokratie, von Verfassung als einem festen Rahmen festhält, einfach nur noch ein Verfassungsfeind sein. Dies natürlich setzt voraus, dass staatliche Entscheidungsträger ihrerseits die alte Verfassung im Wege eines kalten Staatsstreichs beseitigt haben.

Weil nun die Linke dieses Verständnis von Demokratie und Verfassung auf ihrem langen Marsch durch die Institutionen bis in die juristischen Fakultäten getragen hat, ist das Szenario grundsätzlich realistisch, dass der Staatsrechtler, Professor für öffentliches Recht an der Uni Augsburg, Professor Josef Franz Lindner, in den letzten Tagen entworfen hat, und was der zweite Anlass dafür ist, dass ich diese Lagebesprechung mache. Sie dürfte sich allgemein herumgesprochen haben, trotzdem möchte ich ihn noch einmal ausgiebig zitieren.

Herr Professor Lindner schreibt über die Verfassungsrichterwahl:

„Sie ist der entscheidende Schritt der SPD auf ihrem Weg zurück ins Kanzleramt. Die aktuelle Diskussion um eine der Kandidatinnen ist vordergründig. Sie verdeckt den Blick auf die eigentliche Motivationslage, nämlich auf die strategische Machtoption der SPD in einem reinen Linksbündnis.
Diese Option besteht aus mehreren Bausteinen:
(1) SPD strebt laut jüngstem Parteitagsbeschluss ein AfD-Verbot an.
(2) Für das Verbotsverfahren ist der 2. Senat des BVerfG zuständig.
(3) Dort sind aktuell Richterstellen nachzubesetzen.
(4) SPD schlägt Kandidatinnen vor, die sich öffentlich positiv zu einem Verbotsverfahren geäußert haben. Im Falle eines Verbotsantrags steigen also aus Sicht der SPD die Erfolgschancen deutlich.
(5) Verbietet das BVerfG tatsächlich die AfD (was bei Bündelung der Kräfte in 2- 3 Jahren zeitlich durchaus möglich wäre), fallen automatisch die 151 BT-Mandate der AfD weg. Der Bundestag hätte damit statt 630 nurmehr 479 Mitglieder. Die Kanzlermehrheit läge bei 240. SPD, Grüne und Linke verfügen über 269 Mandate.
(6) SPD schließt mit Linken und Grünen einen Koalitionsvertrag über ein rot-rot-grünes Regierungsbündnis.
(7) Klingbeil wird per konstruktivem Misstrauensvotum nach Art. 67 GG zum Kanzler gewählt.
(8) Neuwahlen gibt es nicht, rot-rot-grün regiert bis zum nächsten regulären Wahltermin Anfang 2029.
(9) Bei den Wahlen 2029 hätte das Linksbündnis wenig zu befürchten. Denn die AfD wäre ausgeschaltet, könnte also nicht zur Wahl antreten und eine neue Partei im nicht linken Spektrum wäre so schnell nicht aufgebaut. Die am Nasenring vorgeführte Union dürfte keine ernsthafte Wahloption mehr sein. Eine rot-rot-grüne Republik wäre zementiert, die Opposition zerschlagen.
Darum geht es! Und genau deswegen wird die SPD von ihren Kandidatinnen nicht abrücken. Warum auch? Das wäre aus ihrer Sicht ein strategischer Fehler. Für die Union bedeutet das: Sie ist möglicherweise nur noch 2 Schritte vom politischen Suizid entfernt. Stimmt sie sowohl den SPD-Richterkandidatinnen als auch einem AfD-Verbotantrag zu, könnte es das gewesen sein für die Christdemokraten.“

Und was man noch hinzufügen muss, dann wäre die CDU natürlich als nächstes dran, sofern sie irgendeines ihrer Anliegen noch ernsthaft verfolgt. Es wäre dann die sozialistische Ideologie-Republik zementiert, solange ein solches System überhaupt noch funktionieren kann.

Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass es nicht darauf ankommt, dass es genau diese beiden Kandidatinnen sind, die von der SPD ans Bundesverfassungsgericht geschickt werden. Es können auch zwei andere Linksradikale sein, die vielleicht nicht den Fehler gemacht haben, sich gerade bei einem so emotional so stark besetzten Thema wie der Abtreibungsfrage so weit aus dem Fenster zu lehnen, wie es insbesondere Frau Brose-Gersdorf getan hat

Die Frage ist nun, wie realistisch ist ein solches Szenario eigentlich? Vordergründig werden ja nur zwei von acht Richtern ausgetauscht.

