Kleine Hartlagebesprechung 18.08.2025 – Ludwigshafen ist überall

Mit dem Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ist ein Präzedenzfall geschaffen worden, mit dem – sofern das Kartell damit durchkommt – in Zukunft Wahlen in Deutschland vom herrschenden Parteienkartell nach Belieben zur Farce gemacht werden können. Es handelt sich um ein „Parteiverbot light“ unter Umgehung des Grundgesetzes. Was sonst nur das Bundesverfassungsgericht darf – nämlich eine Partei zu verbieten – wird in Zukunft faktisch (nämlich durch Ausschluss von Wahlen) jeder Wahlkommission möglich sein, besetzt mit den Parteien, die wegen des Aufstiegs der AfD um ihre Pfründe zu fürchten haben. Wenn die AfD jetzt keine Massen auf die Straße bringt – wann dann?

Das Buch zum Thema:

Manfred Kleine-Hartlage, Der kalte Staatsstreich. Wie Faeser & Co. das Grundgesetz demolieren. Tredition, 148. S. Softcover, 15,90 €

 

Transskript

Für alle, die lieber lesen, als sich Videos anzuschauen, gibt es natürlich auch diesmal ein Transskript:

Das Menetekel von Ludwigshafen

Wie die meisten von Ihnen sicherlich gehört haben, ist der AfD-Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen von der dortigen Wahlkommission von der Wahl ausgeschlossen worden – wegen angeblicher Zweifel an seiner Verfassungstreue. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat den dagegen gerichteten Eilantrag von Herrn Paul heute zurückgewiesen. Dies ist ein denkwürdiger Tag in der Geschichte des Niedergangs der deutschen Demokratie.

Die Bundesrepublik hat sich mit diesem Tag auf das Niveau von Staaten wie dem Iran begeben, in dem ganz offiziell staatlich eingesetzte Kommissionen nach ideologischen Vorgaben darüber befinden, wer kandidieren darf und wer nicht. Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung, die diese Passage enthält, die einen solchen Beschluss möglich macht, ist in diesem Punkt so offensichtlich verfassungswidrig, dass ich bis vor zwei Wochen nicht einmal für möglich gehalten hätte, dass es ein solches Gesetz geben könnte.

Ich bin 59 Jahre alt und habe viele, viele Wahlen gesehen. Es ist noch nie vorgekommen, dass jemand, nur weil der Vorwurf des Extremismus auf ihm ruhte, von einer Wahl ausgeschlossen worden wäre. Das gilt sogar für wirkliche Extremisten, erst recht natürlich für Leute wie Herrn Paul, die alles andere als extremistisch sind und nur aus durchsichtigen Gründen von einem Kartell von Machthabern als Extremisten diffamiert werden. Seit ich denken kann, war es eine Selbstverständlichkeit, dass eben auch die DKP oder der KBW oder die MLPD oder auf der anderen Seite des Spektrums Parteien wie die NPD ihre Kandidaten aufstellen und in Wahlen kandidieren lassen konnten.

Und dies war nicht ein Gewohnheitsrecht, das man sozusagen aufrechterhalten hat, weil man keinen konkreten Anlass hatte, es zu ändern. Nein, es war eine Selbstverständlichkeit, dass Demokratie Volkssouveränität bedeutet und die Souveränität des Volkes darin besteht, wählen zu können, wen es will. Bereits vom Grundansatz her liegt die Verfassungswidrigkeit dieser gesetzlichen Regelung auf der Hand – und dabei sind noch gar nicht mal alle rechtlichen Bedenken dagegen vorgetragen worden, wie zum Beispiel die Tatsache der Beweislastumkehr, also nicht etwa der Staat bzw. in diesem Fall die Wahlkommission dem Kandidaten beweisen muss, dass er ein Verfassungsfeind ist, sondern der Kandidat selber muss beweisen, dass er das nicht ist. Ein solcher Beweis wird im Einzelfall kaum zu führen sein. Das nächste ist, dass kein besonderer Rechtsweg vorgesehen ist, der effektiven Rechtsschutz gegen Fehlentscheidungen gewähren könnte, und mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht gesagt, er könne ja auch nach der Wahl noch dagegen angehen – was eine Verhöhnung nicht nur des Demokratieprinzips, sondern auch des Rechtsstaatsprinzips ist.