Für ein AfD-Verbot müssten aber mindestens fünf dieser acht Richter stimmen. Grund genug also, sich die anderen Richter am Bundesverfassungsgericht, vor allem an dessen zweiten Senat anzusehen.

Kurz zur Erläuterung: Das Bundesverfassungsgericht hat 16 Richter, verteilt auf zwei Senate zu jeweils acht Richtern. Grob gesagt ist der erste Senat für Angelegenheiten zwischen Staat und Bürger zuständig, der zweite für die innerstaatlichen Angelegenheiten, also auch für Parteienverbote.

Eins möchte ich vorausschicken: Normalerweise werden ja Kandidaten nach Karlsruhe geschickt, die sich in politisch brisanten Fragen mit öffentlichen Äußerungen eher zurückhalten und das auch während ihrer Richterzeit tun.

Wobei die Betonung auf „öffentlich“ liegt. Die politische Klasse, die diese Richter entsandt hat, hat natürlich Insiderwissen, das der Normalbürger nicht hat. Dürfte also das Abstimmungsverhalten der Richter besser vorhersagen können, als wir Normalbürger das können.

Deswegen muss man hier immer in aller Vorsicht vorgehen, wenn man bestimmten Richtern ein bestimmtes Abstimmungsverhalten unterstellt. Trotzdem gibt es natürlich Fingerzeige, die plausible Schlussfolgerungen zulassen, zumal ja nicht alle Verfassungsrichter politisch zurückhaltend sind beziehungsweise dies in der Vergangenheit waren. Man kann aus ihrer Karriere schon einiges ablesen.

Es geht um die Besetzung des zweiten Senats. Wir unterstellen jetzt mal, dass die SPD zwei Parteigänger, zwei Befürworter des AfD-Verbots hineinschickt, dass also zwei Stimmen der SPD schon sicher sind. Jetzt schauen wir uns die anderen Richter an.

Da ist zu einem Frau Professor Astrid Wallrabenstein, die auf Vorschlag der Grünen ans Bundesverfassungsgericht geschickt wurde. Sehen wir uns ihre Karriere vor der Berufung an.

Sie hat 1999 über das Thema „Das Verfassungsrecht der Staatsangehörigkeit“ promoviert, war 2013 Mitglied im Rat für Migration, 2018 bis 2021 Fellow am Forschungskolleg Humanwissenschaften Bad Homburg mit dem Projekt „Migration und Gerechtigkeit im Sozialstaat“.

Die FAZ schreibt unter anderem über sie:

„Pläne für eine Ausbürgerung von IS-Kämpfern nannte Wallrabenstein in einem Gastbeitrag für F.A.Z. Einspruch „im Wortsinne grenzenlos egoistisch“. Deutschland vergesse ein Versprechen, das es nach dem Holocaust gebeben habe: „displaced persons eine Heimstatt zu sein und nie wieder selbst welche zu produzieren“. (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gegen-merkel-urteil-wer-hinter-dem-sondervotum-steckt-18106867.html)

Das ist eine grobe Geschichtsgeschichtsklitterung.

Denn natürlich waren die einzigen Displaced Persons, zu deren Aufnahme Deutschland sich verpflichtet hat und einfach zum Teil auch schon verpflichtet war, deutsche Binnenvertriebene aus den durch Polen und Russland annektierten Ostgebieten bzw. Angehörige deutscher Minderheiten, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Osteuropa vertrieben wurden. Und die wurden natürlich aufgenommen.

Eine generelle Selbstverpflichtung Deutschlands, der Bundesrepublik oder irgendwelcher deutschen Bundesländer, generell „Displaced Persons“, also grob gesagt Flüchtlinge aus aller Welt aufzunehmen, hat es selbstverständlich nie gegeben. Was es gab, war ein Asylrecht für politisch Verfolgte und nur für die. Und auch das war nicht mit Blick auf eine künftige Massenmigration konzipiert.

Was man hier allerdings natürlich merkt, ist die Neigung der Professorin und jetzigen Verfassungsrichterin, moralische oder auch pseudomoralische Phrasen ins Feld zu führen, wo eigentlich juristische Argumente gefordert wären. Wir erinnern uns: Es ging um die Ausbürgerung von IS-Kämpfern. Ob das zulässig ist oder nicht, ergibt sich gegebenenfalls aus dem Gesetz.