Wir haben es mal wieder mit einem typischen Fall von der Methoden zu tun, mit denen die deutsche Demokratie schrittweise in einem kalten Staatsstreich in ihr Gegenteil verkehrt wird. Das Motto, nachdem die etablierten Parteien vorgehen, lautet – egal wie offensichtlich verfassungswidrig die Gesetze und die repressiven Maßnahmen sind, die sie ergreifen: Solange das Bundesverfassungsgericht es nicht für verfassungswidrig erklärt hat, machen wir, was wir wollen, und bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet – na, da kann ja noch ganz viel Wasser den Rhein runterfließen. Dies ist nicht das Verhalten von Machthabern, die der Ordnung, die sie zu verteidigen vorgeben, loyal gegenüberstehen, sondern das ist das Verhalten von Machthabern, die sich mit allen Tricks nach dem Motto legal, illegal, scheißegal um jeden Preis an der Macht halten wollen.

Dass eine offensichtlich von allen guten Geistern der Rechtspflege verlassene Justiz dieses Spiel mitspielt, setzt das Tüpfelchen aufs i, denn es zeigt, wie sehr das herrschende Machtkartell die Justiz zu seinen Gunsten politisiert hat. Die dünne Zitatensammlung und die Kontaktschuldvorwürfe, die die Wahlkommission zur Untermauerung des Ausschlusses von Herrn Paul von der Kandidatur zusammengetragen haben, unterstreicht, statt den Verdacht zu zerstreuen, dass hier eine völlig andere Art von Rechtsordnung eingeführt wird, als die, die bisher gegolten hat. Klassischerweise und auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis heute, ist ein Verfassungsfeind jemand, der die Funktionsweise der Demokratie ändern will und die das System aus Regeln, aus denen sie besteht und die eingehalten werden müssen, wenn die Demokratie als solche Bestand haben soll, außer Kraft setzen will.

 

Was ist ein Verfassungsfeind?

Hierfür hat weder die Wahlkommission noch die der Entscheidung sekundierenden Medienschranzen auch nur den geringsten Anhaltspunkt herbeigeführt. Selbst wenn Herr Paul oder irgendjemand aus der AfD Forderungen vertreten würden, die sich bei näherem Hinsehen, insbesondere beim Hinsehen durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erweisen sollten, wären sie damit noch lange keine Verfassungsfeinde. Wenn man so leicht zum Verfassungsfeind würde, dass man Dinge vertritt, die dann in Karlsruhe scheitern, dann wären alle etablierten Parteien ebenfalls Parteien von Verfassungsfeinden, denn sie alle haben schon Forderungen vertreten, mit denen sie in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sind und manche vertreten auch weiterhin Forderungen, von denen sie genau wissen, dass sie als verfassungswidrig verworfen werden würden.

Nicht das macht eine Partei oder eine Person zum Verfassungsfeind. Ein Verfassungsfeind ist einer, der die tragenden Säulen der Demokratie außer Kraft zu setzen versucht, das heißt im Zweifel einer, der dann nicht bereit ist, sich an die Rechtsordnung zu halten, auch dann nicht, wenn Karlsruhe ihn dazu verpflichtet. Das ist ein Verfassungsfeind.

Weder bei Herrn Paul noch bei seiner Partei gibt es auch nur die geringsten Anhaltspunkte dafür, dass sie in diesem Sinne Verfassungsfeinde wären, und selbst wenn es solche Anhaltspunkte gäbe, waren sie bis jetzt nicht in der Position, die es möglich gemacht hätte, etwaige derartige Bestrebungen zu überprüfen, denn sie haben ja gar keine öffentlichen Ämter. Man könnte also, wenn überhaupt, nur sozusagen durch den Blick in die Kristallkugel prognostizieren „Oh, da könnte ja dann irgendetwas Verfassungsfeindliches gemacht werden“. Bis jetzt sind Kristallkugeln als Beweismittel vor deutschen Gerichten aber nicht zugelassen.