Und wenn man dieses Gesetz ändern will, dann ergibt sich die Zulässigkeit des geänderten Gesetzes aus dem Grundgesetz. Es ergibt sich nicht aus irgendwelchen wolkigen Selbstverpflichtungen Deutschlands, die es obendrein nie gegeben hat. Und was das Wort „egoistisch“ in diesem Zusammenhang zu suchen hat, erschließt sich erst recht nicht. Es sei denn, man wolle sagen, der Staat dürfe sich nicht egoistisch verhalten. Ich sage aber, das muss er ja tun, wenn er die Interessen seiner Bürger vertreten will in einer Welt von 200 Staaten, die zumindest im Optimalfall alle die Interessen ihrer Bürger vertreten. Mit Egoismus in einem moralisch verwerflichen Sinne hat das natürlich überhaupt nichts zu tun.

Und es ist bemerkenswert bei Frau Wallrabenstein, dass sie in dem Urteil gegen Angela Merkel von 2022 des Bundesverfassungsgerichts von der Mehrheit des zweiten Senats – der damaligen Mehrheit des zweiten Senats! – abgewichen ist. Wir erinnern uns, dieses Urteil erging im Zusammenhang mit den Äußerungen von Angela Merkel, die sie im Rahmen einer offiziellen Regierungspressekonferenz über die Besetzung des Amts des Ministerpräsidenten von Thüringen getan hat. Damals war 2021 der FDP-Politiker Kemmerich erst mal zum Ministerpräsidenten gewählt worden, und zwar mit den Stimmen der AfD.

Und die Bundeskanzlerin verfügte dann par ordre du moufti, das dürfe nicht sein, es dürfe kein Ministerpräsident mit den Stimmen der AfD gewählt werden. Und infolge wurde dann der Mann zum Rücktritt gezwungen. Es war ein wirklicher Demokratieskandal erster Güte. Das Bundesverfassungsgericht hat dann ein Jahr später entschieden, dass Frau Merkel sich damit über das Gebot der staatlichen Neutralität hinweggesetzt habe.

Sie könne sich als Privatperson natürlich äußern, sie könne sich in ihrer Eigenschaft als Parteipolitikerin auch äußern. Aber als Bundeskanzlerin in einem offiziellen Rahmen dürfe sie solche Einmischungen in den politischen Kampf nicht vornehmen. Und schon gar nicht, wenn es um den politischen Kampf innerhalb von Bundesländern geht, für die sie als Bundeskanzlerin gar nicht zuständig ist.

Gegen dieses Urteil also stimmten damals drei von acht Richtern. Fünf bildeten die Mehrheit und haben dieses Urteil durchgesetzt. Drei stimmten dagegen.

Und Frau Wallrabenstein war diejenige, die ein eigenes Sondervotum dagegen niederschrieb und das auch veröffentlichen ließ. Was sie als Richterin darf. Bezeichnend ist, dass sie eben genau hier, wo es um die Frage der staatlichen Neutralität ging und um ein Thema, das ihr offenbar am Herzen liegt, nämlich dass die AfD in keiner Weise die Regierungsbildung beeinflussen dürfe, dass sie gerade da ein solches Sondervotum geschrieben hat.

Wenn wir das alles zusammennehmen, die ideologische Einstellung von Frau Wallrabenstein, ihre öffentlichen Äußerungen, ihr Verhalten als Richterin am Bundesverfassungsgericht, und das alles garniert durch die Tatsache, dass sie von den Grünen entsandt worden ist, dann wird man davon ausgehen müssen, dass sie auch zu den Richtern gehört, bei denen man fest annehmen kann, dass sie für ein AfD-Verbot stimmen werden und zwar unabhängig davon, ob das mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sich seit Jahrzehnten entwickelt hat, übereinstimmt oder nicht.

Die nächste Richterin, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, ist Frau Prof. Christine Langenfeld. Frau Langenfeld ist von der CDU-CSU nominiert worden – und zwar 2016, also ein Jahr nach der Grenzöffnung durch Angela Merkel – und ist, wie ich schon vorausschicken darf, eine geradezu idealtypische Vertreterin der Merkel-CDU.

Schauen wir uns ihre bisherige Karriere an: Dissertation 1989 über das Thema „Die Gleichbehandlung von Mann und Frau im europäischen Gemeinschaftsrecht“.

Habilitiert hat sie sich 2001 mit dem Thema „Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten in der Bundesrepublik“. Für diese Arbeit erhielt sie 2001 den „Augsburger Wissenschaftspreis für interkulturelle Studien“. Dieser Preis wird für aus Sicht der Preisverleiher herausragende Arbeiten über Themen aus dem Themenkreis „Interkulturelle Wirklichkeit in Deutschland, Fragen und Antworten auf den Weg zur offenen Gesellschaft“ vergeben.

Allein dieser Titel schreit schon nach einer ideologiekritischen Würdigung, denn nicht nur, dass „offene Gesellschaft“ hier offensichtlich nicht im Sinne von Karl Popper verstanden wird, als eine Gesellschaft, die auch offen ist in ihrer Entwicklung, auch eine Gesellschaft der offenen Geister, der offenen Meinungen ist, sondern lediglich eine Gesellschaft der offenen Grenzen. Und wo Popper sagt, es gibt keinen Geschichtsdeterminismus, und zu einer freien Gesellschaft, zu einer offenen Gesellschaft gehört auch die Offenheit für unterschiedliche Entwicklungen, wird hier schon gesagt: „auf dem Weg zur offenen Gesellschaft“. Dieser Weg zur „offenen“ Gesellschaft wird also schon als Gegebenheit vorausgesetzt, und es geht nur noch darum, wie man diesen Weg am besten gestalten soll.

Es ist genau dieses geradezu teleologische, geschichtsdeterministische Verständnis der gesellschaftlichen Entwicklung, die sich dann auch in der Auffassung von Verfassung niederschlägt, wie ich sie vorhin skizziert habe, nämlich, dass die Verfassung sozusagen ein Moment eines gegebenen Veränderungsprozesses ist und eben nicht ein fester Rahmen, innerhalb dessen die Volkssouveränität ausgeübt werden kann. Vergeben wird dieser Preis von der Stadt Augsburg, der Universität Augsburg und dem Verein „Forum Interkulturelles Leben und Lernen“.

Und wenn man sich auf dessen Webseite seine Ziele ansieht, ich will jetzt nicht im Einzelnen darauf eingehen, aber die Stichworte klingen vertraut: „Vielfalt als Bereicherung“, „gleichberechtigtes Engagement von Migranten im politischen Gemeinwesen“, „Bekämpfung fremdenfeindlicher Einstellungen“. Und Letzterem hinzugefügt: „Dem dienen alle Bildungs- und Kulturangebote bis hin zu gemeinsamen Aktionen im politischen Gemeinwesen.“

Wir haben es hier also mit einem aktivistischen Verein, mit einer militanten, nämlich auf die Bekämpfung Andersdenkender ausgerichteten politischen Agenda zu tun. Und dieser Verein hat eben Frau Prof. Langenfeld ausgezeichnet, aber das war, wie gesagt, 2001.

2008 bis 2016 gehörte Frau Langenfeld dem Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Integration und Migration an, wurde als Nachfolgerin von Klaus Bade vom 1. Juli 2012 an Vorsitzende des Sachverständigenrates und blieb das bis zu ihrer Berufung als Bundesverfassungsgericht 2016.

Über diesen Sachverständigenrat habe ich schon einmal, nämlich 2011, einen sehr ausführlichen Artikel geschrieben, unter dem Titel „Wie Stiftungen Politik machen“. https://korrektheiten.com/2011/04/25/migrationsland-2011-stiftungen-sachverstaendigenrat/ Dort könnt ihr das, was ich jetzt nur kursorisch anreiße, genauer nachlesen.

Grundsätzlich wurde der Sachverständigenrat für Migration und Integration von acht mehr oder weniger wirtschaftsnahen Stiftungen ins Leben gerufen. Das sind die Stiftung Mercator, die Volkswagen Stiftung, die Bertelsmann Stiftung, die Freudenberg Stiftung, die Hertie Stiftung, die Körber Stiftung, die Vodafone Stiftung und die Zeit Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Dieser Sachverständigenrat versteht sich als Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, „das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet“.