Leider muss man sagen und ich werde noch darauf kommen, warum ich das bedauere, dass es solche Kristallkugeln, mit denen man zuverlässig Vorhersagen treffen kann, nicht gibt.

Was nun ist eigentlich die Ordnung, die demokratische, verfassungsmäßige Rechtsordnung, die vielzitierte freiheitlich-demokratische Grundordnung. Worin besteht sie?

Sie besteht zum einen aus dem Prinzip der Volkssouveränität. Das heißt, nicht die Regierung bestimmt, was das Volk zu wollen hat, sondern das Volk wählt sich setzeine parlamentarischen Vertreter und diese die Regierung. Der Idee nach geht es darum, dass die Regierung das tun soll, was das Volk will.

Die Willensbildung in einem demokratischen Staat muss also immer von unten nach oben erfolgen, nicht von oben nach unten. Weil das so ist, gibt es ein staatliches Neutralitätsprinzip. Das heißt, der Staat ist nicht befugt, sich mit seinen Machtmitteln in die politische Willensbildung des Volkes einzumischen.

Und damit die politische Willensbildung auch frei erfolgen kann, gibt es eine ganze Reihe von Grundrechten, die dafür sorgen, dass das so ist, insbesondere die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Damit sich nicht irgendwelche Machthaber diesem Regelwerk entziehen können, gibt es so etwas wie Rechtsstaatlichkeit. Gibt es die Unabhängigkeit der Justiz von der Regierung, zumindest als Gebot. Gibt es das Bestimmtheitsgebot. Das heißt, Gesetze müssen ganz klar angeben, was dem Bürger erlaubt ist und was nicht. Und was nicht ausdrücklich und eindeutig verboten ist, das ist erlaubt.

So ist das in einem Rechtsstaat. Und zu einem Rechtsstaat gehört, dass die Gesetze einheitlich angewandt werden und dass nicht etwa der eine für etwas bestraft wird, wofür der andere nicht bestraft wird, noch dazu womöglich nach dem Maßstab der politischen Gesinnung. Und schließlich unendlich und als Kern des Ganzen ist Demokratie auch Ausdruck der grundrechtlich verbürgten Menschenwürde.

Ein Verfassungsfeind ist, wer als staatlicher Machthaber gegen diese Prinzipien verstößt. Denn nur als Machthaber ist er in der Lage, dieses Regelsystem so zu beschädigen, dass es faktisch außer Kraft gesetzt wird. Ein Privatmann kann gar nicht dagegen verstoßen.

Ein Verfassungsfeind ist zum Beispiel, wer das staatliche Neutralitätsgebot missachtet und systematisch regierungstreue Propagandaorganisationen finanziert und zwar unter Veruntreuung von Steuergeldern, die dem Staat ja nicht zu dem Zweck zugeführt worden sind, dass er damit das Demokratieprinzip aus dem Kopf stellt und Willensbildung von oben nach unten betreibt. Dasselbe gilt für den systematischen Missbrauch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Propagandaorganisation von Regierungen. Es gilt für das Decken von dessen Lügen.

Auch das ist Missbrauch staatlicher Gewalt zur Unterminierung der Demokratie in Form der Missachtung des Neutralitätsprinzips. Und eine Missachtung des Neutralitätsprinzips ist auch die Förderung von Privatinitiativen zum Boykott oder zur Existenzvernichtung von Oppositionellen im Dienste der Regierung. Auch dies ist ein verfassungsfeindlicher Akt.

Ein Verfassungsfeind ist auch, wer systematisch genehmigte politische Versammlungen und Veranstaltungen durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder durch grobe Störungen verhindert. Das ergibt sich aus § 21 Versammlungsgesetz und wer dies systematisch tut, ist nicht nur ein Verfassungsfeind, er ist auch schlicht und einfach ein Verbrecher, weil das Versammlungsgesetz diese Tat mit bis zu drei Jahren Haft bestraft und einer, der eine solche Tat begeht, der begeht nicht einfach ein Vergehen, sondern ein Verbrechen.