Das heißt, hier werden Politiker beraten im Sinne einer ganz bestimmten Agenda, und zwar „handlungsorientiert“, damit diese Agenda auch umgesetzt wird. Die großen Stiftungen Volkswagen und Bertelsmann – bei denen gehe ich davon aus, dass viele von euch darüber gut informiert sind. Es gibt aber auch die kleineren, und die sind interessant.

Die Stiftung Mercator zum Beispiel wird als eine Stiftung bezeichnet, „die klar definierte strategische Ziele in den Themenclustern Klimawandel, Integration und kulturelle Bildung verfolgt“.

Ein wirklich interessantes Objekt in diesem Zusammenhang ist aber auch die Freudenberg Stiftung. Die Freudenberg Stiftung hat zu ihrem 25-jährigen Jubiläum gleich den passenden Laudator gefunden, nämlich eine andere Stiftung, die Amadeu Antonio Stiftung, deren Vorsitzende Annetta Kahane ja schon deshalb besonders vertrauenswürdig ist, weil sie als „besonders ehrlich und zuverlässig“ eingestuft wurde, jedenfalls von ihrem ehemaligen Stasi-Führungsoffizier, der ihr auch bescheinigt hat, dass sie „Personen belastet“ hat. Und in gewisser Hinsicht tut sie das ja bis heute.

Also diese Stiftung, die Amadeu Antonio Stiftung, lobt die Freudenberg Stiftung zum 25.
Jubiläum, und diesen Text muss man sich reinziehen:

„In 25 Jahren der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, Kommunen und weiteren Stiftungen sind … eine Vielzahl … lokal entwickelter Ansätze entstanden, die bundesweite Verbreitung gefunden haben. Beispiele sind … Ausländische Selbständige bilden aus, Interkulturelle Schülerclubs, Romamediatoren, Peer Leadership Training … . Darüber hinaus hat sich die Freudenberg Stiftung von Anfang an überregional und europäisch engagiert: z. B. durch die Civis Medienpreise, Bildungsförderung von und mit Roma oder bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus. Auch die Amadeu Antonio Stiftung wäre ohne das Engagement der Freudenberg Stiftung nicht gegründet worden. Für die Amadeu Antonio Stiftung ist die Freudenberg Stiftung ständiger Wegbegleiter, langjähriger Förderer und unverzichtbarer Partner.“

Bei der Körber Stiftung wiederum geht es vor allem um die Heranzüchtung politischer Eliten und deren Vernetzung und gegenseitige Abstimmung, sowie um die Unterstützung von Forschungsarbeiten mit, ich sag mal, grob woker Agenda. Insgesamt war der Sachverständigenrat ein Gremium von konzernabhängigen bzw. wirtschaftsnahen Stiftungen, die alle zentral die Agenda hatten, Massenmigration zu erleichtern (oder wie es in der Sprache dieser Stiftungen heißt: zu gestalten) und die Politik zu diesem Zweck zu beeinflussen. Wobei diese Einflussnahme im Großen und Ganzen hinter verschlossenen Türen stattfindet. Man kann durchaus auf deren Webseiten nachsehen, was sie tun und daraus seine Schlüsse ziehen, aber die breite Öffentlichkeit, insbesondere die Massenmedien des Establishments, interessieren sich für diese Praktiken nicht, und wenn jemand sie kritisch thematisiert, dann wird er als Verschwörungstheoretiker abgetan.

Seit 2020 übrigens wird dieser Rat direkt von der Bundesregierung finanziert und ist ein offizielles Beratungsgremium der Bundesregierung. Das hat mit Frau Langenberg erstmal nichts zu tun, die ist schon 2016 ausgeschieden, aber es ist ganz klar, dass wir es hier mit einer Organisation und einer Struktur zu tun haben, die auf ganz bestimmte Ziele und deren Durchsetzung durch Bekämpfung politischer Gegner programmiert ist.

Wir haben es also bei Frau Verfassungsrichterin Christine Langenberg mit einer Juristin zu tun, die ihre gesamte Karriere dem Thema Massenmigration und deren Erleichterung und Durchsetzung gewidmet hat.
Hier muss ich natürlich immer noch den Vorbehalt machen, dass auch ich niemandem hinter die Stirn gucken kann. Natürlich ist es möglich, dass diese Dame trotz ihres Engagements der Meinung ist, letztlich habe das Volk über diese Themen zu entscheiden und habe damit auch das Recht, sich von Parteien repräsentieren zu lassen, die anderer Meinung sind als Frau Langenberg selbst. Das wäre ein liberaler, einer Verfassungsrichterin würdiger Standpunkt.