Ein Verfassungsfeind ist auch, wer gezielt das Bundesverfassungsgericht mit Richtern zu besetzen versucht, die die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Auslegung des Grundgesetzes zu missachten und auf den Kopf zu stellen beabsichtigen.

Ein Verfassungsfeind ist, wer dem Volk die Möglichkeit nimmt zu wählen, wen es wählen möchte.

Ein Verfassungsfeind ist, wer die Willensbildung des Volkes ganz allgemein von oben zu steuern versucht und wer die Entscheidungen über politische Grundfragen der Willensbildung dieses Volkes entzieht.

Ein Verfassungsfeind ist, wer das Mehrparteiensystem ablehnt, und zum Mehrparteiensystem gehört ein bisschen mehr als nur, dass es mehrere Parteien gibt, die gab es in der DDR auch, sondern der es ablehnt, dass die Gründung und die Betätigung der Parteien frei sein soll, dass insbesondere die politische Programmatik dieser Parteien von oben aufgrund von bestimmten materiellen inhaltlichen Vorstellungen der Regierung angepasst werden muss. Wer das durchzusetzen versucht, ist ein Verfassungsfeind.

Ein Verfassungsfeind ist, wer das Prinzip, dass Parteien in sich demokratisch organisiert werden müssen, sein müssen, dadurch unterläuft, dass er staatlicherseits Druck im Hinblick auf eine bestimmte Programmatik und Personalpolitik ausübt.

Ein Verfassungsfeind ist, wer Rechte, die der Staat Bundesrepublik selber gar nicht hat, weil die Grundrechte ihrer Bürger dagegen stehen, einfach zum Beispiel an die EU oder an die WHO delegiert, denn es kann natürlich niemand Rechte delegieren, die er selber gar nicht hat, genau dies geschieht aber.

Und ich erinnere nochmals an den Fall der Journalisten Lipp, Röper und Husseini, denen durch einen EU-Ukas aufgrund ihrer Berichterstattung einfach die Grundrechte entzogen worden sind und die innerhalb der EU enteignet worden sind. Es hätte selbstverständlich die Pflicht der Bundesregierung bestanden, wenn eine solche missbräuchliche Delegation von Rechten schon stattgefunden hat, wenigstens die EU an der Ausübung solcher angemaßter Kompetenzen zu hindern. Davon ist natürlich überhaupt nicht die Rede gewesen, ganz im Gegenteil, die Bundesregierung, die damit eklatant ihre Befugnisse überschritten hat und eine Pflicht zum Eingreifen missachtet hat, hat das einfach abgenickt und durchgewunken.

Ein Verfassungsfeind ist selbstverständlich auch, wer die Justiz zum Kettenhund der Regierung macht.

Ein Verfassungsfeind ist, wer es systematisch darauf anlegt, dass Gesetze nicht mehr gleich ausgelegt werden, dass sie nicht gleich angewandt werden. Der es darauf anlegt, dass es plötzlich eine Rolle spielt, ob bei sonst gleichem Sachverhalt der Beschuldigte eine politische Gesinnung für oder gegen die politische Klasse bekundet. Das nennt sich dann Gesinnungsjustiz, und wer dies fördert, ist selbstverständlich ein Verfassungsfeind.

Ein Verfassungsfeind ist, wer ein staatliches Wahrheitsmonopol postuliert und jedem, der den angemaßten vermeintlichen Wahrheiten der Regierung widerspricht, einen Maulkorb verpasst.

Und erst recht ist ein Verfassungsfeind, wer in den Kerngehalt der Menschenwürde eingreift. Zu dieser Menschenwürde gehört nicht, dass jemand nicht gefragt werden darf, wo er herkommt. Und dazu gehört auch nicht, dass jemand, der 40 Kilo Übergewicht hat, so wie ich, davor geschützt wäre, dass jemand anderes zu ihm sagt, du bist aber dick.