Nach allen Erfahrungen, gerade mit der Merkel-CDU, kann man jedoch meines Erachtens überhaupt keine realistischen Hoffnungen darauf richten, allein schon, weil es schwer vorstellbar ist, wie jemand gerade diesen Karriereweg eingeschlagen haben soll, ohne ideologisch gefestigt zu sein und dem Ziel der Überfremdung Deutschlands, wie ich das definieren würde, eine quasi religiöse Bedeutung beizumessen.

Das Zwischenfazit lautet also: Wenn die SPD ihre zwei Linksausleger, entweder diese beiden, die jetzt vorgeschlagen sind, oder eben andere linke Juristen mit deutlich AfD-feindlicher Agenda und mit fragwürdiger linker Auffassung von Verfassung und Demokratie durchbekommt, dann hat sie, soweit man das von außen beurteilen kann, vier von acht Richterstimmen für ein AfD-Verbot jetzt schon sicher.

So kommen wir zu den anderen vier Richtern, von denen die dann nur noch einen brauchen. Bei zweien kann man in aller Vorsicht davon ausgehen, dass sie nicht bereit sein werden, sich über die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinwegzusetzen, um den Altparteien und insbesondere den linken Parteien die lästige Konkurrenz in Gestalt der AfD vom Hals zu schaffen und praktisch eine rot-rot-grüne Republik zu installieren.

Der eine ist Thomas Offenloch, der auf Vorschlag der FDP am Bundesverfassungsgericht sitzt, über dessen Karriere man nicht so furchtbar viel herausfindet, außer den Eckdaten, der auch noch nicht so lange drin ist bis jetzt, aber – das ist zumindest der Eindruck – für liberale, grundrechtsschonende Positionen steht. Da gibt es für mich keinen Hinweis darauf, dass er sich für ein AfD-Verbot engagieren würde.

Der andere ist Dr. Holger Wöckel, der von den Unionsparteien geschickt worden ist. Dieser Mann war unter anderem Mitarbeiter bei Dietrich Murswiek, einem sehr konservativen Staatsrechtler. Wöckel stammt aus Chemnitz, er ist der zweite Richter am Bundesverfassungsgericht, der aus den neuen Bundesländern stammt. Ich glaube, dass er gegenüber totalitären Machtanmaßungen sehr kritisch eingestellt ist. Hier sehe ich überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass er für ein AfD-Verbot stimmen könnte. Zwei werden also wahrscheinlich – immer unter dem Vorbehalt, dass wir den Leuten nicht hinter die Stirn gucken können und kein Insiderwissen haben, wahrscheinlich gegen ein AfD-Verbot stimmen.

Dann kommt ein Kandidat mit einer interessanten Vita, Dr. Peter Frank. Er ist von den Unionsparteien vorgeschlagen worden und nach Karlsruhe geschickt worden. Dr. Frank war während seines Studiums Mitglied einer katholischen, nicht schlagenden Studentverbindung, ist bis heute im katholischen Verbindungsmilieu engagiert.

Das spricht natürlich für einen betont konservativen Kandidaten. Er hat das beste Examen seines Jahrgangs in Bayern gemacht, ist also sicherlich ein hervorragender Jurist. Das ist das Positive – also das, was eher nicht dafür spricht, dass er ein AfD-Verbot unterstützen könnte.

Aber vor seiner Berufung nach Karlsruhe hat er zunächst Karriere im bayerischen Justizdienst gemacht und hat es dort bis zum Generalstaatsanwalt gebracht. Wurde 2015 von der bayerischen Staatsregierung als Generalbundesanwalt vorgeschlagen und vom damaligen Justizminister Heiko Maas ernannt. Nun ist allein schon die Karriere im bayerischen Justizdienst nach den Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit gerade der bayerischen Justiz sammeln mussten, ein Hinweis, der nicht auf übertriebene Liberalität hindeutet.