Nein, das gehört nicht zur Menschenwürde. So etwas kann gesagt werden. Was aber zur Menschenwürde elementar und im Kernbereich gehört, ist, dass jeder Mensch selbst darüber entscheiden kann, was er sich spritzen lassen muss und was nicht und dass er insbesondere nicht gegen seinen Willen zum Gegenstand medizinischer Menschenversuche gemacht werden darf.

Es darf ihm nicht auferlegt werden, sich mit nicht ausreichend getesteten sogenannten Impfstoffen impfen zu lassen. Wie wir alle wissen, ist dies aber im großen Stil von der gesamten politischen Klasse in der Corona-Zeit geschehen. Und wenn wir die Verhandlungen der Regierung mit der WHO beziehungsweise dem WHO-Entscheidungsprozess verfolgen, dann ist dies nicht das letzte Mal gewesen, dass dies geschehen ist, sondern es soll institutionalisiert werden.

Der Angriff auf die Menschenwürde gehört zum Programm der uns regierenden politischen Klasse. Diese Klasse schafft es natürlich immer, durch diverse sophistische Tricks sich von den Beschränkungen freizuzeichnen, denen der Staat in einer Demokratie notwendigerweise unterliegen muss. Nehmen wir dieses Gesetz, das jetzt in Rheinland-Pfalz angewendet wird:

Es gibt einen Grund, warum ein Parteiverbot nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden kann. Und natürlich weiß man in der politischen Klasse in Berlin, dass das Bundesverfassungsgericht zumindest bei seiner jetzigen Zusammensetzung einem Verbot der AfD nicht zustimmen würde. Was macht man also? Man macht ein Parteiverbot light.

Man umgeht einfach die Festlegungen der Verfassung hinsichtlich des Rechts von Parteien, sich zu organisieren und zu kandidieren. Man verbietet nicht die Partei, man verbietet einfach ihre Kandidatur.

Das ist eine Umgehung. Und wenn irgendein Steuerzahler seine Steuerpflichten so dreist umgehen würde, wie die Regierung ihre Pflichten aus der Verfassung umgeht, dann würde ein solcher Steuerzahler ab einer bestimmten Schwere aufwärts für viele Jahre im Gefängnis verschwinden. Während es offensichtlich ganz normal ist, dass die Regierung, von deren guten Willen der Fortbestand der Demokratie abhängt, ihre Pflichten ganz selbstverständlich nach Gusto und nach Maßstab ihrer Machtbedürfnisse umgeht. Allein daran, dass ich all diese Selbstverständlichkeiten hier aufzählen muss, erkennt man, auf welcher abschüssigen Bahn dieser Staat ist.

Und all diese Machthaber, die jetzt glauben, aus irgendwelchen Zitatsammlungen, bei denen es noch nicht einmal um die Einhaltung oder Nicht-Einhaltung demokratischer Spielregeln geht, aus Zitatsammlungen von AfD-Politikern prognostizieren zu können, ja, die werden ganz bestimmt die Demokratie abschaffen, wenn sie an die Macht kommen (obwohl nichts darauf hinweist) – genau diese Parteien, die das praktizieren, wären, wenn man ihre heutige Politik schon vor 30 Jahren mithilfe einer Kristallkugel und auf sonstige Weise zuverlässig hätte prognostizieren können, schon in den 90er Jahren vom Bundesverfassungsgericht verboten worden, weil sie ganz offensichtlich darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu zerstören und in ihr Gegenteils verkehren.

 

Was tun?

Was muss jetzt getan werden? Natürlich ist es richtig, dass Herr Paul und dass die AfD den Rechtsweg ausschöpft, dass also jetzt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt wird. Das ist ja eine Selbstverständlichkeit. Aber, wie immer das ausgeht, es ist für das herrschende Machtkartell ersichtlich geworden, dass es mit dreisten Rechtsbrüchen erst einmal durchkommt. Und ob das Oberverwaltungsgericht die Traute haben wird, das zu tun, was es selbstverständlich eigentlich tun müsste, nämlich die Entscheidung auszusetzen, das Ganze nach Karlsruhe zu überweisen, um zu prüfen, ob dieses Gesetz überhaupt verfassungskonform ist, was es selbstverständlich nicht ist – ob es diese Traute haben wird, das ist sehr zu bezweifeln.