Leider hat der Freistaat Bayern sich den zweifelhaften Ruf erworben, von allen 16 Bundesländern diejenige Justiz zu haben, die bei der Bekämpfung von politischen Gegnern des Establishments die wenigsten rechtsstaatlichen Skrupel an den Tag legt. Gerade die extensive Auslegung des § 188 StGB (vulgo „Schwachkopf-Paragraf“) und die oftmals völlig unverhältnismäßige Art der Durchsetzung, regelmäßig mit Hausdurchsuchungen, sprechen eine deutliche Sprache. Das findet zwar nicht nur in Bayern statt, aber sehr häufig, gefühlt in 4 von 5 Fällen, ist tatsächlich die bayerische Justiz dafür verantwortlich.

Man hat den Eindruck, dass jemand, der in dieser Justizdienst sozialisiert worden ist und Karriere gemacht hat, bei der Bekämpfung politischer Gegner des Establishments eher nicht so viele Skrupel hat. Dr. Frank wurde dann ja auch tatsächlich zum Generalbundesanwalt ernannt und wurde bekannt durch sein rabiates Vorgehen, unter anderem durch den Einsatz von 3000 Polizeibeamten mitsamt vorab informierter Presse (wobei jetzt nicht ganz klar ist, wer die Presse informiert hat) gegen die angebliche Reichsbürger-Terrorzelle, also vulgo gegen die „Rollatoren-Putschisten“. Da lag ja von Anfang an der Verdacht nahe, dass es sich um eine monströse und unverhältnismäßige staatliche Machtdemonstration gegen eine Gruppe von schwadronierenden Stammtischbrüdern handelte, und dieser Verdacht hat sich durch den immer noch laufenden Prozess eher verdichtet und erhärtet.

Der damalige Generalbundesanwalt und heutige Verfassungsrichter Dr. Frank hat also zumindest den Eindruck erweckt oder in Kauf genommen, an relativ harmlosen Spinnern ein einschüchterndes Exempel statuieren zu wollen, nicht obwohl, sondern gerade weil sie nur Schwadroneure waren. Schon das Schwadronieren soll dem Volk wohl ausgetrieben werden. So ist jedenfalls der Eindruck, der bis heute nicht überzeugend zerstreut wurde.

Und erst recht entsteht dieser Eindruck, wenn man aus dem Mund des Generalbundesanwalts Sätze wie diesen liest, ich zitiere aus einem Interview mit der Welt:

„Beim Rechtsextremismus sprechen wir heute nicht mehr nur über gewaltbereite Springerstiefel betragene Neonazis, die sich in Kameradschaften organisieren, sondern auch über sich smart gebende Neurechte im bürgerlichen Gewand.“

Das ist eine Äußerung, die man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen muss: Der Generalbundesanwalt, jemand der für die Verfolgung von Straftaten zuständig ist, sagt von Leuten, denen er keine einzige Straftat vorwerfen kann und deren er sie nicht einmal verdächtigen kann, das sei sozusagen nur das bürgerliche Gewand, also nur eine Verstellung und eine Täuschung, eine Camouflage – und in Wirklichkeit würden sie ja trotzdem ganz andere Ziele vertreten. Das, womit wir es hier zu tun haben, ist eine paranoide Auffassung von Beweisführung, die nicht an tatsächlichen Straftaten oder rechtswidrigen Handlungen anknüpft, sondern an dem bloß unterstellten Willen, sich in irgendeiner Form gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu wenden, auch wenn die Betroffenen das überhaupt nicht tun.

Das ist eine zirkuläre Logik: Wenn man keinen Beweis dafür hat, dass bestimmte Kreise bestimmte Ziele verfolgen, dann benutzt man gerade die Tatsache, dass man diesen Beweis nicht hat, als Beweis dafür, wie raffiniert die sind und wie raffiniert die sich tarnen. Und dann muss man sie erst recht verfolgen.

Man sollte meinen, dass diese Art von zirkulärer, paranoider Logik mit den letzten Hexenprozessen aus der deutschen Rechtspflege verschwunden sei. Leider haben wir in den letzten Jahren verschiedene Beispiele dafür erlebt, dass das offensichtlich nicht der Fall ist. Und soweit man die Äußerungen von Herrn Frank, die er gegenüber der Welt getan hat, interpretieren darf, dann übertreibt man nicht, wenn man ihm unterstellt, dass er genau eine solche paranoide, sich selbst bestätigende Logik im Kopf hat.