Das heißt, sie werden irgendeinen Dreh finden, damit durchzukommen. Und dieses Vorgehen, das kennen wir, dieses erstmal Ausprobieren, wie weit kommen wir denn, das kennen wir. Es gibt dieses berühmte Zitat von Jean-Claude Juncker, dem frühen EU-Kommissionspräsidenten, sinngemäß: Wir probieren erst einmal aus, wir treffen erst einmal eine Entscheidung und gucken, was passiert. Und wenn da nichts passiert, wenn es keine großen Proteste gibt und auch sonst keine große Aufmerksamkeit darauf gelenkt wird, dann machen wir einfach weiter, tun den nächsten Schritt und gucken wieder, ob was passiert. Und wenn dann wieder kein Protest ist, dann tun wir den nächsten und den nächsten und so weiter und so weiter, bis vollendete Tatsachen geschaffen worden sind. Das ist die Strategie, das ist die Taktik dieses politischen Machtkartells. Es ist nicht nur Herr Juncker und es ist nicht nur die EU, es ist die Mentalität unserer gesamten politischen Klasse.

Und weil dies so ist, ist der Rechtsweg im Einzelfall einfach zu wenig. Wir haben es mit einer Klasse zu tun, die immer wieder solche Entscheidungen treffen wird. Selbst wenn im Einzelfall mal eine Gerichtsentscheidung es ermöglicht, dass diese Machtanmaßung in diesem Einzelfall zurückgewiesen wird, dann wird trotzdem das nächste Mal wieder versucht werden.

Warum? Weil diese Leute wissen, Sie können damit weitermachen, auch wenn sie mal im Einzelfall einen Rückschlag erleiden. Die Gesamtrichtung, die werden sie weiterverfolgen. Und die werden sie so lange weiterverfolgen, wie das Volk es sich gefallen lässt.

Und nun muss ich mich wirklich eines fragen: Wieso bringt die AfD nicht jetzt endlich ihre Anhänger auf die Straße? Was muss eigentlich noch alles passieren, bis auch der bornierteste – Entschuldigung! – Parlamentspatriot feststellt, es ist zu wenig, immer nur an bestimmten rechtlichen Prozeduren festzuhalten, die ja dann sowieso geändert werden, wenn es drauf ankommt.

Es kommt darauf an, dem ganzen Vorgehen dieser politischen Klasse die Legitimität abzusprechen, ihr den Spiegel vorzuhalten, klarzumachen: Das, was diese Leute machen, hat überhaupt nichts mit Demokratie zu tun. Das ist das Gegenteil von Demokratie. Es ist der Marsch in ein totalitäres System.

Dagegen muss man sich wehren. Wenn aber eine Partei, die direkt davon betroffen ist und obendrein die Organisationskraft einer Partei mit 50.000 Mitgliedern hat, wenn die es nicht für nötig hält, ihre Anhänger zusammenzutrommeln, um auf die Straße zu gehen und den Anschlag auf die Demokratie anzuprangern, wenn die das nicht für nötig hält, welche Botschaft geht denn davon aus? Die Botschaft, die beim Normalbürger ankommt, die muss doch dann lauten: Naja, so schlimm kann es ja nicht sein. Wenn nicht mal die selber was machen, dann ist das halt so ein Juristenhickhack.

Und damit ebnet man den Weg für die nächste Niederlage, für den nächsten Anschlag, den man dann vielleicht ebenfalls nicht oder dann eben nicht gerichtlich zurückweisen kann, weil wieder irgendwelche juristischen Winkelzüge der Regierenden es verhindern.

Also mein Appell gerade an die AfD als die betroffene Partei lautet ganz klar: Kriegt endlich den Hintern hoch und holt eure Leute zusammen, geht auf die Straße und protestiert damit gegen den fortlaufenden kalten Staatsstreich dieses Kartells!