Das ist ein Kandidat, dem man leider zutrauen muss, der politischen Klasse einen Gegner wie die AfD, gegen die er auch nicht mehr vorliegt, als irgendwelche Vermutungen und Unterstellungen – die sich bei näherem Hinsehen als heiße Luft erweisen, wenn wir uns zum Beispiel dieses Verfassungsschutzgutachten anschauen – vom Hals zu schaffen. Gegen die liegt nicht mehr vor. Aber das wird dann automatisch schon als Rechtsextremismus gelabelt. Nicht aufgrund von belastbaren Fakten und Indizien, sondern aufgrund von Feindbildern und Unterstellungen.

Letzte Richterin, um die es geht, ist Frau Dr. Rhona Fetzer, die von der SPD vorgeschlagen worden ist.

Frau Fetzer ist von allen Richtern diejenige, über die man am wenigsten gesichert sagen kann, aus deren Karriere man am wenigsten auf ihre Einstellung schließen kann. Sie ist in erster Linie Zivilrechtlerin, war jedenfalls als Richterin am BGH vor allem mit Zivilsachen befasst, ist dabei wohl durch eine gewisse mieterfreundliche Tendenz aufgefallen. Ihr Dissertationsthema 1993 war die Haftung des Staates für legislatives Unrecht. Wobei sie, soweit man das aus den kursorischen Zusammenfassungen schließen kann, eine verstärkte Haftung des Staates für Unrecht befürwortet, das vom Gesetzgeber begangen worden ist. Das ist eine sympathische Position, könnte im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Corona-Unrechts irgendwann nochmal eine Rolle spielen, hat aber mit dem Thema, um das es jetzt heute geht, um das AfD-Verbot, nichts zu tun.

Ich kann jetzt nicht sagen, sie wird zwingend dafür stimmen. Das Einzige, was wirklich stark dafür spricht, ist, dass sie von der SPD vorgeschlagen worden ist, und dies 2023 – zu einem Zeitpunkt, als die SPD auf jeden Fall schon genau die durchideologisierte Partei war, die es mutmaßlich darauf anlegt, den Wesenskern der Demokratie durch Zerschlagung jeder Opposition zu beseitigen. Es kann auch sein, dass Frau Fetzer sich als Zivilrechtlerin möglicherweise von den öffentlich-rechtlich versierteren und ideologisch gefestigteren Kollegen totquatschen lässt, also dass sie da nicht die dasselbe Standing hat.

Aber das weiß ich nicht. Das kann ich nicht einfach unterstellen. In jedem Fall gibt es außerdem vier Richtern, die mit einer sicherheitsgrenzenden Wahrscheinlichkeit jetzt schon für ein AfD-Verbot sind.

Unter den acht Richtern noch weitere zwei, von denen ja nur noch einer dafür stimmen muss, denen man das in jedem Fall zutrauen muss, dass sie das tun werden. Wenn das geschehen sollte, wenn also die AfD tatsächlich verboten werden sollte, dann ist damit zu rechnen, dass nicht nur der Widerstand gegen Masseneinwanderung, sondern auch gegen kriegstreiberische Außenpolitik, gegen Klimawahnsinn und gegen mögliche Neuauflagen der Corona-Diktatur mit anderen Viren als Aufhänger noch weiter kriminalisiert wird. Mit dem AfD-Verbot wird dem Volk jedes politische Druckmittel genommen, um noch auf den üblichen demokratischen Wegen Einfluss auf die Politik zu nehmen und die galoppierende Zerstörung unseres Landes aufzuhalten.

Und dabei muss man sich immer darüber im Klaren sein, dass das nur einer von zwei Wegen ist, in denen die politische Klasse die Demokratie beseitigen kann. Der andere wäre einfach, so lange gegen Russland auch militärisch aktiv zu werden, meistens dann indirekt über die Ukraine, dass Russland irgendwann sei es nur eine Windkraftanlage zerstört, um zu zeigen, wir meinen das ernst und wir sind kein Papiertiger, dann würde das vermutlich ausreichen, den Verteidigungsfall zu erklären. Und wenn der Verteidigungsfall erstmal erklärt ist, dann finden Wahlen nicht mehr statt. Alles in allem keine erfreulichen Aussichten.

Es geht jetzt darum, was man dagegen unternehmen kann, aber um das Video heute nicht zu lange zu machen, werde ich dazu ein eigenes Video in den nächsten Tagen einstellen. Erstmal trotz allem einen schönen Sonntag noch. Vielen Dank.